VK 5/2022
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Fragen des ADFC RheinBerg-Oberberg zu den Programmen UAIIa und UAIIr
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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022)
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Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommission am 8. April 2022 Sehr geehrter Herr Hebbel, Für die Sitzung der UK Rhein-Berg am 14. März 2022 hatte der ADFC RheinBerg- Oberberg Fragen zu den Themen der Sitzung der UK leider sehr kurzfristig einge- bracht, sodass diese nicht ordnungsgemäß und befriedigend beantwortet werden konnten. Wir haben nun einen Teil der Fragen in unserer Anfrage zum Programm UAIIa und UAIIr aufgenommen und bitten um Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am 08.04.2022 Fragen des ADFC RheinBerg-Oberberg zu den Programmen UAIIa und UAIIr 1. Programm UAIIa Frage 1: Für Projekte 1 bis 3 des UAIIa Programms sind Planungsvereinbarungen mit den Kommunen abgeschlossen oder geplant. Können Projekte des LB überhaupt noch mit eigener Kapazität gestemmt werden bzw. ist für Sicherstellung des Projektfortschritts stets eine Planungsvereinbarung angera- ten? Frage 2: Welches sind die Gründe dafür, dass in 2023 in dem Programm (wie auch in dem Programm UAIIr) überhaupt kein Geld ausgegeben werden kann und auch 2024 mit den optimistisch angesetzten 1,0 Mio. € die bereitgestellten Mittel nicht ausge- schöpft werden 2. Programm UAIIr Frage 1: Ist es zutreffend, dass in diesem Programm weder in den zurückliegenden Jahren 2020 und 2021 noch in diesem Jahr 2022 und voraussichtlich auch nicht im kommenden Jahr 2023 Investitionen für neue Radwege an Landesstraßen durchge- führt wurden/werden? GRÜNE im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0177 7473808 oder 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 22.03.2022 An den Vorsitzenden der Verkehrskommission Herrn Paul Hebbel Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Regionalrates 50667 Köln Ist der Landesbetrieb personell und organisatorisch ausreichend aufgestellt, um seine Aufgaben erfüllen zu können? Frage 3: Es fällt auf, dass im Erhaltungsprogramm 2021 für das Gebiet des Regie- rungsbezirks Köln nur eine Maßnahme (im Stadtgebiet von St. Augustin), entspr e- chend 5% der NRW-Investitionssumme vorgesehen war (2020: 16%). Die Pauschale für kleinere Sanierungen (2020: 3,5 Mio. €) ist in der Liste für 2021 komplett entfallen. Trotzdem ist bei der Ausgaben -Liste des Unterkommissionsprotokolls der 2. Sitzung in Anlage 3, Antwort zu Frage 6 eine verausgabte Summe von 900.000 € als Pau- schale verbucht und es sind begrüßenswerter Weise insgesamt mehr Sanierungen durchgeführt worden als geplant. Wie kann hier mehr Transparenz geschaffen werden? Wird es wieder eine Pauschale geben für kleinere, nicht fest zugeordnete Maßnahmen, über die die Niederlassungen anteilig verfügen können? Wie erfolgt der Priorisierungsprozess auf Landesebene sowie vorgelagert in der Regi- onalniederlassungen für die anschließenden Anmeldung für das Landesprogramm? Welche Radwege wurden seitens der Regionalniederlassungen für 2022 als sanie- rungsbedürftig angemeldet und gibt es schon eine „Warteliste“ für 2023? 3. Bundesstraßen Wie ist der Prozess der Einbeziehung des Landesbetriebs bei der Anlage vo n neuen Radwegen bzw. der Sanierung von bestehenden Radwegen an Bundesstraßen? Gibt es dazu Programme? Gibt es konkrete Planungen für die B506 zwischen Bergisch Gladbach und Kürten/Be- chen? Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender Manfred Waddey, Fraktionsmitglied f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Fragen des ADFC RheinBerg-Oberberg zu den Programmen UAIIa und UAIIr)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 5/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 28.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.5 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Fragen des ADFC RheinBerg-Oberberg zu den Programmen UAIIa und UAIIr Vorschlag: Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Programm UAIIa Frage 1: Für Projekte 1 bis 3 des UAIIa Programms sind Planungsvereinbarungen mit den Kom- munen abgeschlossen oder geplant. Können Projekte des LB überhaupt noch mit eigener Kapazi- tät gestemmt werden bzw. ist für Sicherstellung des Projektfortschritts stets eine Planungsverein- barung angeraten? Für jedes Projekt wird individuell in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen entschieden, ob der Abschluss einer Planungsvereinbarung für die Realisierung des Projektes sinnvoll ist. Insbe- sondere bei gemeinschaftlich durchzuführenden Vorhaben mit entsprechenden Abhängigkeiten kann eine solche Vereinbarung zur Sicherstellung des Projektfortschritts auch unabhängig von den Kapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau angeraten sein. Frage 2: Welches sind die Gründe dafür, dass in 2023 in dem Programm (wie auch in dem Pro- gramm UAIIr) überhaupt kein Geld ausgegeben werden kann und auch 2024 mit den optimistisch angesetzten 1,0 Mio. € die bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden. Die für die Sitzung der Unterkommissionen im Frühjahr vorgelegten Unterlagen haben die Inten- tion, aktuelle Sachstandsinformationen zu den Programmen UAIIa und UAIIr mit den zugehörigen priorisierten Projekten zu geben. Insbesondere soll über die Umsetzung der Programme im Vorjahr und im laufenden Jahr mit den entsprechenden Ausgaben informiert werden. Die Angaben zu Haushaltsansätzen in den Folgejahren sind zu diesem Zeitpunkt lediglich Prognosewerte, die sich im Rahmen des Projektfortschritts noch erheblich verändern können. Über die Ausschöpfung der Haushaltsmittel in den Jahren 2023 ff können daher noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. 