2008/0416
Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.09.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Rechtsamt – Stadtwirtschafts– koordination – Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0416 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gründung der SOPHIA He ssen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH Vorlage vom: 16. 9.2008 Beschlussvorschlag: Die Stellungnahmen der Industrie– und Handelskammer vom 05.09.2008 und der Handwerkskammer vom 04.09.2008 sowie die Ausführungen der bauverein AG dazu vom 12.09.2008 werden zur Kenntnis genommen. Anlagen: Schreiben bauverein AG vom 12.09.08 Schreiben Handwerkskammer vom 04.09.08 Schreiben IHK vom 05.09.08 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.09.2008: Der Magistrat hat am 13.08.2008 (Vorlage Nr. 2008/0280) der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH zugestimmt. Die Stellungnahmen der Handwerkskammer und der Industrie– und Handelskammer lagen seinerzeit noch nicht vor. Sie sind jetzt eingegangen. Die Handwerkskammer äußert insoweit Bedenken, als sie befürchtet, die Gesellschaft würde wohnungsbezogene Dienstleistungen, wie z.B. spezielle Ein– und Umbauten erbringen und damit in Konkurrenz zu gewerblichen Handwerksbetrieben treten, die diese Dienstleistungen ebenso gut und wirtschaftlich erbringen könnten. Diese Befürchtung ist gemäß den Ausführungen der bauverein AG unbegründet. Danach beziehen sich die genannten Ein– und Umbauten lediglich auf die Installation der von SOPHIA benötigten Technik (Telefon, Bildschirmtelefon, Softwareinstallation). Es sei geplant, diese „Einbauten“ von Dritten durchführen zu lassen. Damit sind die Bedenken der Handwerkskammer ausgeräumt. Nach Auffassung der Industrie– und Handelskammer ist der Unternehmenszweck nicht hinreichend definiert. Sollte die SOPHIA Hessen GmbH Dienstleistungen im Sozial–, Pflege– oder Versorgungsbereich selbst erbringen, würde sie in Konkurrenz zu privaten Dienstleistern treten. Es fehle eine Erläuterung des Franchisekonzepts. Eine sinnvolle Beurteilung der entstehenden wirtschaftlichen Betätigung der Stadt lasse sich der Anzeige an die IHK nicht entnehmen. Zunächst ist festzustellen, dass es nicht Aufgabe der IHK ist, zu beurteilen, ob eine wirtschaftliche Betätigung der Stadt sinnvoll ist oder nicht. Das ist allein Aufgabe der Stadt. Darüber hinaus werden die von der Kammer geäußerten Bedenken durch die dazu eingeholte Stellungnahme der bauverein AG vom 12.09.2008 ausgeräumt. Die bauverein AG hat nochmals klargestellt, dass SOPHIA keine Dienstleistungen im Sozial–, Pflege– oder Versorgungsbereich anbiete, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten trete. Vielmehr diene SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der Dienstleistungen Dritter zur Personenversorgung. Es werde eine Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Wettbewerb nicht beabsichtigt sei. Nach Angaben der bauverein AG entsteht mit der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH keine Benachteiligung für private Unternehmen oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, da SOPHIA keine Betreuungsleistungen vor Ort erbringe. SOPHIA sei vielmehr davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit orstansässigen Pflege– und Serviceeinrichtungen zu suchen und auch für den Kunden entsprechend Kontakte herzustellen. Wie sich aus dem Zweck des Unternehmens ergebe, beschränkten sich die Dienstleistungen auf die Koordinierung und die soziale Betreuung der Senioren, insbesondere in Zusammenhang mit der Nutzung und der Wohnungstechnik. Gespräche mit etablierten Pflegedienstleistern und privaten Dienstleistern seien bereits terminiert. Die Vermittlung von Pflegedienstleistungen durch SOPHIA erfolge kostenfrei. Bei dem der IHK unklaren Franchisekonzept handele es sich um ein zweistufiges Modell. Es sei für Hessen die Lizenz zur Nutzung des SOPHIA–Konzepts und der SOPHIA–Technik erworben worden. Da SOPHIA im Wesentlichen in Darmstadt und der Region tätig werde, würden bei Interesse Unterlizenzen an weitere Wohnungsunternehmen