AN/0824/2022
Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße
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Sachstandsbericht BV
5140 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0824/2022
Stand: 19.02.2026
Sachstandsbericht
Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der
Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunden -
Beschluss:
1. Die Poller am westlichen Ende des Niehler Kirchwegs werden um ca. 20 m in Richtung
Südwesten in den unmittelbaren Einmündungsbereich zur Mauenheimer Straße verscho-
ben, um die barrierefreie Querung des Niehler Kirchwegs vom Altenberger Hof in Richtung
Bouleplatz zu ermöglichen und illegales Parken zu verhindern.
2. Die Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhandenen Behinderten-
parkplatzes (Mauenheimer Straße) wird ebenerdig abgesenkt. Darüber hinaus wird ein zu-
sätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet, abgegrenzt und ausgeschildert.
3. Der Bereich mit aufgesetztem Parken (VZ 315-55, ca. 20 m lang), der sich südlich des Be-
hindertenparkplatzes anschließt, wird entfernt. Es wird geprüft, inwieweit Parken auf der
Fahrbahn möglich ist. Ist dies möglich, werden diese Bereiche markiert.
4. Der Gehweg, der sich südlich der Behindertenparkplätze anschließt, wird bis zur Baum-
scheibe abgepollert, um illegales Gehwegparken dauerhaft zu verhindern. Alternativ ist für
diesen Bereich ein absolutes Halteverbot anzuordnen.
5. Entlang der Westseite des Altenberger Hofs (Niehler Kirchweg) werden weitere Fahr-
radabstellmöglichkeiten geschaffen. Im westlichen Kreuzungsbereich Niehler Kirchweg /
Mauenheimer Str. werden Abstellmöglichkeiten für Lastenräder geschaffen. Diese werden
als solche gekennzeichnet. Der abgesenkte Überweg vom Altenberger Hof zum Boule-
platz darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
6. Der Verbindungsweg vom Niehler Kirchweg zur Mauenheimer Straße am Rand des Boule-
platzes wird ertüchtigt und geringfügig verbreitert, so dass die Barrierefreiheit gegeben ist.
Sollte in begründeten Fällen eine oben genannte Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir
die Verwaltung entsprechende Alternativvorschläge einzubringen, um das grundsätzliche Ziel
der Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfah-
rende und Herstellung der Barrierefreiheit (in Kombination mit mehr Platz für ebensolche) zu
erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1. Die Versetzung der Poller kann hier nicht losgelöst von den Beschlusspunkten zu Punkt
5 und 6 bearbeitet werden, da hier die Ertüchtigung des Gehweges und die möglichen Radab-
stellanlagen bei der Anordnung zwingend zu berücksichtigen wären.
Zu 2. Die Absenkung der Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhande-
nen Behindertenparkplatzes (Mauenheimer Straße) wurde in 2023 umgesetzt. Die Einrichtung
von Behindertenparkplätzen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wird auf Antrag
von Betroffenen überprüft. Die Prüfung ist hier dennoch erfolgt, ein zusätzlicher Bedarf eines
allgemeinen Behindertenparkplatzes konnte in der Örtlichkeit nicht herausgestellt werden.
Zu 3. Das VZ 315-55 im Bereich der Altenberger Hof’s kann unter Entfall von 2-3 Stellplätzen
entfernt werden. Das Parken in dem Bereich wäre dann nur unter Einhaltung der Straßenver-
kehrsordnung möglich. Zuwiderhandlungen sind durch die Verkehrsüberwachung zu überwa-
chen.
Zu 4. Die begleitende Anordnung von Pollern sowie eines Haltverbots für die Fahrbahn kann
auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht erfolgen. Das Parken auf Gehwegen sowie im Be-
reich von engen Fahrbahnen ist nach § 12 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrsordnung nicht zu-
lässig und ist zu überwachen. Für die Anordnung von Verkehrszeichen sowie Verkehrseinrich-
tungen, setzt der Gesetzgeber durch § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung ein zwingendes
Erfordernis voraus. Durch die gesetzlichen Regelungen des § 12 Straßenverkehrsordnung
welche Allgemeinverbindlich sind und durch die Verkehrsteilnehmer einzuhalten, ist die An-
ordnung von weiteren Verkehrszeichen zur Verdeutlichung der gesetzlich normierten Rege-
lungen nicht vorgesehen. Hier fehlt es der Straßenverkehrsbehörde an der gesetzlichen Er-
mächtigungsgrundlage und kann daher nicht erfolgen. Die Bereiche wären dann entspre-
chend der Einhaltung der gesetzlichen festgeschriebenen Normierungen zu überwachen.
