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0113/2020

Antrag nach § 3 BV5 (SPD); AN/0325/2019; Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.7

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2465 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Az 
Vorlagen-Nummer 
 0113/2020 
Freigabedatum: 16.01.2020  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
 
Antrag nach § 3 BV5 (SPD);  AN/0325/2019; Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf 
dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 3, 4 und 5 (Fragen 1 und 2 wurden in der Sitzung am 
19.09.2019 bereits durch ein Schreiben des EBA beantwortet) 
 
3. Das Eisenbahnbundesamt und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen, in wie weit die DB 
AG berechtigt ist, nicht mehr für den Bahnverkehr genutzte Liegenschaften auf dem Bahnge-
lände des ehemaligen Verschiebebahnhofs an Gewerbetreibende zu veräußern oder zu ver-
mieten. 
4. Die BV 5 bittet den StEA, eine Änderung des FNP und des Bebauungsplans für das Gebiet 
auf dem Gelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs nördlich des Penny-Marktes in Bilder-
stöckchen vorzunehmen, sodass zukünftig hier die Errichtung einer Schule möglich ist. 
5. Die BV5 bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit die von Lärm betroffenen Wohngebiete in 
Longerich bei der höchstzulässigen Schallimmission einer Mischkalkulation aus Wohnen und 
Gewerbe unterliegen dürfen. 
 
 
 
 
Zu 3.: Die Deutsche Bahn als Eigentümerin gewidmeter Bahnflächen kann diese im rechtlich zuläs-
sigen Rahmen nutzen, vermieten und auch veräußern. Die Flächen bleiben so lange gewid-
mete Bahnflächen bis diese als Bahnbetriebsflächen freigestellt sind.  
 
Die Freistellung kann nur erfolgen, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig 
eine Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten ist. Erst eine Freistellung durch das Ei-
senbahn-Bundesamt gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz von den Bahnbetriebszwe-
cken ermöglicht eine andere Nutzung als eine Nutzung für Bahnbetriebszwecke. Die Freistel-
lung einer Bahnbetriebsfläche kann das Eisenbahn-Bundesamt, die Gemeinde oder der Ei-
gentümer beantragen.  
Zu 4.: Wie bereits in der Vorlage 1774/2017 zur Sitzung der Bezirksvertretung am 29.06.2017 darge-
legt, muss zur Änderung des Flächennutzungsplans in dem beschrieben Bereich zunächst der 
Regionalplan geändert werden. Diese Änderung wird voraussichtlich in 2022 abgeschlossen 
sein. Im Anschluss kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. 
Zu 5.: Die Anfrage wird umfangreich in der Vorlage 4398/2019 unter Punkt 4 beantwortet.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0113/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.01.2020
Erstellt
15.01.2020 08:51