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AnS/0016/2024

Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster

Anregung in der BV Südost 21.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 21.01.2025, TOP 8.4

Originalanregung der CDU-Fraktion

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StellungnahmeAmt67

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Originalanregung der CDU-Fraktion

3773 Zeichen

AnS/0016/2024

«CDU

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7
48167 Münster
Oktober 2024

Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster
Anregung

Basierend auf der Unterschriftaktion der „Freilaufgruppe Münster Südost“ und zahlreicher
Hundehalter aus unserem Stadtteil möchten wir die Errichtung einer umzäunten Hundefreilauffläche
im Südosten von Münster anregen. Dieses Projekt soll sowohl den Bedürfnissen der Hundehalter als
auch den Anforderungen der Stadt gerecht werden.

In umliegenden Städten wie Hamm, Emsdetten und Altenberge existieren bereits ähnliche
Hundefreilaufflächen, die erfolgreich genutzt werden und eine wertvolle Begegnungsstätte für Hund
und Halter bieten. Angesichts der rund 15.000 Hunde, die in Münster leben, gibt es einen klaren Bedarf
für eine sichere Freilauffläche in unserem Stadtgebiet, die es den Hunden erlaubt, sich ungehindert zu
bewegen, während soziale Interaktionen zwischen Hundehaltern gefördert werden.

Wir bitten die Verwaltung, die folgenden Punkte zu prüfen:

% Standortanalyse:
Identifizierung geeigneter Flächen im Südosten von Münster, idealerweise in der Nähe von
Gewerbegebieten mit vorhandenen Parkmöglichkeiten, um sowohl Anwohnern als auch
Besuchern aus benachbarten Stadtteilen und Städten den Zugang zu erleichtern.

2. Bedarfsanalyse:
e Ermittlung des Bedarfs für eine solche Hundefreilauffläche, unter Berücksichtigung der
Hundehalterzahlen (ca. 15.000 Hunde in Münster) und der vorhandenen Infrastruktur.
® Berücksichtigung der Ergebnisse der Unterschriftenaktion der Freilaufgruppe Münster
Südost, die das starke Interesse der lokalen Bevölkerung belegt.

3. Finanzierung und Nutzung der Hundesteuer:
e Prüfung der Möglichkeit, Teile der Hundesteuereinnahmen zur Finanzierung der Anlage
und ihrer Instandhaltung zu verwenden.
® Untersuchung weiterer Finanzierungsquellen, . beispielsweise durch Sponsoren,
Fördergelder oder öffentlich-private Partnerschaften.

4. Planung und Ausführung:
e Erstellung eines Konzeptentwurfs für die umzäunte Hundefreilauffläche unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit einer ausreichenden Fläche, Sitzgelegenheiten,
Wasserstellen und ggf. Abfallbehältern.

CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite1/2
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

t@cdu-muenster.d Telefon. 02506 / 708 79 90

www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de

A077 - 2024_10 - Südost - Hundafreilauffläche.docx

e Berücksichtigung der Möglichkeit, die Fläche mit einem provisorischen und mobilen Zaun
zu versehen, der falls erforderlich zurückgebaut werden kann, um flexibel auf sich
ändernde Anforderungen zu reagieren. j

© Übernahme bewährter Konzepte und Ansätze zur Schaffung einer ähnlichen Einrichtung in
Münster.

5 Soziale und kommunikative Aspekte:
«e Förderung der Begegnungen und des Austauschs unter Hundehaltern durch die Schaffung
einer Begegnungsstätte mit Sitzgelegenheiten und Info-Tafeln für Veranstaltungen, Kurse
oder Informationsaustausch.

Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt einen Mehrwert für die Hundehalter in Münster und die
gesamte Stadtgemeinschaft darstellt. Eine Hundefreilauffläche könnte nicht nur den Bedürfnissen der
Tierhalter gerecht werden, sondern auch den sozialen Austausch fördern und gleichzeitig einen
sicheren und kontrollierten Raum für Hunde bieten.

Für die CDU-Fraktion:

AIfFR. Kassenbrock
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 2/2
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost

Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

post@cdu-muenster.de Tel. 02506 /708 7990

StellungnahmeAmt67

4369 Zeichen

67.21.0002 18.12.2024 
Frau Oldenbüttel  67 21 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster 
Hier: Stellungnahme zur Anregung AnS/0016/2024 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung 
Münster-Südost 
 
 
 
 
Mit der Anregung AnS/0016/2024 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost die 
Verwaltung beauftragt, für eine Hundefreilauffläche folgende Punkte zu prüfen: 
1. Standortanalyse 
2. Bedarfsanalyse 
3. Finanzierung und Nutzung der Hundesteuer 
4. Planung und Ausführung 
5. Soziale und kommunikative Aspekte 
 
Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in ihrer nächsten Sitzung fol- 
gende Informationen zum o.g. Antrag mit: 
 
Im April 2024 ist von Bezirksbürgermeister Herr Bensmann die Nachfrage nach Flächen, die für den 
angefragten Zweck verpachtet werden könnten, eine ablehnende Stellungnahme per Email übermit- 
telt worden. 
 
