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Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2412/2020 vom 06.08.2020

Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 2412/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.01.2020 zum Leerstand von Geschäftsflächen in der Innenstadt (AN/ 0152/2020) Die Kölner Innenstadt (City) präsentiert sich als überregionale attraktive Einkaufsdestination sowohl für die Kölner Bürgerinnen und Bürger als auch für die zahlreichen Touristen der Stadt. Die City weist nach wie vor einen funktionsstarken Angebotsmix aus filialisiertem sowie inhabergeführtem Einzel- handel auf, gleichzeitig ist dem bundesweiten Trend folgend auch in der Kölner Innenstadt ein Rück- gang der Einzelhandelsbetriebe sowie der Gesamtverkaufsfläche insbesondere aufgrund der Um- satzgewinne des Online-Handels zu konstatieren. Trotz diesen bundesweiten Entwicklungen zeigt die aktuellste Bestandserhebung in der Innenstadt, welche im Rahmen der Fortschreibung des Einzel- handels- und Zentrenkonzeptes durchgeführt wurde, dass die Anzahl der Leerstände in der Innen- stadt seit der letzten Erhebung im Jahr 2008 um 12 Leerstände gesunken ist. Entsprechend positiv hat sich die Leerstandsquote von 4 % auf das äußerst geringe Niveau von 3 % entwickelt. Das Gros der vorhandenen Leerstände ist dabei eindeutig fluktuationsbedingt, wobei es räumlich punktuell ver- einzelte Ladelokale gibt, welche aus verschiedenen Gründen (z. B. Mieterwartungen der Eigentümer) teilweise länger leerstehen. Die dokumentierte positive Entwicklung der Leerstandsquote in der Innenstadt ist ein Resultat der Funktionsfähigkeit und der konsequenten Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Da- bei wirkt das Konzept als übergeordnetes städtebauliches Entwicklungskonzept mittelbar u. a. durch die Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen sowie die Sortimentsliste auf die Sicherung und Stär- kung der Zentren und deren Angebotsausstattung ein. Die kleinteilige Nachnutzung bzw. Wiederver- mietung von einzelnen leerstehenden Ladenlokalen, z. B. durch die Vermittlung zwischen potenziel- len Nutzern und Eigentümern bzw. Standortakquise und -beratungen fällt dabei klassischerweise in das Kompetenzfeld der Wirtschaftsförderung. Daneben wird das wichtige Thema der Nachnutzung bzw. Inwertsetzung von leerstehenden Ladenlo- kalen, welches insbesondere aufgrund der Corona-Auswirkungen zukünftig weiter an Relevanz ge- winnen wird, einen wichtigen Baustein bzw. ein Handlungsfeld im Rahmen der Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld der Innenstadt darstellen. Für die Projektumsetzung hat der Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 11.10.2019 Mittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt. Es ist davon auszugehen, dass im Kontext des geplanten Beteiligungs- verfahrens zur Leitbildentwicklung, bei dem alle relevanten Innenstadtakteure einbezogen werden sollen, Strategien, Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen erarbeitet werden um länger leerstehenden Ladenlokalen zukünftig vorzubeugen bzw. eine zeitnahe Nachnutzung zu etablieren. Hierzu könnte zukünftig als ein Instrument die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) dienen. Das Instrument der ISG wurde bereits in der Severinstraße erprobt, sodass die positi- ven Erfahrungen auch auf die Kölner City übertragbar wären.

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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