V/0634/2005
Bericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für Münster (AMS) im 1. Halbjahr 2005
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Berichtsvorlage
24695 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Bericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) im 1. Halbjahr 2005
Beratungsfolge
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
19.10.2005 Ausländerbeirat Bericht
Bericht:
1. Einführung
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde durch Vertrag zwischen der Stadt Münster und
der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Münster, zum 01.01.2005
gegründet. Sie verfügt über die Geschäftsbereiche Leistung sowie Markt und Integration. Die
wirtschaftlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden an drei Standorten im
Stadtgebiet Münster
1 erbracht. Die Leistungen zur Integration Arbeitssuchender i. R. d. SGB II
werden zukünftig überwiegend am Standort der Agentur, Wolbecker Straße, angeboten.
Zum 01.01.2005 erfolgte in allen Fällen pünktlich die erste Auszahlung der SGB II-Leistungen.
Auch bei den zum 01.07.2005 inzwischen zu bearbeitenden Fortzahlungsanträgen konnte bei
Vorliegen der Voraussetzungen wiederum termingerecht die Leistungsbewilligung erfolgen.
Im Integrationsbereich sind ebenfalls nach einer Startphase, in der die Datenerhebung für bisher
nicht erfasste frühere Sozialhilfebeziehende erfolgte, erste gute Erfolge zu verzeichnen.
2. Organisation
Der Kapazitäts- und Qualifikationsplan der AMS, der als Anlage dem Vertrag zur Gründung und
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 SGB II vom 25.11.2005 die Grundlage für
den Personaleinsatz innerhalb der AMS bildet, sieht einen Personaleinsatz im Umfang von 145
Stellen in der AMS vor. Hiervon entfallen 74,5 Stellen auf den Geschäftsbereich Leistung, 56
Stellen entfallen auf die Sachbearbeitung im Geschäftsbereich Markt und Integration. Hinzu
kommen im Geschäftsbereich Markt und Integration entsprechende Team- und Fachstellenlei-
1 Stadthaus 2, Bezirksverwaltung Münster-Nord, Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup
Vorlagen-Nr.:
V/0634/2005
Auskunft erteilt:
Frau Scholz/ Frau Havermeier
Herr Brummerloh
Ruf:
492 59 30 / 492 5010
698 542
E-Mail:
Beate.Scholz@stadt-muenster.de
HavermeS@stadt-muenster.de
Uwe.Brummerloh@arbeitsagentur.de
Datum:
08.08.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
2
tungen sowie die 1,0 Stelle für die Geschäftsführung des Geschäftsbereiches Markt und Integra-
tion.
Die Arbeitsgemeinschaft verfügt über eine Geschäftsführung, die die AMS gerichtlich und außer-
gerichtlich vertritt. Sie wird in Intervallen von 2 Jahren jeweils durch die beiden Träger gestellt.
Derzeit ist die Geschäftsführung durch die Stadt Münster besetzt, die stellvertretende Geschäfts-
führung durch die Agentur.
Das Organ der Trägervertretung bildet der Lenkungsausschuss, dessen Vorsitz jeweils von dem
Träger gestellt wird, der nicht die Gesamtgeschäftsführung innehat. Bis Ende 2006 nimmt daher
der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Münster, Herr Schwedhelm, den
Vorsitz im Lenkungsausschuss wahr.
Der Lenkungsausschuss bestimmt die strategischen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft im Rah-
men der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Er berät insbe-
sondere u.a. das Arbeitsmarktprogramm, den Wirtschaftsplan und den Kapazitäts- und Qualifika-
tionsplan der Arbeitsgemeinschaft.
Weiteres Organ der AMS ist der Beirat, der die Geschäftsführung und den Lenkungsausschuss
berät. Ihm gehören Vertreter der an der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik beteiligten Gruppen
(z.B. der Kammern, der Kirchen, der Jugendhilfe, der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der
Vertragspartner) an.
3. Geschäftsbereich Leistung
3.1. Fallzahlenentwicklung
Zum 01.01.2005 wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Münster für knapp 9 000 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchen-
de/Arbeitslosengeld II) bewilligt.
Am 30.06.2005 wurden insgesamt 1 167 Fälle zusätzlich betreut. Der Anstieg ergibt sich aus der
Gegenüberstellung von 1 992 neu aufgenommenen Leistungsfällen zu 825 Falleinstellungen im
ersten Halbjahr 2005.
