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3222/2020

Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk Kölner Süden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.12

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag TOP 17.7 Sperrbezirk

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Beschlussvorlage Rat

2975 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3222/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk Kölner Süden 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt als Mitglieder und Stellvertreter/innen für den Beirat zur Begleitung der Entwicklung im 
Zusammenhang mit der unbefristeten Fortführung der Sperrbezirksregelungen im Kölner Süden: 
 
Mitglied      Stellvertreter/in 
 
1. ____________________   ____________________ 
 
2. ____________________   ____________________ 
 
3. ____________________   ____________________ 
 
4. ____________________   ____________________ 
 
5. ____________________   ____________________ 
 
 
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum 
Rat der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder 
des Beirats gewählt werden. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit der Einrichtung zweier Sperrbezirke im Kölner Süden im Jahr 2011 
gleichzeitig die Bildung eines Beirates beschlossen, dessen Geschäftsführung beim Bürgeramt Ro-
denkirchen liegt. Der Beirat hat die Aufgabe, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Sperrbe-
zirksregelungen zu begleiten, Auswirkungen zu beobachten und ggf. Verbesserungsvorschläge zu 
unterbreiten. Die Bezirksregierung Köln hat die zunächst befristet ausgesprochenen Sperrgebietsver-
ordnungen für den Kölner Süden (temporärer Sperrbezirk) und für Köln-Meschenich (24-Stunden 
Sperrbezirk) entfristet. Die unbefristeten Verordnungen traten am 23.04.2014 in Kraft. 
 
Dem Beirat gehören an: 
 
 fünf vom Rat entsandte Ratsmitglieder,  
 fünf von der Bezirksvertretung Rodenkirchen entsandte Mitglieder der Bezirksvertretung, 
 die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, 
 der Bürgeramtsleiter des Stadtbezirkes Rodenkirchen, 
 ein vom Polizeipräsidenten Köln benanntes Mitglied, 
 ein von der Bundeswehrverwaltung benanntes Mitglied,  
 vom Oberbürgermeister benannte Mitarbeiter/innen des Amtes für öffentliche Ordnung, des 
Sozialamtes und des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. 
 
Bedarfsorientiert können Vertreter/innen der Städte Brühl und Hürth zu den Sitzungen hinzugezogen 
werden, da das Gesamtkonzept der Sperrgebietsverordnungen auch diese beiden Städte betrifft. 
 
Die Wahl der Beiratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wird nach den Regelungen über die Wahl der Ausschussmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 Gemeinde-
ordnung NRW durchgeführt. 
 
Die Ratsmitglieder sind vom Rat zu wählen. Nach der Kommunalwahl vom 13.09.2020 ist daher die 
Neuwahl der Mitglieder aus dem Rat notwendig.

Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag TOP 17.7 Sperrbezirk

1289 Zeichen

Anlage _ zur Vorlage 3222/2020 
Geänderter Beschlussvorschlag 
 
Beschluss: 
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 zur Zusammensetzung von u.a. Beiräten 
beschließt der Rat, die Besetzung des Beirates Sperrbezirk Kölner Süden wie folgt zu 
ändern: 
Jede im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
stimmberechtigt vertretene Fraktion entsendet jeweils ein Ratsmitglied. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen entsendet eine gleiche Anzahl von Mitgliedern der 
Bezirksvertretung. 
Im Übrigen bleibt die Zusammensetzung unverändert. 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 10.12.2020 unter TOP 5.6 beschlossen, die Zusammensetzung von Preis 
und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt 
Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferenzen wie die 
Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung einer Anzahl 
von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vorgesehen 
ist, vereinheitlicht und wo nötig geändert wird. 
Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss 
vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden. 
Dies betrifft auch den Beirat Sperrbezirk Kölner Süden.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 17.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3222/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
04.11.2020 09:58