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2296/2017

Aufwertung der Grünfläche am Artushof; hier Antrag der Grünen AN/0915/2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 02.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2363 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2296/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
 
Aufwertung der Grünfläche am Artushof; hier Antrag der Grünen AN/0915/2017 
 
Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie die als Spielplatz ausgewiesene Grünfläche an der Straße 
Artushof in Mauenheim durch geeignete Maßnahmen attraktiv gestaltet/entwickelt werden kann – hin 
bis zu einem Mehrgenerationenplatz.  
 
Begründung: 
 
Am Artushof befindet sich eine große Grünfläche. Ausgewiesen ist sie als Spielplatz. Mit einem Bas-
ketballkorb, einem kleinen Kletterhaus mit Rutsche, einer Tischtennisplatte und ein paar einzelnen 
Bänken bleibt die Nutzung dieser Fläche allerdings weit hinter den Möglichkeiten, die sie für Alt und 
Jung in Mauenheim bieten könnte, zurück. 
 
Mauenheim verfügt über 5634 Einwohner*innen. D.h., für 751 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-
14 Jahren = 13,3% der Gesamtbevölkerung Mauenheims sowie 1053 Seniorinnen und Senioren ab 
einem Alter von 60 Jahren = 18,7% könnte hier durch eine entsprechende Aufwertung der Grünfläche 
z.B. durch Fußballtore, einen Bouleplatz, Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren und Reparatur 
der Tischtennisplatte ein attraktiver Mehrgenerationenplatz entstehen.  
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Die Planung zur Umgestaltung des Spielplatzes Etzelstraße ist bereits abgeschlossen und wird der 
Bezirksvertretung Nippes in Kürze vorgestellt. Hierbei konnte die Gestaltung als Mehrgenerationen-
platz nicht berücksichtigt werden. 
 
Ein ausgewiesener Spielplatz kann nicht ohne weiteres in einen Mehrgenerationenplatz umgewidmet 
werden, da er planungsrechtlich nur als Kinderspielplatz gesichert ist. Zu beachten ist ebenfalls, dass 
für Spielplätze besondere gesetzliche Bestimmungen gelten, die mit einer veränderten Nutzung ihre 
Gültigkeit verlieren. Zum Beispiel sind bei Kinderspielplätzen geringere Abstandsflächen zur Wohn-
bebauung einzuhalten und Spiellärm ist zu dulden. 
 
Weiterhin ist die Finanzierung von Mehrgenerationenangeboten nicht geklärt. Die der Jugendverwal-
tung zur Verfügung stehenden Mittel sind zweckgebunden für die Herrichtung von Spielplätzen und 
zur Verbesserung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Etzelstraße
  • Artushof

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Details

Aktenzeichen
2296/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
02.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27