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AN/1346/2021

Schwimmen in Chorweiler

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 10.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.06.2021, TOP 7.2.5

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2911 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1346/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 
 
Schwimmen in Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Das Schwimmbad Chorweiler ist für die Menschen in Chorweiler ein Ort, wo sie u.a. Schwimmen 
lernen im Schulunterricht und im Verein Sport treiben. Viele ältere BürgerInnen nutzen das Bad um 
gelenkschonend fit zu bleiben und somit gesund. 
Mehr als vier Vereine nutzen regelmäßig das Chorweiler Bad um jungen Menschen das Element 
Wasser und das sichere überlebenswichtige Bewegen darin zu vermitteln. 
Es ist wie eine Sporthalle für den Handballverein, eine Sportstätte, wo Kindern und Jugendlichen 
ein Angebot für sinnvolle Freizeitgestaltung gemacht werden kann. 
Dafür muss aber das Bad geöffnet sein. Leider gibt es durch die anscheinend nachrangige 
Stellung unter den Bädern der Köln-BäderGmbh, oft Schließungen, obwohl Chorweiler ja 
ausgewiesener Stadtteil mit besonderem Förderungsbedarf ist. 
Da muss doch  die Schließung des Chorweiler Bades mit allen Mitteln so gering wie möglich 
gehalten werden, wie z. Bsp. nur bei einem Defekt oder Wartungsaufgaben. 
Ein Ausweichen auf andere Bäder, ist für die Kinder aus Chorweiler mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln nicht zumutbar und würde zu einer weiteren Benachteiligung von jetzt schon 
erheblich benachteiligten Kindern in Chorweiler führen, da sie dann,aus Erfahrung der Vereine, die 
Schwimmangebote nicht mehr nutzen würden. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
 
1. Wann wird das Chorweiler Bad wieder geöffnet und wie lange? 
a) Sind schon unabwendbare Schließungszeiträume bekannt? 
b) Wenn ja, welche in 2021 und 2022 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

2. Können Schließungen durch Personalmangel ausgeschlossen werden? 
a) wurde das Modell der Eigenverantwortlichen Benutzung durch Vereine, wie es für die 
Sporthallen angewendet wird, geprüft, um das Vereinsschwimmen nicht zu gefährden? 
b) Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung? 
c) Wenn nein, warum nicht? 
 
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Menschen im Bezirk, 
ganzjährig ein geöffnetes Schwimmbad in Chorweiler anbieten zu können? 
a) welche Maßnahmen müssten dafür ergriffen werden? 
b) wer muss außer der Verwaltung noch tätig werden und wie? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans   Nicole Peschel   
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvors.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1346/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
10.06.2021
Erstellt
09.06.2021 14:05