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Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt, Dringlichkeitsantrag Grüne

Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne) AN/0384/2018 vom 04.01.2022

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • 2018-03-08 Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Prüfung der Zuständigkeit für ein Verkehrsführungskonzept Altstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Innenstadt am 08.03.2018 aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO NW eine Entscheidung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Ver- kehrsführungskonzepts Altstadt" zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt. Begründung: Der Bezirksvertretung Innenstadt wird in ihrer Sitzung am 08.03.2018 eine Vor- lage seitens der Verwaltung vorgelegt, über ein "Verkehrsführungskonzept Alt- stadt" zu beraten. Die Bezirksvertretung ist in der Beratungsreihenfolge dieser Vorlage lediglich als beratendes Organ aufgeführt; Beschlussorgan in dieser Fra- ge soll der Verkehrsausschuss sein. Die Bezirksvertretung Innenstadt bezweifelt jedoch, dass hier die am 11.07.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Fassung der Zuständigkeitsordnung einge- halten wurde. Diese Zuständigkeitsordnung spricht in ihrem § 2 Abs. 3.1 den Be- zirksvertretungen die Kompetenz zu, über "Verkehrsführungen, (...), die nicht über die Bezirksgrenzen hinausführen (...)" entscheiden zu können. Im vorliegenden Fall schlägt die Verwaltung Maßnahmen für Verkehrsführungen vor, die zwar auf dem historisch traditionsreichem Boden der Altstadt stehen, im Rahmen ihrer verkehrlichen Auswirkungen jedoch nur von bezirklicher Bedeutung sind und zudem - dies benennt §2 Abs. 3.1 Zuständigkeitsordnung explizit - nicht Bezirksvertretung Innen- stadt Ludwigstrasse 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de über die Bezirksgrenzen hinausführen. Keine der aufgeführten Straßen gehören zudem zum überörtlichen oder zum überbezirklichen Straßennetz. Eine Zustän- digkeit des Verkehrsausschusses erkennt die Bezirksvertretung hier nicht. Da die Gemeindeordnung in §37 Abs. 2 vorsieht, dass der Hauptausschuss in Streitfragen zu entscheiden hat, bittet die Bezirksvertretung Innenstadt den Hauptausschuss um einen entsprechenden Beschluss. Begründung der Dringlichkeit: Da der Beschluss der Bezirksvertretung zu Anrufung des Hauptausschusses in ihrer letzten Sitzung (TOP 7.2.3) formal nicht ausreicht, um eine Entscheidung herbeizuführen, muss in dieser Sitzung die formal korrekte Anfrage beschlossen werden. Nur so kann der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung am 09.04.2018 darüber beraten. Auf das Ergebnis dieses Beratungen wartet auch der Verkehrsausschuss, der das Thema "Verkehrsführungskonzept Altstadt" in seiner Sitzung am 05.03.2018 aufgrund des Ansinnens der Bezirksvertretung auf Prüfung ebenfalls vertagt hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Antje Kosubek gez. Markus Graf Fraktionsvorsitzende
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0384/2018 Stand: 16.02.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt, Dringlichkeitsantrag Grüne Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO NW eine Entschei- dung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Verkehrsführungskonzepts Altstadt" zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Der Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses beraten.

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.2.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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