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3704/2020

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll SoSe

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Ansehen

Anlage 1 - ISEK_Ostheim_Neubrück_Fortschreibung_

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

11310 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3704/2020 
Freigabedatum 27.01.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim 
und Neubrück„ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
(Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“. 
 
2.)  Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtent-
wicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, 
die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vor-
behalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote 
von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veran-
schlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen 
bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl. 
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu einem Mehr-
bedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzpla-
nung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. 
Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 
Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 2024 in den zu-
künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
 
3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung  
 
a. mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
konzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der Maßnahmen-
konzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund 
laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden 
 
b. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksver-
tretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren 
 
c. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der 
Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Be-
zirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.991.121€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 bis maximal 70%
    % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  467.692  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 bis maximal 70%
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist einer der 15 Kölner Sozialräume des Programms „Le-
benswerte Veedel“ und liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Er wird seit fast 15 Jahren 
durch die Sozialraumkoordination unterstützt, die regelmäßig bei langjährig vor Ort tätigen Trägern 
angebunden ist.  
Der Sozialraum weist im jüngeren Beobachtungszeitraum durchgängig s oziale Problemlagen und 
auch (funktionale) städtebauliche Missstände auf, deren Verringerung oder Behebung durch geeigne-
te Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung im öffentlichen Interesse und besonders auch im 
Interesse der dort lebenden Menschen liegt. Dem besonderen Entwicklungsbedarf dieses Sozialrau-
mes wird mit dem vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept durch eine aufeinander abge-
stimmte Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen entsprochen. Die Festlegung des So-
zialraums als Gebiet der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) mit einem entspre-
chenden Beschluss des Rates der Stadt Köln erfolgte im Rahmen der Beschlussfassung des Leitkon-
zeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ am 20. Dezember 2016. 
Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 und 2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, das ISEK

4 
„Ostheim und Neubrück“ erstellt und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfas-
sung vorgelegt (vgl. Vorlagennummer 3789/2018). Zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020  
wurde es erstmalig der Bezirksregierung Köln zur Förderungsbeantragung vorgelegt.  
Für das STEP 2020 konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung ausgesprochen werden. 
Der Antrag für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in die Kategorie B „grundsätzlich förderfä-
hig, aber aus Budgetgründen keine Förderung in 2020“ eingeordnet worden.  
Der Aufwertungsbedarf und der Erwartungsdruck von Seiten der Bürger und der lokalen Politik sind 
nach wie vor hoch. Die Umsetzung der Maßnahmen und somit eine st ädtebauliche Aufwertung des 
zentralen Versorgungsbereiches Neubrück sowie eine Erweiterung des Angebotes für Kinder und 
Jugendliche in den stark sozial belasteten Großwohnsiedlungen in Ostheim und in Neubrück sind und 
bleiben investive Eckpfeiler zur Aufwe rtung und Stabilisierung des Sozialraums. Die Maßnahmen 
wurden deshalb am 30. September 2020 zum STEP 2021 erneut zur Bewilligung eingereicht.  
Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ bildet die  Grundlage für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung und wurde zu-
nächst als Bestandteil des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ erstellt. Es wurde entspre-
chend dem neuen Programmaufruf 2021 des Landes NRW aktualisiert und in das Programm „Sozia-
ler Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ eingeordnet. Es wurde um 
Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergänzt. Eine positive 
Auswirkung auf den Klimaschutz im Sozialraum Ostheim und Neubrück sollen die Maßnahmen der 
Begrünung von Dächern, Fassaden und intensive Begrünung des Wohnumfeldes, insbesondere 
durch die intensive Ansprache von Eigentümern vor Ort und Bewerbung des städtischen Förderpro-
gramms „Grün hoch 3“ sowie des „Haus -, Hof- und Fassadenprogramms“ erzeugen. Des Weiteren 
wirkt sich die Erhöhung des Grünanteils der Maßnahme „Umgestaltung Platz an St. Adelheid“ positiv 
auf das Mikroklima aus. 
 
Die für einen Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehenen und erneut vorgelegten Maßnahmen 
stellen sich wie folgt dar (Kostenübersicht): 
 
Maßnahme Hinweis Umsetzungs- 
zeitraum 
Gesamtkos-
ten 
Externe Beratung und Unter-
stützung bei der Erstellung des 
Leitkonzeptes 
Erneute  
Antragstellung 
2015 2016 24.829 € 
Partizipative Neugestaltung 
„Platz an St. Adelheid“ Markt-
platz Neubrück 
Erneute  
Antragstellung 
2021 2025 1.500.043 € 
Büro für Quartiersmanagement 
u. Aktivierung 
Erneute  
Antragstellung 
2021 2023 232.466 € 
Haus,- Hof- und Fassadenpro-
gramm 
Erneute  
Antragstellung 
2021 2024 323.205 € 
„Zuhause im Veedel" (Modul A) Erneute  
Antragstellung 
2021 2025 190.695 € 
Jugendeinrichtung Gernsheimer 
Straße 
Antragsstellung 
zum STEP 2023 
2023 2025 1.772.850 € 
Summe der beantragten 
Maßnahmen    4.044.088 €

5 
Neben diesen tabellarisch aufgeführten Maßnahmen umfasst das ISEK zwei weitere Maßnahmen, für 
die aus anderen Förderprogrammen bereits eine Bewilligung ausgesprochen wurde und die von Amt 
15 koordiniert werden. Dies ist zum einen die investive Maßnahme „Umgestaltung Bolzplatz George-
straße“ (Kosten 395.023 € , Stand 12/2020), für die seitens des Landes Nordrhein -Westfalen unter 
Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) 2014 -2020 
„Investition in Wachstum und Beschäftigung“ im Jahr 2020 eine anteilige Förderung (50 %) be willigt 
wurde und für die derzeit die Umsetzungsvorbereitung bei Amt 51 bearbeitet wird. Ebenfalls bereits 
bewilligt wurde die konsumtive Maßnahme „Hitzeaktionsplan“ (Kosten 19.702 €), die eine Laufzeit von 
drei Jahren (2019-2021) hat und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare 
Sicherheit gefördert wird. Die Maßnahme wird von Amt 57 umgesetzt. Die Ko sten für diese beiden 
Maßnahmen ergeben zusammen 414.725 € und sind ebenfalls im Haushalt „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ eingestellt.  
 
Finanzierung: 
Der Rat hat die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln: mitwirken, 
zusammenhalten, Zukunft gestalten“ aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 
rd. 77,3 Mio. € -vorbehaltlich der avisierten Förderzugänge- in seiner Sitzung am 20. Dezember 2016 
beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016).  
 
Für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sollen aus dem o. g. Ansatz nun insgesamt circa 4,4 
Mio. € zur Umsetzung der dargestellten Einzelmaßnahmen verwandt werden. 
 
Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € sind im städtischen Doppelhaushalt 
2020/21 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt. Der darüber hin-
aus entstehende Finanzbedarf wird vorbehaltlich einer Förderzusage in den Haushaltsjahren nach 
2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
 
Die Planung der Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm erfolgte ursprünglich konsumtiv im 
Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Nach detaillier-
ter Prüfung wird die Maßnahme als investive Investitionszuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung 
bewertet. Im Rahmen der Haushaltsplan-Anmeldung 2022 ff. wird der geplante Betrag in Höhe von 
323.205 € für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 von der konsumtiven Ergebnisrechnung in die inves-
tive Finanzrechnung auf die zugehörige Finanzstelle umgeplant. 
 
Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen dienen sowohl der Vorfinanzierung der Maßnahmen als 
auch der Sicherstellung der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.  
 
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt 
werden. Maßnahmen, die über die Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine För-
derquote von bis zu maximal 70 % auf.  
 
 
Anlage 1: 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“

Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll SoSe

2900 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  16.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
5.1 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozi-
alraum „Ostheim und Neubrück“ 
3704/2020 
 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzep-
tes (Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und 
Neubrück“. 
 
2.)  Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten 
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der 
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förder-
zugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkos-
ten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebnis-
wirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2024 in Höhe 
von circa 3,464 Mio. € (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl. der 
mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu einem 
Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittel-
fristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten 
Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und 
Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschich-
tungen vorsehen. 
Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 
2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
 
3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung

a. mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der 
Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermit-
telgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erfor-
derlich werden 
 
b. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der 
Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der 
Mitteilung zu informieren 
 
c. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fach-
ausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 1 - ISEK_Ostheim_Neubrück_Fortschreibung_

164032 Zeichen

Dezember 2020 
 
 
 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept  
für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“  
- Fortschreibung 2020 - 
 
Für das Programm 
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten 
der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
Stand 21.12.2020 
 
Impressionen aus dem Sozialraum „Ostheim und Neubrück“

2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
 
 
Kontakt / Impressum 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Telefon 0221 / 221-33674 
stadtentwicklung.statistik@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat Stadtentwicklung, Planen und 
Bauen 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum  „Ostheim und Neubrück“ 3 
 
Vorwort 
 
Ein erklärtes Ziel der Kölner Stadtentwick-
lung ist eine ausgewogene Entwicklung der 
unterschiedlichen Quartiere, in Köln  „Vee-
del“ genannt, zu erreichen. Dies gilt sowohl 
für die gebaute Umwelt als auch für die so-
ziale Balance. Hierfür müssen wir immer 
wieder genau hinschauen und die Potenzi-
ale der unterschiedlichen Räume erkennen 
und frühzeitig fördern. 
 
Die Stadtteile Ostheim und Neubrück lie-
gen im rechtsrheinischen Bezirk Kalk und 
bilden zusammen aufgrund ihrer Sozial-
struktur und städtebaulichen Anlagen - 
beide weisen Großwohnsiedlungen auf - ei-
nen der 15 Sozialräume des städtischen 
Programms „Lebenswerte Veedel“, die 
spezifische Handlungsbedarfe  erkennen 
lassen.  
 
Die im Integrierten Stadtentwicklungskon-
zept „Ostheim und Neubrück “ vorgeschla-
genen Maßnahmen setzen die Schwer-
punkte entsprechend auf die  Gestaltung 
des öffentlichen Raumes, auf den Klima-
schutz sowie auf sozialintegrative Themen. 
 
Das Konzept wurde erstmalig im Rahmen 
des Programms „Starke Veedel - Starkes 
Köln“ im Jahr 2019 aufgelegt und vor Ort 
unter breiter Beteiligung vorgestellt.  
 
Eine der zentralen städtebaulichen Maß-
nahmen darin ist die  Neugestaltung des  
Platzes An St. Adelheid. Im Rahmen eines 
partizipativen Verfahrens wird diese für 
Neubrück bedeutende  Mitte eine städte-
bauliche Aufwertung und Funktionserweite-
rung erfahren. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der 
Großwohnsiedlung an der Gernsheimer 
Straße in Ostheim. Hier sollen unter ande-
rem mit aktivierenden Maßnahmen die Be-
wohnerinnen und Bewohner darin bestärkt-
werden, sich zu vernetzen und gemeinsam 
ihr Veedel aufzuwerten.   
 
 
 
 
 
Im Zusammenhang mit dem neuen Pro-
grammaufruf des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gle ichstellung des 
Landes Nordrhein -Westfalen wurde das 
vorliegende Stadtentwicklungskonzept als 
eigenständiges Konzept innerhalb des 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ Programms 
weiter entwickelt.  
 
An dieser Stelle möchte ich mich beim Land 
NRW für die zielführenden Gespräche und 
die bisherige Unterstützung bedanken. Die 
Städtebauförderung ist und bleibt ein be-
deutender Eckpfeiler bei der Weiterent-
wicklung und Aufwertung unserer Veedel. 
 
Mit dem jetzt geschnürten Paket für 
Ostheim und Neubrück bündeln wir nicht 
nur Maßnahmen unterschiedlicher Hand-
lungsfelder, wir gehen mit dem integrierten 
Ansatz der Quartiersentwicklung einen 
wichtigen Schritt, um die Lebens- und Auf-
enthaltsqualität in beiden Stadteilen zu-
künftig spürbar zu steigern. 
 
 
Ihr  
 
Markus Greitemann

4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Anlass ................................ ................................ ................................ ......................... 6 
2. Einordnung des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“ ................................  7 
3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK „Ostheim und Neubrück“ ............................. 9 
4. Analyse ................................ ................................ ................................ ..................... 11 
4.1. Demographische, soziale und Bildungssituation ................................ ...................11 
4.2. Öffentlicher Raum und Verkehr ................................ ................................ ............16 
4.3. Wirtschaft ................................ ................................ ................................ .............21 
4.4. Ökologie und Klima ................................ ................................ .............................. 22 
4.5. Wohnen ................................ ................................ ................................ ................24 
4.6. Stärken- und Schwächenanalyse ................................ ................................ .........26 
5. Ableitung der Handlungsbedarfe ................................ ................................ ............ 27 
6. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen für Ostheim und Neubrück ... 31 
7. Umgesetzte Maßnahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ......... 34 
8. Investive Maßnahmen außerhalb der Städtebauförderung ................................ ... 36 
9. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den Klimawandel ....... 40 
10. Maßnahmen der Städtebauförderung ................................ ................................ ..... 45 
10.1. Investive Maßnahme „Umgestaltung Platz An St. Adelheid“ ................................ .46 
10.2. Flankierende Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ ........46 
10.3. Investive Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ ............................... 47 
10.4. Flankierende Maßnahme „Zuhause im Veedel“ ................................ ....................47 
10.5. Investive Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“  
            des Veedel e.V., Gernsheimer Str.“ ................................ ................................ .......48 
10.6. Die Maßnahmenblätter ................................ ................................ .........................49 
11. Rahmenplan – städtebauliche Einordnung ................................ ............................ 64 
12. Umsetzungsplanung ................................ ................................ ................................  67 
13. Anhang ................................ ................................ ................................ ...................... 70

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 5 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Öffentlichkeitsveranstaltung am 30. März 2019 ................................................................. 9 
Abbildung 2: Müllablagerungen im Wohnumfeld des Sozialraumes „Ostheim und Neubrück“  ............ 16 
Abbildung 3: Platz An Sankt Adelheid ................................................................................................... 17 
Abbildung 4: Café im Veedel ................................................................................................................. 17 
Abbildung 5: Wunschtor in Ostheim, Gernsheimer Straße ................................................................... 18 
Abbildung 6: Stadtbibliothek in Neubrück .............................................................................................. 18 
Abbildung 7: Spielplatz an Sankt Adelheid ............................................................................................ 19 
Abbildung 8: Ballspielplatz Gernsheimer Straße ................................................................................... 19 
Abbildung 9: Bolz- und Spielplatz Georgestraße .................................................................................. 19 
Abbildung 10: Grünfläche an der Bundesautobahn A4 ......................................................................... 22 
Abbildung 11: Reihenhäuser, Bungalows und Geschosswohnungsbau in  
                      „Ostheim und Neubrück“ ................................................................................................. 24 
Abbildung 12: Geschosswohnungsbau an der Gernsheimer Straße .................................................... 25 
Abbildung 13: Einfamilienhäuser „Badisches Viertel“ ........................................................................... 25 
Abbildung 14: Sozialraum „Ostheim und Neubrück“: Beitrag der Maßnahmen zur  
                       Erreichung der operativen Ziele ..................................................................................... 31 
Abbildung 15: Entwurfsplanung Spiel- und Bolzplatz Georgestraße .................................................... 40 
Abbildung 16: Wenig Aufenthaltsqualität am Platz An Sankt Adelheid ................................................. 46 
Abbildung 17: Steuerungs- und Netzwerkstrukturen ............................................................................. 67 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerung und Sozialstruktur im Sozialraum .............................. 13 
Tabelle 2: Wahlbeteiligung in Prozent ................................ ................................ ..................15 
Tabelle 3: Stärken-Schwächen-Analyse im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ................26 
Tabelle 4: Übersicht aller Maßnahmen nach Handlungsfeldern im Sozialraum                   
„Ostheim und Neubrück“* ................................ ................................ ................................ .....33 
Tabelle 5: Begonnene Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ....34 
Tabelle 6: Maßnahmen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln ................................ ..45 
Tabelle 7: Zeit- und Maßnahmenplan ................................ ................................ ...................69 
 
Kartenverzeichnis 
Karte 1: Programmgebiet Ostheim und Neubrück ................................ ................................ . 8 
Karte 2: Straßenanbindung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“ ................................ 20 
Karte 3: Übersichtskarte zur Lärm-, Schadstoff- und Wärmebelastung ................................ .23 
Karte 4: Rahmenplan Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ................................ .................66

6 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
 
1. Anlass  
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist einer der 15 Kölner Sozialräume des Programms 
„Lebenswerte Veedel“ und liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Er wird seit fast 
15 Jahren durch die Sozialraumkoordination unterstützt. Mit rund 21.000 Einwohnerinnen und 
Einwohnern zählt er zu den größeren Sozialräumen Kölns, wobei sich die Einwohn erzahlen 
etwa zur Hälfte auf d ie Stadtteil e Ostheim und Neubrück verteilen. Während der Stadtteil 
Ostheim durch eine gemischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiedenen Dekaden 
gekennzeichnet ist, entstand Neubrück im Gegensatz dazu als geschlossene  Siedlung Mitte 
der 1960er Jahre. In beiden Stadtteilen finden sich Großwohnsiedlungen, die eine besondere 
Herausforderung darstellen – sowohl in sozialer als auch in städtebaulicher Hinsicht.  
Die Bevölkerungs - und Sozialstruktur ist sehr gemischt. Insbes ondere die Geschosswoh-
nungsbereiche sind durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund, einen 
hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil an Transferleistungsbezieherinnen und -be-
ziehern geprägt, während zum Beispiel die Bungalow - und Reihenhausgebiete durch einen 
überdurchschnittlichen Altenquotienten gekennzeichnet sind. Die heterogene Sozialstruktur 
bietet wertvolle Ansätze zur Stabilisierung des Sozialraumes.   
In städtebaulicher Hinsicht werden weitere Handlungsbedarfe deutlich. Das Wohnumfeld etwa 
in Neubrück, insbesondere die Siedlungsbereiche des Geschosswohnungsbaus, bietet - so-
wohl bezogen auf die öffentlichen Fußwegeverbindungen als auch die privaten Freiflächen - 
den Bewohnerinnen und Bewohnern keine ausreichenden Nutzungsmöglichkeiten. 
Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 und 2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, 
das ISEK „Ostheim und Neubrück“ erstellt und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln 
zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlagennummer 3789/2018). Zum Stadterneuerungs-
programm (STEP) 2020 wurde es erstmalig der Bezirksregierung Köln zur Förderungsbean-
tragung vorgelegt.  
Für das STEP 2020 konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung ausgesprochen 
werden. Der Antrag für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in die Kategorie B „grund-
sätzlich förderfähig, aber aus Budgetgründen keine Förderung in 2020“ eingeordnet worden.  
Die Umsetzung der Maßnahmen und somit eine städtebauliche Aufwertung des zentralen Ver-
sorgungsbereiches Neubrück sowie eine Erweiterung des Angebotes für Kinder und Jugend-
liche in den stark sozial belasteten Großwohnsiedlungen Gernsheimer Straße in Ostheim und 
in Neubrück sind und bleiben investive Eckpfeiler zur Aufwertung und Stabilisierung des Sozi-
alraums. Die Maßnahmen wurden deshalb zum STEP 2021 erneut zur Bewilligung vorgelegt.  
Das ISEK wird entsprechend des neuen Programmaufrufs 2021 des Landes NRW aktualisiert 
und in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam 
gestalten“ eingeordnet. Es wird um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an 
den Klimawandel ergänzt.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 7 
 
2. Einordnung des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“ 
Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklung skonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim 
und Neubrück“ bildet die Grundlage für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung 
und wurde zunächst als Bestandteil des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ erstellt. 
Das Leitkonzept ist im November 2016 durch die Interministerielle Arbeitsgruppe des Landes 
Nordrhein-Westfalen anerkannt und am 20. Dezember 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sen worden (vgl. Vorlagennummer 2899/2016).   
Bereits seit 2006 ist die Stadt Köln in den Sozialräumen mit dem Programm "Lebenswerte 
Veedel – Sozialraum- und Bürgerorientierung" aktiv, durch das zahlreiche Vorhaben realisiert 
oder angestoßen wurden. Die Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren sind 
für die Menschen und Institutionen in den Veedeln zu festen Ansprechpartnerinnen und An-
sprechpartnern geworden. Sie fu ngieren als „Informationsdrehscheibe“ und Bindeglied zwi-
schen Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Verbänden und Bewohnerschaft. Sie unterstützen oder 
initiieren Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Sozialraum, nutzen diese, um beson-
dere Bedarfslagen zu identifizieren, und entwickeln gemeinsam mit den Diensten und Einrich-
tungen der freien Träger vor Ort bedarfsgerechte Projekte und Maßnahmen. Auf diesem An-
satz und den bereits etablierten und konsolidierten Strukturen wurde das Programm „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ aufgesetzt.  
Die Grundlage für die Auswahl des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“ bildet die be-
stehende Gebietsabgrenzung des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozial-
raumorientierung in Köln“ mit derzeit 15 Sozialräumen1. Mit Hilf e des „Monitorings Stadtent-
wicklung“2 wurde geprüft, ob es sich weiterhin um ein Gebiet mit besonderen Handlungserfor-
dernissen handelt. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ zu 
den Gebieten mit besonderen Handlungserfordernissen zählt, da er im Vergleich zur Gesamt-
stadt überdurchschnittlich stark von sozialer Benachteiligung betroffen  ist und damit den ge-
forderten Kriterien zur Auswahl eines Programmgebietes entspricht.  
Der Sozialraum weist im jüngeren Beobachtungszeitraum durchgängig soziale Problemlagen 
und auch (funktionale) städtebauliche Missstände auf, deren Verringerung oder Behebung 
durch geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung im öffentlichen Interesse und 
besonders auch im Interesse der dort lebenden Men schen liegt. Dem besonderen Entwick-
lungsbedarf dieses Sozialraumes wird mit dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept 
durch eine aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen 
entsprochen.  
Damit erfüllt der Sozialraum die gr undlegenden Anforderungen des Besonderen Städtebau-
rechts im Baugesetzbuch zur Festlegung von Gebieten der „Sozialen Stadt“ gemäß  
§ 171e Baugesetzbuch (BauGB). Ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Köln zur 
Festlegung des Sozialraumes als Gebiet  der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Abs. 3 Bauge-
setzbuch (BauGB) erfolgte am 20. Dezember 2016. 
Das förmlich festgelegte Soziale Stadt Gebiet „Ostheim und Neubrück“ entspricht im Wesent-
lichen der Abgrenzung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“  des Programms „Lebens-
werte Veedel – Starkes Köln“ – nicht aufgenommen wurden in das Soziale Stadt Gebiet zwei 
Gewerbebereiche sowie eine angrenzende Eigenheimsiedlung.  Die beiden Begriffe Pro-
grammgebiet und Sozialraum werden aufgrund der nahezu deckungsgleichen Abgrenzung im 
Folgenden synonym verwendet.    
 
