V/0192/2015
Anregung nach § 24 GO NRW - Studtstraße als Einbahnstraße, zwischen Studtplatz und Nordstraße
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Anlage_Anregung-2014-00171
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Anregung Nr. 2014-00171 A uf dem WWW-Server wurde am Donnerstag, 9. Oktober 2014 um 14:34:23 folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben: N achname: Weißheimer Vorname: Susanne Straße: Gertrudenstrasse Haus-Nr.: 9 Postleitzahl: 48149 Ort: Münster Telefon: 0251 298777 E-Mail: fam.weissheimer@t-online.de Ad ressat: Rat der Stadt Münster A nregung / Antrag: Ich rege an, die Studtstrasse vom Studplatz aus in Richtung Nordstrasse dauerhaft als Einbahnstrasse auszuweisen. B egründung: Im Rahmen der Baumassnahme Studtstrasse ab Januar 2014 konnte festgestelllt werden, dass die notwendige Verkehrsberuhigung zu deutlich weniger Lärm - und Geruchsbelästigung geführt hat. Von einer Ausweisung der Studtstrasse als Einbahnstrasse erwarten wir weiterhin weniger Verkehr, weniger Ausweichmanöver die zwangläufig passieren, da die Studtrasse nicht gleichzeitig von sich begegnenden Fahrzeugen befahren werden kann. Der Rückstau vor der Ampelanlage Studtstrasse/ Nordstrasse würde entschärft.Die Strasse könnte beidseitg beparkt werden, was eine Entschärfung der Parksituation zur Folge hätte. Da die Studtstrasse von der Verwaltung als Anliegerstrasse eingestuft wird, damit nicht als wichtig für den Durchgangsverkehr, könnten die Bewohner von der Anliegerstrasse profitieren, der Verkehr würde sich gleichmäßiger ( gerechter) im Kreuzviertel verteilen. M it freundlichem Gruß Susanne Weißheimer Anlage zur Vorlage V/0192/2015
Beschlussvorlage
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V/0192/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Anregung nach § 24 GO NRW - Studtstraße als Einbahnstraße, zwischen Studtplatz und Nordstraße Beratungsfolge 12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Anregung Nr. 2014-00171 wird nicht aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Mit dem Antrag Nr. 2014-00171 wird angeregt, die Studtstraße ab Studtplatz in Richtung Nordstra- ße dauerhaft als Einbahnstraße auszuweisen. Dies wird insbesondere mit den Erfahrungen aus der Baustellenführung während des Kanalbaus begründet, die zur Verringerung der Lärm- und Geruchsbelästigungen für Anwohner geführt haben sollen. Mit der Einrichtung einer Einbahnstraße wird angenommen, dass weniger Verkehr, weniger Ausweichmanöver un d ein geringerer Rückstau auf der Studtstraße vor der Kreuzung zur Nordstraße die Verkehrssituation im Kreuzviertel entlasten würde. Des weiteren könnte die Straße beidseitig beparkt werden, was zur Entschärfung der Parksituation beitragen würde. Es wird w eiter ausgeführt, dass die Studtstraße als Anliegerstraße eingestuft sei und durch die angeregte Umwandlung in eine Einbahnstraße die Bewohner besonders profitieren würden, da sich der Verkehr gleichmäßiger bzw. gerechter im Kreuzviertel verteilen würde. Vorlagen-Nr.: V/0192/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 16.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0192/2015 Stellungnahme der Verwaltung: 1. Verkehrsfunktionale Bedeutung Die Studtstraße ist von der Verwaltung nicht generell, sondern nur beitragsrechtlich als Anliegerstraße eingestuft: Die Achse Lazarett- / Studtstaße besitzt verkehrlich die Funktion, die Verkehre des Kreuzviertels zu bündeln und sie an das umgebende übergeordnete Straßennetz anzubinden. Insofern nimmt die Studtstraße die verkehrliche Bedeutung als Anliegersammelstraße wahr, die die Verkehre von und zur Nordstraße, bzw. Steinfurter Str. bündelt. Diese Funktion wird auch dadurch verdeutlicht, dass zahlreichere schmalere Wohnstraßen von der breiteren Studtstraße abzweigen, bzw. auf sie zu führen. Die Studtstraße erfüllt damit eine wichtige Verteil- und Erschließungsfunktion für die Kfz- Verkehre des Kreuzviertels. Das gesamte Erschließungskonzept des Stadtteils basiert auf den Erkenntnissen zur durchgeführten Erhebung des Park- und Erschließungssystems des Kreuzviertels, welches unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit in den Jahren 1998 / 1999 durchgeführt wurde (Kreuzviertelforum). Gerade die äußerst angespannte Parkraumsituation begründet die Aufrechterhaltung des bestehenden Park- und Erschließungssystems. 