0559/2024
Projektanträge im Rahmen des sechsten Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“
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Anlage 2 - VF_Antrag_Kalender_Neubrueck_Buergerverein_
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Ostheim und Neubrück Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Schrage Bürgerverein Köln-Neubrück e. v. Bernanosweg 4 51109 buergerverein.neubrueck@web.de 15.12.2024 Sylvia 15.3.2024 01722850277 Ein Kalender für Neubrück Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Es soll eine öffentliche Bekanntmachung (Plakate) gemacht werden, sodass vom Kleinkind bis zum Senior alle Personengruppen mitmachen können. Das Projekt soll explizit alle Altersgruppen und Communities in Neubrück ansprechen. Ebenso wird der Wettbewerb über Social Media beworben. Das Starke Veedel Büro unterstützt den Bürgerverein bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Kalender für Neubrück: Der Bürgerverein möchte einen Foto- bzw. Malwettbewerb ausrichten. Dazu können KünstlerInnen jeden Alters, eins oder mehrere Arbeiten bis Mai/Juni 2024 abgeben. Die Arbeiten sollen alle Motive aus Neubrück darstellen. Bei Personenabbildungen müssen die Bildrechte geklärt sein. Aus den eingereichten Fotos/Bildern soll eine Jury 12 Motive für einen Kalender für 2025 auswählen. Die Jury wird aus mehreren Personen unterschiedlichen Alters aus dem Stadtteil von dem Bürgerverein zusammengesetzt. Über den Verfügungsfonds sollen 900 Kalender finanziert werden, die dann kostenlos an die Neubrücker*innen verteilt werden. Das Projekt soll explizit alle Altersgruppen und Communities in Neubrück ansprechen und zum Mitmachen aktivieren. Uns ist es wichtig, das die NeubrückerInnen nicht nur immer die schlechten Seiten ihres Stadtteiles sehen, sondern auch mal die guten Seiten hervorgehoben werden. Davon gibt es nämlich sehr viele. Das Projekt soll die Gemeinschaft fördern und die Identifikation mit Neubrück. Nach der Fertigstellung der Kalender ist für den Herbst 2024 eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung geplant, bei der die ausgezeichneten Bilder (und die, die es nicht geschafft haben) präsentiert werden und der Kalender vorgestellt wird. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 927,77 Kalender 900 Stück, A4 927,77
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale Richtlinie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt und von der Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022) Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6 - VF_Antrag Willkommenstasche Tasche Burgerverein Neubrueck
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Ostheim und Neubrück Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Schrage Bürgerverein Köln-Neubrück e. V. Bernanosweg 4 51109 buergerverein.neubrueck@web.de 15.12.2024 Sylvia 15.3.2024 01722850277 Willkommenstasche für Neubrück Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Alle neu zugezogenen BewohnerInnen von Neubrück. Willkommen in Neubrück Gemeinsam mit den Wohnungsgesellschaften in Neubrück wollen wir jeden in Neubrück willkommen heißen. Dazu soll jeder neue WohnungsnehmerIn oder GebäudebesitzerIn eine Willkommenstasche erhalten. Darin sollen wichtige Infos aus dem Stadtteil wie eine Sozialraumkarte, AWB Infos, eine aktuelle Stadtteilzeitung, Infos der Bücherei, Broschüre vom Tisch der Kulturen, Gutschein für ein T-Shirt und ein Schlüsselband mit dem Logo von Neubrück enthalten sein. Der T-Shirt Gutschein kann am Infostand des Bürgervereins eingelöst werden. So kann die passende Größe gewährleistet werden. Durch die Kooperation mit den Wohnungsgesellschaften ist es möglich, neu Zugezogene direkt zu erreichen. Die neuen BewohnerInnnen bekommen sofort Infos über ihren Stadtteil, können AnsprechpartnerInnnen für die verschiedenen Angebote im Stadtteil kennenlernen und wissen, was oder wen es gibt in Neubrück. Neu zugezogenen Familien und Einzelpersonen nutzen Ihren Wohnort vielleicht auch noch einmal anders und nicht nur als Schlafstätte, sondern auch als Aufenthaltsort und fühlen sich eher heimisch. Es kommt zudem häufiger vor, dass BewohnerInnen Angebote aus dem Stadtteil nicht kennen, obwohl diese schon länger hier wohnen. Dem soll entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus stärkt das Projekt die Zusammenarbeit der engagierten Akteure in Neubrück, in diesem Fall besonders von Bürgerverein und Wohnungsgesellschaften sowie den Einrichtungen, die ihre Angebote bewerben können. