AN/0193/2018
Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Wählergruppe GUT Wählergruppe Bunt An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.02.2018 AN/0193/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2018 Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken TOP 3.1.5 - Antrag AN/0030/2018 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfa s- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 06.02.2018 aufzunehmen: Am 28.06.2016 hat der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung für unter 3-jährige in einem ersten Schritt in Höhe einer 50%igen Versorgungsquote bis zum Kindergartenjahr 2020/21 und in einem zweiten Schritt in Höhe einer 52%igen Quote in den Folgejahren beschlossen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuelle Versorgungslage fordern wir die Ver- waltung auf, in den aufgelisteten Handlungsfeldern wie folgt tätig zu werden: Beschluss: Handlungsfeld Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften - Die Verwaltung wird bekräftigt, weiterhin intensiv mindergenutzte Flächen dahinge- hend zu überprüfen, ob sie für eine Kita-Nutzung umgewidmet werden können. In- formationen zu Baulücken sowie nutzbaren Flächen entlang ursprünglich festgesetz- ter Bebauungslinien (Fluchtlinien) sind dem zuständigen Amt zur Verfügung zu stel- len. - 2 - - Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Baugebiete sind weiterhin in aus- reichendem Maße Kita-Flächen vorzusehen und auszuweisen. In die Bedarfsermitt- lung sollen auch die Entwicklungen angrenzender Wohnungsgebiete ebenso wie die sich z. B. durch Generationenwechsel verändernden 50er/60er-Jahre-Siedlungen einbezogen werden. - Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den Wohnungsbau ist weiterhin und nachhaltig durch die Verwaltung zu prüfen, ob im Erdgeschoss Kita- oder Groß- tagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können. - Die im Rahmen der Identifizierung von neuen Flächen für den Wohnungsbau abge- lehnten Flächen sollen auf ihre Nutzbarkeit als Kita-Flächen überprüft werden. - Das städtische Vorkaufsrecht ist auch für Kita-Flächen dringend zu nutzen. Handlungsfeld Stadtplanung und Wirtschaft - Die Verwaltung wird gebeten, dauerhaft brachliegende Einzelhandelsflächen – bei- spielsweise leerstehende Ladenlokale – zur Nutzung für Kitas oder Großtagespflege zu überprüfen und auch das Nachnutzungsinteresse von Eigentümern in Erfahrung zu bringen und entsprechend auf diese einzuwirken. - Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, ihre Bemühungen und Gespräche mit Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas zu verstärken. Hierbei sollen auch die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen werden. Handlungsfeld Stadtplanung und Umwelt/Grün - Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welchen Stellen mobile Lö- sungen am Rande von Grünflächen zur Kita-Nutzung möglich sind. Dabei gilt es das Konzept der Kita, Aspekte des Denkmalschutzes und Landschaftsschutzes zu beach- ten. Handlungsfeld Stadtplanung und Sport / Schule / Soziales und Senioren - Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, - beim Neubau von Schulen, zusätzlich Kitas auf dem jeweiligen Gelände unterzu- bringen; - bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Vereinsheimen von Sportvereinen Kitas mit diesen zu kombinieren; - in Kombination mit oder auf Flächen von Seniorenzentren /-wohnheimen privater und städtischer Träger Kitas zu bauen bzw. anzubauen. Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau - 3 - - Die Verwaltung wird beauftragt, eine intensive Aufklärungsarbeit zur Großtagespflege aufzulegen. Zudem soll die Akquise von Grundstücken für den Kita-Bau durch eine gezielte Ansprache von Investoren und Eigentümern sowie durch weitere geeignete Maßnahmen intensiviert werden. Hierbei sollen auch Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer und auch die derzeitigen Anbieterinnen/Anbieter von Tagespflegen eingebunden werden. - Die Träger sollten unterstützt und gefördert werden, ihre derzeit bestehenden Kinder- tageseinrichtungen weiter auszubauen und zu erweitern. Handlungsfeld Gesetzgeber - Land und Bund werden aufgefordert, Fördermittel zur Verfügung zu stellen, mit denen kommunale Netzwerke und Beratungsstrukturen weiter gefördert werden können und das Projekt „Familienfreundliche Gewerbegebiete“ neu aufgelegt werden kann. - Das Land wird ersucht, kreative Lösungen beim Kita-Bau oder auch Umbau (wie z. B. Bauen in Holzbauweise, Kitas auf Dächern bestehender Gebäude, Kitas auf dem Wasser, Küchenumbauten) zu ermöglichen. Die Fortschritte in den Handlungsfeldern sind zu dokumentieren und jährlich den Ausschüssen Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Schule und Weiterbil- dung, Sport sowie Umwelt und Grün vorzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Jörg Frank gez. Ulrich Breite GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann gez. Thomas Hegenbarth Wählergruppe GUT Wählergruppe Bunt
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Orte (1)
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0193/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 05.02.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 14:20