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Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3803/2017 vom 05.12.2017

Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 3803/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos Worringen In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.10.2017 wurde unter TOP 11.2.1 durch den Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg eine mündliche Anfrage bezüglich des Neubaus eines Ver- waltungsgebäudes der Firma Ineos in Worringen gestellt. Frage 1: Wie viele Parkplätze sind durch den Neubau weggefallen und wie viele werden neu geschaffen? Antwort der Verwaltung: Es sind 116 Stellplätze weggefallen und es werden 25 neu geschaffen. Frage 2: Wie viele Parkplätze müssen für das Verwaltungsgebäude nachgewiesen werden und wie wurden diese Parkplätze nachgewiesen? Antwort der Verwaltung: Für das Verwaltungsgebäude müssen 204 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese wurden anhand von einer Gesamtstellplatzberechnung für das Ineos Werksgelände und einer zeichnerischen Darstel- lung in einem Gesamtlageplan auf dem Werksgelände nachgewiesen. Frage 3: Inwieweit beeinträchtigt der Verkehr die Anwohner und welche Maßnahmen müssen und können er- griffen werden um die Bewohner zu schützen? Antwort der Verwaltung: Die pauschale Frage nach einer Anwohnerbeeinträchtigung und/oder Ergreifung von Maßnahmen kann aus verkehrstechnischer Sicht mangels belastbarer Fakten nicht beantwortet werden. Für Aus- sagen zu einer Straßen- bzw. Verkehrssteuerung bedarf es nach Aussage der dortigen Fachverwal- tung eines ausdrücklichen Untersuchungsauftrages. Sofern dieser durch ein Gremium der Stadt Köln beschlossen würde, könnte dazu im Rahmen von Prioritäten und Kapazitäten erst in ungewisser Zeit eine Antwort erfolgen. Weiterhin ist mitzuteilen, dass der genannte Grünstreifen auf der B9 durch den Verkehrsdienst über- 2 wacht und damit in diesem Rahmen festgestellte Verstöße auch geahndet werden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen und nicht nach bestimmten Personen- kreisen. Verstöße nach der StVO werden aber dann geahndet, unabhängig davon, ob es sich bei den Haltern um Anwohner oder Beschäftigte handelt.

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 11.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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