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V/0273/2018

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 28.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.04.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2154 Zeichen

V/0273/2018 
V/0273/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Nach den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord werden folgende Zuschüs-
se gewährt:  
 
1. Der Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus e.V. wird ein Zuschuss zu laufenden Auf-
wendungen in Höhe von 100,- € gewährt.  
2. Dem Internationalen Kulturverein Atrium e.V. wird ein Zuschuss für die Durchführung des 
Sommerfestes 2018 auf dem Sprickmannplatz in Höhe von 1.000,- € gewährt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
1 
Bezirksvertretungen 2018   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 1.100  
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die 
von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
06.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Remmers 
Telefon: 492-1650  
         oder -   1640 
Remmers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0273/2018 
Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen 
beantragt. Der Internationale Kulturverein Atrium e.V. richtet alle zwei Jahre das Sommerfest auf dem 
Sprickmannplatz aus; zu dieser Einzelveranstaltung wurde ein Zuschuss beantragt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e-
darfs wird für die Antragsteller eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung eines Zuschusses in 
der vorgeschlagenen Höhe ausgesprochen.  
 
 
i.A. 
gez.  
 
Stefanie Remmers

Anlage A

1682 Zeichen

Anlage A zur V/0273/2018 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an zwei Antragsteller im Bezirk Münster-Nord.  
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet aufgrund dieser über die gestellten Anträge.  
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk.  
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG         0101 Bezeichnung der PG       Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe 
der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprickmannplatz
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0273/2018
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37