Aufwertung der Grünfläche am Artushof; hier Antrag der Grünen AN/0915/2017
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2296/2017 vom 02.08.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2296/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Aufwertung der Grünfläche am Artushof; hier Antrag der Grünen AN/0915/2017 Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie die als Spielplatz ausgewiesene Grünfläche an der Straße Artushof in Mauenheim durch geeignete Maßnahmen attraktiv gestaltet/entwickelt werden kann – hin bis zu einem Mehrgenerationenplatz. Begründung: Am Artushof befindet sich eine große Grünfläche. Ausgewiesen ist sie als Spielplatz. Mit einem Bas- ketballkorb, einem kleinen Kletterhaus mit Rutsche, einer Tischtennisplatte und ein paar einzelnen Bänken bleibt die Nutzung dieser Fläche allerdings weit hinter den Möglichkeiten, die sie für Alt und Jung in Mauenheim bieten könnte, zurück. Mauenheim verfügt über 5634 Einwohner*innen. D.h., für 751 Kinder und Jugendliche im Alter von 0- 14 Jahren = 13,3% der Gesamtbevölkerung Mauenheims sowie 1053 Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 60 Jahren = 18,7% könnte hier durch eine entsprechende Aufwertung der Grünfläche z.B. durch Fußballtore, einen Bouleplatz, Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren und Reparatur der Tischtennisplatte ein attraktiver Mehrgenerationenplatz entstehen. Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Planung zur Umgestaltung des Spielplatzes Etzelstraße ist bereits abgeschlossen und wird der Bezirksvertretung Nippes in Kürze vorgestellt. Hierbei konnte die Gestaltung als Mehrgenerationen- platz nicht berücksichtigt werden. Ein ausgewiesener Spielplatz kann nicht ohne weiteres in einen Mehrgenerationenplatz umgewidmet werden, da er planungsrechtlich nur als Kinderspielplatz gesichert ist. Zu beachten ist ebenfalls, dass für Spielplätze besondere gesetzliche Bestimmungen gelten, die mit einer veränderten Nutzung ihre Gültigkeit verlieren. Zum Beispiel sind bei Kinderspielplätzen geringere Abstandsflächen zur Wohn- bebauung einzuhalten und Spiellärm ist zu dulden. Weiterhin ist die Finanzierung von Mehrgenerationenangeboten nicht geklärt. Die der Jugendverwal- tung zur Verfügung stehenden Mittel sind zweckgebunden für die Herrichtung von Spielplätzen und zur Verbesserung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche vorgesehen.
Beratungsverlauf
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