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 3158,00 Druckkosten Flyer/ Willkommen/ Infos Taschen mit Aufdruck, 1000 Stück Tshirts Neubrück, 7 Euro pro Stück (300 Stück) Schlüsselbänder mit Aufdruck 2100 458 150 450
Anlage 4 - VF_Antrag_Geschwindigkeitsanzeige_Ostheim
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Ostheim und Neubrück Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Herrmann Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Neunkircher Straße 12 51107 30.09.2024 Hans 15.03.24 0177 55 14 895 Geschwindigkeitsanzeige für Ostheim Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Dieses Projekt soll für alle Bewohnenden des Programmgebiets einen Mehrwert bilden, in dem die Verkehrssicherheit erhöht wird. Über die Pressearbeit im Falle der Bewilligung und Installierung des Smileys soll auf die Thematik im Stadtteil weiter aufmerksam gemacht werden. Hinweis zur Fördersumme: Für den Antrag wurde das etwas teurere Angebot von DataCollect ausgewählt, da das Angebot ein Montageset enthält, dass bei anderen Anbietern nicht enthalten ist und das benötigt wird. Auf Initiative der Anwohndenen in Köln Ostheim soll ab Mitte März 2024 an fünf verschiedenen Standorten, im Wechsel, ein Verkehrssmiley angebracht werden. Dieser soll die vorbeifahrenden Autos auf ihre gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam machen. Grund dafür ist, dass vermehrt und seit geraumer Zeit Geschwindigkeitsübertretungen auf verschiedenen Straßen in Ostheim wahrgenommen werden, die zu einem Unsicherheitsgefühlt bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils führen. Aus diesem Grund hat sich eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger mit der Bürgervereinigung Ostheim zusammengetan, um einen durch den Stadtteil wandernden Verkehrssmiley anzuschaffen. Ziel ist, den Stadtteil verkehrssicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und alte Menschen. In den ersten sechs Monaten nach der Anschaffung werden Mitarbeiter*innen des Veedel e.V. bei der Anbringung unterstützen. In dieser Zeit sollen ehrenamtliche Helfer aquiriert und ausgebildet werden, die diese Aufgabe Schritt für Schritt selbstständig übernehmen. Die sechs festen Straßenlaternen in Ostheim werden mit einer Halterung ausgestattet und sind sowohl mit dem Verkehrsamt der Stadt Köln als auch der Rhein Energie abgestimmt und genehmigt. Es soll zunächst nur ein Verkehrssmiley angeschafft werden, der dann im Monatsrhytmus zwischen den Standorten wandert. - Verkehrssicherheit - Beteiligung an der Gestaltung des Wohnumfelds - Stärkung/Aktivierung des Engagements: Über die Thematik hat sich eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger kennengelernt, die sich aktiv an der Verbesserung der Lebenssituation im Stadtteil beteiligen wollen. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 3546,37 Verkehrssmiley inkl. Vorrichtungen zum Anbringen Montage Veedel e.V. 2 Personen (4h pro Montage, 15€/h, 6mal) 720 2.826,37 DataCollect Traffic Systems GmbH Heinrich-Hertz-Straße 1 50170 Kerpen Germany Tel. + 49 (0) 2273 5956-0 Fax. + 49 (0) 2273 5956-23 DataCollect Traffic Systems GmbH * Heinrich-Hertz-Straße 1* 50170 Kerpen Web www.datacollect.com E-Mail info@datacollect.com Ust.Idnr. DE 813993325 Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Herrn Hans Herrmann Neunkircher Straße 12 51107 Köln AngebotAN-4-10020 08.01.2024 Wir bedanken uns für Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen folgendes Angebot: Kundennummer : D00001 Betreff : DSD Light Sachbearbeiter Mail Telefon Fax : Julie Louvel : louvel@datacollect.com : +49 2273 5956 