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1528/2018

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über d. Fortführung d. Teilaufhebungsverfahrens

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 15.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 8.1.2

Anlage 0

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

DE_1528-2018

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Anlage 3

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Anlage 1

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Anlage 4

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 0

6856 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 1207/2018 
Freigabedatum 11.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk;  
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zur Kenntnis; 
2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen. 
 
 
Alternative: Neuaufstellung eines Bebauungsplanes 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich 
zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden 
und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. 
 
Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 
BauNVO), die IV-VIII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. 
 
 
Teilaufhebungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des 
oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der 
Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 
106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. 
 
Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan Mischgebiet (MI) dargestellt. 
 
Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befanden 
sich zuletzt noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Festset-
zungen des Bebauungsplans abwich, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). 
 
Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch großflächigen Einzelhandel, das Kölner 
Polizeipräsidium (mit bis zu IX-Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebau-
ung entlang der Kalker Hauptstraße mit einem hohen Wohnanteil geprägt.  
 
 
Grund der Teilaufhebung 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vorha-
benträger nicht realisiert. Der bisherige Vorhabenträger Malteser Hilfsdienst hat 2016 die noch nicht 
umgesetzten Bereiche im Zuge der Verlagerung seiner Hauptverwaltung ins Deutzer Feld an eine 
Wohnungsbaugesellschaft (GAG Immobilien AG) veräußert. 
 
Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem 
Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen Nut-
zung aus dem Bebauungsplan durchgeführt.  
 
Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln (vgl. Anlage 4), sieht insge-
samt circa 260 Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend 
im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI-geschossigen Gebäuden, eine viergruppige Kindertages-
stätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV-
Anbindung werden eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von 
Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städte-
bau und die Freiraumplanung (wbp Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliede-
rung in öffentliche und private Außenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen 
auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. 
 
Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Verkehrs-
fläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen Konzept 
entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden.

3 
Die Genehmigung des Vorhabens soll auf der Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB erfolgen. 
 
 
Verfahren 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Verfahren 
nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, 
einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts.  
 
In der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 14.12.2017 wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) durchgeführt. Bis zum 21.12.2017 konnten Stellung-
nahmen eingereicht werden. In diesem Zeitraum ist eine Stellungnahme eingegangen. 
 
Im Anschluss an den Vorgabenbeschluss ist zeitnah die Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 BauGB) und Offenlage der Teilaufhebung des Bebauungsplans 
Nr. 70451/03 nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen. 
 
 
Umsetzung 
Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in zeit-
licher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizie-
rungsverfahrens ausgearbeitet. 
 
Aus städtebaulicher Sicht wird die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens aus oben genannten 
Gründen befürwortet. 
 
 
Vorberatungen 
 
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilaufhe-
bung des Bebauungsplans 70451/03; Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk (2408/2017) 
BV 8 07.09.2017 Anhörung  TOP 3.9 ungeändert beschlossen, 
StEA 21.09.2017 Entscheidung  TOP 14.2 ungeändert beschlossen; 
(StEA: Stadtentwicklungsausschuss – BV 8 = Bezirksvertretung Kalk) 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 30.11. bis zum 21.12.2018 die 
Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Teilaufhebung. Die Ergeb-
nisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sind in Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am 
17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich 
der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung 
zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Bebauungsplan 
3 Übersicht über die Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Absatz 1 BauGB 
4 Aushang Beteiligung

4

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

1704 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 1528/2018 
Freigabedatum 
15.05.2018 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; 
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am 
17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich 
der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung 
zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
 
Beschluss: 
Wir stimmen der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage Nr. 1207/2018 – Teilaufhebung des 
Bebauungsplans Nr. 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der 
Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über 
die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren– zu. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
14.05.2018    gez. Pagano  gez. J. Schuiszill

DE_1528-2018

1662 Zeichen

} Vorlagen-Nummer
5 1528/2018 |

Die Oberbürgermeisterin j Freigabedatum r

Dezernat, Dienststelle IT AEISLTAL
vu61r

613 Tuch Az

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 5» 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.

Betreff

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 — Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk;
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens

Gremium

Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018

Begründung für die Dringlichkeit:

Um die Entscheidung zur Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens in der Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 17.05.2018 treffen zu können, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung
Kalk im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Mit einer Beschlussfassung am
17.05.2018 kann zeitnah die Offenlage nach $ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen und der Bereich
der Teilaufhebung kurzfristig für die Umsetzung von Wohnungsbau und einer Kindertageseinrichtung
zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:

Wir stimmen der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage Nr. 1207/2018 - Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 70451/03 — Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk; Stellungnahme der
Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über
die Fortführung des Teilaufhebungsverfahren- zu.

Datum Abstimmungsergebnis Untetschpift

JUOSAf

Unterschrift

(Pe ans) (Schu is Zi u)

Anlage 3

12773 Zeichen

A N L A G E  3  
 
 
 
 
 
 Stadtplanungsamt  
Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 70451/03 – Arbeitstitel „MHD-Gelände“ in Köln-Kalk – 
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.  1 BauGB wurde als Aushang (Modell 1)  im Zeitraum vom 30.11.2018 bis zum 14.12.2018  durchgeführt. Es ist 
eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Beteiligungsfrist bis zum 21.12.2018 eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
21.12.2017  
Der Name des Vorhaben würdigt nicht die Ortsgeschichte, 
nimmt nicht die alte Bezeichnung auf bzw. korrigiert diese 
auf den Standort der CFK-Verwaltung oder zum Teil der 
Brauerei Bardenheuer, Aber das ist man von GAG-
Vorstand bereits gewohnt, die sich erblödeln und alleinig 
die Bezeichnung „Kalkhof“ kreieren. 
nein  
Die Namensgebung des geplanten Projektes der Bauherrin 
ist nicht Gegenstand des Teilaufhebungsverfahrens. 
1.2  Die Verschiebung der viergruppige Kindertagesstätte aus 
dem B-Plan Barcelona Allee der GAG wird für nicht 
Rechtens gehalten, da sie Freifläche, die in Kalk doch so 
knapp ist [?], wenn man dem herum Gejaule Glauben 
schenkt. 
nein In Abstimmung mit der Stadt wird die Bauherrin eine 
viergruppige Kindertageseinrichtung realisieren, welche 
durch Integration in den westlichsten Baukörper sehr 
flächensparend einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infra-
struktur in Kalk leisten wird. 
 
Im Vorhaben Barcelona-Allee konnte aufgrund des weiten

Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –  
 
 
 Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Planungsfortschritts die veränderte Bedarfslage nicht 
berücksichtigt werden.  
1.3  Die Verschiebung der Jugendeinrichtung aus dem B-Plan 
Barcelona Allee der GAG wird für nicht Rechtens gehalten, 
die Freifläche, die in Kalk doch so knapp ist [?], wenn man 
dem herum Gejaule Glauben schenkt. 
nein In Abstimmung mit der Stadt wird die Bauherrin eine 
Jugendeinrichtung realisieren, welche durch Integration in 
den südlichen Baukörper sehr flächensparend einen 
wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Kalk leisten 
wird. 
 
Im Vorhaben Barcelona-Allee konnte aufgrund des weiten 
Planungsfortschritts die veränderte Bedarfslage nicht 
berücksichtigt werden. 
1.4  Es fehlt für ganz Köln eine Freiraumplanung oder ‚ 
-konzept! Daher sind die vorhandenen Freiflächen im 
Umfang zu erhalten und zu erweitern. 
nein Es handelt sich um ein weitgehend bebautes Areal, für 
welches auch im rechtskräftigen Bebauungsplan eine der 
Lage im Bezirkszentrum angemessene Bebauung vorgese-
hen war. Die aktuelle Planung sieht eine qualifizierte 
Freianlagenplanung mit für den Standort hohem Grünanteil 
vor, welcher über die Möglichkeiten des rechtskräftigen 
Bebauungsplans hinausgeht. 
1.5  Wie schon im ersten Verfahren gefordert, als autofreie 
Siedlung, ist der Stellplatzschlüssel um 100 % auf Null zu 
reduzieren, wenn die GAG als Eigentümerin mal ein Signal 
zum aktiven Klimaschutz senden möchte. 
nein Die Bemessung notwendiger Stellplätze ist Gegenstand des 
Bauordnungsrechts und nicht Bestandteil der Teilaufhebung. 
 