zur Nutzung des SOPHIA– 3 ... Konzepts und der entsprechenden Technik weitergegeben. Auch hier gebe es keine Konkurrenz zu privaten Dritten. Für SOPHIA sei ein Wirtschaftsplan aufgestellt worden, in dem die Chancen und Risiken abgebildet worden seien. Insgesamt seien die unternehmerischen Risiken als sehr gering einzustufen, da es sich bei SOPHIA um ein in mehreren Bundsländern seit einigen Jahren erprobtes und erfolgreiches Konzept handele. Darüber hinaus baue SOPHIA auf dem unstrittigen demographischen Wandel auf, der dazu führen werde, dass immer mehr ältere Menschen auch in Darmstadt leben werden. Alle genannten Stellungnahmen liegen zur Information bei. Da die nächste Magistratssitzung erst am 01.10.2008 stattfindet, der Haupt– und Finanzausschuss am 25.09.2008 und die Stadtve rordnetenversammlung am 30.09.2008 aber über die Magistratsvorlage Nr. 2008/0280 zur Gründung der SOPHIA Hessen GmbH entscheiden, habe ich gemäß § 70 Abs. 3 HGO die Stellungnahmen bereits vor Kenntnisnahme des Magistrats diesen Gremien zugeleitet. Darmstadt, 16.09.2008 Walter Hoffmann Oberbürgermeister Anlagen
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~ bauvereinAG darm stadt bauverein AG -Siemensstraße 20 -64289 Darmstadt Siemensstraße 20, 64289 Darmstadt Postfach 110252, 64217 Darmstadt Telefon (06151) 2815-0 Telefax (06151) 2815-244 E-Mail info@bauvereinag.de Internet www.bauvereinag.deRechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt Herrn Lothar Salber N eues Rathaus (Carree) Zimmer 427 Luisenplatz 5a 64283 Darrnstadt Rechtsamt Eing.: 15.Sep.2008;fJk /' Durchwahl: (06151) 2815-211 Telefax-Nr.: (06151) 2815-256 Unser Zeichen: Ha E-Mail haerle.petit@bauvereinag.de Darrnstadt, den 12.09.2008 . SOPHIA- Stellungnahmen der Handwerkskammer Rhein-Main und der IHK Darmstadt Sehr geehrter Herr Salber, zur Stellungnahme der Handwerkskammer möchte ich erklären, dass die genannten Ein- und Umbauten sich lediglich auf die Installation der für SOPHlA benötigte~ Technik beziehen (Telefon, Bildschirrntelefon, Softwareinstallation,...).Es ist geplant, diese "Einbauten" von Dritten durchführen zu lassen. Damit dürften die Bedenken der Handwerkskammer hoffentlich ausgeräumt sein. Die Stellungnahme der IHK hat mich hingegen erstaunt. Es kann nicht Aufgabe der !HK sein, an Stelle der Stadt Darrnstadt und der Stadtverordnetenversammlung die Voraussetzungen einer UnternehmensgfÜndung gemäß HGO zu prüfen. Augenscheinlich hat man sich auch nicht wirklich mit dem SOPHIA-Konzept auseinandergesetzt. Ich wiederhole daher hier einiges, was ich Ihnen bereits geschrieben habe: SOPHlA bietet keine Dienstleistungen im Sozial-, Ptlege- oder Versorgungsbereich an, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten treten könnte. Vielmehr dient SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der Dienstleistungen Dritter zliFPersonenversorgung.Es wltO"eineZusammenarbeit mit den Marktteilnehmern in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Wettbewerb nicht beabsichtigt ist. Mit der Gründung der SOPHlA Hessen GmbH entsteht keine Benachteiligung für private Unternehmen oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, da von SOPHIA keine Betreuungsleistungen vor Ort erbracht werden. SOPHIA ist vielmehr davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Ptlege- und Serviceeinrichtungen zu suchen und auch für den Kunden entsprechende Kontakte herzustellen. Wie sich aus dem Zweck des Unternehmens ergibt, beschränken sich die Dienstleistungen des Unternehmens auf die Koordinierung und die soziale Betreuung der Senioren, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung und der Wohnungstechnik. Vorsitzende des Aufsichtsrates: Sabine Seidler Vorstand: Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun; Franz Volkers, Daniela Wagner Eingetragen im Handelsregister Darmstadt Nr. 1261 Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BLZ 50850150) 542 040 Helaba Darmstadt (BLZ 508 50049) 5 003 531 000 Ein Unternehmen der Hsacs -Gruppe -r-- ~ bauvereinAG darmstadt Erste Gespräche mit etablierten Pflegedienstleistern