mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

74440/02; VEP; "Rather See" in Köln-Rath/Heumar; Stand des Bebauungsplanverfahrens

Mitteilung BV 1307/2017 vom 27.04.2017

Stand: Am 27.04.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Tuch KeSB Vorlagen-Nummer 1307/2017 Freigabedatum: 26.04.2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 74440/02 Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar; hier: Stand des Bebauungsplanverfahrens Nach umfassenden Abstimmungen zwischen den vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros und der Verwaltung liegen die vollständigen Planunterlagen und Fachgutachten zum Bebauungsplan- Entwurf 74440/02 "Rather See" (VEP) der Verwaltung vor. Nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange auf Grundlage von § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Versand der Beteiligungsunterlagen er- folgte ab dem 24.04.2017. Erfahrungsgemäß ist von einem Zeitraum von sechs Wochen auszugehen, bis alle Stellungnahmen vorliegen und die Auswertung sowie Abwägung erfolgen kann. In Abhängigkeit von Umfang und Inhalt der Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB ist eine Überarbeitung, Ergänzung der Planunterlagen und Fachgutachten für die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB erforderlich. Unter Berücksichtigung der notwendigen Arbeits-, Prüf- und Bekanntmachungszeiträume ist von einer Offenlage nach der Sommerpause ab September auszuge- hen. Unter Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Ende 2017, Anfang 2018 erfolgen können. Vor dem Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag mit Erschließungsregelungen zwischen Vorhabenträger und Verwaltung abgeschlossen sein. Hierfür erforderliche Verhandlungen, Abstim- mungen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (zum Beispiel Grunderwerb) erfolgen parallel zu den genannten Beteiligungsverfahren.

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz