3472/2018
Beantwortung der Anfrage zum 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 3472/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 29.10.2018 Beantwortung der Anfrage zum 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln In der Sitzung des Integrationsrates am 04.09.2018 waren seitens des AK 2 weitere Fragen zum Themenkomplex Ombudsstelle angekündigt worden - um die Beantwortung folgender Fragen wurde gebeten: 1. Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit-Option“ sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerblichen Unterkünften 1.1. Plant die Verwaltung, die Empfehlung der Ombudsstelle umzusetzen, besondere Anforde- rungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen (Schutzmechanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) zu definieren? 1.2. In welchem Umfang plant die Verwaltung, bzgl. der verbleibenden Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße Ressourcen für die „Exit-Option“ bereitzustellen, d.h. für die Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer Woche? 1.3. Wie kommt die Verwaltung der Empfehlung nach, die Funktionsweise der Belegungssteue- rung transparent darzustellen? 1.4. Teilt die Verwaltung die Sichtweise der Ombudsstelle, dass ein Bedarf besteht, die Kapazitä- ten in abgeschlossenen Wohneinheiten zu erweitern, um medizinisch begründete Unterbrin- gungsempfehlungen des Gesundheitsamtes (kurzfristig) umzusetzen. In wie vielen Fällen ge- lingt dies aktuell nicht? 2. Anwendbarkeit der EU-Aufnahmerichtlinie Die Ombudsstelle empfiehlt, dass die Verwaltung im Dialog mit weiteren Akteur_innen „individuel- le Rechte aus den Regelungen identifiziert und Verfahren und Maßnahmen zu ihrer Berücksichti- gung entwickelt“. Die Verwaltung stellt ihr Verfahren dar (Erfragen besonderer Bedarfe in Auf- nahme- und Folgegesprächen, Überprüfung eingereichter Atteste durch das Gesundheitsamt, sukzessive Verbesserung der Unterbringungssituation). 2.1. Wie werden seitens der Verwaltung nicht gesundheitsbezogene Hinweise auf Schutzbedürf- tigkeiten und besondere Bedürfnisse einbezogen, die über andere Akteure eingehen? 2.2. Sieht die Verwaltung - über das von ihr dargestellte Verfahren hinaus - die Notwendigkeit, Verfahren und Abläufe mit weiteren Akteur_innen zu entwickeln? Wäre es sinnvoll, Erfahrun- gen des Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzugreifen? 2.3. Sieht die Ombudsstelle das in der Verwaltungsmitteilung dargestellte Verfahren als ausrei- chend zur Anwendung der Aufnahmerichtlinie an? 3. Gewaltschutz 3.1. Die Ombudsstelle berichtet weiter (S. 12), in einer Unterkunft seien Bewohner und Beauftrag- te der Stadtverwaltung anscheinend von Einschüchterung und Gewalt durch andere Bewoh- ner betroffen gewesen und eine nachhaltige Lösung sei im Bearbeitungszeitraum nicht er- reicht worden. Trifft dies zu? Welche Schlüsse sind aus dem Vorgang zu ziehen? 3.2. Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes: Wie ist der aktuelle Stand? 2 4. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 4.1. Wie steht die Verwaltung zur Empfehlung der Ombudsstelle, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften durch Aufnahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreibern von Unterkünften sicherzustellen? 4.2. Wie steht die Verwaltung zu der Empfehlung, vertraglich abzusichern, dass in allen Unter- künften, einschließlich der gewerblich betriebenen, ein Hinweis auf die Ombudsstelle und damit auf die Möglichkeit eines unabhängigen Beschwerde-verfahrens aushängt? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1 1.1. Die Verwaltung hat bereits Bausteine des Landesgewaltschutzkonzeptes umgesetzt. Dazu gehören auch Schulungen des Personals hinsichtlich Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt. Weitere Schulungen werden folgen. Rückzugsmöglichkeiten und Schutzmechanismen sind vorhanden. Für allein reisende und allein erziehende Frauen existieren gesonderte Unterbringungsobjekte und in den Notaufnahmen ein gesonderter Frauenflur. 1.2. / 1.4. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Ressourcenplanung die Versorgung besonders schutzbedürfti- ger Geflüchteter. Ziel ist es, alle unterzubringenden Menschen adäquat mit abgeschlossenem Wohn- raum zu versorgen. Allerdings stehen nach wie vor nicht genügend auskömmliche Ressourcen zur Verfügung. Ins Gewicht fällt hier insbesondere die Versorgung der Geflüchteten aus den leerzuziehenden Notun- terkünften, abzubauenden Belegungen in Beherbergungsbetrieben oder aus Objekten, die marode sind. In den Fällen, in denen medizinische Gutachten durch das Gesundheitsamt vorliegen, sucht die verantwortliche Fachkraft der Sozialen Arbeit eine passende Unterkunft – im ersten Schritt im eigenen Team, um eine wohnortnahe