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0756/2017

"Ring frei"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.03.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.03.2017, TOP 6.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1990 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/2 
 
Vorlagen-Nummer  15.03.2017 
 0756/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
 
"Ring frei"  
hier: mündliche Anfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
31.01.2017, TOP 8.4 
„SE Wienke erinnert zunächst an die Ankündigung der Verwaltung, Ende 2016 die Radwegebenut-
zungspflicht aufzuheben und Tempo 30 einzuführen. Bei der kürzlichen Vorstellung/Eröffnung des 
500 m langen Teilstücks zwischen Kümpchenshof und Hansaring habe die Verwaltung nun mitgeteilt, 
dass hierfür Kosten in Höhe von 1 Mio. € angefallen seien. Diese Kostenhöhe könne sie in keiner 
Weise nachvollziehen und bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung.“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Kosten für das erste Teilstück belaufen sich auf 189.400,00€. Die Gesamtkosten für den ersten 
Bauabschnitt, der von der Ritterstraße bis vor den Rudolfplatz reicht, belaufen sich auf etwa 1 Mio. 
Euro. Beauftragt wurden der LSA-Tiefbau mit 451.600,00€, die elektrotechnischen Anlagen der LSA 
mit 502.900,00€, die Verkehrssicherung mit 43.100,00€ und die örtliche Bauleitung mit 19.800,00€. 
 
Um die Radwegebenutzungspflicht aufheben zu können ist es erforderlich, die Radfahrenden, die 
sich auf der Straße bewegen, auch in der Schaltung der Lichtsignalanlagen entsprechend zu berück-
sichtigen. Veränderungen sind in den über 30 Jahre alten Steuergeräten aber nicht mehr zulässig. 
Die Gefahr eines irreparablen Ausfalls ist groß, wenn man es trotzdem versucht. Aus diesem Grund 
müssen die Lichtsignalanlagen, die ohnehin aus Altersgründen erneuert werden müssen, im Zuge der 
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kostenintensiv modernisiert werden. Das bedeutet die 
Kosten entstehen im Wesentlichen nicht durch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sondern 
durch die unabhängig davon notwendige Erneuerung der LSA.  
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0756/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27