Mandari Insight

2008/0094

Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt

Magistratsvorlage 03.03.2008

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\

Hauntam? 170

101-jf je 28, I. 2999

Im Stellenpool geführte freie Stellen 2007
hier: Monatsüberblick (Stichtag ist jeweils der 15. eines Monats (Dienstende).

15.12.2007

Nicht enthalten sind durch Erziehungsurlaub freigewordene Stellen, freie Stellen des EAD, der Städtischen Kliniken, der sonstigen

Eigenbetriebe sowie freie Stellen, die unter Ausnahmegenehmigungen fallen (Kindertagesstätten).

Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentscheidung 5
nicht mehr aufgeführt, sofern sie nicht dem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Übersicht weist daher nur die Anzahl d. freien
Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistrats bzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein müssen. |
Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahren, Erziehungsurlaub, Mutterschutz kann deshalb die Zahl der tatsächlichen freien Stellen \
noch etwas nach oben abweichen.

Monat| Anzahl der
Stellen, die

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unterliegen
und sofort

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Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stellen 1996 - 2007 Stand: Dezember 2007
(Datengrundlage siehe Detailblatt Dezember 2007)

”

80

70

60

50

Stellenzahl

407 82.3
00

44
51 51 474 46, 45, 52 56

62,5 63, : 200 200 2003 "
a0 len, 5%; 199 199 200 200 206

35,4
1200:

20

Jahr

- 101-jf - « Seite 1 20.12.2007

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5770 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt Darmstadt

Regierungspräsidium

. Der Magistrat
64283 Darmstadt

Postfach 11 10 61

Luisenptatz 5

D-64225 Darmstadt

Zimmer-Nummer: 410/412
Ansprechpartner/-in: Herr Günther

Telefon: (06151) 13-2330

Telefax: (06151) 13-2382

E-mail:  Hans-Peter.Guenther@darmstadt.de

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum

11 21. 3.33f02 -11- 110 gün-kl 3. März 2008

Vollzug des Stellenplans
1. Januar bis 31. Dezember 2007

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

zum Vollzug des Stellenplans 2007 berichten wir wie folgt:

1.1.  Stellen- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool)
j Stand 15. Dezember 2007

1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses

zur Verfügung stehen: Ovb 1tb
1.1.2 Freie Stellen, zu denen noch kein Magistratsbeschluss

vorliegt: 63 vb 19 tb
1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorschlag bleibt

derzeit offen“: Ovb Otb
1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorläufig nicht

wiederbesetzen“: vb 3tb

1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wiederbesetzen
nach Ablauf einer Sperrfrist“: 8vb 3tb

1.1.6 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wegfall der Stelle
(bereits wirksam, Stellenwegfall im StPlan 2008

aufzunehmen)“: Ovb Otb
1.1.7 Freie Stellen durch bereits wirksame kw-Vermerke

(Stellenwegfall im StPlan 2008 aufzunehmen): lvb Otb

Gesamtsumme: 73 vb 26 tb
Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort
wiederbesetzt wurden:  Ovb Otb
Postbank Frankfurt Sparkasse Darmstadt Sprechzeiten: internet: .
Konto-Nummer 2612-601 Konto-Nummer 544 000 Mo. bis Fr. von 08:00-15:15 Uhr http://www.darmstadt.de

BLZ 500 100 60 BLZ 508 501 50 sowie nach Vereinbarung

Die monatliche Entwicklung von Januar bis Dezember 2007 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen
Anzahl freier Stellen von 1996 bis 2007 entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen 1 und 2. Der
hochgerechnete Monatsdurchschnitt für das Jahr 2007 beträgt 82,3 ständig freie Stellen.

1.2 Personalausgaben

In dem am 22.02.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2007 wurde der
Ansatz für Personalausgaben auf 98.155.160,00 Euro (nachträglich korrigiert auf 98.131.530,00 Euro)
festgeschrieben. Im Nachtrag wurde der Planansatz auf 98.803.530,00 Euro erhöht.

Nach der Hochrechnung zum 30. September 2007 betragen die voraussichtlichen Personalausgaben
2007 98.647.000,00 Euro. Danach wird eine Unterschreitung des Planansatzes in Höhe von 156.530,00
Euro prognostiziert. Die Hochrechnung zum 30.09.2007 beinhaltet die von der Landesregierung für den
November 2007 vorgesehene Einmalzahlung (15 % des Monatsgehaltes ab A 9 bzw. 20 % des Monats-
gehaltes bis A8 BBesG) gemäß Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 in Höhe von
ca. 450.000 Euro.

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis werden die Personalausgaben 98.023.880 Euro betragen. Der
letzte Planansatz wird somit um rund 780.000 Euro unterschritten.