Anschlussversorgung z.B. ohne Schulwechsel zu ermögli- chen. Mangels bereits erwähnter nicht ausreichend zur Verfügung stehender Ressourcen ist eine adäquate Versorgung bei steigenden Zahlen an positiv entschiedenen Gutachten nicht immer zeitnah möglich. Es können Wartezeiten entstehen, etwa wenn der vorgesehene Wohnraum nach Auszug einer anderen Familie noch renoviert werden muss. Einzig für Akutfälle kann zeitnah eine anderweiti- ge Unterbringung umgesetzt werden. Unter Umständen ist diese Verlegung noch nicht optimal auf die Bedarfe der zu Verlegenden angepasst, bietet aber zunächst eine akzeptable Interimslösung. Die geschätzte Zahl der nicht kurzfristig lösbaren Fälle liegt momentan bei rd. 30%. Durch die sukzessive Erhöhung der Anzahl an abgeschlossenen Wohneinheiten werden die Ziele der Verwaltung und somit auch die Empfehlungen der Ombudsstelle zur Belegungssteuerung, zur Unter- bringung von schutzbedürftigen Personen sowie von medizinisch b egründeten Unterbringungsfällen mittelfristig erfüllt werden können. 1.3. Das Belegungsmanagement ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Das Konzept wurde bereits dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen vorgestellt. Die verschriftlichte Form befindet sich in der verwal- tungsinternen Abstimmung. In der Praxis werden Verlegungen mit den unmittelbar beteiligten Akteuren kommuniziert. Zu 2 2.1. / 2.2. Mitteilungen und Hinweise auf das Vorliegen besonderer Schutzbedürftigkeit kommen hierzu auch von Beratungsstellen/Initiativen oder anderen städtischen Dienststellen wie dem Amt für Kinder, Ju- gend und Familie und dem Gesundheitsamt. Aufgrund der guten Vernetzung des Hilfe- und Bera- 3 tungssystems hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass besondere Bedarfe schnell identifiziert wurden. Die Verwaltung nimmt diese externen Hinweise gern entgegen und setzt die Bedarfe – wie bereits zu 1.2./1.4. erläutert – je nach Kapazität möglichst zeitnah um. Köln verfügt über eine breit gefächerte vielfältige Beratungslandschaft. Bei der Konzept- oder Projekt- entwicklung wird selbstverständlich auch auf Erfahrungen aus anderen Städten zurückgegriffen. Grundsätzlich werden die Projekte in Köln gemeinsam mit den Fachberatungsstellen entwickelt und auch durchgeführt. Best-Practice-Beispiele sind die LSBTI-Projekte. Die Verwaltung wird sukzessive für alle relevanten Themenbereiche Konzepte entwickeln oder die bestehenden aktualisieren und fortschreiben. 2.3 Die Frage ist an die Ombudsstelle gerichtet und wurde weitergeleitet. Die Antwort liegt noch nicht vor (wird nachgereicht). Zu 3 3.1. Die Verwaltung geht stets auf Sorgen und Befürchtungen der Bewohnerinnen und Bewohner ein. Es werden entsprechende Gespräche geführt und ggf. Maßnahmen ergriffen, um die Situation für alle Beteiligten professionell und sensibel zu klären. Im Rahmen des Gewaltschutzkonzeptes wird es weitere Schulungen für Mitarbeitende geben, aber auch Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner zu den Bereichen Gewalt, Demokratieverständnis und weiteren Themen. Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst an einem Standort als Modellprojekt einen Bewohnerbeirat zu etablieren. Der Leitfaden befindet sich in der verwaltungsinternen Abstim- mung. 3.2. Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen entwickelt ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete. Die AG setzt sich unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Caritasverbandes, des DRK, des Diakonischen Werks, des Kölner Flüchtlingsra- tes, des Vereins Rom e.V. und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Die inhaltliche Ausarbei- tung erfolgt unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten, z.B. vom Gesundheitsamt, agisra e.V., der Technischen Hochschule Köln und weiteren. Eine abschließende Abstimmung des Konzeptes im Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ist für das 1. Quartal 2019 geplant. Zu 4 4.1./4.2 Die Verwaltung gewährleistet in den städtischen Unterbringungseinrichtungen die ungehinderte Zu- trittsbefugnis der Mitarbeitenden der Ombudstelle. Beiden Fachkräften wurde eine schriftliche Zu- gangsberechtigung ausgestellt. Alle beteiligten Akteure (sozialer Dienst, Träger, Wachdienst, Hotelbetreibende) wurden schriftlich darüber informiert. Das Informationsblatt der Ombudsstelle zum unabhängigen Beschwerdeverfahren ist in allen Einrich- tungen ausgehängt. Falls dies in einzelnen Objekten nicht mehr der Fall sein sollte, genügt ein Hin- weis an die Verwaltung, um umgehend Abhilfe zu schaffen. Aus diesen Gründen ist eine vertragliche Vereinbarung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3472/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.10.2018
- Erstellt
- 23.10.2018 11:30