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2266/2024

Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe – Stellungnahme Stadt Köln zum zweiten Planentwurf eingereicht

Mitteilung Ausschuss 30.07.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 28.11.2024, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9853 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.07.2024 
 2266/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 12.09.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
 
Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe – Stellungnahme 
Stadt Köln zum zweiten Planentwurf eingereicht 
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans 
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie 
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese.  
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde 
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen 
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus 
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen 
Teilplänen zu behandeln.  
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die 
Sachlichen Teilpläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstel-
lungsverfahren bzw. in Vorbereitung (s. Vorlage Nr. 1272/2024). 
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv 
begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und 
Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan-
genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie be-
schrieben leitend.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss für einen Sachlichen 
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Die erste Offenlage fand im Jahr 2020 statt, während 
derer die Stadt Köln die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrnahm.  
Der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe steuert die räumliche Rohstoffsicherung 
und -gewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine) sowie die anschließende

2 
 
Rekultivierung dieser Flächen. Dazu werden zeichnerisch und textlich „Bereiche für die Siche-
rung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) als Vorranggebiete mit der 
Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit räumlicher Ausschlusswirkung festgelegt. Ziel ist es, 
mit der Festlegung von ausreichend BSAB-Flächen einen Versorgungszeitraum von mindes-
tens 20 Jahren für sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten. 
Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte die Auswertung der während der 
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die 
Regionalplanungsbehörde.  
In seiner Sitzung am 03.05.2024 hat der Regionalrat den überarbeiteten Planentwurf und die 
Durchführung einer zweiten Offenlage beschlossen. In der Zeit vom 21.05.2024 bis zum 
25.06.2024 hatten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen 
Gelegenheit zur Stellungnahme.  
Die Fachverwaltung hat im Rahmen dieser zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf 
auf Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 geprüft und entsprechend 
Stellung genommen. Diese Stellungnahme der Stadt Köln zum zweiten Entwurf Sachlicher 
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe wird den zuständigen Gremien des Rates mit dieser Mit-
teilung zur Kenntnis gegeben.  
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung erfolgt die Auswertung der während der Offenlage 
eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regional-
planungsbehörde. Nach derzeitigem Kenntnisstand beabsichtigt die Regionalplanungsbe-
hörde Ende 2024 den Feststellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Nichtenergetische 
Rohstoffe vom Regionalrat fassen zu lassen. 
 
Eingereichte Stellungnahmeinhalte Stadt Köln im Rahmen der zweiten Offenlage: 
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz; Bodenschutz – Vorsorge: 
Bei einer Flächeninanspruchnahme durch die Abgrabungsbereiche von naturnahen schutz-
würdigen Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung (gemäß Methodik des Geologischen 
Dienstes NRW) wird für diese von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen.  
Für die Stadt Köln stehen Bodendaten in einer Auflösung von 1 : 5.000 zur Verfügung. Die Bo-
denfunktionsbewertung für den BSAB-L-45 wurde auf Grundlage der Bodenfunktionskarte 
Köln 2017 vorgenommen. Für den BSAB-L-46 wurden zusätzlich Daten der BK 5 Bodenkarte 
zur landwirtschaftlichen Standorterkundung NRW 1 : 5.000 des Geologischen Dienstes NRW 
ausgewertet. Für beide Standorte sind fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als 
Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit zumindest bereichsweise aus-
gebildet. Außerdem fungieren sie als klimarelevante Böden mit Wasserspeicher im 2-Meter-
Raum und somit mit hoher Funktionserfüllung in der Regulations- und Kühlungsfunktion.  
Für die Bewertung der Eignungsbelange (B_6_Anhang A) bitte ich daher, diese sehr hohe 
Funktionserfüllung und somit erhebliche Umweltauswirkung zu den beiden Standorten BSAB-
L-45 und BSAB-L-46 zu berücksichtigen. Damit werden weitere umweltfachliche Belange be-
rücksichtigt sowie dem Bodenschutz-Fachbeitrag und den gesetzlichen Erfordernissen ent-
sprochen.  
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz; Bodenschutz – Gefahrenabwehr: 
Im Bereich des Plangebietes BSAB-L-45 liegen im Altlastenkataster der Stadt Köln Erkennt-
nisse über einen Grundwasserschaden durch Per- und Polyfluorierte Chemikalien (PFG) vor. 
Bei einer Nassauskiesung bzw. Verbindung zum bestehenden Oberflächengewässer kann es 
zu einer Vermischung /Austausch zwischen den Seen kommen, dies würde eine Verschlech-
terung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Bei der Erschließung der Fläche ist ein 
Kurzschluss zwischen dem existierenden und dem neu entstehenden See in jedem Fall zu 
vermeiden. Bei der Planung zur Erschließung sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des 
Grundwassers zu berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass die PFG-Belastung noch 1 
bis 2 Jahrzehnte dort nachweisbar sein wird. Es handelt sich hierbei um den Grundwasser-
schaden mit der Bezeichnung ,,27 _22_0015". Bei Rückfragen bitte die Bezeichnung immer 
mit angeben.

