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V/0192/2015

Anregung nach § 24 GO NRW - Studtstraße als Einbahnstraße, zwischen Studtplatz und Nordstraße

Vorlagen 14.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.05.2015, TOP 4.2

Anlage_Anregung-2014-00171

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Beschlussvorlage

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Anlage_Anregung-2014-00171

1457 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00171 
A
uf dem WWW-Server wurde am Donnerstag,  9. Oktober 2014 um 14:34:23 folgende Anregung nach § 24 
Gemeindeordnung aufgegeben: 
N
achname: Weißheimer 
Vorname: Susanne 
Straße: Gertrudenstrasse Haus-Nr.: 9 
Postleitzahl: 48149 Ort: Münster 
Telefon: 0251 298777 
E-Mail: fam.weissheimer@t-online.de 
Ad
ressat: Rat der Stadt Münster 
A
nregung / Antrag: Ich rege an, die Studtstrasse vom Studplatz aus in Richtung Nordstrasse dauerhaft als 
Einbahnstrasse auszuweisen. 
B
egründung: Im Rahmen der Baumassnahme Studtstrasse ab Januar 2014 konnte festgestelllt werden, dass die  
notwendige Verkehrsberuhigung zu deutlich weniger Lärm - und Geruchsbelästigung geführt hat. 
Von einer Ausweisung der Studtstrasse als Einbahnstrasse erwarten wir weiterhin weniger Verkehr, weniger 
Ausweichmanöver die zwangläufig passieren, da die Studtrasse nicht gleichzeitig von sich begegnenden Fahrzeugen 
befahren werden kann. Der Rückstau vor der Ampelanlage Studtstrasse/ Nordstrasse würde entschärft.Die Strasse 
könnte beidseitg beparkt werden, was eine Entschärfung der Parksituation zur Folge hätte. 
Da die Studtstrasse von der Verwaltung als Anliegerstrasse eingestuft wird, damit nicht als wichtig für den 
Durchgangsverkehr, könnten die Bewohner von der Anliegerstrasse profitieren, der Verkehr würde sich gleichmäßiger ( 
gerechter) im Kreuzviertel verteilen. 
M
it freundlichem Gruß 
Susanne Weißheimer 
Anlage zur Vorlage V/0192/2015

Beschlussvorlage

6201 Zeichen

V/0192/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung nach § 24 GO NRW - Studtstraße als Einbahnstraße, zwischen Studtplatz und 
Nordstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Anregung Nr. 2014-00171 wird nicht aufgegriffen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag Nr. 2014-00171 wird angeregt, die Studtstraße ab Studtplatz in Richtung Nordstra-
ße dauerhaft als Einbahnstraße auszuweisen. Dies wird insbesondere mit den Erfahrungen aus 
der Baustellenführung während des Kanalbaus begründet, die zur Verringerung der Lärm- und 
Geruchsbelästigungen für Anwohner geführt haben sollen. 
 
Mit der Einrichtung einer Einbahnstraße wird angenommen, dass weniger Verkehr, weniger 
Ausweichmanöver un d ein geringerer Rückstau auf der Studtstraße vor der Kreuzung zur 
Nordstraße die Verkehrssituation im Kreuzviertel entlasten würde. Des weiteren könnte die Straße 
beidseitig beparkt werden, was zur Entschärfung der Parksituation beitragen würde. 
Es wird w eiter ausgeführt, dass die Studtstraße als Anliegerstraße eingestuft sei und durch die 
angeregte Umwandlung in eine Einbahnstraße die Bewohner besonders profitieren würden, da 
sich der Verkehr gleichmäßiger bzw. gerechter im Kreuzviertel verteilen würde. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0192/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0192/2015 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
1. Verkehrsfunktionale Bedeutung 
 
Die Studtstraße ist von der Verwaltung nicht generell, sondern nur beitragsrechtlich als 
Anliegerstraße eingestuft: Die Achse Lazarett- / Studtstaße besitzt verkehrlich die Funktion, die 
Verkehre des Kreuzviertels zu bündeln und sie an das umgebende übergeordnete Straßennetz 
anzubinden. Insofern nimmt die Studtstraße die verkehrliche Bedeutung als 
Anliegersammelstraße wahr, die die Verkehre von und zur Nordstraße, bzw. Steinfurter Str. 
bündelt. Diese Funktion wird auch dadurch verdeutlicht, dass zahlreichere schmalere 
Wohnstraßen von der breiteren Studtstraße abzweigen, bzw. auf sie zu führen. 
 
