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0372/2020

Bauvorhaben auf dem Gelände Getränkehandel Falko Merkenicher Str. 210 in Niehl

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2854 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0372/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 
 
Bauvorhaben auf dem Gelände Getränkehandel Falko Merkenicher Str. 210 in Niehl 
 
Die SPD-Fraktion in der BV 5 hat in der Sitzung am 28.03.2019 unter TOP 7.2.2 eine Anfrage gestellt. 
 
Frage 1.: 
 
Sollte es bereits eine Baugenehmigung geben, für welche Art und welchen Umfang des Gebäudes ist 
diese erteilt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Hier ist nicht das Grundstück Merkenicher Str. 210 betroffen, sondern das benachbarte Grundstück, 
welches unter der Bezeichnung Merkenicher Str. 208 bzw. Sebastianstr. 201-203 registriert ist. Dazu 
ist eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Tiefgarage mit 31 Stellplätzen, drei Mehrfamilienhäu-
sern geringer Höhe mit 24 Wohneinheiten und einem Doppelhaus geringer Höhe mit 2 Wohneinheiten 
sowie 5 oberirdischen Stellplätzen erteilt worden. 
 
Frage 2.: 
 
Wann werden die Abrissarbeiten fortgesetzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Abrissarbeiten der Altsubstanz sind mittlerweile beendet. 
 
Frage 3.: 
 
Wann ist der Beginn der Neubebauung und seine Fertigstellung auf dem Gelände geplant? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Beginn der Neubebauung ist gestartet. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die ge-
plante Fertigstellung auf dem Gelände vor. Dem Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen 
der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundgesetz (GG) frei, über die zeitliche Dimension einer Bau-
ausführung zu bestimmen. 
 
Frage 4.: 
 
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Vorgänge zu beschleunigen? 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
 
Hier besteht keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, eine wie auch immer geartete Vorgangsbe-
schleunigung anzuordnen. 
 
Frage 5.: 
 
Welche Initiativen hat die Verwaltung bisher unternommen, um die Zustände, auch im Hinblick auf 
den provisorischen Schulweg, zu ändern und wieder ein Stück Normalität einkehren zu lassen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die der Anfrage beigefügten Bilder zeigen eine Momentaufnahme eines Zustands vor Ort auf, wel-
cher während den Abrissarbeiten auf dem Grundstück Merkenicher Str. 208 bzw. Sebastianstr. 201-
203 herrschte.  
 
Mittlerweile hat die Verwaltung hier Verkehrszeichenpläne angeordnet. So ist der Gehweg in dem 
Bereich der Merkenicher Str. 208 durch die Errichtung von Bauzäunen von Passanten gar nicht mehr 
benutzbar. Es sind Fußgängerüberwege eingerichtet worden, damit Passanten vor der Baustelle die 
Straßenseite wechseln und den Gehweg gegenüber dem Baustellenbereich benutzen können. Hier 
sind zusätzlich Barken als Gehwegabsicherung errichtet worden, die ein Überfahren des Gehweges 
durch andere Verkehrsteilnehmer (PKW/LKW) verhindern sollen.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sebastianstraße 201
  • Merkenicher Straße 210
  • Straße 20
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0372/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.03.2020
Erstellt
31.01.2020 13:29