3624/2018
Status Digital Hub Cologne
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/8 Vorlagen-Nummer 06.11.2018 3624/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 Status Digital Hub Cologne 1. Zweite Förderphase Der Digital Hub Cologne ist bis einschließlich September 2019 durch das Wirtschaftsministerium ge- fördert (EFRE). Das Wirtschaftsministerium NRW hat am 8. Oktober den Aufruf für die zweite Förder- phase der Hubs veröffentlicht. Die zweite Förderperiode wurde auf 3 Jahre verlängert (bisher 2 Jah- re). Beantragt werden kann pro DWNRW-Hub eine Fördersumme in Höhe von bis zu 2,25 Mio. € (Förderquote: max. 50%, 750.000,- € pro Jahr für den um drei Jahre verlängerten Förderzeitraum). Dabei ist eine Eigenbeteiligung der Antragsteller (=Hub) von mindestens 50% der zuwendungsfähi- gen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln nachzuweisen. Die Mittel werden wieder nach den kompli- zierten und erhebliche Ressourcen bindenden EFRE Richtlinien vergeben. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der neuen Förderrichtlinie konzentriert sich auf die Stärkung des jeweiligen Startups Ökosystem, die Vernetzung der Hubs untereinander und der Entwicklung eines Geschäftsmodells für die Zeit nach der Förderung. Die Stärkung der digitalen Transformation des Mittelstands steht nicht mehr so im Mittelpunkt wie in der ersten Förderphase. Insbesondere aufgrund der veränderten Zielrichtung der zweiten Förderphase haben die Gesellschaf- ter des Digital Hub Cologne (Universität zu Köln, Industrie und Handelskammer, Stadt Köln) die Betei- ligung an der 2. Förderphase ausgiebig erörtert und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Digital Hub Cologne sich NICHT an der zweiten Förderphase beteiligt, sondern eine neue Struktur und ein tragendes Geschäftsmodell entwickeln, die ohne die Förderung des Landes, eine Konzentration auf die weitere erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung des Mittelstandes ermöglicht. Dies schafft einen kleinen, aber schlagkräftigen und auf eine Aufgabe konzentrierten HUB. Für diese Strategie sprechen: Die Ausschreibung der zweiten Förderphase entspricht nicht den Erfordernissen des Wirt- schaftsstandortes und des Ökosystem Kölns. Die Stadt Köln hat inzwischen ein sich stark entwickelndes Startup Ökosystem, das u.a durch die Startup Unit Cologne und das starke Netzwerk der Akteure weiter unterstützt wird. Köln benötigt eine Konzentration der HUB Aktivitäten auf die Unterstützung der Digitalisierung der mittelständischen Unternehmen. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf, zumal der HUB als neutrale Basis und Anbieter die Rolle als entscheidender Mittler und Motivator über- nehmen kann. Es hat sich in der ersten Förderphase gezeigt, dass die Unterstützung der Digitalisierung des Mittelstandes ein schwieriges und Zeit erforderndes Unterfangen ist. Dies wurde auch in Stra- tegieworkshops bestätigt, die zur Definition des weiteren Profils des Hubs durchgeführt wur- den. Die Strategieworkshops mit Startups und Unternehmern haben auch bestätigt, dass gerade im Felde der Digitalisierung des Mittelstands nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf be- steht und der Hub durch die verstärkte Einbindung von erfolgreichen Unternehmern eine er- 2 folgreiche Strategie entwickeln kann. Die Handhabung und Abwicklung der EFRE Förderung, die umfassende Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Hubs durch die EFRE-Richtlinien und die Bindung von erheblichen personellen Ressourcen allein für die nicht geförderte Abwicklung, Mittelbeantragung und Zu- wendungsnachweisführung etc. der EFRE Förderung (ca. 30 - 50% der Förderung) machen die Förderung letztendlich nicht attraktiv. Es ist davon auszugehen, dass ohne die EFRE- Rahmenbedingungen agiler und effizienter agiert werden kann. Selbstverständlich wird der Kölner Hub auch ohne die Förderung des Landes ein Mitglied der NRW-Digitalhub-Gruppe bleiben. Die Stadt Köln bietet dem Land an, hier weiter zu unterstüt- zen. 2. Weitere Gesellschafter Derzeit werden intensive Gespräche mit Interessenten geführt, um diese als neue Gesellschafter in die HUB Struktur einbinden zu können. Dadurch würde erreicht werden, dass der HUB sich auch mit- telständischen Unternehmen öffnet und diese Kompetenzen in die Gesellschaftsstruktur einbindet. Die Ansprache von mittelständischen Unternehmen würde dadurch erfolgreicher geleistet werden können. Inwieweit die Stadt Köln Gesellschafterin bleibt, ist mit der Evaluation der Ergebnisse des HUBS nach der ersten Förderphase zu überprüfen. 3. Räumlichkeiten Der Digital Hub Cologne hat seine Räumlichkeiten in der Schanzenstraße gekündigt und ist ab 1.11.2018 ins Rechtsrheinische Technologiezentrum (RTZ) gezogen. Dies lag insbesondere an der zu großen Mietfläche in der Schanzenstraße. 4. Finanzierung ohne Förderung Durch die Aufnahme neuer Gesellschafter und eines geänderten Geschäftsmodells soll eine tragfähi- ge Finanzierung des Hubs erfolgen, so dass über das bisher für den Fall der Verlängerung des För- derprojektes zugesagte Budget hinaus von weiteren 100 Tsd. € für 2020 und 2021 keine weiteren Unterstützungen durch die Gesellschafterin Stadt Köln erfolgen müssen. Bisher sind in der Haus- haltsplanung 2020 und 2021 noch keine Ansätze für den Digital Hub enthalten. Für eine weitere För- derung/Unterstützung des Hubs durch die Stadt Köln wäre ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3624/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.11.2018
- Erstellt
- 05.11.2018 10:41