Seit 01.01.2005 ist eine verstärkte Beratungsnachfrage nach den Leistungen des SGB II zu ver-
zeichnen. Monatlich sprechen durchschnittlich 6 00 Personen im Kundenzentrum Soziales sowie
den Anlaufstellen der AMS in den Bezirksverwaltungen Nord und Hiltrup vor. Eine tatsächliche
erstmalige Bewilligung von Leistungen wurde im ersten Halbjahr 2005 in durchschnittlich jeweils
332 Fällen monatlich gewährt.
3.2. Gründe für eine Antragstellung
Die Gründe für eine Antragstellung nach dem SGB II lassen sich v. a. wie folgt differenzieren:
♦ Ende des Arbeitslosengeld I-Bezuges : 25 %
♦ kein originärer Arbeitslosengeld I-Anspruch
z.B. wegen fehlender Vorversicherungszeiten : 25 %
♦ Zuzug von außerhalb
(monatlich durchschnittlich): 12 %
♦ Einkommensminderungen
(monatlich durchschnittlich): 11 %
3
♦ Beendigung/Abbruch von Studium
oder Schulausbildung: 11 %
♦ Sonstige 16 %
In der Summe liegen damit in mehr als 80 % der Antragstellungen die Ursachen außerhalb einer
präventiven Steuerungsmöglichkeit durch die AMS.
Weiterhin lassen sich aus den Gründen für eine Antragstellung zwei Ursachen ableiten für eine -
im Vergleich zu den bisherigen BSHG-Leistungen - deutlich gestiegene Inanspruchnahme von
Leistungen zum Lebensunterhalt:
Zum einen hat das SGB II die bisher nach dem BSHG bestehende Möglichkeit der darlehnswei-
sen Gewährung von Leistungen bei vorübergehender Notlage, z.B. nach Ende von Studium oder
Schule, nicht übernommen, sondern sieht eine echte Anspruchsberechtigung vor.
Darüber hinaus bewirken die neuen, wesentlich erhöhten Vermögensfreigrenzen, dass Leis-
tungsansprüche trotz vorhandener, nach dem SGB II aber geschützter Vermögenswerte, vorran-
gig vor einem Zugriff auf diese Eigenmittel sind.
4. Geschäftsbereich Markt und Integration
4.1. Arbeitslosenzahlen
Zum Stichtag 30.06.2005 waren in Münster 10 678 Personen (4 463 Frauen und 6 215 Männer)
im Rahmen des SGB II arbeitssuchend
2, d. h. grundsätzlich durch die AMS zu betreuen.
7 753 Personen (3 102 Frauen und 4 651 Männer) waren i. R. d. SGB II arbeitslos
3, d. h. standen
dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung und wurden konkret im Wege der Arbeitsvermittlung bzw.
des Fallmanagements betreut. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen von Januar bis Juni ist in
der nachfolgenden Grafik dargestellt und verläuft im landestypischen Trend, d. h. mit einem mar-
kanten - statistisch begründeten - Anstieg im Monat Februar, in dem die erwerbsfähigen ehema-
ligen BSHG-Leistungsempfänger/innen Aufnahme in die Arbeitslosenstatistik gefunden haben.
2 Arbeitssuchend ist, wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine Beschäftigung als Arbeitnehmer/in
sucht. Dies gilt auch, wenn er/sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausübt (§
15 SGB III analog). Es handelt sich um einen Oberbegriff zum Begriff "Arbeitslos".
3 Arbeitslos ist, wer als erwerbsfähiger Hilfebedürfti ger (§8 SGB II) nicht in einem Beschäftigungsver-
hältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, den Vermittlungsbemühungen des Trä-
gers der Grundsicherung zur Verfügung steht und ergänzend Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat (§
