1856/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Das Abstellen von Motorfahrzeugen an Fahrradständern unterbinden, Az.: 82/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
1640 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1856/2025 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Das Abstellen von Motorfahrzeugen an Fahrradständern unterbinden, Az.: 82/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der Anregung zu prüfen und geeignete Maßnah- men zu ergreifen, um eine Fehlbelegung von Fahrradständern zu unterbinden sowie Fehlbele- gungen nachzugehen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht in seiner Eingabe (Anlage) darauf aufmerksam, dass Fahrradständer – die ein sicheres Anschließen von Fahrrädern gewährleisten sollen - durch Motorfahrzeuge fehlbe- legt werden. Die Motorfahrzeuge sind an diesen nicht angeschlossen, sondern werden dort lediglich behindernd abgestellt. Um diese Fehlbelegung zu unterbinden, schlägt er nach einem Vorbild aus Lindlahr und Wup- pertal vor, an Fahrradständer entsprechende Beschilderungen anzubringen, die ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Bügelkonstruktionen nur für Fahrräder bestimmt sind. Das Einhalten dieser Regelung soll durch den Verkehrsdienst kontrolliert werden. Anlage Eingabe
Anlage 1_Eingabe
1260 Zeichen
Stadt Köln Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Antrag nach §24 der Gemeindeordnung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage, daß die Stadt Köln geeignete Maßnahmen ergreift, um die Fehlbelegung städtischer Radständer durch Motorfahrzeuge im öffentlichen Straßenland zu unterbinden. Begründung: An Fahrradständern können Radfahrer ihre Räder diebstahlsicher anschließen. Sie sind nicht dafür da, von Motorfahrzeugen benutzt zu werden. In der Regel werden diese - meist Motorroller - nicht mal angeschlossen, sondern lediglich behindernd zwischen die Bügel gestellt. Vorschlag: Als ersten Schritt schlage ich eine geeignete Beschilderung vor, im zweiten, dass im Anschluss die Verkehrsüberwachung tätig wird. Anlage: Zwei aktuelle Bilder aus Lindlar und Wuppertal, wo die Kommunen mit einer entsprechenden Beschilderung die Nutzung der Radständer regelt. Das sollte doch auch in Köln möglich sein. Mit freundlichen Grüßen, Köln, den 19.06.24 Anlagen Seite - 1 von 3 - Seite - 2 von 3 - Bild oben: Ort Nießenstraße 12, Köln-Kalk. So war die Situation vor Ort kurz nach Aufstellung der Fahrradständer durch die Stadt Köln Bild unten: Beschilderung von Fahrradabstellanlagen durch die Kommunen Lindlar (links) und Wuppertal Seite - 3 von 3 -
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Nießenstraße 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1856/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 11:38