1388/2019
Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten
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Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv
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Stand, 12.04.2019 Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen „Unterstützung und Förderung der Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ Ziel des Förderprogrammes: Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv im Bereich Jugend. Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei Partnern sein. Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 1. Was wird gefördert? Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in Köln, mit Schwerpunkt auf der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv. Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen Austausch ausgerichtet sind, die Köln und Tel Aviv umfassen. Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, §11(3)4, sollen daher gestärkt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. 2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine Rückbegegnung in Deutschland folgen. Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe. Stand, 12.04.2019 Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden. 3. Wer kann einen Antrag stellen? Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 6. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) Kosten und Finanzierungsplan beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen. Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird Stand, 12.04.2019 aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des Förderprogrammes verwirklicht. Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? Drei Monate nach Ende des Projektes muss ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Stadt Köln vorgezeigt werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht beizulegen . Stand, 12.04.2019 9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% (etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit Norbert Münnich Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Telefon: 0221/221-25423 Telefax: 0221/221-25425 E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 11. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen Abrechnung 2019
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Stadt Köln
Internationale Jugendbegegnungen
Abrechnung Projektförderung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abt. Jugendförderung
Ottmar- Pohl Platz 1
51103 Köln
Telefon 0221 / 26012
Telefax 0221 / 23377
Projektname
Antragstellende Institution
vertreten durch
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
IBAN
BIC
Name und Vorname Kontoinhaber, falls abweichend vom Antragsteller bitte ausfüllen
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Der Abrechnung sind beizufügen
- Ein Sachbericht (inkl. Evaluation)
- Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (siehe Vordruck)
- eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- bei Veröffentlichungen ein Belegexemplar, Internetlink
Hinweis
Bitte orientieren Sie sich bei der Abrechnung an dem Antragsformular und den dort
angegebenen Positionen von Kosten, Zuschüssen und Einnahmen.
Projektkosten
Kostenart, zum Beispiel einzelne Sachkosten, Honorare, Dienstleistungen
Beispiele: Reisebüro, XY, Flugtickets 10 TN +2 MA, 1235,00€
Herr YX, Stadtführung Z, 120,00€
Gesamtkosten des Projektes
Bewilligter Zuschuss der Stadt Köln
Weitere bewilligte Zuschüsse (auch andere Dienststellen der Stadt Köln!)
Weitere Einnahmen zum Beispiel aus Teilnehmerbeiträgen, Eintrittsgeldern und
Spenden
Summe aller Einnahmen
Eigenanteil des Projektträgers
Gesamtsumme
Datenschutzerklärung - Einwilligung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
einverstanden bin.
Link zur Datenschutzerklärung
Ort und Datum
Unterschrift und Stempel
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 1388/2019 Freigabedatum 29.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Förderprogramm „Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ sowie das Förderprogramm „Un- terstützung und Förderung von Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ jeweils im Umfang von 50.000 €. Entsprechende Mittel sind dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zugesetzt und verwaltungsintern dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, Teilplan 0604, zur Verfü- gung gestellt worden. Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zur Förderung und Unterstützung von internationalen Jugendbegegnungen zugesetzten Mittel von 200.000 Euro sind dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. Davon sind Mittel in der Höhe von 150.000 Euro für internationale Jugendbegegnungen weltweit vor- gesehen. Hier erhält das Amt für Kinder, Jugend und Familie 50.000 Euro. 50.000 Euro sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen Köln – Tel Aviv zugewiesen worden. Für die genannten zugesetzten Mittel für das Amt für Kinder, Jugend und Familie wurden sowohl ein Förderprogramm für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit als auch ein Förderprogramm Köln – Tel Aviv entwickelt (siehe Anhang). Förderanträge können erst nach dem Beschluss der Förderprogramme gestellt werden. Sofern die zur Verfügung gestellten Mittel in 2019 nicht verausgabt werden können, ist vorgesehen, diese ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen und den Programmen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Auswer- tung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. Es liegen für beide Förderprogramme schon Interessensbekundungen freier Trägern der Jugendhilfe zur Durchführung von Jugendbegegnungen vor: Träger Ort