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AN/0384/2018

Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt, Dringlichkeitsantrag Grüne

Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne) 04.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 6.2.16

2018-03-08 Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt

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Sachstandsbericht 2021

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2018-03-08 Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt

3244 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Prüfung der Zuständigkeit für ein Verkehrsführungskonzept Altstadt 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt am 08.03.2018 aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO 
NW eine Entscheidung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Ver-
kehrsführungskonzepts Altstadt" zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die 
Bezirksvertretung Innenstadt. 
 
Begründung: 
Der Bezirksvertretung Innenstadt wird in ihrer Sitzung am 08.03.2018 eine Vor-
lage seitens der Verwaltung vorgelegt, über ein "Verkehrsführungskonzept Alt-
stadt" zu beraten. Die Bezirksvertretung ist in der Beratungsreihenfolge dieser 
Vorlage lediglich als beratendes Organ aufgeführt; Beschlussorgan in dieser Fra-
ge soll der Verkehrsausschuss sein. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bezweifelt jedoch, dass hier die am 11.07.2017 
vom Rat der Stadt Köln beschlossene Fassung der Zuständigkeitsordnung einge-
halten wurde. Diese Zuständigkeitsordnung spricht in ihrem § 2 Abs. 3.1 den Be-
zirksvertretungen die Kompetenz zu, über "Verkehrsführungen, (...), die nicht 
über die Bezirksgrenzen hinausführen (...)" entscheiden zu können. 
Im vorliegenden Fall schlägt die Verwaltung Maßnahmen für Verkehrsführungen 
vor, die zwar auf dem historisch traditionsreichem Boden der Altstadt stehen, im 
Rahmen ihrer verkehrlichen Auswirkungen jedoch nur von bezirklicher Bedeutung 
sind und zudem - dies benennt §2 Abs. 3.1 Zuständigkeitsordnung explizit - nicht 
 
Bezirksvertretung Innen-
stadt  
Ludwigstrasse 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

über die Bezirksgrenzen hinausführen. Keine der aufgeführten Straßen gehören 
zudem zum überörtlichen oder zum überbezirklichen Straßennetz. Eine Zustän-
digkeit des Verkehrsausschusses erkennt die Bezirksvertretung hier nicht.  
Da die Gemeindeordnung in §37 Abs. 2 vorsieht, dass der Hauptausschuss in 
Streitfragen zu entscheiden hat, bittet die Bezirksvertretung Innenstadt den 
Hauptausschuss um einen entsprechenden Beschluss. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da der Beschluss der Bezirksvertretung zu Anrufung des Hauptausschusses in 
ihrer letzten Sitzung (TOP 7.2.3) formal nicht ausreicht, um eine Entscheidung 
herbeizuführen, muss in dieser Sitzung die formal korrekte Anfrage beschlossen 
werden. Nur so kann der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung am 
09.04.2018 darüber beraten. Auf das Ergebnis dieses Beratungen wartet auch 
der Verkehrsausschuss, der das Thema "Verkehrsführungskonzept Altstadt" in 
seiner Sitzung am 05.03.2018 aufgrund des Ansinnens der Bezirksvertretung auf 
Prüfung ebenfalls vertagt hat. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez.  Antje Kosubek                       gez. Markus Graf 
Fraktionsvorsitzende

Sachstandsbericht 2021

696 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0384/2018 
 Stand: 16.02.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt, Dringlichkeitsantrag Grüne 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO NW eine Entschei-
dung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Verkehrsführungskonzepts Altstadt" zuständig 
ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Der Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses beraten.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0384/2018
Typ
Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne)
Datum
04.01.2022
Erstellt
08.03.2018 08:00