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2008/0416

Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH

Magistratsvorlage 16.09.2008

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2008/0416

5769 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.09.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat        an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt  
– Stadtwirtschafts– 
   koordination – 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0416 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gründung der SOPHIA He ssen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der 
SOPHIA Hessen GmbH 
 
Vorlage vom: 16. 9.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Stellungnahmen der Industrie– und Handelskammer vom 05.09.2008 und der 
Handwerkskammer vom 04.09.2008 sowie die Ausführungen der bauverein AG dazu vom 
12.09.2008 werden zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Schreiben bauverein AG vom 12.09.08 
Schreiben Handwerkskammer vom 04.09.08 
Schreiben IHK vom 05.09.08 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2008:  
 
Der Magistrat hat am 13.08.2008 (Vorlage Nr. 2008/0280) der Gründung der SOPHIA 
Hessen GmbH zugestimmt. Die Stellungnahmen der Handwerkskammer und der Industrie– 
und Handelskammer lagen seinerzeit noch nicht vor. Sie sind jetzt eingegangen. 
 
Die Handwerkskammer äußert insoweit Bedenken, als sie befürchtet, die Gesellschaft 
würde wohnungsbezogene Dienstleistungen, wie z.B. spezielle Ein– und Umbauten 
erbringen und damit in Konkurrenz zu gewerblichen Handwerksbetrieben treten, die diese 
Dienstleistungen ebenso gut und wirtschaftlich erbringen könnten. 
 
Diese Befürchtung ist gemäß den Ausführungen der bauverein AG unbegründet. Danach 
beziehen sich die genannten Ein– und Umbauten lediglich auf die Installation der von 
SOPHIA benötigten Technik (Telefon, Bildschirmtelefon, Softwareinstallation). Es sei 
geplant, diese „Einbauten“ von Dritten durchführen zu lassen. 
 
Damit sind die Bedenken der Handwerkskammer ausgeräumt. 
 
Nach Auffassung der Industrie– und Handelskammer ist der Unternehmenszweck nicht 
hinreichend definiert. Sollte die SOPHIA Hessen GmbH Dienstleistungen im Sozial–, 
Pflege– oder Versorgungsbereich selbst erbringen, würde sie in Konkurrenz zu privaten 
Dienstleistern treten. Es fehle eine Erläuterung des Franchisekonzepts. Eine sinnvolle 
Beurteilung der entstehenden wirtschaftlichen Betätigung der Stadt lasse sich der Anzeige 
an die IHK nicht entnehmen. 
 
Zunächst ist festzustellen, dass es nicht Aufgabe der IHK ist, zu beurteilen, ob eine 
wirtschaftliche Betätigung der Stadt sinnvoll ist oder nicht. Das ist allein Aufgabe der Stadt. 
Darüber hinaus werden die von der Kammer geäußerten Bedenken durch die dazu 
eingeholte Stellungnahme der bauverein AG vom 12.09.2008 ausgeräumt. Die bauverein 
AG hat nochmals klargestellt, dass SOPHIA keine Dienstleistungen im Sozial–, Pflege– 
oder Versorgungsbereich anbiete, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten 
trete. Vielmehr diene SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der 
Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der Dienstleistungen 
Dritter zur Personenversorgung. Es werde eine Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern 
in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Wettbewerb nicht beabsichtigt 
sei. Nach Angaben der bauverein AG entsteht mit der Gründung der SOPHIA Hessen 
GmbH keine Benachteiligung für private Unternehmen oder Organisationen wie das 
Deutsche Rote Kreuz, da SOPHIA keine Betreuungsleistungen vor Ort erbringe. SOPHIA 
sei vielmehr davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit orstansässigen Pflege– und 
Serviceeinrichtungen zu suchen und auch für den Kunden entsprechend Kontakte 
herzustellen. Wie sich aus dem Zweck des Unternehmens ergebe, beschränkten sich die 
Dienstleistungen auf die Koordinierung und die soziale Betreuung der Senioren, 
insbesondere in Zusammenhang mit der Nutzung und der Wohnungstechnik. Gespräche 
mit etablierten Pflegedienstleistern und privaten Dienstleistern seien bereits terminiert. Die 
Vermittlung von Pflegedienstleistungen durch SOPHIA erfolge kostenfrei. Bei dem der IHK 
unklaren Franchisekonzept handele es sich um ein zweistufiges Modell. Es sei für Hessen 
die Lizenz zur Nutzung des SOPHIA–Konzepts und der SOPHIA–Technik erworben 
worden. Da SOPHIA im Wesentlichen in Darmstadt und der Region tätig werde, würden 
bei Interesse Unterlizenzen an weitere Wohnungsunternehmen zur Nutzung des SOPHIA–

3 
... 
Konzepts und der entsprechenden Technik weitergegeben. Auch hier gebe es keine 
Konkurrenz zu privaten Dritten. 
 
Für SOPHIA  sei ein Wirtschaftsplan aufgestellt worden, in dem die Chancen und Risiken 
abgebildet worden seien. Insgesamt seien die unternehmerischen Risiken als sehr gering 
einzustufen, da es sich bei SOPHIA um ein in mehreren Bundsländern seit einigen Jahren 
erprobtes und erfolgreiches Konzept handele. Darüber hinaus baue SOPHIA auf dem 
unstrittigen demographischen Wandel auf, der dazu führen werde, dass immer mehr ältere 
Menschen auch in Darmstadt leben werden. 
 
Alle genannten Stellungnahmen liegen zur Information bei.  
 
Da die nächste Magistratssitzung erst am 01.10.2008 stattfindet, der Haupt– und 
Finanzausschuss am 25.09.2008 und die Stadtve rordnetenversammlung am 30.09.2008  
aber über die Magistratsvorlage Nr. 2008/0280 zur Gründung der SOPHIA Hessen GmbH 
entscheiden, habe ich gemäß § 70 Abs. 3 HGO die Stellungnahmen bereits vor 
Kenntnisnahme des Magistrats diesen Gremien zugeleitet. 
 
Darmstadt, 16.09.2008 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen

anlage 1

4447 Zeichen

~ bauvereinAG
darm stadt
bauverein AG -Siemensstraße 20 -64289 Darmstadt
Siemensstraße 20, 64289 Darmstadt
Postfach 110252, 64217 Darmstadt
Telefon (06151) 2815-0
Telefax (06151) 2815-244
E-Mail info@bauvereinag.de
Internet www.bauvereinag.deRechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Herrn Lothar Salber
N eues Rathaus (Carree)
Zimmer 427
Luisenplatz 5a
64283 Darrnstadt
Rechtsamt
Eing.: 15.Sep.2008;fJk
/'
Durchwahl: (06151) 2815-211
Telefax-Nr.: (06151) 2815-256
Unser Zeichen: Ha
E-Mail haerle.petit@bauvereinag.de
Darrnstadt, den 12.09.2008
.
SOPHIA- Stellungnahmen der Handwerkskammer Rhein-Main und der IHK Darmstadt
Sehr geehrter Herr Salber,
zur Stellungnahme der Handwerkskammer möchte ich erklären, dass die genannten Ein- und
Umbauten sich lediglich auf die Installation der für SOPHlA benötigte~ Technik beziehen
(Telefon, Bildschirrntelefon, Softwareinstallation,...).Es ist geplant, diese "Einbauten" von Dritten
durchführen zu lassen. Damit dürften die Bedenken der Handwerkskammer hoffentlich ausgeräumt
sein.
Die Stellungnahme der IHK hat mich hingegen erstaunt. Es kann nicht Aufgabe der !HK sein, an
Stelle der Stadt Darrnstadt und der Stadtverordnetenversammlung die Voraussetzungen einer
UnternehmensgfÜndung gemäß HGO zu prüfen. Augenscheinlich hat man sich auch nicht wirklich
mit dem SOPHIA-Konzept auseinandergesetzt. Ich wiederhole daher hier einiges, was ich Ihnen
bereits geschrieben habe:
SOPHlA bietet keine Dienstleistungen im Sozial-, Ptlege- oder Versorgungsbereich an, mit denen
sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten treten könnte. Vielmehr dient SOPHIA der
wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den
Angeboten der Dienstleistungen Dritter zliFPersonenversorgung.Es wltO"eineZusammenarbeit mit
den Marktteilnehmern in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Wettbewerb
nicht beabsichtigt ist.
Mit der Gründung der SOPHlA Hessen GmbH entsteht keine Benachteiligung für private
Unternehmen oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, da von SOPHIA keine
Betreuungsleistungen vor Ort erbracht werden. SOPHIA ist vielmehr davon geprägt, eine enge
Zusammenarbeit mit ortsansässigen Ptlege- und Serviceeinrichtungen zu suchen und auch für den
Kunden entsprechende Kontakte herzustellen. Wie sich aus dem Zweck des Unternehmens ergibt,
beschränken sich die Dienstleistungen des Unternehmens auf die Koordinierung und die soziale
Betreuung der Senioren, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung und der
Wohnungstechnik.
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Sabine Seidler
Vorstand:
Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun;
Franz Volkers, Daniela Wagner
Eingetragen im Handelsregister
Darmstadt Nr. 1261
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
(BLZ 50850150) 542 040
Helaba Darmstadt
(BLZ 508 50049) 5 003 531 000
Ein Unternehmen der Hsacs -Gruppe
-r--

~ bauvereinAG
darmstadt
Erste Gespräche mit etablierten Pflegedienstleistern und sonstigen privaten Dienstleistern sind
bereits terminiert.
Zum besseren Verständnis möchte ich noch einmal betonen, dass die Vermittlung von z.B.
Pflegedienstleistungen von SOPHIA kostenfrei erbracht wird.
Warum das Franchisekonzept erläutert werden soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Dennoch
möchte ich kurz darauf hinweisen, dass es sich um ein zweistufiges Modell handelt: wir haben für
das Land Hessen die Lizenz zur Nutzung des SOPHIA-Konzepts und der SOPHIA-Technik
erworben. Da wir im Wesentlichen in Darmstadt und der Region tätig sein werden, werden wir bei
Interesse Unterlizenzen an weitere Wohnungsunternehmen zur Nutzung des SOPHIA-Konzepts
und der entsprechenden Technik weitergeben. Auch hier gibt es keine Konkurrenz zu privaten
Dritten. --- - - -~. --- - - -
.
Eine Markterkundung, die im Übrigen im Gesetz nur sehr ungenau spezifiziert ist, haben wir unter
anderem auf Grund der Kosten speziell für Darmstadt nicht durchgeführt. Es existiert ein
Wirtschaftplan, in dem die Chancen und Risiken abgebildet wurden. Insgesamt sind die Risiken
sehr gering einzustufen, da es sich bei SOPHIA um ein in mehreren Bundesländern seit einigen
Jahren erprobtes und erfolgreiches Konzept handelt. Darüber hinaus baut SOPHIA auf dem
unstrittigen demographischen Wandel auf, der dazu führen wird, dass immer mehr ältere Menschen
auch in unserer Region leben werden.
Ich hoffe, dass damit alle offenen Fragen geklärt sind.
Mit freundlichen Grüßen
bauverein AG
i. V.
-- -- -~.
Ein Unternehmen der HeaG -Gruppe

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5036 Zeichen

~ Darmstadt
~ Rh,;"M,;"Nec'"
Rechtsamt
Eine. Sep. 2008(\
IHK Darmstadt I Postfach 10 07 05 I 64207 Darmstadt
GB IV-PH
Ihre Zeichen/Nachricht vom
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Rechtsamt
- Stadtwirtschaftskoordination -
Herr Ud. MD Lothar Salber
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
IhrIIhre Ansprechpartner/in
Philipp Haenle
E-Mail
haenle@danmstadt.ihk.de
Telefon
06151871-107
Telefax
06151 871-100-107
05.09.2008
1V-f5H~cC = ~- ~
r;tf~"~:'!!.~I!L?_~~~
Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der
SOPHIA Hessen GmbH
_C~ ~. ~~
-'~, cC C -.~.-
Sehr geehrter Herr Salber,
sehr geehrter Herr Staudter,
zu Ihrem Schreiben vom 8. August 2008 nehmen wir wie folgt Stellung:
Für eine Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine
klare Definition des Unternehmenszwecks wesentliche Grundlage. Ebendiese ist in Ihren
Ausführungen widersprüchlich. Zum einen führen Sie aus, dass die bauverein AG mit der
geplanten SOPHIA Hessen GmbH ihren - vor allem älteren - Mietern einen neuen
Dienstleistungsservice anbieten will, der eine soziale Personenbetreuung mit Leistungen für
Gesundheit und Pflege beinhaltet. Die Betreuung der Mieter soll von einer Servicezentrale
ausgehen, in der hauptsächlich - jedoch nicht ausschließlich - ehrenamtliche Mitarbeiter tätig
sind. Unternehmenszweckseidie Erbringung, Organisation und Koordination-von
Dienstleistungen im Bereich der sozialen Personenbetreuung sowie die Erbringung
kombinierter wohnungsbezogener Dienstleistungen.
Auf der darauf folgenden Seite führen Sie hingegen aus, dass SOPHIA keine
Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder Versorgung"sbereich anbietet, mit denen sie in
direkte Konkurrenz zu privaten Dritt~n treten könnte. Vielmehr diene SOPHIA der
wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit
den Angeboten Dritter zur Personenversorgung.
Wie diese Kooperation und das von Ihnen erwähnte Franchisekonzept ausgestaltet sind,
wird leider nicht erläutert. Eine solche Erläuterung ist aber essentiell um die wirtschaftliche
Betätigung der öffentlichen Hand bewerten zu können.
Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Rheinstraße89 I 64295 Darmstadt
Telefon: 06151871-0 I Telefax:06151871-101 I E-Mail:info@darmstadUhk.deI Intemet:http://www.darmstadUhk24.de
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt I Konto: 554464 I BLZ: 508 501 50

