1528/2018
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über d. Fortführung d. Teilaufhebungsverfahrens
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Anlage 0
6856 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 1207/2018 Freigabedatum 11.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen. Alternative: Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 BauNVO), die IV-VIII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. Teilaufhebungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan Mischgebiet (MI) dargestellt. Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befanden sich zuletzt noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Festset- zungen des Bebauungsplans abwich, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch großflächigen Einzelhandel, das Kölner Polizeipräsidium (mit bis zu IX-Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebau- ung entlang der Kalker Hauptstraße mit einem hohen Wohnanteil geprägt. Grund der Teilaufhebung Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vorha- benträger nicht realisiert. Der bisherige Vorhabenträger Malteser Hilfsdienst hat 2016 die noch nicht umgesetzten Bereiche im Zuge der Verlagerung seiner Hauptverwaltung ins Deutzer Feld an eine Wohnungsbaugesellschaft (GAG Immobilien AG) veräußert. Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen Nut- zung aus dem Bebauungsplan durchgeführt. Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln (vgl. Anlage 4), sieht insge- samt circa 260 Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI-geschossigen Gebäuden, eine viergruppige Kindertages- stätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV- Anbindung werden eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städte- bau und die Freiraumplanung (wbp Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliede- rung in öffentliche und private Außenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Verkehrs- fläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen Konzept entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden. 3 Die Genehmigung des Vorhabens soll auf der Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB erfolgen. Verfahren Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Verfahren nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. In der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 14.12.2017 wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) durchgeführt. Bis zum 21.12.2017 konnten Stellung- nahmen eingereicht werden. In diesem Zeitraum ist eine Stellungnahme eingegangen. Im Anschluss an den Vorgabenbeschluss ist zeitnah die Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 BauGB) und Offenlage der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen. Umsetzung Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in zeit- licher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizie- rungsverfahrens ausgearbeitet. Aus städtebaulicher Sicht wird die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens aus oben genannten Gründen befürwortet. Vorberatungen Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilaufhe- bung des Bebauungsplans 70451/03; Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk (2408/2017) BV 8 07.09.2017 Anhörung TOP 3.9 ungeändert beschlossen, StEA 21.09.2017 Entscheidung TOP 14.2 ungeändert beschlossen; (StEA: Stadtentwicklungsausschuss – BV 8 = Bezirksvertretung Kalk) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 30.11. bis zum 21.12.2018 die Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Teilaufhebung. Die Ergeb- nisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sind in Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Begründung für die Dringlichkeit: Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am 17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Bebauungsplan 3 Übersicht über die Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 4 Aushang Beteiligung 4
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
1704 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 1528/2018 Freigabedatum 15.05.2018 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Begründung für die Dringlichkeit: Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am 17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Beschluss: Wir stimmen der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage Nr. 1207/2018 – Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren– zu. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 14.05.2018 gez. Pagano gez. J. Schuiszill
DE_1528-2018
1662 Zeichen
} Vorlagen-Nummer 5 1528/2018 | Die Oberbürgermeisterin j Freigabedatum r Dezernat, Dienststelle IT AEISLTAL vu61r 613 Tuch Az Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 5» 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 — Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens Gremium Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Begründung für die Dringlichkeit: Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am 17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach $ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Beschluss: Wir stimmen der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage Nr. 1207/2018 - Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 — Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren- zu. Datum Abstimmungsergebnis Untetschpift JUOSAf Unterschrift (Pe ans) (Schu is Zi u)
Anlage 3
12773 Zeichen
A N L A G E 3
Stadtplanungsamt
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren
Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 70451/03 – Arbeitstitel „MHD-Gelände“ in Köln-Kalk –
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde als Aushang (Modell 1) im Zeitraum vom 30.11.2018 bis zum 14.12.2018 durchgeführt. Es ist
eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Beteiligungsfrist bis zum 21.12.2018 eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Lfd.
Nr.
