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3721/2018

Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe

Mitteilung BV 22.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

8869 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 22.11.2018 
 3721/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe 
 
Ausgangslage 
 
Die Stadt Köln gewährt aufgrund von Beschlüssen des Rates oder der Bezirksvertretungen zahlreiche 
finanzielle Leistungen an Dritte in Form von Zuwendungen und Zuschüssen. Das Förderspektrum ist 
dabei sehr breit, die Zahl der Förderzwecke, der fördermittelgewährenden Fachbereiche und die der 
Fördermittelempfänger sehr groß.  
Die derzeitige Förderpraxis wird auf sehr unterschiedliche Weise administriert. Es fehlt an verbindli-
chen Regelungen und Standards für die Bearbeitung in der Verwaltung. Zielführende Arbeitsprozesse 
sowie ein einheitliches Datenmanagement sind noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden.  
 
Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt zur „Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe“ als 
ein mit der Verwaltungsreform verbundenes Projekt gestartet. 
 
Der AVR hat am 12.11.2018 den Sachstandsbericht zu diesem Projekt zur Kenntnis genommen 
(Session Mitteilung 3437/2018) Mit dieser Vorlage werden die Bezirksvertretungen als Beschlussor-
gan über die bezirklichen Mittel über den aktuellen Stand des Projekts zur Optimierung der städti-
schen Fördermittelvergabe sowie über wesentliche Inhalte der dazugehörigen Konzeption informiert. 
Der Verwaltungsvorstand hat den konzeptionellen Grundlagen des Projekts am 06.11.2018 zuge-
stimmt.

2 
 
Projektstand 
 
 
I. Projektstruktur 
 
Das gesamtstädtische Vorhaben wird durch das Büro der Oberbürgermeisterin geleitet.  
Um ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen, wurde für das Projekt ein beteiligungsorientierter 
Ansatz mit dezernatsübergreifender Zusammenarbeit gewählt. Die Bürgerämter waren ebenfalls in 
die Projektarbeit eingebunden.  
 
Die Inhalte der Konzeption sind das Ergebnis dreier Arbeitsgruppen: 
 AG I  –  Einheitliches Regelwerk (Leitung: Rechtsamt) 
 AG II  –  Prozessgestaltung (Leitung: Kulturamt) 
 AG III  –  Datenmanagement (Leitung: Kämmerei) 
 
 
II. Projektziele 
 
Die Stadt Köln gewährt zahlreiche finanzielle Leistungen an Dritte, wobei die Abwicklung in den jewei-
ligen Dienststellen bislang sehr unterschiedlich gehandhabt wird. 
 
Mittels einer Neugestaltung der Fördermittelvergabe soll der Einsatz städtischer Mittel noch planvol-
ler, transparenter und nachhaltiger als bisher erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass sich die Vergabe 
an einheitlichen, rechtssicheren Standards orientiert und für alle nachvollziehbar ist. 
 
Die Fördermittel sollen dazu eingesetzt werden, die strategischen Zielsetzungen des Rates der Stadt 
Köln und, im Falle der zur Förderung eingesetzten bezirksorientierten Mittel, die strategischen Ziele 
der Bezirksvertretungen zu verfolgen. Die Förderungen sollen demnach künftig in Förderprogrammen 
zur Bündelung einzelner Fördermaßnahmen zusammengefasst werden. Die Entscheidungs- und Ver-
fügungshoheit der Bezirksvertretungen über die bezirksorientierten Mittel aus § 37 Abs.3 Gemeinde-
ordnung NRW bleibt vollumfänglich gewahrt. Die Entwicklung und Beschlussfassung der Förderpro-
gramme über die bezirklichen Mittel bleibt unberührt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksvertre-
tung. Vorgesehen ist, dass sich die Förderprogramme an übergeordneten Zielen, Handlungsfeldern, 
Zielgruppen und/oder räumlichen Handlungsschwerpunkten auf Basis festgestellter Bedarfslagen und 
in Anlehnung an die Haushaltssystematik orientieren.  Für die Bezirksvertretungen wird dies über 
jeweils beschlossenen Richtlinien zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel abgebildet. 
 
Ziel der Optimierung der Fördermittelvergabe muss es dabei auch sein, Doppelförderungen, die mit 
einer Überfinanzierung einhergehen, auszuschließen. Weiterhin gilt es, die Ergebnisse der Förderun-
gen transparent zu machen und auf diese Weise eine valide Entscheidungsgrundlage für Politik und 
Verwaltung zu schaffen. Ebenso sollen die Antragstellenden in Zukunft von einem einheitlichen, klar 
strukturierten und digitalen Förderverfahren profitieren. 
 
 
III. Eckpunkte der Konzeption 
 
Um die Ziele verwirklichen zu können, wurden zunächst allgemeingültige Förderprinzipien erarbeitet, 
an denen die Fördermittelvergabe auszurichten ist. Sie orientieren sich an den Prinzipien zur ganz-
heitlichen Planung, Durchführung und Kontrolle von Förderungen, die die KGSt in ihrem Bericht zum 
Fördercontrolling (2/2017, Nr. 20170127A0007) anführt.  
 
