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AN/0979/2025

Strukturförderfonds 2025

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3174 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2025 
 
AN/0979/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Strukturförderfonds 2025 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
03.07.2025 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die verschiedenen Dezernate der Stadt 
Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Be-
triebskosten konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen 
zielgerichtet abzumildern, wird der Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt: 
1. Gefördert werden anteilig (krisenbedingte) Mehrbedarfe im Bereich der Personalkos-
ten (im Zuwendungsbescheid für 2025 nicht berücksichtigte T arifsteigerungen) sowie 
im Bereich der Betriebs-/ Energiekosten. 
2. Die zusätzliche Förderung für erhöhte Personal- und Sachkosten im Umfang von 
max. 10% der Fördersumme orientiert sich an der jeweiligen Basisförderung des je-
weiligen Zuwendungsbereichs 
3. Wenn in den Haushaltsansätzen 2025 im V ergleich zu 2024 bereits Kostensteigerun-
gen durch die V erwaltung einkalkuliert sind, darf grundsätzlich nur noch ergänzend 
bis max. 10 % an Fördersumme beantragt werden. 
4. Die Mittel stehen für das Jahr 2025 zur V erfügung, diese müssen bis zum 31.12.2025 
verausgabt werden. Der Zeitraum wird auf den 01.01.2025 bis 31.12.2025 festgelegt. 
5. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für freiwillige und rein 
kommunale Zuschüsse, die V ereine, Träger und Institutionen im Jahr 2025. Förderfä-
hig ist ausschließlich die Kompensation der entstehenden Mehraufwendungen.  
6. Die Förderungen sind antragsgebunden; für die Antragsverfahren sind die Dienststel-
len zuständig, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2025 bewilligt haben. Träger 
können Förderungen verschiedener Maßnahmen bei derselben Dienststelle in einem 
Antrag zusammenfassen.

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7. Die Förderung kann laufend beantragt werden. 
8. Anträge werden nach (digitalem) Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel 
aufgebraucht sind. 
9. Antragsberechtigt sind alle Träger, die bereits in 2024 antragsberechtigt waren. 
10. Der V erwendungsnachweis wird gemeinsam mit dem regulären V erwendungsnach-
weis geführt, es wird keine gesonderte Administration verlangt. 
11. Es werden keine gesonderten Förderprogramme aufgelegt.  
 
Die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung stehenden Mittel (1580/2025) 
von 3.870.000 € sollen, wie folgend dargestellt, auf die einzelnen Dezernate verteilt werden: 
 
 
Dez Verteilung 2025 
OB 240.000 
Dez IV 2.500.000 
Dez V 690.000 
Dez VII 290.000 
Dez VIII 150.000 
Summe  3.870.000 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich  
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0979/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
23.06.2025
Erstellt
23.06.2025 10:59