V/0273/2018
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
2154 Zeichen
V/0273/2018
V/0273/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Nach den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände
und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord werden folgende Zuschüs-
se gewährt:
1. Der Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus e.V. wird ein Zuschuss zu laufenden Auf-
wendungen in Höhe von 100,- € gewährt.
2. Dem Internationalen Kulturverein Atrium e.V. wird ein Zuschuss für die Durchführung des
Sommerfestes 2018 auf dem Sprickmannplatz in Höhe von 1.000,- € gewährt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 010
1
Bezirksvertretungen 2018
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 1.100
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die
von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
06.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Remmers
Telefon: 492-1650
oder - 1640
Remmers@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0273/2018
Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen
beantragt. Der Internationale Kulturverein Atrium e.V. richtet alle zwei Jahre das Sommerfest auf dem
Sprickmannplatz aus; zu dieser Einzelveranstaltung wurde ein Zuschuss beantragt.
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e-
darfs wird für die Antragsteller eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung eines Zuschusses in
der vorgeschlagenen Höhe ausgesprochen.
i.A.
gez.
Stefanie Remmers
Anlage A
1682 Zeichen
Anlage A zur V/0273/2018 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an zwei Antragsteller im Bezirk Münster-Nord. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet aufgrund dieser über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprickmannplatz
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0273/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37