1307/2017
74440/02; VEP; "Rather See" in Köln-Rath/Heumar; Stand des Bebauungsplanverfahrens
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Mitteilung BV
1832 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Tuch KeSB Vorlagen-Nummer 1307/2017 Freigabedatum: 26.04.2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 74440/02 Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar; hier: Stand des Bebauungsplanverfahrens Nach umfassenden Abstimmungen zwischen den vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros und der Verwaltung liegen die vollständigen Planunterlagen und Fachgutachten zum Bebauungsplan- Entwurf 74440/02 "Rather See" (VEP) der Verwaltung vor. Nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange auf Grundlage von § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Versand der Beteiligungsunterlagen er- folgte ab dem 24.04.2017. Erfahrungsgemäß ist von einem Zeitraum von sechs Wochen auszugehen, bis alle Stellungnahmen vorliegen und die Auswertung sowie Abwägung erfolgen kann. In Abhängigkeit von Umfang und Inhalt der Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB ist eine Überarbeitung, Ergänzung der Planunterlagen und Fachgutachten für die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB erforderlich. Unter Berücksichtigung der notwendigen Arbeits-, Prüf- und Bekanntmachungszeiträume ist von einer Offenlage nach der Sommerpause ab September auszuge- hen. Unter Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Ende 2017, Anfang 2018 erfolgen können. Vor dem Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag mit Erschließungsregelungen zwischen Vorhabenträger und Verwaltung abgeschlossen sein. Hierfür erforderliche Verhandlungen, Abstim- mungen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (zum Beispiel Grunderwerb) erfolgen parallel zu den genannten Beteiligungsverfahren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1307/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27