Ausgehend von den Vorgaben der Bauordnung Nordrhein-
Westfalen wird im Baugenehmigungsverfahren für die 
zukünftige Bebauung ein standortbezogener Stellplatz-
schlüssel unter Berücksichtigung der ÖPNV-Anbindung, 
Fahrradstellplätzen und CarSharing-Angeboten zugrundege-
legt. 
1.6  Es ist unsäglich, dass eine fast komplett der Stadt Köln 
gehörende Aktiengesellschaft sich zum Thema Bürgerbe-
teiligungskultur wie Neandertaler verhält! Es geht um eine 
Änderung und Weiterentwicklung des Bebauungsplans, der 
damals noch an den Ideen aus dem Sanierungsgebiet 
Kalk-Post anknüpfte. Wenn der Vorstand kein Interesse an 
einer zeitgemäßen Bürgerbeteiligung hat, dann muss das 
nein Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auf 
Grundlage der Beschlussfassung der politischen Gremien 
zum Einleitungsbeschluss der Teilaufhebung als Aushang 
mit einer dreiwöchigen Frist zur Stellungnahme (30.11. bis 
21.12.2017) entsprechend der Beteiligungsstandards in 
Bauleitplanverfahren der Stadt Köln.

Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –  
 
 
 Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
von der Politik korrigiert werden. Es steht gegen dem 
Ansinnen der Oberbürgermeisterin, die sich gerade bzw. 
seit Beginn des Prozesse für den Leitlinien Prozess für 
gute Bürgerbeteiligung einsetzt, der Gag-Vorstand fällt ihr 
in den Rücken. 
Ergänzend wurde die zukünftig geplante Bebauung von der 
Bauherrin in einer Ausstellung im Bürgeramt der Öffentlich-
keit präsentiert. 
Eine weiterreichende Beteiligung in einem gesonderten 
Format (wie z.B. im Werkstattverfahren Hallen Kalk) wurde 
nicht gewählt, da die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele 
einer dem Standort angemessenen Bebauung aus dem 
Bebauungsplan weiterverfolgt werden sollen. 
1.7  Es wird festgestellt, dass noch nicht einmal der Preisgericht 
zu Beginn mitgeteilt wurde, dass ein Bebauungsplan 
vorliegt. 
nein Informationen zum bestehenden (Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) und zum zukünftigen Planungsrecht (§ 34 
BauGB) waren Gegenstand der Auslobungsunterlagen. 
1.8  Der Wettbewerb und die Sitzungen des Preisgerichtes 
fanden ausschließlich nicht-öffentlich statt. 
nein Die Öffentlichkeit ist über die demokratisch gewählten 
politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in 
Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung Kalk in 
der Jury des Qualifizierungsverfahrens vertreten gewesen. 
1.9  Das Ergebnis wurde der Öffentlichkeit, den Kalker nicht in 
einer Bürgerinformation vorgestellt, erläutert, wie es 
Beispielsweise zum VEP Robertstraße der Fall war. 
nein Im VEP-Verfahren Robertstraße erfolgte die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Qualifizierungsverfahren, 
um deren Ergebnisse in die Auslobung aufnehmen zu 
können. Die beiden Planfälle sind nicht vergleichbar, da im 
Fall Robertstraße die grundsätzliche städtebauliche Ausei-
nandersetzung mit einer Konversionsfläche gefordert war, im 
MHD Gelände der Schwerpunkt im Hochbau lag, die 
städtebaulichen Grundlagen im Wesentlichen aus dem 
bestehenden Bebauungsplan abgeleitet wurden. 
1.10  Die Ausstellung im Bürgeramt würde nicht ortsüblich 
bekanntgemacht, die Pressemitteilung https://www.gag-
koeln.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung-05-
10-2017/ verhallte ohne Wirkung in der Tagespresse, dass 
passt zum Gesamteindruck der Unwilligkeit für eine gute 
Bürgerbeteiligung des GAG-Vorstandes und der zuständi-
gen Mitarbeiter. 
nein Die Ausstellung der Ergebnisse des Qualifizierungsverfah-
rens ist nicht Gegenstand des Teilaufhebungsverfahrens, 
sondern stellt eine zusätzliche Information der Bauherrin 
über die geplante Entwicklung des Areals dar. 
 
Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen nur im Rahmen 
von Bauleitplanverfahren. 
1.11  Die beiden Tafeln waren zudem schlecht erklärt und ohne 
Hinweis auf weitere Informationsquellen sowie Ansprech-
partner. 
nein Die Ausstellung der Planung ist nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens.

Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –  
 
 
 Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.12  Diese miserable Bürgerbeteiligungspraxis kann nur durch 
eine Lernkurve geheilt werden, in dem der VEP fortgeführt 
wird, es keine Teilaufhebung gibt. 
nein siehe 1.6 
1.13  Unklar ist bzw. nicht aus dem Plan „Ergebnis der Städte-
baulichen Qualifizierungsverfahrens“ erkennbar, wie mit 
dem Industriezeugnis, der Dampfmaschine, sinnvoll 
umgegangen wird. Hierzu ist eine Verlegung zum Bürger-
park denkbar, da dort eher dem früheren Einsatzort zu. 
nein Die aktuelle Planung sieht einen neuen Standort des 
Industriezeugnisses, Dampfmaschine) im westlichsten Teil 
des Plangebietes im Vorbereich des westlichsten Baukör-
pers an der Kalker Hauptstraße vor. 
1.14  Das Quartier ist als co2-neutral zu konzipieren, die GAG-
Servicegesellschaft soll das Mieterstrommodell zur 
Anwendung bringen, evtl. zusammen mit dem Erbbauver-
ein mit seinen Häusern im andern Teil des vorhandenen 
Bauleitplanes. 
nein Die Energieversorung ist nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens (Teilaufhebung). 
1.15  Es ist nicht erkennbar, dass der SteB-Planungsleitfaden 
2017 oder beispielweise die BBSR-Studie „Überflutungs- 
und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung Strategien 
und Maßnahmen zum Regenwassermanagement gegen 
urbane Sturzfluten und überhitzte Städte“ (4/2015) ange-
wendet wurde. 
nein Die Umsetzung entsprechender Vorgaben ist nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens, sondern der Bauge-
nehmigungsplanung auf Grundlage von § 34 BauGB. 
  Eine Genehmigung analog eine Einfamilienhauses nach § 
34 BbauG ist unangemessen, man hat aus dem Kaufhof 
Kalk nicht gelernt, wo sich der damalige Baudezernent 
über die Fachmeinung seines Amtes hinweggesetzt hat, 
damit vermeintlich alles schneller ging – das Gegenteil war 
der Fall! Lernt wenigstens die Politik dazu? 
nein § 34 BauGB macht keine Vorgaben zum Umfang der 
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der bebauten Ortsteile. 
Diese müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung 
einfügen. Im vorliegenden Fall ist diese durch eine dichte, 
mehrgeschossige Blockrandbebauung geprägt. Die städte-
bauliche Entwicklung und Ordnung ist auch mit der geplan-
ten Bebauung nach § 34 BauGB auf Grundlage des Qualifi-
zierungsverfahrens gewährleistet.  
  In der ersten CFK-Bauleitplanung waren als Entree zwei 
Hochhäuser zu jeweils rund 100 m Höhe vorgesehen. 
Dieser Gedanke kann mit einen Hochhaus auf der westli-
chen Dreieckfläche, der Spitze des Grundstückes noch 
umgesetzt werden. Damit antwortet man architektonisch 
auf den „Turm „des gegenüberliegenden Polizeigebäudes. 
nein Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans wird Abstand 
von einer städtebaulichen Planung in dieser Richtung 
genommen.  
 
Das einstimmige Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens 
bestätigt diese Einschätzung einer bestandsorientierten 
Entwicklung in diesem Bereich und dem bewussten Verzicht

Bebauungsplan 70451/03 – Arbeitstitel „MHD Gelände“ in Köln-Kalk –  
 
 
 Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
auf städtebauliche Dominanten. 
  Durch die Verdichtung als „Hochhaus“ für  ca. 60 m kann 
mehr Fläche für Freiraum gewonnen werden. 
nein Mit der Entscheidung zur Teilaufhebung des Bebauungs-
plans wird die städtebauliche Entwicklung ausgehend vom 
Bestand fortgeführt. Mit der vorgesehenen Genehmigung 
nach § 34 BauGB werden quantitativ und qualitativ hochwer-
tige Freiräume geschaffen, welche in weitem Umfang auch 
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. 
  Was aber damit nicht gelöst wird, ist im Sinne von Roland 
Rainer „b) in Kauf nimmt, daß die zusätzliche Bevölkerung 
an den örtlich schon vorhandenen Anlagen und Dienstleis-
tungen zu parasitärer Mitbenutzerin wird.“1 = Das Boot ist 
voll! 
nein Die Teilaufhebung schafft keine über das bisherige Pla-
nungsrecht hinausgehenden Bedarfe. 
 