und sonstigen privaten Dienstleistern sind bereits terminiert. Zum besseren Verständnis möchte ich noch einmal betonen, dass die Vermittlung von z.B. Pflegedienstleistungen von SOPHIA kostenfrei erbracht wird. Warum das Franchisekonzept erläutert werden soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Dennoch möchte ich kurz darauf hinweisen, dass es sich um ein zweistufiges Modell handelt: wir haben für das Land Hessen die Lizenz zur Nutzung des SOPHIA-Konzepts und der SOPHIA-Technik erworben. Da wir im Wesentlichen in Darmstadt und der Region tätig sein werden, werden wir bei Interesse Unterlizenzen an weitere Wohnungsunternehmen zur Nutzung des SOPHIA-Konzepts und der entsprechenden Technik weitergeben. Auch hier gibt es keine Konkurrenz zu privaten Dritten. --- - - -~. --- - - - . Eine Markterkundung, die im Übrigen im Gesetz nur sehr ungenau spezifiziert ist, haben wir unter anderem auf Grund der Kosten speziell für Darmstadt nicht durchgeführt. Es existiert ein Wirtschaftplan, in dem die Chancen und Risiken abgebildet wurden. Insgesamt sind die Risiken sehr gering einzustufen, da es sich bei SOPHIA um ein in mehreren Bundesländern seit einigen Jahren erprobtes und erfolgreiches Konzept handelt. Darüber hinaus baut SOPHIA auf dem unstrittigen demographischen Wandel auf, der dazu führen wird, dass immer mehr ältere Menschen auch in unserer Region leben werden. Ich hoffe, dass damit alle offenen Fragen geklärt sind. Mit freundlichen Grüßen bauverein AG i. V. -- -- -~. Ein Unternehmen der HeaG -Gruppe
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~ Darmstadt ~ Rh,;"M,;"Nec'" Rechtsamt Eine. Sep. 2008(\ IHK Darmstadt I Postfach 10 07 05 I 64207 Darmstadt GB IV-PH Ihre Zeichen/Nachricht vom Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechtsamt - Stadtwirtschaftskoordination - Herr Ud. MD Lothar Salber Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt IhrIIhre Ansprechpartner/in Philipp Haenle E-Mail haenle@danmstadt.ihk.de Telefon 06151871-107 Telefax 06151 871-100-107 05.09.2008 1V-f5H~cC = ~- ~ r;tf~"~:'!!.~I!L?_~~~ Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH _C~ ~. ~~ -'~, cC C -.~.- Sehr geehrter Herr Salber, sehr geehrter Herr Staudter, zu Ihrem Schreiben vom 8. August 2008 nehmen wir wie folgt Stellung: Für eine Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine klare Definition des Unternehmenszwecks wesentliche Grundlage. Ebendiese ist in Ihren Ausführungen widersprüchlich. Zum einen führen Sie aus, dass die bauverein AG mit der geplanten SOPHIA Hessen GmbH ihren - vor allem älteren - Mietern einen neuen Dienstleistungsservice anbieten will, der eine soziale Personenbetreuung mit Leistungen für Gesundheit und Pflege beinhaltet. Die Betreuung der Mieter soll von einer Servicezentrale ausgehen, in der hauptsächlich - jedoch nicht ausschließlich - ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Unternehmenszweckseidie Erbringung, Organisation und Koordination-von Dienstleistungen im Bereich der sozialen Personenbetreuung sowie die Erbringung kombinierter wohnungsbezogener Dienstleistungen. Auf der darauf folgenden Seite führen Sie hingegen aus, dass SOPHIA keine Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder Versorgung"sbereich anbietet, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritt~n treten könnte. Vielmehr diene SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten Dritter zur Personenversorgung. Wie diese Kooperation und das von Ihnen erwähnte Franchisekonzept ausgestaltet sind, wird leider nicht erläutert. Eine solche Erläuterung ist aber essentiell um die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand bewerten zu können. Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rheinstraße89 I 64295 Darmstadt Telefon: 06151871-0 I Telefax:06151871-101 I E-Mail:info@darmstadUhk.deI Intemet:http://www.darmstadUhk24.de Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt I Konto: 554464 I BLZ: 508 501 50 ,; / " , v Seite 2 zum Schreiben vom 5. September 2008 Grundsätzlich gilt, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt zur sozialen Marktwirtschaft mit Privateigentum sowie Markt und Wettbewerb als konstitutive Elemente steht. In privaten Güter- und Dienstleistungsmärkten soll sich die öffentliche Hand auf das Setzen von möglichst einfachen, liberalen Rahmenbedingungen beschränken. Es gibt neben eindeutigen Staatsaufgaben wie etwa der Landesverteidigung aber Grenzbereiche, in denen reine Marktlösungen nicht funktionieren. Hierzu zählen im kommunalen Umfeld Bereiche, die gemeinhin mit dem Begriff "Daseinsvorsorge" umschrieben werden. Dies sind beispielsweise die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser oder auch der öffentliche Nahverkehr. Für diese Bereiche sind Eingriffe durch Regulierung, (Mit- )Finanzierung oder eigene Betätigung der öffentlichen Hand erforderlich. Wo möglich sollen aber auch hier Wettbewerbselemente (Ausschreibung) für die beste oder = =-- __0- - KostengünstigsfeLösung genufZfwerden:-' -~~--- - - -- ~ .~~~,- ~ Im konkreten Fall heißt dies: Sollte die SOPHIA Hessen GmbH Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder Versorgungsbereich von der Gesellschaft selbst erbringen, würde sie in Konkurrenz zu privaten Dienstleistern treten. Denn diese Leistungen werden tatsächlich und wirtschaftlich von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen der Pflege-, Betreuungs- und wohnungsbezogenen Diensten erbracht. Sollte hingegen die Herstellung von Kontakten zwischen Mietern und privaten Unternehmen und deren Koordinierung Unternehmenszweck der SOPH"IA Hessen GmbH sein, bleibt offen, welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden. Insgesamt lässt Ihr Schreiben eine eindeutige Definition des Unternehmenszwecks vermissen. Zudem fehlen sowohl eine Erläuterung des Franchisekonzepts und der damit verbundenen Vermittlertätigkeit der bauverein AG als auch eine Markterkundung, so wie sie in § 121 Abs. 6 HGO vorgesehen ist. Eine sinnvolle Beurteilung der entstehenden wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt lässt sich aufgrund der von Ihnen vorgebrachten Ausführungen jedenfalls nicht vornehmen. ..= Die IHK Darmstadt kann deshalb der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und einer Betei!igung der bauverejrbAG_an,der~SOPHJA Hessen..Gmbl::Lnichtzustimmen. Freundliche Grüße ~U(Jf ~rLL-L Philipp Haenle Geschäftsbereich Standortpolitik Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rheinstraße 89 I 64295 Darmstadt Telefon: 06151871-0 I Telefax: 06151871-101 I E-Mail: info@darmstadtihk.de I Internet: http://ihk.darmstadtde Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt I Konto: 554 464 I BLZ: 508 501 50
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0 Handwerkskammer Rhein-Main Handwerkskammer Rhein-Main .Postfach 170353 .60077 F am Rechtsamt EingL9.Sep. 2008 ~ Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechtsamt - Stadtwirtschaftskoordination- Herrn Ud. MD Lothar Salber Luisenplatz 5 a 64283 Darmstadt '" Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH Sehr geehrter Herr Salber, sehr geehrter Herr Staudter, für Ihr Schreiben vom 08.08.2008 und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stel- lungnahme bezüglich der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und die Betei- ligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an dieser zu gründenden Gesellschaft über die bauverein AG danken wir Ihnen. Hinsichtlich der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die bauver- ein AG und Bezugnahme auf § 121 Abs. 6 HGO nehmen wir zu diesem Vorha- ben wie folgt Stellung: Grundsätzlich lehnt die Handwerkskammer Rhein-Mainwirtschaftliche Betäti- gungen von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Gesell- schaften ab, mit denen diese unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen in Konkurrenzzu am Markt tätigen Privatunternehmen treten. Zurecht setzt des- halb die Hessische Gemeindeordnung (HGO) der Zulässigkeit kommunaler wirtschaftlicher Betätigung Grenzen. So muss die kommunale Wirtschaftstätig- keit durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein und nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Außerdem ist sie nur zulässig, wenn die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann. Die bauvereinAG will mit der geplanten SOPHIA Hessen GmbH ihren - vor allem älteren - Mietern einen neuen Dienstleistungsserviceanbieten, der eine soziale Personenbetreuung mit Leistungen für Gesundheit und Pflege beinhal- tet. Die Betreuung der Mieter soll von einer Servicezentrale ausgehen, in der hauptsächlichehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Unternehmenszweck ist die Erbringung, Organisation und Koordination von Dienstleistungen im Bereich der sozialen Personenbetreuung sowie die Erbringung kombinierter woh- ++++ Kostenlose Infos rund ums Handwerk im Internet unter: www.hwk-rhein-main.de ++++ Geschäftsbereich Wirtschaftspolitik, Betriebsberatung 04. September 2008 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Dr. FrISch Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik Ansprechpartner: Dr. Georg Friedrich Telefon 06997172-212 Telefax 06997172-5212 dr.friedrich@hwk-rhein-main.de Hausanschrift: Hindenburgstraße 1 64295 Darmstadt Handwerkskammer Rhein-Main Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main info@hwk-rhein-main.de www.hwk-rhein-main.de Präsident: Bernd Ehinger Hauptgeschäftsführer: Dr. Christof Riess Konto: Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00) Kto. 150754 IBAN DE71 501900000000150754 BIC (Swift-Code) FFVBDEFF .~ Seite 2 von 2 I nungsbezogener Dienstleistungen, wie z. B. spezifische Einbauten und Umbauten. Werden diese Leistungen von der Gesellschaft selbst erbracht, tritt sie im Pfle- ge- und Betreuungsbereich in Konkurrenz zu privaten Dritten, z. B. privaten Pflege- und Betreuungsdiensten und im Bereich wohnungsbezogener Dienst- leistungen (spezifische Ein- und Umbauten) in Konkurrenzzu gewerblichen Handwerksbetrieben,die diese Leistungen ebenso gut und wirtschaftlich erbrin- gen können. Sollte dieser Unternehmenszweck auf diese Weise umgesetzt und / oder sollten die Leistungen auch für Nichtmieter der bauverein AG erbracht werden, so wird dies von der Handwerkskammer Rhein-Main strikt abgelehnt. -='~'" :=-O;~ ~ ~' r-,.",-,~ "- - -'" - ~"., -=- ~ - ~ - - ~- Widersprüchlichzu den Aussagen auf Seite 3 des obengenannten Schreibens vom 08.08.2008 sind die Ausführungen auf Seite 4. Danach bietet SOPHIA keine Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder Versorgungsbereich an, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten treten könnte. Vielmehr die- ne SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der Dienstleistungen Dritter zur Personenversorgung.Es werde eine Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen Marktbereich nicht beabsichtigtsei. Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Projekte würden die erforderlichenArbeiten wie auch bei sonstigen Projekten innerhalb der Gesell- schaften der bauverein AG an Privatunternehmen - regelmäßig an Mittelständ- ler - vergeben. Mit der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH entstünde keine Benachteiligungfür private Unternehmen oder Organisationen, da von SOPHIA keine Betreuungsleistungen vor Ort erbracht werden. Vielmehr sei SOPHIA davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Pflege- und Ser- viceeinrichtungenzu suchen und auch für den Kunden entsprechende Kontakte herzustellen (Seite 5). Ist die Koordinierung der den Mietern der bauverein AG angebotenen Dienst- leistungen und die Herstellung der Kontakte zwischen Mietern-undam freien Markt tätigen gewerblichen Handwerksunternehmen- ohne dass eine Konkur- renzsituationzu letzteren eintritt - Unternehmenszweck der SOPHIA Hessen GmbH, hat die Handwerkskammer Rhein-Main keine Einwände gegen ein sol- ches Dienstleistungsangebot der SOPHIA Hessen GmbH. ~~ Dr. Christof Riess Hauptgeschäftsführer Bernd Ehinger Präsident ~-'""" -'. :- """-= ,"---
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Siemensstraße 20
- Luisenplatz 5a
- Rheinstraße 89i
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0416
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00