3552/2019
Zuwendungen an die im Rat und in den Ausschüssen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger im Jahr 2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4699 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-13 Vorlagen-Nummer 25.10.2019 3552/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.11.2019 Zuwendungen an die im Rat und in den Ausschüssen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger im Jahr 2018 Die Verwaltung beantwortet die Fragen von Ratsmitglied Wortmann (AN/1271/2019) wie folgt: Zu Frage 1: Die vom Rat festgelegten Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Köln wer- den jährlich im Haushaltsplan veröffentlicht (für 2019: Band 2, S. 81 ff.). Zu Frage 2 – Höhe der Zuwendungen 2018: Punkt 1 Der Rat legt nach § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW die Zuwendungen zu den sächlichen und per- sonellen Aufwendungen für die Geschäftsführung an Fraktionen und Gruppen fest, zuletzt durch Be- schluss vom 11.07.2017 zu TOP 3.1.2. Die Zuwendungen bestehen aus einer Pauschale je Ratsmitglied, Zuschüssen zu den personellen Aufwendungen und Sachleistungen. Für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Bürgerin- nen und Bürger werden keine Zuwendungen an die Fraktionen gezahlt. Eine Gruppe mit zwei Rats- mitgliedern erhält eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhalten würde. Über die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen legen die Fraktionen und Gruppen nach Ablauf des Jahres einen Verwendungsnachweis vor. Für jedes der Fraktion angehörende Ratsmitglied werden eine monatliche Geldpauschale von 475 € sowie eine Fortbildungspauschale von 400 € im Jahr ausgezahlt. Die Personalkostenzuschüsse sind nach Fraktionsgröße gestaffelt. Für das Jahr 2018 betrugen sie: Anzahl Ratsmitglieder Betrag/Jahr 3 RM 123.650 € 4-6 RM 196.750 € 7-9 RM 304.500 € 10-14 RM 382.900 € 15-19 RM 486.150 € 20-24 RM 647.250 € 25-29 RM 777.650 € Ab 30 RM 869.150 € Entsprechend haben im Jahr 2018 die Fraktionen und Gruppen, die im Rat der Stadt Köln vertreten waren, folgende finanzielle Zuwendungen erhalten: 2 Fraktion/Gruppe monatliche Pauschalen Fortbildungs- pauschalen Personal- kosten- zuschuss Gesamt Anzahl RM je Rats- mitglied SPD-Fraktion 148.200 € 10.400 € 777.650 € 936.250 € 26 36.010 € CDU-Fraktion 142.500 € 10.000 € 777.650 € 930.150 € 25 37.206 € Fraktion Bündnis 90/ Grüne 102.600 € 7.200 € 486.150 € 595.950 € 18 33.108 € Fraktion Die Linke.Köln 34.200 € 2.400 € 196.750 € 233.350 € 6 38.892 € FDP-Fraktion 28.500 € 2.000 € 196.750 € 227.250 € 5 45.450 € AfD-Fraktion 17.100 € 1.200 € 123.650 € 141.950 € 3 47.317 € Ratsgruppe GUT 11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € Ratsgruppe BUNT 11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € Ratsgruppe Rot-Weiß 11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € Punkt 2 „Sitzungsgelder“ Die Höhe des Sitzungsgeldes ist in der Entschädigungsverordnung des Landes NRW festgelegt. Die in 2018 insgesamt ausgezahlten Sitzungsgelder betrugen für a. Mitglieder des Rates 181.510,40 € b. Sachkundige Einwohner/Bürger 175.611,00 €. Punkt 3 „Personalkostenzuschuss“ siehe Frage 2, Punkt 1. Punkt 4 „Sachkostenzuschüsse / Reisekostenzuschüsse“ Für die Übernahme von Sachkosten für Büromaterial, Taxikosten, Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Literatur und Fachzeitschriften etc. erhalten die Fraktionen und Gruppen eine Pauschale in Höhe von 475 € pro Mitglied pro Monat (siehe Frage 2 Punkt 1). Daneben wird eine Fortbildungspauschale von 400 € je Mitglied und Jahr gezahlt. Separate Reisekostenzuschüsse werden nicht ausgezahlt. Zudem erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger eine durch Ratsbeschluss festge- legte Ausstattung sowie Kosten für Porto und Telefon. Anzahl der Ratsmitglieder je Fraktion bzw. Gruppe 1 RM 2 RM 3 RM 4 bis 6 RM 7 bis 9 RM 10 bis 14 RM 15 bis 19 RM 20 bis 24 RM 25 bis 29 RM ab 30 RM Dienstfahrzeug mit Fahrer 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Übernahme Portokosten bis zu einer jährlichen Höhe von 500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.556,00 € 2.556,00 € 4.090,00 € 4.090,00 € 6.135,00 € 6.135,00 € 7.669,00 € Übernahme Telefongebühren bis zu einer jährlichen Höhe von 600,00 € 1.300,00 € 2.000,00 € 3.835,00 € 3.835,00 € 7.669,00 € 7.669,00 € 10.226,00 € 10.226,00 € 11.504,00 € Büroräume einschließlich Nebenkosten 1 1 2 4 6 8 10 12 14 16 Sitzungsräume einschließlich Nebenkosten 0 0 0 1 1 2 2 2 2 3 Anzahl PC 1 2 4 6 9 10 11 13 14 16 Anzahl der Internetanschlüsse 1 2 4 6 9 10 11 13 14 16 Anzahl der Faxgeräte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Anzahl der Telefongeräte 1 2 2 3 5 10 14 16 18 20 Anzahl der Kopiergeräte 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 Punkt 5 „Kopfzahlen“ Siehe Frage 2, Punkt 1. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3552/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 13:54