Mit der beabsichtigten Genehmigung auf Grundlage von § 34 
BauGB wird das Angebot an sozialer Infrastruktur (Kinderta-
geseinrichtung, Jungendeinrichtung) sogar über die Möglich-
keiten des bestehenden Bebauungsplans hinaus erweitert. 
12.04.2018 
                                            
1 Roland Rainer: Kriterien der wohnlichen Stadt – Trendwende in Wohnungswesen und Städtebau; Graz 1978; Seite 185

Anlage 1

455 Zeichen

Bereich der Teilaufhebung.DONHU+DXSWVWUD‰H
Bebauungsplan 70451/03
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenenBebauungsplanes 70451/030+'*HOlQGHLQ.|OQ.DON
0 10050 200300 Meter

Anlage 4

9498 Zeichen

Die eingehenden Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Kalk (BV 8) vorgelegt, die darüber berät und entscheidet, wie die Planung aus Sicht der Bezirksvertre-
tung weiter betrieben werden soll. Danach wird der Stadtentwicklungsausschuss endgültig über die Stellungnahme entschieden.
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 21.12.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Kalk, Herrn Pagano, Bezirksrathaus Kalk, 
Kalker Hauptstraße 247 - 273 in 51103 Köln oder per E-Mail an maro.pagano@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Telefonische Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 0221 221- 22813 und 0221 221- 22855 oder unter der E-Mailadresse: 
stadtplanungsamt@stadt-koeln.de
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlos-
sen, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 70451/03 für das Gebiet östlich 
der Bahntrasse Köln-Siegburg, südlich der Kalker Hauptstraße und westlich und östlich der 
Grünebergstraße (Gemarkung Kalk, Flurstück 23, Flurstücke 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 
67) – Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Anlass und Ziel der Teilaufhebung
Die derzeit zulässige Bebauung wurde im Bereich der vorgesehenen Teilaufhebung nicht reali-
siert. Hier befindet sich aktuell eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätz-
lich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.
Die neue Eigentümerin der Grundstücke hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungs-
verfahren durchgeführt. Der von der Jury empfohlene Entwurf sieht circa 260 Wohneinheiten, 
überwiegend im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI- geschossigen Gebäuden, eine vier-
gruppige Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung vor. Der Städtebau und die Freiraumpla-
nung sehen eine differenzierte Gliederung in öffentliche und private Außenräume mit vielfältigem 
Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. Aufgrund 
der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV- Anbindung sind eine Reduzierung der nötigen 
Stellplätze um 45 Prozent, Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradabstellplät-
zen geplant.
Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Ver-
kehrsfläche gesichert.
Entgegen der Festsetzungen von bis zu zwingend 8 Geschossen, einer Grundflächenzahl 
(GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 bis 3,8 ist zukünftig eine Höhe-
nentwicklung bis maximal 6 Geschosse, eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 2,0 vorgesehen. 
Die Ausnutzung des Grundstückes wird sich reduzieren und fügt sich städtebaulich besser in die 
vorhandene Situation ein.
Da die aktuell geplante Nutzung, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mischgebiet 
(§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) abweicht, die städtebauliche Ordnung durch die Pla-
nung nicht beeinträchtigt wird und aus Gründen der Rechtsicherheit, soll der Bebauungsplan 
70451/03 in einem förmlichen Verfahren teilaufgeheben werden.
Verfahren
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt analog der Neuaufstellung von 
Bebauungsplänen, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltbe-
richts. Das Maß der baulichen Nutzung wird sich mit dem beabsichtigten Neubauvorhaben 
deutlich reduzieren. 
Auswirkungen
Nach der Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Be-
urteilung von Vorhaben auf Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB. 
Umweltbelange
Zu den Umweltbelangen/umweltbezogenen Schutzgütern, die im weiteren Verfahren Gegen-
stand der Umweltprüfung sein werden, liegen erste Informationen und Erkenntnisse vor (Lärm-
gutachten), die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens überprüft und weiter vervollständigt 
werden.
Teilaufhebung des Vorhabenbezogenden Bebauungsplanes 70451/03 
„MHD Gelände“ in Köln - Kalk
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 30.11.2017 bis 14.12.2017
Übersichtskarte
(unmaßstäblich)
Ergebnis des Städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens Perspektive
(unmaßstäblich) (unmaßstäblich)
(unmaßstäblich)
rechtskräftiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Geltungsbereich der Teilaufhebung
Bereich der Teilaufhebung
Kalker Hauptstraße
Bebauungsplan 70451/03
1 2
1
2
3
4
5
6
7
3 4 5 6
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1.100L
1,00
2,00
1,50
1,90
1,90
BRH
 +0
,60
GEBÄUDETRENNFUGE
BRANDWAND
BRANDWAND
GEBÄUDETRENNFUGE
BRANDWAND
BRANDWAND
BRANDWAND
BRANDWAND
1,90
1,90
2,50
1,90
2,50
BRANDWAND
T90
 FSA
RS
T90 FTS
T30 RS
16 Garderobenhaken
12 Garderobenhaken
20 Garderobenhaken
32
 Garderobenhaken
24
 Garderobenhaken
BRANDWAND
UZ 40/ ?
WT
 in
 1
.OG
WT
 in
 1
.OG
WT
 in
 1
.OG
WT
 in
 1
.OG
ÜZ 20/95
ÜZ 20/95
Null-Punkt für
Planung KHM
2,135
885
Null-Punkt für
Planung KHMNull-Punkt für
Planung KHM
DN
 400
DN
 400
DN 350
DN
 300
DN
 300
DN 250
DN 250
DN
 250
DN
 600
DN
 500
DN 500
DN
 500
DN
 300
DN 300
Nachbarschaftsband
 mit
Sandspielfläche
Mietergarten
Rampenanlage
 zur
 Bahn
Quartiersmitte
Außengelände
KITA
Sandspielfläche
Grünebergstraße
Sandspielfläche
TG Zufahrt 2
Sandspielfläche
Rasen
Zufahrt Feuerwehr/Abfallentsorgung
5x
 PKW
Carsharing
Stand Hochbau: 30.08.2017
Studentenwohnen/KITA
Terrassen
 