Datum
Anschreiben/
Eingangsdatum
Stellungnahme Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
1
1.1
21.12.2017
Der Name des Vorhaben würdigt nicht die Ortsgeschichte,
nimmt nicht die alte Bezeichnung auf bzw. korrigiert diese
auf den Standort der CFK-Verwaltung oder zum Teil der
Brauerei Bardenheuer, Aber das ist man von GAG-
Vorstand bereits gewohnt, die sich erblödeln und alleinig
die Bezeichnung „Kalkhof“ kreieren.
nein
Die Namensgebung des geplanten Projektes der Bauherrin
ist nicht Gegenstand des Teilaufhebungsverfahrens.
1.2 Die Verschiebung der viergruppige Kindertagesstätte aus
dem B-Plan Barcelona Allee der GAG wird für nicht
Rechtens gehalten, da sie Freifläche, die in Kalk doch so
knapp ist [?], wenn man dem herum Gejaule Glauben
schenkt.
nein In Abstimmung mit der Stadt wird die Bauherrin eine
viergruppige Kindertageseinrichtung realisieren, welche
durch Integration in den westlichsten Baukörper sehr
flächensparend einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infra-
struktur in Kalk leisten wird.
Im Vorhaben Barcelona-Allee konnte aufgrund des weiten
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Datum
Anschreiben/
Eingangsdatum
Stellungnahme Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Planungsfortschritts die veränderte Bedarfslage nicht
berücksichtigt werden.
1.3 Die Verschiebung der Jugendeinrichtung aus dem B-Plan
Barcelona Allee der GAG wird für nicht Rechtens gehalten,
die Freifläche, die in Kalk doch so knapp ist [?], wenn man
dem herum Gejaule Glauben schenkt.
nein In Abstimmung mit der Stadt wird die Bauherrin eine
Jugendeinrichtung realisieren, welche durch Integration in
den südlichen Baukörper sehr flächensparend einen
wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Kalk leisten
wird.
Im Vorhaben Barcelona-Allee konnte aufgrund des weiten
Planungsfortschritts die veränderte Bedarfslage nicht
berücksichtigt werden.
1.4 Es fehlt für ganz Köln eine Freiraumplanung oder ‚
-konzept! Daher sind die vorhandenen Freiflächen im
Umfang zu erhalten und zu erweitern.
nein Es handelt sich um ein weitgehend bebautes Areal, für
welches auch im rechtskräftigen Bebauungsplan eine der
Lage im Bezirkszentrum angemessene Bebauung vorgese-
hen war. Die aktuelle Planung sieht eine qualifizierte
Freianlagenplanung mit für den Standort hohem Grünanteil
vor, welcher über die Möglichkeiten des rechtskräftigen
Bebauungsplans hinausgeht.
1.5 Wie schon im ersten Verfahren gefordert, als autofreie
Siedlung, ist der Stellplatzschlüssel um 100 % auf Null zu
reduzieren, wenn die GAG als Eigentümerin mal ein Signal
zum aktiven Klimaschutz senden möchte.
nein Die Bemessung notwendiger Stellplätze ist Gegenstand des
Bauordnungsrechts und nicht Bestandteil der Teilaufhebung.
Ausgehend von den Vorgaben der Bauordnung Nordrhein-
Westfalen wird im Baugenehmigungsverfahren für die
zukünftige Bebauung ein standortbezogener Stellplatz-
schlüssel unter Berücksichtigung der ÖPNV-Anbindung,
Fahrradstellplätzen und CarSharing-Angeboten zugrundege-
legt.
