AN/0854/2018
Verantwortungsvolle Ausübung von Aufsichtsratsmandaten und der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln
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Linke Anfrage nach § 4
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.06.2018 AN/0854/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 04.06.2018 Verantwortungsvolle Ausübung von Aufsichtsratsmandaten und der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Börschel, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu nehmen: In Köln hat der Versuch der Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, eine hauptamtliche Stelle im Vorstand des Stadtwerkekonzerns zu schaffen und unmittelbar zu besetzen zu einer Diskussion über den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln geführt. Zu dem Skandal hätte es kaum kommen können, wenn der Wille zur Befolgung bestehender Regeln vorhanden gewesen wäre. Durch das Verhalten der Akteure drängt sich jedoch die Notwendigkeit einer Verschärfung des Kodex auf. Eine Debatte über diese Themen wird nicht nur in Köln geführt, sondern unter dem Stichwort „Compliance 2.0“ auch bundesweit. An dieser Debatte wird sich die Kölner Kämmerei mit einer eigenen Veranstaltung im September beteiligen, was wir ausdrücklich begrüßen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie bewertet die Beteiligungsverwaltung nach den bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln a. ob die Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten (Punkt 2.2.5) nicht zu hoch angesetzt ist und hierdurch einzelne Personen mehr Aufsichtsratsmandate innehaben, als sie kompetent und verantwortungsvoll wahrnehmen können? b. die Regelung „Mandate in konzernbeherrschten Einzelgesellschaften gelten als eines“ (Punkt 2.2.5) – insbesondere hinsichtlich der Frage, ob hierdurch einzelne Personen mehr Aufsichtsratsmandate innehaben, als sie kompetent und verantwortungsvoll wahrnehmen können? 2. Wann haben seit Inkrafttreten des Public Corporate Governance Kodex in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsunternehmen die geforderten regelmäßigen Effizienzprüfungen (Punkt 2.2.7) stattgefunden? (Wir bitten um eine Aufstellung für alle Beteiligungsunternehmen) 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zukünftig zu verhindern, dass Aufsichtsratsmitglieder „persönliche Interessen“ verfolgen (Punkt 2.9.2)? Punkt 2.5.2 des Kodex legt eine Karenzzeit von zwei Jahren für den Fall fest, dass ein Mitglied der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat wechseln möchte. Auf diese Weise soll die Unabhängigkeit der Beratung und Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat gewährleistet werden. Eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates gegenüber der Geschäftsführung kann jedoch auch umgekehrt entstehen, wenn Personen aus dem Aufsichtsrat in die Geschäftsführung wechseln. 4. Wie schätzt die Verwaltung die Einführung einer Karenzzeit vor einem Wechsel (a) vom Aufsichtsrat in die Geschäftsführung desselben Beteiligungsunternehmens, (b) aus dem Kölner Rat in die Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens und (c) von der Leitung eines Dezernates in die Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens ein? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0854/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 01.06.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 14:00