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A-W/0023/2019

Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck

Antrag an die BV West 06.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2020, TOP 9.10

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2020

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Originalantrag

2789 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den          A-W/0023/2019 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
Münster, 06.11.2019 
 
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck 
 
Die V erwaltung wird beauftragt, am Beispiel des Wohnquartiers Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 
396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken nicht zulässig ist, ein 
Konzept zu erarbeiten, wie möglichst kurzfristig wohnortnahe öffentliche Stellplätze geschaf-
fen werden können, auf denen Pkw mit Elektroantrieb geladen werden können. 
 
 
Begründung: 
Im Bereich des B-Plans 396 (Mecklenbeck-Mitte), ist es auf Grund der Festsetzungen im B-
Plan unzulässig, auf privaten Grundstücken Stellplätze für PKW zu errichten. Es ist dort aus 
ökologischen Gründen planerisch vorgeschrieben, dass die Anwohner auf öffentlichen 
Stellflächen im Straßenraum oder in - in der Regel vom Grundstück entfernt liegenden - 
Carports ohne Stromanschluss parken, um die Fläche für Parken durch Mehrfachnutzung von 
Stellflächen minimal zu halten. 
 
Damit entfällt die Möglichkeit, das eigene E-Auto während der Standzeiten auf dem eigenen 
Grundstück zu betanken (s. WN „Das E-Mobil muss draußen bleiben“ vom 6.9.2019). 
Gleichwohl besteht für die Bewohner ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb 
in deren Ruhephase wohnortnah zu laden. Dies ist mittels der privaten Hauselektrik mangels 
eigenen Stellplatzes auf dem Grundstück nicht möglich. Kabel können aus Sicherheitsgrün-
den nicht über den Bürgersteig bis hin zu den öffentlichen Stellplätzen gelegt werden. 
 
Die einzige Möglichkeit, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen, ist 
die Ausstattung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen mit passenden Ladestellen. So kön-
nen Fahrzeuge mit Elektroantrieb dort abgestellt und - ggf. gebührenpflichtig - geladen wer-
den. Möglicherweise ist es sinnvoll / erforderlich, hier durch entsprechende Nutzungsein-
schränkung Dauerparken oder Parken von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb zu verhindern. 
 
 
Die V erwaltung wird gebeten, hier ein sinnvolles, möglichst kurzfristig umsetzbares und ge-
gebenenfalls auf andere Wohnquartiere übertragbares Konzept zu erarbeiten, das Schritte auf-
zeigt, wie eine Lösung im Sinne der Anwohner erreicht werden könnte. Gegebenenfalls sind 
die Stadtwerke oder andere Stromversorger in dieses Konzept einzubeziehen.

gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hissmann

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2020

2451 Zeichen

A-wW [0023/2049

08.07.2020
66.21.0008 6509

Herr Hendricks

Bezirksverwaltung Münster-West
Bezirksvertretung Münster-West

16. JULI 2020

Amt für Bürger- u.
Bexirkevorwaltu

Staclt Münster

Nalssot

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anfrage der CDU-Fraktion in der BV West zur „Schaffung von Lademöglichkeiten für
E-Autos in Mecklenbeck“ vom 06.11.2019

Hier: Antwort zum Sachstand

Der Wandel hin zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfordert ein Umdenken, was den.
Vorgang und die Organisation des Tankens bzw. Aufladens betrifft: E-Autos werden, anders
als Verbrenner-Fahrzeuge, zumeist während des Parkvorgangs geladen. Das Aufladen fin-
det somit i.d.R. zu solchen Zeiten statt, in denen das Fahrzeug ohnehin nicht bewegt wird,
beispielsweise während der Arbeitszeit, des Einkaufens oder insbesondere über Nacht in
den jeweiligen Wohnquartieren. 60 bis 85 Prozent der Ladevorgänge von E-Autos finden
deshalb im privaten Raum statt — entweder am Wohnstandort oder am Arbeitsplatz.

Aufgrund der besonderen Situation im Wohnquartier Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 396), in dem
das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken planungsrechtlich nicht zulässig ist,
prüft die Verwaltung aktuell Möglichkeiten, der Bevölkerung des genannten Quartiers öffent-
lich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Das Bedürfnis nach wohnortnahen Lade-
möglichkeiten der Anwohner in Mecklenbeck-Mitte hat die Verwaltung in diesem Zusam-
menhang zur Kenntnis genommen.

Aufgrund dieser besonderen Situation prüft die Verwaltung zur Lösung der genannten Prob-
lemstellung innerhalb des Quartiers — ergebnisoffen und in Abstimmung mit der Stadtwerke

Münster GmbH - die Durchführung eines Pilotprojektes bzw. Ausweisung eines Pilotraumes
zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum.

Ein langfristiges Strategiekonzept, wie das Thema Elektromobilität auf dem münsterschen
Stadtgebiet strukturiert und ganzheitlich bearbeitet werden kann, befindet sich aktuell in Be-
arbeitung. Einzelne Bausteine, wie die Installation von Ladepunkten im öffentlichen Raum
auf der einen Seite oder die Förderung von privater Ladesäuleninfrastruktur auf der anderen,
sollen die Verbreitung von Elektromobilität über verschiedene Ansatzpunkte vorantreiben.
Erarbeitet wird das Elektromobilitätskonzept im Zusammenhang mit dem Masterplan Mobili-
tät Münster 2035+, einzelne Maßnahmen werden jedoch zeitnah umgesetzt.

BE

Gerhard Rüller
stellv. Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0023/2019
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37