AN/0059/2018
Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts"
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Pro Köln Anfrage nach § 4
2772 Zeichen
Gruppe der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Telefon: 0221 / 221 – 9 15 12 Telefax: 0221 / 221 – 9 15 15 Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.01.2018 AN/0059/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2018 Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und zu beantworten: Immer wieder verschwendet die Stadt Köln Steuergelder in einem politisch einseitigen sogenannten „Kampf gegen rechts“. Sei es bei der Zweckentfremdung der städtischen NS- Dokumentationsstelle durch die Einrichtung einer „Informations- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus“ oder sei es durch immer neue teure Rechtsstreitigkeiten aufgrund einseitiger Benachteiligungen und Diskriminierungen der Ratsgruppe PRO KÖLN oder der AfD-Fraktion. So endeten allein im Jahr 2017 zwei langwierige Verfahren der Ratsgruppe PRO KÖLN gegen die Stadt Köln vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit Kostentscheidungen zu Lasten der Stadt Köln. Sowohl bei dem von der Stadt verlorenen Rechtsstreit wegen des ungerechten Kölner Fraktionsfinanzierungsmodells als auch bei der Aufarbeitung des skandalösen Verlaufs der großen Asyldebatte im Herbst 2015 im Kölner Rat (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=645392&type=do&) wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt Köln sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der mehrinstanzlichen Verfahren auferlegt. Kosten, die bei einem sachgerechten und politisch neutralen Verhalten der Kölner Stadtspitze und der sie tragenden Mehrheitsfraktionen der Altparteien hätten vermieden werden können. Spätestens bei der Anrufung des Hauptausschusses vor jeder Klageeinreichung hätte das ohne jegliche Kosten für den Kölner Steuerzahler gütlich geregelt werden können, wenn man dort nicht grundsätzlich jedes von PRO KÖLN vorgebrachte Anliegen aus rein politisch-machttaktischen Gründen abschmettern würde. Es handelt sich dabei also offenbar um mutwillige Steuergeldverschwendung zu Lasten der - 2 - Kölner Bürger, zu der wir folgende Fragen haben: 1. In welcher Höhe musste die Stadt Köln bei den beiden oben erwähnten Verfahren insgesamt Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen? 2. Wieviel Arbeitsstunden und Arbeitskosten sind durch die beiden Verfahren ungefähr im städtischen Rechtsamt angefallen? 3. Musste die Stadt Köln auch Anwalts- und Gerichtskosten in einem weiteren, durch die AfD-Fraktion angestrengten Verfahren gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell übernehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? Gez. Markus Wiener
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0059/2018
- Typ
- Pro Köln Anfrage nach § 4
- Datum
- 16.01.2018
- Erstellt
- 16.01.2018 10:59