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AN/0824/2022

Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 8.1.14

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

5140 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0824/2022
Stand: 19.02.2026 
Sachstandsbericht  
Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der 
Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunden - 
Beschluss: 
 
1. Die Poller am westlichen Ende des Niehler Kirchwegs werden um ca. 20 m in Richtung 
Südwesten in den unmittelbaren Einmündungsbereich zur Mauenheimer Straße verscho-
ben, um die barrierefreie Querung des Niehler Kirchwegs vom Altenberger Hof in Richtung 
Bouleplatz zu ermöglichen und illegales Parken zu verhindern. 
2. Die Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhandenen Behinderten-
parkplatzes (Mauenheimer Straße) wird ebenerdig abgesenkt. Darüber hinaus wird ein zu-
sätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet, abgegrenzt und ausgeschildert. 
3. Der Bereich mit aufgesetztem Parken (VZ 315-55, ca. 20 m lang), der sich südlich des Be-
hindertenparkplatzes anschließt, wird entfernt. Es wird geprüft, inwieweit Parken auf der 
Fahrbahn möglich ist. Ist dies möglich, werden diese Bereiche markiert. 
4. Der Gehweg, der sich südlich der Behindertenparkplätze anschließt, wird bis zur Baum-
scheibe abgepollert, um illegales Gehwegparken dauerhaft zu verhindern. Alternativ ist für 
diesen Bereich ein absolutes Halteverbot anzuordnen. 
5. Entlang der Westseite des Altenberger Hofs (Niehler Kirchweg) werden weitere Fahr-
radabstellmöglichkeiten geschaffen. Im westlichen Kreuzungsbereich Niehler Kirchweg / 
Mauenheimer Str. werden Abstellmöglichkeiten für Lastenräder geschaffen. Diese werden 
als solche gekennzeichnet. Der abgesenkte Überweg vom Altenberger Hof zum Boule-
platz darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 
6. Der Verbindungsweg vom Niehler Kirchweg zur Mauenheimer Straße am Rand des Boule-
platzes wird ertüchtigt und geringfügig verbreitert, so dass die Barrierefreiheit gegeben ist. 
 
Sollte in begründeten Fällen eine oben genannte Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir 
die Verwaltung entsprechende Alternativvorschläge einzubringen, um das grundsätzliche Ziel 
der Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfah-
rende und Herstellung der Barrierefreiheit (in Kombination mit mehr Platz für ebensolche) zu 
erreichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1. Die Versetzung der Poller kann hier nicht losgelöst von den Beschlusspunkten zu Punkt 
5 und 6 bearbeitet werden, da hier die Ertüchtigung des Gehweges und die möglichen Radab-
stellanlagen bei der Anordnung zwingend zu berücksichtigen wären.  
Zu 2. Die Absenkung der Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhande-
nen Behindertenparkplatzes (Mauenheimer Straße) wurde in 2023 umgesetzt. Die Einrichtung 
von Behindertenparkplätzen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wird auf Antrag 
von Betroffenen überprüft. Die Prüfung ist hier dennoch erfolgt, ein zusätzlicher Bedarf eines 
allgemeinen Behindertenparkplatzes konnte in der Örtlichkeit nicht herausgestellt werden. 
Zu 3. Das VZ 315-55 im Bereich der Altenberger Hof’s kann unter Entfall von 2-3 Stellplätzen 
entfernt werden. Das Parken in dem Bereich wäre dann nur unter Einhaltung der Straßenver-
kehrsordnung möglich. Zuwiderhandlungen sind durch die Verkehrsüberwachung zu überwa-
chen.  
Zu 4. Die begleitende Anordnung von Pollern sowie eines Haltverbots für die Fahrbahn kann 
auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht erfolgen. Das Parken auf Gehwegen sowie im Be-
reich von engen Fahrbahnen ist nach § 12 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrsordnung nicht zu-
lässig und ist zu überwachen. Für die Anordnung von Verkehrszeichen sowie Verkehrseinrich-
tungen, setzt der Gesetzgeber durch § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung ein zwingendes 
Erfordernis voraus. Durch die gesetzlichen Regelungen des § 12 Straßenverkehrsordnung 
welche Allgemeinverbindlich sind und durch die Verkehrsteilnehmer einzuhalten, ist die An-
ordnung von weiteren Verkehrszeichen zur Verdeutlichung der gesetzlich normierten Rege-
lungen nicht vorgesehen. Hier fehlt es der Straßenverkehrsbehörde an der gesetzlichen Er-
mächtigungsgrundlage und kann daher nicht erfolgen. Die Bereiche wären dann entspre-
chend der Einhaltung der gesetzlichen festgeschriebenen Normierungen zu überwachen.  
Zu 5. Im Zuge der Planungen zum Fahrradstraßennetz, darin enthalten der Niehler Kirchweg, 
wird ebenfalls der Kreuzungsbereich am Altenberger Hof mitbetrachtet. Es werden neue Ab-
stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder eingeplant. Zudem werden die Poller (siehe 
Punkt 1) versetzt und die Gehwege sowie die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr ver-
bessert. 
Zu 6: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beabsichtigt keine Wegeverbreiterung, 
da die Fläche neben dem Weg ebenfalls befahrbar bzw. begehbar ist.  
Nächste Schritte: 
Die Bearbeitung des Beschlusses wird fortgesetzt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
4. Quartal 2026