                                                
1 Im Dezember 2019 wurden die elf bestehenden Sozialräume in ihrer Abgrenzung zum Teil leicht abgeändert. Außerdem sind 
vier weitere Sozialraumgebiete hinzugefügt worden (vgl. Vorlagennummer 3120/2019). Der Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ ist in seiner räumlichen Abgrenzung nicht verändert worden.  
2 Das Monitoring Stadtentwicklung wird kontinuierlich fortgeführt und die Daten jährlich aktualisiert.

8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
 
Karte 1: Programmgebiet Ostheim und Neubrück 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 9 
 
  
3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK „Ostheim und Neubrück“ 
Die Stadt Köln führte eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger im Zuge 
der Fertigstellung des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ durch. Das Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik als koordinierendes Fachamt ludt zum 30. März 2019 Bürgerinnen und Bürger, sozial e 
Akteure und politische Vertreterinnen und Vertreter ein, um über das Programm zu informieren 
und Anregungen aufzunehmen. Im Rahmen der Veranstaltung brachten sich rund 50 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer aktiv ein – von interessierten Bürgerinnen und Bürgern über soziale Träger 
bis hin zu politischen Vertreterinnen und Vertretern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden 
über den aktuellen Sachstand sowie das bestehende Maßnahmenbündel des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ für den Sozialraum „Osthei m und Neubrück“ informiert und konnten ei-
gene Anregungen einbringen.  
 
Abbildung 1: Öffentlichkeitsveranstaltung am 30. März 2019 
Im Anschluss an einen ein-
führenden Vortrag von Sei-
ten der Stadt erhielten die 
Teilnehmerinnen un d Teil-
nehmer die Möglichkeit, sich 
an drei Thementischen zu 
den verschiedenen Hand-
lungsfeldern zu informieren 
und in den Austausch mit 
den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern der zuständigen 
Fachämter und des Koordi-
nationsteams zu kommen. 
Es waren die Fachäm ter, 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie für die Maßnahme 
„Trendsport auf Spiel - und 
Bolzplatz in Neubrück Geor-
gestraße“ sowie die Maß-
nahme „Jung und Alt – da 
wo es knallt“ , das Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung, für die Maßnahme „Partizipative Neuges taltung „Platz an 
Sankt Adelheid/Marktplatz Neubrück“ sowie das Amt für Weiterbildung für die Maßnahme „Stadt-
teileltern“ vor Ort vertreten. 
An drei Thementischen konnten sich die Bürgerin-
nen und Bürger mit den städtischen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern über die geplanten Maßnah-
men austauschen und Anregungen anbringen.  
Am Thementisch „Verbesserte Teilhabe und Mit-
wirkung“ sowie „Früh ansetzende Hilfen“ wurden 
folgende zentrale Anregungen zu den Maßnah-
men „Zugehende Hilfen“, „Stadtteileltern“ ,„Jung 
und alt, da wo es knallt“ sowie „Büro für Quatiers-
management“ aufgenommen:  
- Parkplatz an der Siedlung Gernsheimer 
Straße, zur Frankfurter Straße: kann 
Quelle: Stadt Köln (Fotos: Abbis Photodesign) 
 
Quelle: Stadt Köln

10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
derzeit nicht von den Anwohnern genutzt werden; Wunsch, diesen nutzbar zu machen  
- Thema Spielhallen: Wunsch nach Begrenzung der Angebote  
- Nahversorgung in Ostheim fehlt, z. B. Drogeriemarkt, Schuhmacher, Reinigung 
- Nahversorgung in Neubrück fehlt  
- „Auf der Driesch“ Ostheim: Der Bürgersteig endet bei Haus Nr. 9, was Probleme für Kin-
derwagen mit sich bringt 
Für alle Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft, die nicht im Rahmen des Förderpro-
gramms umgesetzt werden können, gilt ebenfalls, dass sie in die zuständigen Verwaltungsberei-
che gespiegelt werden, dort geprüft und nach Möglichkeit sukzessiv umgesetzt werden.  
Am Thementisch „Öffentlicher Raum“ wurden zu den Maßnahmen „Spiel- und Bolzplatz George-
straße“, „Platz An St. Adelheid“ und „Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße“ folgende zentrale 
Ergebnisse aufgenommen: 
Zur Maßnahme Bolzplatz Georgestraße 
- Angebote für alle Altersgruppen  
- Möglichkeiten für die Schulen Bun-
desjugendspiele stattfinden zu las-
sen => Sprunggrube, Laufstrecke 
etc.  
- Möglichkeit zum Skaten realisieren  
- Mehrgenerationengeräte aufstellen  
- Piratenschiff aufstellen (mit Fern-
rohr, Klettergelegenheit, Rutsche, 
Versteckmöglichkeiten) 
- Barrierefreie Zugänge  
- Materialhütte bauen  
- Zugänge öffnen (diese sind dunkel bzw. schwer 
zu finden), vielleicht auch mit Hinweisschildern 
darauf hinweisen 
- Platz zur Wilhelm-Griesinger-Straße hin einfrie-
den, Bolzplatz und dem Weg dorthin beleuchten   
- Begleitende Angebote auf dem Bolzplatz 
Zur Maßnahme Platz an St. Adelheid:   
- Außengastronomie anbieten 
- Toilettenhäuschen sollte an einen anderen 
Standort (wenn möglich sollte es eine Zwei-
Raum-Toilette geben) 
- Zugang zur Kirche muss gewährleistet sein  
- Podest kleine Lounge: Reinigung der Baum-
scheiben sollte sichergestellt werden  
- Der Eingang zur Stadtbibliothek sollte auf die an-
dere Seite verlegt werde  
- Der Übergang zum Fußgängerbereich sollte bes-
ser gepflegt werden 
- Es sollten Bäume „mit Naturwert“ 
gepflanzt werden („Essbare Stadt“) 
 
 
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 11 
 
  
Am Thementisch „Umweltgerechtigkeit und Wohnen“ wurden zu den Maßnahmen „Aufbau eines 
Hitzewarn- und Informationssystems“, „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ sowie „Zuhause im 
Veedel“ folgende zentrale Anregungen aufgenommen: 
- Trinkbrunnen bauen 
- Kontakt zu Eigentümern/Vermietern aufnehmen 
- Fassadenbegrünung fördern 
- Besonderes Interesse an Mietergärten => Bezug auf Klima- und Insektenschutz 
- Information über das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm auch an nicht ortsansässige 
Eigentümer/Vermieter verteilen (Bewerbung des Programms) 
Die Anregungen werden in die weitere Planung der baulichen Maßnahmen und im Rahmen der 
Umsetzung soweit möglich berücksichtigt. 
 
 
4. Analyse  
Die Bestandsanalyse3 verdeutlicht die aktuelle Situation im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
und nimmt die folgenden zentralen Themenbereiche in den Blick:  
 Demographische, soziale und Bildungssituation 
 Öffentlicher Raum  
 Wirtschaft 
 Ökologie und Klima  
 Wohnen 
Im Rahmen der Analyse wird grundsät zlich der Anspruch verfolgt, die jeweiligen Ist-Zustände 
innerhalb der Handlungsfelder abzubilden. Wenn auch nicht alle Erkenntnisse in diesem Konzept 
in Maßnahmen überführt werden können, bildet die Analyse eine Grundlage für weiterführendes 
städtisches und privates Handeln im Sozialraum.  
 
4.1. Demographische, soziale und Bildungssituation  
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in seiner Struktur sehr heterogen. Es zeigen sich 
hinsichtlich der Bevölkerungs- und Sozialstruktur deutliche Unterschiede zwischen den Quartie-
ren mit Geschosswohnungsbauten und den Quartieren mit Ein- und Zweifamilienhäusern.  
Insbesondere die Ein - und Zweifamilienhausgebiete zeichnen sich durch eine vergleichsweise 
stabile Sozialstruktur aus, sind aber durch einen höheren Anteil an älterer Bevölkerung geprägt. 
Dahingegen sind in den Quartieren mit Geschosswohnungsbau deutliche Handlungsbedarfe, die 
auf den Abbau von sozio-ökonomischer Benachteiligung zielen, erkennbar. Vor allem das Quar-
tier Gernsheimer Straße in Ostheim ist durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshin-
tergrund und gleichzeitigem Transfereinkommensbezug geprägt.  
In der Gesamtschau liegen die Kennwerte zur Sozialstruktur über dem gesamtstädtischen Durch-
schnitt, sodass spezifische Handlungsbedarfe erkennbar sind. Die heterogene Sozialstruktur bie-
tet wertvolle Ansätze zur Stabilisierung des Sozialraumes. 
 
  
                                                
3 Angaben zu den statistischen Werten und Indikatoren beziehen sich – sofern nicht anders angegeben auf das Jahr 
2019 (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik). In der Analyse wird Bezug auf einzelne Quartiere 
des Sozialraums genommen. Die Karte des Sozialraumgebietes zeigt auch die Quartiersabgrenzung.

12 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Das Sozialraumgebiet Ostheim und Neubrück im Überblick 
Der Sozialraum liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Ostheim ist durch eine ge-
mischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiedenen Dekaden gekennzeichnet. Der 
Stadtteil Neubrück hingegen wurde als geschlossene Siedlung Mitte der 1960er Jahre gebaut. 
Beide Stadtteile verfügen über Großwohnsiedlungen, die eine besondere Herausforderung da r-
stellen - sowohl in sozialer als auch in städtebaulicher Hinsicht. 
Die Sozialstruktur im Sozialraum ist sehr unterschiedlich. Insbesondere die Geschosswohnungs-
bereiche kennzeichnen sich durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund, 
einen hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil an Transferleistungsbezieherinnen und -
beziehern aus. Sie weisen auf besondere und adressatengerechte Unterstützungsbedarfe im Be-
reich Qualifizierung und Bildung hin. Die Bungalow- und Reihenhausgebiete sind durch einen 
überdurchschnittlichen Altenquotienten gekennzeichnet. Insgesamt zeigen sich im Sozialraum 
„Ostheim und Neubrück“ verschiedene Handlungsbedarfe, aber auch Potenziale für die weitere 
Entwicklung des Sozialraumes. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 13 
 
  
Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerung und Sozialstruktur im Sozialraum  
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019 
*Antei der Einwohner unter 18 Jahre an den Einwohnern 18-unter 65 Jahre 
**Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 18-unter 65 Jahre 
***Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter an allen Einwohnern ab 65 Jahre  
 
Bevölkerungsstruktur 
Der Sozialraum zählt mit rund 21.041 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den größeren Sozial-
räumen in Köln, wobei die Quartiere in Ostheim zusammengenommen mit rund 12.000 Einwoh-
nern leicht mehr Einwohner zählen als die Quartiere in Neubrück mit rund 9.100 . Die Bevölke-
rungsdichte bewegt sich mit rund 82 Personen je Hektar im Mittelfeld. Die Einwohnerzahl im So-
zialraum hat gegenüber 2016 leicht um 0,5  Prozent abgenommen. Die Altersstruktur hat sich 
dabei zu Gunsten der jüngeren Altersgruppen verschoben.    
Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass sowohl der Jugendquotient (37,1 +0,5 Prozent gegen-
über 2007 bis heute) über dem städtischen Durchschnitt (24,3 Prozent) liegt, als auch der Alten-
quotient (Sozialraum 31,1 Prozent; Stadt Köln 26,4 Prozent). Dementsprechend leben im Sozial-
raum sowohl überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche und gleichzeitig auch mehr Ein-
wohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren.  
Bei kleinräumiger Betrachtung wird deutlich, dass in einigen Quartieren besonders viele Kinder 
und Jugendliche leben. Dies betrifft insbesondere die Geschosswohnungsgebiete. So beträgt der 
Anteil der Personen unter 18 in der Siedlung Gernsheimerstraße und in der Siedlung Buchheimer 
Weg 27 bzw. 25 Prozent. Jede/r Vierte ist dort unter 18 Jahre alt.  Auch das Durchschnittsalter 
liegt in beiden Quartieren mit 36 und 37 deutlich unter dem Wert des Sozialraumes und dem der 
Stadt insgesamt mit 42. 
Dahingegen ist z. B.  das Quartier Bungalowsiedlung mit 3 2 Prozent durch einen überdurch-
schnittlich hohen Anteil an Personen, die 65 Jahre oder älter sind, gekennzeichnet.  
Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner, die über einen Migrationshintergrund verfügen, ist 
mit zwei Drittel (66 Prozent) im Mittel des gesamten Sozialraums sehr hoch (Stadt Köln 40 Pro-
zent). In der Altersgruppe der unter 18 Jährigen beläuft sich der Anteil sogar auf 84 Prozent.  
Die heterogene Struktur im Sozialraum wird anhand der unterschiedlichen Verteilung deutlich. 
Besonders auffällig ist die Siedlung Gernsheimer Straße. Hier haben 91 Prozent der Bewohner-
schaft einen Migrationshintergrund.  
Dieser Wert ist mit 45 Prozent in den Eigenheimquartieren Ostheim-Süd sowie in der Neubrücker 
Bungalow-Siedlung nicht weit vom städtischen Durchschnitt entfernt. In keinem der Quartiere in-
nerhalb des Sozialraums liegt der Wert unterhalb des städtischen Niveaus (40 Prozent).  
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bewohnerschaft im Sozialraum, das heißt, 
Bewohnerinnen und Bewohner mit ausländischem Pass, liegt mit etwa einem Drittel (31 Prozent) 
über dem städtischen Durchschnitt (Stadt Köln 19 Prozent). 
 
 
Emfpänger 
Grundsiche
rung im 
Alter
Bildungsteilhabe: 
Schulwechsel 
Gymnasium
insgesamt
Migrations-
hintergrund
Jugend-
quotient*
Alten-
quotient** Quote
Quote unter 
15 Jahren Quote*** Quote insgesamt Quote insgesamt
mit Kindern 
(%)
allein-
erziehend Senioren
2007 19.400 50,6 34,1 35,4 29,5 43,8 8,6 * 1.617 20 8.329 26,7 22,9 27,8
2016 21.141 62,2 36,6 31,6 30,1 44,3 14,7 * 1.533 15,2 9.017 27,2 25,8 26,6
2019 21.041 65,8 37,1 31,1 29,2 41,4 16,3 31,2 1.627 13,1 9.074 26,6 26,2 27
Stadt Köln 2019 40,1 24,3 26,4 12,4 21 7,9 46,5 5,5 18,4 22,5 24
Bevölkerungs- und Sozialstruktur im Sozialraum Ostheim und Neubrück
Einwohnerstruktur SGB II-Empfänger Arbeitslose Haushalte

14 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Neuzugewanderte 
In jüngerer Vergangenheit hat sich die Debatte um die Integration Neuzugewanderter vor dem 
Hintergrund der aktuellen politischen Ereignisse in verschiedenen Krisen- und Kriegsregionen mit 
daraus resultierendem starkem Flüchtlingszustrom in 2015 und 2016 wieder verstärkt. Auch im 
Sozialraum sind bereits in den letzten zehn Jahren kontinuierlich Zuwanderungen zu verzeich-
nen.  
Im Jahr 2019 sind 519 Ausländerinnen und Ausländer in den Sozialraum gezogen , davon 135 
Jugendliche zwischen 15 und unter 25 Jahren.  
 
Haushaltsstruktur 
Hinsichtlich der Haushaltsstruktur wird – analog zur Altersstruktur – deutlich, dass im Sozialraum 
sowohl Familien- als auch Seniorenhaushalte überdurchschnittlich vertreten sind. 
Etwas mehr als ein Viertel der Haushalte besteht aus Familien, was deutlich über dem städtischen 
Durchschnitt liegt (Sozialraum 27 Prozent; Stadt Köln 18 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehen-
den an diesen Familienhaushalten liegt mit 26 Prozent ebenfalls über dem städtischen D urch-
schnitt (23 Prozent). 
Gleichzeitig liegt auch der Anteil der Seniorenhaushalte mit 27 Prozent leicht über dem städti-
schen Durchschnitt (24 Prozent).  
Auf kleinräumigerer Ebene werden drei Typen im Sozialraum deutlich:  
(1) Quartiere – wie die Siedlung Gernsheimerstraße und Ostheim-Nord – Buchheimer Weg – 
in denen die Familienhaushalte überdurchschnittlich vertreten sind;  
(2) Quartiere – wie Neubrück-St. Adelheid sowie Neubrück -Thomas-Dehler-Weg – in denen 
sowohl die Familien- als auch die Seniorenhaushalte einen überdurchschnittlichen Anteil aus-
machen und  
(3) Quartiere – wie die Bungalow-Siedlung, die nahezu zur Hälfte von Se niorenhaushalten 
bewohnt werden bzw. Haushalte mit Kindern unterrepräsentiert sind wie Ostheim-Süd.  
Der Anteil der Einpersonenhaushalte fällt mit 38 Prozent vergleichsweise gering aus (Stadt Köln 
51 Prozent).  
Insgesamt wird deutlich, dass es sich um ein Stadtgebiet handelt, in dem viele Familien wohnen 
und gleichzeitig in einigen Quartieren ein hoher Anteil an älteren und hochbetagten Menschen 
lebt.  
 
Sozialstruktur 
In der Gesamtschau des Sozialraums ist festzustellen, dass fast jede bzw. jeder Dritte Einwohner 
zwischen 0 bis unter 65 Jahren durch SGB II-Leistungen unterstützt wird (Sozialraum 29 Prozent; 
Stadt Köln 12 Prozent). Die Zahlen sind hier gegenüber 2016 im Sozialraum leicht zurückgegan-
gen. Zudem leben 41 Prozent der Kinder unter 15 Jahren  in einem Haushalt mit SGB II -Bezug 
(Stadt Köln 21 Prozent). Auffällig ist allerdings, dass sich die demografische und soziale Situation 
zwischen den Quartieren zum Teil sehr stark unterscheidet.  
Besonders auffällig ist die Siedlung Gernsheimer Straße. Die Hälfte der Bewohnerinnen und Be-
wohner, nämlich 53 Prozent,  beziehen Leistungen nach dem SGB II. Deutlich über 60 Prozent 
der unter 15-Jährigen leben in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft. Auch in den Siedlungen Buch-
heimer Weg, Thomas-Dehler-Weg sowie St. Adelheid  bezieht jede bzw. jeder Dritte Bewohner 
zwischen 0 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB-II.  
Sozio-ökonomisch deutlich stabiler sind die Quartiere Ostheim-Süd sowie die Bungalow-Siedlung 
in Neubrück. Hier l iegen die SGB -II-Quoten im städtischen Durchschnitt bzw. sogar darunter .

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 15 
 
  
Auch die Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter (SGB XII) fällt in diesen Quartieren be-
sonders gering aus. Insofern können die Quartiere als stabil isierender Faktor bei der Quartiers-
entwicklung fungieren, wobei der Generationenwechsel behutsam begleitet werden sollte.  
Insgesamt nehmen anteilig im Sozialraum mehr als doppelt so viele Personen als im städtischen 
Durchschnitt Grundsicherung im Alter in Anspruch (Sozialraum 16,3 Prozent, Stadt Köln 7,9 Pro-
zent). Auch hier zeigen sich in einzelnen Quartieren Konzentrationen. In der Siedlung Gernshei-
mer Straße beziehen über die Hälfte SGB-XII-Leistungen (54 Prozent) und auch in der Siedlung 
Hermann-Hesse-Weg mit 33 Prozent und Buchheimer Weg mit 25 Prozent ist der Anteil deutlich 
über dem stadtweiten Durchschnitt. Demnach besteht zunehmend die Gefahr von Altersarmut.  
 
Teilhabe und Mitwirkung 
Die Teilhabe- und Mitwirkungschancen und das Aktivierungspotenzial der Menschen vor Ort ist 
für die Quartiersentwicklung ein sehr wichtiger Bestandteil, der sich jedoch nur schwer messen 
lässt. Einen Hinweis auf eine vergleichsweise geringe gesellschaftliche und gesellschaftspoliti-
sche Teilhabe gibt die geringe Wahlbeteiligung in „Ostheim und Neubrück“.  
Die Wahlbeteiligung lag bei den letzten drei Wahlen deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. 
Bei der OB-Wahl beteiligte sich nur etwas mehr als jede bzw. jeder Dritte.  
 
Tabelle 2: Wahlbeteiligung in Prozent 
Stadtteil 
Europawahl OB-Wahl Kommunalwahl 
2019 2020 2020 
Ostheim 46,8 % 23,5 % 35 % 
Neubrück 48,5 % 24,9 % 38,5 % 
Stadt Köln 64,6 % 36,2 % 51,4 % 
Quelle: Stadt Köln, Amt Stadtentwicklung und Statistik 
Die geringere politische Beteiligung (siehe Tabelle) kann auch Indikator für objektiv vorhandene 
oder subjektiv empfundene fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten sein. 
 