,;
/
"
,
v
Seite 2
zum Schreiben vom 5. September 2008
Grundsätzlich gilt, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt zur sozialen
Marktwirtschaft mit Privateigentum sowie Markt und Wettbewerb als konstitutive Elemente
steht. In privaten Güter- und Dienstleistungsmärkten soll sich die öffentliche Hand auf das
Setzen von möglichst einfachen, liberalen Rahmenbedingungen beschränken. Es gibt neben
eindeutigen Staatsaufgaben wie etwa der Landesverteidigung aber Grenzbereiche, in denen
reine Marktlösungen nicht funktionieren. Hierzu zählen im kommunalen Umfeld Bereiche, die
gemeinhin mit dem Begriff "Daseinsvorsorge" umschrieben werden. Dies sind beispielsweise
die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser oder auch der
öffentliche Nahverkehr. Für diese Bereiche sind Eingriffe durch Regulierung,
(Mit- )Finanzierung oder eigene Betätigung der öffentlichen Hand erforderlich. Wo möglich
sollen aber auch hier Wettbewerbselemente (Ausschreibung) für die beste oder
= =-- __0- - KostengünstigsfeLösung genufZfwerden:-' -~~--- - - -- ~
.~~~,- ~
Im konkreten Fall heißt dies: Sollte die SOPHIA Hessen GmbH Dienstleistungen im Sozial-,
Pflege- oder Versorgungsbereich von der Gesellschaft selbst erbringen, würde sie in
Konkurrenz zu privaten Dienstleistern treten. Denn diese Leistungen werden tatsächlich und
wirtschaftlich von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen der Pflege-, Betreuungs-
und wohnungsbezogenen Diensten erbracht.
Sollte hingegen die Herstellung von Kontakten zwischen Mietern und privaten Unternehmen
und deren Koordinierung Unternehmenszweck der SOPH"IA Hessen GmbH sein, bleibt offen,
welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden.
Insgesamt lässt Ihr Schreiben eine eindeutige Definition des Unternehmenszwecks
vermissen. Zudem fehlen sowohl eine Erläuterung des Franchisekonzepts und der damit
verbundenen Vermittlertätigkeit der bauverein AG als auch eine Markterkundung, so wie sie
in § 121 Abs. 6 HGO vorgesehen ist. Eine sinnvolle Beurteilung der entstehenden
wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt lässt sich aufgrund der von
Ihnen vorgebrachten Ausführungen jedenfalls nicht vornehmen.
..=
Die IHK Darmstadt kann deshalb der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und einer
Betei!igung der bauverejrbAG_an,der~SOPHJA Hessen..Gmbl::Lnichtzustimmen.
Freundliche Grüße
~U(Jf ~rLL-L
Philipp Haenle
Geschäftsbereich Standortpolitik
Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Rheinstraße 89 I 64295 Darmstadt
Telefon: 06151871-0 I Telefax: 06151871-101 I E-Mail: info@darmstadtihk.de I Internet: http://ihk.darmstadtde
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt I Konto: 554 464 I BLZ: 508 501 50

anlage 2

5345 Zeichen

0
Handwerkskammer
Rhein-Main
Handwerkskammer Rhein-Main .Postfach 170353 .60077 F am
Rechtsamt
EingL9.Sep. 2008 ~
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Rechtsamt
- Stadtwirtschaftskoordination-
Herrn Ud. MD Lothar Salber
Luisenplatz 5 a
64283 Darmstadt
'"
Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG
an der SOPHIA Hessen GmbH
Sehr geehrter Herr Salber,
sehr geehrter Herr Staudter,
für Ihr Schreiben vom 08.08.2008 und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stel-
lungnahme bezüglich der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und die Betei-
ligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an dieser zu gründenden Gesellschaft
über die bauverein AG danken wir Ihnen. Hinsichtlich der dadurch entstehenden
wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die bauver-
ein AG und Bezugnahme auf § 121 Abs. 6 HGO nehmen wir zu diesem Vorha-
ben wie folgt Stellung:
Grundsätzlich lehnt die Handwerkskammer Rhein-Mainwirtschaftliche Betäti-
gungen von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Gesell-
schaften ab, mit denen diese unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen in
Konkurrenzzu am Markt tätigen Privatunternehmen treten. Zurecht setzt des-
halb die Hessische Gemeindeordnung (HGO) der Zulässigkeit kommunaler
wirtschaftlicher Betätigung Grenzen. So muss die kommunale Wirtschaftstätig-
keit durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein und nach Art und Umfang
in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune und
zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Außerdem ist sie nur zulässig, wenn die
Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt
werden kann.
Die bauvereinAG will mit der geplanten SOPHIA Hessen GmbH ihren - vor
allem älteren - Mietern einen neuen Dienstleistungsserviceanbieten, der eine
soziale Personenbetreuung mit Leistungen für Gesundheit und Pflege beinhal-
tet. Die Betreuung der Mieter soll von einer Servicezentrale ausgehen, in der
hauptsächlichehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Unternehmenszweck ist die
Erbringung, Organisation und Koordination von Dienstleistungen im Bereich
der sozialen Personenbetreuung sowie die Erbringung kombinierter woh-
++++ Kostenlose Infos rund ums Handwerk im Internet unter:
www.hwk-rhein-main.de ++++
Geschäftsbereich
Wirtschaftspolitik,
Betriebsberatung
04. September 2008
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: Dr. FrISch
Grundsatzfragen
der Wirtschaftspolitik
Ansprechpartner:
Dr. Georg Friedrich
Telefon 06997172-212
Telefax 06997172-5212
dr.friedrich@hwk-rhein-main.de
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 1
64295 Darmstadt
Handwerkskammer Rhein-Main
Bockenheimer Landstraße 21
60325 Frankfurt am Main
info@hwk-rhein-main.de
www.hwk-rhein-main.de
Präsident:
Bernd Ehinger
Hauptgeschäftsführer:
Dr. Christof Riess
Konto:
Frankfurter Volksbank
(BLZ 501 900 00) Kto. 150754
IBAN DE71 501900000000150754
BIC (Swift-Code) FFVBDEFF

