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3552/2019

Zuwendungen an die im Rat und in den Ausschüssen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger im Jahr 2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.11.2019, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-13 
 
Vorlagen-Nummer 25.10.2019 
 3552/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.11.2019 
 
Zuwendungen an die im Rat und in den Ausschüssen vertretenen Fraktionen, Gruppen und 
Einzelmandatsträger im Jahr 2018 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen von Ratsmitglied Wortmann (AN/1271/2019) wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
Die vom Rat festgelegten Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Köln wer-
den jährlich im Haushaltsplan veröffentlicht (für 2019: Band 2, S. 81 ff.). 
 
Zu Frage 2 – Höhe der Zuwendungen 2018: 
Punkt 1 
Der Rat legt nach § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW die Zuwendungen zu den sächlichen und per-
sonellen Aufwendungen für die Geschäftsführung an Fraktionen und Gruppen fest, zuletzt durch Be-
schluss vom 11.07.2017 zu TOP 3.1.2.  
 
Die Zuwendungen bestehen aus einer Pauschale je Ratsmitglied, Zuschüssen zu den personellen 
Aufwendungen und Sachleistungen. Für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Bürgerin-
nen und Bürger werden keine Zuwendungen an die Fraktionen gezahlt. Eine Gruppe mit zwei Rats-
mitgliedern erhält eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die 
die kleinste Fraktion erhalten würde.  
 
Über die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen legen die Fraktionen und Gruppen 
nach Ablauf des Jahres einen Verwendungsnachweis vor.  
 
Für jedes der Fraktion angehörende Ratsmitglied werden eine monatliche Geldpauschale von 475 € 
sowie eine Fortbildungspauschale von 400 € im Jahr ausgezahlt. Die Personalkostenzuschüsse sind 
nach Fraktionsgröße gestaffelt. Für das Jahr 2018 betrugen sie:  
 
Anzahl Ratsmitglieder Betrag/Jahr 
3 RM 123.650 € 
4-6 RM 196.750 € 
7-9 RM 304.500 € 
10-14 RM 382.900 € 
15-19 RM 486.150 € 
20-24 RM 647.250 € 
25-29 RM 777.650 € 
Ab 30 RM 869.150 € 
 
Entsprechend haben im Jahr 2018 die Fraktionen und Gruppen, die im Rat der Stadt Köln vertreten 
waren, folgende finanzielle Zuwendungen erhalten:

2 
 
Fraktion/Gruppe 
monatliche 
Pauschalen 
Fortbildungs-
pauschalen 
Personal-
kosten-
zuschuss Gesamt 
Anzahl 
RM 
je Rats-
mitglied 
SPD-Fraktion  148.200 € 10.400 € 777.650 € 936.250 € 26 36.010 € 
CDU-Fraktion  142.500 € 10.000 € 777.650 € 930.150 € 25 37.206 € 
Fraktion Bündnis 90/  
Grüne 102.600 € 7.200 € 486.150 € 595.950 € 18 33.108 € 
Fraktion Die Linke.Köln 34.200 € 2.400 € 196.750 € 233.350 € 6 38.892 € 
FDP-Fraktion  28.500 € 2.000 € 196.750 € 227.250 € 5 45.450 € 
AfD-Fraktion  17.100 € 1.200 € 123.650 € 141.950 € 3 47.317 € 
Ratsgruppe GUT 11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € 
Ratsgruppe BUNT  11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € 
Ratsgruppe Rot-Weiß  11.400 € 800 € 82.433 € 94.633 € 2 47.317 € 
 
Punkt 2 „Sitzungsgelder“ 
Die Höhe des Sitzungsgeldes ist in der Entschädigungsverordnung des Landes NRW festgelegt. Die 
in 2018 insgesamt ausgezahlten Sitzungsgelder betrugen für  
a. Mitglieder des Rates 181.510,40 € 
b. Sachkundige Einwohner/Bürger 175.611,00 €. 
 
Punkt 3 „Personalkostenzuschuss“ 
siehe Frage 2, Punkt 1.  
 
Punkt 4 „Sachkostenzuschüsse / Reisekostenzuschüsse“ 
Für die Übernahme von Sachkosten für Büromaterial, Taxikosten, Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für 
Literatur und Fachzeitschriften etc. erhalten die Fraktionen und Gruppen eine Pauschale in Höhe von 
475 € pro Mitglied pro Monat (siehe Frage 2 Punkt 1). Daneben wird eine Fortbildungspauschale von 
400 € je Mitglied und Jahr gezahlt. Separate Reisekostenzuschüsse werden nicht ausgezahlt. 
 
Zudem erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger eine durch Ratsbeschluss festge-
legte Ausstattung sowie Kosten für Porto und Telefon.  
 
Anzahl der 
Ratsmitglieder je 
Fraktion bzw. Gruppe 1 RM 2 RM 3 RM 4 bis 6 RM 7 bis 9 RM 10 bis 14 RM 15 bis 19 RM 20 bis 24 RM 25 bis 29 RM ab 30 RM
Dienstfahrzeug mit 
Fahrer 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2
Übernahme 
Portokosten bis zu 
einer jährlichen Höhe 
von 500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.556,00 € 2.556,00 € 4.090,00 € 4.090,00 € 6.135,00 € 6.135,00 € 7.669,00 €
Übernahme 
Telefongebühren bis 
zu einer jährlichen 
Höhe von 600,00 € 1.300,00 € 2.000,00 € 3.835,00 € 3.835,00 € 7.669,00 € 7.669,00 € 10.226,00 € 10.226,00 € 11.504,00 €
Büroräume 
einschließlich 
Nebenkosten 1 1 2 4 6 8 10 12 14 16
Sitzungsräume 
einschließlich 
Nebenkosten 0 0 0 1 1 2 2 2 2 3
Anzahl PC 1 2 4 6 9 10 11 13 14 16
Anzahl der 
Internetanschlüsse 1 2 4 6 9 10 11 13 14 16
Anzahl der Faxgeräte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Anzahl der 
Telefongeräte 1 2 2 3 5 10 14 16 18 20
Anzahl der 
Kopiergeräte 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1
 
 
Punkt 5 „Kopfzahlen“ 
Siehe Frage 2, Punkt 1. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3552/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.10.2019
Erstellt
10.10.2019 13:54