3 
 
Im Bereich des Plangebietes BSAB-L-46 liegen im Altlastenkataster der Stadt Köln Erkennt-
nisse über einen Grundwasserschaden durch Tetrachlorethen vor, dessen Quelle in Troisdorf 
liegt. Erkenntnisse über Quellstärken und / oder Abriss der Fahne bzw. positive Entwicklung 
der Tetrachlorethen-Belastung ist bei der zuständigen Behörde der Kreisverwaltung Rhein-
Sieg Kreis zu erfragen. Es handelt sich hierbei um den Grundwasserschaden mit der Bezeich-
nung „27 _25_0038". Bei Rückfragen bitte die Bezeichnung immer mit angeben.  
Träger der Landschaftsplanung: 
Der BSAB L 44 nördlich der Ortslage Widdersdorf war im rechtskräftigen Regionalplan nicht 
als BSAB dargestellt. Im Entwurf aus 2020 erfolgte erstmals die Darstellung und Abgrenzung 
des BSAB, welche im 2. Entwurf ebenfalls in derselben Abgrenzung dargestellt ist. Im Um-
weltbericht fehlt die Fläche vollständig. Weder im Anhang b noch im Anhang e des Umweltbe-
richtes erfolgt eine Bewertung dieser Fläche. Diese Bewertung ist für die Gesamteinschätzung 
zwingend nachzuholen. Auf dieser Grundlage nehme ich gerne erneut Stellung.  
Der BSAB L 45 zwischen den Ortslagen Immendorf und Meschenich war im rechtskräftigen 
Regionalplan unter der Nr. 14 deutlich kleiner als jetzt im 2. Planentwurf des BSAB dargestellt.  
Im Umweltbericht in Anhang b fehlen in der Bewertung die angrenzenden Naturschutzgebiete 
N 7 „Vogelacker" und NSG N 6 „Kiesgrube Meschenich".  
Auf Grundlage des beschlossenen Konzeptes „Neuausweisung und Erweiterung einzelner 
Naturschutzgebiete in Köln" 2021 bereitet der Träger der Landschaftsplanung eine Unter-
schutzstellung direkt südlich angrenzend an den bestehenden Abgrabungsbetrieb als weiteres 
Naturschutzgebiet vor. Aus fachlicher Sicht ist zu prüfen, ob die bestehenden Naturschutzge-
biete (N 6 und N 7) und das zusätzliche Naturschutzgebiet insgesamt die Kriterien für einen 
Biotopverbund mit herausragender Bedeutung erfüllen. Ob sich hieraus insgesamt Änderun-
gen in der Bewertung im Umweltbericht ergeben, die zu einer geänderten Bewertung führen, 
ist zu überprüfen, zumal das NSG N 6 „Kiesgrube Meschenich" als BSN 0010 ausgewiesen ist 
und den Biotopverbund somit insgesamt aufwertet.  
Der BSAB L 46 östlich der Ortslage Libur war im rechtkräftigen Regionalplan nicht dargestellt 
und die Abgrenzung wurde gegenüber dem 1. Entwurf aus 2020 im 2. Planentwurf vergrößert. 
Hinzugekommen ist die westliche Fläche, die heute noch als Ackerfläche bewirtschaftet wird.  
Im Umweltbericht in Anhang b fehlt das Geschützte Biotop BT 5105-0101- 2914 in der tabella-
rischen Bewertung. Die Bewertung ist auf dieser Grundlage zu überprüfen.  
Südlich und westlich grenzen der VB-K- 5303-011 auf den Flächen des Rhein-Sieg Kreises 
sowie der VB-K-5008-107 für die östlich der BAB A 59 liegenden Flächen an. Hierzu ist klä-
rungsbedürftig, ob eine Teilung des Biotopverbundes mit herausragender Bedeutung durch 
ein bestehendes Abgrabungsgewässer fachlich geeignet ist, um den im Regionalplan ausge-
wiesenen regionalen Biotopverbund dauerhaft zu sichern.  
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (3)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2024 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2266/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.07.2024
Erstellt
22.07.2024 09:52