.~
Seite 2 von 2
I
nungsbezogener Dienstleistungen, wie z. B. spezifische Einbauten und
Umbauten.
Werden diese Leistungen von der Gesellschaft selbst erbracht, tritt sie im Pfle-
ge- und Betreuungsbereich in Konkurrenz zu privaten Dritten, z. B. privaten
Pflege- und Betreuungsdiensten und im Bereich wohnungsbezogener Dienst-
leistungen (spezifische Ein- und Umbauten) in Konkurrenzzu gewerblichen
Handwerksbetrieben,die diese Leistungen ebenso gut und wirtschaftlich erbrin-
gen können. Sollte dieser Unternehmenszweck auf diese Weise umgesetzt und
/ oder sollten die Leistungen auch für Nichtmieter der bauverein AG erbracht
werden, so wird dies von der Handwerkskammer Rhein-Main strikt abgelehnt.
-='~'" :=-O;~ ~ ~' r-,.",-,~ "- - -'" - ~"., -=- ~ - ~ - - ~-
Widersprüchlichzu den Aussagen auf Seite 3 des obengenannten Schreibens
vom 08.08.2008 sind die Ausführungen auf Seite 4. Danach bietet SOPHIA
keine Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder Versorgungsbereich an, mit
denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten treten könnte. Vielmehr die-
ne SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des
Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der Dienstleistungen Dritter zur
Personenversorgung.Es werde eine Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern
in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Marktbereich nicht
beabsichtigtsei. Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Projekte würden die
erforderlichenArbeiten wie auch bei sonstigen Projekten innerhalb der Gesell-
schaften der bauverein AG an Privatunternehmen - regelmäßig an Mittelständ-
ler - vergeben. Mit der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH entstünde keine
Benachteiligungfür private Unternehmen oder Organisationen, da von SOPHIA
keine Betreuungsleistungen vor Ort erbracht werden. Vielmehr sei SOPHIA
davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Pflege- und Ser-
viceeinrichtungenzu suchen und auch für den Kunden entsprechende Kontakte
herzustellen (Seite 5).
Ist die Koordinierung der den Mietern der bauverein AG angebotenen Dienst-
leistungen und die Herstellung der Kontakte zwischen Mietern-undam freien
Markt tätigen gewerblichen Handwerksunternehmen- ohne dass eine Konkur-
renzsituationzu letzteren eintritt - Unternehmenszweck der SOPHIA Hessen
GmbH, hat die Handwerkskammer Rhein-Main keine Einwände gegen ein sol-
ches Dienstleistungsangebot der SOPHIA Hessen GmbH.
~~
Dr. Christof Riess
Hauptgeschäftsführer
Bernd Ehinger
Präsident
~-'""" -'. :- """-= ,"---

Beratungsverlauf (2)

TOP 5
TOP 510

Orte (3)

  • Siemensstraße 20
  • Luisenplatz 5a
  • Rheinstraße 89i

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0416
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.09.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00