16 SGB III analog).
0
1000
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3000
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7000
8000
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Gesamt
Männer
Frauen
4
In der Gruppe der arbeitslos gemeldeten Personen beanspruchen folgende Bewerbergruppen
besondere Vermittlungsbemühungen4:5
♦ Bewerber/innen ohne Berufsausbildung 4 372 Personen 56,4 %
♦ Ausländische Bewerber/innen 1 631 Personen 21,0 %
♦ Bewerber/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen 2 009 Personen 25,9 %
♦ Bewerber/innen mit Schwerbehinderung 302 Personen 3,9 %
♦ Bewerber/innen über 50 Jahre 1 513 Personen 19,5 %
♦ Alleinerziehende. 850 Personen 11 %
4.2 Vermittlungszahlen
Bis Ende Juni 2005 konnten insgesamt 1 392 Arbeitslose (895 Männer, 497 Frauen) mit Träger-
schaft nach dem SGB II wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die monatliche Ent-
wicklung der Vermittlungszahlen ist nachfolgend dargestellt:
Die durchschnittliche monatliche Vermittlungszahl scheint sich unter den aktuellen Bedingungen
auf 250 - 270 einzuspielen und unterschreitet damit deutlich die Zahl der durchschnittlichen mo-
natlichen Neubewilligungen von Arbeitslosengeld II (rd. 330, vgl. Ziffer 3.1. der Vorlage).
Weitere 1 142 ehemalige Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen (688 Männer, 454 Frauen) konn-
ten im gleichen Zeitraum in eine Ausbildung vermittelt werden.
Die Zahl der Arbeitslosengeld I-Empfängern/innen, die durch Übernahme einer Erwerbstätigkeit
aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug ausschieden, belief sich in der Zeit von Januar bis Juni 2005
auf insgesamt 3 006 (1 717 Männer, 1 289 Frauen). Ein Ausbildungsplatz konnte aus diesem
Personenkreis 926 Personen (453 Männer, 473 Frauen) vermittelt werden.
4.3 Eingliederungsbudget und Arbeitsmarktprogramm
Der AMS ist für die Durchführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch das BMWA von den
insgesamt in Aussicht gestellten 15,2 Mill. Euro bisher ein Eingliederungsbudget in Höhe von
12,3 Mill. Euro zugeteilt worden.
4 Mehrfachnennungen möglich
5 Eine geschlechterdifferenzierte Darstellung war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht möglich
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250
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Jan 05 Feb 05 Mrz 05 Apr 05 Mai 05 Jun 05
Gesamt
Männer
Frauen
5
Das Eingliederungsbudget bildet die Grundlage für das Arbeitsmarktprogramm 2005, das aus-
schließlich auf den Personenkreis der Bezugsberechtigten gem. SGB II ausgerichtet ist. Es wur-
de ab September 2004 durch die Agentur für Arbeit Münster in Kooperation mit der Stadt Münster
(Sozialamt , AIM jugend +) auf der Basis der bisherigen Erfahrungen im Umgang mit den Förder-
instrumenten des SGB III und BSHG erarbeitet und durch den Lenkungsausschuss - nach Vor-
beratung durch den Beirat - verabschiedet. Hierbei wurden die einzelnen Instrumente so aufein-
ander abgestimmt, dass die unterschiedlichen Zielgruppen sowie die unterschiedlichen Belange
des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigt sind.
Die finanziellen Eckpunkte des Arbeitsmarktprogramms bilden:
Von diesen kalkulierten Beträgen sind derzeit für konkrete Maßnahmen Mittel in Höhe von insge-
samt 5,1 Mill. Euro (ca. 40 % des kalkulierten Gesamtvolumens) gebunden.
Rd. 3 000 Inanspruchnahmen der seit Jahresbeginn eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Maß-
nahmen/Instrumenten bestätigen einen entsprechenden Förderbedarf und insofern ein bedarfs-
orientiertes, effektives Maßnahmekonzept. Die detaillierten Teilnehmerzahlen der einzelnen
Maßnahmen/Instrumente ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Maßnahme/Instrument
Anzahl Eintritte/Förderungen
Berufliche Weiterbildung
283
Trainingsmaßnahmen
842
Eingliederungszuschüsse
96
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
89
Einstiegsgeld
60
Gemeinnützig zusätzliche Arbeitsgelegenheiten
"Zusatzjobs"
549
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
1.078
Summe
2.997
Leistungen
an Arbeitnehmer
v. a.
Weiterbildungskosten,
Trainingsmaßnahmen,
Mobilitätshilfen,
Einstiegsgeld
Reise- u. Bewerbungskos-
ten
4,79 Mill. € 1,49 Mill. € 4,38 Mill. € 1,94 Mill. €
Leistungen
an Arbeitgeber
v. a.
Eingliederungszuschüsse
Leistungen
an Träger
v. a.
