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AN/0193/2018

Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 05.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

5526 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Wählergruppe GUT 
Wählergruppe Bunt 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.02.2018 
 
AN/0193/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken 
TOP 3.1.5 - Antrag AN/0030/2018 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfa s-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 06.02.2018 aufzunehmen: 
Am 28.06.2016 hat der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung für unter 3-jährige in einem ersten Schritt in Höhe einer 50%igen Versorgungsquote bis 
zum Kindergartenjahr 2020/21 und in einem zweiten Schritt in Höhe einer 52%igen Quote in 
den Folgejahren beschlossen.  
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuelle Versorgungslage fordern wir die Ver-
waltung auf, in den aufgelisteten Handlungsfeldern wie folgt tätig zu werden: 
 
 
Beschluss: 
Handlungsfeld Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften 
- Die Verwaltung wird bekräftigt, weiterhin intensiv mindergenutzte Flächen dahinge-
hend zu überprüfen, ob sie für eine Kita-Nutzung umgewidmet werden können. In-
formationen zu Baulücken sowie nutzbaren Flächen entlang ursprünglich festgesetz-
ter Bebauungslinien (Fluchtlinien) sind dem zuständigen Amt zur Verfügung zu stel-
len.

- 2 - 
 
- Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Baugebiete sind weiterhin in aus-
reichendem Maße Kita-Flächen vorzusehen und auszuweisen. In die Bedarfsermitt-
lung sollen auch die Entwicklungen angrenzender Wohnungsgebiete ebenso wie die 
sich z. B. durch Generationenwechsel verändernden 50er/60er-Jahre-Siedlungen 
einbezogen werden. 
 
- Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den Wohnungsbau ist weiterhin 
und nachhaltig durch die Verwaltung zu prüfen, ob im Erdgeschoss Kita- oder Groß-
tagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können.  
 
- Die im Rahmen der Identifizierung von neuen Flächen für den Wohnungsbau abge-
lehnten Flächen sollen auf ihre Nutzbarkeit als Kita-Flächen überprüft werden.  
 
- Das städtische Vorkaufsrecht ist auch für Kita-Flächen dringend zu nutzen. 
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Wirtschaft  
- Die Verwaltung wird gebeten, dauerhaft brachliegende Einzelhandelsflächen – bei-
spielsweise leerstehende Ladenlokale – zur Nutzung für Kitas oder Großtagespflege 
zu überprüfen und auch das Nachnutzungsinteresse von Eigentümern in Erfahrung 
zu bringen und entsprechend auf diese einzuwirken.  
 
- Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, ihre Bemühungen und Gespräche mit 
Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas zu verstärken. Hierbei sollen auch die 
Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen werden.  
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Umwelt/Grün  
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welchen Stellen mobile Lö-
sungen am Rande von Grünflächen zur Kita-Nutzung möglich sind. Dabei gilt es das 
Konzept der Kita, Aspekte des Denkmalschutzes und Landschaftsschutzes zu beach-
ten. 
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Sport / Schule / Soziales und Senioren  
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen,  
 
- beim Neubau von Schulen, zusätzlich Kitas auf dem jeweiligen Gelände unterzu-
bringen; 
 
- bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Vereinsheimen von Sportvereinen Kitas 
mit diesen zu kombinieren; 
 
- in Kombination mit oder auf Flächen von Seniorenzentren /-wohnheimen privater 
und städtischer Träger Kitas zu bauen bzw. anzubauen.  
 
Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau

- 3 - 
 
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine intensive Aufklärungsarbeit zur Großtagespflege 
aufzulegen. Zudem soll die Akquise von Grundstücken für den Kita-Bau durch eine 
gezielte Ansprache von Investoren und Eigentümern sowie durch weitere geeignete 
Maßnahmen intensiviert werden. Hierbei sollen auch Industrie- und Handelskammer 
sowie die Handwerkskammer und auch die derzeitigen Anbieterinnen/Anbieter von 
Tagespflegen eingebunden werden. 
 
- Die Träger sollten unterstützt und gefördert werden, ihre derzeit bestehenden Kinder-
tageseinrichtungen weiter auszubauen und zu erweitern.  
 
Handlungsfeld Gesetzgeber  
- Land und Bund werden aufgefordert, Fördermittel zur Verfügung zu stellen, mit denen 
kommunale Netzwerke und Beratungsstrukturen weiter gefördert werden können und 
das Projekt „Familienfreundliche Gewerbegebiete“ neu aufgelegt werden kann.  
 
- Das Land wird ersucht, kreative Lösungen beim Kita-Bau oder auch Umbau (wie z. B. 
Bauen in Holzbauweise, Kitas auf Dächern bestehender Gebäude, Kitas auf dem 
Wasser, Küchenumbauten) zu ermöglichen. 
Die Fortschritte in den Handlungsfeldern sind zu dokumentieren und jährlich den 
Ausschüssen Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Schule und Weiterbil-
dung, Sport sowie Umwelt und Grün vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Barbara Lübbecke     gez. Niklas Kienitz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Jörg Frank    gez. Ulrich Breite 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Thor Zimmermann    gez. Thomas Hegenbarth 
Wählergruppe GUT    Wählergruppe Bunt

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
AN/0193/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
05.02.2018
Erstellt
05.02.2018 14:20