AN/0979/2025
Strukturförderfonds 2025
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2025 AN/0979/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Strukturförderfonds 2025 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 03.07.2025 aufzunehmen: Beschluss: Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die verschiedenen Dezernate der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Be- triebskosten konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, wird der Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt: 1. Gefördert werden anteilig (krisenbedingte) Mehrbedarfe im Bereich der Personalkos- ten (im Zuwendungsbescheid für 2025 nicht berücksichtigte T arifsteigerungen) sowie im Bereich der Betriebs-/ Energiekosten. 2. Die zusätzliche Förderung für erhöhte Personal- und Sachkosten im Umfang von max. 10% der Fördersumme orientiert sich an der jeweiligen Basisförderung des je- weiligen Zuwendungsbereichs 3. Wenn in den Haushaltsansätzen 2025 im V ergleich zu 2024 bereits Kostensteigerun- gen durch die V erwaltung einkalkuliert sind, darf grundsätzlich nur noch ergänzend bis max. 10 % an Fördersumme beantragt werden. 4. Die Mittel stehen für das Jahr 2025 zur V erfügung, diese müssen bis zum 31.12.2025 verausgabt werden. Der Zeitraum wird auf den 01.01.2025 bis 31.12.2025 festgelegt. 5. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für freiwillige und rein kommunale Zuschüsse, die V ereine, Träger und Institutionen im Jahr 2025. Förderfä- hig ist ausschließlich die Kompensation der entstehenden Mehraufwendungen. 6. Die Förderungen sind antragsgebunden; für die Antragsverfahren sind die Dienststel- len zuständig, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2025 bewilligt haben. Träger können Förderungen verschiedener Maßnahmen bei derselben Dienststelle in einem Antrag zusammenfassen. - 2 - 7. Die Förderung kann laufend beantragt werden. 8. Anträge werden nach (digitalem) Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. 9. Antragsberechtigt sind alle Träger, die bereits in 2024 antragsberechtigt waren. 10. Der V erwendungsnachweis wird gemeinsam mit dem regulären V erwendungsnach- weis geführt, es wird keine gesonderte Administration verlangt. 11. Es werden keine gesonderten Förderprogramme aufgelegt. Die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung stehenden Mittel (1580/2025) von 3.870.000 € sollen, wie folgend dargestellt, auf die einzelnen Dezernate verteilt werden: Dez Verteilung 2025 OB 240.000 Dez IV 2.500.000 Dez V 690.000 Dez VII 290.000 Dez VIII 150.000 Summe 3.870.000 Begründung: Erfolgt mündlich gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0979/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 23.06.2025 10:59