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0935/2023

Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße, Osterather Straße 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnr. 111740, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.10

Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

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Anlage 1 - Schulkonferenz Stellungnahme KGS Osterather Straße

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Anlage 1 - Schulkonferenz Stellungnahme KGS Osterather Straße

365 Zeichen

Städt. Katholische Grundschule 
Osterather Str. 13 
50739 Köln 
 
 
 
 
 
 
Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 04.05.2023: 
 
 
TOP 1: Zur Situation der Schule: 
 
Die Schulkonferenz hat die Zügigkeitserweiterung der KGS 
Osterather Straße auf durchgängige Dreizügigkeit zum Schuljahr 
2024/ 25 einstimmig beschlossen. 
 
 
 
 
Dr. Inge Herff, Rektorin

Beschlussvorlage Rat

10196 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0935/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße, Osterather 
Straße 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnr. 111740, zum Schuljahr 2024/25  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Katholische Grundschule Osterather Straße, KGS, Schulnr. 111740, Osterather Straße 13, 
50739 Köln-Bilderstöckchen, um 0,5 Züge auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss 
soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die städtische Katholische Grundschule Osterather Straße, Osterather Straße 13, 50739 
Köln, Schulnr. 111740, wird aktuell als 2,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Nippes, Stadt-
teil Bilderstöckchen, geführt. 
Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu-
len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät-
ze“ wurde der an der Grundschule Osterather Straße festgestellte Bedarf an fünf Klassenräu-
men, drei Ganztagsbetreuungsräumen, einem Gruppenraum, Lehrerstationen, einem Ganz-
tags-Büro sowie Nebenräumen, einer Küche und einer Mensa in Fertigbauweise durch die 
Errichtung von Holzmodulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich eine schulrechtliche 
Erweiterung von 2,5 auf 3 Züge an der Grundschule, die ebenfalls in besagter Beschlussvor-
lage thematisiert wurde. 
Die Fertigstellung der Modulbauten für die Osterather Straße ist für das zweite Quartal 2024  
vorgesehen. Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 i st bereits abgeschlossen. Die 
schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schü-
ler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch-
schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Grundschule in Bilderstöckchen anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur 
Klassenbildung gemäß § 6a der Ve rordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz 
Nordrhein-Westfalen stehen bis zu 27 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Schule zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 81 Schüler*innen an der Grund-
schule aufgenommen werden. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der KGS Osterather Straße in Bilderstöckchen unter der Maßnah-
mennummer M61 geführt und wie folgt beschrieben: 
„Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße in Bilderstöckchen auf eine volle Dreizü-
gigkeit: Die Erweiterung soll gemeinsam mit der erforderlichen Generalinstandsetzung im 
Rahmen der Asset-Strategie erfolgen. In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Schulstandort 
unter Auftragsnummer 201 (Priorität „GI2“) geführt.“ 
Der Schulstandort ist gemäß  Priorisierender Schulbaumaßnahmenliste, Stand 18.04.2023, 
wie folgt erfasst: 
SBML Auftragsnummer 47         General- oder Teilsanierung Turnhalle => Prio 0 
SBML Auftragsnummer 201       Erweiterungsbau Ganztag => Prio 0  
SBML Auftragsnummer 176       General- oder Teilsanierung Bestandsgebäude => Prio GI 2

3 
Demzufolge erfolgt die Erweiterung Ganztag durch den Modulbau nicht gemeinsam mit der 
Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes. 
Der Auftrag (Modulbau) ist mittlerweile personalisiert und wird dementsprechend unter Prio „0“ 
geführt. Die Baufertigstellung ist für das II. Quartal 2024 geplant.  Die Auskömmlichkeit der 
Raumkapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS -Räumlichkeiten für eine volle 3 -
Zügigkeit ist nach der Errichtung der Holzmodulbauten gegeben. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2022/2023 sind die im Stadtteil Bilderstöckchen liegenden städtischen Grund-
schulen KGS Osterather Straße, KGS Alzeyer Str. und GGS Alzeyer Str. in der Zügigkeit wie 
folgt festgelegt und können entsprechend Schüler*innen aufnehmen: 
 
Stadtteil Kürzel Standort Eigenname Zügigkeit GL? Kapazität ⌀ 23 max. Kapazität
Bilderstöckchen GGS Alzeyer Str. 12 2 ja 46 50
507 KGS Alzeyer Str. 12 Lukas-Schule 3 ja 69 75
KGS Osterather Str 13 2,5 nein 46 bzw. 69 81
7,5 161 bzw. 184 206insgesamt:
 
 
Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 620 Schüler*innen an diesen städtischen Schulstandorten 
geführt.  
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Sta dtteil seit dem Schuljahr 2012/2013 
bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 600-635 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 7 Zü-
gen. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Bilderstö-
ckchen für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgäng en im Betrachtungszeit-
raum 2023-2035 zwischen 152 und 170 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen 
Bedarf von rd. 7-8 Eingangsklassen.  
Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Bilderstöckchen vom 31.12.2021 könnten 
bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 160 
und 180 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 7-8 Eingangsklassen 
in den kommenden Jahren. 
 
Mit der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße auf 3 
Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 27 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der 
Katholischen Grundschule somit ständig 81 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. 
 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Das Gebäude an der Osterather Str. 13, 50739 Köln-Bilderstöckchen gewinnt durch den Mo-
dulbau fünf Klassenräume, drei Ganztagsbetreuungsräume, einen Gruppenraum, Lehrerstati-
onen, ein Ganztagsbüro sowie Nebenräume, eine Küche und eine Mensa. Das Bestandsge-
bäude ist auf 2,5 Züge ausgelegt. Durch den Modulbau entstehen ausreichende Platzkapazi-
täten für durchgängig 3 Grundschulzüge. 
Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Katholische Grundschule bis zu 324 Schü-
ler*innen führen. Das Raumprogramm für eine volle 3 -Zügigkeit inklusive Fachraum- und 
Sportsituation sowie OGS ist dann abgedeckt. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen.

4 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 
SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt.  
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Katholischen Grundschule Osterather Straße zum Schul-
jahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher 
Bedarf für das Schulsekretariat. 
 
An der KGS Osterather Straße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhande n. Grundlage für 
die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche.  
Mit Inbetriebnahme des zusätzlichen Modulbaues bedarf es voraussichtlich einer Anpassung 
der Bewertung. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Katholischen Grundschule 
Osterather Straße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, per-
sonellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen 
juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, recht-
zeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit üb er das zukünftige Schulangebot zu ha-
ben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Voll-
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen.

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0935/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
14.03.2023 13:27