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4241/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reine Fahrradstraße Maybachstraße (Az.: 02-1600-178/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 16.03.2017, TOP 4.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1990 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4241/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reine Fahrradstraße Maybachstraße (Az.: 02-1600-178/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der ADFC-Radverkehrsgruppe für ihre Eingabe und bittet die 
Verwaltung, die Vorschläge im Rahmen der Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße  in der 
Maybachstraße zu prüfen.  
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der ADFC-Radverkehrsgruppe für ihre Eingabe. Die Bezirks-
vertretung spricht sich jedoch gegen eine Prüfung der Vorschläge im Rahmen der Planungen zur Ein-
richtung einer Fahrradstraße in der Maybachstraße aus.  
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die ADFC-Radverkehrsgruppe beantragt, im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 
Innenstadt, die Maybachstraße als Fahrradstraße ohne Zulassung von motorisiertem Verkehr auszu-
weisen. 
Stellungnahme: 
Die Maybachstraße ist im Fahrradstraßennetz des Radverkehrskonzeptes Innenstadt enthalten. In die 
Erstellung des Radverkehrskonzeptes war der ADFC, wie weitere Interessenverbände und die Bür-
gerschaft einbezogen. 
Im Zuge der Planungen wird geprüft, in welcher Form diese Fahrradstraße ausgestaltet werden kann. 
Denkbar sind reine Markierungsmaßnahmen oder aber eine Neuaufteilung des Straßenraumes mit 
Änderungen des Straßenquerschnitts.  
Mit den Planungen und Ausgestaltungen wird im Jahr 2017 begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt kön-
nen noch keine belastbaren Aussagen zur Ausgestaltung der Fahrradstraße getroffen werden. 
Die Verwaltung regt daher an, die Vorschläge der ADFC-Radverkehrsgruppe in die Planungen aufzu-
nehmen und zu prüfen.  
Der Bezirksvertretung werden die Planungen nach Abschluss zum Beschluss vorgelegt. 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

3440 Zeichen

Köln, den 13.10.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
die Maybachstraße hat eine herausragende Wichtigkeit für den Radverkehr in der 
Innenstadt, sie dient für viele Fahrradfahrer als Alternative zu den Ringen und ist wichtige 
Verbindungsroute zwischen der Innenstadt und Ehrenfeld. 
2011 wurde in der Maybachstr. bei der letzten, öffentlichen zugänglichen, Verkehrszählung 
ein Radverkehrsanteil von 843 % im Vergleich zum Autoverkehr festgestellt. 
 
Das Rad dominiert dort also eindeutig den fließenden Verkehr. 
Ganz anders verhält es sich aber beim ruhenden Verkehr, hier dominiert das Auto. 
Da auf der Straße relativ wenig Autoverkehr herrscht haben viele Autofahrer darüber hinaus 
kein Problem damit regelmäßig auf der Straße zu halten oder zu parken. Hauptsächlich in 
der Nähe des Kinos und in den Kreuzungsbereichen sowie an den Pollern Ecke Ritterstr. 
 
Im Rahmen des Radverkehrskonzept Innenstadt ist irgendwann in der Zukunft geplant die 
Maybachstr. zur Fahrradstrasse zu machen mit dem Zusatz "Auto frei". Es wird also ein 
neues Schild aufgehangen, defacto wird dies aber nichts an der derzeitigen Situation ändern. 
 
Aufgrund der überragenden Wichtigkeit der Maybachstr. für den Radverkehr bitte ich die 
Bezirksvertretung Innenstadt folgendes zu beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt folgendes bis Ende 2017 umzusetzen: 
 
Die Maybachstr. wird zwischen Am Kümpchenshof und Ritterstr. zur reinen Fahrradstrasse. 
Es wird KEIN "Auto frei" Schild aufgehangen sondern dieser Bereich wird für den 
motorisierten Verkehr gesperrt. Dazu werden an der Bremer Str. Poller aufgestellt. 
Die neuen Poller an der Bremer Str. sowie die bereits vorhandenen Poller an der Kreuzung 
Ritterstr. werden gegen unerlaubtes Entfernen abgesichert. Entfernen darf sie nur die Stadt 
sowie Rettungskräfte. 
 
Alle Parkplätze in dem genannten Bereich entfallen, der gewonnen Raum wird Fussgängern, 
Radfahrern und ggf. Aussengastronomie zugeschlagen. 
Es werden zahlreiche Fahrradabstellanlagen aufgebaut, auch solche die für das anschließen 
von Lastenrädern und Rädern mit Anhängern geeignet sind. 
An einem geeigneten Bereich in der Nähe des Kinokomolexes wird in der Maybachstr. eine 
überdachte Radabstellanlage größeren Ausmaßes aufgestellt (z.B. eine doppelstöckige 
Lösung). 
 
Für den wenig auftretenden Lieferverkehr werden in der Bremer Str. sowie in der Ritterstr. 
Autoparkplätze in reine Lieferzonen umgewandelt.  
Für das Motel One wird eine reine Lieferzone zu Beginn des Rechtsabbiegers am Hansaring 
eingerichtet. Die ansässigen Geschäfte und Gastronomiebetriebe und das Motel One 
werden hierüber frühzeitig informiert und ggf. in die Planungen der o.g. Lieferzonen 
involviert. 
Die Stadtverwaltung führt mit den Betreibern der Parkhäuser am Cinedom sowie bei Saturn 
eine Einigung herbei die es Anwohnern der Maybachstr., Ritterstr. und Bremer Str. erlaubt in 
den genannten Parkhäusern zu akzeptablen Bedingungen ihre Autos zu parken. Die 
Anwohner werden hierüber frühzeitig informiert. 
Für Besucher stehen mehr als ausreichend Parkplätze in den o.g. Parkhäusern zur 
Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Christian Hüskens

Radverkehrsgruppe 
ADFC Köln 
 
E-Mail christian.hueskens@adfc-koeln.de 
Telefon  
 
 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e.V., Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln 
Amtsgericht Köln VR 8008, Geschäftsführender Vorstand: Joachim Schalke, Clemens Rott, Utah 
Siedentopf

Beratungsverlauf (1)

16.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Maybachstraße
  • Bremer Straße
  • Ritterstraße
  • Hansaring
  • Mauritiussteinweg 11
  • Am Kümpchenshof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4241/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27