110 : +49 2273 5956 23 Zahlung : Vorauskasse Lieferbedingung: : AbWerk Versand : DPD Gültig bis : 05.02.2024 Ihre Referenz : Herrn Hans Herrmann Pos. Art-Nr. Bezeichnung Menge Einh. Einzelpreis Betrag 1 9100-1000 DSD Geschwindigkeitsanzeige "light" 1 Stck 1.299,00 1.299,00 2 9300-2005 PowerPack Gen.3 2 Stck 119,00 238,00 ►Akku + Ersatzakku 3 9300-3012 DataCollect Automatik-Schnell- Ladegerät 2440 1 Stck 98,00 98,00 4 9500-1000 Ein-Mann-Montageset (tief) 1 Stck 159,00 159,00 ► Masthalterung für Display & Akku 5 9500-1000 Ein-Mann-Montageset (tief) 5 Stck 159,00 795,00 ► Masthalterung zum Verbleib an weiteren Standorten 6 9800-0005 Bluetooth-Modul 1 Stck 0,00 0,00 7 9100-0004 SAFETY-Funktion 1 Stck 0,00 0,00 8 9700-0015 Smartphone-/Tablet-App (Android) für DSD light 1 Stck 50,00 50,00 9 9100-0083 Farbwechsel LED (rot / grün) 1 Stck 100,00 Rabatt 100,00% 100,00 -100,00 10 DL-1.00017 Gerätevoreinstellungen 1 Stck 0,00 0,00 11 DL-1.00015 Täglicher Telefonsupport (Mo.- Fr.) 1 Stck 0,00 0,00 12 DL-1.00016 Schulung (telefonisch, Mo.- Fr.) 1 Stck 0,00 0,00 Übertrag€ 2.639,00 Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V., 51107 Köln Angebot AN-4-10020 Seite: 2/2 08.01.2024 Pos. Art-Nr. Bezeichnung Menge Einh. Einzelpreis Betrag 13 Neukundenrabatt Rabatt 10,00% 2.639,00 -263,90 Zwischensumme € 2.375,10 zzgl. MwSt 19,00 % aus € 2.375,10 451,27 Endsumme € 2.826,37 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen! Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB´ s finden Sie unter https://www.datacollect.com/de/agb.html. Sitz: Kerpen • Registriergericht: Köln • Registriernummer: HRB 53226 • WEEE-Reg.-Nr. DE DE 39571753 • Geschäftsführer: Dipl.-Wirt.-Ing (FH) Mario Lippoldt Bank: Kreissparkasse Köln • IBAN DE19370502990149271431 • BIC COKSDE33XXX Bank: Commerzbank • IBAN DE14370800400513640400 • BIC DRESDE FF370 Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Herr Hans Herrmann Neunkircher Str. 12 51107 Köln Rhein Energie AG Abteilung TBBI Markus Lambert Parkgürtel 24 50823 Köln Sehr geehrter Herr Herrmann, Telefon (0221) 178 4311 m.lambert@rheinenergie.com 04.12.2023 Anbringen von Geschwindigkeitsanzeigetafeln an RheinEnergie Beleuchtungsmasten in Köln wir gestatten das Anbringen von Geschwindigkeitsanzeigetafeln an unseren Beleuchtungsmasten in Köln unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: Durch diese Maßnahmen dürfen der RheinEnergie keine Kosten entstehen. Die Befestigungseinrichtungen sind aus Edelstahl oder Kunststoff auszuführen und sind mit gummierten Manschetten zu hinterlegen. Am Beleuchtungsmast anliegende Haltekonsolen sind ebenfalls mit gummierten Manschetten zu hinterlegen. Die Nummerierung von Beleuchtungsmasten darf nicht verdeckt werden. Die Zugänglichkeit von Leuchten und Masttüren muss weiterhin gegeben sein. Beschädigungen am Beleuchtungsmast durch die Montage / Demontage sind auszuschließen. Die RheinEnergie übernimmt keine Haftung für Schäden an der Installation. Die Mon-und Demontage erfolgt durch den Veranlasser. Sie haften für die Schäden, die der RheinEnergie, insbesondere an den Beleuchtungsanlagen, durch die Installationen entsteht. Die RheinEnergie ist von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, die auf die Installation zurückzuführen ist, freizustellen. Die folgenden Durchfahrtshöhen sind einzuhalten: Fußgängerbereich Radfahrerbereich Kfz-Bereich 2,20 m 2,50 m Schilder. 4,50 m Mögliche Kosten für eine eventuelle Demontage im Störungsfall werden durch den Veranlasser übernommen. Die Maßnahme ist begrenzt bis zum -unbefristet. Die Gestattung kann jederzeit durch die RheinEnergie widerrufen werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 Die RheinEnergie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Beschriftung der Gerald Neffgen 04.12.2023 Wir bitten Sie, auf der beiliegenden Anerkennungsbescheinigung durch Unterzeichnung zu erklären, dass Sie diese Bedingungen, insbesondere die Haftungsregelung, anerkennen. Solten sich hierzu Fragen ergeben, so stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Markus Lambert Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Herr Herrmann Neunkircher Str. 12 51107 Köln RheinEnergie AG Abt. TBBI Markus Lambert Parkgürtel 24 50823 Köln Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln an RheinEnergie AG -Beleuchtungsmasten in Köln Zeitraum: bis zum -unbefristet Stückzahl der Geschwindigkeitsanzeigetafeln: Hiermit bestätigen wir lhnen Anerkennungsbescheinigung Anschrif/ die Anerkennung Ihrer Bedingungen und Haftungsregelungen Stempel: 13 12 23 Datum Stück rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage 5 - VF_Antrag_Buehne_Sozialraumgebiet
