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AN/0854/2018

Verantwortungsvolle Ausübung von Aufsichtsratsmandaten und der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 01.06.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.06.2018, TOP 4.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3545 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.06.2018 
AN/0854/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 04.06.2018 
 
Verantwortungsvolle Ausübung von Aufsichtsratsmandaten und der Public Corporate 
Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Börschel, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu nehmen: 
In Köln hat der Versuch der Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, eine 
hauptamtliche Stelle im Vorstand des Stadtwerkekonzerns zu schaffen und unmittelbar zu 
besetzen zu einer Diskussion über den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der 
Stadt Köln geführt. Zu dem Skandal hätte es kaum kommen können, wenn der Wille zur 
Befolgung bestehender Regeln vorhanden gewesen wäre. Durch das Verhalten der 
Akteure drängt sich jedoch die Notwendigkeit einer Verschärfung des Kodex auf. 
Eine Debatte über diese Themen wird nicht nur in Köln geführt, sondern unter dem 
Stichwort „Compliance 2.0“ auch bundesweit. An dieser Debatte wird sich die Kölner 
Kämmerei mit einer eigenen Veranstaltung im September beteiligen, was wir ausdrücklich 
begrüßen. 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Beteiligungsverwaltung nach den bisherigen Erfahrungen bei der 
Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln 
a. ob die Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten (Punkt 2.2.5) nicht zu 
hoch angesetzt ist und hierdurch einzelne Personen mehr 
Aufsichtsratsmandate innehaben, als sie kompetent und verantwortungsvoll 
wahrnehmen können? 
b. die Regelung „Mandate in konzernbeherrschten Einzelgesellschaften gelten 
als eines“ (Punkt 2.2.5) – insbesondere hinsichtlich der Frage, ob hierdurch 
einzelne Personen mehr Aufsichtsratsmandate innehaben, als sie kompetent 
und verantwortungsvoll wahrnehmen können? 
2. Wann haben seit Inkrafttreten des Public Corporate Governance Kodex in den 
Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsunternehmen die geforderten 
regelmäßigen Effizienzprüfungen (Punkt 2.2.7) stattgefunden? (Wir bitten um eine 
Aufstellung für alle Beteiligungsunternehmen) 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zukünftig zu verhindern, dass 
Aufsichtsratsmitglieder „persönliche Interessen“ verfolgen (Punkt 2.9.2)? 
Punkt 2.5.2 des Kodex legt eine Karenzzeit von zwei Jahren für den Fall fest, dass ein 
Mitglied der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat wechseln möchte. Auf diese Weise soll 
die Unabhängigkeit der Beratung und Überwachung der Geschäftsleitung durch den 
Aufsichtsrat gewährleistet werden. 
Eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates gegenüber der Geschäftsführung 
kann jedoch auch umgekehrt entstehen, wenn Personen aus dem Aufsichtsrat in die 
Geschäftsführung wechseln. 
4. Wie schätzt die Verwaltung die Einführung einer Karenzzeit vor einem Wechsel (a) 
vom Aufsichtsrat in die Geschäftsführung desselben Beteiligungsunternehmens, (b) 
aus dem Kölner Rat in die Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens und 
(c) von der Leitung eines Dezernates in die Geschäftsführung eines 
Beteiligungsunternehmens ein? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0854/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
01.06.2018
Erstellt
30.05.2018 14:00