V/0319/2016
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2016
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Anlage 2
3397 Zeichen
Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r- wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
2799 Zeichen
V/0319/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2016 Beratungsfolge 10.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit Ausnahme der unter 2. aufgeführten Anträge, erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche An lässe und Aktivi täten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 2. Folgende Anträge werden abgelehnt: 2.1 Antrag des Reitverein St. Hubertus Wolbeck e.V. (laufende Nr. 4 laut Anlage 1) 2.2 Antrag der ZWAR-Gruppe Wolbeck (laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 2.3 Antrag der Kindergruppe Lauheide e.V. (laufende Nr. 18 laut Anlage 1) 2.4 Antrag der Jugend Teamer St. Bernhard (laufende Nr. 24 laut Anlage 1) II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016 Zeile 15 Transferaufwendungen 12.050 Vorlagen-Nr.: V/0319/2016 Auskunft erteilt: Herr Stracke Ruf: 02506/9319167 u. 0251/21097-0 E-Mail: StrackeF@stadt-muenster.de Datum: 15.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0319/2016 Begründung: Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e- tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 2. 2.1 Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. 2.2 Der Antragsinhalt wird von der Bezirksvertretung als nicht förderwürdig angesehen. 2.3 Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. 2.4 Der Antragsinhalt wird von der Bezirksvertretung als nicht förderwürdig angesehen. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Anlage 1
1932 Zeichen
Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe
und Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
1 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Nikolaus
Wolbeck e.V. 160
X 500
2 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft
X
300
3 Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V.
X 300
4 Reitverein St. Hubertus Wolbeck e.V. 215 X
./.
5 ZWAR-Gruppe Wolbeck 70 X ./.
6 Rassekaninchenzuchtverein W467
Wolbeck 15 X
250
7 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB
X
200
8 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 267 X 500
9 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck
St. Achatius e.V. 242 X
500
10 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 30 X 350
11 Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St.
Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 105 X
300
12 Montgolfieren Club Gremmendorf e.V. 73 X
X 500
13 Arbeitskreis „Älter werden in Wolbeck
X 100
14 Förderverein an der Annette-von-Droste-
Hülshoffschule e.V. 90 X
300
15 Tibet Initiative Deutschland e.V.
Regionalgruppe Münster 20
X 750
16 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424
X 1.800
- 2 -
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe
und Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
17 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 131 X
1.500
18 Kindergruppe Lauheide e.V. 63
X ./.
19 Schützenverein Hubertus Angelmodde
1951 e.V. 255
X 500
20 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 142 X
500
21 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 48
X 400
22 Treffpunkt Waldsiedlung e.V 48 X
1.000
23 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 152
X 1.500
24 Jugend Teamer
St. Bernhard 19 X
./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0319/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37