Summe Teilnehmer Ev. Jugendpfarramt Gedenkstättenfahrt nach Israel 5.000 Euro 22 Tel Aviv Zurück in die Zukunft e.V. Jugendbegegnung mit Frankreich 4.000 Euro 12 Lille 3 AbenteuerHalle Kalk, JugZ Gedenkstättenfahrt nach Israel 10.000 Euro 10 Tel Aviv Roots & Routes Jugendbegegnung mul- ti „Experimence““ 6.000 Euro 40 Liverpool und Rotterdam Roots & Routes Jugendbegegnung mul- ti „Future Lab Young Europe“ 3.000 Euro 40 Lille und Liverpool Ev. Schülerinnen und Schüler Rheinland e.V Jugendbegegnung mit Griechenland 4.200 Euro 20 Thessaloniki Kölner Jugendpark JugZ Jugendbegegnung mit Berlin und Kattowitz 3.000 Euro 12 Kattowitz St. Mariä Geburt Köln- Stammheim Jugendbegegnung mit Wolgograd 3.000 Euro 15 Wolgograd Zur Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen insbesondere für die Zielgruppe der offe- nen Kinder- und Jugendarbeit legt die Abteilung Jugendförderung zwei Fachkräfteprogramme für die 2. Jahreshälfte 2019 auf. Diese richten sich insbesondere an die Fachkräfte aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sollen durch spezielle Methodenseminare auf die selbständige Durchführung von Jugendbegegnungen vorbereitet werden. Eine Fachkräftebegegnung wird mit der Stadtverwaltung Tel Aviv durchgeführt. Die in 2018 geschlos- sene Vereinbarung zwischen den Städten Köln und Thessaloniki ist Grundlage der zweiten Fachkräf- tebegegnung in Griechenland. Weiterhin plant das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Gruppenbegegnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung. Angefragt ist die Partnerstadt Turku. Durch die geplante Maßnahme werden fachliche Impulse für die Nachwuchsfachkräfte aufgrund der weltweit beachteten pädagogi- schen Konzepte in Finnland erwartet. Ein positiver Effekt auf die Stabilisierung der Fachkräftegewin- nung und Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Köln wird ebenfalls erwartet.
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit
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Stand, 12.04.2019 Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen „Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ Ziel des Förderprogrammes: Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen Städtepartnerschaften im Bereich Jugend. Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei Partnern sein. Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 1. Was wird gefördert? Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in Köln, mit Schwerpunkt auf den offiziellen internationalen Städtepartnerschaften. Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen Austausch ausgerichtet sind, die Köln und mindestens eine Kölner Partnerstadt umfassen. Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, §11(3)4, sollen daher gestärkt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. 2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine Rückbegegnung in Deutschland folgen. Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe. Stand, 12.04.2019 Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden. 3. Wer kann einen Antrag stellen? Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 6. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) Kosten und Finanzierungsplan beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen. Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird Stand, 12.04.2019 aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des Förderprogrammes verwirklicht. Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? Drei Monate nach Ende des Projektes müssen ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Stadt Köln vorgezeigt werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht beizulegen . Stand, 12.04.2019 9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% (etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit Norbert Münnich Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Telefon: 0221/221-25423 Telefax: 0221/221-25425 E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 11. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.
Förderpgramm Internationale Jugendbegegnungen Versicherung 2019
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Stadt Köln Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung von Einzelnachweisen Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Jugendförderung Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 / 26012 Telefax 0221 / 23377 Hiermit versichert Antragstellende Institution vertreten durch: Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse dass die in der Projektabrechnung gemachten Angaben korrekt sind zu: - den Projektkosten, - den Zuschüssen, - den sonstigen Einnahmen, sowie - dem Eigenanteil. Ferner verpflichtet sich die Projektträgerin / der Projektträger, dass alle Einzelbelege zu den Kosten, Zuschüssen und Einnahmen bis zehn Jahre nach Projektabschluss aufbewahrt werden und auf Verlangen der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, zur Prüfung vorlegt werden können. Sofern nach Abrechnung des Projektzuschusses aus dem Fördertopf "Internationale Jugendbegegnungen!" weitere Zuschüsse und/oder Spenden für das Projekt durch den Projektträger vereinnahmt werden, ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine entsprechend korrigierte Abrechnung vorzulegen. Die bewilligten Mittel wurden nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verausgabt. Datenschutzerklärung - Einwilligung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin. Link zur Datenschutzerklärung Ort und Datum Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller Stempel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1388/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 13:45