Ziel muss es weiterhin sein, durch konsequente Einhaltung der Konsolidierungsbeschlüsse Einsparungen
zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vordringlich und Bestandteil der Auflagen des
Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes.

Die vom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der
Personalausgaben beschlossenen Vorgaben müssen dringend eingehalten werden:

Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre für freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem
Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung
des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich).

-  Bei'Stellenbesetzungen erfolgen grundsätzlich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi-
alpädagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Be-
schäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung
bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Be-
teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).

Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereller Einstellungstopp insbesondere im

Hinblick auf den Abbau der überplanmäßigen Kräfte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah-

men zulässig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstättenbereich, städtischer Sozi-

aldienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie

im techn. Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss — gilt analog auch für die
Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich.

Darüber hinaus sind die Auflagen des Regierungspräsidiums einzuhalten:

- Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen bzw. Beförderungen ist ab dem Haus-
haltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 Monaten einzuhalten.

- Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von diesen Grundsät-
zen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich,
der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu begründen.

- Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchstwert
von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen. .

-  Über- und außertarifliche Leistungen im Personalbereich sind unverzüglich abzubauen.

Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog für die Eigenbetriebe "Bäder", "Bürger- und Kon-
gresshäuser", Kulturinstitute und "Immobilienmanagement Darmstadt" anzuwenden.

Das Hauptamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljährlich über die Umsetzung der
Stelleneinsparvorgabe zu berichten.

Bürgeryheister

Anlagen

2008/0094

5437 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.03.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0094  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Personalkostenentwicklung 
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt 
 
Vorlage vom: 03.03.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regier ungs- 
präsidium Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (IV. Quartal 2007). 
2. Der Magistrat beschließt bis auf Weiteres einen generellen Einstellungsstopp. Ausnahmen: 
Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstättenbereich, städtischer Sozialdienst, die 
Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie im techn. 
Bereich bei Anforderungen eines Hochschul- oder Universitätsabschlusses (gilt auch für die 
Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen sind erforderlich. Dies gilt vorbehaltlich der Ent-scheidungen der 
Betriebskommissionen auch für die Eigenbetriebe ohne Klinikum und EAD. 
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten. 
 
Anlagen: Stellenpool Stand 15. Dezember 2007 
Stellenentwicklung Stand Dezember 2007 
Vierteljahresbericht Regierungspräsidium IV. Quartal 2007 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
  
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. März 2008:  
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 5. Juni 2007 die aufsichtsbehördlichen 
Genehmigungen für den am 22. Februar 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 
Haushalt 2007 unter einschneidenden Auflagen erteilt.  
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung 
erhebliche Einsparmöglichkeiten. 
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine 
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen 
bzw. Beförderungen ist ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 
Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von 
diesen Grundsätzen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde 
möglich, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu 
begründen.  
Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchst-wert 
von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen (Anmerkung: Der Haushaltsplan 2007 sieht hier einen 
Gesamtansatz von 98,1 bzw. 98,8 Mio. Euro -  Nachtrag - vor). Die Einhaltung dieser Einspar-vorgabe 
durch die Umwandlung von Personalausgaben in Sachausgaben durch Beauftragung Dritter ist nicht 
zulässig. Das vorläufige Rechnungsergebnis in Höhe von 98.023.880 Euro zeigt, das durch 
Einhaltung der Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007 (Rundverfügung Nr. 19 vom 
29. Juni 2007) die erforderlichen Einsparungen durchaus zu erzielen sind, ohne Einrichtungen zu 
schließen. Allerdings reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um dauerhaft die 
Personalausgaben auf 96 Mio. Euro zurückzuführen. Insbesondere auch im Hinblick auf die 
Tarifrunde 2008, die entsprechend dem Angebot der Arbeitgeber (Stand: 24. Januar 2008) ca. 
800.000 Euro Mehrkosten in 2008 und ca. 1,6 Mio. Euro in 2009 verursachen würden. 
 
Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben muss daher die generelle Stellenbeset-
zungssperre von 12 Monaten bestehen bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen 
vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.  
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies 
gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen 
Sozialdienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ 
sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die 
Berufsfeuerwehr) nach erfolgloser interner Ausschreibung zulässig. Der mögliche Bedarf an 
Finanzbuchhalterinnen und Finanzbuchhalter muss nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen 
mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die 
Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat 
Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne 
Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie der 
Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).  
Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im 
Personalhaushalt nicht zu erfüllen. 
 
Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin vierteljährig über die Auswirkungen der Sperre 
und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspräsidium zur 
Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
Darmstadt, 3. März 2008       
I  /  II  / 110 
 
 
Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister       Bürgermeister 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

TOP 9
TOP 141

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0094
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.03.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00