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AN/0059/2018

Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts"

Pro Köln Anfrage nach § 4 16.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 4.3

Pro Köln Anfrage nach § 4

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Pro Köln Anfrage nach § 4

2772 Zeichen

Gruppe der Bürgerbewegung pro Köln e.V. 
im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Telefon:  0221 / 221 – 9 15 12 
 
Telefax:  0221 / 221 – 9 15 15 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.01.2018 
AN/0059/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen 
und zu beantworten: 
 
Immer wieder verschwendet die Stadt Köln Steuergelder in einem politisch einseitigen 
sogenannten „Kampf gegen rechts“. Sei es bei der Zweckentfremdung der städtischen NS-
Dokumentationsstelle durch die Einrichtung einer „Informations- und Bildungsstelle gegen 
Rechtsextremismus“ oder sei es durch immer neue teure Rechtsstreitigkeiten aufgrund 
einseitiger Benachteiligungen und Diskriminierungen der Ratsgruppe PRO KÖLN oder der 
AfD-Fraktion.  
 
So endeten allein im Jahr 2017 zwei langwierige Verfahren der Ratsgruppe PRO KÖLN 
gegen die Stadt Köln vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit Kostentscheidungen zu 
Lasten der Stadt Köln. Sowohl bei dem von der Stadt verlorenen Rechtsstreit wegen des 
ungerechten Kölner Fraktionsfinanzierungsmodells als auch bei der Aufarbeitung des 
skandalösen Verlaufs der großen Asyldebatte im Herbst 2015 im Kölner Rat 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=645392&type=do&) wurden vom 
Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt Köln sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der 
mehrinstanzlichen Verfahren auferlegt.  
 
Kosten, die bei einem sachgerechten und politisch neutralen Verhalten der Kölner 
Stadtspitze und der sie tragenden Mehrheitsfraktionen der Altparteien hätten vermieden 
werden können. Spätestens bei der Anrufung des Hauptausschusses vor jeder 
Klageeinreichung hätte das ohne jegliche Kosten für den Kölner Steuerzahler gütlich 
geregelt werden können, wenn man dort nicht grundsätzlich jedes von PRO KÖLN 
vorgebrachte Anliegen aus rein politisch-machttaktischen Gründen abschmettern würde. Es 
handelt sich dabei also offenbar um mutwillige Steuergeldverschwendung zu Lasten der

- 2  - 
Kölner Bürger, zu der wir folgende Fragen haben: 
 
1. In welcher Höhe musste die Stadt Köln bei den beiden oben erwähnten Verfahren 
insgesamt Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen? 
 
2. Wieviel Arbeitsstunden und Arbeitskosten sind durch die beiden Verfahren ungefähr 
im städtischen Rechtsamt angefallen? 
 
3. Musste die Stadt Köln auch Anwalts- und Gerichtskosten in einem weiteren, durch die 
AfD-Fraktion angestrengten Verfahren gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell 
übernehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? 
 
Gez. Markus Wiener

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0059/2018
Typ
Pro Köln Anfrage nach § 4
Datum
16.01.2018
Erstellt
16.01.2018 10:59