Zu 5. Im Zuge der Planungen zum Fahrradstraßennetz, darin enthalten der Niehler Kirchweg,
wird ebenfalls der Kreuzungsbereich am Altenberger Hof mitbetrachtet. Es werden neue Ab-
stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder eingeplant. Zudem werden die Poller (siehe
Punkt 1) versetzt und die Gehwege sowie die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr ver-
bessert.
Zu 6: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beabsichtigt keine Wegeverbreiterung,
da die Fläche neben dem Weg ebenfalls befahrbar bzw. begehbar ist.
Nächste Schritte:
Die Bearbeitung des Beschlusses wird fortgesetzt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
4. Quartal 2026
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
4138 Zeichen
Grüne GUT & Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.04.2022 AN/0824/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße - Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunden - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende möge die Bezirksvertretung beschließen: 1. Die Poller am westlichen Ende des Niehler Kirchwegs werden um ca. 20 m in Richtung Südwesten in den unmittelbaren Einmündungsbereich zur Mauenheimer Straße ver- schoben, um die barrierefreie Querung des Niehler Kirchwegs vom Altenberger Hof in Richtung Bouleplatz zu ermöglichen und illegales Parken zu verhindern (vgl. Abbildung 1 und 2). 2. Die Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhandenen Behinderten- parkplatzes (Mauenheimer Straße) wird ebenerdig abgesenkt (vgl. Abbildung 3). Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet, abgegrenzt und ausge- schildert. 3. Der Bereich mit aufgesetztem Parken (VZ 315-55, ca. 20 m lang), der sich südlich des Behindertenparkplatzes anschließt, wird entfernt (vgl. Abbildung 4). Es wird geprüft, in- wieweit Parken auf der Fahrbahn möglich ist. Ist dies möglich, werden diese Bereiche markiert. 4. Der Gehweg, der sich südlich der Behindertenparkplätze anschließt, wird bis zur Baum- scheibe abgepollert, um illegales Gehwegparken dauerhaft zu verhindern (vgl. Abbildung - 2 - 5). Alternativ ist für diesen Bereich ein absolutes Halteverbot anzuordnen. 5. Entlang der Westseite des Altenberger Hofs (Niehler Kirchweg) werden weitere Fahr- radabstellmöglichkeiten geschaffen (vgl. Abbildung 6). Im westlichen Kreuzungsbereich Niehler Kirchweg / Mauenheimer Str. werden Abstellmöglichkeiten für Lastenräder ge- schaffen (vgl. Abbildung 7). Diese werden als solche gekennzeichnet. Der abgesenkte Überweg vom Altenberger Hof zum Bouleplatz darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 6. Der Verbindungsweg vom Niehler Kirchweg zur Mauenheimer Straße am Rand des Bouleplatzes wird ertüchtigt und geringfügig verbreitert, so dass die Barrierefreiheit ge- geben ist (vgl. Abbildung 8). Sollte in begründeten Fällen eine oben genannte Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir die Verwaltung entsprechende Alternativvorschläge einzubringen, um das grundsätzliche Ziel der Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Rad- fahrende und Herstellung der Barrierefreiheit (in Kombination mit mehr Platz für ebensolche) zu erreichen. Begründung: Siehe nachfolgende Abbildungen bzw. erfolgt mündlich gez.: Max Beckhaus gez.: Inga Feuser - 3 - Abbildungen Abbildung 1: Südw estliches Ende des Niehler Kirchw egs mit vorhandenen Pollern, die in den unmittelbaren Einmündungsbereich zu verschieben sind (Blick in den zugeparkten Einmündungsbereich des Niehler Kirchw egs in die Mauenheimer Straße) Abbildung 2: Zugepark- ter Übergang in Rich- tung Bouleplatz Abbildung 3: Abzusenkender Bord- stein im Bereich des Behindertenpark-platzes vor dem Altenberger Hof Abbildung 4: Bereich mit aufgesetztem Parken entfällt . - 4 - Abbildung 5: Blick entlang der Mau- enheimer Straße in Richtung Eingang zum Altenberger Hof. Der Gehw eg ist in diesem Bereich vor illegalem (Gehw egparken) zu schützen. Alternative: Absolutes Halteverbot. Abbildung 6: Entlang der Westseite des Altenberger Hofs w erden weitere Fahr- radabstell-möglichkeiten geschaffen Abbildung 7: In diesem Bereich sollen Abstellmöglichkeiten für Lastenräder geschaffen w erden. Abbildung 8: Ertüchtigung des Ver- bindungsw eges am Rand des Bouleplatzes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0824/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 12.04.2022 12:48