AnS/0016/2024
Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalanregung der CDU-Fraktion
3773 Zeichen
AnS/0016/2024 «CDU CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Oktober 2024 Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster Anregung Basierend auf der Unterschriftaktion der „Freilaufgruppe Münster Südost“ und zahlreicher Hundehalter aus unserem Stadtteil möchten wir die Errichtung einer umzäunten Hundefreilauffläche im Südosten von Münster anregen. Dieses Projekt soll sowohl den Bedürfnissen der Hundehalter als auch den Anforderungen der Stadt gerecht werden. In umliegenden Städten wie Hamm, Emsdetten und Altenberge existieren bereits ähnliche Hundefreilaufflächen, die erfolgreich genutzt werden und eine wertvolle Begegnungsstätte für Hund und Halter bieten. Angesichts der rund 15.000 Hunde, die in Münster leben, gibt es einen klaren Bedarf für eine sichere Freilauffläche in unserem Stadtgebiet, die es den Hunden erlaubt, sich ungehindert zu bewegen, während soziale Interaktionen zwischen Hundehaltern gefördert werden. Wir bitten die Verwaltung, die folgenden Punkte zu prüfen: % Standortanalyse: Identifizierung geeigneter Flächen im Südosten von Münster, idealerweise in der Nähe von Gewerbegebieten mit vorhandenen Parkmöglichkeiten, um sowohl Anwohnern als auch Besuchern aus benachbarten Stadtteilen und Städten den Zugang zu erleichtern. 2. Bedarfsanalyse: e Ermittlung des Bedarfs für eine solche Hundefreilauffläche, unter Berücksichtigung der Hundehalterzahlen (ca. 15.000 Hunde in Münster) und der vorhandenen Infrastruktur. ® Berücksichtigung der Ergebnisse der Unterschriftenaktion der Freilaufgruppe Münster Südost, die das starke Interesse der lokalen Bevölkerung belegt. 3. Finanzierung und Nutzung der Hundesteuer: e Prüfung der Möglichkeit, Teile der Hundesteuereinnahmen zur Finanzierung der Anlage und ihrer Instandhaltung zu verwenden. ® Untersuchung weiterer Finanzierungsquellen, . beispielsweise durch Sponsoren, Fördergelder oder öffentlich-private Partnerschaften. 4. Planung und Ausführung: e Erstellung eines Konzeptentwurfs für die umzäunte Hundefreilauffläche unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer ausreichenden Fläche, Sitzgelegenheiten, Wasserstellen und ggf. Abfallbehältern. CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite1/2 Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster t@cdu-muenster.d Telefon. 02506 / 708 79 90 www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de A077 - 2024_10 - Südost - Hundafreilauffläche.docx e Berücksichtigung der Möglichkeit, die Fläche mit einem provisorischen und mobilen Zaun zu versehen, der falls erforderlich zurückgebaut werden kann, um flexibel auf sich ändernde Anforderungen zu reagieren. j © Übernahme bewährter Konzepte und Ansätze zur Schaffung einer ähnlichen Einrichtung in Münster. 5 Soziale und kommunikative Aspekte: «e Förderung der Begegnungen und des Austauschs unter Hundehaltern durch die Schaffung einer Begegnungsstätte mit Sitzgelegenheiten und Info-Tafeln für Veranstaltungen, Kurse oder Informationsaustausch. Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt einen Mehrwert für die Hundehalter in Münster und die gesamte Stadtgemeinschaft darstellt. Eine Hundefreilauffläche könnte nicht nur den Bedürfnissen der Tierhalter gerecht werden, sondern auch den sozialen Austausch fördern und gleichzeitig einen sicheren und kontrollierten Raum für Hunde bieten. Für die CDU-Fraktion: AIfFR. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 2/2 Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Tel. 02506 /708 7990
StellungnahmeAmt67
4369 Zeichen
