4241/2016
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reine Fahrradstraße Maybachstraße (Az.: 02-1600-178/16)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4241/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reine Fahrradstraße Maybachstraße (Az.: 02-1600-178/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der ADFC-Radverkehrsgruppe für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung, die Vorschläge im Rahmen der Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Maybachstraße zu prüfen. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der ADFC-Radverkehrsgruppe für ihre Eingabe. Die Bezirks- vertretung spricht sich jedoch gegen eine Prüfung der Vorschläge im Rahmen der Planungen zur Ein- richtung einer Fahrradstraße in der Maybachstraße aus. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die ADFC-Radverkehrsgruppe beantragt, im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, die Maybachstraße als Fahrradstraße ohne Zulassung von motorisiertem Verkehr auszu- weisen. Stellungnahme: Die Maybachstraße ist im Fahrradstraßennetz des Radverkehrskonzeptes Innenstadt enthalten. In die Erstellung des Radverkehrskonzeptes war der ADFC, wie weitere Interessenverbände und die Bür- gerschaft einbezogen. Im Zuge der Planungen wird geprüft, in welcher Form diese Fahrradstraße ausgestaltet werden kann. Denkbar sind reine Markierungsmaßnahmen oder aber eine Neuaufteilung des Straßenraumes mit Änderungen des Straßenquerschnitts. Mit den Planungen und Ausgestaltungen wird im Jahr 2017 begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt kön- nen noch keine belastbaren Aussagen zur Ausgestaltung der Fahrradstraße getroffen werden. Die Verwaltung regt daher an, die Vorschläge der ADFC-Radverkehrsgruppe in die Planungen aufzu- nehmen und zu prüfen. Der Bezirksvertretung werden die Planungen nach Abschluss zum Beschluss vorgelegt. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
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Köln, den 13.10.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, die Maybachstraße hat eine herausragende Wichtigkeit für den Radverkehr in der Innenstadt, sie dient für viele Fahrradfahrer als Alternative zu den Ringen und ist wichtige Verbindungsroute zwischen der Innenstadt und Ehrenfeld. 2011 wurde in der Maybachstr. bei der letzten, öffentlichen zugänglichen, Verkehrszählung ein Radverkehrsanteil von 843 % im Vergleich zum Autoverkehr festgestellt. Das Rad dominiert dort also eindeutig den fließenden Verkehr. Ganz anders verhält es sich aber beim ruhenden Verkehr, hier dominiert das Auto. Da auf der Straße relativ wenig Autoverkehr herrscht haben viele Autofahrer darüber hinaus kein Problem damit regelmäßig auf der Straße zu halten oder zu parken. Hauptsächlich in der Nähe des Kinos und in den Kreuzungsbereichen sowie an den Pollern Ecke Ritterstr. Im Rahmen des Radverkehrskonzept Innenstadt ist irgendwann in der Zukunft geplant die Maybachstr. zur Fahrradstrasse zu machen mit dem Zusatz "Auto frei". Es wird also ein neues Schild aufgehangen, defacto wird dies aber nichts an der derzeitigen Situation ändern. Aufgrund der überragenden Wichtigkeit der Maybachstr. für den Radverkehr bitte ich die Bezirksvertretung Innenstadt folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt folgendes bis Ende 2017 umzusetzen: Die Maybachstr. wird zwischen Am Kümpchenshof und Ritterstr. zur reinen Fahrradstrasse. Es wird KEIN "Auto frei" Schild aufgehangen sondern dieser Bereich wird für den motorisierten Verkehr gesperrt. Dazu werden an der Bremer Str. Poller aufgestellt. Die neuen Poller an der Bremer Str. sowie die bereits vorhandenen Poller an der Kreuzung Ritterstr. werden gegen unerlaubtes Entfernen abgesichert. Entfernen darf sie nur die Stadt sowie Rettungskräfte. Alle Parkplätze in dem genannten Bereich entfallen, der gewonnen Raum wird Fussgängern, Radfahrern und ggf. Aussengastronomie zugeschlagen. Es werden zahlreiche Fahrradabstellanlagen aufgebaut, auch solche die für das anschließen von Lastenrädern und Rädern mit Anhängern geeignet sind. An einem geeigneten Bereich in der Nähe des Kinokomolexes wird in der Maybachstr. eine überdachte Radabstellanlage größeren Ausmaßes aufgestellt (z.B. eine doppelstöckige Lösung). Für den wenig auftretenden Lieferverkehr werden in der Bremer Str. sowie in der Ritterstr. Autoparkplätze in reine Lieferzonen umgewandelt. Für das Motel One wird eine reine Lieferzone zu Beginn des Rechtsabbiegers am Hansaring eingerichtet. Die ansässigen Geschäfte und Gastronomiebetriebe und das Motel One werden hierüber frühzeitig informiert und ggf. in die Planungen der o.g. Lieferzonen involviert. Die Stadtverwaltung führt mit den Betreibern der Parkhäuser am Cinedom sowie bei Saturn eine Einigung herbei die es Anwohnern der Maybachstr., Ritterstr. und Bremer Str. erlaubt in den genannten Parkhäusern zu akzeptablen Bedingungen ihre Autos zu parken. Die Anwohner werden hierüber frühzeitig informiert. Für Besucher stehen mehr als ausreichend Parkplätze in den o.g. Parkhäusern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Christian Hüskens Radverkehrsgruppe ADFC Köln E-Mail christian.hueskens@adfc-koeln.de Telefon Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e.V., Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln Amtsgericht Köln VR 8008, Geschäftsführender Vorstand: Joachim Schalke, Clemens Rott, Utah Siedentopf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Maybachstraße
- Bremer Straße
- Ritterstraße
- Hansaring
- Mauritiussteinweg 11
- Am Kümpchenshof
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Details
- Aktenzeichen
- 4241/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27