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Bauvorhaben auf dem Gelände Getränkehandel Falko Merkenicher Str. 210 in Niehl

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0372/2020 vom 02.03.2020

Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 0372/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 Bauvorhaben auf dem Gelände Getränkehandel Falko Merkenicher Str. 210 in Niehl Die SPD-Fraktion in der BV 5 hat in der Sitzung am 28.03.2019 unter TOP 7.2.2 eine Anfrage gestellt. Frage 1.: Sollte es bereits eine Baugenehmigung geben, für welche Art und welchen Umfang des Gebäudes ist diese erteilt? Antwort der Verwaltung: Hier ist nicht das Grundstück Merkenicher Str. 210 betroffen, sondern das benachbarte Grundstück, welches unter der Bezeichnung Merkenicher Str. 208 bzw. Sebastianstr. 201-203 registriert ist. Dazu ist eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Tiefgarage mit 31 Stellplätzen, drei Mehrfamilienhäu- sern geringer Höhe mit 24 Wohneinheiten und einem Doppelhaus geringer Höhe mit 2 Wohneinheiten sowie 5 oberirdischen Stellplätzen erteilt worden. Frage 2.: Wann werden die Abrissarbeiten fortgesetzt werden? Antwort der Verwaltung: Die Abrissarbeiten der Altsubstanz sind mittlerweile beendet. Frage 3.: Wann ist der Beginn der Neubebauung und seine Fertigstellung auf dem Gelände geplant? Antwort der Verwaltung: Der Beginn der Neubebauung ist gestartet. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die ge- plante Fertigstellung auf dem Gelände vor. Dem Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundgesetz (GG) frei, über die zeitliche Dimension einer Bau- ausführung zu bestimmen. Frage 4.: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Vorgänge zu beschleunigen? Antwort der Verwaltung: 2 Hier besteht keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, eine wie auch immer geartete Vorgangsbe- schleunigung anzuordnen. Frage 5.: Welche Initiativen hat die Verwaltung bisher unternommen, um die Zustände, auch im Hinblick auf den provisorischen Schulweg, zu ändern und wieder ein Stück Normalität einkehren zu lassen? Antwort der Verwaltung: Die der Anfrage beigefügten Bilder zeigen eine Momentaufnahme eines Zustands vor Ort auf, wel- cher während den Abrissarbeiten auf dem Grundstück Merkenicher Str. 208 bzw. Sebastianstr. 201- 203 herrschte. Mittlerweile hat die Verwaltung hier Verkehrszeichenpläne angeordnet. So ist der Gehweg in dem Bereich der Merkenicher Str. 208 durch die Errichtung von Bauzäunen von Passanten gar nicht mehr benutzbar. Es sind Fußgängerüberwege eingerichtet worden, damit Passanten vor der Baustelle die Straßenseite wechseln und den Gehweg gegenüber dem Baustellenbereich benutzen können. Hier sind zusätzlich Barken als Gehwegabsicherung errichtet worden, die ein Überfahren des Gehweges durch andere Verkehrsteilnehmer (PKW/LKW) verhindern sollen.

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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