Mandari Insight

3803/2017

Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.12.2017, TOP 11.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2289 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3803/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 
 
Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos Worringen 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.10.2017 wurde unter TOP 11.2.1 durch den 
Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg eine mündliche Anfrage bezüglich des Neubaus eines Ver-
waltungsgebäudes der Firma Ineos in Worringen gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Wie viele Parkplätze sind durch den Neubau weggefallen und wie viele werden neu geschaffen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es sind 116 Stellplätze weggefallen und es werden 25 neu geschaffen. 
 
Frage 2: 
 
Wie viele Parkplätze müssen für das Verwaltungsgebäude nachgewiesen werden und wie wurden 
diese Parkplätze nachgewiesen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für das Verwaltungsgebäude  müssen 204 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese wurden anhand 
von einer Gesamtstellplatzberechnung für das Ineos Werksgelände und einer zeichnerischen Darstel-
lung in einem Gesamtlageplan auf dem Werksgelände nachgewiesen. 
 
Frage 3: 
 
Inwieweit beeinträchtigt der Verkehr die Anwohner und welche Maßnahmen müssen und können er-
griffen werden um die Bewohner zu schützen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die pauschale Frage nach einer Anwohnerbeeinträchtigung und/oder Ergreifung von Maßnahmen 
kann aus verkehrstechnischer Sicht mangels belastbarer Fakten nicht beantwortet werden. Für Aus-
sagen zu einer Straßen- bzw. Verkehrssteuerung bedarf es nach Aussage der dortigen Fachverwal-
tung eines ausdrücklichen Untersuchungsauftrages. Sofern dieser durch ein Gremium der Stadt Köln 
beschlossen würde, könnte dazu im Rahmen von Prioritäten und Kapazitäten erst in ungewisser Zeit 
eine Antwort erfolgen. 
 
Weiterhin ist mitzuteilen, dass der genannte Grünstreifen auf der B9 durch den Verkehrsdienst über-

2 
 
wacht und damit in diesem Rahmen festgestellte Verstöße auch geahndet werden. Die Überwachung 
des ruhenden Verkehrs erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen und nicht nach bestimmten Personen-
kreisen. Verstöße nach der StVO werden aber dann geahndet, unabhängig davon, ob es sich bei den 
Haltern um Anwohner oder Beschäftigte handelt.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3803/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.12.2017
Erstellt
01.12.2017 12:47