2. Einbahnstraßen bedingen Umwegfahrten Die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Studtstraße würde die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb des Kreuzviertels nachhaltig beeinträchtigen. Im Ergebnis bedingt ein Einbahn- straßenkonzept immer Umwegfahrten für Bewohner und Besucher. Es macht in kleineren Anliegerstraßen Sinn, um unnötige Fremdverkehre und insbesondere Schleichverkehre durchs Viertel zum Schutz der anliegenden Wohnbevölkerung zu vermeiden. Die für den Stadtteil wichtige Verteil- und Verbindungsfunktion der Studtstraße ist zwischen Studtplatz und Nordstraße auch durch Geschäfte gekennzeichnet, die insbesondere der örtlichen Stadtteilversorgung dienen. Zudem sind weite Teile der Studtstraße wesentlich breiter als die umgebenden abzweigenden Straßen in die Wohngebiete, so dass dort Begegnungsverkehre von Kraftfahrzeugen bei geringerem Geschwindigkeitsniveau anwohnerverträglich abgewickelt werden können. Auch hierdurch wird die zentrale Funktion der Studtstraße für das Stadtviertel maßgeblich verdeutlicht. Die uneingeschränkte Erreichbarkeit aus Richtung Nordstraße ist dabei ebenso wichtig, wie die Anfahrbarkeit aus Richtung Lazarettstraße / Studtplatz. 3. Mobilisierung von Parkmöglichkeiten Die mögliche Vermehrung von Parkraum fällt im betreffenden Straßenabschnitt bei Einrichtung eines Einbahnstraßensystems sehr begrenzt aus. Die Studtstraße wird bereits heute auf der gesamten Länge beidseitig beparkt. Lediglich der entfallende Einfahrtsbereich von der Nordstraße könnte zu diesem Zweck umgenutzt werden. Da bereits heute bis in den Einmündungsbereich hinein am Straßenrand die Studtstraße geparkt wird, könnten jedoch nur maximal ca. 1 bis 2 Stellplätze zusätzlich eingerichtet werden. Eine wahrnehmbare Vermehrung von Parkplätzen durch die Einrichtung einer Einbahnstraße würde nicht erzielt. 4. Geschwindigkeitsniveau Als weiteres Argument gegen die Einführung einer Einbahnstraße ist aufzuführen, dass neben den erforderlichen Umwegfahrten der Anwohner deutlich höhere Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen auftreten. Die Breite der Fahrbahn in Verbindung mit dem Ausbleiben von - 3 - V/0192/2015 Gegenverkehr würde die Verkehrssicherheit und die Wohn - und Lebensqualität der Anwohner des Kreuzviertels nachhaltig negativ beeinträchtigen. Die Ausweisung von Tempo 30 innerhalb des Kreuzviertels hat sich über die Jahre durchaus bewährt. Auf breiteren Straßenabschn itten wie der Studtstraße, trägt der auftretende Gegen - verkehr maßgeblich zum stadtteilverträglichen Verkehrsgeschehen bei. Fazit: Die im Zuge der Kanalbaumaßnahme einschränkenden Rahmenbedingungen eines Baustellenverkehrs können nicht 1:1 auf die dauer hafte Errichtung einer Einbahnstraße in einem Straßenabschnitt übertragen werden. Bei umfassender Betrachtung stellen sich die in der Anregung aufgeführten Vorteile eher als nachteilig für die Wohn -, Aufenthalts - und Erschließungsqualität des gesamten Viertels heraus. Da auch von der Polizei für diesen Bereich keine Unfalllage gemeldet wurde, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung, vom langjährigen bewährten System der Erschließung des Stadtteils abzuweichen und die Studtstraße, auch nur absch nittsweise, als Einbahnstraße auszuweisen. I.V. Gez. Schultheiß Anlagen: Anregung Nr. 2014-00171
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Studtstraße
- Gertrudenstraße
- Nordstraße
- Steinfurter Straße
- Lazarettstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0192/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37