Soziale Infrastruktur 
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sind bereits eine Vielzahl von Angeboten etabliert, auf 
die mit diesem Programm aufgebaut wird. Zu nennen sind insbesondere:  
 Regelangebote der Bildungs- und sozialen Infrastruktur: Kitas, Familienzentren, Grund-
schulen, Weiterführende Schulen, Jugendeinrichtungen, Interkulturelles Zentrum, Senio-
ren- und Pflegeeinrichtung, Obdachloseneinrichtung 
 Ergänzungsangebote im Bereich der Bildungs- und sozialen Infrastruktur: Elternbildung, 
Mutter- / Kindgruppen, Arbeitslosenzentrum, Jobbörse, Jugendarbeit, Seniorennetzwerk, 
Häuslicher Betreuungsdienst, Integrationskurs Frauen, Ehrenamt, Stadtteilzeitung, Mehr-
generationenwohnen, GAG Veedelshelfer 
 Sozialraumkoordination: Seit 2006 gibt es im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ eine 
Sozialraumkoordination im Rahmen des Projekts „Lebenswerte Veedel“. Das Projekt zielt 
darauf ab, die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums zu 
verbessern. Die wesentlichen Handlungsfelder sind dabei: Kinder, Jugend und Familie,

16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Soziales, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Stadtentwicklung, Sport, Kultur, Integration, Wirt-
schaft, Arbeit und Gemeinwesensentwicklung. Die Sozialraumkoordination wird in 
„Ostheim und Neubrück“ durch den Träger Veedel e.V. umgesetzt. 
 Bürgerschaftliches Engagement: In beiden Teilen des Sozialraums gibt es aktive Bürger-
vereine, die sich ehrenamtlich und aktiv um ihr Lebensumfeld kümmern. In Ostheim ist 
dies der Bürgervereinigung Köln Ostheim e.V. und in Neubrück der Bürgerverein Neubrück 
e.V. 
 
4.2. Öffentlicher Raum und Verkehr  
Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Kalk“ wurden im Quartier Gernsheimer Straße im Jahr 
2012 bereits einzelne Maßnahmen im öffentlichen Raum umgesetzt (Gestaltung Veedel e. V. und 
angrenzender Sportplatz). Hierbei lag der Schwerpunkt jedoch auf sozialorientierten Maßnah-
men. In städtebaulicher Hinsicht werden weitere Handlungsbedarfe deutlich. 
 
Wohnumfeld 
Das Wohnumfeld insbesondere der Siedlungsbereiche des Geschosswohnungsbaus in Neu-
brück ist - sowohl bezogen auf die öffentlichen Fußwegeverbindungen als auch die privaten Frei-
flächen - wenig gestaltet und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern keine ausreichenden 
Nutzungsmöglichkeiten. 
Im öffentlichen und privaten Raum entstehen zudem Müllablagerungen. Sei es beispielsweise 
durch fehlende Müllbehälter beziehungsweise durch ihre Nichtnutzung oder durch wilde Müllkip-
pen insbesondere bezüglich Sperrmüll.  
In Neubrück wurde durch die Bezirksvertretung Kalk die Schaffung eines „Wohndialog s Neu-
brück“ unter Leitung und Moderation des Bezirksbürgermeisters und der Bürgeramtsleitung be-
schlossen und eingerichtet. Dieser kümmert sich insbesondere um die Verbesserung des Woh-
numfelds im südlichen Teil Neubrücks rund um den Bereich Ludwig -Quidde-Platz / Hermann -
Hesse-Weg. Die Gruppe besteht aus Wohnungsgesellschaften und privaten Eigentümerinnen 
und Eigentümern, Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und  Lokalpolitik sowie Vertre-
tern verschiedener Ämter der Stadt Köln.  
 
Abbildung 2: Müllablagerungen im Wohnumfeld des Sozialraumes „Ostheim und Neu-
brück“ 
   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Im Zentrum von Neubrück liegt der Platz An Sankt Adelheid, welcher gestalterische Defizite auf-
weist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und verfügt über eine den aktuellen 
Anforderungen wenig entsprechende Aufenthaltsqualität. Die Notwendigkeit der Gestaltung des 
zentralen Platzes An Sankt Adelheid ist bereits auf Betreiben der Bürgerschaft vor Ort in einem 
Studentenwettbewerb thematisiert worden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 17 
 
  
Abbildung 3: Platz An Sankt Adelheid 
  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Das Stadtteilzentrum Ostheim erstreckt sich e ntlang der Rösrather Straße vom  Marktplatz zur 
Frankfurter Straße mit der Stadtbahnhaltestelle „Ostheim“.  
Die Autobahn A4, die zwischen den beiden Stadtteilen verläuft, hat eine trennende Wirkung.  
 
Begegnungsräume 
Im Sozialraum gibt es verschiedene Einrichtungen, Träger und Vereine, die Mö glichkeiten zur 
Begegnung bieten. Allerdings mangelt es an einer zentralen Bürgerbegegnungsstätte.  
Der Veedel e.V. ist Träger der Sozialraumkoordi nation und seit 198 5 im Sozialraum aktiv. Als 
Arbeitslosenzentrum für Langzeitarbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen be-
treibt er das kleine „Café im Veedel“ im Buchheimer Weg . Die Förderung hierzu läuft zum Jah-
resende 2020 allerdings aus. Die Zukunft dieses Angebotes ist noch ungewiss.  
Weiterhin betreibt der Verein eine kleine Bürgerbegegnungsstätte im Buchheimer Weg 5 und die 
Offene Tür „Am Wunschtor“ im Quartier Gernsheimer Straße.  
 
Abbildung 4: Café im Veedel 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

18 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Die Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“  ist seit vielen Jahren ein räumliche s Provisorium. Zur 
Verfügung stand vor Ausbruch der Corona -Pandemie eine Wohnung im Gebäudekomplex der 
Gernsheimer Straße 12 sowie ein Container. Die Wohnung wird derzeit nur als Büro genutzt. Der 
bauliche Zustand des Containers, der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 1960er 
Jahren besteht, wird den Anforderungen nur unzureichend gerecht. Die Jugendeinrichtung ist für 
das Quartier ein wichtiger Ankerpunkt.  
 
Abbildung 5: Wunschtor in Ostheim, Gernsheimer Straße 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Im Stadtteil Neubrück befindet sich das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Neubrück „Enbe“ 
am Neubrücker Ring. Es ist in Trägerschaft der JugZ gGmbH. 
Die Stadtteilbibliothek ist zentral am Platz An Sankt Adelheid gelegen und bildet eine offene An-
laufstelle, die gut angenommen wird.  
Abbildung 6: Stadtbibliothek in Neubrück 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 19 
 
  
Spiel- und Bewegungsräume 
Für die Kinder und Jugendlichen im Sozialraum haben Freizeit-, Entwicklungs- und Bewegungs-
möglichkeiten einen hohen Stellenwert.  
Im Sozialraum sind Spiel - und Bolzplätze wie beispielsweise An Sankt Adelheid, Gernsheimer 
Straße oder Georgestraße vorhanden, die jedoch nicht mehr zielgruppen- und zeitgerecht sind. 
 
Abbildung 7: Spielplatz an Sankt Adelheid 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Abbildung 8: Ballspielplatz Gernsheimer Straße 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
 
Abbildung 9: Bolz- und Spielplatz Georgestraße 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

20 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Mobilität 
Die Anbindung an den öffentlichen Personennah verkehr ist in Ostheim über die Stadtbahn und 
mehrere Buslinien gegeben. In Neubrück ist die Anbindung an den ÖPNV unzureichend und le-
diglich über die Buslinie 157 gewährleistet. Die Anbindung von Neubrück an das Stadtbahnnetz 
wurde bereits beim Bau der Siedlung vorgesehen, ist jedoch bis heute nicht realisiert. 
Aufgrund der Nähe zur Autobahn und zu örtlichen Hauptverkehrszügen ist der Anschluss für den 
motorisierten Individualverkehr gut.  
 
Karte 2: Straßenanbindung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“ 
 
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 21 
 
  
4.3. Wirtschaft 
Das angrenzende Gewerbegebiet sowie die Gewerbebetriebe in den  jeweiligen Zentren bieten 
grundsätzlich Potenzial für wohnortnahe Arbeitsplätze. Die Beschäftigungssituation zeigt Unter-
stützungsbedarfe im Bereich Qualifizierung und Bildung.  
 
Gewerbe und Industrie  
Im Süden des Sozialraums liegt das Gewerbegebiet Osthe im. Das 3,4 ha große Gewerbeareal 
wird vor allem von Handwerksbetrieben genutzt.  
 
Beschäftigungssituation 
Die Quote der sozialversicherungsp flichtig Beschäftigten liegt im Sozialraum unter dem städti-
schen Durchschnitt. Die Hälfte der Bevölkerung arbeitet in einem sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungsverhältnis (50 Prozent; Stadt Köln:58 Prozent). Analog zur Gesamtstadt ist die 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsquote (SVP-Quote) in den letzten Jahren gestiegen.  
Auffällig ist, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gibt. Wäh-
rend deutlich mehr als die Hälfte der Männer (57 Prozent, Stadt Köln: 61Prozent) , einer SVP-
Beschäftigung nachgeht, liegt die Quote der Frauen rund 14 Prozentpunkte darunter (43 Prozent; 
Stadt Köln: 54,7 Prozent) und bei der Gruppe der ausländischen Bevölkerung ist mehr als jede 
dritte Person SVP-Beschäftigt (41 Prozent; Stadt Köln 45,4 Prozent).  
 
Arbeitslosigkeit  
Jede bzw. jeder Sechste im Sozialraum ist arbeitslos, womit der Anteil der Arbeitslosen im Ver-
gleich zur Gesamtstadt mehr als doppelt so hoch ist (Sozialraum 16 Prozent, Stadt Köln 8 Pro-
zent). Gleiches gilt für die Jugendarbeitslosigkeit. Die Jugendarbeitslosenquote liegt mit 10 Pro-
zent rund 5 Prozentpunkte über der gesamtstädtischen Quote. 
 
Kaufkraft  
Der Kaufkraftindex, der einen Hinweis auf das verfügbare Einkommen gibt, liegt im Stadtteil 
Ostheim mit 90,7 und in Neubrück mit 86,8 unter dem städtischen Durchschnitt von 108,5 (aktu-
ellste Daten von 2016). Somit wird deutlich, dass die wirtschaftliche Kraft im Sozialraum geringer 
als die der Gesamtstadt ausfällt.  
 
Versorgung  
Die Nahversorgung ist mit der Anbindung an das Stadtteilzentrum in Ostheim und das Nahver-
sorgungszentrum in Neubrück grundsätzlich vorhanden. Auch die fußläufige  Nahversorgung ist 
gegeben.  
In Neubrück bestehen in diesem Bereich Defizite. Zum einen fehlt ein Vollversorger, zum anderen 
gibt es regelmäßig Fluktuation und längere Ladenleerstände bei kleineren Gewerbebetrieben. 
Der Kiosk am Ludwig-Quidde-Platz/ Hermann-Hesse-Weg erfüllt neben einer alternativen Ver-
sorgung auch die Funktion eines sozialen Treffpunktes.

22 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
4.4. Ökologie und Klima4  
Grün- und Freiflächen 
Im Sozialraum selber sind nur sehr wenige und kleine Grünflächen vorhanden. Allerdings grenzt 
der Sozialraum an den radialen Grünzug Ostheim, den Freiraum Rath und die Grün- und Freiflä-
chen des Äußeren Grüngürtels. 
Insgesamt verfügt der Sozialraum über 20,3 Hektar  Grünflächen, das sind rund 8 Prozent der 
Gesamtfläche. Rechnerisch stehen jeder Einwohnerin b eziehungsweise jedem Einwohner 9,7  
Quadratmeter Grünfläche im öffentlichen Raum zur Verfügung.  
In die Ermittlung des Grünflächenanteils fließen überwiegend Freizeit- und Erholungsflächen wie 
Parks, Grünanlagen und Sportplätze ein. Unter Einbezug eines Radius von 500 Metern rund um 
den Sozialraum erhöhen sich die Grünflächen auf 123 Hektar.  
 
Abbildung 10: Grünfläche an der Bundesautobahn A4 
  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
 
Lärm- und Schadstoffbelastung 
In einer dicht besiedelten Stadt wie Köln ist die Hauptquelle der Luftemission der Straßenverkehr. 
Kritische Belastungen werden im Wesentlichen für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstof-
foxide festgestellt.  
Hohe Luftschadstoffbelastungen befinden sich an der Rösrather Straße zwischen den Kreuzun-
gen mit der Frankfurter Straße und dem Neubrücker Ring, sowie auf dem Europaring zwischen 
Neubrücker Ring und Paul-Klee-Straße. 
Lärm stellt insbesondere in großen Städten ein zentrales Umweltproblem dar. Bei der hier durch-
geführten Analyse der Sozialräume wurden nicht alle Lärmbelastungen betrachtet, sondern nur 
solche Bereiche, die erhebliche Belastungen aufweisen. Zumeist wurde bei den nachfolgenden 
Auswertungen auf die in Nordrhein -Westfalen im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärm-
richtlinie definierten Auslösewerten Bezug genommen. Gegenstand dieser Richtlinie sind Stra-
ßen-, Flug- und Schienenverkehrslärm sowie durch Industrieanlagen und große Hafenanlagen 
ausgelöster Lärm. 
                                                
4 Die Datengrundlagen zum Themenbereich Klima wurden im Jahr 2013 berechnet, die Daten zu Grün- und Freiflä-
chen stammen aus dem laufend fortgeführten Grünflächenkataster und wurden in 2016 berechnet, die Berechnung 
der Luftschadstoffe erfolgte ebenfalls in 2015, die Daten zum Verkehrslärm stammen aus dem Jahr 2014.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 23 
 
  
Rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind im Sozialraum von Fluglärm betroffen, was die 
höchste Belastung aller Sozialräume ist.  
 
Karte 3: Übersichtskarte zur Lärm-, Schadstoff- und Wärmebelastung  
Quelle: Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 
Stadtklima 
Eine systematische Untersuchung des Kölner Stadtklimas kommt zu dem Ergebnis, dass es zu-
künftig in Köln heißer wird und Wetterextreme (Starkregenereignisse) zunehmen werden. Daher 
ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sich an den zu erwartenden und lokal kaum 
zu beeinflussenden Klimawandel anzupassen.  
Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln, im Vergleich 
zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 Prozent zunehmen und die Zahl der 
heißen Tage kann sich verdoppeln.  
Mehr als 58 Prozent der Bewohnerschaft werden zukünftig in einem durch Wärmebelastung be-
troffenen, 37 Prozent in einem hoch belasteten Siedlungsgebiet, aber nur 3 Prozent in sehr hoch 
belasteten Siedlungen leben. Klimaaktive Freiflächen sind in diesem Raum fast nicht vorhanden.

24 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
4.5. Wohnen 
Hinsichtlich des Themenbereichs „Wohnen“ zeigen sich Sanierungs - und Modernisierungsbe-
darfe im Wohnungsbestand, auch wenn bereits einige Gebäude modernisiert wurden. Weiterhin 
werden Missstände im Zustand der Wohngebäude und des Wohnumfeldes deutlich. Erkennbare 
Mängel sind beispielsweise defekte Aussenfassaden, ungepflegte Aussenanlagen, verwahrloste 
Spielplätze und Müllablagerungen, hauptsächlich auf privaten wohnortnahen Flächen. 
 
Gebäudestruktur und -Zustand  
Der Stadtteil Ostheim ist durch eine gemischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiede-
nen Dekaden geprägt. Der Stadtteil Neubrück hingegen wurde als geschlossene Siedlung Mitte 
der 1960er Jahre gebaut.  
Im Erscheinungsbild sind die Hochhaussiedlungen auffällig.  
 
Abbildung 11: Reihenhäuser, Bungalows und Geschosswohnungsbau in „Ostheim und 
Neubrück“ 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
In Teilen des Sozialraums konnten bereits umfängliche Sanierungs - und Modernisierungsmaß-
nahmen umgesetzt werden. In der Siedlung Buchheimer Weg hat die GAG Immobilien AG die 
Wohnungsbestände saniert und in Teilen neuerrichtet.  
In einigen Wohnungsbeständen zeigt sich jedoch eine mangelnde Instandhaltung, die an einzel-
nen konzentrierten Lagen im Sozialraum auf tritt. Insbesondere die Geschosswohnungen in der 
Siedlung Gernsheimerstraße weisen zum Teil Instandhaltungsmängel auf. In einigen Gebäuden, 
z. B. Gernsheimer Straße 9-17 hat der Eigentümer LEG Immobilien AG in den Jahren 2018/19 
aufwändig modernisiert. Dies zeigt sich in einem positiven äußeren Erscheinungsbild.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 25 
 
  
Abbildung 12: Geschosswohnungsbau an der Gernsheimer Straße  
  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Abbildung 13: Einfamilienhäuser „Badisches Viertel“ 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Eigentümerstruktur 
Im Stadtteil Ostheim verfügt die GAG Immobilien AG über rund 1.800 Wohneinheiten und hat in 
den vergangenen Jahren umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchge-
führt.  
Des Weiteren weist der Sozialraum eine heterogene Eigentümerstruktur auf, zum Beispiel in der 
Siedlung Gernsheimerstraße, welche die Ansprache der Eigentümer erschwert.  
Gleichwohl ist vorgesehen, auch in Ostheim einen Wohndialog mit den Wohnungsunternehmen 
in der Gernsheimer Straße zu starten. Am Dialog teilnehmen sollen die Stadtverwaltung Köln, die 
Polizei sowie örtliche Träger. Corona bedingt ist dieser Prozess derzeit gestoppt.  
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen am Gesamtbestand liegt mit etwas über einem Vier-
tel in Ostheim (27 Prozent) deutlich über dem städtischen Durchschnitt (6,8 Prozent). In Neubrück

26 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
fällt der Anteil mit 12 Prozent geringer aus, ist aber immer noch  etwa doppelt so hoch wie der 
Gesamtstadtwert.  
 
Wohnzufriedenheit  
Über zwei Drittel der Bewohnerschaft gab en bei der Demograp hieumfrage 2016 an, mit ihrer 
eigenen Wohnung „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ zu sein (72,4 Prozent). Dies e Werte liegen 
leicht unter dem städtischen Durchschnitt (77,7 Prozent).  
In Bezug auf den Stadtteil und das Wohnumfeld zeigen sich jedoch nur etwas mehr als ein Drittel 
„zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ (39,1 Prozent; Stadt Köln 68 Prozent). Rund die Hälfte der Be-
wohnerinnen und Bewohner wählten bei dieser Frage die Kategorie „teils-teils“.  
 
4.6. Stärken- und Schwächenanalyse 
In der folgenden Tabelle sind die Potenzial e und Herausforderungen zusammenfassend darge-
stellt und geben einen Überblick über die Ausgangssituation im Sozialraum.  
 
Tabelle 3: Stärken-Schwächen-Analyse im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 
Ist-Analyse  Potenziale Herausforderungen  
Demographische, sozi-
ale und Bildungs-situa-
tion 
Bauliche und soziale Maßnahmen in 
Ostheim zeigen stabilisierende Wir-
kung 
Bürgerschaftliches Engagement und 
soziale Akteure in Ostheim vorhan-
den 
Fehlende Unterstützungs- und Bera-
tungsangebote  
„Ankommensstadtteil“  
Hoher Anteil von SGB II Bezieherin-
nen und Beziehern und Arbeitslosen 
mit hoher Betroffenheit von Kindern / 
Jugendlichen 
Wachsende Altersarmut 
Öffentlicher Raum Potenzialflächen für Wohnungsbau 
und Gewerbe in Ostheim 
Gute ÖPNV-Anbindung in Ostheim  
Gute Anbindung an den Motorisier-
ten Individualverkehr 
Unattraktive Gestaltung des zentra-
len Marktplatzes in Neubrück 
Unzureichende Anbindung an den 
Öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV) (Neubrück) 
Wirtschaft Gewerbegebiet mit Handwerksbe-
trieben 
Gute Netzwerkstruktur 
Zunehmende Leerstände (Nahver-
sorgungszentrum Neubrück) 
Hoher Anteil von Arbeitslosen / 
Langzeitarbeitslosen 
Ökologische/ klimati-
sche Situation 
Angrenzende Lage zu Grüngürteln, 
Königsforst und Baggerseen  
Viele private Grünflächen  
Wenig öffentliche Grünbereiche in-
nerhalb der Stadtteile  
Hohe Fluglärmbelastung in Ostheim 
und Neubrück 
Hohe Betroffenheit von Wärmebelas-
tung 
Wohnen Wohnbaupotenzialflächen in 
Ostheim  
Öffentlich geförderte Wohnungen 
bieten preisgünstigen Wohnraum 
Sanierungsstau einzelner Bestände 
(insbesondere Gernsheimer Straße)  
Punktuelle Vernachlässigung des 
Wohnumfeldes

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 27 
 
  
5. Ableitung der Handlungsbedarfe 
In der Gesamtschau ergeben sich im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ deutliche Handlungs-
bedarfe über alle Handlungsfel der hinweg, wobei die heterogene Ausgangssituation im Sozial-
raum handlungsleitend sein muss.  
 
Demographische, soziale und Bildungssituation 
Hohe Integrationsleistung erforderlich 
Von den Akteuren vor Ort wird der Sozialraum als „Ankommensstadtteil“ wahrgenommen, sodass 
in Verbindung mit dem hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund eine hohe Integrati-
onsleistung in den Stadtteilen zu erbringen ist.  
Die Gruppe der Neuzugewanderten ist dabei sehr heterogen, sodass sie spezifische Unterstüt-
zungsbedarfe bei der Integration vor Ort benötigt und damit eine in sich differenzierte Zielgruppe 
mit eigenen Bedarfen bildet. Zu nennen  sind hier beispielsweise Alltagsstrukturierung, Sprach-
förderung, Hilfe bei Behördengängen und psychologische Betreuung bei vorangegangen trauma-
tisierenden Erlebnissen.  
Die Bevölkerung und Akteurinnen und Akteure  vor Ort sehen sich mit dieser wachsenden Her-
ausforderung konfrontiert. Die Stadt Köln bietet für diese Zielgruppen verschiedenste Unterstüt-
zungs- und Integrationsangebote an. Zu nennen ist hier beispielsweise das „Auszugsmanage-
ment“, welches geflüchtete Menschen dabei unterstützt, sich eine neue Wohnperspektive jenseits 
von Sammelunterkünften zu schaffen, die Integration zu erleichtern und so im Bedarfsfall auch 
neue Kapazitäten für weitere nach Köln zugewiesene geflüchtete Menschen zu schaffen. Auf-
grund des hohen Handlungsdrucks werden dennoch weitere Unterstützungsangebote vor Ort 
notwendig sein. Insbesondere aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs in den beiden Stadtteilen als 
auch wegen des bereits überdurchschnittlich hohen Anteils von Ausländerinnen und Ausländern 
bzw. des Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit Migrationshintergrund sind adressaten-
gerechte und insbesondere niedrigschwellige Angebote zur Verbesserung der Integration vor Ort 
erforderlich.  
 