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Ostheim und Neubrück Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Köhnen Förderverein Ostheimer Karneval e.V. Weinheimer Straße 51107 dkoehnen@netcologne.de 15.05.2024 Detlev 15.03.24 0177 6164685 Mobile Bühne für Ostheim und Neubrück Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Durch das Projekt sollen die vielfältigen Veranstaltungen im Programmgebiet unterstützt und aufgewertet werden. Dies kommt dann allen Bewohnerinnen und Bewohnern zugute. Alternative zur neugekauften Bühne: Der Förderverein Ostheimer Karneval sucht parallel ebenso nach Angeboten von gebrauchten Bühnen. Ein Angebot aus dem Kölner Raum liegt hierfür vor (siehe Anhang). Auch bei der gebrauchten Bühne übersteigt der Betrag allerdings noch die Fördergrenze des Verfügungsfonds, sodass auch hierfür die Höchstfördersumme benötigt werden würde. In Ostheim und Neubrück finden über das Jahr zahlreiche Veranstaltungen und Feste statt. Oftmals fehlt hierbei eine geeignete Bühne für Rede- und Kunstbeiträge. Aus diesem Grund haben sich mehrere Akteure zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Bühne für Ostheim und Neubrück zu beantragen (3x4 Meter, Bühnenpodeste, Überdachung). Es sollen leichte aber stabile Bühnenteile angeschafft werden, damit der Transport leichter zu gestalten ist. Bereits vorhandene Bühnenteile bei Einrichtungen im Programmgebiet sind zu schwer für den Transport durch Engagierte und zudem nicht für Outdoor Veranstaltungen geeignet. Die Bühne soll den Ostheimer und Neubrücker Vereinen für Ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die Lagerung kann kostenlos beim Veedel e.V. erfolgen. Im Falle der Bewilligung sollen Verantwortliche in den beteiligten Vereinen benannt werden, die eine korrekte Ausleihe überprüfen und ggfls. eine Kaution einbehalten.Die Kosten für solch eine Bühne belaufen sich auf ca. 10.000 Euro. Über den Verfügungsfonds wird daher die maximale Förderung von 5900 Euro beantragt. Der Eigenanteil von ca. 4000 Euro wird von mehreren Akteuren gemeinsam gestemmt, die dieses Projekt unterstützen. Ihr finanzielle Beteiligung fest zugesagt haben bisher: Förderverein Ostheimer Karneval, Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim, Bürgervereinigung Köln-Ostheim, Veedel e.V., Evang. Kirchengemeinde, Lebensräume in Balance e.V. Durch das Projekt wird die Kooperation unter den Engagierten weiter gestärkt. Die Nutzung der gemeinsamen Bühne setzt eine koordinierte Veranstaltungsplanung zu Beginn jeden Jahres voraus. Zudem ist vorgesehen, dass die Vereine sich gegenseitig beim Aufbau der Bühne bei Veranstaltungen unterstützen. Das (kommerzielle) Kulturangebot in Ostheim und Neubrück ist eher begrenzt, daher kommt dem bürgerschaftlichen Engagement im Bereich der Stadtteilfeste/Konzerte/Karneval etc. eine hohe Bedeutung zu. Die gemeinsame Bühne schafft hierfür eine Infrastruktur, die vielseitig eingesetzt werden kann. Die Bühne wird selbstverständlich auch weiteren Akteuren zur kostenlos zur Verfügung gestellt, die sich aktuell noch nicht an dem Projekt beteiligen. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 5900,00 Beispielangebot Firma Bütec 4292,35 10.192,35 Herr Harald Voigt Herr Voigt Steinrutschweg 89 51107 Köln BÜTEC GmbH • Industriestr. 