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AN/1360/2017

Sachstand zur Umsetzung des neuen Glücksspielrechts und der Schließung von illegalen Wettbüros in Köln

SPD Anfrage nach § 4 22.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 4.10

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2595 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.09.2017 
 
AN/1360/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 28.09.2017 
 
Sachstand zur Umsetzung des neuen Glücksspielrechts und der Schließung von 
illegalen Wettbüros in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in der Ratssitzung am 18.05.2017 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zum Thema 
"Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts Illegale Wettbüros endlich 
schließen" eingebracht. Der Antrag ist auf Anregung von Stadtdirektor Keller un-
ter Hinweis auf das anstehende Verwaltungsverfahren zur weiteren Beratung in 
den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio-
nales verwiesen worden. Bisher hat die Verwaltung allerdings weder den verwie-
senen Antrag noch das angekündigte Konzept zur Umsetzung des neuen Glücks-
spielrechts in den Fachausschuss eingebracht. Vor dem Hintergrund der am 
30.11.2017 ablaufenden Übergangsregelungen für bestehende Spielhallen bittet 
die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequen-
te und rechtssichere Umsetzung des neuen Glücksspielrechts zu gewähr-
leisten? Sind die beteiligten städtischen Dienststellen – insbesondere im 
Ordnungsbereich – personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet?  
2. Wie viele Spielhallen sind in Köln von den Verschärfungen des Glückspiel-
rechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in 
den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen 
Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, 
zu entscheiden? Sind die potentiell betroffenen Spielhallenbetreiber bereits 
informiert oder angehört worden?

- 2 - 
 
3. Wie viele illegale Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwal-
tung aktuell in Köln betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, 
um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen. 
4. Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung, um eine zügige Nachnut-
zung in den Objekten zu gewährleisten, die durch die Schließung von 
Spielhallen und illegalen Wettbüros freiwerden? 
 
Es wird gebeten, die Beantwortung dieser Anfrage auch dem Ausschuss AVR mit-
zuteilen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
TOP 4.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1360/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
22.09.2017
Erstellt
22.09.2017 09:18