Niederschwellige Unterstützungsangebote bedeutsam 
Aufgrund des hohen Anteils an Personen mit Transferleistungsbezug kommt den aktivierenden 
Unterstützungsangeboten im Bereich Prävention, Bildung und Qualifizierung eine  hohe Bedeu-
tung zu. Sie bilden durch eine niederschwellige Willkommensstruktur – auch in Verbindung mit 
der Sozialraumkoordination – eine gute Grundlage für die Entwicklung von Kooperationspartner-
schaften zum Aufbau einer Präventionskette. Sie eröffnen Zugänge zu und für Menschen, die für 
das „Regelsystem“ und unterstützende Angebotsstrukturen häufig schwer erreichbar sind. 
 
Heterogene Sozialstruktur bietet Unterstützungspotentiale 
Unabhängig von der Zuwanderungsthematik und hohem Transferleistungsbezug liegt in der be-
sonderen Heterogenität der Haushalte eine Herausforderung. Der Sozialraum ist auf der einen 
Seite durch viele Familien und auf der anderen Seite durch viele Seniorenhaushalte gekennzeich-
net. Hieraus erwächst der Handlungsbedarf für beide Gruppe n entsprechende Infrastruktur zu 
schaffen, ein gutes Miteinander zu ermöglichen und Kindes- sowie Altersarmut entgegen zu wir-
ken.  
Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner weisen gesundheitliche und soziale Problemlagen auf, 
die nicht selten zu einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung führen oder damit einherge-
hen. Damit verbunden ist häufig eine Einkommensverringerung aufgrund von Frühverrentung o-
der SGB II und SGB XII-Bezug. Nicht selten leben die Betroffenen sehr zurückgezogen, entzie-
hen sich zunehmend familiärer Verantwortung und / oder vermeiden den direkten Kontakt nach

28 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
außen. Damit diese Personen die vorhandenen Angebote nutzen können, sind oftmals „Brücken“ 
mit niederschwelligem Zugang zum weitergehenden Hilfesystem erforderlich. 
In der Gesamtschau sind insbesondere heranführende, niederschwellige Ansprachen vor Ort er-
forderlich. 
 
Öffentlicher Raum und Verkehr 
Öffentliche Infrastruktur stärken 
Es besteht in „Ostheim und Neubrück“ Handlungsbedarf bei der (Neu-)Gestaltung und Erweite-
rung von Nutzungsmöglichkeiten von Freiflächen. Städtebauliche und funktionale Missstände 
sind in folgenden Bereichen zu korrigieren:  
­ Marktplatz An Sankt Adelheid inklusive der darauf befindlichen Spielfläche, 
­ Jugendeinrichtung an der Gernsheimer Straße  
Sinnvoll wäre außerdem die Schaffung von Begegnungsräumen wie beispielsweise eine s Vee-
dels- oder Bürgerzentrums. Dieses wiederum unterstützt das vorhandene Potential an ehrenamt-
lichem Engagement.  
Eine allgemeine Sensibilisierung und in Teilen Aufklärung der Bewohnerschaft zum selbstverant-
wortlichen Umgang mit Müll wird das Wohnumfeld positiv beeinflussen und wilde Müllkippen ein-
schränken beziehungsweise auch die Müllproblematik (Vermeidung, Trennung, Beseitigung) im 
Allgemeinen verbessern. In Neubrück wurde durch die Bezirksvertretung Kalk die Schaffung ei-
nes „Wohndialog Neubrück“ beauftragt. Dieser kümmert sich insbesondere um die Verbesserung 
des Wohnumfelds im südlichen Teil Neubrücks rund um den Bereich Ludwig-Quidde-Platz / Her-
mann-Hesse-Weg. Die Gruppe besteht aus Woh nungsgesellschaften und privaten Eigentüme-
rinnen und Eigentümern, Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Lokalpolitik sowie 
Vertretern verschiedener Ämter der Stadt Köln unter Leitung und Moderation des Bezirksbürger-
meisters und der Bürgeramtsleitung.  
 
Zeit- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsräume schaffen 
Im Sozialraum sind Spiel- und Bolzplätze vorhanden, die jedoch zum Teil Gestaltungs- und Mo-
dernisierungsbedarf aufweisen. Zu nennen ist insbe sondere der Spielplatz  am Platz An Sankt 
Adelheid und der Spiel- und Bolzplatz Georgestraße. 
Um den jungen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spiel -, 
Kommunikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbie-
ten zu können, ist die Neuerrichtung von attraktiven, qualitativ guten und bedarfsorientierten An-
gebotsstrukturen im Freizeit - und Sportbereich dringend erforderlich. Kinder und Jugendliche, 
sowie arbeitslose junge Erwachsene, verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer  Freizeit im 
öffentlichen Raum. Sie bewegen sich aufgrund fehlender alternativer Möglichkeiten nicht nur auf 
den offiziell ausgewiesenen Flächen.  
Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung im Verbund mit anderen fördern Interaktion und leis-
ten damit regelmäßig einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die 
in diesen Zusammenhängen gemachten Erfahrungen des sozialen Lernens können das Selbst-
bild positiv beeinflussen und können insofern direkt oder indirekt auch einen Beitrag zur Krimina-
litätsprävention leisten. Mit Blick auf die Sozialstruktur sind diese kostenfreien und unmittelbar 
zugänglichen Angebote wichtig.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 29 
 
  
ÖPNV verbessern 
Verkehrstechnisch liegt ein Handlungsbedarf in der besseren Anbindung von Neubrück an das 
Straßenbahnnetz.  
 
Wirtschaft 
Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote ausbauen 
In Verbindung mit dem vergleichsweise n hohen Anteil von Transfereinkommensbezieherinnen 
und -beziehern zeigen sich Unterstützungsbedarfe im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung.  
Insgesamt benötigen viele Bewohnerinnen und Bewohner zunächst heranführende, nied-
rigschwellige Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, die in eine Langzeitstrategie einge-
bettet sind. Um diesen Ansatz zu stützen, hat die Verwaltung in den letzten Ja hren intensiv den 
ressortübergreifenden Ansatz der integrierten Planung systematisch weiterentwickelt und verste-
tigt. Auch die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“, die Köln mit dem 
Programm „Kinder stärken“ konkret auf Schiene gesetzt hat, leistet einen Beitrag zur Schaffung 
und Verbesserung präventiver zielgruppengerechter Angebotsstrukturen. Die Stadt hat zudem 
eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut entwickelt. Daraus haben sich stadtweit unter anderem 
die Familiengrundschulzentren gebildet, auch im Stadtteil Ostheim an der Grundschule Zehnthof-
straße. Desweiteren ist das Jobcenter langjähriger Partner für die Stadt im Bereich der kommu-
nalen Beschäftigtenförderung. 
 
Nahversorgung verbessern 
Im Gegensatz zum Stadtteil Ostheim bedarf es einer Verbesserung der Nahversorgung im Stadt-
teil Neubrück. Der Kiosk am Ludwig-Quidde-Platz/ Hermann-Hesse-Weg stellt bereits eine, wenn 
auch begrenzte, alternative Versorgung dar. Zu einer Verbesserung würde sowohl ein ergänzen-
des Angebot als Angliederung an den Kiosk als auch ein weiteres eigenständiges Angebot bei-
tragen. An dieser im Stadtgebiet zunehmenden Herausforderung arbeitet die Stadt gezielt auch 
in Neubrück. 
 
Ökologische und klimatische Situation  
Lärm- und Schadstoffbelastung reduzieren 
Die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Autoverkehr ist insbesondere auf der Frankfurter 
Straße, der Rösrather Straße und dem Europaring und deren Knotenpunkten erhöht. Maßnah-
men zur Schallpegelsenkung und Schadstoffreduzierung erweisen sich als schwierig , da weder 
auf abschirmende Bauwerke noch auf gebäudeorientierte Lärmschutzdämmung zurückgegriffen 
werden kann. Bei der Prüfung von alternativen lärmmindernden Maßnahmen, gilt es außerdem 
zu beachten, dass diese lediglich auf städtischen Flächen umgesetzt werden können. Eine Opti-
mierung von Ampelrotphasen zur Verbesserung des Verkehrsflusses könnte ebenso Abhilfe 
schaffen wie eventuelle bauliche Maßnahmen an der Kreuzung Rösrather Straße/ Frankfurte r 
Straße bezüglich der Straßenbahnführung.  
Die Stadt Köln hat einen stadtweiten Lärmaktionsplan aufgestellt, der zuletzt 2018 fortgeschrie-
ben wurde. Der Lärmaktionsplan sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den durch Verkehr (Stra-
ßen-, Schienen- und Flugverkehr) entstehenden Lärm zu minimieren. Im Rahmen dieser Fort-
schreibung führte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Oktober 2018 eine Öffentlichkeits-
beteiligung in Form einer Fragebogenaktion durch. Die Befragung zielte auf ein zusätzliches Stim-
mungsbild zum bestehenden Handlungs - und Maßnahmenkatalog, der insbes ondere Ansätze 
definiert, Straßenlärm zu reduzieren. Die aus der Befragung gewonnenen Erkenntnisse werden 
im Rahmen der zukünftigen Lärmaktionsplanung zusätzlich berücksichtigt. 
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (hohe u nd sehr hohe 
Belastung) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden

30 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Belägen ausgestattet werden. Neben Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im 
Bereich von konkreten einz elnen Straßenabschnitten stehen dabei  langfristige Maßnahmen im 
Vordergrund. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr 
sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadtgebiet be-
wirken. 
Ostheim und insbesondere Neubrück liegen zumindest zum Teil in stark durch Fluglärm belaste-
ten Gebieten. Eine der geplanten lärmmindernden Maßnahmen der nächsten Jahre aus dem ak-
tuellen Lärmaktionsplan ist die Einführung des sogenannten „Radius-to-Fix“-Verfahrens im Flug-
verkehr, das eine größere Einh altung der „Ideallinien“ sicher stellt und die bisherige „Streuung“ 
von Flugspuren minimieren soll.  
Bewohnerinnen und Bewohner von Bestandsgebäuden (gilt nicht für Neubaumaßnahmen) haben 
außerdem in den festgelegten Fluglärmschutzzonen des Flughafens Köln/Bonn gesetzlichen An-
spruch auf Erstattung von Lärm reduzierenden Schallschutzmaßnahmen  laut dem Fluglärmge-
setz. Der Flughafen Köln/Bonn hat darüber hinaus ein eigenes freiwilliges Lärmschutzprogramm, 
um Bewohnerinnen und Bewohner in den Fluglärmschutzzone n mit entsprechenden Schall-
schutzmaßnahmen zu unterstützen.  
Die Stadt Köln ist  darüber hinaus ständiges Mitglied der Fluglärmkommission, die beratend auf 
den Flughafen Köln/Bonn einwirken kann.  
 
Klimatische Belastungen abmildern 
Die Betroffenheit oder Anfälligkeit eines Stadtgebietes ergibt sich zum einen aus der klimatischen 
Belastung (zum Beispiel durch Hitze) und zum anderen aus der Sensitivität der dortigen Stadtbe-
wohnerinnen und Stadtbewohner. So löst zum Beispiel eine hohe Wärmebelastung je nach Anteil 
der besonders anfälligen Personengruppe ab 65 Jahre (Sensitivität) eine intensive Betroffenheit 
eines Stadtteils aus. Hier gilt es, auf individueller Ebene die Bewohnerschaft zu sensibilisieren  
und entlastende, positiv entgegenwirkende Verhaltensanpassungen im Alltagshandeln aufzuzei-
gen und städtebaulich beispielsweise durch Entsiegelung entgegenzuwirken. 
In den dicht bebauten Stadtquartieren gibt es nur wenige wirksame Maßnahmen, Kühlpunkte zu 
schaffen. Durch die Versickerung von Regenwasser vor Ort un d der damit möglichen Verduns-
tung bei Hitzeereignissen, könnte die Entsiegelung und Bepflanzung von gepflasterten und beto-
nierten Stellplätzen, Höfen, Vorgärten oder Garagenauffahrten zur klimatischen Abmilderung bei-
tragen. Der Anteil versiegelter Fläche i st im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ hoch, sodass 
grundsätzlich von Entsiegelungspotenzialen in größerem Umfang auszugehen ist. Hier ist die 
Mitwirkung der privaten Eigentümerschaft einzuwerben.  
 
Wohnen 
Eigentümer fördern und fordern 
Der gebündelte Geschosswohnungsbau macht in Verbindung mit den sozialen Problemlagen in 
den Siedlungen erhebliche Unterstützungsbedarfe deutlich. Diese Situation trägt  erschwerend 
durch eine fehlende oder unzureichende Sanierung und mangelhafte Instandhaltung zu einer ne-
gativen Außenwahrnehmung von „Ostheim und Neubrück“ bei und stellt  sowohl in sozialer als 
auch in städtebaulicher Hinsicht eine Herausforderung dar. 
 
Eigenverantwortlichkeit stärken 
Wie im Themenbereich öffentlicher Raum bereits erläutert, zeigen sich im Wohnumfeld zum Teil 
wilde Müllablagerungen. Über die Einbeziehung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner sowie der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für den eigenen Stadtteil, kann ein Bei-
trag zur Aufwertung erfolgen. Hierzu trägt auch ein gut integrierter und gepflegter öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau bei.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 31 
 
  
6. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen für Ostheim und Neubrück  
Aus der Bestandsanalyse und der Stärken- und Schwächenanalyse sind Handlungsbedarfe und 
Entwicklungspotenziale im Soz ialraum deutlich geworden. Die Betrachtung der verschiedenen 
Themenbereiche zeigt dabei auf, dass im Sinne einer langfristig angelegten Quartiersentwick-
lungsstrategie eine integrierte Betrachtung erforderlich ist. Hieraus leiten sich die Ziele sowie die 
vorgesehenen Maßnahmen des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ ab.  
Ein Ziel der Stadtentwicklung in Köln ist es, durch aufwertende und integrierte Maßnahmen le-
bendige, bunte und generationsgerechte Quartiere mit identitätsstiftender Wirkung für und mit 
den Kölnerinnen und Kölnern zu schaffen.  
 
„Verbesserte Lebensbedingungen der Menschen im Programmgebiet“ 
 
Dieses Leitziel entspricht dem des Programms „Lebenswerte Veedel“, knüpft gleichzeitig an die 
vom Stadtvorstand beschlossene „Europa -2020-Strategie“ der Stadt K öln an und gibt die lang-
fristige Zielrichtung für das Programmgebiet vor.  
Die Operationalisierung des Leitziels für die strategische und operative Ebene erfolgt durch einen 
Top-Down-Ansatz. Die sich aus der Stärken-Schwächen-Analyse ergebenden Schwerpunkte für 
Handlungsbedarfe und -prioritäten wurden mit den Entwicklungsvorgaben des Leitziels gespie-
gelt, sodass sich im Ergebnis folgende fünf Handlungsfelder, die das Programm themenspezi-
fisch ausrichten, ergeben: 
1. Früh ansetzende Hilfen 
2. Öffentlicher Raum 
3. Wirtschaft und Qualifizierung 
4. Umweltgerechtigkeit - Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung 
5. Wohnen 
Folgende Graphik soll verdeutlichen, welche operativen Ziele sich allgemein aus den abgeleiteten 
Handlungsfeldern entwickeln lassen (alle Ziele) und welche den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ stabilisieren können (grün hinterlegte Ziele). 
 
Abbildung 14: Sozialraum „Ostheim und Neubrück“: Beitrag der Maßnahmen zur  
                         Erreichung der operativen Ziele 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
 
Stärker geförderter und 
entwickelter Wirtschafts-
standort  
Verbesserte Nahversorgung

32 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder konnten für den Sozialraum 15 Maßnahmen identifiziert 
werden, mit denen die operativen Ziele erreicht werden sollen . Die Identifizierung und Entwick-
lung dieser Maßnahmen stammen dabei aus unterschiedlichen Prozessen: 
- Maßnahmen aus dem ämterübergreifenden Kommunikationsansatz des „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ Programms: im Rahmen dieses Prozesses wurden bereits erste sinnvolle 
Maßnahmen zur Stabilisierung des Sozialraums identifiziert.  
- Maßnahmen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung aufgenommen wurden 
- Maßnahmen, die vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen, räumlichen Betrachtung des 
Sozialraums außerhalb des Programmes „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im 
Quartier gemeinsam gestalten“ der Städtebauförderung im Sozialraum umgesetzt werden 
bzw. werden sollen. 
Ziel ist es, das städtische Handeln mit den Aktivitäten weiterer Akteure zusammenzubringen und 
eine langfristige Quartiersentwicklungsstrategie zu gestalt en, die vorhandene Bedarfe und Po-
tenziale in einer gemeinsamen Vision für den Raum verbindet. Schwerpunkt bilden dabei die 
Handlungsfelder „Öffentlicher Raum“ als Orte von Aufenthalt, Begegnung, Freizeit u. a. m. sowie 
„Kinder und Jugendliche“, die in ihren Entwicklungsperspektiven vor allem präventiv gestärkt wer-
den sollen. 
Hinsichtlich des zeitlichen Realisierungshorizontes lassen sich die 15 Maßnahmen (vgl. Tabelle 
4) einteilen in solche, die 
- im Rahmen der Umsetzung des auslaufenden „Starke Veedel – Starkes Köln“ Programms 
bereits im Sozialraum umgesetzt wurden oder aktuell noch umgesetzt werden  (ESF und 
EFRE-Maßnahmen) 
- von der Stadt aus eigenen Mitteln aktuell oder in den nächsten Jahren umgesetzt werden 
- im Rahmen  von anderen Förderprogrammen derzeit umgesetzt werden (z. B.  Gute 
Schule) 
- mit der Beantragung für Städtebaufördermittel zum STEP 2021 und 2023 in den jeweiligen 
Folgejahren umgesetzt werden sollen  
Die im ursprünglichen ISEK dargestellte Maßnahme „Machbarkeitsstudie und Bau einer Begeg-
nungsstätte“ wird in der Aktual isierung nicht mehr aufgeführt, da sich für diese Maßnahme im 
Sozialraum kein geeigneter Standort finden ließ. Hier wird die Verwaltung in den nächsten Jah-
ren, parallel zur Umsetzung der Maßnamen des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ , weiter nach 
einem geeigneten Standort suchen. 
Aus dem Handlungsfeld Wirtschaft und Qualifizierung konnte für den Sozialraum keine konkrete 
Maßnahme für eine Förderung  abgeleitet werden. Bei der weiteren integrierten Stadtentwick-
lungsplanung sowie im Austausch mit der Sozialraumkoordination und den zuständigen Fachäm-
tern der Stadt Köln besteht weiterhin der Anspruch, kleinräumige Angebotsstrukturen passgenau 
im Verbund mit Dritten zu schaffen.  
Die folgende Tabelle 4 zeigt eine Übersicht der Maßnahmen im Sozialr aum „Ostheim und Neu-
brück“ mit Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern. Die detaillierten Maßnahmenbeschrei-
bungen finden sich ab Punkt 7 ff.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 33 
 
  
Tabelle 4: Übersicht aller Maßnahmen nach Handlungsfeldern im Sozialraum  
                 „Ostheim und Neubrück“*  
Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung 
Nummer Maßnahme Förderzugang 
0.0.0 Externe Beratung bei der Erstellung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes 
Städtebauförderung 
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung Städtebauförderung 
Handlungsfeld 1: Früh ansetzende Hilfen 
Nummer Maßnahme  Förderzugang 
1.0.16 Zugehende Hilfe mit Lotsenfunktion zur Überleitung ins Regelsys-
tem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Men-
schen mit psychischen Problemen bis 27 Jahren 
ESF   
1.0.17 Stadtteileltern ESF  
1.10.1 „Jung und Alt – da wo es knallt“, intergeneratives und interkulturel-
les mobiles Angebot 
ESF 
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Raum 
Nummer Maßnahme  Förderzugang 
2.0.4 Sport- Spiel- und Bewegungsräume im Veedel, hier Trendsport auf 
Spiel- und Bolzplatz in Neubrück (Georgestraße) 
EFRE 2020 
2.10.4 Partizipative Neugestaltung „Platz an Sankt Adelheid“/Marktplatz 
Neubrück 
Städtebauförderung 
2.10.7 Neubau Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße Städtebauförderung 
 Sanierung der Stadtteilbibliothek Neubrück Stadt Köln 
 Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg Stadt Köln 
 Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg Gute Schule 
Handlungsfeld 4: Umweltgerechtigkeit - Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung 
Nummer Maßnahme  Förderzugang 
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems, insbesondere 
„Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ als 
Maßnahme zur Klimaanpassung 
BUND 
 Grün hoch 3 Stadt Köln 
Handlungsfeld 5: Wohnen 
Nummer Maßnahme  Förderzugang 
5.0.2 Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung Städtebauförderung 
5.0.3 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Städtebauförderung 
  *ohne Handlungsfeld Wirtschaft und Qualifizierung, da hier keine konkrete Maßnahme umgesetzt werden

34 Integriertes Handlungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“  
 als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
 
7. Umgesetzte Maßnahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“  
Aus dem Handlungsfeld „Früh ansetzende Hilfen“ sind mit dem Programm „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ bereits seit 2017 im Zuge des Programmaufrufs „Starke Menschen, starke Quar-
tiere“ drei Maßnahmen aus dem Europäischen  Sozialfonds (ESF) im Sozialraum begonnen 
worden.  
 
