A-W/0023/2019
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den A-W/0023/2019 Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, 06.11.2019 Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck Die V erwaltung wird beauftragt, am Beispiel des Wohnquartiers Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken nicht zulässig ist, ein Konzept zu erarbeiten, wie möglichst kurzfristig wohnortnahe öffentliche Stellplätze geschaf- fen werden können, auf denen Pkw mit Elektroantrieb geladen werden können. Begründung: Im Bereich des B-Plans 396 (Mecklenbeck-Mitte), ist es auf Grund der Festsetzungen im B- Plan unzulässig, auf privaten Grundstücken Stellplätze für PKW zu errichten. Es ist dort aus ökologischen Gründen planerisch vorgeschrieben, dass die Anwohner auf öffentlichen Stellflächen im Straßenraum oder in - in der Regel vom Grundstück entfernt liegenden - Carports ohne Stromanschluss parken, um die Fläche für Parken durch Mehrfachnutzung von Stellflächen minimal zu halten. Damit entfällt die Möglichkeit, das eigene E-Auto während der Standzeiten auf dem eigenen Grundstück zu betanken (s. WN „Das E-Mobil muss draußen bleiben“ vom 6.9.2019). Gleichwohl besteht für die Bewohner ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb in deren Ruhephase wohnortnah zu laden. Dies ist mittels der privaten Hauselektrik mangels eigenen Stellplatzes auf dem Grundstück nicht möglich. Kabel können aus Sicherheitsgrün- den nicht über den Bürgersteig bis hin zu den öffentlichen Stellplätzen gelegt werden. Die einzige Möglichkeit, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen, ist die Ausstattung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen mit passenden Ladestellen. So kön- nen Fahrzeuge mit Elektroantrieb dort abgestellt und - ggf. gebührenpflichtig - geladen wer- den. Möglicherweise ist es sinnvoll / erforderlich, hier durch entsprechende Nutzungsein- schränkung Dauerparken oder Parken von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb zu verhindern. Die V erwaltung wird gebeten, hier ein sinnvolles, möglichst kurzfristig umsetzbares und ge- gebenenfalls auf andere Wohnquartiere übertragbares Konzept zu erarbeiten, das Schritte auf- zeigt, wie eine Lösung im Sinne der Anwohner erreicht werden könnte. Gegebenenfalls sind die Stadtwerke oder andere Stromversorger in dieses Konzept einzubeziehen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hissmann
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2020
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A-wW [0023/2049 08.07.2020 66.21.0008 6509 Herr Hendricks Bezirksverwaltung Münster-West Bezirksvertretung Münster-West 16. JULI 2020 Amt für Bürger- u. Bexirkevorwaltu Staclt Münster Nalssot über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage der CDU-Fraktion in der BV West zur „Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck“ vom 06.11.2019 Hier: Antwort zum Sachstand Der Wandel hin zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfordert ein Umdenken, was den. Vorgang und die Organisation des Tankens bzw. Aufladens betrifft: E-Autos werden, anders als Verbrenner-Fahrzeuge, zumeist während des Parkvorgangs geladen. Das Aufladen fin- det somit i.d.R. zu solchen Zeiten statt, in denen das Fahrzeug ohnehin nicht bewegt wird, beispielsweise während der Arbeitszeit, des Einkaufens oder insbesondere über Nacht in den jeweiligen Wohnquartieren. 60 bis 85 Prozent der Ladevorgänge von E-Autos finden deshalb im privaten Raum statt — entweder am Wohnstandort oder am Arbeitsplatz. Aufgrund der besonderen Situation im Wohnquartier Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken planungsrechtlich nicht zulässig ist, prüft die Verwaltung aktuell Möglichkeiten, der Bevölkerung des genannten Quartiers öffent- lich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Das Bedürfnis nach wohnortnahen Lade- möglichkeiten der Anwohner in Mecklenbeck-Mitte hat die Verwaltung in diesem Zusam- menhang zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser besonderen Situation prüft die Verwaltung zur Lösung der genannten Prob- lemstellung innerhalb des Quartiers — ergebnisoffen und in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH - die Durchführung eines Pilotprojektes bzw. Ausweisung eines Pilotraumes zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Ein langfristiges Strategiekonzept, wie das Thema Elektromobilität auf dem münsterschen Stadtgebiet strukturiert und ganzheitlich bearbeitet werden kann, befindet sich aktuell in Be- arbeitung. Einzelne Bausteine, wie die Installation von Ladepunkten im öffentlichen Raum auf der einen Seite oder die Förderung von privater Ladesäuleninfrastruktur auf der anderen, sollen die Verbreitung von Elektromobilität über verschiedene Ansatzpunkte vorantreiben. Erarbeitet wird das Elektromobilitätskonzept im Zusammenhang mit dem Masterplan Mobili- tät Münster 2035+, einzelne Maßnahmen werden jedoch zeitnah umgesetzt. BE Gerhard Rüller stellv. Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0023/2019
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37