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Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ottenberg zu Haus Fühlingen
Mitteilung BV 0702/2017 vom 09.03.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 0702/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ottenberg zu Haus Fühlingen In der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.12.2016 hat der Bezirksvertreter Herr Ottenberg unter TOP 11.2.2 eine mündliche Anfrage zum Thema „Haus Fühlingen“ gestellt und bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Haus über einen Kellereingang frei betreten werden kann? 2. Wurde dem Eigentümer auch die Sicherung der Rückseite des Hauses auferlegt? 3. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zur gesamten Situation zu diesem Haus? Hierzu teilt die Verwaltung mit: 1. Der Verwaltung ist bekannt, dass wieder eine Zutrittsmöglichkeit zum Inneren des Hauses be- steht. 2. Aus diesem Grunde wurde der Eigentümer von Seiten des Amtes für öffentliche Ordnung auf- gefordert, entsprechende Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes vorzunehmen, die grund- sätzlich geeignet sind, dass Unbefugte nicht ohne weiteres ins Gebäude gelangen können. Der Eigentümer des Grundstücks ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und in der Verkehrssicherungspflicht. 3. Da der Aufforderung jedoch nicht umgehend und im erforderlichen Umfang Folge geleistet wurde, sind beim Amt für öffentliche Ordnung ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen zur Absicherung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeordnet worden. Weitere Erkenntnisse zur gesamten bzw. allgemeinen Situation zu diesem Hausgrundstück, insbesondere im Hinblick auf baurechtliche Belange und Aktivitäten, liegen dem Amt für öffentliche Ordnung nicht vor. Gleichwohl ist hier anzuführen, dass das Hausgrundstück regelmäßig kontrolliert wird.
Beratungsverlauf
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