KITA
14 Räder Vorplatz
Kalker Hauptstraße
Zufahrt
 Pflege
Gebäude 1
Gebäude 2
Gebäude 3
Gebäude 4
Stand Hochbau: 30.08.2017
Wohnen/Wohngruppen
Stand Hochbau: 30.08.2017
Jugendhaus/Wohnen
TG Zufahrt 1
5
Räder
2x
 PKW
KITA
61 Räder
10
Räder
20 Räder
Kalker Hauptstraße
Vorh. Wohnbebauung
Bahntrasse
Polizei
S-Bahn
 Haltestelle
"Trimbornstraße"
Stand Hochbau: 30.08.2017
Wohnen
Rasenmulde
Neuer Standort
Kunstwerk
Trafo
5x PKW
Besucher
14
 Räder
18
 Räder
1x PKW
barrierefrei
27 Räder
4 Räder
Tor
Tor
20 Räder
27
 Räder
11 Räder
6 Räder
TG
 Grenze
Bürgersteig
 erneuern
Sitzkante
Pflasterschürze
Mauer
Mauer
Mauer
5 Spezialräder
3 Spezial-
räder
Tor
TG-Entlüftung
TG-Entlüftung
TG-Entlüftung
Holzdeck
Sitzsockel
 mit
 Holzauflage
Entwässerungsrinne
TG-Entlüftung
H=
 0
,9
 m
Sitzsockel
H = 0,45 m
Tische
 und
 Bänke Müllcontainer
TG-Entlüftung
Mietergarten
Tor
Bank
Sandspielfläche
Weiden-Tipi
Müllcontainer
Weg
 zur
 Kanalwartung
TerrasseJugendeinrichtung
Hochbeet
H= 0.9m
Hochbeet
H= 0.9m
H= 0.9m
H= 0.45m
Sitzsockel
H=0.45m
Sitzsockel
Stromkasten
 Bestand
Stromkasten
 Bestand
Rasen
Müllcontainer
TG Grenze
Bänke
Hecke
Bänke
Mietergarten
Bank
Tor
Tor
Geräteschuppen
Tor
Tor
OKTG 45.63
vorh. Mauer
zurückbauen
ca.
 Absatz
 in
 TG
 Decke
OKTG
 46
.08
Eingang
2.3
Eingang
2.2
Eingang
2.2
Eingang
2.3
Eingang
2.4
Eingang
2.4
Eingang
2.5
Eingang
2.5
Eingang
2.1
Eingang
3.1
EingangJugendeinrichtung
Eingang
3.1
Eingang
1.5
Eingang
1.4
Eingang
KiTa
Eingang
1.3
Eingang
Studentenapartments
Eingang
4.1
Eingang
4.2
Eingang
4.3
Fussballtor
OK
 47
.37
ca. Absatz in TG Decke
OKTG 45.38
Kalker Hauptstraße 22-25
Köln Kalk
GAG Immobilien AG
Joseph-Lammerting-Allee 20-22
50933 Köln
Fon 0221-2011-0
Fax 0221-2011-222
Genehmigung LP4
L01A- C
Plan-Nr.: Index:
BAUHERR :
Planinhalt:
PROJEKT :
722 GAG Köln/Pläne/wbp/722-LP4-Lageplan.vwx
Dieser Plan gilt nur im Zusammenhang mit allen Architekten- und Fach-Ing.-Plänen. 
Die Lage aller Leitungen sowie aller Höhen und Maße sind vom AN am Bau 
