V/0233/2010
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 519 "Hiltrup - westlich Meesenstiege / Milingheide" Umbau der Meesenstiege
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Beschlussvorlage
5811 Zeichen
V/0233/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 519 "Hiltrup - westlich Meesenstiege / Milingheide"
Umbau der Meesenstiege
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro
Kettler und Blankenagel GmbH, Münster, aufgestellten Entwurf (Kreuzungslageplan von Februar
2010), dem Bau und der Übernahme der Entwässerungsanlagen zu.
Die Meesenstiege im Baugebiet „Hiltrup – westl. Meesenstiege / Millingheide“ wird auf der Grund-
lage der vom Ingenierbüro Kettler und Blankenagel, Münster, aufgestellten Ausführungsplanung
Lageplan Reg.-Nr. 10031 Blatt 1(6) vom Februar 2010 ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten der Entwässerungsanlagen übernimmt die Wohn + Stadtbau GmbH als Vorha-
benträger.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen.
Der Investitionszuschuss für die Stadt Münster beträgt ca. 121.000,00 €.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 2011 121.000
Vorlagen-Nr.:
V/0233/2010
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
31.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0233/2010
flächen und -anlagen
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaß-
nahmen
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau
und Erneuerung
Insgesamt: 121.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2011 bei der
o.g. Projektgruppe zu veranschlagen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 20 11 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung die Er-
mächtigungen bereitstellt.
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 519 vom 12.02.2010 und der am 05.02.2010 abgeschlossene Durchfüh-
rungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 519 „Hiltrup – westlich Meesenstiege / Milingheide“ mit dem
Vorhabenträger.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Durchführungssvertragspartner der Stadt Münster ist die Wohn- und Stadtbau GmbH.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen.
Das Schmutzwasser des südlichen und westlichen Baugebietsbereiches wird in Steinzeugkanälen
gesammelt und zu einem geplanten Pumpwerk geleitet. Die an das Pumpwerk anschließende
Druckrohrleitung, sowie die zur Entwässerung des östlichen Baugebietsbereiches erforderlichen
Schmutzwasserkanäle, werden dem vorhandenen Schmutzwasserkanal im Anschlussbereich der
Meesenstiege zugeführt. Es werden 2.024 m Steinzeugkanäle DN 250 verlegt.
Das Regenwasser wird in 2.410 m Betonkanälen DN 300 – DN 800 gesammelt und einem geplan-
ten Regenrückhaltebecken im westlichen Bereich des Baugebietes zugeführt. Über ein Drossel-
bauwerk wird das Regenwasser in das nördlich verlaufende Nebengewässer des Getterbachs ge-
leitet.
Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die Meesenstiege. Diese wird teilweise aus-
gebaut, um ihrer Erschließungsfunktion gerecht zu werden. Sie erhält im Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes, im Bereich der neuen Kreuzung Wielandstraße / Meesenstiege eine zusätzliche
Abbiegespur, sowie von einen auf der westlichen Seite durchgängig geführten Fuß- und Radweg
von 2,50 m Breite. Der neue Radweg wird auf den bereits vorhandenen Graben entlang der Mee-
senstiege erstellt infolge des Radweges muss der vorhandene Graben verrohrt werden. Um die
Entwässerung der Meesenstiege zu gewährleisten, wird entlang der Meesenstiege ein Hochbord
mit den erforderlichen Einläufen gesetzt.
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Die nördliche Zu- und Abfahrt in das neue Baugebiet, am Einkaufszentrum vorbei, erfordert eine
Signalisierung des Kontenpunktes. Weiterhin werden zwei neue Bushaltestellen im Bereich der
Wielandstraße angelegt. Diese erfordern auf beiden Straßenseiten Einbuchtungen (Busbuchten)
mit Aufstellflächen.
Der Bedarf für die vorgesehenen Umbaumaßnahmen in der Straße Meesenstiege wird nur zum
Teil aus dem neuen Baugebiet verursacht. An den Kosten für die o.g. Teilmaßnahmen innerhalb
des Geltungsbereiches des VBP´s beteiligt sich die Stadt Münster daher mit folgenden mit
121.000,00 €.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Vorhabenträger plant den Baubeginn Mitte 2010. Die Bauabschnitte werden der Vermark-
tungssituation angepasst. Für den ersten Bauabschnitt sind rd. 12 Monate geplant.
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben.
Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 8 WHG und § 58 LWG werden bei
den zuständigen Aufsichtsbehörden beantragt.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Vorhabenträger gemäß dem Durch-
führungsvertrag vereinbaren.
Die öffentlichen Kanalleitungen werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des
Durchführungsvertrages vom Tiefbauamt übernommen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster übernom-
men.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 519 (amtlicher Umring) amtlich
- Wielandstraße
- Meesenstiege
Bebauungsplan Nr. 519
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Westlich Meesenstiege / Milingheide
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0233/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37