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"Ring frei"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0756/2017 vom 15.03.2017

Stand: Am 21.03.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/2 Vorlagen-Nummer 15.03.2017 0756/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.03.2017 "Ring frei" hier: mündliche Anfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2017, TOP 8.4 „SE Wienke erinnert zunächst an die Ankündigung der Verwaltung, Ende 2016 die Radwegebenut- zungspflicht aufzuheben und Tempo 30 einzuführen. Bei der kürzlichen Vorstellung/Eröffnung des 500 m langen Teilstücks zwischen Kümpchenshof und Hansaring habe die Verwaltung nun mitgeteilt, dass hierfür Kosten in Höhe von 1 Mio. € angefallen seien. Diese Kostenhöhe könne sie in keiner Weise nachvollziehen und bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung.“ Antwort der Verwaltung: Die Kosten für das erste Teilstück belaufen sich auf 189.400,00€. Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt, der von der Ritterstraße bis vor den Rudolfplatz reicht, belaufen sich auf etwa 1 Mio. Euro. Beauftragt wurden der LSA-Tiefbau mit 451.600,00€, die elektrotechnischen Anlagen der LSA mit 502.900,00€, die Verkehrssicherung mit 43.100,00€ und die örtliche Bauleitung mit 19.800,00€. Um die Radwegebenutzungspflicht aufheben zu können ist es erforderlich, die Radfahrenden, die sich auf der Straße bewegen, auch in der Schaltung der Lichtsignalanlagen entsprechend zu berück- sichtigen. Veränderungen sind in den über 30 Jahre alten Steuergeräten aber nicht mehr zulässig. Die Gefahr eines irreparablen Ausfalls ist groß, wenn man es trotzdem versucht. Aus diesem Grund müssen die Lichtsignalanlagen, die ohnehin aus Altersgründen erneuert werden müssen, im Zuge der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kostenintensiv modernisiert werden. Das bedeutet die Kosten entstehen im Wesentlichen nicht durch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sondern durch die unabhängig davon notwendige Erneuerung der LSA. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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