41 • 40822 Mettmann Gesellschaft für bühnentechnische Einrichtung m.b.H. Industriestraße 41 D-40822 Mettmann E-mail: kontakt@buetec.com Internet: www.buetec.com USt-IdNr.: DE121385682 Steuernummer: 147/5811/0055 Gerichtsstand: Mettmann HRB-Nummer: 13372, Wuppertal Geschäftsführerin: Ulrike Kolberg Tel: +49 (02104) 95 01-0 Fax: +49 (02104) 95 01-30 Lieferanschrift: wie oben Kundennr.: Datum: Unser Zeichen: Bearbeiter: Telefon: E-mail: 3436122.01.2024HA/HaBernhard Harms 0 21 04 / 950 1 - 28harms@buetec.com Angebot 10137/24 Wir danken für Ihre Anfrage und bieten Ihnen gerne wie folgt an: Pos. Menge Einh. Art.Nr Artikel E-Preis Ges. Preis 1. 1 Stck 6061-43-3.5 Mobile Bühne/Überdachung "Starlight" 4 x 3 m mit Runddach, Höhe ca. 3,0-3,5 m (über Bühne ca. 2,5-3,0 m),Bühne bestehend aus: 2 Stück Bühnenpodeste 2x1 m "Standard" und 4 Stück Bühnenpodeste "Kompakt-3000" 2x1 m, alle mit wasserfester Siebdruckplatte 22mm und Teleskopbeinen 40 -60 cm (zum Ausgleich beim Aufbau in unebenem Gelände) einschl. Verbindungsklammern aus Kunststoff; Dachkonstruktion aus Aluminium Rundrohren und Fachwerkträgern mit Dach-, Seiten-und Rückwandplanen einschl. erforderlicher Befestigungsmittel. Ballastierung bauseits. 8.565,00 8.565,00 Angebotsbindung: 30 Tage GesamtbetragMwSt. 19%Endbetrag € € € 8.565,001.627,3510.192,35 Lieferung: ab Werk, Lieferzeit nach Vereinbarung zuzügl. Fracht und Verpackung Zahlung: im Voraus ohne weitere Abzüge Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gelten ausschließlich unsere beiliegenden Zahlungs- undLieferbedingungen, die Sie auch unter www.buetec.com finden. Mit freundlichen Grüßen BÜTEC GmbH Bernhard HarmsBÜTEC setzt auf Qualität -wir werden dabei regelmäßig überwacht durch den TÜV Rheinland. Bankverbindungen: Commerzbank AG Mettmann Kto.Nr. 646 697 700 (BLZ: 300 800 00) Swift-BIC: DRES DE FF 300 IBAN: DE 46 3008 0000 0646 6977 00 Angebot Privatverkauf Gebrauchte Bühne Die Elemente aufgebaut haben eine Größe von 4 Meter breit und 3 Meter tief und das Bühnendach ist 3,5 Meter breit und 3 Meter tief und wird dann auf die Elemente drauf gestellt Das Bühnendach ist 2,5 Meter hoch Die Bühnenelemente haben feste Füße, die sind 40 cm hoch Preisvorstellung: 4x Ecken 1140€ 7x 2 Meter Stücke 1600€ 2x 2,5 Meter Stücke 500€ 1x 1 Meter Stück 160€ 4x Boden Platen 470€ Eine Giebel Dachplane 3,5x3 Meter, 1x Rundum Seiten Plane , Länge 9,50 x 3 Meter 1800€ 6 Bühnen Elemente 2x1 Meter 1500€ Dann kommen wir auf eine gesamt Summe von 7170€ ich würde sie euch dann für glatte 7000€ geben
Anlage 3 - VF_Projekt_BMXProjekt_Enbe_
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Ostheim und Neubrück Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Bradic Jugend- und Gemeinschaftszentrum ENBE, Neubrück Neubrücker Ring 30 51109 s.bradic@enbe.jugz.de 31.10.2024 Sedina 15.03.2024 0221891736 "Skatepark Flow: BMX - Abenteuer auf dem neuen Skatepark" Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Es handelt sich um ein neues Projekt, das speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, die Interesse am BMX-Fahren haben. Insbesondere möchten wir mit diesem Projekt Kinder und Jugendliche aus den benachbarten Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete (Rather Kirchweg, Neubrücker Ring 20 sowie Hardtgenbuscher Kirchweg in Ostheim) erreichen. Dies könnte dazu beitragen, sie an das Jugendzentrum zu binden und somit die Wahrnehmung des Jugendzentrums als Ort für sinnvolle Freizeitaktivitäten zu stärken. Das Projekt soll den Grundgedanken des Ausbaus der Außenanlagen des Enbes unterstützen, ein sozialen Treffpunkt für die Jugendlichen aus Neubrück zu schaffen, die auch am Wochenende zugänglich sind. Das Jugendzentrum Enbe hat in den letzten 1,5 Jahren auf dem eigenen Gelände den Skatepark Flow gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt und gebaut. Der Skatepark Flow bietet eine sichere Umgebung auf dem Außengelände des Jugendzentrums, in der junge Menschen ihre Leidenschaft für BMX ausleben können. Unser Ziel ist es sowohl einen einfachen und sicheren Einstieg in den Sport zu gewähren, als auch fortgeschrittene Fahrer professionell zu unterstützen und dabei den Spaß am Sport nicht zu vergessen. Der neue ENBE Skatepark ist ein