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

4138 Zeichen

Grüne 
GUT & Klima Freunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.04.2022 
AN/0824/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und der 
Barrierefreiheit im Eingangsbereich des Altenberger Hofs auf der Mauenheimer Straße 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunden - 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende möge die 
Bezirksvertretung beschließen: 
 
1. Die Poller am westlichen Ende des Niehler Kirchwegs werden um ca. 20 m in Richtung 
Südwesten in den unmittelbaren Einmündungsbereich zur Mauenheimer Straße ver-
schoben, um die barrierefreie Querung des Niehler Kirchwegs vom Altenberger Hof in 
Richtung Bouleplatz zu ermöglichen und illegales Parken zu verhindern (vgl. Abbildung 1 
und 2). 
2. Die Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhandenen Behinderten-
parkplatzes (Mauenheimer Straße) wird ebenerdig abgesenkt (vgl. Abbildung 3). Darüber 
hinaus wird ein zusätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet, abgegrenzt und ausge-
schildert. 
3. Der Bereich mit aufgesetztem Parken (VZ 315-55, ca. 20 m lang), der sich südlich des 
Behindertenparkplatzes anschließt, wird entfernt (vgl. Abbildung 4). Es wird geprüft, in-
wieweit Parken auf der Fahrbahn möglich ist. Ist dies möglich, werden diese Bereiche 
markiert. 
4. Der Gehweg, der sich südlich der Behindertenparkplätze anschließt, wird bis zur Baum-
scheibe abgepollert, um illegales Gehwegparken dauerhaft zu verhindern (vgl. Abbildung

- 2 - 
 
5). Alternativ ist für diesen Bereich ein absolutes Halteverbot anzuordnen. 
5. Entlang der Westseite des Altenberger Hofs (Niehler Kirchweg) werden weitere Fahr-
radabstellmöglichkeiten geschaffen (vgl. Abbildung 6). Im westlichen Kreuzungsbereich 
Niehler Kirchweg / Mauenheimer Str. werden Abstellmöglichkeiten für Lastenräder ge-
schaffen (vgl. Abbildung 7). Diese werden als solche gekennzeichnet. Der abgesenkte 
Überweg vom Altenberger Hof zum Bouleplatz darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 
6. Der Verbindungsweg vom Niehler Kirchweg zur Mauenheimer Straße am Rand des 
Bouleplatzes wird ertüchtigt und geringfügig verbreitert, so dass die Barrierefreiheit ge-
geben ist (vgl. Abbildung 8). 
 
Sollte in begründeten Fällen eine oben genannte Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir 
die Verwaltung entsprechende Alternativvorschläge einzubringen, um das grundsätzliche 
Ziel der Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Rad-
fahrende und Herstellung der Barrierefreiheit (in Kombination mit mehr Platz für ebensolche) 
zu erreichen. 
 
Begründung: 
 
Siehe nachfolgende Abbildungen bzw. erfolgt mündlich 
 
gez.: Max Beckhaus  gez.: Inga Feuser

- 3 - 
 
Abbildungen 
 
 
 
Abbildung 1: 
Südw estliches Ende des 
Niehler Kirchw egs mit 
vorhandenen Pollern, 
die in den unmittelbaren 
Einmündungsbereich zu 
verschieben sind (Blick 
in den zugeparkten 
Einmündungsbereich 
des Niehler Kirchw egs 
in die Mauenheimer 
Straße) 
 
 
Abbildung 2: Zugepark-
ter Übergang in Rich-
tung Bouleplatz 
 
 
Abbildung 3: 
Abzusenkender Bord-
stein im Bereich des 
Behindertenpark-platzes 
vor dem Altenberger Hof 
 
 
Abbildung 4: Bereich mit 
aufgesetztem Parken 
entfällt .

- 4 - 
 
 
 
Abbildung 5: 
Blick entlang der Mau-
enheimer Straße in 
Richtung Eingang zum 
Altenberger Hof. Der 
Gehw eg ist in diesem 
Bereich vor illegalem 
(Gehw egparken) zu 
schützen. Alternative: 
Absolutes Halteverbot. 
 
 
Abbildung 6: 
Entlang der Westseite 
des Altenberger Hofs 
w erden weitere Fahr-
radabstell-möglichkeiten 
geschaffen 
 
 
Abbildung 7: 
In diesem Bereich sollen 
Abstellmöglichkeiten für 
Lastenräder geschaffen 
w erden. 
 
 
Abbildung 8: 
Ertüchtigung des Ver-
bindungsw eges am 
Rand des Bouleplatzes

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0824/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
12.04.2022
Erstellt
12.04.2022 12:48