1.6 Es ist unsäglich, dass eine fast komplett der Stadt Köln
gehörende Aktiengesellschaft sich zum Thema Bürgerbe-
teiligungskultur wie Neandertaler verhält! Es geht um eine
Änderung und Weiterentwicklung des Bebauungsplans, der
damals noch an den Ideen aus dem Sanierungsgebiet
Kalk-Post anknüpfte. Wenn der Vorstand kein Interesse an
einer zeitgemäßen Bürgerbeteiligung hat, dann muss das
nein Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auf
Grundlage der Beschlussfassung der politischen Gremien
zum Einleitungsbeschluss der Teilaufhebung als Aushang
mit einer dreiwöchigen Frist zur Stellungnahme (30.11. bis
21.12.2017) entsprechend der Beteiligungsstandards in
Bauleitplanverfahren der Stadt Köln.
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Datum
Anschreiben/
Eingangsdatum
Stellungnahme Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
von der Politik korrigiert werden. Es steht gegen dem
Ansinnen der Oberbürgermeisterin, die sich gerade bzw.
seit Beginn des Prozesse für den Leitlinien Prozess für
gute Bürgerbeteiligung einsetzt, der Gag-Vorstand fällt ihr
in den Rücken.
Ergänzend wurde die zukünftig geplante Bebauung von der
Bauherrin in einer Ausstellung im Bürgeramt der Öffentlich-
keit präsentiert.
Eine weiterreichende Beteiligung in einem gesonderten
Format (wie z.B. im Werkstattverfahren Hallen Kalk) wurde
nicht gewählt, da die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele
einer dem Standort angemessenen Bebauung aus dem
Bebauungsplan weiterverfolgt werden sollen.
1.7 Es wird festgestellt, dass noch nicht einmal der Preisgericht
zu Beginn mitgeteilt wurde, dass ein Bebauungsplan
vorliegt.
nein Informationen zum bestehenden (Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) und zum zukünftigen Planungsrecht (§ 34
BauGB) waren Gegenstand der Auslobungsunterlagen.
1.8 Der Wettbewerb und die Sitzungen des Preisgerichtes
fanden ausschließlich nicht-öffentlich statt.
nein Die Öffentlichkeit ist über die demokratisch gewählten
politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in
Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung Kalk in
der Jury des Qualifizierungsverfahrens vertreten gewesen.
1.9 Das Ergebnis wurde der Öffentlichkeit, den Kalker nicht in
einer Bürgerinformation vorgestellt, erläutert, wie es
Beispielsweise zum VEP Robertstraße der Fall war.
nein Im VEP-Verfahren Robertstraße erfolgte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Qualifizierungsverfahren,
um deren Ergebnisse in die Auslobung aufnehmen zu
können. Die beiden Planfälle sind nicht vergleichbar, da im
Fall Robertstraße die grundsätzliche städtebauliche Ausei-
nandersetzung mit einer Konversionsfläche gefordert war, im
MHD Gelände der Schwerpunkt im Hochbau lag, die
städtebaulichen Grundlagen im Wesentlichen aus dem
bestehenden Bebauungsplan abgeleitet wurden.
1.10 Die Ausstellung im Bürgeramt würde nicht ortsüblich
bekanntgemacht, die Pressemitteilung https://www.gag-
koeln.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung-05-
10-2017/ verhallte ohne Wirkung in der Tagespresse, dass
passt zum Gesamteindruck der Unwilligkeit für eine gute
Bürgerbeteiligung des GAG-Vorstandes und der zuständi-
gen Mitarbeiter.
nein Die Ausstellung der Ergebnisse des Qualifizierungsverfah-
rens ist nicht Gegenstand des Teilaufhebungsverfahrens,
sondern stellt eine zusätzliche Information der Bauherrin
über die geplante Entwicklung des Areals dar.
Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen nur im Rahmen
von Bauleitplanverfahren.