Zu den Prinzipien zählen: 
 
 Strategie- und Zielorientierung 
 Bedarfsorientierung 
 Adressatentransparenz 
 Programmvernetzung und -bündelung

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 Informationsverknüpfung 
 Finanzierungsprinzipien (u. a. Kofinanzierung, Kumulierungsverbot, An-
schluss- und Anlauffinanzierung; Subsidiaritätsprinzip) 
 Befristung und Wesentlichkeit 
 Transparenz 
 Korruptionsprävention 
 Kontrolle und Überwachung der Förderung / Mittel 
 Wirksamkeitskontrolle 
 Zielkontrolle 
 Rechtskonformität 
 
 
o Auf dieser Grundlage wurde eine verwaltungsinterne Allgemeine Förderrichtlinie für die Stadt 
Köln erarbeitet. Diese soll der Verwaltung als Fundament und Werkzeugkasten einer regel-
konformen einheitlichen Ausgestaltung des Fördermanagements dienen. 
 
o Mit entsprechender Hilfestellung soll nun eine stadtweite Fördersystematik aufgebaut werden, 
die auf der Aufstellung/Weiterentwicklung zielgerichteter Förderprogramme zur Bündelung 
einzelner Förderungen basiert. Die entsprechenden Regelungen der internen Förderrichtlinie 
finden dann in den einzelnen Förderprogrammen der Bezirke ihre Anwendung und werden wie 
gewohnt von den Bezirksvertretungen inhaltlich ausgestaltet und beschlossen. 
 
o Der gesamte Förderprozess soll künftig digital unterstützt werden, hierfür wurde ein einheitli-
cher Workflow entwickelt. Damit soll künftig auch eine Online-Antragstellung ermöglicht wer-
den.  
 
o Das Fach- und Finanzcontrolling der vergebenen Fördermittel soll demnach durch eine syste-
matische Erfassung und Verwaltung aller Förderungen in einem einheitlichen IT-Verfahren 
verbessert werden. 
 
o Die vorgenannten Schritte ermöglichen eine systematische Evaluierung der Zielerreichung 
und Wirksamkeit einzelner Förderprogramme und -maßnahmen und einen bedeutenden Er-
kenntnisgewinn für die strategische Erfolgskontrolle.  
 
o Mit Einführung der IT-Lösung wird auch der Aufbau eines adressatenspezifischen Fördermit-
telberichtswesens möglich. 
 
o Im Sinne eines integrierten Fördermittelmanagements soll künftig die Verknüpfung von Daten 
zu akquirierten und ausgereichten Fördermitteln gewährleistet werden. 
 
 
IV. Weitere Schritte 
 
Die Dienststellen beginnen mit der sukzessiven Umsetzung der Allgemeinen Förderrichtlinie und sind 
gehalten, die (Weiter-) Entwicklung von Förderprogrammen zur Bündelung einzelner Fördermaßnah-
men zu erarbeiten. 
 
Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der neugestalteten Fördermittelvergabe ist 
die Mitwirkung aller Dienststellen. Daher wird der beteiligungsorientierte Ansatz auch in der weiteren 
Projektarbeit fortgesetzt. Während der Umsetzungsphase erfolgt zudem eine enge Begleitung durch 
die am Projekt beteiligten Dienststellen. Um den Veränderungsprozess zusätzlich zu unterstützen, 
wird u. a. ein Schulungskonzept erarbeitet, das die Beschäftigten mit dem neuen Verfahren vertraut 
machen soll. 
 
Die Bürgerämter der Kölner Stadtbezirke wurden vorab in einer ersten Informationsveranstaltung über 
die wesentlichen Ergebnisse der Projektarbeit, insbesondere den Entwurf der neuen Allgemeinen 
Förderrichtlinie und deren Chancen und Bedeutung für die Bezirke, informiert. Um die Anwendbarkeit

4 
 
für die bezirksorientierten Mittel zu testen, wurde die Förderrichtlinie der Stadt Köln exemplarisch auf 
das Förderprogramm des Bezirks Ehrenfeld angewandt. Dieser Entwurf für ein bezirkliches Förder-
programm kann als gutes Beispiel für die Richtlinien zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel heran-
gezogen werden. In Kürze soll in einem Gespräch mit den Bezirksbürgerämtern über die konkreten 
Ausgestaltungsmöglichkeiten und  das Angebot von Unterstützungsleistungen beraten werden. Die 
Entscheidung über ein bezirkliches Förderprogramm und die Auswahl der Fördermaßnahmen bzw. 
Förderprojekte liegt abschließend und ausschließlich bei der Bezirksvertretung.  
 
 
Die Bezirksvertretungen werden regelmäßig über den aktuellen Projektstand informiert. 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (9)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3721/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.11.2018 12:34