ABM,
Team Arbeitsvermittlung,
Zusatzjobs/"1€-Jobs",
Leistungen nach § 16
Abs. 2 SGB II
Reha-Leistungen
6
4.4 Eingliederungsvereinbarungen
In einer Eingliederungsvereinbarung sollen gemäß § 15 SGB II die gegenseitigen Absprachen
zwischen persönlichem Ansprechpartner und Erwerbsfähigem verbindlich festgelegt werden.
Dazu gehören zunächst Art und Umfang der Leistungen, die der Erwerbsfähige erhält, ggf. auch
die übrigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft.
Demgegenüber regelt die Vereinbarung andererseits auch, welche Bemühungen der Erwerbsfä-
hige wie oft mindestens unternehmen muss und wie dies nachzuweisen ist.
Durch die Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereichs Markt und Integration wurden bis 30.06.2005
insgesamt 4.468 Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen.
4.5 U25 - junge arbeitslose Menschen
Gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
hat der Gesetzgeber den SGB II-Leistungsträgern bekanntermaßen eine besondere Verantwor-
tung zugewiesen. Sie kommt v. a. in der Verpflichtung
des § 3 Abs. 2 SGB II zum Ausdruck, die-
se jungen Menschen unverzüglich in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermit-
teln.
Im Zuständigkeitsbereich der AMS gehörten zu diesem Personenkreis am Stichtag 30.06.2005
insgesamt 614 Personen (379 Männer, 235 Frauen). Das entspricht einem Anteil von 8 % an der
Gesamtzahl aller i. R. d. SGB II arbeitslos gemeldeten Personen.
Von diesen 614 Personen verfügten
♦ rd. 81 % (83 % Männer, 79 % Frauen) nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung
♦ rd. 13 % (14 % Männer, 11,5 % Frauen) über eine betriebl./außerbetriebl. Ausbildung
♦ rd. 6 % (3 % Männer, 9,5 % Frauen) über einen Abschluß einer Berufsfachschule, Fach-
schule, Fachhochschule oder Universität
Um die erforderliche intensive Beratung und Betreuung zu gewährleisten, die insbesondere bei
diesem Personenkreis Voraussetzung für eine individuelle und nachhaltige Entwicklung berufli-
cher Perspektiven ist, wurde in dem zuständigen Team des Geschäftsbereichs Markt und Integ-
ration der optimale Betreuungsschlüssel von 1 : 75 realisiert. Es wurde ein umfassendes Kon-
zept spezieller Qualifizierungsmaßnahmen (Nachholen des Hauptschulabschlusses, Einstiegs-
qualifizierungen, Deutschkurse, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder überbetriebliche
Berufsausbildung) entwickelt.
Als meßbare Erfolge konnten durch diese Bemühungen bislang
♦ 196 Jugendliche in Erwerbstätigkeit
♦ 199 Jugendliche in verschiedene, überwiegend schulische Ausbildungen
vermittelt werden und die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten "U25" von 745 Personen im
Februar auf 614 Personen im Juni reduziert werden
5.
Dies sollte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Großteil dieser Personengruppe hohe
Anforderungen an das Engagement und die Kreativität des Vermittlungsteams stellt:
Etwa 80 % der Jugendlichen ohne Berufsausbildung sind bereits 20 Jahre und älter und konnten
trotz mehrfacher Bemühungen keinen Ausbildungsabschluß erzielen. Zusätzlich muss bei etwa
der Hälfte dieser Jugendlichen davon ausgegangen werden, dass aufgrund der persönlichen
Voraussetzungen die Absolvierung einer Ausbildung nicht erwartet werden kann.
5 Eine geschlechterdifferenzierte Darstellung war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht möglich
7
Die Bundesagentur für Arbeit erstellte ein "Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem
SGB II". Ein Schwerpunkt befasst sich mit dem Thema "Angebote für junge Menschen" und der
Einrichtung von Jugendkonferenzen. Zentrale Aufgabe der Jugendkonferenz ist es, die Res-
sourcen und jugendspezifischen Angebote und Aktivitäten aller Bildungs- und Arbeitsmarktakteu-
re im Interesse einer nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration junger Menschen aufein-
ander abzustimmen. Idealtypisch geht es dabei um die Aufstellung eines koordinierten Arbeits-
marktprogramms durch die Träger der Grundsicherung (SGB II) in Abstimmung mit Wirtschaft,
Bildungsträgern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern und regionalen Jugendhilfeträgern
u. a. mit dem Ziel, die Integration junger Menschen zu optimieren.
