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AN/1088/2019

Antrag zur Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe - 1425/2019

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 23.08.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 02.09.2019, TOP 6.1

AK 1 - Mitteilung Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

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AK 1 - Mitteilung Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

4405 Zeichen

AK 1           23.08.19 
Turan Özkücük 
Ahmet Altinova 
Tayfun Keltek 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 02.09.2019 
 
Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes 
Kulturelle Teilhabe - 1425/2019 
 
AN/1088/2019 
 
Die Verwaltung hat zur Sitzung am 2.9.19 die o.g. Beschlussvorlage als Mitteilung vorgelegt. 
 Es wird dringend gebeten den Integrationsrat künftig in der Vorberatung zu Beschluss-
vorlagen, in der Belange der Migration behandelt werden, gemäß Hauptsatzung bzw. 
Ratsbeschluss vom 31.05.2019 zu beteiligen! 
 Es gibt ein gutes und aus unserer Sicht immer noch zeitgemäßes ‚Förderkonzept Inter-
kultur‘ von 2008 mit einer jährlichen Fördersumme von ca. 130.000 €. Der Integrationsrat 
geht davon aus, dass diese Gelder weiterhin im Sinne des ‚Förderkonzeptes Interkultur‘ 
eingesetzt werden. 
 Bzgl. der Förderung der Interkultur haben wir in Köln kein konzeptionelles Problem, son-
dern eher ein Umsetzungsproblem. Bedauerlicherweise wurde die Referentenstelle Inter-
kulturelle Kunstprojekte nach dem Weggang von Herrn Bunk nicht wieder neu besetzt. 
Aus diesem Grunde konnte seitens der Kulturverwaltung das ‚Förderkonzept Interkultur‘ 
nicht in angemessener Weise gesteuert und weiter entwickelt werden. So gibt es beim 
Förderschwerpunkt ‚Vermittlung von Kunst in alle Bereiche der Gesellschaft, insbesonde-
re in Richtung der Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshintergrund‘ in der Kulturverwal-
tung vielversprechende Ansätze. Diese sollten systematisch und gemeinsam mit den In-
terkulturellen Zentren, und finanziert aus dem bestehenden Fördertopf Interkultur, weiter 
entwickelt werden. 
 Die Verwaltung plant jetzt die Erarbeitung eines neuen ‚Förderkonzeptes Kulturelle Teil-
habe‘. Lt. der ‚Ergänzenden Informationen zu der Einladung zum Workshop am 12. Sep-
tember 2019‘ soll das ‚Förderkonzept Interkultur‘ aktualisiert werden „mit der Absicht der 
Schaffung eines ganzheitlichen Förderkonzeptes analog zur vielfältigen Stadtgesellschaft 
Kölns.“

 Der AK 1 sieht keine Notwendigkeit einer Aktualisierung, sondern der praktischen 
Umsetzung im Rahmen der bereit gestellten Fördermittel (s. oben). 
 Der AK 1 ist des Weiteren irritiert über die vorgelegten Planungen zur Erarbeitung im 
Rahmen eines Workshops am 12. September 2019. Bei diesem Workshop sollen „In-
termediäre, Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie Kulturschaffenden aus 
den drei Perspektiven 
1. Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung, 
2. Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich/Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv 
3. Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung 
Es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass in der dritten Gruppe bei den Beteiligten 
ähnliche Barrieren beim Zugang zu kulturellen Angeboten bestehen, die dann in ähn-
licher Weise behoben werden könnten.  
 
Vor diesem Hintergrund werden die Mitglieder des Integrationsrates gebeten folgenden Be-
schluss zu fassen: 
Beschluss: 
„Der Integrationsrat beschließt die Verwaltung zu bitten  
1. zu überprüfen, inwieweit bzgl. der interkulturellen Teilhabe von Kölner*innen mit Migrati-
onshintergrund das ‚Förderkonzept Interkultur‘ ausreichend aktuell ist, 
2. beim jetzt geplanten neuen ‚Förderkonzept Kulturelle Teilhabe‘, das bestehende ‚Förder-
konzept Interkultur‘ als eines von mehreren ‚Feinkonzepten‘ darzustellen, 
3. die dritte Workshopgruppe „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller 
Orientierung“ aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebenslagen und daraus resultieren-
den Barrieren entsprechend aufzuteilen, 
4. beim geplanten Workshop am 12.9.19 bzgl. der Frage interkulturellen Teilhabe, gemein-
sam mit den Interkulturellen Zentren vorrangig die Erarbeitung praktischer Vorschläge 
zur weiteren Umsetzung des bestehenden ‚Förderkonzeptes Interkultur‘ zu ermöglichen.“ 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf eine Mitteilung unter TOP 5.6. der Sitzung am 
2.9.19, die gerade erst freigeschaltet wurde. Eine Behandlung ist erforderlich, da der ent-
sprechende Workshop bereits am 12.9. stattfindet. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Turan Özkücük 
Ahmet Altinova 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

02.09.2019 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1088/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
23.08.2019
Erstellt
23.08.2019 12:53