Die Studtstraße erfüllt damit eine wichtige Verteil- und Erschließungsfunktion für die Kfz-
Verkehre des Kreuzviertels. Das gesamte Erschließungskonzept des Stadtteils basiert auf den 
Erkenntnissen zur durchgeführten Erhebung des Park- und Erschließungssystems des 
Kreuzviertels, welches unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit in den Jahren 1998 / 1999 
durchgeführt wurde (Kreuzviertelforum). Gerade die äußerst angespannte Parkraumsituation 
begründet die Aufrechterhaltung des bestehenden Park- und Erschließungssystems. 
 
 
2. Einbahnstraßen bedingen Umwegfahrten 
 
Die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Studtstraße würde die Erreichbarkeit von Zielen 
innerhalb des Kreuzviertels nachhaltig beeinträchtigen. Im Ergebnis bedingt ein Einbahn-
straßenkonzept immer Umwegfahrten für Bewohner und Besucher. Es macht in kleineren 
Anliegerstraßen Sinn, um unnötige Fremdverkehre und insbesondere Schleichverkehre durchs 
Viertel zum Schutz der anliegenden Wohnbevölkerung zu vermeiden.  
Die für den Stadtteil wichtige Verteil- und Verbindungsfunktion der Studtstraße ist zwischen 
Studtplatz und Nordstraße auch durch Geschäfte gekennzeichnet, die insbesondere der 
örtlichen Stadtteilversorgung dienen. Zudem sind weite Teile der Studtstraße wesentlich breiter 
als die umgebenden abzweigenden Straßen in die Wohngebiete, so dass dort 
Begegnungsverkehre von Kraftfahrzeugen bei geringerem Geschwindigkeitsniveau 
anwohnerverträglich abgewickelt werden können. Auch hierdurch wird die zentrale Funktion 
der Studtstraße für das Stadtviertel maßgeblich verdeutlicht. Die uneingeschränkte 
Erreichbarkeit aus Richtung Nordstraße ist dabei ebenso wichtig, wie die Anfahrbarkeit aus 
Richtung Lazarettstraße / Studtplatz. 
 
 
3. Mobilisierung von Parkmöglichkeiten 
 
Die mögliche Vermehrung von Parkraum fällt im betreffenden Straßenabschnitt bei Einrichtung 
eines Einbahnstraßensystems sehr begrenzt aus. Die Studtstraße wird bereits heute auf der 
gesamten Länge beidseitig beparkt.  
Lediglich der entfallende Einfahrtsbereich von der Nordstraße könnte zu diesem Zweck 
umgenutzt werden. Da bereits heute bis in den Einmündungsbereich hinein am Straßenrand 
die Studtstraße geparkt wird, könnten jedoch nur maximal ca. 1 bis 2 Stellplätze zusätzlich 
eingerichtet werden. Eine wahrnehmbare Vermehrung von Parkplätzen durch die Einrichtung 
einer Einbahnstraße würde nicht erzielt. 
 
 
4. Geschwindigkeitsniveau 
 
Als weiteres Argument gegen die Einführung einer Einbahnstraße ist aufzuführen, dass neben 
den erforderlichen Umwegfahrten der Anwohner deutlich höhere Geschwindigkeiten von 
Kraftfahrzeugen auftreten. Die Breite der Fahrbahn in Verbindung mit dem Ausbleiben von

- 3 - 
V/0192/2015 
Gegenverkehr würde die Verkehrssicherheit und die Wohn - und Lebensqualität der Anwohner 
des Kreuzviertels nachhaltig negativ beeinträchtigen. 
Die Ausweisung von Tempo 30 innerhalb des Kreuzviertels hat sich über die Jahre durchaus 
bewährt. Auf breiteren Straßenabschn itten wie der Studtstraße, trägt der auftretende Gegen -
verkehr maßgeblich zum stadtteilverträglichen Verkehrsgeschehen bei. 
 
 
Fazit: 
 
Die im Zuge der Kanalbaumaßnahme einschränkenden Rahmenbedingungen eines 
Baustellenverkehrs können nicht 1:1 auf die dauer hafte Errichtung einer Einbahnstraße in einem 
Straßenabschnitt übertragen werden. Bei umfassender Betrachtung stellen sich die in der 
Anregung aufgeführten Vorteile eher als nachteilig für die Wohn -, Aufenthalts - und 
Erschließungsqualität des gesamten Viertels heraus. 
 
Da auch von der Polizei für diesen Bereich keine Unfalllage gemeldet wurde, besteht aus Sicht der 
Verwaltung keine Veranlassung, vom langjährigen bewährten System der Erschließung des 
Stadtteils abzuweichen und die Studtstraße, auch nur absch nittsweise, als Einbahnstraße 
auszuweisen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. Schultheiß 
 
 
Anlagen: 
 
Anregung Nr. 2014-00171

Beratungsverlauf (1)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Studtstraße
  • Gertrudenstraße
  • Nordstraße
  • Steinfurter Straße
  • Lazarettstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0192/2015
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37