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Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk Kölner Süden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3222/2020 vom 19.11.2020

Stand: Am 23.03.2021 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 3222/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk Kölner Süden Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt als Mitglieder und Stellvertreter/innen für den Beirat zur Begleitung der Entwicklung im Zusammenhang mit der unbefristeten Fortführung der Sperrbezirksregelungen im Kölner Süden: Mitglied Stellvertreter/in 1. ____________________ ____________________ 2. ____________________ ____________________ 3. ____________________ ____________________ 4. ____________________ ____________________ 5. ____________________ ____________________ Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Beirats gewählt werden. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hat mit der Einrichtung zweier Sperrbezirke im Kölner Süden im Jahr 2011 gleichzeitig die Bildung eines Beirates beschlossen, dessen Geschäftsführung beim Bürgeramt Ro- denkirchen liegt. Der Beirat hat die Aufgabe, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Sperrbe- zirksregelungen zu begleiten, Auswirkungen zu beobachten und ggf. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Bezirksregierung Köln hat die zunächst befristet ausgesprochenen Sperrgebietsver- ordnungen für den Kölner Süden (temporärer Sperrbezirk) und für Köln-Meschenich (24-Stunden Sperrbezirk) entfristet. Die unbefristeten Verordnungen traten am 23.04.2014 in Kraft. Dem Beirat gehören an:  fünf vom Rat entsandte Ratsmitglieder,  fünf von der Bezirksvertretung Rodenkirchen entsandte Mitglieder der Bezirksvertretung,  die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal,  der Bürgeramtsleiter des Stadtbezirkes Rodenkirchen,  ein vom Polizeipräsidenten Köln benanntes Mitglied,  ein von der Bundeswehrverwaltung benanntes Mitglied,  vom Oberbürgermeister benannte Mitarbeiter/innen des Amtes für öffentliche Ordnung, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. Bedarfsorientiert können Vertreter/innen der Städte Brühl und Hürth zu den Sitzungen hinzugezogen werden, da das Gesamtkonzept der Sperrgebietsverordnungen auch diese beiden Städte betrifft. Die Wahl der Beiratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Rodenkirchen wird nach den Regelungen über die Wahl der Ausschussmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 Gemeinde- ordnung NRW durchgeführt. Die Ratsmitglieder sind vom Rat zu wählen. Nach der Kommunalwahl vom 13.09.2020 ist daher die Neuwahl der Mitglieder aus dem Rat notwendig.
  • Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag TOP 17.7 Sperrbezirk

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    Anlage _ zur Vorlage 3222/2020 Geänderter Beschlussvorschlag Beschluss: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 zur Zusammensetzung von u.a. Beiräten beschließt der Rat, die Besetzung des Beirates Sperrbezirk Kölner Süden wie folgt zu ändern: Jede im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmberechtigt vertretene Fraktion entsendet jeweils ein Ratsmitglied. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen entsendet eine gleiche Anzahl von Mitgliedern der Bezirksvertretung. Im Übrigen bleibt die Zusammensetzung unverändert. Begründung: Der Rat hat am 10.12.2020 unter TOP 5.6 beschlossen, die Zusammensetzung von Preis und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferenzen wie die Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung einer Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vorgesehen ist, vereinheitlicht und wo nötig geändert wird. Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden. Dies betrifft auch den Beirat Sperrbezirk Kölner Süden.

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2021

    Rat

    TOP 17.12, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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