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AN/0194/2020

Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

SPD Antrag nach § 3 30.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.03.2020, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

2778 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren  
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2020 
 
AN/0194/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
 
Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung auf dem 
Arbeitsmarkt 
Sehr geehrter Herr Paetzold,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Aus der Berichterstattung des Job -Centers im Sozialausschuss entnehmen wir regelmäßig, 
dass d ie Einstellungen und Beschäftigung behinderter Menschen hinter den Planungsansät-
zen zurückbleiben.  
Stadt und Jobcenter sind jedoch dem Ziel der Inklusion nicht nur besonders verpflichtet, sie 
wirken auch als Vorbild und Orientierung für alle anderen Berei che der Gesellschaft - positiv 
wie negativ. Zur Inklusion gehört ebenfalls, dass Bildungs - und Weiterbildungsmöglichkeiten 
behinderter Menschen selbstverständlich zugänglich sind. 
 
 
Deshalb stellen wir folgenden Antrag: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüf en, inwieweit die arbeitsmarktpolitischen Unterstü t-
zungsmöglichkeiten des  § 16i SGB II und des § 16e SGB II bei der Stadt Köln als Arbeit-
geberin in Zusammenarbeit mit den örtlichen zuständigen Stellen (Jobcenter) insbesonde-
re auch für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung genutzt werden können.  
 
2. Die Verwaltung soll mitteilen, ob ihr Hindernisse bekannt sind, die einer Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderung nach § 16i und 16e SGB II entgegenstehen und wenn ja: Wel-
che Möglichkeiten sie sieht, damit diese Menschen dennoch von den Unterstützungsmög-
lichkeiten profitieren können.  
 
3. Die Möglichkeiten  der § 16i und § 16e SGB II werden für die Beschäftigung  von Lang-
zeitarbeitslosen insbesondere von Menschen mit Behinderung  von  der Stadt, den stadt-
nahen Gesellschaften und städtischen Unternehmen noch nicht ausreichend genutzt. Die 
Verwaltung wird deshalb  aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mehr Beschäftigung 
nach § 16i und § 16e SGB II bei der Stadt, den stadtnahen Gesellschaften und städtischen

- 2 - 
 
Unternehmen geschaffen werden, insbesondere für Menschen mit Behinderung. 
 
4. Die Bildungsangebote der VHS sollten inklusiv angeboten werden, damit Menschen mit 
Einschränkungen (wie z.B. Seh- und Höreinschränkungen u.a.)  die Möglichkeit haben, da-
ran teilzunehmen. Die Verwaltung  wird aufgefordert, auch dafür Sorge zu tragen. 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke     
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0194/2020
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
30.01.2020
Erstellt
30.01.2020 13:15