Der Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster übertrug die Federführung für die Durchführung der
Jugendkonferenz auf die AIM jugend +.
Die erste Jugendkonferenz findet am 07.11.2005 im Stadtweinhaus statt. Teilnehmende sind
Politik und Verwaltung, Agentur für Arbeit, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Verbände
der freien Wohlfahrtspflege, Träger der Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, Vertreter und Vertre-
terinnen von Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen etc.) und Frauenbeauftragte. Die Ein-
ladungen werden Mitte September versandt.
4.6 Zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten - "1€-Jobs"
Vom Instrument der "im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten"
gem. § 16. Abs. 3 SGB II, das unter dem Begriff "Zusatzjobs" bzw. "1€-Jobs" bereits vieldisku-
tiert wurde, machen die Mitarbeiter/innen der AMS mit mehrfacher Intention Gebrauch:
♦ Möglichkeit zur Schulung von Grund- und Schlüsselqualifikationen
♦ Möglichkeit zur Erhöhung des persönlichen Budgets über die Regelleistung hinaus
♦ Möglichkeit zur Gewöhnung an regelmäßige Arbeit
Vor diesem Hintergrund werden in Münster 1,50 € je Stunde als Mehraufwandsentschädigung
gezahlt und der Freiwilligkeit sowie dem Nutzen für die Integration der/s Bewerbers/in bei der
Besetzung dieser Stellen Priorität eingeräumt.
Die Arbeitsgelegenheiten werden individuell mit einer maximalen Dauer von 6 Monaten und 20
Stunden wöchentlich je Job eingerichtet und durch (freie) Träger angeboten und begleitet. Die
Träger erhalten eine monatliche Pauschale in Höhe von 150 Euro.
Ein Stellenpotential für die Einrichtung von Zusatzjobs boten die im letzten Quartal 2004 bean-
tragten Arbeitsgelegenheiten i. R. d. Programms "für aktiv" sowie die bisher von der Stadt einge-
richteten Arbeitsgelegenheiten.
Seit Jahresbeginn sind über das Instrument "Zusatzjobs" insgesamt 419 Personen gefördert
worden.
Derzeit sind 284 Personen, davon 50 Jugendliche in Zusatzjobs beschäftigt, weitere 300 Stellen
können besetzt werden
5.
Eine Übersicht über die Träger, Arbeitsfelder und Teilnehmerstruktur im Bereich der Zusatzjobs
ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
5 Eine geschlechterdifferenzierte Darstellung war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht möglich
8
Innerhalb der Stadt Münster erfolgt die zentrale Steuerung und Koordination der gemeinnützigen
zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten bei der AIM jugend +. Dies umfasst die verwaltungsmäßige
und haushaltstechnische Abwicklung.
Durch Teilnahme an dem EU finanzierte Landesprogramm JobPlus, das ab Juli 2005 im An-
schluss an die Zusatzjobs Fortbildungen mit integrierten Praktika in Betrieben des ersten Ar-
beitsmarktes ermöglicht, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Übergang in eine so-
zialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt werden.
Die Abwicklung des Programms JobPlus wird von vier Trägern wahrgenommen, die jeweils einen
Job coach beschäftigen (Stadt Münster AIM jugend +, Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit
e.V., Jugendausbildungszentrum gGmbH und Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung
mbH).
4.7 Kinderbetreuung als Angebot der AMS
Der Gesetzgeber hat die Kommunen im TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) beauftragt, durch
den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren "fehlende Kinderbetreuung"
als Hindernis für eine Arbeitsaufnahme weitestgehend auszuschließen. Die AMS hat dieser For-
derung mit der Einrichtung einer 0,5 Stelle "Fallmanagement Kinderbetreuungsangebote für An-
spruchsberechtigte nach dem SGB II" Rechnung getragen. Im Mai 2005 nahm eine Dipl. Sozial-
arbeiterin die Tätigkeit in diesem Aufgabenbereich auf.
Ein Schwerpunkt liegt in der Realisierung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige und die
Ausrichtung dieser Angebote auf die unterschiedlichen Bedarfslagen der Eltern. So soll ihnen
neben der beruflichen Qualifizierung die Rückkehr in den Beruf ermöglicht werden.
