AN/1088/2019
Antrag zur Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe - 1425/2019
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AK 1 - Mitteilung Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
4405 Zeichen
AK 1 23.08.19 Turan Özkücük Ahmet Altinova Tayfun Keltek An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 02.09.2019 Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe - 1425/2019 AN/1088/2019 Die Verwaltung hat zur Sitzung am 2.9.19 die o.g. Beschlussvorlage als Mitteilung vorgelegt. Es wird dringend gebeten den Integrationsrat künftig in der Vorberatung zu Beschluss- vorlagen, in der Belange der Migration behandelt werden, gemäß Hauptsatzung bzw. Ratsbeschluss vom 31.05.2019 zu beteiligen! Es gibt ein gutes und aus unserer Sicht immer noch zeitgemäßes ‚Förderkonzept Inter- kultur‘ von 2008 mit einer jährlichen Fördersumme von ca. 130.000 €. Der Integrationsrat geht davon aus, dass diese Gelder weiterhin im Sinne des ‚Förderkonzeptes Interkultur‘ eingesetzt werden. Bzgl. der Förderung der Interkultur haben wir in Köln kein konzeptionelles Problem, son- dern eher ein Umsetzungsproblem. Bedauerlicherweise wurde die Referentenstelle Inter- kulturelle Kunstprojekte nach dem Weggang von Herrn Bunk nicht wieder neu besetzt. Aus diesem Grunde konnte seitens der Kulturverwaltung das ‚Förderkonzept Interkultur‘ nicht in angemessener Weise gesteuert und weiter entwickelt werden. So gibt es beim Förderschwerpunkt ‚Vermittlung von Kunst in alle Bereiche der Gesellschaft, insbesonde- re in Richtung der Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshintergrund‘ in der Kulturverwal- tung vielversprechende Ansätze. Diese sollten systematisch und gemeinsam mit den In- terkulturellen Zentren, und finanziert aus dem bestehenden Fördertopf Interkultur, weiter entwickelt werden. Die Verwaltung plant jetzt die Erarbeitung eines neuen ‚Förderkonzeptes Kulturelle Teil- habe‘. Lt. der ‚Ergänzenden Informationen zu der Einladung zum Workshop am 12. Sep- tember 2019‘ soll das ‚Förderkonzept Interkultur‘ aktualisiert werden „mit der Absicht der Schaffung eines ganzheitlichen Förderkonzeptes analog zur vielfältigen Stadtgesellschaft Kölns.“ Der AK 1 sieht keine Notwendigkeit einer Aktualisierung, sondern der praktischen Umsetzung im Rahmen der bereit gestellten Fördermittel (s. oben). Der AK 1 ist des Weiteren irritiert über die vorgelegten Planungen zur Erarbeitung im Rahmen eines Workshops am 12. September 2019. Bei diesem Workshop sollen „In- termediäre, Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie Kulturschaffenden aus den drei Perspektiven 1. Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung, 2. Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich/Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv 3. Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung Es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass in der dritten Gruppe bei den Beteiligten ähnliche Barrieren beim Zugang zu kulturellen Angeboten bestehen, die dann in ähn- licher Weise behoben werden könnten. Vor diesem Hintergrund werden die Mitglieder des Integrationsrates gebeten folgenden Be- schluss zu fassen: Beschluss: „Der Integrationsrat beschließt die Verwaltung zu bitten 1. zu überprüfen, inwieweit bzgl. der interkulturellen Teilhabe von Kölner*innen mit Migrati- onshintergrund das ‚Förderkonzept Interkultur‘ ausreichend aktuell ist, 2. beim jetzt geplanten neuen ‚Förderkonzept Kulturelle Teilhabe‘, das bestehende ‚Förder- konzept Interkultur‘ als eines von mehreren ‚Feinkonzepten‘ darzustellen, 3. die dritte Workshopgruppe „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“ aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebenslagen und daraus resultieren- den Barrieren entsprechend aufzuteilen, 4. beim geplanten Workshop am 12.9.19 bzgl. der Frage interkulturellen Teilhabe, gemein- sam mit den Interkulturellen Zentren vorrangig die Erarbeitung praktischer Vorschläge zur weiteren Umsetzung des bestehenden ‚Förderkonzeptes Interkultur‘ zu ermöglichen.“ Begründung der Dringlichkeit: Der vorliegende Antrag bezieht sich auf eine Mitteilung unter TOP 5.6. der Sitzung am 2.9.19, die gerade erst freigeschaltet wurde. Eine Behandlung ist erforderlich, da der ent- sprechende Workshop bereits am 12.9. stattfindet. Mit freundlichen Grüßen Turan Özkücük Ahmet Altinova Tayfun Keltek
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1088/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 23.08.2019
- Erstellt
- 23.08.2019 12:53