großartiger Ort, um neue Freunde zu finden und gemeinsam Abenteuer zu erleben. Den neuen Skatepark möchten wir nun mit Leben füllen und beantragen hierfür die Förderung über den Verfügungsfonds für ein BMX Projekt. Das BMX-Projekt zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche durch die Förderung von Sport, Bewegung und Teamarbeit zu unterstützen. Ein Großteil des Projektes kann das Enbe durch Eigenmittel stemmen. Insbesondere die professionelle Betreuung von mehreren BMX Workshops für das Jahr 2024 ist gewährleistet. Zu Beginn ist der Bau eines Unterstandes für die eigenen BMXe des Enbe nötig. Hierfür werden die Sachmittel beantragt. Der Unterstand gewährleistet eine flexible Organisation des Kursangebots (das Angebot ist nicht an die Öffnungszeiten des Enbe gebunden) und fördert zudem die Identifikation der Jugendlichen mit dem Projekt, da bereits der gemeinsame Bau in das Projekt integriert wird. - Förderung der sportlichen Aktivität: Der Skatepark des Jugendzentrums bietet eine ausgezeichnete Plattform für BMX-Aktivitäten, und wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Projekt dazu beitragen wird, die Jugendlichen aus unserem Stadtteil zu motivieren und zu stärken. - Gemeinschaftsaufbau: Das Projekt soll eine positive Gemeinschaft fördern, in der Jugendliche sich gegenseitig unterstützen, ihre Fähigkeiten teilen und Freundschaften aufbauen können. - Wir sind überzeugt, dass dieses BMX-Projekt einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Jugendlichen in unserem Stadtteil leisten kann. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 2000,00 Anschaffung/ Bau eines Fahrradunterstands für BMXen BMX Worskhops - durch pädagogische Fachkräfte im Haus Feriencamps - Eigenanteil ENBE Shows und Events - Eigenanteil - ENBE 2.000,00 Eine Möglichkeit wäre, fertige Fahrradständer/Garage zu kaufen, was leider ziemlich viel Geld kosten würde. Unsere Idee ist, gemeinsam mit Jugendlichen, aus Blechformaten (Nach Maß) einen Fahrradkäfig selber zu bauen. Es ist noch nicht abzusehen, welches Material sich ganz genau dafür eignet. Dazu würden wir Trägerinterne Fachleute als Unterstützung in Anspruch nehmen. Deshalb können wir zu diesem Zeitpunkt auch keinen konkreten Kostenplan für das Selberbauen vorlegen. Als Beispiel dient hier einmal die Graphik von Streicher, die leider etwas über unserem Budget liegen. Da Jugendliche sehr Motiviert sind, dies selber zu bauen, würden wir sie da gerne unterstützen und die beantragte Kosten für das Material verwenden. https://www.streicher-fahrradgarage.de/preisliste/ https://www.streicher-fahrradgarage.de/preisliste/
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle
IX/152/1
Vorlagen-Nummer
0559/2024
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Projektanträge im Rahmen des sechsten Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für
das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück„
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt
dem Antrag des Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. auf Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Ein
Kalender für Neubrück" in der beantragten Höhe von 927,77 € brutto,
dem Antrag des Jugend- und Gemeinschaftszentrum ENBE auf Zuwendungen aus
dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das
Projekt „Skatepark Flow: BMX - Abenteuer auf dem neuen Skatepark“ in der beantrag-
ten Höhe von 2.000,00 € brutto
dem Antrag der Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. auf Zuwendungen aus dem Ver-
fügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt
„Geschwindigkeitsanzeige für Ostheim“ in der beantragten Höhe von 3.546,37 € brutto,
dem Antrag des Förderverein Ostheimer Karneval e.V. auf Zuwendungen aus dem
Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt
„Mobile Bühne für Ostheim und Neubrück“ in der beantragten Höhe von 5.900,00€
brutto,
dem Antrag des Bürgerverein Köln-Neubrück e. V. auf Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Will-
kommenstasche für Neubrück“ in Höhe von 2.750,00 € brutto,
statt zu geben.
