2970/2017
Widmung von Teilstücken des Auweilerwegs in Köln-Esch
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 2970/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken des Auweilerwegs in Köln-Esch Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, ein westlich vom Auweilerweg abzweigendes, ca. 110 m langes Straßenteilstück, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 51, sowie ein hiervon in nord-westlicher Richtung abzweigendes, ca. 40 m langes Teilstück vor den Grundstücken Auweilerweg 58, 60 und 62, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 503, in Köln-Esch – wie in der Anlage rot markiert – gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemein- destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Bei dem westlich vom Auweilerweg abzweigenden Weg, Gemarkung Esch, Flur 11, Flurstück 51 handelt es sich derzeit um einen öffentlichen Wirtschaftsweg, der ausschließlich mit landwirtschaftli- chen Fahrzeugen befahren werden darf. Tatsächlich werden über diesen Weg und den nicht als ge- widmet anzusehenden hiervon in nordwestlicher Richtung abzweigenden Weg, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 503, jedoch die Grundstücke Auweilerweg 54 bis 62 erschlossen. Das Teilstück des Weges vor dem Grundstück Auweilerweg 54 wurde bereits mit der Widmung des Burlatweges mit gleichem Inhalt gewidmet. Um die Erschließung der Grundstücke Auweilerweg 54 bis 62 zu legalisieren, ist die Widmung der Straßenlandflächen zu veranlassen. Anlage
Auweilerweg Widmungsplan, Anlage 1
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Auweilerweg 58
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Details
- Aktenzeichen
- 2970/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 25.09.2017 11:45