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1388/2019

Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten

Beschlussvorlage Ausschuss 29.04.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 2.2.1

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

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Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen Abrechnung 2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit

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Förderpgramm Internationale Jugendbegegnungen Versicherung 2019

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Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv

8149 Zeichen

Stand, 12.04.2019 
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen 
„Unterstützung und Förderung der Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ 
Ziel des Förderprogrammes: 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen 
Städtepartnerschaft mit Tel Aviv im Bereich Jugend. 
Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. 
Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei 
Partnern sein. 
Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 
 
1. Was wird gefördert? 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in 
Köln, mit Schwerpunkt auf der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv. 
Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen 
Austausch ausgerichtet sind, die Köln und Tel Aviv umfassen. 
Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, 
während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen 
Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, 
§11(3)4, sollen daher gestärkt werden. 
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen 
Rechtsanspruch gibt. 
 
2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? 
Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke 
ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine 
Rückbegegnung in Deutschland folgen. 
Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von 
diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. 
Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. 
Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) 
aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen 
einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe.

Stand, 12.04.2019 
Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage 
können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden.  
 
3. Wer kann einen Antrag stellen? 
Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 
 
4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? 
Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei 
denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des 
Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 
 
6. Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die 
Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) 
 Kosten und Finanzierungsplan 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige 
Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 
 
5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den 
der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann 
(Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die 
Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen.  
Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. 
Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 
 
6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? 
Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung 
wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird

Stand, 12.04.2019 
aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des 
Förderprogrammes verwirklicht.  
Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 
 
7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? 
Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. 
Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, 
Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 
 
7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? 
Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. 
Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem 
geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme 
entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine 
Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht 
werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? 
Drei Monate nach Ende des Projektes muss ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht 
vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) 
Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die 
Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und 
Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen 
der Stadt Köln vorgezeigt werden. 
Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 
Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung 
dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. 
Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. 
Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder 
Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht 
beizulegen .

Stand, 12.04.2019 
9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? 
Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% 
(etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse 
übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt 
wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich 
nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte 
Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht 
rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 
 
10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit 
Norbert Münnich 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon: 0221/221-25423 
Telefax: 0221/221-25425 
E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 
 
11. Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der 
Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. 
Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen Abrechnung 2019

1799 Zeichen

Stadt Köln  
 
 
 
Internationale Jugendbegegnungen 
Abrechnung Projektförderung 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Jugendförderung 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon   0221 / 26012 
Telefax   0221 / 23377 
Projektname 
 
Antragstellende Institution 
 
vertreten durch 
Familienname 
Vorname 
Straße und Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Telefonnummer 
Telefaxnummer 
E-Mail-Adresse 
IBAN 
BIC 
 
Name und Vorname Kontoinhaber, falls abweichend vom Antragsteller bitte ausfüllen 
Straße und Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
 
Der Abrechnung sind beizufügen 
- Ein Sachbericht (inkl. Evaluation) 
 
- Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (siehe Vordruck) 
 
- eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
- bei Veröffentlichungen ein Belegexemplar, Internetlink 
Hinweis 
Bitte orientieren Sie sich bei der Abrechnung an dem Antragsformular und den dort 
angegebenen Positionen von Kosten, Zuschüssen und Einnahmen.

Projektkosten 
 
Kostenart, zum Beispiel einzelne Sachkosten, Honorare, Dienstleistungen 
Beispiele: Reisebüro, XY, Flugtickets 10 TN +2 MA, 1235,00€ 
                Herr YX, Stadtführung Z,                              120,00€ 
 
Gesamtkosten des Projektes 
 
Bewilligter Zuschuss der Stadt Köln  
Weitere bewilligte Zuschüsse (auch andere Dienststellen der Stadt Köln!) 
 