Tabelle 5: Begonnene Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
Maßnahme Umsetzungs- 
zeitraum  
Kosten Status 
Zugehende Hilfe mit Lotsenfunktion zur 
Überleitung ins Regelsystem für junge 
Menschen mit psychischen Problemen 
bis 27 Jahren (Nr. 1.0.16) 
2017 - 2019 15.358 € abgeschlossen 
Stadtteileltern (Nr. 1.0.17) 2018 - 2020 76.997 € Wird umgesetzt, läuft 
Ende 2020 aus 
Jung und Alt – da wo es knallt, interge-
neratives und interkulturelles mobiles 
Angebot (Nr. 1.10.1) 
2018 - 2020 247.027 € Mitte des Jahres 2020 
abgeschlossen 
 
 
Die Maßnahmen im Stadtteil werden im Folgenden kurz beschrieben. 
Zugehende Hilfen 
Der Sozialraum Ostheim und Neubrück ist überdurchschnittlich durch wirtschaftliche, soziale 
und gesundheitliche Problemlagen der dort lebenden Menschen gekennzeichnet . Hier leben 
gehäuft Familien mit niedrigem sozialen Status und Multiproblemlagen. Viele der dort aufwach-
senden jungen Menschen bis 27 Jahre werden aufgrund von ganz unterschiedlichen Problem-
konstellationen daran gehindert, eine eigenständige Lebensperspektive, insbesondere im Hin-
blick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln. Ihnen fällt es schwer, die altersüb-
lichen Entwicklungsschritte zu gehen. Teile der Gruppe der jungen Menschen ziehen sich zu-
rück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen oder verhalten sich aggressiv 
und abweisend oder konsumieren Alkohol bzw. illegale Drogen. Dies wiederum kann bereits 
vorhandene Problemlagen verstärken. 
 
Kölner Fachleute unterschiedlicher Institutionen (z. B. Jobcenter, Landschaftsverband, Ämter 
der Stadt Köln, Träger der Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie) haben Anfang 2016 
Handlungsempfehlungen entwickelt, die spezielle Hilfen für die Zielgruppe der jungen Men-
schen mit psychischen Problemen präferieren. Unter der Bezeichnung „Kompetenzzentrum U 
27“ (Arbeitstitel) beinhalten die Empfehlungen ein Gesamtangebot bestehend aus einer zuge-
henden Hilfe, einer niederschwelligen Beratung, einem Kontaktangebot und Hilfen zur Tages-
strukturierung/Beschäftigung. 
 
Aufgaben waren 
­ Intensiv abholende und stark akzeptierendes Hilfsangebot, sprichwörtlich abholende 
Begleitung beispielsweise beim Verlassen der Wohnung oder bei der Kontaktherstel-
lung mit anderen Menschen, die eine sehr akzeptierende und langsam aufbauende 
Hilfe notwendig macht und auf einer vertrauensvollen Beziehung beruht.  
 
­ Stärkung der Alltagskompetenzen und somit langfristig Anbindung an die Regelange-
bote. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass dieser Prozess kontinuierlich verläuft

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 35 
 
  
und sich an den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen orientiert.  
 
Zu den über den Einzelfall hinausgehenden Aufgaben gehörten  
u. a.:  
­ Kontaktaufbau und -erhalt zu regionalen Kooperationspartnern 
­ Klienten-Akquise im Sozialraum 
­ Fachlicher Austausch und Teilnahme an arbeitsfeldbezogenen Gremien (Einrichtungs-
ebene) 
Zielgruppe waren Junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre. 
Operative Ziele waren 
­ Neu geschaffenen, bedarfsgerechte Angebotsstrukturen sowie 
­ Vernetzte Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bereich Bildung, Gesundheit und Ar-
beitsvermittlungen mit bedarfsgerechten Zugängen und Angebotsformen 
Die Maßnahme ist als Fördermaßnahme abgeschlossen und wird mit städtischen Mitteln wei-
tergeführt. 
 
Stadtteileltern 
Mit dieser Maßnahme wurde ein quartiersbezogener und niederschwelliger Beratungsansatz 
im Veedel geschaffen. Das Angebot bildet eine „Türöffner Funktion“ in Richtung Regelangebot.  
Mit dem Projekt solle n niedrigschwellige Zugänge in die Zielgruppen gewährleistet werden. 
Hierfür werden die bestehenden „Stadtteilmütter -Projekte“ zu einem Stadtteileltern -Projekt 
weiterentwickelt. Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 
2020 verfolgt der Ansatz die beiden folgenden Prinzipien: 
­ Keine Beschränkung der Stadtteileltern auf Migrationshintergrund 
­ Verstärkte Einbeziehung von Männern als Stadtteilväter 
Innovativ an dem Vorhaben ist ein dreistufiges Qualifizierungsmodell mit besonderem Fok us 
auf Nachhaltigkeit durch Arbeitsmarktintegration: 
Es erfolgt eine dezentrale Koordination der Stadtteileltern durch kooperierende Träger , in 
„Ostheim und Neubrück“ erfolgte die Koordination durch den Träger  Förderungs- und Bil-
dungsgemeinschaft Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V. 
Durch die enge Kooperation zwischen den Beratenden und den Stadtteileltern werden Bera-
tungs- und Begleitungsangebote wirksam miteinander verbunden.  
Die Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. begleitet in Kooperation mit der Universität zu Köln 
/ Humanwissenschaftliche Fakultät das Projekt „Stadtteileltern“ wissenschaftlich unter der Fra-
gestellung, welche Auswirkungen der Einsatz von Stadtteileltern auf Wissensbestände und 
Verhaltensmuster der begleitenden Familien hat. Die Evaluation mit Programmergebnissen ist 
derzeit noch nicht abgeschlossen. 
Zielgruppe sind Bildungsbenachteiligte, Erwachsene, Familien, Kinder und Jugendliche.  Die 
Maßnahme endet am 31.12.2020. 
 
Jung und Alt, da wo es knallt! 
In Neubrück leben annähernd 3.100 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren. Der 
Anteil der unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund ist in den letzten acht Jahren von 73,5 
Prozent auf 86,7 Prozent angestiegen. Die Anzahl der Haushalte mit Kindern liegt bei ca. 26

36 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Prozent (Stadtdurchschnitt 18,4 Prozent). Die Jugendarbeitslosigkeit bewegt sich seit Jahren 
um eine Quote von rund neun bis zehn Prozent (Stadtdurchschnitt 5 Prozent). 
Größere inhomogene und in der Zusammensetzung sich verändernde Gruppen nutzen be-
wusst den öffent lichen Raum als Treffpunkt. Dieses kann bei anderen  Bewohnerinnen und 
Bewohner insbesondere dann Akzeptanzprobleme hervorrufen und Verdrängungseffekte er-
zeugen, wenn allgemeine Regeln des Zusammenlebens in der hoch verdichteten Wohnbe-
bauung von Neubrück nicht beachtet werden (zum Beispiel Ruhestörungen, Vermüllung, Res-
pektlosigkeit). 
Die Maßnahme hatte unter anderem zum Ziel, bei der Nutzung des öffentlichen Raumes Mög-
lichkeiten, Grenzen und unterschiedliche Erwartungen der Nutzergruppen angemessen und 
möglichst konfliktfrei ausloten zu können. Im Gegensatz zu den klassischen Institutionen sind 
die Angebote durch Busse mobil und flexibel. Das ermöglichte es auf den Marktplatz zu fahren 
und dort direkt vor Ort mit den Akteuren in Kontakt zu treten. Die pädago gischen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter fuhren mit einem Kleinbus mehrfach wöchentlich zu unterschiedlichen 
Zeiten den Platz, ausgekleidet mit einem Teppich und ausgestattet mit bequemen Sitzgele-
genheiten, einem Tisch in der Mitte, einem internetfähigen L aptop und einer Sammlung ver-
schiedener Spiele wird dies in einem aufblasbaren Zelt platziert. 
Das Projekt sollte den verschiedenen Bedarfslagen der Kinder und Jugendlichen, aber auch 
denen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, daher sollen unterschiedliche An-
gebote durchgeführt werden.  
Zur Standardausstattung gehörten Spielgeräte, wie Bälle, Tore, Frisbees, Diabolos und Malu-
tensilien sowie eine transportable Leinwand, ein Beamer und die aktuelle Playstation, auf wel-
cher die Jugendlichen gewaltfreie und teambildende Spiele spielen können. So kann ein nie-
derschwelliger, kinder- und jugendbezogener Zugang hergestellt werden. Die vorgefundenen 
Örtlichkeiten werden spontan und kreativ in erlebnisorientierte Zonen verwandelt.  
Unmittelbare Zielgruppe waren Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 21 Jahren . 
Die Maßnahme wurde durch den Träger Caritas durchgeführt und Mitte des Jahres 2020 ab-
geschlossen. Im Rahmen des aktuellen ESF-Programmaufrufs wird derzeit stadtintern geprüft, 
ob eine Verlängerung der Maßnahme beantragt werden soll, da sie sehr erfolgreich im Sozi-
alraum angenommen wurde.  
 
8. Investive Maßnahmen außerhalb der Städtebauförderung 
8.1. Städtische Maßnahme „Sanierung der Stadtteilbibliothek Neubrück“ 
Die Stadtteilbibliothek befindet sich ze ntral am Platz „An St. Adelheid“  in Neubrück in einem 
eingeschossigen älteren Gebäude. Räumlich an-
gegliedert sind die Begegnungsräume für Senio-
rinnen und Senioren. Die momentanen räumli-
chen Rahmenbedingungen und die Innenraum-
gestaltung und Ausstattung sind nicht mehr zeit-
gemäß und in keiner Weise zukunftsweisend. Pa-
rallel zur vorgesehenen Umgestaltung des Plat-
zes „An St. Adelhei d“ mit einer Aufwertung des 
Spielplatzes und Möblierung zur  Steigerung der 
Aufenthaltsqualität vor allem für Kinder und Ju-
gendliche soll auch das Angebot der B ibliothek 
erneuert werden. Ziele der räumlichen Umge-
staltung der Stadtteilbibliothek sind  die Frühför-
derung (von den Bücherbabys bis zum Le-
seclub), Unterstützungen im Übergang Schule 
und Beruf, Beschäftigungsförderung/ Bildungsberatung/Hausaufgabenbetreuung, Lese- und 
Quelle: Google.maps; Stadtteilbibliothek 
Neubrück, Adresse: An St. Adelheid 2-8

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 37 
 
  
Sprachförderung und Medienpädagogik, Verbesserung der Integration und Inklusion, Vermitt-
lung von digitaler Bildung als Basis gesellschaftlicher Teilhabe für alle Altersgruppen, insbe-
sondere auch für Seniorinnen und Senioren sowie Unterstützung und Aktivierung von Senio-
rinnen und Senioren. 
Die Stadtteilbibliothek soll zeitgemäß umgebaut und mit einem auf die Struktur des Stadtteils 
maßgeschneiderten räumlichen und inhaltlichen Angebot gestaltet werden. Die geplanten 
Maßnahmen beinhalten eine umfassende räumliche Umgestaltung, einen Relaunch des Me-
dienbestandes und damit einhergehend eine Optimierung der pädagogischen Angebote. An-
gestrebt wird auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten durch das in Dänemark erfolgreiche 
„Open Library Konzept“, das Zugang auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten erlaubt. Es 
soll einerseits ein den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer angepass-
tes Bibliotheksambiente entstehen, anderseits eine Eltern-Kind-Bibliothek für Mütter/Väter mit 
ihren jüngeren Kindern. Durch die Verteilung der Räume auf 2 Etagen lässt sich dies gut rea-
lisieren. Es sollen aber auch erweiterte Hausaufgabenhilfen und Seniorenangebote in Kombi-
nation mit dem Medienangebot und anderen Akteuren in diesem Feld angeboten werden.  
Bei der Planung der Maßnahmen werden Seniorengruppen, das Schul- und Jugendamt, Me-
dienpädagogen sowie Jugendliche aus dem Stadtteil beteiligt. Für die Maßnahme werden der-
zeit Kosten von 1.246.000 Euro angesetzt. Sie wird mit städtischen Mitteln realisiert.  
 
8.2.  Städtische Maßnahme „Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg“ in Ostheim 
In Ostheim besteht derzeit im Bereich des neu entstandenen Wohnquartiers „Waldbadviertel“ 
eine Lücke zur übergeordneten Veloroute Köln -Rösrath. Diese soll ge schlossen werden, da 
durch die aktuelle und zukünftige Bebauung im Waldbadviertel eine Zunahme von Radfahrern 
und Fußgängern zu erwarten ist. Die Maßnahme selbst befindet sich zwar außerhalb des Pro-
grammgebietes, sichert aber die verkehrliche Anbindung an das Programmgebiet und stellt 
insofern eine verkehrliche Aufwertung dar. 
 
Der Alte Deu tzer Post-
weg verfügt in dem in 
Köln-Ostheim liegen-
den Bereich lediglich 
auf den ersten 750 m 
aus Richtung Köln -
Vingst kommend über 
eine Führung für Fuß-
gänger und Radfah rer. 
Diese erfolgt über den 
am nördlichen Fahr-
bahnrand angrenzen-
den einseitigen, ge-
meinsamen Geh - und 
Radweg. Es ist vorge-
sehen, den Rad - und 
Gehweg bis zum Kreu-
zungsbereich Hardt-
genbuscher Kirchweg / 
Autobahnbrücke zu 
verlängern, um eine si-
chere Führung für Rad-
fahrer und Fußgänger 
zu ermöglichen. Der Alte Deutzer Postweg befindet sich im gesamten Planungsgebiet in einem 
Landschaftsschutzgebiet, sodass dort keine weitere Bebauung angeschlossen werden darf. 
Quelle: Stadt Köln

38 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Daher ist vorgesehen, den gesamten Straßenverlauf nach Süden zu verschieben. Die nördlich 
angrenzende, vorhandene Fahrbahnhälfte wird zum gemeinsamen Rad- und Gehweg umge-
baut. Ein Teil der südlichen Fahrbahnhälfte wird als Grünstreifen angelegt, um den Rad - und 
Gehweg baulich von der Fahrbahn zu trennen. Daran anschließend erfolgt der Bau der Fahr-
bahn. Der künftige Rad - und Gehweg hat eine Breite von 2,50 m. Der Grünstreifen ist 1 m 
breit. Die Fahrbahnbreite beträgt zukünftig 7,00 m. 
 
8.3. „Gute Schule“- Maßnahme „Generalsanierung Sportanlage Hardtgenbuscher 
Kirchweg“ in Ostheim 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen beabsichtigt die 
Verwaltung, die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforde-
rungen zu modernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, wit-
terungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. 
Das Tennen-Großspielfeld wird in Kunststoffrasen mit Sand -/ Korkgranulat-Verfüllung umge-
baut. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deu tlich höhere Nut-
zungszeiten möglich sind. In Abstimmung mit dem angrenzenden Gymnasium werden die vor-
handenen, stark sanierungsbedürftigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. 
Die 400 m Laufbahn wird in Kunststoff ausgeführt. Des Weiteren w erden Anlagen für Weit-
sprung, Hochsprung, Kugelstoß und Speerwurf (nördliche Rasenfläche) hergestellt. Der 
Kunststoff-Belag der Kleinspielfelder wird saniert. Die vorhandenen Pflasterbeläge werden 
größtenteils erhalten. Zwischen der Wettkampfbahn und den Kleinspielfeldern wird eine Steh-
stufenanlage angelegt. Ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 34 Fahrräder wird neu er-
richtet. 
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt und Verbraucherschutz-
amt geplant. Im Folgenden werden die wesentlichen Umweltaspekte konkret beschrieben. Sie 
dienen der Verbesserung des Stadtklimas, dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und 
der Nachhaltigkeit: 
­ Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und 
Materialien (z. B. Ballfangzäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.  
­ Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasen-Belägen ist der Flächenverbrauch 
im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich zu anderen Belägen deutlich geringer. 
­ Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze ausschließlich mit dem Material Kork und 
verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Ausbringung von potenti-
ellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt 
als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
­ Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung 
von kurzen Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu 
Fuß sinnvoll. Um dies zu fördern, wird ein Fahrrad stellplatz für 34 Fahrräder neu errichtet 
sowie der Hauptweg innerhalb der Sportanlage, im Bereich der Fahrrad -Anlehnbügel und 
bis hin zu den Materialgaragen mit energiesparenden LED-Mastleuchten ausgeleuchtet.  
­ Die vorhandenen Scherrasenflächen, die die Kampfbahn im Süden, Osten und Norden um-
geben, werden in eine extensive Wiesenfläche umgewandelt. Zusätzlich werden in diesem 
Bereich Gehölzpflanzungen vorgesehen. Hierdurch soll die Verdunstungsleistung im direk-
ten Umfeld der Sportanlage erhöht werden.  
­ Des Weiteren wird geprüft, ob die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen 
mit Dachbegrünungen ausgeführt werden können. 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000, - € (brutto). Aus dem Förderpro-
gramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Höhe von 1.756.000,- € bewilligt.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 39 
 
  
Der Baubeschluss für die Maßnahme wurde am 6.  Februar 2020 eingeholt. Derzeit wird die 
weitere Planung durchgeführt und die Vergabe vorbereitet. Die bauliche Umsetzung der Maß-
nahme soll in 2021 erfolgen. 
 
8.4. EFRE-Maßnahme „Spiel- und Bolzplatz Georgestraße“ des Programms „Starke 
      Veedel – Starkes Köln“ 
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ lebe n sowohl überdurchschnittlich viele Kinder und 
Jugendliche und gleichzeitig auch mehr Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahren. In 
einigen Quartieren leben besonders viele Kinder und Jugendliche, dies betrifft insbesondere 
die Geschosswohnungsgebiete.  
Aus der im Stadtteil vorhandenen Bevölkerungsstruktur sowie den gegebenen familiären und 
sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen haben unterstützende Angebots-
strukturen in allen Lebensbereichen einen hohen Stellenwert für die Entwicklung. Kinder und 
Jugendliche verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit im öffentlichen Raum. Vor 
diesem Hintergrund sind verstärkt niederschwellige kostenfreie und für jeden zugängliche An-
gebote im öffentlichen Raum bereitzustellen.  
Der öffentliche Bolzplatz Georgestraße, der derzeit nur über einen geringen Spielwert verfügt, 
ist der einzige im Stadtteil. Um den jungen Menschen in Neubrück im Wohnumfeld alters- und 
bedarfsgerechte Spiel -, Kommunikations - und Bewegungsräume und damit adäquate Ent-
wicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, bedarf der Bolzplatz einer an den Bedürfnissen 
der im Viertel lebenden Kinder und Jugendlichen orientierten Neuplanung. Die bedarfsge-
rechte Neugestaltung und qualitative Aufwertung des Bolzplatzes leistet daher einen positiven 
Beitrag in mehrfacher Hinsicht. 
Die geplante Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neugestaltung des 1.305 qm großen 
öffentlichen Bolzplatzes Georgestraße, welcher sich in Ortsrandlage im Südwesten des Stadt-
teils Neubrück zwischen der Autobahn A 4  und dem öffentlichen Weg befindet, welcher die 
Georgestraße und die Wilhelm -Griesinger-Straße verbindet und gleichzeitig die Areale des 
öffentlichen Bolzplatzes und des öffentlichen Spielplatzes trennt.  
Die Neugestaltung des Areals soll nach dem Grundkonzept einer multifunktionalen Nutzbarkeit 
erfolgen und die Ausstattung den aktuellen Bedarfen vor Ort angepasst werden.  
Ziel des Projekts ist die zeitnahe Bereitstellung öffentlicher Spielflächen mit einem hohen 
Spiel- und Aufenthaltswert für alle im Stadtteil lebenden Kinder und Jugendlichen. Damit sollen 
die Voraussetzungen für eine höhere Lebensqualität für die Bewohner*innen des Stadtteils 
geschaffen werden. 
Die Maßnahme ist Teil des ISEKs und wurde zum STEP 2020 beantragt. Die Bewilligung der 
Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen wurde im Juni dieses Jahres 
ausgesprochen.

40 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Abbildung 15: Entwurfsplanung Spiel- und Bolzplatz Georgestraße 
 
 
 
9. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel 
9.1 Klimawandelanpassung im Rahmen der beantragten Maßnahmen 
Bundesförderung der Maßnahme Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter der Stadt Köln  
In der Zukunft werden nach aktuellen Studien die heißen Tage, mit Temperaturen von über 30 
Grad und die Sommertage, mit Temperaturen von über 25 Grad in Köln deutlic h zunehmen, 
so auch in den dichter besiedelten Stadtteilen, zu denen der Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ und hier vor allem die Großwohnsiedlungen, zählen. Dabei können Maximaltemperatu-
ren von über 40 Grad erreicht werden. Die Zahl der Sommertage wird bi s Mitte des Jahrhun-
derts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 
30 bis 70 Prozent zunehmen und die Zahl der heißen Tage kann sich sogar verdoppeln.  
Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei lang anhaltenden sommerlichen Hitzeer-
eignissen trifft in den negativen Folgewirkungen besonders Kleinkinder, kranke und ältere 
Menschen. Aber auch bei gesunden Menschen kann Hitze zu Erschöpfung und eingeschränk-
ter Leistungsfähigkeit führen. 
Bei Hitzeperioden wurden höhere Sterberaten gemessen und das wärmere Stadtklima führt 
zu erhöhten gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Auch die Empfindlichkeit der Men-
schen gegenüber Hitze bestimmt die Höhe dieser Risiken.  
Zusätzlich können fehlende familiäre Anbindung oder soziale Isoliertheit bei Hilfebedürftigkeit 
und sozialer Vereinsamung dazu führen, dass Maßnahmen wie zum Beispiel ausreichende 
Flüssigkeitsversorgung und Flüssigkeitsaufnahme nicht sicher gestellt sind. 
Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird die Bewohnerschaft in Ostheim und Neubrück 
aufgesucht, die alters- und situationsbedingt die bereits bestehenden Angebote vor allem der 
webbasierten Technik nicht nutzen können. Diese Zielgruppe soll nicht nur eine Vorwarnung 
Quelle: Stadt Köln, Büro michael lang

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 41 
 
  
für Hitzeereignisse bekommen, sondern auch eine entsprechende Verhaltensänderung bezie-
hungsweise Vorsorge erlernen und anwenden.  
Die Kampagne soll neben allgemeinverständlichen Informationen verschiedene Medien be-
dienen. Die Information soll über unterschiedliche Kommunikationskanäle verbreitet werden. 
Hierbei sollen auch neue Wege eingeschlagen werden.  
Mit Hilfe von Multiplikatoren soll das Thema an die Zielgruppe kommuniziert werden. Hier 
werden gezielt nicht nur Träger im Bereich Altenpflege angesprochen, sondern diverse an-
dere, z. B. soziale und kirchliche Träger, Pflegedienste, Grundschulen oder Sozialraumkoor-
dination eingebunden, um das Wissen auf breiter Basis zu kommunizieren. 
Mögliche Maßnahmen sind: 
­ Medien: Die Information kann über einen einfachen Flyer erfolgen, aber auch durc h Me-
dien wie Handy-Apps oder das Internet. 
­ Ausgabe von Trinkflaschen 
­ Gedrucktes Informationsmaterial  
­ Veranstaltungen: Geplant ist an zentralen Orten in den Sozialräumen Thementage und 
Informationskampagnen nach dem Motto „bleib cool“ durchzuführen. Diese sollen an hei-
ßen Sommertagen den Aspekt Gesundheitsvorsorge spielerisch erlebbar machen. Eine 
Trinktheke des Versorgungsunternehmens RheinEnergie gibt Trinkwasser aus, um die 
Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Kinder (und Erwachsene) können mit Feu-
erwehrschläuchen und Wasserspielen Abkühlung finden. Durch gezielte Ausgabe von 
Trinkflaschen an ältere Leute werden diese erreicht.  
Mit diesen Maßnahmen soll das operative Ziel 
- Verbesserte Umweltbildung und –beratung sowie umweltbewusstere Lebensweise 
Sowie die Projektziele 
- Veränderte Einstellung zum Thema Umweltbelastung und Hitze  
- Sensibilisierung für das Thema Hitzewelle 
erfüllt werden. Die Maßnahme ist derzeit in Umsetzung.  
 
