V/0646/2010
Verzicht auf Umbenennung der Straße Osthuesheide in Bonnenkamp
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Anregung-Nr-67-2010
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Anregung Nr. 67/2010 Anregung Nr. 67/2010
Beschlussvorlage
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V/0646/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Verzicht auf Umbenennung der Straße Osthuesheide in Bonnenkamp Beratungsfolge 14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Vorschlag von Anliegern der Osthuesheide , die Straße in Bonnenkamp umzube- nennen, wird nicht gefolgt. 2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung lfd. Nr. 67/2010 vom 25.05.2010 ist damit er- ledigt. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20.04.2010, Nr. V/0188/2010, zur Umbenennung der östlichen Stichstraßen der Osthuesheide in Bonnenkamp beantragen nun verschiedene Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft III (WEG III), Osthuesheide 63 – 99, dieselbe Umbenennung für ihren Straßenabschnitt. Die Umbenennung der beiden östlichen Stichstraßen war aus fachlicher Sicht damit begrün- det, dass die WEG II dort aufwändige Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen durch- geführt hat und damit zu einer erheblichen Verbesserung des Images des Wohnquartiers be- reits beigetragen hatte. Mit dieser Aufwertung des Wohnquartiers sollte auch eine Straßenum- benennung einhergehen. Diese Instandsetzung hat an den Gebäuden Osthuesheide 63-99 noch nicht stattgefunden. Im Juni 2010 hat die WEG III einen Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsbeschluss gefasst, nach dem 5,8 Millionen Euro für 128 Wohnungen investiert werden sollen. Das Maßnahmen- paket beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung der Gebäudehülle nach der geltenden Ener- Vorlagen-Nr.: V/0646/2010 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 26.08.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0646/2010 gieeinsparverordnung, neue Fenster nach den heutigen Energiestandards, neue Hauseingän- ge sowie neue Versorgungsleitungen innerhalb der Gebäude nach dem Stand der Technik. Gegen den Instandhaltungsbeschluss sind zwischenzeitlich Klagen von beteiligten Woh- nungseigentümern anhängig. Die Entscheidung liegt nun beim Amtsgericht. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Umbenennung der Straße Osthueshei- de bis nach der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen zurückzustellen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag vom 25.05.2010 Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2.000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (1)
- Bonnenkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0646/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37