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Haushaltsplan-Entwurf 2022 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2167/2021 vom 16.08.2021

Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2167/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2022 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 (Ehrenfeld) beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 147.200 € Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung 40.000 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 37.200 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit 50.000 € 0801, Sportförderung 20.000 € Gesamtsumme: 147.200 € Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 147.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 1.427.200 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwohner je Ein- wohner Einwoh- neranteil Sockel- betrag Gesamtbe- trag aufgerun- det 1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 € 3 3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 7 Porz 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 8 Kalk 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € Summe 1.081.087 1.156.763 € 1.426.763 € 1.427.100 € Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorien- tierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Be- reich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit gel- tendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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