AN/1360/2017
Sachstand zur Umsetzung des neuen Glücksspielrechts und der Schließung von illegalen Wettbüros in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
2595 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.09.2017 AN/1360/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 28.09.2017 Sachstand zur Umsetzung des neuen Glücksspielrechts und der Schließung von illegalen Wettbüros in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in der Ratssitzung am 18.05.2017 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zum Thema "Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts Illegale Wettbüros endlich schließen" eingebracht. Der Antrag ist auf Anregung von Stadtdirektor Keller un- ter Hinweis auf das anstehende Verwaltungsverfahren zur weiteren Beratung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio- nales verwiesen worden. Bisher hat die Verwaltung allerdings weder den verwie- senen Antrag noch das angekündigte Konzept zur Umsetzung des neuen Glücks- spielrechts in den Fachausschuss eingebracht. Vor dem Hintergrund der am 30.11.2017 ablaufenden Übergangsregelungen für bestehende Spielhallen bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequen- te und rechtssichere Umsetzung des neuen Glücksspielrechts zu gewähr- leisten? Sind die beteiligten städtischen Dienststellen – insbesondere im Ordnungsbereich – personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet? 2. Wie viele Spielhallen sind in Köln von den Verschärfungen des Glückspiel- rechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, zu entscheiden? Sind die potentiell betroffenen Spielhallenbetreiber bereits informiert oder angehört worden? - 2 - 3. Wie viele illegale Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwal- tung aktuell in Köln betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen. 4. Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung, um eine zügige Nachnut- zung in den Objekten zu gewährleisten, die durch die Schließung von Spielhallen und illegalen Wettbüros freiwerden? Es wird gebeten, die Beantwortung dieser Anfrage auch dem Ausschuss AVR mit- zuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1360/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.09.2017
- Erstellt
- 22.09.2017 09:18