0935/2023
Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße, Osterather Straße 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnr. 111740, zum Schuljahr 2024/25
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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Anlage 1 - Schulkonferenz Stellungnahme KGS Osterather Straße
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Städt. Katholische Grundschule Osterather Str. 13 50739 Köln Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 04.05.2023: TOP 1: Zur Situation der Schule: Die Schulkonferenz hat die Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße auf durchgängige Dreizügigkeit zum Schuljahr 2024/ 25 einstimmig beschlossen. Dr. Inge Herff, Rektorin
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0935/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße, Osterather Straße 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnr. 111740, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Katholische Grundschule Osterather Straße, KGS, Schulnr. 111740, Osterather Straße 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen, um 0,5 Züge auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die städtische Katholische Grundschule Osterather Straße, Osterather Straße 13, 50739 Köln, Schulnr. 111740, wird aktuell als 2,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Nippes, Stadt- teil Bilderstöckchen, geführt. Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu- len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät- ze“ wurde der an der Grundschule Osterather Straße festgestellte Bedarf an fünf Klassenräu- men, drei Ganztagsbetreuungsräumen, einem Gruppenraum, Lehrerstationen, einem Ganz- tags-Büro sowie Nebenräumen, einer Küche und einer Mensa in Fertigbauweise durch die Errichtung von Holzmodulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich eine schulrechtliche Erweiterung von 2,5 auf 3 Züge an der Grundschule, die ebenfalls in besagter Beschlussvor- lage thematisiert wurde. Die Fertigstellung der Modulbauten für die Osterather Straße ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen. Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 i st bereits abgeschlossen. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schü- ler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch- schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Grundschule in Bilderstöckchen anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klassenbildung gemäß § 6a der Ve rordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen stehen bis zu 27 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Schule zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 81 Schüler*innen an der Grund- schule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der KGS Osterather Straße in Bilderstöckchen unter der Maßnah- mennummer M61 geführt und wie folgt beschrieben: „Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße in Bilderstöckchen auf eine volle Dreizü- gigkeit: Die Erweiterung soll gemeinsam mit der erforderlichen Generalinstandsetzung im Rahmen der Asset-Strategie erfolgen. In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Schulstandort unter Auftragsnummer 201 (Priorität „GI2“) geführt.“ Der Schulstandort ist gemäß Priorisierender Schulbaumaßnahmenliste, Stand 18.04.2023, wie folgt erfasst: SBML Auftragsnummer 47 General- oder Teilsanierung Turnhalle => Prio 0 SBML Auftragsnummer 201 Erweiterungsbau Ganztag => Prio 0 SBML Auftragsnummer 176 General- oder Teilsanierung Bestandsgebäude => Prio GI 2 3 Demzufolge erfolgt die Erweiterung Ganztag durch den Modulbau nicht gemeinsam mit der Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes. Der Auftrag (Modulbau) ist mittlerweile personalisiert und wird dementsprechend unter Prio „0“ geführt. Die Baufertigstellung ist für das II. Quartal 2024 geplant. Die Auskömmlichkeit der Raumkapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS -Räumlichkeiten für eine volle 3 - Zügigkeit ist nach der Errichtung der Holzmodulbauten gegeben. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2022/2023 sind die im Stadtteil Bilderstöckchen liegenden städtischen Grund- schulen KGS Osterather Straße, KGS Alzeyer Str. und GGS Alzeyer Str. in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und können entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Kürzel Standort Eigenname Zügigkeit GL? Kapazität ⌀ 23 max. Kapazität Bilderstöckchen GGS Alzeyer Str. 12 2 ja 46 50 507 KGS Alzeyer Str. 12 Lukas-Schule 3 ja 69 75 KGS Osterather Str 13 2,5 nein 46 bzw. 69 81 7,5 161 bzw. 184 206insgesamt: Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 620 Schüler*innen an diesen städtischen Schulstandorten geführt. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Sta dtteil seit dem Schuljahr 2012/2013 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 600-635 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 7 Zü- gen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Bilderstö- ckchen für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgäng en im Betrachtungszeit- raum 2023-2035 zwischen 152 und 170 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 7-8 Eingangsklassen. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Bilderstöckchen vom 31.12.2021 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 160 und 180 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 7-8 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. Mit der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße auf 3 Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 27 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der Katholischen Grundschule somit ständig 81 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Das Gebäude an der Osterather Str. 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen gewinnt durch den Mo- dulbau fünf Klassenräume, drei Ganztagsbetreuungsräume, einen Gruppenraum, Lehrerstati- onen, ein Ganztagsbüro sowie Nebenräume, eine Küche und eine Mensa. Das Bestandsge- bäude ist auf 2,5 Züge ausgelegt. Durch den Modulbau entstehen ausreichende Platzkapazi- täten für durchgängig 3 Grundschulzüge. Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Katholische Grundschule bis zu 324 Schü- ler*innen führen. Das Raumprogramm für eine volle 3 -Zügigkeit inklusive Fachraum- und Sportsituation sowie OGS ist dann abgedeckt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. 4 Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße zum Schul- jahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher Bedarf für das Schulsekretariat. An der KGS Osterather Straße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhande n. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Mit Inbetriebnahme des zusätzlichen Modulbaues bedarf es voraussichtlich einer Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Katholischen Grundschule Osterather Straße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, per- sonellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, recht- zeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit üb er das zukünftige Schulangebot zu ha- ben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Voll- ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0935/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 13:27