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3671/2018

Schutzabstände zu Hochspannungsleitungen (AN/0955/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.12.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4189 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3671/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 
 
Schutzabstände zu Hochspannungsleitungen (AN/0955/2018) 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.06.2018 hat die CDU-Fraktion die folgende 
Anfrage gestellt: 
Im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in Chorweiler-Nord wird der vom Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt empfohlene Schutzabstand zu in der Nähe verlaufenden Hochspannungsleitungen 
ausgeführt. Darin wird bei einem Daueraufenthalt ein Abstand von 60 – 80 Metern zur Trassenmitte 
einer 380 kV-Leitung dringend empfohlen. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat sich dem ange-
schlossen. 
  
Bei einer Langzeitbelastung auch unterhalb der aktuell höheren gesetzlichen Grenzwerte für die ma-
ximale magnetische Flussdichte werden gesundheitliche Schäden von diesen Ämtern nicht ausge-
schlossen. 
 
Wir fragen daher: 
 
1. An welchen Stellen des Stadtbezirks Chorweiler werden diese empfohlenen Abstände 
zur bestehenden Wohnbebauung nicht eingehalten? 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Belastungslage durch diese Leitungen im Stadtbezirk 
Chorweiler? 
3. Welchen Einfluss haben die Problemlagen auf die Entscheidungen der Stadt bei Neubauan-
trägen und dem Ausweisen von Bauflächen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Neu zu errichtende und zu ändernde Höchstspannungsfreileitungen sind grundsätzlich so zu errichten 
und zu betreiben, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 
14. August 2013 für Niederfrequenzanlagen eingehalten werden. Es besteht daher kein Anspruch auf 
Forderungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Der städtische Vorsorgewert für die 
magnetische Flussdichte hat daher in Genehmigungsverfahren lediglich empfehlenden Charakter. 
Bei der Grenzwertempfehlung der internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP (International 
Commission on Non Ionizing Radiation Protection), an die sich der bundesdeutsche Gesetzgeber mit 
der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung wortgetreu anlehnt, sind ausschließlich Effekte mit un-
mittelbar spürbaren körperlichen Folgen berücksichtigt. Alle mittlerweile in der Wissenschaft diskutier-
ten und untersuchten Langzeitwirkungen sowie die Störbeeinflussung elektronischer Implantate durch 
elektromagnetische Felder finden bei der Grenzwertfestsetzung nur bedingt Berücksichtigung. 
Wegen der noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkung auf die menschliche Gesun d-
heit ist aus Sicht der Umwelt - und Gesundheitsverwaltung eine Bewertung der elektromagnetischen 
Felder unterhalb der Gefahrenschwelle mit einem angemessenen Vorsorgeanspruch notwendig. 
 
Zu Frage 1:

2 
 
In der 26. BImSchV sind keine Abstandsregelungen definiert, sondern in Abhängigkeit der Frequenz 
sind Werte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte festgelegt. Dabei hängen 
die Größe des elektrischen Feldes von der angelegten Spannung und die Größe des magnetischen 
Feldes von der Stromstärke ab. Weiterhin müssen noch Überlagerungseffekte bei mehreren parallel 
verlaufenden Leiterseilen berücksichtigt werden.  
Insofern ist eine pauschale Auswertung der Abstände der Leitungstrassen zur Wohnbebauung nicht 
zielführend. 
 
Zu Frage 2: 
Überwiegend orientiert sich im Stadtbezirk Chorweiler der Leitungsverlauf von Hochspannungsfreilei-
tungen mit hohen Spannungen (beispielsweise 380 Kilovolt) entlang von Autobahnen abseits von 
Wohngebieten.  
 
Zu Frage 3: 
 
Da es sich beim Ausbau bzw. der Änderung von Stromtrassen um eine dauerhafte Exposit ion han-
delt, sind unter Vorsorgegesichtspunkten alle Maßnahmen der Minimierung zu ergreifen, um für se n-
sible Nutzungen (Wohnen, Schulen, Kindertage sstätten, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäuser, 
Spiel- und Bolzplätzen) einen städtischen Vorsorgewert vo n 1 µT für die magnetische Flussdichte 
sicherzustellen. Beim Bau von städtischen Gebäuden wie Schulen und Kindertagesstätten wird dieser 
Wert umgesetzt. In allen anderen Genehmigungsverfahren wird eine Empfehlung aus Vorsorgea s-
pekten ausgesprochen.

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3671/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2018
Erstellt
07.11.2018 11:04