Beschlussalternative
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass für die Anträge oder für einen einzelnen Antrag
keine Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und
Neubrück“ bereitgestellt werden.
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 66.666,00€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 46.662,62 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 2899/2016) für die
Durchführung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Pro-
gramm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem
Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartie-
ren lebenden Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bür-
ger*innen ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke
Veedel – Starkes Köln“.
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet
„Ostheim und Neubrück“ am 06.05.2021 (Vorlage-Nr.: 3704/2020) wurde die Grundlage ge-
schaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“
wurde mit Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 durch den Fördermittelgeber positiv be-
schieden. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement
und Aktivierung“.
Das Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung hat zum 01.06.2022 seine Arbeit begon-
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nen und ist auf 24 Monate zeitlich begrenzt. Für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neu-
brück“ stehen im geplanten Durchführungszeitraum Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds
mit einem Gesamtvolumen von 66.666,00 € zur Verfügung. Die maximale Zuwendungshöhe
pro Projektantrag wird auf 4.999,00 Euro netto begrenzt.
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale
Richtlinie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt
und von der Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022).
Über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Bezirksver-
tretung Kalk nach einer Vorprüfung der Anträge durch ein Fachgremium, das aus dem Quar-
tiersmanagement, je einer/einem Sozialraumkoordinator*in für die Räume Ostheim und Neu-
brück, der Bezirksjugendpflege sowie je einer/einem Vertreter*in des Interkulturellen Dienstes
und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird.
Im Rahmen des zum 31.01.2024 beendeten sechsten und geplant letzten Antragsdurchlaufes
wurden sechs Anträge als grundsätzlich förderfähig an das Fachgremium weitergeleitet, von
denen einer vom Antragsteller wieder zurückgezogen wurde. Das Gesamtvolumen der ver-
bliebenen fünf förderfähigen Anträge beträgt im sechsten und letzten Durchlauf 19.824,49 €
brutto, die beabsichtigte Förderung soll sich auf 15.124,14€ brutto belaufen. Damit sind nach
derzeitigem Stand die kompletten Mittel des Verfügungsfonds verausgabt bzw. durch noch
laufende Projekte gebunden.
Aus dem Beratungsgremium ergeht die Empfehlung an die Bezirksvertretung Kalk, alle
eingegangenen Projekte zu bewilligen:
Antragsteller*in Projekt Gesamtpro-
jektkosten
brutto
Beantragte
Förderung
netto (Brutto-
wert abzgl.
19% MwSt)
Förderung
brutto
Eigenan-
teil brutto
(vom An-
tragsteller
zu tragen)
Bürgerverein Köln-
Neubrück e.V.
„Ein Kalender
für Neubrück“
927,77 € 779,64 € 927,77 € 0 €
Jugend- und Ge-
meinschafts-zent-
rum ENBE
„Skatepark
Flow: BMX -
Abenteuer auf
dem neuen
Skatepark“
2.000,00 € 1.680,67 € 2.000,00 € 0 €
Bürgervereinigung
Köln-Ostheim e.V.
„Geschwindig-
keitsanzeige
für Ostheim“
3.546,37 € 2.980,14 € 3.546,37 € 0 €
Förderverein
Ostheimer Karne-
val e.V.
„Mobile Bühne
für Ostheim
und Neubrück“
10.192,35 € 4.957,98 € 5.900,00 € 4.292,35 €
Bürgerverein Köln-
Neubrück e.V.