67.21.0002 18.12.2024 Frau Oldenbüttel 67 21 Bezirksvertretung Münster-Südost Lokalisierung einer Hundefreilauffläche im Südosten von Münster Hier: Stellungnahme zur Anregung AnS/0016/2024 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-Südost Mit der Anregung AnS/0016/2024 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost die Verwaltung beauftragt, für eine Hundefreilauffläche folgende Punkte zu prüfen: 1. Standortanalyse 2. Bedarfsanalyse 3. Finanzierung und Nutzung der Hundesteuer 4. Planung und Ausführung 5. Soziale und kommunikative Aspekte Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in ihrer nächsten Sitzung fol- gende Informationen zum o.g. Antrag mit: Im April 2024 ist von Bezirksbürgermeister Herr Bensmann die Nachfrage nach Flächen, die für den angefragten Zweck verpachtet werden könnten, eine ablehnende Stellungnahme per Email übermit- telt worden. Mit Freilaufzonen für Hunde sind nach geltendem Recht besonders ausgewiesene (und gesicherte) Flächen bezeichnet, auf denen z.B. auch gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz Nord- rhein-Westfalen (LHundG NRW) ihren Bewegungsdrang ausleben können (Vgl. Ziffer 5.2.2 der Ver- waltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)). Die Stadt Münster hat keine separaten Freilaufzonen für Hunde ausgewiesen. Ebenso existieren jedoch auch keine Betretungsverbote auf Grünflächen. Betretungsverbote für Hunde gelten lediglich auf Kinderspielplätzen, in Sandkästen, auf Schulhöfen und Sportanlagen in Schwimmbädern und auf den Wochenmärkten. Im Bereich des westlichen „neuen“ Aasees (ausgenommen Kiesekampbusch), westlich der Tormin- brücke, des Nordparks und den Kanalufern dürfen gro ße Hunde nach § 11 LHundG NRW, kleine Hunde sowie Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW, die von der Leinenpflicht befreit sind, unan- geleint geführt werden, wenn von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Men- schen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG NRW). Das bedeutet aber auch, dass kein Rechts- anspruch auf Freilauf besteht, wenn der Hund sich nicht sicher abrufen lässt. Der Rat der Stadt Münster hat sich bereits im Jahr 2001 mit dem Thema befasst. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.05.2001 beschlossen, innerhalb der vom Verordnungs-/Gesetzgeber definier- ten Verbotszone keine besonderen Hundeauslaufbereic he auszuweisen, zumal diese mit zusätzli- chen Sach- und Personalkosten verbunden wären (Aufs tellen von Schutzzäunen, Zugangsschleu- sen, Überwachung während der Öffnungszeiten). Zudem wurde in dem Beschluss darauf hingewie- sen, dass darüber hinaus eine Gettoisierung der Hun dehaltung zu einer unerwünschten Aus- und Abgrenzungssituation führt, die das auf Toleranz begründete Nebeneinander von Hundehaltern und übriger Bevölkerung in Münster nicht fördert. Der d amalige Beschluss stellt seitdem die Grundlage für den Umgang mit dem Thema Hundewiese, wobei in die Antworten auch immer die aktuelle Situ- ation und Möglichkeiten einfließen. Das Thema wird in Kommunen unterschiedlich gelöst. In Lünen hat z.B. ein Verein privat eine Fläche als Hundewiese gepachtet. Aber auch der Verein hat die möglichen Probleme einer Hundewiese erkannt und versucht diese mit Grundregeln und seinem Hausrecht zu ordnen. In den letzten Jahren sind über verschiedenste Anregungen und Anträge Hundeauslaufbereiche im gesamten Stadtgebiet auszuweisen schon mehrfach an die Stadt Münster herangetragen worden, diese Anträge und Anregungen wurden mit den bereits benannten Punkten negativ beantwortet. An dieser grundsätzlichen Entscheidung, in Münster auf öffentlichen Flächen keine Hundeauslauf- wiesen zu errichten, hat sich nichts geändert. Inso fern ist es folgerichtig, weitergehende Standort- und Bedarfsanalysen jetzt nicht durchzuführen. Eine konkrete Bearbeitung des Antrages ist zudem au fgrund der umfangreichen Aufgabenstellung und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Zeit nicht möglich. Die Anlage und Unterhaltung einer Hundefreilauffläche kann aufgrund von nicht leistbaren Aufwen- dungen zur Hygiene und Verkehrssicherungspflicht vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal- tigkeit nicht umgesetzt werden. i. V. Arno Minas Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Kissenkötterweg 18
- Münsterstraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AnS/0016/2024
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 21.10.2024 12:35