Mit Freilaufzonen für Hunde sind nach geltendem Recht besonders ausgewiesene (und gesicherte) 
Flächen bezeichnet, auf denen z.B. auch gefährliche  Hunde nach § 3 Landeshundegesetz Nord- 
rhein-Westfalen (LHundG NRW) ihren Bewegungsdrang ausleben können (Vgl. Ziffer 5.2.2 der Ver- 
waltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)).  
Die Stadt Münster hat keine separaten Freilaufzonen  für Hunde ausgewiesen. Ebenso existieren 
jedoch auch keine Betretungsverbote auf Grünflächen.  
Betretungsverbote für Hunde gelten lediglich auf Kinderspielplätzen, in Sandkästen, auf Schulhöfen 
und Sportanlagen in Schwimmbädern und auf den Wochenmärkten. 
 
Im Bereich des westlichen „neuen“ Aasees (ausgenommen Kiesekampbusch), westlich der Tormin- 
brücke, des Nordparks und den Kanalufern dürfen gro ße Hunde nach § 11 LHundG NRW, kleine 
Hunde sowie Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW, die von der Leinenpflicht befreit sind, unan- 
geleint geführt werden, wenn von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Men- 
schen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG NRW). Das bedeutet aber auch, dass kein Rechts- 
anspruch auf Freilauf besteht, wenn der Hund sich nicht sicher abrufen lässt. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat sich bereits im Jahr 2001 mit dem Thema befasst. Der Rat hat in 
seiner Sitzung am 16.05.2001 beschlossen, innerhalb der vom Verordnungs-/Gesetzgeber definier- 
ten Verbotszone keine besonderen Hundeauslaufbereic he auszuweisen, zumal diese mit zusätzli-

chen Sach- und Personalkosten verbunden wären (Aufs tellen von Schutzzäunen, Zugangsschleu- 
sen, Überwachung während der Öffnungszeiten). Zudem wurde in dem Beschluss darauf hingewie- 
sen, dass darüber hinaus eine Gettoisierung der Hun dehaltung zu einer unerwünschten Aus- und 
Abgrenzungssituation führt, die das auf Toleranz begründete Nebeneinander von Hundehaltern und 
übriger Bevölkerung in Münster nicht fördert. Der d amalige Beschluss stellt seitdem die Grundlage 
für den Umgang mit dem Thema Hundewiese, wobei in die Antworten auch immer die aktuelle Situ- 
ation und Möglichkeiten einfließen.  
 
Das Thema wird in Kommunen unterschiedlich gelöst. In Lünen hat z.B. ein Verein privat eine Fläche 
als Hundewiese gepachtet. Aber auch der Verein hat die möglichen Probleme einer Hundewiese 
erkannt und versucht diese mit Grundregeln und seinem Hausrecht zu ordnen. 
 
In den letzten Jahren sind über verschiedenste Anregungen und Anträge Hundeauslaufbereiche im 
gesamten Stadtgebiet auszuweisen schon mehrfach an die Stadt Münster herangetragen worden, 
diese Anträge und Anregungen wurden mit den bereits benannten Punkten negativ beantwortet. 
 
An dieser grundsätzlichen Entscheidung, in Münster auf öffentlichen Flächen keine Hundeauslauf- 
wiesen zu errichten, hat sich nichts geändert. Inso fern ist es folgerichtig, weitergehende Standort- 
und Bedarfsanalysen jetzt nicht durchzuführen. 
 
Eine konkrete Bearbeitung des Antrages ist zudem au fgrund der umfangreichen Aufgabenstellung 
und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zur 
Zeit nicht möglich. 
 
Die Anlage und Unterhaltung einer Hundefreilauffläche kann aufgrund von nicht leistbaren Aufwen- 
dungen zur Hygiene und Verkehrssicherungspflicht vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal- 
tigkeit nicht umgesetzt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Arno Minas 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Kissenkötterweg 18
  • Münsterstraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0016/2024
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
21.10.2024
Erstellt
21.10.2024 12:35