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0702/2017

Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ottenberg zu Haus Fühlingen

Mitteilung BV 09.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 11.1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1855 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 0702/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
 
Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ottenberg zu Haus Fühlingen 
In der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.12.2016 hat der Bezirksvertreter Herr 
Ottenberg unter TOP 11.2.2 eine mündliche Anfrage zum Thema „Haus Fühlingen“ gestellt und bittet 
die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Haus über einen Kellereingang frei betreten werden 
kann? 
2. Wurde dem Eigentümer auch die Sicherung der Rückseite des Hauses auferlegt? 
3. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zur gesamten Situation zu diesem Haus? 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit:  
 
1. Der Verwaltung ist bekannt, dass wieder eine Zutrittsmöglichkeit zum Inneren des Hauses be-
steht. 
2. Aus diesem Grunde wurde der Eigentümer von Seiten des Amtes für öffentliche Ordnung auf-
gefordert, entsprechende Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes vorzunehmen, die grund-
sätzlich geeignet sind, dass Unbefugte nicht ohne weiteres ins Gebäude gelangen können. 
Der Eigentümer des Grundstücks ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und in 
der Verkehrssicherungspflicht. 
3. Da der Aufforderung jedoch nicht umgehend und im erforderlichen Umfang Folge geleistet 
wurde, sind beim Amt für öffentliche Ordnung ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen zur 
Absicherung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeordnet 
worden. Weitere Erkenntnisse zur gesamten bzw. allgemeinen Situation zu diesem 
Hausgrundstück, insbesondere im Hinblick auf baurechtliche Belange und Aktivitäten, liegen 
dem Amt für öffentliche Ordnung nicht vor. Gleichwohl ist hier anzuführen, dass das 
Hausgrundstück regelmäßig kontrolliert wird.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0702/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27