2. Programm UAIIr Frage 1: Ist es zutreffend, dass in diesem Programm weder in den zurückliegenden Jahren 2020 und 2021 noch in diesem Jahr 2022 und voraussichtlich auch nicht im kommenden Jahr 2023 In- vestitionen für neue Radwege an Landesstraßen durchgeführt wurden/werden? Sitzungsvorlage VK VK 5/2022 Seite 2 von 3 Das ist nicht zutreffend. Auf die Unterlagen und zugehörigen Ausführungen in der Sitzung der UK Rhein-Berg am 14.03.2022 wird verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Rad- weg im Zuge der L 302 Dohrgaul bis Friedrichsthal dieses Jahr hergestellt wird. Ist der Landesbetrieb personell und organisatorisch ausreichend aufgestellt, um seine Aufgaben erfüllen zu können? Der Landesbetrieb Straßenbau ist organisatorisch so aufgestellt und bemessen, dass alle vorgese- henen Aufgaben einschließlich des Radwegbaus erfüllt werden können. Die erforderlichen Plan- stellen sind eingerichtet und mit den notwendigen Finanzmitteln im Landeshaushalt abgesichert. Leider gibt es derzeit die Situation, dass infolge des bekannten Fachkräftemangels bei weitem nicht alle Stellen wie gewünscht besetzt werden können, so dass einige Abstriche bei der Aufgabe- nerledigung hingenommen werden müssen. Frage 3: Es fällt auf, dass im Erhaltungsprogramm 2021 für das Gebiet des Regierungsbezirks Köln nur eine Maßnahme (im Stadtgebiet von St. Augustin), entsprechend 5% der NRW-Investiti- onssumme vorgesehen war (2020: 16%). Die Pauschale für kleinere Sanierungen (2020: 3,5 Mio. €) ist in der Liste für 2021 komplett entfallen. Trotzdem ist bei der Ausgaben-Liste des Unterkom- missionsprotokolls der 2. Sitzung in Anlage 3, Antwort zu Frage 6 eine verausgabte Summe von 900.000 € als Pauschale verbucht und es sind begrüßenswerter Weise insgesamt mehr Sanierun- gen durchgeführt worden als geplant. Wie kann hier mehr Transparenz geschaffen werden? Wird es wieder eine Pauschale geben für kleinere, nicht fest zugeordnete Maßnahmen, über die die Niederlassungen anteilig verfügen kön- nen? Wie erfolgt der Priorisierungsprozess auf Landesebene sowie vorgelagert in der Regionalnieder- lassungen für die anschließenden Anmeldung für das Landesprogramm? Welche Radwege wur- den seitens der Regionalniederlassungen für 2022 als sanierungsbedürftig angemeldet und gibt es schon eine „Warteliste“ für 2023? Grundsätzlich ist anzumerken, dass für die Erstellung und Abwicklung des Landesstraßenerhal- tungsprogramms keine Zuständigkeiten der Regionalräte gem. LPlG bestehen. Dennoch erfolgen auf Wunsch der Kommissionen des Regionalrates entsprechende Informationen hierzu, zuletzt in der 2. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg speziell zu Radwegsanierungen im Zuständig- keitsbereich der UK Rhein-Berg. Auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Köln gab es weitere Rad- wegsanierungen. Des Weiteren ist anzumerken, dass es im Rahmen des Landesstraßenerhaltungsprogramms keine Vorgaben für eine Quotierung der Mittel auf die Regionalratszuständigkeiten gibt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Mittelzuweisungen im Landehaushalt titelbezo- gen und nicht maßnahmenbezogen erfolgen. Die veröffentlichten Maßnahmenlisten stellen inso- fern lediglich die Dispositionen zum Zeitpunkt der Programmerstellung dar. Notwendige Abwei- chungen davon im Rahmen der Haushaltszuweisungen und Deckungsmöglichkeiten sind entspre- chend vorbehalten. Pauschale Mittel für nicht zugeordnete Maßnahmen sind dabei immer enthal- ten. Die Programmerstellung erfolgt unter Abwägung einer Vielzahl von Kriterien mit ihren komplexen Wechselwirkungen unter Moderation des Betriebssitzes Gelsenkirchen in Abstimmung mit den Re- gionalniederlassungen. Die Ergebnisse werden in den jährlichen Erhaltungs- und Radwegepro- grammen dargestellt und durch das Verkehrsministerium genehmigt und veröffentlicht. Die Veröf- fentlichung der Programme für 2022 wird in Kürze erwartet. 3. Bundesstraßen Wie ist der Prozess der Einbeziehung des Landesbetriebs bei der Anlage von neuen Radwegen bzw. der Sanierung von bestehenden Radwegen an Bundesstraßen? Gibt es dazu Programme? Sitzungsvorlage VK VK 5/2022 Seite 3 von 3 Im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen werden die im Haushaltstitel „Bau von Radwegen einschl. Erhaltung (Bundesstraßen)“ – Kap. 1201 Titel 746 22 abzuwickelnden Maß- nahmen in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau bewertet und abgestimmt. Vorlage- und Einplanungsgrenzen des Bundes sind dabei zu beachten. Laufende Radwegeplanungen sind seit Ende 2021 dem BMDV jährlich über das VM zu melden. Ein abgestimmtes Programm zur Ver- öffentlichung gibt es derzeit nicht. Gibt es konkrete Planungen für die B506 zwischen Bergisch Gladbach und Kürten/Bechen? Derzeit bestehen seitens des Landesbetriebs keine konkreten Planungen für die B 506 zwischen Bergisch Gladbach und Kürten / Bechen. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 5/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:34