Städtebauliche Neugestaltung des Platzes An St. Adelheid 
Die festgeschriebenen Ziele des Maßnahmenkonzepts zum Platz An St. Adelheid legen be-
sonders großen Wert auf die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie auf eine deutliche Ver-
besserung der umweltrelevanten Bedingungen. Die Förderung der Aufenthaltsqualität soll 
durch die Schaffung von besser gegliederten Begegnungs-, Spiel- und Aktivitätszonen erreicht 
werden, die für die unterschiedlichen Ansprüche der Benutzer - und Altersgruppen geeignet 
sind. Gleichzeitig soll mit der Verortung dieser Angebote Rücksicht auf die Ruhebedürf nisse 
der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner genommen werden, um Konflikte in Zukunft 
möglichst zu vermeiden.

42 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
In Bezug auf die Umweltfaktoren nennt das Maßnahmenkonzept die „Geminderten und gemil-
derten Umweltbelastungen als wichtiges operati-
ves Ziel. Es führt die Verbesserung des Mikrokli-
mas durch die Erhöhung des Grünanteils, auch im 
Übergang zu den angrenzenden Freiräumen und 
Verkehrsflächen an. Daher gehören die Aufwer-
tung minderwertig begrünter Areale zu den wichti-
gen Handlungsmaximen, zumal gro ße Teile der 
ursprünglichen Bepflanzungen mittlerweile ent-
fernt wurden bzw. durch das Neubauprojekt der 
Kirche verloren gehen werden. Darüber hinaus 
sollen die Standortbedingungen des vorhandenen 
Großgrüns durch geeignete Maßnahmen (wie z. 
B. die Sanierung des Wurzelwerks) eine deutliche 
Verbesserung erfahren. So wird auch das Pflaster 
der heute meist versiegelten Flächen durch ni-
veaugleiche und begehbare Pflanzbeete ersetzt. 
Sie nehmen unregelmäßig versetzte Gruppen aus 
klein- bis mittelkronigen Hoch- und Mehrstämmen 
auf, deren Charakter sich bewusst von dem Groß-
grün der Platanen absetzt. 
 
 
 
 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Im Rahmen der Umsetzung des Hau s-, Hof- und Fassadenprogramms im Programmgebiet 
„Ostheim und Neubrück“ wird unter anderem die Gestaltung von Mietergärten und hier insbe-
sondere die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten, Innenhöfen, Ab-
standsflächen, Vorgärten und Zuwegungen ( zum Beispiel Anlegen von gemeinschaftlich ge-
nutzten Spiel-, Wege- und Sitzflächen) einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten gefördert. 
Für entsprechende Maßnahmen von Seiten der Eigentümer wird ein Zuschuss von 50 Prozent, 
höchstens 30,00 €/m² gestalteter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche gewährt.  
Vor allem in den Großwohnsiedlungen in Ostheim und Neubrück sowie in den Zeilenbau ten 
der 50er und 60er Jahre, z. B. zwischen Uckermarkstraße und Ruppiner Straße in Ostheim , 
stellen das vorhandene Wohnbegleitgrün entlang oder zwischen den Wohngebäude n unter-
genutzte, vernachlässigte Grünflächen dar. Hier sollen die Mieter aktiviert werden, diese Grün-
flächen zu Mietergärten aufzuwerten, auf denen Bienenwiesen und klimafeste Gewächse ein-
gepflanzt werden und so das lokale Mikroklima durch Grünanreicherung verbessert und die 
sommerliche Hitzebelastung verringert wird. 
Die Förderung richtet sich unter anderen an Wohnungsunternehmen, die hier gezielt im Rah-
men der Programmumsetzung angesprochen we rden sollen, um ver stärkt Mietergärten mit 
den beschriebenen Klimaaspekten mit der Bewohnerschaft zu realisieren.  
 
 
 
Quelle: Stadt Köln, Büro bauchplan

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 43 
 
  
9.2 GRÜN hoch 3: Städtische Fördermaßnahme zur Unterstützung von Begrünungs-
maßnahmen  
Die Klimaverhältnisse in der Stadt Köln unterscheiden sich deutlich 
von denen im Umland. So absorbieren Fassaden und Straßen die 
einfallende Sonnenstrahlung und speichern sie als Wärmeenergie. 
Heizungen, Autos und Industrie setzen Wärme frei und heizen die 
Stadt zusätzlich auf. Gleichzeitig sind in der Stadt, im Vergleich 
zum Umland, weniger Grün - und Wasserflächen vorhanden, so-
dass Abkühlungsprozesse durch Verdunstung vermindert sind. Oft 
ist zusätzlich die Zufuhr kühlerer Luft aus dem Umland gestört oder 
nur auf wenige Durchlüftungsbahnen, zum Beispiel große  Stra-
ßenzüge, begrenzt. 
Das Stadtgebiet von Köln bildet daher gegenüber seinem Umland 
eine Wärmeinsel aus. An manchen Tagen beträgt die Temperatur-
differenz zwischen dem Umland und der Stadt mehr als zehn Grad. 
Innerhalb des Stadtgebietes zeigt sich dieser Effekt in unterschied-
licher Intensität.  
Überwärmt sind insbesondere die sehr dicht bebauten Bereiche. 
Hier ist vor allem die nächtliche Abkühlung durch die Speicherung 
der Wärme in Gebäuden und Straßen sehr verzögert. In Teilen der 
Stadt mit Grünzügen hin gegen ist die Wärmebelastung aufgrund 
der Vegetation geringer.  
Die Durchschnittstemperatur im Stadtgebiet von Köln ist während der vergangenen Jahr-
zehnte signifikant gestiegen. Klimaprojektionen verdeutlichen, dass sich dieser Trend fortset-
zen wird und infolge des Klimawandels noch häufiger mit hohen Temperaturen in der Stadt zu 
rechnen ist (siehe Karten unten auf der Seite). Dadurch wird Köln zukünftig zusätzlich belastet. 
Es wird erwartet, dass die in den vergangenen Jahrzehnten beobachtete Zunahme der Som-
mertage (mit Temperaturen über 30 Grad Celsius) im gesamten Stadtgebiet weiter fortschrei-
ten wird. Bis Mitte des Jahrhunderts wird im Kölner Stadtgebiet die Zahl der Sommertage um 
30 bis 70 Prozent und die Zahl der heißen Tage um 6 0 bis 150 Prozent im Vergleich zu den 
derzeitigen klimatischen Verhältnissen zunehmen. Darüber hinaus können künftig extreme 
Hitzewellen – wie zuletzt im Jahr 2018 – häufiger auftreten und länger andauern. Während 
solcher heißen Perioden steigt die Wärmebelastung stark an, und die fehlende Abkühlung in 
der Nacht führt dazu, dass die körperliche Erholung über einen längeren Zeitraum deutlich 
vermindert wird.  
Die  Karte  ganz links  
zeigt die mittlere 
jährliche Anzahl von 
heißen Tagen (über 
30 °C) im Zeitraum 
1971-2000. Dies 
entspricht dem Ist - 
Zustand. Dem ge-
genüber zeigt die 
zweite Karte den  
Zeitraum 2021 -2050 
basierend auf CLM 
(Szenario A1B).  
Dies kann sowohl 
die Gesundheit ins-
besondere von Kin-
Quelle: Muklimo_3 Berechnung DWD, Stadt Köln, Klimagerechte Metro-
pole Köln

44 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
dern sowie von Älteren und kranken Menschen gefährden als auch das thermische Wohlbe-
finden und die Arbeitsfähigkeit der Stadtbewohner beeinträchtigen. 
Die Stadt Köln , und hier das  Umwelt- und Verbraucherschutzamt, fördert deshalb mit dem 
Programm GRÜN hoch 3 Begrünungsmaßnahmen von Privateigentümerinnen und Privatei-
gentümern, kleineren Gewerbebetrieben und Vereinen. Dächer, Fassaden und Höfe um durch 
erhöhte Schaffung von grünen Inseln und Bepflanzung das lokale Stadt klima zu verbessern, 
die sommerliche Hitzebelastung zu dämpfen, die Staubbindung zu verbessern , die Verduns-
tungskühlung zu erhöhen und nicht zuletzt neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaf-
fen. Zudem halten begrünte Dach-, Fassaden- und Hofflächen das Regenwasser zurück. So-
mit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schadensminderung bei Starkregenereignissen. 
Gefördert werden die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung 
von versiegelten Flächen. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetati-
onsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rankhilfen oder Fa ssadenbe-
grünungssysteme beantragt werden. Für die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesys-
tems oder der Schaffung von naturnahen Flächen im Rahmen des Förderantrages wird ein 
Bonus gewährt. Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Millionen Eu ro und 
ist zunächst bis 2023 angelegt. 
Da bislang verstärkt Anträge aus den linksrheinischen und dort sozial stabileren Stadtteilen 
mit gutsituierten Haushalten eingegangen sind, soll u.a. auch mit Umsetzung des Programm-
gebietes „Ostheim und Neubrück“ durch aktivierende Ansprache verstärkt dieses Programm 
beworben werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 45 
 
  
10. Maßnahmen der Städtebauförderung 
Die Gesamtkosten der Maßnahmen, für die eine Städtebauförderung im Rahmen des Stadt-
erneuerungsprogramms des Landes NRW  beantragt wird, ergeben in Summe r und 4 Mio. 
Euro:  
 
Tabelle 6: Maßnahmen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln 
Nr. im 
 ISEK 
Maßnahme Hinweis Umsetzungs-
zeitraum 
Gesamt-
kosten 
0.0.0.10 Externe Beratung und Unterstüt-
zung bei der Erstellung des Leit-
konzeptes 
Erneute Antrag-
stellung  
STEP 2021 
2015 2016 24.829 € 
0.0.1.10 Büro für Quartiersmanagement 
u. Aktivierung 
Erneute Antrag-
stellung  
STEP 2021 
2021 2023 232.466 € 
2.10.4 Partizipative Neugestaltung 
„Platz an St. Adelheid“ Markt-
platz Neubrück 
Erneute Antrag-
stellung 
STEP 2021 
2021 2025 1.500.043 € 
5.0.3.10 Haus,- Hof- und Fassadenpro-
gramm 
Erneute Antrag-
stellung 
STEP 2021 
2021 2024 323.205 € 
5.0.2 
A.10 
„Zuhause im Veedel" (Modul A) Erneute Antrag-
stellung 
STEP 2021 
2021 2025 190.695 € 
2.10.7 Jugendeinrichtung Gernsheimer 
Straße 
Antragsstellung 
zum STEP 2023 
2023 2025 1.772.850 € 
Summe beantragte Maßnahmen    4.044.088 € 
Quelle: Stadt Köln  
Die Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ ist entsprechend der aktuellen Bevöl-
kerungszahl im Vergleich zum Förderantrag aus 2019 hinsichtlich der Kosten leicht angepasst 
worden. Die Höhe der Kosten des Quartiersmanagements orientiert sich an dem Verhältnis 
zwischen investiven und flankierenden Maßnahmen und wurde ebenfalls angepasst. Die Kos-
ten wurden so kalkuliert, dass das Quartiersmanagement zwei Jahre im Programmgebiet aktiv 
sein kann. Dies wird vor dem Hintergrund der bereits aktiven Quartiersmanagements in ande-
ren Programmgebieten als Mindestmaß des zeitlichen Einsatzes angesehen, um eine ange-
messene Wirkung in den Sozialraum zu entfalten. Mit der Planung der Maßnahme „Neubau 
einer Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße“ soll ab 2021 begonnen werden. Der Antrag soll 
entsprechend zum STEP 2023 eingereicht werden.  
 
Die Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben.

46 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
10.1. Investive Maßnahme „Umgestaltung Platz An St. Adelheid“ 
Im Zentrum von Neubrück liegt der Platz An Sankt Adelheid, der gestalterische Defizite auf-
weist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und weist eine mangelhafte Aufent-
haltsqualität auf. Die Notwendigkeit der Gestaltung des zentra len Platzes ist bereits auf Be-
treiben der Bürgerschaft vor Ort in einem Studentenwettbewerb thematisiert worden.  
 
Abbildung 16: Wenig Aufenthaltsqualität am Platz An Sankt Adelheid  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mit der Maßnahme wird beabsichtigt, den in die Jahre gekommenen öffentlichen Raum im 
Stadtteilzentrum der vor ca. 50 Jahren geschaffenen Großwohnsiedlung Neubrück zu moder-
nisieren, gestalterisch aufzuwerten und den inzwischen geänderten Bedürfnissen der örtlichen 
Bevölkerung anzupassen. 
Die Umgestaltungsplanung des öffentlichen Raumes ist darauf ausgerichtet, intakte Elemente 
und bewährte Grundstrukturen möglichst zu erhalten und weiterzuentwickeln. Aufgrund seines 
guten Erhaltungszustandes soll der schmale Teil der Fußgängerzone zwischen der Ladenzeile 
und der Stadtteilbibliothek, gänzlich von Veränderungen unberührt bleiben. Die übrigen Berei-
che werden in unterschiedlicher Intensität von notwendigen Erneuerungen und aufwertenden 
Umgestaltungsmaßnahmen erfasst. Der von Platanen eingefasste Hauptteil des Platzes soll 
auch weiterhin seine Funktion als Marktplatz und Ort für die jährlichen Stadtteilfeste erfüllen. 
Außerhalb dieser temporären Nutzungen soll der Platz als Bewegungsraum und erweiterte 
Spielzone dienen. Hierzu soll die Fläche in den neu entstehenden und auf dem Belag markier-
ten Parcours, der das Stadtteilzentrum durchziehen soll, einbezogen werden. Die an den Platz 
anschließende Fußgängerzone soll eine weitgehende Neuordnung erfahren. Der neue, die 
kirchliche Freifläche einbeziehende Kinderspielplatz, nimmt die hier stehende Platanenreihe 
in sich auf und wird (ohne die freizuhaltenden Baumbeete) über eine Fläche von ca. 400 m ² 
verfügen. Der sich aus lockeren Baumgruppen zusammensetzende „Boulevard“ bildet ein 
Band, das die unterschiedlichen Räume zusammenbindet. Gleichzeitig wertet er bisher wenig 
genutzte oder überalterte Bereiche auf und füllt sie mit Aufenthaltsqualität. 
 
10.2. Flankierende Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ 
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ bündelt die Projektbausteine „Quartiers-
management, Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit“ unter einem Dach, die jeweils darauf 
abzielen, die Quartiersentwicklung im Sinne der sozialraumorientierten Stadtentwicklung um-
zusetzen. Dabei bildet die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der weiteren 
ortsansässigen Akteure den Schwerpunkt des Einsatzes. Die Aktivierung ist ein wichtiges In-
strument für die langfristige und nachhaltige Umsetzung der Programmziele und Implementie-
rung des sozialraumorientierten Handelns aller Akteure. Als Anreiz wird ein Verfügungsfonds 
bereitgestellt, aus dem die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine Projekte zur Aufwertung 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 47 
 
  
des Sozialraums gefördert bekommen. Die genannten Projektbausteine haben einen hohen 
aktivierenden Charakter und bedürfen einer zentralen Steuerung und Vernetzung, die durch 
die Zusammenführung des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“ gewährleistet 
wird. 
Die öffentlichkeitswirksame Begleitung der investiven Maßnahmen Platz An St.  Adelheid in 
der Umsetzungsphase und die Aktivierung bzw. Beteiligung der Bewohnerschaft an der Maß-
nahme „Neubau Jugendeinrichtung in der Gernsheimer Straße“ in der Planungsphase, sind 
weitere wichtige Einsatzbereiche des Quartiersmanagements, um die geför derten Maßnah-
men im Programmgebiet bekannt zu machen und eine hohe Akzeptanz zu erzielen.  
 
10.3. Investive Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ 
Im Programmgebiet wurden Sanierungs- und Modernisie-
rungsbedarfe im Wohnungsbestand  identifiziert, auch wenn 
in einigen Quartieren, z. B. in den Wohnbeständen der GAG 
Immobilien GmbH , bereits modernisiert wurde. Weiterhin 
werden Missstände im Zustand des Wohnumfeldes deutlich. 
Einige Wohnungsbestände zeig en weiterhin einen Investiti-
onsstau mit sichtbar mangelnder Instandhaltung, die an ein-
zelnen konzentrierten Lagen auftritt. In Verbindung mit den 
sozialen Problemlagen  in diesen Beständen ist insgesamt 
eine negative Außenwahrnehmung des Stadtteiles zu kon-
statieren.  
Über die Förderung auch von Einzeleigentümern und Eigen-
tümergemeinschaften könnte das Erscheinungsbild harmoni-
siert und aufgewertet werden. 
Da Wohnung, direktes Wohnumfeld und Nachbarschaft für 
die Bewohnerinnen und Bewohner von existentieller Bedeu-
tung sind und bei der Integration unterschiedlicher Be völke-
rungsgruppen zentrale Ansatzpunkte bilden, trägt das Haus- 
Hof- und Fassadenprogramm erheblich zur nachhaltigen 
Quartiersentwicklung bei. Dabei muss die weitere Ausgestal-
tung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms die  unter-
schiedlichen Ausgangslagen von der Großwohnsiedlung (z. 
B. Ansprache von Eigentümergemeinschaften) bis zur klein-
teiligen Einzelbebauung (z. B. Mobilisierung privater Eigen-
tümer/Selbstnutzer) berücksichtigen.  
 
 
 
 
10.4. Flankierende Maßnahme „Zuhause im Veedel“ 
Die Maßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung im Quartier“ setzt unmittel-
bar bei den Lebenslagen der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner an. Aufgabe im Rahmen 
der Mieter- und Nachbarschaftsarbeit wird es sein, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen 
Betroffenen die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Quartier beeinträchtigenden struk-
turellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizi-
pationsprozesse zu ermöglichen. Schwerpunkte sind der persönliche Kontakt mit den Bewoh-
nerinnen und Bewohnern sowie die konkrete Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt. 
Das Projekt soll im Stadtviertel Ostheim, Gernsheimer Straße umgesetzt werden. Es zielt da-
rauf ab, die Bewohnerschaft des ausgewählten besonders benachteiligten (Wohn-) Quartiers

48 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
zu erreichen, zu aktivieren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und 
aktivierende Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung.  
Durch die Aktivierung und Beteiligung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, d ass 
die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers ihre Interessen vertreten, ihre Rechte als 
Mieterinnen und Mieter sowie als Bewohnerinnen und Bewohner wahrnehmen und sich bür-
gerschaftlich engagieren. 
Hierfür soll ein Büro eingerichtet werden, das mit aktivierender Ansprache auf die Bewohner-
schaft zugeht. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Büro für Quartiersmanagement und Akti-
vierung ist außerdem sinnvoll, um Synergieeffekte zu nutzen. 
 
10.5. Investive Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ des Ve-
edel e.V., Gernsheimer Str.“ 
Die Jugendeinrichtung des Veedel e.V. befindet sich auf städtischem Grund in Ostheim, 
Gernsheimer Straße. Dieses Quartier unterscheidet sich von seiner baulich -räumlichen Ge-
staltung deutlich von anderen Quartieren im Sozialraum. A uch hinsichtlich vieler sozialer 
Kennziffern liegen die Werte dieses Quartiers deutlich über den Durchschnittswerten des So-
zialraums und der Gesamtstadt. 
Neben der hohen Bevölkerungsdichte zeichnet sich die Siedlung auch aufgrund ihrer kulturel-
len Vielfalt aus. Der Anteil an Menschen unter 1 8 Jahren mit Migrationshintergrund liegt bei 
über 95 Prozent, der gesamtstädtische Durchschnitt liegt bei r und 58 Prozent. Ebenfalls au-
ßergewöhnlich ist die Altersstruktur im Stadtteil. Ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner 
sind Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre (Stadt Köln rund 20  Prozent). Der Anteil der Haus-
halte mit Kindern, die von Transferleistungen leben, ist weit überdurchschnittlich hoch.  
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung (ca. 75 m²) im Hochparterre 
des Hauses Nummer 12 als Büro und Gruppenraum. Corona bedingt wird dieser Raum derzeit 
jedoch nur als Büro genutzt. Darüber hinaus dient ein Container (ca. 65 m²) dem offenen An-
gebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt. Der ba uliche Zustand dieses Containers, 
der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 1960er Jahren besteht, ist schlecht. Ne-
ben dem Container stehen für Außenangebote ein Sportfeld (Bolzplatz) und das Außenge-
lände (ca. 400 m²) zur Verfügung. Diese Voraussetzungen reichen für adäquate Jugendange-
bote nicht aus und werden dem hohen Bedarf vor Ort nicht gerecht. Die Jugendeinrichtung 
„Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein räumliches Provisorium und erfüllt nur unzureichend die 
Anforderungen, die für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit in diesem Umfeld not-
wendig sind.  
Zur Sicherung und Erfüllung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Erweiterung des 
Jugendangebotes positiv beitragen. Vorgesehen ist die Fertigstellung eines Neubaus einer 
Jugendeinrichtung mit 205 m² umbautem Raum. Die Kosten sind gegenüber der ursprüngli-
chen Kostenschätzung aus dem ISEK von 2019 um die üblichen Baupreissteigerungen ange-
passt worden. Vorgesehen sind die Entwurfsplanung ab 2021 und die Beantragung zum STEP 
2023. Für Planung und bauliche Umsetzung werden insgesamt drei Jahre angesetzt. Mit einer 
Bewilligung im Jahr 2023 kann die weitere Planung, Vergabe und bauliche Umsetzung bis 
2025 fertig gestellt werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 49 
 
  
10.6. Die Maßnahmenblätter 
Laufende Nummer  
0.0.1 Handlungsfeld: Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung 
Maßnahme Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung im Sozialraum 
„Ostheim und Neubrück“ 
Inhalt Ausgangslage 
Bei der konkreten Betrachtung der Angebotsstruktur im Sozial-
raum wird sichtbar, dass dort bereits grun dlegende Angebots - 
und Hilfesysteme bestehen, diese jedoch nicht sämtliche Bedarfe 
des Sozialraums abdecken. In Teilbereichen mangelt es zudem 
an einem lückenlosen Schnittstellenmanagement, welches im 
Rahmen des integrierten Ansatzes und einer Vielzahl von aktivie-
renden Prozessen innerhalb des Integrierten Handlungskonzep-
tes sowie des Gesamtprogramms von hoher Bedeutung ist.  
 
