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2167/2021

Haushaltsplan-Entwurf 2022 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 06.09.2021, TOP 9.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2167/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2022 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 (Ehrenfeld) beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf den 
Beschluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 147.200 € 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich)  
Teilplannummer und Bezeichnung  
  
0416, Kulturförderung 40.000 € 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 37.200 € 
0604, Kinder- und Jugendarbeit 50.000 € 
0801, Sportförderung 20.000 € 
  
Gesamtsumme: 147.200 € 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  147.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
24.06.2021 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 
auf insgesamt 1.427.200 € festgesetzt. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
 
 
Bezirk Einwohner je Ein-
wohner 
Einwoh-
neranteil  
Sockel-
betrag 
Gesamtbe-
trag 
aufgerun-
det 
1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 
2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 €

3 
3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 
4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 
5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 
6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 
7 Porz 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 
8 Kalk 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 
9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € 
Summe  1.081.087  1.156.763 €  1.426.763 € 1.427.100 € 
 
Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung 
der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorien-
tierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Be-
reich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit gel-
tendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven 
Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. 
Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die 
Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird 
somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. 
   
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2167/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.08.2021
Erstellt
04.06.2021 10:28