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V/0319/2016

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2016

Vorlagen 18.04.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.05.2016, TOP 3.2

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

3397 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen  und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

2799 Zeichen

V/0319/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit 
Ausnahme der unter 2. aufgeführten Anträge, erhalten die aufgeführten Zuschüsse für  Jubiläen, 
besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche An lässe und Aktivi täten, die Pflege des 
Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
2. Folgende Anträge werden abgelehnt:  
2.1 Antrag des Reitverein St. Hubertus Wolbeck e.V. (laufende Nr. 4 laut Anlage 1) 
 
2.2 Antrag der ZWAR-Gruppe Wolbeck (laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 
 
2.3 Antrag der Kindergruppe Lauheide e.V. (laufende Nr. 18 laut Anlage 1) 
 
2.4 Antrag der Jugend Teamer St. Bernhard (laufende Nr. 24 laut Anlage 1) 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016   
Zeile 15 Transferaufwendungen  12.050  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0319/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0319/2016 
 
 
 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen  Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses 
vom 17.11.2015)  für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und  sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Zu 1. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu 2. 
 
2.1 Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. 
 
2.2 Der Antragsinhalt wird von der Bezirksvertretung als nicht förderwürdig angesehen. 
 
2.3 Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. 
 
2.4 Der Antragsinhalt wird von der Bezirksvertretung als nicht förderwürdig angesehen. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Anlage 1

1932 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr.  Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
 
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe 
und Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen  
Kultur-
förderung  
Zuschuss  
in € 
1 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Nikolaus 
Wolbeck e.V. 160 
    
X    500 
2 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft     
X    
300 
3 Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V.    
 
 X   300 
4 Reitverein St. Hubertus Wolbeck e.V. 215  X 
 
    ./. 
5 ZWAR-Gruppe Wolbeck 70  X     ./. 
6 Rassekaninchenzuchtverein W467 
Wolbeck 15  X     
250 
7 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB     
X    
200 
8 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 267 X      500 
9 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck 
St. Achatius e.V. 242  X 
 
    500 
10 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 30  X     350 
11 Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. 
Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 105  X 
 
    300 
12 Montgolfieren Club Gremmendorf e.V. 73 X  
 
X    500 
13 Arbeitskreis „Älter werden in Wolbeck    
 
X    100 
14 Förderverein an der Annette-von-Droste-
Hülshoffschule e.V. 90  X 
 
    300 
15 Tibet Initiative Deutschland e.V. 
Regionalgruppe Münster 20   
 
X   750 
16 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424   
 
X    1.800

- 2 - 
Nr.  Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
 
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe 
und Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen  
Kultur-
förderung  
Zuschuss  
in € 
17 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 131  X 
 
   1.500 
18 Kindergruppe Lauheide e.V. 63   
 
X   ./. 
19 Schützenverein Hubertus Angelmodde 
1951 e.V. 255   
 
  X 500 
20 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 142  X 
 
   500 
21 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 48   
 
  X 400 
22 Treffpunkt Waldsiedlung e.V 48  X 
 
   1.000 
23 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 152   
 
  X 1.500 
24 Jugend Teamer  
St. Bernhard 19  X 
 
   ./.

Beratungsverlauf (1)

10.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0319/2016
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37