und in Verbindung mit allen Architekten-  und Fachingenieursplänen 
eigenverantwortlich zu prüfen.
Statische und hydraulische Nachweise sowie ggf. 
notwendige Zulassungen sind durch den AN zu erbringen.
Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten 
der örtlichen Bauleitung anzuzeigen. 
Lageplan
Freigabevermerk Freigabevermerk
Nordring 49
Fon 0234/96299-0
mail@wbp-landschaftsarchitekten.de
44787 Bochum
Fax 96299-125
PLANVERFASSER :
LEISTUNGSPHASE:
Blatt-Nr.:
722-LP4-
Maßstab:
Datum:
RT
RT
1:200
22.09.2017 Gezeichnet:
Bearbeitet:
Stand Hochbau:
Dateipfad:
ARCHITEKT/FACHPLANER:
jäck_molina architekten
Burgmauer68
50667 Köln
Fon 0221-2577892
Fax 0221-8014810
CWGeprüft:30.08.2017
VerfasserIndex Art der Änderung Datum
120 L
Betonpflaster Bestand hell
Grundstücksgrenze
Tiefgarage
Grenze
Gebäude
auskragend
LEGENDE
Asphalt im Bestand
Betonpflaster Platzflächen
Schotterrasen
Rasen
Pflanzfläche Planung
Pflasterplatten
Asphalt Neu
Fahrradständer mit
Hoch-Tief-Aufstellung
Fahrradständer
als Anlehnbügel
Entlüftung TG
Baum Bestand
Baum Planung
Baum zu fällen
Müllcontainer
Traufstreifen
Bearbeitungsgrenze
Hecke
1.100L
Kellerlichtschacht
RW-Schacht Bestand
Pflasterrinne Betonpflaster
32mm breit
Kastenrinne
Straßenablauf 30,5/52cm
Einlaufkasten Kastenrinne
RW-Schacht Planung
(H2R)
Gefälle
Höhe Bestand
zu erhalten
Höhe Planung
0.00
0.00
0,00%
HB+10
RB+2
Hochbord 15/30/100cm
Einbau +10cm
Rundbord 15/22/100cm
Einbau +2cm
Straßenablauf 52/52cm
Mauer
RT00 Planaufstellung 08.09.2017
RTA Anpassung Bereich zwischen Grünebergstr., Höhen und Text, diverse Anpassungen 12.09.2017
B Anpassung FW-Flächen, diverse Anpassungen 20.09.2017 RT
C Anpassung Spielgeräte, diverse Anpassungen 22.09.2017 RT
Geltungsbereich des Vorhaben-
bezogenden Bebauungsplanes 70451/03
"MHD-Gelände"
Geltungsbereich der Teilaufhebung

Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1528/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.05.2018
Erstellt
08.05.2018 11:03