Weitere Einnahmen zum Beispiel aus Teilnehmerbeiträgen, Eintrittsgeldern und 
Spenden 
 
Summe aller Einnahmen 
 
Eigenanteil des Projektträgers 
Gesamtsumme 
 
Datenschutzerklärung  - Einwilligung 
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis 
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten 
einverstanden bin. 
Link zur Datenschutzerklärung 
Ort und Datum 
Unterschrift und Stempel

Beschlussvorlage Ausschuss

4854 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1388/2019 
Freigabedatum  29.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Förderprogramm  
„Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ sowie das Förderprogramm „Un-
terstützung und Förderung von Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ jeweils im Umfang von 50.000 €. 
 
Entsprechende Mittel sind dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 
zugesetzt und verwaltungsintern dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, Teilplan 0604, zur Verfü-
gung gestellt worden. 
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 Begründung: 
 
Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zur Förderung und 
Unterstützung von internationalen Jugendbegegnungen zugesetzten Mittel von 200.000 Euro sind 
dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. 
Davon sind Mittel in der Höhe von 150.000 Euro für internationale Jugendbegegnungen weltweit vor-
gesehen. Hier erhält das Amt für Kinder, Jugend und Familie 50.000 Euro.  
50.000 Euro sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Unterstützung und Förderung von 
Jugendbegegnungen Köln – Tel Aviv zugewiesen worden. 
 
Für die genannten zugesetzten Mittel für das Amt für Kinder, Jugend und Familie wurden sowohl ein 
Förderprogramm für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit als auch ein 
Förderprogramm Köln – Tel Aviv entwickelt (siehe Anhang). 
Förderanträge können erst nach dem Beschluss der Förderprogramme gestellt werden. Sofern die 
zur Verfügung gestellten Mittel in 2019 nicht verausgabt werden können, ist vorgesehen, diese ins 
nächste Haushaltsjahr zu übertragen und den Programmen weiterhin zur Verfügung zu stellen. 
Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Auswer-
tung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. 
 
Es liegen für beide Förderprogramme schon Interessensbekundungen freier Trägern der Jugendhilfe 
zur Durchführung von Jugendbegegnungen vor: 
 
 
Träger Ort Summe Teilnehmer 
Ev. Jugendpfarramt  Gedenkstättenfahrt 
nach Israel 
5.000 Euro 22 Tel Aviv 
Zurück in die Zukunft e.V. Jugendbegegnung mit 
Frankreich 
4.000 Euro 12 Lille

3 
AbenteuerHalle Kalk, JugZ Gedenkstättenfahrt 
nach Israel 
10.000 Euro 10 Tel Aviv 
Roots & Routes Jugendbegegnung mul-
ti „Experimence““ 
6.000 Euro 40 Liverpool und 
Rotterdam 
Roots & Routes Jugendbegegnung mul-
ti „Future Lab Young 
Europe“ 
3.000 Euro 40 Lille und Liverpool 
Ev. Schülerinnen und 
Schüler Rheinland e.V 
Jugendbegegnung mit 
Griechenland 
4.200 Euro 20 Thessaloniki 
Kölner Jugendpark JugZ Jugendbegegnung mit 
Berlin und Kattowitz 
3.000 Euro 12 Kattowitz 
St. Mariä Geburt Köln-
Stammheim 
Jugendbegegnung mit 
Wolgograd 
3.000 Euro 15 Wolgograd 
 
 
 
Zur Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen insbesondere für die Zielgruppe der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit legt die Abteilung Jugendförderung zwei Fachkräfteprogramme für die 
2. Jahreshälfte 2019 auf. Diese richten sich insbesondere an die Fachkräfte aus der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit. Sie sollen durch spezielle Methodenseminare auf die selbständige Durchführung 
von Jugendbegegnungen vorbereitet werden.  
Eine Fachkräftebegegnung wird mit der Stadtverwaltung Tel Aviv durchgeführt. Die in 2018 geschlos-
sene Vereinbarung zwischen den Städten Köln und Thessaloniki ist Grundlage der zweiten Fachkräf-
tebegegnung in Griechenland. 
 
