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V/0233/2010

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 519 "Hiltrup - westlich Meesenstiege / Milingheide" Umbau der Meesenstiege

Vorlagen 23.03.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 20.04.2010, TOP 5.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5811 Zeichen

V/0233/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 519 "Hiltrup - westlich Meesenstiege / Milingheide" 
Umbau der Meesenstiege 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro  
Kettler und Blankenagel GmbH, Münster, aufgestellten Entwurf (Kreuzungslageplan von Februar 
2010), dem Bau und der Übernahme der Entwässerungsanlagen zu. 
 
Die Meesenstiege im Baugebiet „Hiltrup – westl. Meesenstiege / Millingheide“ wird auf der Grund-
lage der vom Ingenierbüro Kettler und Blankenagel, Münster, aufgestellten Ausführungsplanung 
Lageplan Reg.-Nr. 10031 Blatt 1(6) vom Februar 2010 ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Baukosten der Entwässerungsanlagen übernimmt die Wohn + Stadtbau GmbH als Vorha-
benträger.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
 
Der Investitionszuschuss für die Stadt Münster beträgt ca. 121.000,00 €.  
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 2011 121.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0233/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0233/2010 
flächen und -anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
  
Insgesamt: 121.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2011 bei der 
o.g. Projektgruppe zu veranschlagen.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 20 11 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung die Er-
mächtigungen bereitstellt. 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 519  vom 12.02.2010 und der am 05.02.2010 abgeschlossene Durchfüh-
rungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 519 „Hiltrup – westlich Meesenstiege / Milingheide“ mit dem 
Vorhabenträger. 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Durchführungssvertragspartner der Stadt Münster ist die Wohn- und Stadtbau GmbH. 
 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme:  
 
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen. 
 
Das Schmutzwasser des südlichen und westlichen Baugebietsbereiches wird in Steinzeugkanälen 
gesammelt und zu einem geplanten Pumpwerk geleitet. Die an das Pumpwerk anschließende 
Druckrohrleitung, sowie die zur Entwässerung des östlichen Baugebietsbereiches erforderlichen 
Schmutzwasserkanäle, werden dem vorhandenen Schmutzwasserkanal im Anschlussbereich der 
Meesenstiege zugeführt. Es werden 2.024 m Steinzeugkanäle DN 250 verlegt. 
 
Das Regenwasser wird in 2.410 m Betonkanälen DN 300 – DN 800 gesammelt und einem geplan-
ten Regenrückhaltebecken im westlichen Bereich des Baugebietes zugeführt. Über ein Drossel-
bauwerk wird das Regenwasser in das nördlich verlaufende Nebengewässer des Getterbachs ge-
leitet. 
 
Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die Meesenstiege. Diese wird teilweise aus-
gebaut, um ihrer Erschließungsfunktion gerecht zu werden. Sie erhält im Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes, im Bereich der neuen Kreuzung Wielandstraße / Meesenstiege eine zusätzliche 
Abbiegespur, sowie von einen auf der westlichen Seite durchgängig geführten Fuß- und Radweg 
von 2,50 m Breite.  Der neue Radweg wird auf den bereits vorhandenen Graben entlang der Mee-
senstiege erstellt infolge des Radweges muss der vorhandene Graben verrohrt werden. Um die 
Entwässerung der Meesenstiege zu gewährleisten, wird entlang der Meesenstiege ein Hochbord 
mit den erforderlichen Einläufen gesetzt.

- 3 - 
V/0233/2010 
Die nördliche Zu- und Abfahrt in das neue Baugebiet, am Einkaufszentrum vorbei, erfordert eine 
Signalisierung des Kontenpunktes. Weiterhin werden zwei neue Bushaltestellen im Bereich der 
Wielandstraße angelegt. Diese erfordern auf beiden Straßenseiten Einbuchtungen (Busbuchten) 
mit Aufstellflächen.   
 
Der Bedarf für die vorgesehenen Umbaumaßnahmen in der Straße Meesenstiege wird nur zum 
Teil aus dem neuen Baugebiet verursacht. An den Kosten für die o.g. Teilmaßnahmen innerhalb 
des Geltungsbereiches des VBP´s  beteiligt sich die Stadt Münster daher mit folgenden mit 
121.000,00 €. 
 
 
       
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Der Vorhabenträger plant den Baubeginn Mitte 2010. Die Bauabschnitte werden der Vermark-
tungssituation angepasst. Für den ersten Bauabschnitt sind rd. 12 Monate geplant. 
 
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt. 
 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. 
Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben.  
    
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 8 WHG und § 58 LWG werden bei 
den zuständigen Aufsichtsbehörden beantragt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Vorhabenträger  gemäß dem Durch-
führungsvertrag vereinbaren. 
Die öffentlichen Kanalleitungen werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des 
Durchführungsvertrages vom Tiefbauamt übernommen. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster übernom-
men. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 519 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wielandstraße
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 519

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Westlich Meesenstiege / Milingheide

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0233/2010
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37