-gekürzt
„Willkommens-
tasche für
Neubrück“
3.158,00 € 2.653,78 € 2.750,00 € 408,00 €
Finanzen
Der sechste und letzte Antragsdurchlauf endete zum 31.01.2024. Die fünf fristgerecht bean-
tragten Projekte umfassen ein förderfähiges Gesamtvolumen von 19.824,49 € brutto. Das Ge-
samtvolumen der fünf zur Bewilligung empfohlenen Projekte beträgt 15.124,14 € brutto. Mit
der bisher beschlossenen Summe von 52.684,52 € brutto aus den ersten fünf Durchläufen
des Verfügungsfonds „Ostheim und Neubrück“ und unter Berücksichtigung mittlerweile erfolg-
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tem Rücklauf aus nicht benötigten Mitteln bereits abgerechneter Projekte, beläuft sich die Ge-
samtsumme aller beschlossenen Projekte - nach Beschluss des sechsten Durchlaufs - dann
auf 66.671,07 € brutto. Die hierbei bewusste minimale Überschreitung des zur Verfügungen
stehenden Budgets für den sechsten Antragsdurchlauf wird erfahrungsgemäß durch Einspa-
rungen innerhalb der Abrechnungen der bewilligten und noch laufenden Verfügungsfondspro-
jekte kompensiert.
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergeb-
nisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Projektantrag „Ein Kalender für Neubrück“
Anlage 3 Projektantrag „Skatepark Flow: BMX - Abenteuer auf dem neuen Skatepark“
Anlage 4 Projektantrag „Geschwindigkeitsanzeige für Ostheim“
Anlage 5 Projektantrag „Mobile Bühne für Ostheim und Neubrück“
Anlage 6 Projektantrag „Willkommenstasche für Neubrück“
Anlage 7 Gremienprotokoll zum Verfügungsfonds „Ostheim und „Neubrück“ vom
02.02.2024
Anlage 7 - Protokoll_6_Sitzung_Beratungsgremium_Ostheim_Neubrueck
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Sitzung zur 6. Antragsrunde Beratungsgremium für den Verfügungsfonds „Ostheim und Neubrück“ Ort: Digital Zeit: Freitag, 2. Februar 2024, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr _________________________________________________________________ Protokoll Anwesende: Frau Lemcke (Leiterin Bürgeramt Kalk), Herr Damme (Sozialraumkoordinator), Frau Kaiser (Interkultureller Dienst), Herr Dreger (Quartiersmanager) Entschuldigt: Herr Münnich (Bezirksjugendpfleger) TOP 1: Begrüßung und Überblick Herr Dreger begrüßt alle Anwesenden und stellt die Kostenübersicht vor. Nach der 6. Antragsrunde ist im Falle der Bewilligung der Anträge durch die BV Kalk das gesamte Fördergeld des Verfügungsfonds ausgegeben. Das Beratungsgremium muss aufgrund der Menge an Anträgen eine Priorisierung für die BV Kalk festlegen. TOP 2: Diskussion und Priorisierung der Anträge Alle Anträge werden inhaltlich von den Anwesenden begrüßt und als gewinnbringend für das Programmgebiet eingestuft. Das Beratungsgremium schlägt der BV Kalk folgende Beschlussfassung der Anträge vor. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig: 01 Foto Kalender Projekt, Bürgerverein Neubrück Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. 02 Willkommenstasche Neubrück, Bürgerverein Neubrück Der Antrag wird mit einer begrenzten Förderung von 2750 Euro (statt 3158 Euro) zur Bewilligung empfohlen. Das Projekt kann auch mit einer etwas geringeren Förderung umgesetzt werden, im Gegensatz zu den anderen Anträgen. Zudem ist mit 1000 Taschen eine sehr große Menge kalkuliert. Frau Lemcke weist darauf hin, dass bei erfolgreicher Umsetzung im nächsten Jahr für das Projekt ein weiteres Budget über die bezirksorientierten Mittel beantragt werden kann. 03 Verkehrssmiley Projekt, Bürgervereinigung Ostheim Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. 04 Gestaltung Stromkasten Herr Dreger zieht den Antrag zurück, da so bis auf eine Kürzung alle anderen Anträge voll bewilligt werden können und wird sich Servatiusstraße, Starke Veedel Büro/Philipp Dreger um alternative Fördermöglichkeiten bemühen. 05 Bühne für den Sozialraum, Förderverein Ostheimer Karneval und weitere Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. 06 BMX Projekt, Enbe Neubrück Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. Top 4: Ausblick Mit der Ausschöpfung der Fördergelder war dies das vorerst letzte Treffen des Beratungsgremiums. Sollten unerwartet im Laufe des Jahres Anträge zurückgezogen werden und somit wieder Fördergeld zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung eine weitere Antragsrunde organisieren. Das Förderprogramm endet definitiv zum Ende des Jahres 2024, bis dahin müssen auch alle Projekte abgeschlossen sein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0559/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 09.02.2024 10:30