Mandari Insight

1856/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Das Abstellen von Motorfahrzeugen an Fahrradständern unterbinden, Az.: 82/24

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

1640 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1856/2025 
Freigabedatum 
12.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Das Abstellen von Motorfahrzeugen an 
Fahrradständern unterbinden, Az.: 82/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der Anregung zu prüfen und geeignete Maßnah-
men zu ergreifen, um eine Fehlbelegung von Fahrradständern zu unterbinden sowie Fehlbele-
gungen nachzugehen.  
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent macht in seiner Eingabe (Anlage) darauf aufmerksam, dass Fahrradständer – die 
ein sicheres Anschließen von Fahrrädern gewährleisten sollen - durch Motorfahrzeuge fehlbe-
legt werden. Die Motorfahrzeuge sind an diesen nicht angeschlossen, sondern werden dort 
lediglich behindernd abgestellt. 
 
Um diese Fehlbelegung zu unterbinden, schlägt er nach einem Vorbild aus Lindlahr und Wup-
pertal vor, an Fahrradständer entsprechende Beschilderungen anzubringen, die ausdrücklich 
darauf aufmerksam machen, dass die Bügelkonstruktionen nur für Fahrräder bestimmt sind. 
 
Das Einhalten dieser Regelung soll durch den Verkehrsdienst kontrolliert werden. 
 
 
Anlage 
 
Eingabe

Anlage 1_Eingabe

1260 Zeichen

Stadt Köln
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Antrag nach §24 der Gemeindeordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beantrage, daß die Stadt Köln geeignete Maßnahmen ergreift, um 
die Fehlbelegung städtischer Radständer durch Motorfahrzeuge im 
öffentlichen Straßenland zu unterbinden. 
Begründung: An Fahrradständern können Radfahrer ihre Räder 
diebstahlsicher anschließen. Sie sind nicht dafür da, von Motorfahrzeugen 
benutzt zu werden. In der Regel werden diese - meist Motorroller - nicht mal 
angeschlossen, sondern lediglich behindernd zwischen die Bügel gestellt.
Vorschlag: Als ersten Schritt schlage ich eine geeignete Beschilderung vor, im 
zweiten, dass im Anschluss die Verkehrsüberwachung tätig wird.
Anlage: Zwei aktuelle Bilder aus Lindlar und Wuppertal, wo die Kommunen mit 
einer entsprechenden Beschilderung die Nutzung der Radständer regelt. Das 
sollte doch auch in Köln möglich sein. 
Mit freundlichen Grüßen,
Köln, den 19.06.24
Anlagen
Seite - 1 von 3 -

Seite - 2 von 3 -

Bild oben: Ort Nießenstraße 12, Köln-Kalk. So war die Situation vor Ort kurz 
nach Aufstellung der Fahrradständer durch die Stadt Köln
Bild unten: Beschilderung von Fahrradabstellanlagen durch die Kommunen 
Lindlar (links) und Wuppertal
Seite - 3 von 3 -

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nießenstraße 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1856/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
06.06.2025 11:38