1.11 Die beiden Tafeln waren zudem schlecht erklärt und ohne
Hinweis auf weitere Informationsquellen sowie Ansprech-
partner.
nein Die Ausstellung der Planung ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Datum
Anschreiben/
Eingangsdatum
Stellungnahme Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
1.12 Diese miserable Bürgerbeteiligungspraxis kann nur durch
eine Lernkurve geheilt werden, in dem der VEP fortgeführt
wird, es keine Teilaufhebung gibt.
nein siehe 1.6
1.13 Unklar ist bzw. nicht aus dem Plan „Ergebnis der Städte-
baulichen Qualifizierungsverfahrens“ erkennbar, wie mit
dem Industriezeugnis, der Dampfmaschine, sinnvoll
umgegangen wird. Hierzu ist eine Verlegung zum Bürger-
park denkbar, da dort eher dem früheren Einsatzort zu.
nein Die aktuelle Planung sieht einen neuen Standort des
Industriezeugnisses, Dampfmaschine) im westlichsten Teil
des Plangebietes im Vorbereich des westlichsten Baukör-
pers an der Kalker Hauptstraße vor.
1.14 Das Quartier ist als co2-neutral zu konzipieren, die GAG-
Servicegesellschaft soll das Mieterstrommodell zur
Anwendung bringen, evtl. zusammen mit dem Erbbauver-
ein mit seinen Häusern im andern Teil des vorhandenen
Bauleitplanes.
nein Die Energieversorung ist nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens (Teilaufhebung).
1.15 Es ist nicht erkennbar, dass der SteB-Planungsleitfaden
2017 oder beispielweise die BBSR-Studie „Überflutungs-
und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung Strategien
und Maßnahmen zum Regenwassermanagement gegen
urbane Sturzfluten und überhitzte Städte“ (4/2015) ange-
wendet wurde.
nein Die Umsetzung entsprechender Vorgaben ist nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens, sondern der Bauge-
nehmigungsplanung auf Grundlage von § 34 BauGB.
Eine Genehmigung analog eine Einfamilienhauses nach §
34 BbauG ist unangemessen, man hat aus dem Kaufhof
Kalk nicht gelernt, wo sich der damalige Baudezernent
über die Fachmeinung seines Amtes hinweggesetzt hat,
damit vermeintlich alles schneller ging – das Gegenteil war
der Fall! Lernt wenigstens die Politik dazu?
nein § 34 BauGB macht keine Vorgaben zum Umfang der
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der bebauten Ortsteile.
Diese müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Im vorliegenden Fall ist diese durch eine dichte,
mehrgeschossige Blockrandbebauung geprägt. Die städte-
bauliche Entwicklung und Ordnung ist auch mit der geplan-
ten Bebauung nach § 34 BauGB auf Grundlage des Qualifi-
zierungsverfahrens gewährleistet.
In der ersten CFK-Bauleitplanung waren als Entree zwei
Hochhäuser zu jeweils rund 100 m Höhe vorgesehen.
Dieser Gedanke kann mit einen Hochhaus auf der westli-
chen Dreieckfläche, der Spitze des Grundstückes noch
umgesetzt werden. Damit antwortet man architektonisch
auf den „Turm „des gegenüberliegenden Polizeigebäudes.
nein Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans wird Abstand
von einer städtebaulichen Planung in dieser Richtung
genommen.
Das einstimmige Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens
bestätigt diese Einschätzung einer bestandsorientierten
Entwicklung in diesem Bereich und dem bewussten Verzicht
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Datum
Anschreiben/
Eingangsdatum
Stellungnahme Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
auf städtebauliche Dominanten.
Durch die Verdichtung als „Hochhaus“ für ca. 60 m kann
mehr Fläche für Freiraum gewonnen werden.
nein Mit der Entscheidung zur Teilaufhebung des Bebauungs-
plans wird die städtebauliche Entwicklung ausgehend vom
Bestand fortgeführt. Mit der vorgesehenen Genehmigung
nach § 34 BauGB werden quantitativ und qualitativ hochwer-
tige Freiräume geschaffen, welche in weitem Umfang auch
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden.
