2343/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mühlheim vom 30.04.2025 (AN/0551/2025) betr.: "Altkleidersammelcontainer der AWB Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3201 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2343/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mühlheim vom 30.04.2025 (AN/0551/2025) betr.: "Altkleidersammelcontainer der AWB Köln" Die Fraktionen CDU, SPD und FDP bitten die Verwaltung um die Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Werden alle Standorte von AWB-Altkleiderkontainern im gleichen Rhythmus geleert oder gibt es an besonders stark frequentierten Lagen zusätzliche Lee- rungen? 2. Warum sind viele Altkleiderkontainerimmer wieder völlig überfüllt–entspricht die technische Konstruktion bzw. die Bauart den realen Anforderungen? 3. Wie häufig werden die Kontainerstandorte hinsichtlich der Sauberkeit im Um- feld geprüft und gereinigt (Abholung von Sperrmüll, sonstigen Abfällen, die an diesen Standorten illegal abgelagert werden) 4. Warum sind zahlreiche Standorte insgesamt in einem schlechten Zustand und tragen aufgrund ihres mangelhaften Erscheinungsbildes dazu bei, so dass sie als „offizielle Altkleiderkontainer nicht (mehr) erkannt werden, z.B. weil sie beklebt/beschmiert sind oder alle Erkennungszeichen verwittert / beschädigt sind? 5. Wie lautet nach über 10 Jahren Einsatz der AWB Kontainer die Bilanz: Konnte mit diesen Sammelkontainern eine Verbesserung des Altkleidersammelns und eine Verbesserung des Stadtbildes in der Stadt Köln bzw. besonders im SB Mülheim erzielt werden? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Leerung der Altkleidercontainer (AKC) der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) erfolgt einmal wöchentlich. Bei erhöhtem Aufkommen werden sie zweimal wö- chentlich geleert. Zu Frage 2: Die Bauweise der Sammelbehälter entspricht den Vorgaben. Je nach Abnutzung wer- den ältere Modelle nach fachlichem Ermessen mit neueren ausgetauscht. 2 Das punktuell zu beobachtende Überschreiten der Kapazitätsgrenzen ist auf überge- ordnete Veränderungen im Alttextilmarkt zurückzuführen, die sich sowohl in einem veränderten Konsumverhalten als auch in einer abnehmenden Qualität der Stoffe nie- derschlägt (Stichwort Ultra-Fast-Fashion). Zu Frage 3: Bei jeder Leerung wird das Umfeld auf sonstige Ablagerungen geprüft und bei Bedarf entfernt. Die Reinigung des Stellplatzes erfolgt in der Regel einmal wöchentlich. Darin enthalten ist auch der Bereich der Altglasdepotcontainer, welche sich in der Regel ne- ben einem AKC befindet. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Bei der Altkleidersammlung ist zu unterscheiden zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorger AWB und karitativen Anbietern, deren Standort- reinigung nicht durch die AWB erfolgt. Zu Frage 5: Die stadtweite Getrenntsammlung von Alttextilien über den öffentlich-rechtlichen Ent- sorger AWB hat sich als Sammelsystem bewährt und trägt maßgeblich zur Versor- gung der Kölner*innen und der Kreislaufwirtschaft bei. Bereits seit 2013 erfüllt die Stadt Köln die Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien, welche zum 01.01.2025 als Auflage des Bundes in Kraft getreten ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2343/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.08.2025
- Erstellt
- 22.07.2025 14:07