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ setzt an 
diesen Punkten an und ist somit optimal auf die Bedürfnisse des 
Sozialraums ausgerichtet.  
 
Aufgrund einer oftmals geringen Teilhabe der Bewohnerinnen 
und Bewohner an unterschiedlichen Lebensbereichen und den 
damit einhergehenden Netzwerkstrukturen wird die hohe Bedeu-
tung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie der Ak-
tivierung der Bewohnerschaft im Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ deutlich. Auch die Imageaufwertung des Sozialraums stellt 
eine große Herausforderung dar. Ein positiveres Bild ist für die 
Entwicklung des Sozialraums von großer Bedeutung.  
 
 
Schnittstelle zur Sozialraumkoordination:  
Mit dem Programm „Lebenswerte Veedel“ wird bereits seit 2006 
in elf Sozialräumen konsequent ein integriertes sozialraumorien-
tiertes Stadtentwicklungskonzept verfolgt.  
Die Sozialraumkoordination nimmt seit Jahren erfolgreich ei ne 
aktive Koordinationsfunktion wahr und arbeitet aktiv an der Siche-
rung und dem Ausbau der Netzwerke in den Sozialräumen. 
Die wesentlichen Aufgaben des Quartiermanagements zur Um-
setzung des Programms sind demnach mit der Sozialraumkoor-
dination und den ins titutionellen Akteuren vor Ort eng abzustim-
men. 
 
In der Praxis ergibt sich vor Ort ein Team aus der Bürgeramtslei-
tung, der Sozialraumkoordination und der Programmsteuerung 
„Starke Veedel – Starkes Köln“, welches mit Blick auf die umzu-
setzenden Maßnahmen um weitere Akteure ergänzt wird.

50 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
                                Bürgeramtsleitung  
                                   Steuerungsfunktion 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sozialraumkoordination                        Programmsteuerung  
   Vernetzung vor Ort                                     „Starke Veedel – Starkes Köln“  
 
Projektbeschreibung 
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ setzt an 
den oben genannten Herausforderungen und Bedarfslagen an. 
Die Maßnahme geht der Frage nach, wie erfolgreich Stadtent-
wicklung aus dem Quartier heraus erfolgen kann, welche Fakto-
ren zum Gelingen beitragen und wie die Bewohnerinnen und Be-
wohner aktiv in die Quartiersentwicklung eingebunden werden 
können. Entsprechend dieser vielschichtigen Fragestellung, setzt 
sich das „Büro für Q uartiersmanagement und Aktivierung“ aus 
drei unterschiedlichen Projektbausteinen zusammen:  
 Quartiersmanagement 
 Verfügungsfonds 
 Öffentlichkeitsarbeit  
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ bündelt 
diese Projektbausteine unter einem Dach, die jeweils darauf ab-
zielen, die Quartiersentwicklung im Sinne der sozialraumorien-
tierten Stadtentwicklung umzusetzen. Dabei bildet die Aktivie-
rung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der weiteren orts-
ansässigen Akteure den Schwerpunkt des „Büros für Quartiers-
management und Aktivierung“.  
Die genannten Projektbausteine mit hohem aktivierendem Cha-
rakter bedürfen einer zentralen Steuerung und Vernetzung, die 
durch die Zusammenführung des „Büros für Quartiersmanage-
ment und Aktivierung“ gewährleistet wird. Es wird eine gemein-
same räumliche Verortung vorgenommen.  
 
Projektbaustein: Quartiersmanagement 
Das Quartiersmanagement ist Ansprechpartner und Lotse für alle 
Belange des sozialraumbezogenen Programms und bildet die 
Schnittstelle in die Verwaltung, es dient somit als lokal verortete 
Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Es 
sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteure für das 
Programm, nutzt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert 
somit den Erfolg des Integrierten Stadtentwicklung sprogramms. 
Neben der Ansprache der Bewohnerschaft wird das Quartiersma-
nagement auch zentraler Ansprechpartner für die weiteren loka-
len Akteure sein. Darüber hinaus soll auch das geplante Haus, -

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 51 
 
  
Hof- und Fassadenprogramm im Sozialraum entsprechende Be-
achtung finden. Im Projektbaustein „Verfügungsfonds“ wird das 
Quartiersmanagement unterstützend und begleitend mitwirken, 
die Maßnahme „Bestandserhebung und Schnittstellenmanage-
ment“ wird ebenfalls durch das Quartiersmanagement unterstützt. 
Vor dem Hintergrund des politischen Interesses am Gesamtpro-
gramm wird die Gremienarbeit ebenfalls ein Aufgabenfeld des 
Quartiersmanagers darstellen.  
Für die Erbringung der Leistungen wird zusätzliche Expertise und 
Ressourceneinsatz benötigt, sodass eine Ausschreibung vorge-
sehen ist.  
 
Projektbaustein: Verfügungsfonds 
Der Verfügungsfonds bietet finanzielle Unterstützung für die Um-
setzung von Projektideen im Sozialraum  „Ostheim und Neu-
brück“. Bewohnerinnen und Bewohner, Träger vor Ort sowie Ver-
eine, Arbeitsgruppen und –kreise etc. können Anträge für die För-
derung von Projektideen beantragen. Voraussetzung ist dabei, 
dass die Ideen einen inhaltlichen Bezug zum Sozialraum haben 
und in die Bedarfslage vor Ort passen. Mit Hilfe des Verfügungs-
fonds soll somit das bürgerschaftliche En gagement mobilisiert 
werden.  
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnah-
men im Sozialraum zu flankieren und die Beteiligungsprozesse 
vorzubereiten.  
Im Rahmen des „Verfügungsfonds“ übernimmt das Quartiersma-
nagement beispielsweise die Aufgab e, Bewohnerinnen und Be-
wohner sowie weitere Sozialraumakteure für eine Antragstellung 
zum Verfügungsfonds zu motivieren und sie bei der Umsetzung 
ihrer Ideen und Vorstellung zu unterstützen.  
Förderanträge zum Verfügungsfonds sind an das im Sozialraum 
verortete Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung zu stel-
len. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds erfolgt in Ar-
beitsteilung zwischen dem Quartiersmanagement und der zent-
ralen Koordinierungsstelle beim Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik.  
 
Projektbaustein Öffentlichkeitsarbeit  
Der Projektbaustein setzt sich aus unterschiedlichen Instrumen-
ten der Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit zusammen. Es 
wird ein Strategie - und Kommunikationskonzept zur Öffentlich-
keitsarbeit und zur „Vermarktung“ des Programms erarbeitet. Der 
Schwerpunkt liegt dabei in den Themen Beteiligung, Mitwirkung 
und Aktivierung. Ziel ist es die unterschiedlichen Zielgruppen nie-
derschwellig und bedarfsgerecht zu erreichen und die dafür erfor-
derlichen Instrumente zu entwickeln. Darüber hinaus wird auf die 
klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegriffen, 
um das Programm zu kommunizieren.

52 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
 
  
Der Projektbaustein Öffentlichkeitsarbeit soll Bestandteil der Auf-
gaben des Quartiersmanagements sein.  
Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohnern im Sozialraum , Koopera-
tion/Austausch mit Verwaltung, Trägern und Politik vor Ort, sons-
tige staatliche Institutionen auf kommunaler Ebene, Sozialraum-
koordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren, weitere (organi-
sierte) lokale Akteure und Interessensvertretungen   
Ziele   
Indikatoren Projektbaustein: Quartiersmanagement  
 Bekanntheit, Akzeptanz und praktische Annahme des 
Quartiersmanagements bei der Bewohnerschaft 
 Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten Ver-
anstaltungen 
 
Projektbaustein: Verfügungsfonds 
 Anzahl der beantragten Maßnahme 
 Anzahl der durchgeführten Maßnahmen 
 Anzahl der beteiligten Personen 
 
Projektbaustein: Öffentlichkeitsarbeit  
 Anzahl der Veröffentlichungen (Flyer, Artikel, etc.) 
Kosten Verfügungsfonds: 66.666 € 
Quartiersmanagement: 165.800 € 
davon Öffentlichkeitsarbeit: 50.000 € 
Gesamtkosten: 232.466 € 
Davon 2022 116.233 € 
Davon 2023 116.233 € 
  
Umsetzungszeitraum 
(Planung/Vorbereitung 
+ Durchführung) 
Umsetzungszeitraum: 2021 bis 2023 
Für alle Arbeitsmodule ist prozessbegleitend eine Projektlaufzeit 
von 24 Monaten vorgesehen.  
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt noch 
in 2021 nach Bewilligung. Die Umsetzung beginnt 202 2 und 
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam 
Durchführungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023 
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Förderung Städtebauförderung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 53 
 
  
Laufende Nummer 
2.10.4 
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum 
Maßnahme Partizipative Neugestaltung „Platz an Stankt Adelheid“ 
Marktplatz Neubrück – Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf 
dem zentralen Stadtteilplatz auf Grundlage lokaler Ideen und 
Konzepte 
Inhalt Ausgangslage 
Die Siedlung Neubrück (heute eigener Stadtteil) feierte 2015 ihr 
50 jähriges Bestehen als Siedlung. Die zur Erbauungszei t inno-
vativen städtebaulichen Ideen und Ansätze der 1960er und 70er 
Jahre mussten im Laufe der Jahre einer kritischen Reflektion un-
terzogen werden. Die stadträumlich isolierte Lage (zum Beispiel 
bislang nicht umgesetzten Anbindung an die Stadtbahn, wenig 
Anbindung an benachbarte Stadtteile) und die siedlungsstruktu-
rell sowie eigentumsrechtlichen schwierige Sozialraumstruktur 
zeigen sich in den letzten Jahren zunehmend als Problemlage.  
Der Platz „An Stankt Adelheid“ als zentrales Bindeglied der ein-
zelnen Siedlungsteile und Zentrum des Sozialraumes kann die-
sen aktuellen Herausforderungen schon seit längerem nicht mehr 
gerecht werden. Die sehr konsequente ursprüngliche Planung der 
Siedlung hat bislang wenige Möglichkeiten gegeben, auf die 
neuen sozialräumliche n Herausforderungen zu reagieren. Es 
fehlt an Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten. Die aktuell sehr mo-
notone, großflächige Gestaltung der Platzfläche führt seit Jahren 
zu sich stetig verschärfenden Nutzungskonflikten (wichtiger Auf-
enthalts- und Kommunikationsraum für Kinder und Jugendliche 
im Sozialraum, Ordnungs - und Ruhebedürfnis der Anwohnerin-
nen und Anwohner, Seniorenstift, Kirchengemeinde). Der Platz 
bietet aktuell keine Möglichkeiten, die bestehenden Nutzungsan-
forderungen (Aufenthalt resultierend aus kleinen Wohnungsgrö-
ßen und teilweise. hoher Belegung), kulturellen Nutzungsdifferen-
zen und -intensitäten zu erfüllen. Ausgehend vom vorhandenen 
bürgerschaftlichen Engagement (Interessengemeinschaft Markt-
platz, studentischer Wettbewerb mit Unterstützung der  Bezirks-
vertretung, Umsetzung erster Maßnahmen) bietet sich hier die 
Möglichkeit einer Umsetzungsperspektive für eine den zukünfti-
gen Anforderungen gerecht werdende Planung. 
Projektbeschreibung 
Die Maßnahme sieht folgende Schwerpunkte vor: 
 Umgestaltung und Ergänzung der großräumigen Platzflä-
che und angrenzender Verknüpfungsbereiche im Hinblick 
auf eine höhere Aufenthaltsqualität für die lokale Bevölke-
rung durch eine stärkere Gliederung  
 Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Spielmöglichkei-
ten  
 Erhöhung des Grünanteils insbesondere im Übergang zu 
den angrenzenden Freiräumen und Verkehrsflächen

54 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
 Betonung des zentralen Stadtraumes im Sozialraum auch 
mit dem Ziel eine dauerhafte Perspektive für Einzelhan-
dels- und Gastronomieangebote im Stadtteilzentrum zu 
schaffen. 
In die Umgestaltung können aktuelle Aspekte der Freiraumgestal-
tung im Hinblick auf stadtklimatische Herausforderungen (zum 
Beispiel Klimawandel: Hitze, Starkregen) mit einfließen.  
In die Umgestaltung soll die Erneuerung und Vergrößerung eines 
vorhandenen Kinderspielplatzes (auf eine Fläche von 300 qm) 
einbezogen werden. 
Zielgruppe Anwohnerinnen und Anwohner, zum Beispiel Seniorinnen und 
Senioren, Kinder und Jugendliche 
Ziele Operative Ziele 
 Aufgewertete und vernetzte Begegnungs - und Lebens-
räume 
 Erschlossene und bedarfsgerecht weiterentwickelte Flä-
chen für neue Nutzungen 
 Geminderte und gemilderte Umweltbelastungen 
Projektziele 
 Erhöhung der Verweildauer und Aufenthaltsqualität  
 höhere Lebensqualität  
 Verbesserung der Integrations - und Kommunikations-
möglichkeiten durch Begegnungsräume 
 Stärkung der lokalen Identität 
 Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung und 
Erhöhung des Grünanteils 
 Belebung des Einzelhandelsangebotes 
 geringere Verwahrlosungstendenzen 
 wohnortnahe Freiraumqualitäten 
 Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten 
Indikatoren  umgestaltete Platzfläche m² 
 begrünte und entsiegelte Platzfläche in m² 
 Aufenthaltsbereiche in m² 
Kosten Sach- / Ausbaukosten 
2021:  96.322,47 € 
2022:  90.904,99 € 
2023: 273.800,58 € 
2024: 384.851,46 € 
2025: 204.150,72 € 
Zzgl. Eigenmittel der Stadt Köln 450.012,95 € 
Gesamt: 1.500.043,17 €

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 55 
 
  
Umsetzungszeitraum 
(Planung/Vorbereitung 
+ Durchführung) 
2021 bis 2025  
Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt 
für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
Förderung  Städtebauförderung

56 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Laufende Nummer  
2.10.7 
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum 
Maßnahme Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ des Veedel 
e.V., Gernsheimer Str. Köln-Ostheim 
Inhalt Ausgangslage 
Die Jugendeinrichtung des Veedel e.V. befindet sich auf städti-
schem Grund in einem Sozialraum, der sich sowohl von seiner 
baulich-räumlichen Gestaltung als auch aufgrund der Stadtvier-
teldaten deutlich von anderen Sozialräumen unterscheidet. 
Neben de r hohen Bevölkerungsdichte zeichnet sich die Hoch-
haussiedlung auch durch ihre kulturelle Vielfalt aus. 
2019 lag in der Altersgruppe der unter 18 Jährigen der Anteil an 
Menschen mit Migrationshintergrund bei 96 Prozent, der gesamt-
städtische Durchschnitt liegt bei 59 Prozent. 
Ebenfalls außergewöhnlich ist die Altersstruktur im Quartier. 27 
Prozent der Bewohner sind Kinder und Jugendliche unter 18  
Jahre (Stadt Köln 16 Prozent). 
Diese sind von der schlechten wirtschaftlichen Situation beson-
ders betroffen.  
Nahezu 60 Prozent der Kinder unter 15 Jahren lebten 201 9 in 
SGB II - Haushalten (Stadt Köln 18 Prozent).  
 
Aktuelle räumliche Voraussetzungen für die Kinder und Ju-
gendarbeit 
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung 
(ca. 75 m²) im Hochparterre des Hauses Nummer 12 als Büro und 
Gruppenraum. Corona bedingt wird der Raum derzeit jedoch nur 
als Büro genutzt. 
Darüber hinaus dient ein Container (ca. 65 m²) dem offenen An-
gebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt.  
Der bauliche Zustand dieses  Containers, der aus zwei ehemali-
gen Pausencontainern aus den 1960er Jahren besteht, ist 
schlecht.  
Neben dem Container stehen für Außenangebote ein Sportfeld 
(Bolzplatz) und das Außengelände (ca. 400 m²) zur Verfügung. 
Diese Voraussetzungen reichen für ad äquate Jugendangebote 
nicht aus und werden dem hohen Bedarf vor Ort nicht gerecht. 
Die Jugendeinrichtung „Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein 
räumliches Provisorium und erfüllt nur unzureichend die Anforde-
rungen, die für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit in 
diesem Umfeld notwendig sind.  
Zur Sicherung und Erfüllung des pädagogischen Auftrags ist eine 
räumliche Erweiterung zwingend angesagt.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 57 
 
  
Zielgruppe Sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
im Alter von 10 bis 25 Jahren. 
Ziele Fertigstellung eines Neubaus Jugendeinrichtung mit 205 m² um-
bautem Raum 
Indikatoren Fertigstellung eines Neubaus Jugendeinrichtung 
Kosten Die Preissteigerung seit der ersten Kostenschätzung von 2018 
wurde mit ca. +20 Prozent bis zur Vergabe angenommen. 
Planungskosten: 238.000 € brutto 
Realisierungskosten: 1.534.850 € brutto 
Gesamtkosten: 1.772.850 € brutto 
2023 238.000 € 
2024 767.425 € 
2025 767.425 € 
 
Umsetzungszeitraum 
(Planung/Vorberei-
tung+Durchführung) 
2023 bis 2025 
Projektverantwortlicher 
und Bauherrenschaft 
Stadt Köln: Amt für Kinder, Jugend und Familie/ 51 
Förderung  Städtebauförderung

58 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
 
Laufende Nummer 5.0.2 Handlungsfeld: Wohnen 
Maßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung im Sozial-
raum „Ostheim und Neubrück“, Quartier Gernsheimerstraße  
Inhalt Ausgangslage 
Wohnen bedeutet zu Hause sein, sich wohl fühlen, aktiv am Leben 
im Stadtviertel beteiligt sein. Die Wohnung, das direkte Wohnum-
feld und die unmittelbare Nachbarschaft sind für die Bewohnerin-
nen und Bewohner wichtig  und bei der Integration unterschiedli-
cher Bevölkerungsgruppen zentrale Ansatzpunkte. Dies trifft be-
sonders für sozial belastete Quartiere zu, in denen meist viele 
Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.  
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wurde das Quartier 
Gernsheimerstraße identifiziert, dessen Bewohnerschaft durch ei-
nen hohen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen 
gekennzeichnet ist. Dies geht einher mit einem weitgehend unat-
traktiven Wohnungsbestand und Wohnumfeld. Durch d ie Überla-
gerung von sozialer Benachteiligung der Bewohnerschaft und ei-
ner unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedin-
gungen werden hier besondere Handlungsbedarfe deutlich.  
Folgende Merkmale sind in dem Quartier besonders hervorzuhe-
ben:  
 räumliche Konzentration von Armut / Abhängigkeit von 
Transferleistungen 
 hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen 
 strukturelle Mängel der Wohnungen und des Umfelds  
 negatives Image 
 geringe Identifikation der Wohnbevölkerung mit dem Quar-
tier 
Projektbeschreibung 
Das Projekt „Zuhause im Veedel“ setzt unmittelbar bei den Le-
benslagen der Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern an. So 
kann durch eine frühzeitige und sichtbare Verbesserung der „Woh-
nadresse“ eine Kultur der Eigenverantwortlichkeit (wieder -) initi-
iert, -etabliert und verstetigt werden.  
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement in 
dem insgesamt wesentlich größeren Sozialraum „Ostheim und 
Neubrück“ ist sicherzustellen und konstituierend für den nachhal-
tigen Erfolg der Maßnahme. Das Quartiersmanageme nt zielt da-
rauf ab, die Bewohnerschaft des Sozialraums zu erreichen, zu ak-
tivieren und zu unterstützen, dadurch Barrieren abzubauen und 
den Netzwerkgedanken zu stärken. Somit erfolgt in diesem Kon-
text bereits eine Ansprache der Bewohnerschaft und der insti tuti-
onellen Quartiersakteure. Die Situation im Quartier Gernsheimer-
straße erfordert jedoch eine intensivere Aktivierungsleistung und 
Begleitung. Hier leben überwiegend sozial benachteiligte Bevölke-
rungsgruppen, die eher artikulationsschwach sind und mit beson-
ders niederschwellig angelegten Methoden angesprochen und ak-
tiviert werden müssen. Dies erfolgt im Rahmen dieser Maßnahme.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 59 
 