Was aber damit nicht gelöst wird, ist im Sinne von Roland
Rainer „b) in Kauf nimmt, daß die zusätzliche Bevölkerung
an den örtlich schon vorhandenen Anlagen und Dienstleis-
tungen zu parasitärer Mitbenutzerin wird.“1 = Das Boot ist
voll!
nein Die Teilaufhebung schafft keine über das bisherige Pla-
nungsrecht hinausgehenden Bedarfe.
Mit der beabsichtigten Genehmigung auf Grundlage von § 34
BauGB wird das Angebot an sozialer Infrastruktur (Kinderta-
geseinrichtung, Jungendeinrichtung) sogar über die Möglich-
keiten des bestehenden Bebauungsplans hinaus erweitert.
12.04.2018
1 Roland Rainer: Kriterien der wohnlichen Stadt – Trendwende in Wohnungswesen und Städtebau; Graz 1978; Seite 185
Anlage 1
455 Zeichen
Bereich der Teilaufhebung.DONHU+DXSWVWUDH Bebauungsplan 70451/03 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenenBebauungsplanes 70451/030+'*HOlQGHLQ.|OQ.DON 0 10050 200300 Meter
Anlage 4
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Die eingehenden Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Kalk (BV 8) vorgelegt, die darüber berät und entscheidet, wie die Planung aus Sicht der Bezirksvertre- tung weiter betrieben werden soll. Danach wird der Stadtentwicklungsausschuss endgültig über die Stellungnahme entschieden. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 21.12.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Kalk, Herrn Pagano, Bezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273 in 51103 Köln oder per E-Mail an maro.pagano@stadt-koeln.de gerichtet werden. Telefonische Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 0221 221- 22813 und 0221 221- 22855 oder unter der E-Mailadresse: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlos- sen, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 70451/03 für das Gebiet östlich der Bahntrasse Köln-Siegburg, südlich der Kalker Hauptstraße und westlich und östlich der Grünebergstraße (Gemarkung Kalk, Flurstück 23, Flurstücke 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67) – Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Anlass und Ziel der Teilaufhebung Die derzeit zulässige Bebauung wurde im Bereich der vorgesehenen Teilaufhebung nicht reali- siert. Hier befindet sich aktuell eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätz- lich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht. Die neue Eigentümerin der Grundstücke hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungs- verfahren durchgeführt. Der von der Jury empfohlene Entwurf sieht circa 260 Wohneinheiten, überwiegend im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI- geschossigen Gebäuden, eine vier- gruppige Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung vor. Der Städtebau und die Freiraumpla- nung sehen eine differenzierte Gliederung in öffentliche und private Außenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV- Anbindung sind eine Reduzierung der nötigen Stellplätze um 45 Prozent, Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradabstellplät- zen geplant. Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Ver- kehrsfläche gesichert. Entgegen der Festsetzungen von bis zu zwingend 8 Geschossen, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 bis 3,8 ist zukünftig eine Höhe- nentwicklung bis maximal 6 Geschosse, eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 2,0 vorgesehen. Die Ausnutzung des Grundstückes wird sich reduzieren und fügt sich städtebaulich besser in die vorhandene Situation ein. Da die aktuell geplante Nutzung, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) abweicht, die städtebauliche Ordnung durch die Pla- nung nicht beeinträchtigt wird und aus Gründen der Rechtsicherheit, soll der Bebauungsplan 70451/03 in einem förmlichen Verfahren teilaufgeheben werden. Verfahren Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt analog der Neuaufstellung von Bebauungsplänen, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltbe- richts. Das Maß der baulichen Nutzung wird sich mit dem beabsichtigten Neubauvorhaben deutlich reduzieren. Auswirkungen Nach der Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Be- urteilung von Vorhaben auf Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB. Umweltbelange Zu den Umweltbelangen/umweltbezogenen Schutzgütern, die im weiteren Verfahren Gegen- stand der Umweltprüfung sein werden, liegen erste Informationen und Erkenntnisse vor (Lärm- gutachten), die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens überprüft und weiter vervollständigt werden. Teilaufhebung des Vorhabenbezogenden Bebauungsplanes 70451/03 „MHD Gelände“ in Köln - Kalk Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 30.11.2017 bis 14.12.2017 Übersichtskarte (unmaßstäblich) Ergebnis des Städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens Perspektive (unmaßstäblich) (unmaßstäblich) (unmaßstäblich) rechtskräftiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Geltungsbereich der Teilaufhebung Bereich der Teilaufhebung Kalker Hauptstraße Bebauungsplan 70451/03 1 2 1 2 3 4 5 6 7 3 4 5 6 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1.100L 1,00 2,00 1,50 1,90 1,90 BRH +0 ,60 GEBÄUDETRENNFUGE BRANDWAND BRANDWAND GEBÄUDETRENNFUGE BRANDWAND BRANDWAND BRANDWAND BRANDWAND 1,90 1,90 2,50 1,90 2,50 BRANDWAND T90 FSA RS T90 FTS T30 RS 16 Garderobenhaken 12 Garderobenhaken 20 Garderobenhaken 32 Garderobenhaken 24 Garderobenhaken BRANDWAND UZ 40/ ? WT in 1 .OG WT in 1 .OG WT in 1 .OG WT in 1 .OG ÜZ 20/95 ÜZ 20/95 Null-Punkt für Planung KHM 2,135 885 Null-Punkt für Planung KHMNull-Punkt für Planung KHM DN 400 DN 400 DN 350 DN 300 DN 300 DN 250 DN 250 DN 250 DN 600 DN 500 DN 500 DN 500 DN 300 DN 300 Nachbarschaftsband mit Sandspielfläche Mietergarten Rampenanlage zur Bahn Quartiersmitte Außengelände KITA Sandspielfläche Grünebergstraße Sandspielfläche TG Zufahrt 2 Sandspielfläche Rasen Zufahrt Feuerwehr/Abfallentsorgung 5x PKW Carsharing Stand Hochbau: 30.08.2017 Studentenwohnen/KITA Terrassen KITA 14 Räder Vorplatz Kalker Hauptstraße Zufahrt Pflege Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3 Gebäude 4 Stand Hochbau: 30.08.2017 Wohnen/Wohngruppen Stand Hochbau: 30.08.2017 Jugendhaus/Wohnen TG Zufahrt 1 5 Räder 2x PKW KITA 61 Räder 10 Räder 20 Räder Kalker Hauptstraße Vorh. Wohnbebauung Bahntrasse Polizei S-Bahn Haltestelle "Trimbornstraße" Stand Hochbau: 30.08.2017 Wohnen Rasenmulde Neuer Standort Kunstwerk Trafo 5x PKW Besucher 14 Räder 18 Räder 1x PKW barrierefrei 27 Räder 4 Räder Tor Tor 20 Räder 27 Räder 11 Räder 6 Räder TG Grenze Bürgersteig erneuern Sitzkante Pflasterschürze Mauer Mauer