Die Anbindung der Stelle an das Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
stellt eine enge Kooperation der unterschiedlichen Fachkräfte sicher und ermöglicht so einen
Zugriff auf das gesamte Spektrum der Kinderbetreuungsangebote.
Dieses Angebot steht ausschließlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB II zur Verfügung.
5. Personal
Deutlich höhere Fallzahlen sowie Fallzahlsteigerungen als kalkuliert führten von Beginn an konti-
nuierlich zu personellen Engpässen sowie zu erheblich ungünstigeren Betreuungsschlüsseln als
die idealtypische Norm der Bundesagentur vorsah.
Im Geschäftsbereich Leistung begründete die arbeits- und zeitaufwändige Annahme und Bear-
beitung der zahlreichen Neuanträge sowie der erhebliche zeitliche Druck, die Leistungen zum
Lebensunterhalt rechtzeitig zu gewähren eine außergewöhnlich belastende Arbeitssituation, die
sich in einer erheblichen Mitarbeiterfluktuation niederschlug.
Es wurden dem Geschäftsbereich Leistung daher schrittweise zunächst befristet aus dem städti-
schen Personalbudget insgesamt 7,1 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt.
Im Geschäftsbereich Markt und Integration ergibt sich eine vergleichbare Situation im Team
Vermittlung. Von den dort eingerichteten 16,3 Stellen arbeiten 2 Kräfte stellenorientiert, d. h. sie
betreuen keine Bewerber/innen. Für die übrigen 14,3 Stellen ergibt sich infolgedessen bei rd.
8.700 zu betreuenden arbeitsuchenden Personen ein Betreuungsschlüssel von bis zu 1: 700.
Insofern ist unumstritten auch hier dringend eine Personalverstärkung erforderlich, um effektive
Vermittlungstätigkeit durchzuführen.
9
Es wird daher angestrebt, Mittel aus den ungebundenen Anteilen des Eingliederungsbudgets in
das Verwaltungsbudget umzuschichten und hieraus beide Geschäftsbereiche um jeweils 10 Stel-
len - zunächst befristet bis 31.12.2006 - zu verstärken.
Für den Geschäftsbereich Leistung würden, sofern der Lenkungsausschuss diesen Vorschlag
billigt, aus den zusätzlichen Mitteln zunächst die Kosten für die - bislang ausschließlich kommu-
nal finanzierten - 7,1 Stellen entsprechend den vereinbarten Kostenverteilungsschlüsseln über-
nommen und zusätzlich noch 2,9 weitere, analog finanzierte Stellen eingerichtet.
Nach Einschätzung der Geschäftsführung besteht mit dieser beabsichtigten Maßnahme berech-
tigte Hoffnung auf eine Stabilisierung der Personalsituation.
6. Revision und kommunale Entlastung durch Hartz IV
Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten
erfolgt, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden, durch den Bund.
Daneben beteiligt sicht der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung
um sicherzustellen, dass die Kommunen insgesam t durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleis-
tungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) unter Berücksichtigung der sich aus ihm ergebenden Einspa-
rungen der Länder um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Für das Jahr 2005 sieht das Gesetz vor, dass zunächst 29,1 % der Kosten der Unterkunft den
Kommunen vom Bund zu erstatten sind. Dieser Anteil sollte erstmalig zum 01.03. d. J. sowie am
01.10. 2005 überprüft werden. Mit der Überprüfung im Oktober 2005 sollte gleichzeitig eine end-
gültige Festlegung der prozentualen Bundeserstattung für das Jahr 2005 und das Jahr 2006 er-
folgen.
Wie bereits dem Ausschuss berichtet, ist das Verfahren im Hinblick auf die unsichere Datenlage
kritisch zu sehen, da zwar die Summe der Belastungen seitens der Kommunen beziffert werden
kann, einzelne andere Daten jedoch, die ebenfalls Basis der Überprüfungs- und Anpassungskri-
terien sind, aus verschiedenen Gründen nicht verlässlich zu ermitteln sind. Es konnten insofern
maximal Schätzwerte vorgelegt werden.
