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V/0646/2010

Verzicht auf Umbenennung der Straße Osthuesheide in Bonnenkamp

Vorlagen 03.09.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 14.09.2010, TOP 3.2

Übersichtsplan-Osthuesheide-63-99

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Anregung-Nr-67-2010

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Beschlussvorlage

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Anregung-Nr-67-2010

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Anregung Nr. 67/2010

Anregung Nr. 67/2010

Beschlussvorlage

2492 Zeichen

V/0646/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Vermessungs- und Katasteramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
   Verzicht auf Umbenennung der Straße Osthuesheide in Bonnenkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Dem Vorschlag von Anliegern der Osthuesheide , die Straße in Bonnenkamp umzube-
nennen, wird nicht gefolgt. 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung lfd. Nr. 67/2010 vom 25.05.2010 ist damit er-
ledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20.04.2010, Nr. V/0188/2010, 
zur Umbenennung der östlichen Stichstraßen der Osthuesheide in Bonnenkamp beantragen 
nun verschiedene Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft III (WEG III), 
Osthuesheide 63 – 99, dieselbe Umbenennung für ihren Straßenabschnitt.  
Die Umbenennung der beiden östlichen Stichstraßen war aus fachlicher Sicht damit begrün-
det, dass die WEG II dort aufwändige Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen durch-
geführt hat und damit zu einer erheblichen Verbesserung des Images des Wohnquartiers be-
reits beigetragen hatte. Mit dieser Aufwertung des Wohnquartiers sollte auch eine Straßenum-
benennung einhergehen. 
Diese Instandsetzung hat an den Gebäuden Osthuesheide 63-99 noch nicht stattgefunden. Im 
Juni 2010 hat die WEG III einen Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsbeschluss gefasst, 
nach dem 5,8 Millionen Euro für 128 Wohnungen investiert werden sollen. Das Maßnahmen-
paket beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung der Gebäudehülle nach der geltenden Ener-
Vorlagen-Nr.: 
V/0646/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Zimmermann 
Ruf: 
492 62 42 
E-Mail: 
ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0646/2010 
gieeinsparverordnung, neue Fenster nach den heutigen Energiestandards, neue Hauseingän-
ge sowie neue Versorgungsleitungen innerhalb der Gebäude nach dem Stand der Technik.  
Gegen den Instandhaltungsbeschluss sind zwischenzeitlich Klagen von beteiligten Woh-
nungseigentümern anhängig. Die Entscheidung liegt nun beim Amtsgericht.  
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Umbenennung der Straße Osthueshei-
de bis nach der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen zurückzustellen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag vom 25.05.2010 
Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2.000

Beratungsverlauf (1)

14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bonnenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0646/2010
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37