Mauer 5 Spezialräder 3 Spezial- räder Tor TG-Entlüftung TG-Entlüftung TG-Entlüftung Holzdeck Sitzsockel mit Holzauflage Entwässerungsrinne TG-Entlüftung H= 0 ,9 m Sitzsockel H = 0,45 m Tische und Bänke Müllcontainer TG-Entlüftung Mietergarten Tor Bank Sandspielfläche Weiden-Tipi Müllcontainer Weg zur Kanalwartung TerrasseJugendeinrichtung Hochbeet H= 0.9m Hochbeet H= 0.9m H= 0.9m H= 0.45m Sitzsockel H=0.45m Sitzsockel Stromkasten Bestand Stromkasten Bestand Rasen Müllcontainer TG Grenze Bänke Hecke Bänke Mietergarten Bank Tor Tor Geräteschuppen Tor Tor OKTG 45.63 vorh. Mauer zurückbauen ca. Absatz in TG Decke OKTG 46 .08 Eingang 2.3 Eingang 2.2 Eingang 2.2 Eingang 2.3 Eingang 2.4 Eingang 2.4 Eingang 2.5 Eingang 2.5 Eingang 2.1 Eingang 3.1 EingangJugendeinrichtung Eingang 3.1 Eingang 1.5 Eingang 1.4 Eingang KiTa Eingang 1.3 Eingang Studentenapartments Eingang 4.1 Eingang 4.2 Eingang 4.3 Fussballtor OK 47 .37 ca. Absatz in TG Decke OKTG 45.38 Kalker Hauptstraße 22-25 Köln Kalk GAG Immobilien AG Joseph-Lammerting-Allee 20-22 50933 Köln Fon 0221-2011-0 Fax 0221-2011-222 Genehmigung LP4 L01A- C Plan-Nr.: Index: BAUHERR : Planinhalt: PROJEKT : 722 GAG Köln/Pläne/wbp/722-LP4-Lageplan.vwx Dieser Plan gilt nur im Zusammenhang mit allen Architekten- und Fach-Ing.-Plänen. Die Lage aller Leitungen sowie aller Höhen und Maße sind vom AN am Bau und in Verbindung mit allen Architekten- und Fachingenieursplänen eigenverantwortlich zu prüfen. Statische und hydraulische Nachweise sowie ggf. notwendige Zulassungen sind durch den AN zu erbringen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung anzuzeigen. Lageplan Freigabevermerk Freigabevermerk Nordring 49 Fon 0234/96299-0 mail@wbp-landschaftsarchitekten.de 44787 Bochum Fax 96299-125 PLANVERFASSER : LEISTUNGSPHASE: Blatt-Nr.: 722-LP4- Maßstab: Datum: RT RT 1:200 22.09.2017 Gezeichnet: Bearbeitet: Stand Hochbau: Dateipfad: ARCHITEKT/FACHPLANER: jäck_molina architekten Burgmauer68 50667 Köln Fon 0221-2577892 Fax 0221-8014810 CWGeprüft:30.08.2017 VerfasserIndex Art der Änderung Datum 120 L Betonpflaster Bestand hell Grundstücksgrenze Tiefgarage Grenze Gebäude auskragend LEGENDE Asphalt im Bestand Betonpflaster Platzflächen Schotterrasen Rasen Pflanzfläche Planung Pflasterplatten Asphalt Neu Fahrradständer mit Hoch-Tief-Aufstellung Fahrradständer als Anlehnbügel Entlüftung TG Baum Bestand Baum Planung Baum zu fällen Müllcontainer Traufstreifen Bearbeitungsgrenze Hecke 1.100L Kellerlichtschacht RW-Schacht Bestand Pflasterrinne Betonpflaster 32mm breit Kastenrinne Straßenablauf 30,5/52cm Einlaufkasten Kastenrinne RW-Schacht Planung (H2R) Gefälle Höhe Bestand zu erhalten Höhe Planung 0.00 0.00 0,00% HB+10 RB+2 Hochbord 15/30/100cm Einbau +10cm Rundbord 15/22/100cm Einbau +2cm Straßenablauf 52/52cm Mauer RT00 Planaufstellung 08.09.2017 RTA Anpassung Bereich zwischen Grünebergstr., Höhen und Text, diverse Anpassungen 12.09.2017 B Anpassung FW-Flächen, diverse Anpassungen 20.09.2017 RT C Anpassung Spielgeräte, diverse Anpassungen 22.09.2017 RT Geltungsbereich des Vorhaben- bezogenden Bebauungsplanes 70451/03 "MHD-Gelände" Geltungsbereich der Teilaufhebung
Anlage 2
8 Zeichen
Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1528/2018
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 08.05.2018 11:03