Weiterhin plant das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Gruppenbegegnung von Erzieherinnen 
und Erziehern in der Ausbildung. Angefragt ist die Partnerstadt Turku. Durch die geplante Maßnahme 
werden fachliche Impulse für die Nachwuchsfachkräfte aufgrund der weltweit beachteten pädagogi-
schen Konzepte in Finnland erwartet. Ein positiver Effekt auf die Stabilisierung der Fachkräftegewin-
nung und Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Köln wird ebenfalls erwartet.

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit

8152 Zeichen

Stand, 12.04.2019 
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen 
„Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ 
Ziel des Förderprogrammes: 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen 
Städtepartnerschaften im Bereich Jugend. 
Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. 
Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei 
Partnern sein. 
Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 
 
1. Was wird gefördert? 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in 
Köln, mit Schwerpunkt auf den offiziellen internationalen Städtepartnerschaften. 
Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen 
Austausch ausgerichtet sind, die Köln und mindestens eine Kölner Partnerstadt umfassen. 
Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, 
während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen 
Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, 
§11(3)4, sollen daher gestärkt werden. 
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen 
Rechtsanspruch gibt. 
 
2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? 
Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke 
ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine 
Rückbegegnung in Deutschland folgen. 
Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von 
diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. 
Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. 
Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) 
aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen 
einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe.

Stand, 12.04.2019 
Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage 
können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden.  
 
3. Wer kann einen Antrag stellen? 
Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 
 
4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? 
Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei 
denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des 
Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 
 
6. Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die 
Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) 
 Kosten und Finanzierungsplan 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige 
Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 
 
5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den 
der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann 
(Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die 
Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen.  
Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. 
Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 
 
6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? 
Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung 
wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird

Stand, 12.04.2019 
aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des 
Förderprogrammes verwirklicht.  
Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 
 
7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? 
Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. 
Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, 
Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 
 
7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? 
Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. 
Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem 
geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme 
entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine 
Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht 
werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? 
Drei Monate nach Ende des Projektes müssen ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht 
vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) 
Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die 
Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und 
Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen 
der Stadt Köln vorgezeigt werden. 
Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 
Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung 
dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. 
Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. 
Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder 
Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht 
beizulegen .

Stand, 12.04.2019 
9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? 
Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% 
(etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse 
übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt 
wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich 
nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte 
Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht 
rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 
 
10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit 
Norbert Münnich 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon: 0221/221-25423 
Telefax: 0221/221-25425 
E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 
 
11. Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der 
Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. 
Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.

Förderpgramm Internationale Jugendbegegnungen Versicherung 2019

1647 Zeichen

Stadt Köln  
 
 
 
Versicherung über die Richtigkeit 
der Angaben und zur Aufbewahrung 
von Einzelnachweisen 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Jugendförderung 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon   0221 / 26012 
Telefax   0221 / 23377 
Hiermit versichert 
Antragstellende Institution 
 
vertreten durch: 
Familienname 
Vorname 
Straße und Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Telefonnummer 
Telefaxnummer 
E-Mail-Adresse 
 
dass die in der Projektabrechnung gemachten Angaben korrekt sind zu: 
- den Projektkosten, 
- den Zuschüssen, 
- den sonstigen Einnahmen, 
sowie - dem Eigenanteil. 
 
Ferner verpflichtet sich die Projektträgerin / der Projektträger, dass alle Einzelbelege zu den 
Kosten, Zuschüssen und Einnahmen bis zehn Jahre nach Projektabschluss aufbewahrt 
werden und auf Verlangen der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, zur Prüfung 
vorlegt werden können. 
Sofern nach Abrechnung des Projektzuschusses aus dem Fördertopf "Internationale 
Jugendbegegnungen!" weitere Zuschüsse und/oder Spenden für das Projekt durch den 
Projektträger vereinnahmt werden, ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine 
entsprechend korrigierte Abrechnung vorzulegen. Die bewilligten Mittel wurden nach dem 
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verausgabt. 
Datenschutzerklärung  - Einwilligung 
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis 
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten 
einverstanden bin. 
Link zur Datenschutzerklärung 
 
Ort und Datum 
Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller 
Stempel

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1388/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.04.2019
Erstellt
15.04.2019 13:45