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Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

SPD Antrag nach § 3 AN/0194/2020 vom 30.01.2020

Stand: Am 05.03.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.

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  • SPD Antrag nach § 3

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2020 AN/0194/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Aus der Berichterstattung des Job -Centers im Sozialausschuss entnehmen wir regelmäßig, dass d ie Einstellungen und Beschäftigung behinderter Menschen hinter den Planungsansät- zen zurückbleiben. Stadt und Jobcenter sind jedoch dem Ziel der Inklusion nicht nur besonders verpflichtet, sie wirken auch als Vorbild und Orientierung für alle anderen Berei che der Gesellschaft - positiv wie negativ. Zur Inklusion gehört ebenfalls, dass Bildungs - und Weiterbildungsmöglichkeiten behinderter Menschen selbstverständlich zugänglich sind. Deshalb stellen wir folgenden Antrag: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüf en, inwieweit die arbeitsmarktpolitischen Unterstü t- zungsmöglichkeiten des § 16i SGB II und des § 16e SGB II bei der Stadt Köln als Arbeit- geberin in Zusammenarbeit mit den örtlichen zuständigen Stellen (Jobcenter) insbesonde- re auch für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung genutzt werden können. 2. Die Verwaltung soll mitteilen, ob ihr Hindernisse bekannt sind, die einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach § 16i und 16e SGB II entgegenstehen und wenn ja: Wel- che Möglichkeiten sie sieht, damit diese Menschen dennoch von den Unterstützungsmög- lichkeiten profitieren können. 3. Die Möglichkeiten der § 16i und § 16e SGB II werden für die Beschäftigung von Lang- zeitarbeitslosen insbesondere von Menschen mit Behinderung von der Stadt, den stadt- nahen Gesellschaften und städtischen Unternehmen noch nicht ausreichend genutzt. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mehr Beschäftigung nach § 16i und § 16e SGB II bei der Stadt, den stadtnahen Gesellschaften und städtischen - 2 - Unternehmen geschaffen werden, insbesondere für Menschen mit Behinderung. 4. Die Bildungsangebote der VHS sollten inklusiv angeboten werden, damit Menschen mit Einschränkungen (wie z.B. Seh- und Höreinschränkungen u.a.) die Möglichkeit haben, da- ran teilzunehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auch dafür Sorge zu tragen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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