Auf Grund der steigenden Fallzahl beträgt die Gesamtbelastung der Stadt Münster durch die
Kosten der Unterkunft bezüglich Wohnungsbeschaffungskosten etc. und einmaligen Bedarfen im
Jahr 2005 voraussichtlich 41.838.000,00 €. Ausgehend von einer Bundeserstattung von 29,1 %
sowie weiterer Entlastungen durch Wegfall der Kosten der Krankenhilfe und bisher gewährter
einmaliger Beihilfen ist bislang für das Jahr 2005 mit einer Entlastung von rund 5.000.000,00 € zu
rechnen. Würde die Bundeserstattung statt von derzeit 29,1 % tatsächlich auf die zwischenzeit-
lich diskutierten 7,3 % zurückgesetzt, würde sich für den städtischen Haushalt keine Entlastung
mehr ergeben, sondern stattdessen eine Belastung des Haushalts von mindestens 3,7 Millionen
Euro eintreten.
i. V.
gez.
Dr. Klein
Anlage 1
2491 Zeichen
Anlage 1
Arbeitsgemeinschaft Münster
Gemeinnützig zusätzliche Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II
Träger Zahl der
bewiligten
Stellen
Zahl der besetzten
Stellen
Altenzentrum Klarastift 12 6
Arbeiterwohlfahrt 10 2
Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit
e.V.
54 24
Arbeitskreis International e.V. 1 1
Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.V. 2 1
Arbeitskreis Ostviertel e.V. 8 4
Arbeitslose brauchen Medien e.V. 5 4
argos Inst. für gesellschaftl. Studien e.V. 1 1
Aufbruch-Initiative Münster e.V. 5 3
Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.V. 18 18
Bischof-Hermann-Stiftung 10 3
BüRe gGmbH 38 25
Chance e.V. 20 7
Diakonisches Werk Münster e.V. 14 7
Die Buntspechte e.V. 1 0
Die Mobilen 1 0
DJK Marathon Münster e.V. 2 2
DJK Wacker Mecklenbeck 4 3
DJK SC Nienberge 2 1
"draußen!" e.V. 2 2
Evangelische Familienbildungsstätte e.V. 1 1
Ev. Altenhilfezentrum Meckmannshof 24 13
1.FC Gievenbeck von 1949 e.V. 2 0
HFR Rümpelfix gGmbH 13 8
Jüdische Kultus-Gemeinde 4 3
Jugendausbildungszentrum JAZ 107 57
Kaktus Münster e.V. 5 4
Kindergruppe Löwenmäulchen e.V. 1 0
Kolping Bildungswerk 1 1
Landschaftsverb. Westf.- Lippe 4 3
Mensch & Hund im Münsterland e.V. 2 0
MUM Mutter und mehr 3 0
Münster-Tafel e.V. 10 7
Offener Bürgerkanal 12 9
SC Preußen 06 e.V. 2 2
Sozialstation Mathildenstift 1 1
Stadt Münster 157 76
Thema e.V. - Der kleine Bühnenboden 6 5
THW Technisches Hilfswerk 3 2
Umweltwerkstatt Hiltrup 16 10
Unteroffiziersheim Frohe Stunden e.V. 8 8
Verein "De Bockwindmüel" e.V. 5 4
Westf. Pferdemuseum 1 1
Westf. Reit- und Fahrschule e.V. 3 2
Westf.Wilhelms-Universität 22 13
Zugvogel e.V. 1 0
Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. 1 1
Summen 625 345
Aufteilung der Stellen nach Einsatzfel-
dern
Arbeitsfeld Anazhl der
Maßnah-
men
Anzahl der
Stellen
Anzahl der
besetzten
Stellen
Kinderbetreuung und Jugendliche 19 41 19
Altenpflege/Seniorenarbeit 15 51 24
Behindertenbetreuung 5 10 8
Sonstige soziale Dienste 32 78 49
Bildungswesen/Wissenschaft/Forschung 16 29 21
Kunst und Kultur 22 58 44
Breitensport/Freizeitgestaltung 8 17 11
Erhaltung/Verbesserung der Umwelt 6 15 9
Naturschutz und Landschaftspflege 13 125 51
Ressourcenschonung und Recycling 3 32 19
Sicherheit und Ordnung 8 12 7
Sonstige Einsatzfelder 10 157 83
Summen 157 625 345
Bestand an Teilnehmer/innen in Arbeitsgelegen-
heiten
Gesamt Männer Frauen
Teilnehmer/innen gesamt 345 228 117
darunter
Jugendliche unter 25 Jahren 57 41 16
Ausländer/innen 49 37 12
Schwerbehinderte 23 16 7
Personen über 50 Jahre 42 30 12
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wolbecker Straße
- Sprickmannstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0634/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37