  
Aktivierung und Beteiligung im Quartier 
Das ausgewählte Quartier ist durch erhebliche soziale Problemla-
gen gekennzeichnet. Eine Verbesserung der dortigen Lebensbe-
dingungen kann nur durch ein integriertes Handeln erreicht wer-
den, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst eine ent-
scheidende Rolle spielen. Nicht für sie, sondern mit ihnen sollen 
Veränderungen geplant und umgesetzt werden.  
Aufgabe der Mieter - und Nachbarschaftsarbeit wird sein, in Zu-
sammenarbeit mit möglichst vielen Betroffenen die Lebensqualität 
vor Ort zu steigern, die das Quartier beeinträchtigenden struktu-
rellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert 
aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu ermöglichen. Schwer-
punkte sind die sozialen Lebensverhältnisse und der persönliche 
Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die kon-
krete Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt. Die Soziale  
Arbeit knüpft an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten 
und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickelt daraus 
bedarfsgerechte Beratungs -, Aktivierungs - und Unterstützungs-
leistungen für das Quartier.  
Die Aktivierungsaufgabe lässt sich  folgendermaßen konkretisie-
ren: 
 Kontinuierliche Präsenz im Quartier 
 Durchführung einer aktivierenden Bewohnerbefragung 
(nach Möglichkeit mehrsprachig) zur Herausarbeitung von 
Handlungsbedarfen aus Sicht der Bewohnerinnen und Be-
wohner vor Ort 
 Erkundung der Interessen, Ressourcen und Bedarfslagen 
im Quartier durch Methoden aufsuchender Arbeit 
 Soziale Aktivierung der Wohnbevölkerung durch die Orga-
nisation von Versammlungen, Stadtteilfesten, kulturellen 
Veranstaltungen, Informationsangeboten und Aktionen 
 Aufbau von Selbstbestimmungsgremien wie Mieterräten 
 Schaffung von Mitwirkungsmöglichkeiten am sozialen und 
kulturellen Leben im Quartier 
 Verbesserung der Lebensbedingungen durch Maßnahmen 
zur Aufwertung des Quartiers 
 Erhöhung der Teilhabechancen in den Bereichen Beschäf-
tigung, Bildung und Gesundheit 
 Vertretung der Interessen der Wohnbevölkerung (Lobbyar-
beit für das Quartier) 
 Nach Auslauf der Förderung sollen die geschaffenen 
Strukturen der Mieter- und Bewohnerbeteiligung verstetigt 
werden. Das Maß der weiterhin e rforderlichen professio-
nellen Unterstützung soll durch eine wissenschaftliche Be-
gleitung ermittelt werden. 
Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohner Gernsheimer Straße  
Ziele Querschnittsziel 
 Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung

60 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Operative Ziele 
 Stärker unterstützte und entwickelte Wohnadressen  
 Verbesserte Aktivierung der Mieter am Wohnort 
Projektziele 
 Ziel der aktivierenden Mieter- und Nachbarschaftsarbeit ist 
es, allen in dem Quartier lebenden Menschen, unabhängig 
von der persönlichen Lebenssituation, der H erkunft, der 
sozialen Stellung und materiellen Leistungsfähigkeit die 
Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu 
eröffnen  
 Empowerment: Bewohnerinnen und Bewohner sollen ihre 
Mieterinteressen vertreten können, ihre Rechte als Miete-
rinnen und Mieter sowie als Bewohnerinnen und Bewohner 
wahrnehmen, sich bürgerschaftlich engagieren können 
und aktiv in die Gestaltung ihrer Wohnumwelt einbringen. 
Indikatoren  Anzahl der befragten Bewohnerinnen und Bewohner im 
Rahmen der aktivierenden Befragung 
 Anzahl der initiierten Aktivitäten und Projekte in der Be-
wohnerschaft 
 Anzahl der aufgebauten Anlaufstellen und Kommunikati-
onsräume im Quartier 
 Anzahl der aufgebauten beziehungsweise unterstützten 
Mieterinitiativen und Selbstbestimmungsgremien 
 Anzahl der aufgebauten spezifischen Beratungsangebote 
(Mieterberatung) 
 Anzahl der durchgeführten und dokumentierten Mietertref-
fen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 61 
 
  
Kosten Personalkosten für das Quartier Gernsheimerstraße (externe 
Vergabe) 
1 x 0,5 Stelle S 15: 36.350 € pro Jahr 
für 3,5 Jahre: 127.225 € 
Personalkosten: 127.225 € 
 
Sachkosten für das Quartier Gernsheimerstraße 
Kostenermittlung für 3,5 Jahre, u.a. für Raumkosten, Einrichtungs-
genstände, IT-Kosten, Beteiligungsverfahren, Aktivierung, etc. 
Gesamt Sachkosten: 63.470 € 
 
Gesamtkosten: 190.695 € 
Davon in 2022: 55.877 € 
Davon in 2023: 55.877 € 
Davon in 2024: 52.627 € 
Davon in 2025: 26.314 € 
Umsetzungszeitraum 
(Planung/Vorbereitung + 
Durchführung) 
Umsetzung gesamt: 2021 bis 2025 
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt noch 
in 2021 nach Bewilligung. Die Durchführung beginnt 2022 und 
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam 
Durchführung: 01.01.2022 – 30.06.2025 
insg. 42 Monate / 3,5 Jahre 
Nach Auslauf der Förderung sollen die geschaffenen Strukturen 
der Mieter- und Bewohnerbeteiligung verstetigt werden. Das Maß 
der weiterhin erforderlichen professionellen Unterstützung soll 
durch die wissenschaftliche Begleitung ermittelt werden. 
Eine Weiterentwicklung der Maßnahme ist denkbar. Die konkrete 
Fortführung ist abhängig vom Evaluationsergebnis der vorgesehe-
nen Maßnahme. 
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Soziales und Senioren  
Förderung Städtebauförderung 
Vorrangige Fördermöglichkeiten wurden geprüft und sind nicht er-
kennbar.

62 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Laufende Nummer 5.0.3 Handlungsfeld: Wohnen 
Maßnahme Haus,- Hof- und Fassadenprogramm 
Inhalt Ausgangslage 
Es zeigen sich Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe im 
Wohnungsbestand, auch wenn bereits einige Anteile moderni-
siert wurden. Weiterhin werden Missstände im Zustand des Woh-
numfeldes deutlich.  
In Teilen des Sozialraumes konnten bereits umfängliche Sanie-
rungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, teil-
weise durch die GAG Immobilien GmbH. In einigen Wohnungs-
beständen zeigt sich jedoch eine mangelnde Instandhaltung, die 
an einzelnen konzentrierten Lagen auftritt.  
In Verbindung mit den sozialen Problemlagen werden im Sozial-
raum erhebliche Unterstützungsbedarfe deutlich. Diese Situation 
trägt auch zu einer negativen Außenwahrnehmung des Stadttei-
les bei.  
Über die Förderung auch von Einzeleigentümern und Eigentü-
mergemeinschaften könnte das Erscheinungsbild harmonisiert 
und aufgewertet werden. 
Projektbeschreibung 
Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbes-
serungen an Wohnhäusern oder am unmittelbaren Wohnumfeld 
vorzunehmen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Sozialraum 
soll verbessert werden. 
Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie Stadterneue-
rung von 2008 (Teil II, Förderbestimmungen für die städtebauli-
che Sanierung und Entwicklung). Demnach können Maßnahmen 
zur Fassadenverbesserung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- 
und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dä-
chern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 Prozent der 
Ausgaben. 
Durch die Erneuerung der Ansichtsflächen von Wohngebäuden 
werden Innenhof und Straßenseite deutlich aufgewertet. Das 
Förderprogramm bietet Mietern und Eigentümern von Wohnim-
mobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei 
Verschönerungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe. Ein 
attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Be-
wohnerinnen und Bewohnern. Vor diesem Hintergrund sind Ver-
schönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Sozialraum 
„Ostheim und Neubrück“ von besonderer Bedeutung.  
 
Im Sozialraum sollen folgende Maßnahmen gefördert werden: 
- Farbliche Gestaltung von Außenwänden an Gebäuden 
- Erneuerung, Wiederherstellung und Gestaltung der Fas-
saden von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 63 
 
  
- Einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden 
einschließlich farblicher Neugestaltung und dauerhafter 
Schutzbeschichtung 
- Künstlerische Gestaltung von Fassaden inkl. Vorarbeiten 
- Anlegen und Gestaltung von Mietergärten 
- Anlegen und Gestaltung von gemeinschaftlich genutzten 
Spiel-, Wege- und Sitzflächen inkl. Vorarbeiten 
Zielgruppe  Hauseigentümer 
 Eigentümergemeinschaften 
 Mieter und Nutzungsberechtigte 
Ziele Operatives Ziel  
 Stärker unterstützte und entwickelte Wohnadressen 
Projektziele 
 Die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Sozialraum soll 
verbessert werden 
 Aufwertung des Wohnumfeldes 
 Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch 
ein attraktiveres Wohnumfeld 
 Steigerung der privaten Investitionen im Sozialraum 
Indikatoren  Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm 
 Anzahl der durchgeführten Beratungen  
Kosten  Gesamtkosten für den Sozialraum: 646.409 € 
 Davon Kostenanteil Dritter: 323.204,50 € 
 Förderfähige Kosten: 323.204,50 €  
 Davon 2022: 107.735,50 € 
 Davon 2023: 107.735 € 
 Davon 2024: 107.734 € 
Umsetzungszeitraum 
(Planung/Vorberei-
tung+Durchführung) 
Umsetzung gesamt: 2021 bis 2024 
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt in 
2021 nach Bewilligung. Die Durchführung beginnt 2022 und 
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam. 
Durchführung: 01.01.2022 bis 31.12.2024 
 
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Förderung  Städtebauförderung 
Bemerkung Die Bausteine „Entsiegelung“ und „Begrünung von Dach, Fassa-
den und Innenhöfen“, die im Rahmen der Förderrichtlinie Stadter-
neuerung in Teil II, Ziffer 11.2 Satz (1) mit aufgeführt werden, sol-
len innerhalb des Haus- Hof – und Fassadenprogramms explizit 
nicht gefördert werden, da die Stadt Köln diese Themen im För-
derprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄCHER | FASSADEN | HÖFE" 
des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz“  bereits anbietet. 
Eine entsprechende Anpassung wird in der zu erarbeitenden 
Richtlinie zum Haus, Hof- und Fassadenprogramm erfolgen.

64 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
11. Rahmenplan – städtebauliche Einordnung 
In seinem Verständnis baut das ISEK für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ in Anleh-
nung an die Vorgehensweise des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ explizit auf vor-
handene Strukturen i m Sozialraum auf. Die Umsetzung des Programms bildet somit einen 
wichtigen Beitrag für die Quartiersentwicklung in „Ostheim und Neubrück“ und rückt das sozi-
alraumorientierte Handeln in den Mittelpunkt. Durch den Aufbau auf vorhandene  Strukturen 
wird die Verstetigung und langfristige Wirkung des Programms auch über die Programmlauf-
zeit hinaus befördert. 
 
Langfristige Quartiersentwicklungsstrategie gestalten 
Für eine ganzheitliche, räumliche Betrachtung des Sozialraums müssen die Aktivi täten aus 
dem ISEK „Ostheim und Neubrück“ mit den weiteren Entwicklungen und Potenzialen im Sozi-
alraum gemeinsam betrachtet werden. Wie schon unter Punkt 8 dargestellt, befinden sich wei-
tere Maßnahmen, deren Realisierung außerhalb des Programms für die Städtebauförderung 
erfolgt, in der Vorbereitung oder Umsetzung. Ziel ist es, das städtische Handeln mit den Akti-
vitäten weiterer Akteure zusammenzubringen und eine langfristige Quartiersentwicklungsstra-
tegie zu gestalten, die vorhandene Bedarfe und Potenziale  in einer gemeinsamen Vision für 
den Raum verbindet.  
Der Rahmenplan, siehe Abbildung 17, gibt eine Übersicht über die Maßnahmen, Projekte und 
Entwicklungsgebiete, die innerhalb des Sozialraums erfolgen oder sich auf diesen unmittelbar 
auswirken. Somit wird die Einordnung der Maßnahmen der Städtebauförderung in das weitere 
Handeln im Sozialraum ersichtlich. Hauptansatzpunkte sind qualitative und funktionale Auf-
wertungen des Öffentlichen Raumes und der Infrastruktur für die Zielgruppe der jüngeren Be-
wohnerinnen und Bewohner und in Teilbereichen die Umsetzung klimarelevanter (Anpas-
sungs-) Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, die allen zugute kommt. 
 
Schaffung eines Quartiersmittelpunktes 
Bei der räumlichen Betrachtung wird deutlich, dass sich der Sozialraum  in die beiden eigen-
ständigen Stadtteile Ostheim und Neubrück gliedert, die sich wiederum in einzelne Quartiere 
aufteilen. Verstärkt wird diese räumliche Trennung durch die Barrierewirkung der Autobahn. 
In Neubrück übernimmt der Platz „An Sankt Adelheid“ die Funktion des Stadtteilzentrums. Für 
die Bewohnerinnen und Bewohner bietet dieser Ort eine Begegnungs- und Aufenthaltsstätte. 
Besorgungen des täglichen Bedarfes werden hier getätigt. Nicht zuletzt schafft er Identität und 
Struktur für den Stadtteil.  
Diese wichtige Zentrumsfunktion wird durch die Umgestaltung weiterentwickelt und gestärkt. 
Durch den partizipativen Ansatz der Umgestaltung des Platzes können sich alle unterschied-
lichen Interessengruppen am Prozess beteiligen. Dadurch können nicht nur unters chiedliche 
Ansprüche abgedeckt, sondern auch ein Beitrag zur Identitätsschaffung geleistet werden. Dies 
ist die Grundvoraussetzung für Verantwortungsbewusstsein und Frequentierung.  
 
Bedeutung von Spielplätzen 
Die Situation/Qualität der Spielplätze im Sozialraum ist ausbaufähig. Der Spiel- und Bolzplatz 
Nähe Georgestraße in Neubrück grenzt an die Autobahn und ist bisher sehr rudimentär mit 
Spielelementen wie beispielsweise zwei Fußballtoren gestaltet. Er erfährt durch die Neuge-
staltung eine erhöhte Nutzbarkeit und Nutzungsqualität.  
Eine multifunktionale Nutzung, die bedarfs - und zeitgerechten Erfordernissen entspricht, er-
höht die Attraktivität und Wahrnehmung des Ortes für die Bewohnerinnen und Bewohner des 
gesamten Sozialraums. Der Spielplatz grenzt direkt  an die Wilhelm -Griesinger-Straße an. 
Diese führt unter der Autobahn hindurch und verbindet die beiden Stadtteile. Eine attraktive

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 65 
 
  
Neugestaltung des Spielplatzes spricht sowohl Nutzerinnen und Nutzer aus Ostheim wie auch 
aus Neubrück an und kann damit der räumlichen Trennung entgegenwirken. 
 
Verbesserung der Mobilität 
Ein attraktives Angebot des öffentlichen Nahverkehrs ist insbesondere für Stadtteile in Stadt-
randlagen von großer Bedeutung. In der Vergangenheit wurden Buslinien bereits erweitert und 
neu geschaffen. Eine bessere fußläufige Erreichbarkeit der bestehenden Stadtbahnhaltestelle 
in Ostheim (Linie 9) wird ebenfalls angestrebt. Darüber hinaus ist eine direkte Anbindung an 
das Stadtbahnnetz durch Erweiterung oder Verbindung der Linien 9 und 1 seit der Planung 
und Gründung des Stadtteils vorgesehen. Hierfür werden bereits Grünflächen vorgehalten. Im 
ÖPNV Bedarfsplan des Landes NRW ist die Maßnahme angemeldet und zudem im Nahver-
kehrsplan der Stadt Köln aufgenommen. Langfristig bietet der Ausbau des ÖPNV-Angebotes 
eine Chance die Attraktivität des Sozialraumes zu steigern.  
 
Wohnbaupotentiale nutzen 
Einen weiteren Beitrag kann außerdem die ständige Weiterentwicklung des Sozialraums als 
Wohnstandort leisten. Im Wohnungsbauprogramm der Stadt Köln konnte für  „Ostheim und 
Neubrück“ eine Fläche als Wohnbaupotentialfläche identifiziert werden. Diese soll mit rund 40 
Wohneinheiten auf langfristige Sicht nach 2025 entwickelt werden. Aufgrund der geringen An-
zahl der Wohneinheiten ist mit keinen ausschlaggebenden Veränderungen bezüglich der So-
zial- oder Infrastruktur zu rechnen. 
 
Ausblick 
Die verorteten Maßnahmen im Rahmenplan verdeutlichen eine behutsame Entwicklung, die 
sich im gesamten Sozialraum und darüber hinaus vollzieht. Mit baulichen Planungen in den 
Bereichen Versorgung, Raum für Begegnungen, Sport, Freizeit und Naherholung wird das Le-
bensumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner stabilisiert und sukzessive verbessert.  
Auch im Hinblick darauf ist eine ganzheitliche Entwicklung des Raumes unumgänglich. Soziale 
Maßnahmen greifen Hand in Hand mit städtebaulicher Gestaltung. Dies führt zu einer Steige-
rung der Wohn - und Aufenthaltsqualität und einer Aufwertung des Sozialraums insgesamt. 
Eine erhöhte Attraktivität und eine Imageverbesserung des Sozialraums und insbesondere der 
einzelnen Stadtviertel ist die Folge. Eingebettet in die Gesamtstrategie der Stadt Köln bedarf 
es auch zukünftig einer integrativen Betrachtung des Sozialraumes. Hierzu leistet das Inte-
grierte Stadtentwicklungskonzept einen Beitrag. Die ganzheitliche Entwicklung ist jedoch stets 
auch abhängig von städtischem und privatem Handeln, welches darüber hinausgeht.

66 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Karte 4: Rahmenplan Sozialraum „Ostheim und Neubrück“  
 
 
 
 
Fahrradwegeanbindung 
Alter Postweg Deutz 
Generalsanierung 
Sportanlage 
Hardtgenbuscher 
Kirchweg 
Sanierung Stadtbibliothek

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 67 
 
  
12. Umsetzungsplanung  
Für die Beantragung und Inanspruchnahme der Städtebauförderung ist die Anerkennung ei-
nes sozialraumspezifischen ISEKs erforderlich. Auf dieser Grundlage sind Förderanträge für 
baulich-investive Maßnahmen sowie flankierenden Maßnahmen (zum Beispiel Quartiersma-
nagement) möglich.  
Das ISEK für das Programmgebiet bzw. den Sozialraum „ Ostheim und Neubrück “ sieht die 
Etablierung eines Quartiersmanagements vor, das für die Koordinierung der Maßnahmen, für 
Beratung und programmrelevante Kommunikation vor Ort verantwortlich ist und als ze ntraler 
Ansprechpartner für das Programmgebiet auftritt. Über eine enge Abstimmung mit der Sozial-
raumkoordination werden die Schnittstellen und Akteurskonstellationen im jeweiligen Sozial-
raum berücksichtigt.  
Die zentrale Steuerung und Koordination des Programms liegt innerhalb der Stadtverwaltung 
beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Bereits in der Phase der Konzepterstellung wur-
den mit Blick auf die Umsetzung des Programms Arbeitsstrukturen aufgebaut, an denen an-
geknüpft werden soll. Der Lenkungskreis, der sich aus den beteiligten Dezernaten zusammen-
setzt, bildet neben den operativen umsetzungsrelevanten Strukturen verwaltungsintern ein 
wichtiges Steuerungsinstrument.  
Wie bereits bei der Programmkonzeption werden die federführenden Fachämter für die jewei-
ligen Maßnahmen eng in die Programmumsetzung eingebunden. Zusätzlich nehmen die Bür-
gerämter und die Sozialraumkoordination als „Vertreter der Sozialräume“ einen wichtigen Stel-
lenwert ein. Auch die Beteiligung weiterer Akteure wie der GAG oder des Jobcenters ist vor-
gesehen.  
 
Abbildung 17: Steuerungs- und Netzwerkstrukturen 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

68 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik ist für den Erfolg des Programms 
von hoher Bedeutung. Im Rahmen von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit wird die 
Stadtgesellschaft vor und während der Planung und Umsetzung von Maßnahmen entspre-
chend eingebunden. Dabei geht es zum einen um die Information der Bewohnerinnen und 
Bewohner vor Ort, aber noch viel mehr um die aktive Einbindung und Teilhabe im Rahmen 
des Programms.  
Das programmbegleitende Controlling, das durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
umgesetzt wird, bildet eine wichtige Grundlage für die Programmsteuerung und Berichterstat-
tung zum Fortschritt des Programms.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 69 
 
  
Tabelle 7: Zeit- und Maßnahmenplan

70 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
13. Anhang 
Anhang 1: Übersicht mit Quartiersgliederung - Schwerpunkt Qualifizierung und Sozia-
les

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 71 
 
  
Anhang 2: Übersicht mit Quartiersgliederung - Schwerpunkt Bildung

72 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Anhang 3: 
Bevölkerungs- und Sozialstruktur / Bildungsbeteiligung5 im Sozialraum 
 
Ergebnisse im Sozialraum deutlich ungünstiger als in Gesamtstadt . Sowohl hoher Anteil von Kin-
dern und Jugendlichen in SGB ll Bedarfsgemeinschaften, Anteil an Übergängen ins Gymnasium 
liegt mit 31,2 Prozent unter städtischem Durchschnitt mit 46,5 Prozent (im Vergleich zu anderen So-
zialräumen liegt Wert jedoch im oberen Drittel), sehr hoher Jugend- und Altenquotient 
Charakteristik des Sozialraumes (stadträumliche Besonderheiten) 
Lage im 
Stadtge-
biet 
Bezirk: 
Kalk 
Stadtteile: 
Ostheim Neubrück 
angrenzende Sozial-
räume: 
6 + 11 
Fläche: 
264 ha 
Siedlungs-
entwick-
lung 
Rechtsrheinische Stadtteile des 3. Vorortgürtels, Ostheim: Siedlungsentwicklung zu 
Beginn der 1930er Jahre (Saarsiedlung) mit deutlichem Wachstum 1950-1980 (Bsp. 
Badener Siedlung), 1970er Jahre Errichtung der Hochhaussiedlung Gernsheimer 
Straße, aktuelle Errichtung des neuen Wohnquartiers Waldbadviertel, Neubrück: ge-
schlossene Siedlung, entwickelt in den Jahren 1965-1970 mit Einfamilienhäusern und 
Geschosswohnungen, auch Hochhaustypologien, keine wesentliche bauliche Ergän-
zungen, das neue Wohnquartier „Merheimer Gärten“ grenzt ohne räumliche Verbin-
dung an Neubrück an 
Nahversor-
gung 
Ostheim: Stadtteilzentrum Frankfurter Straße / Rösrather Straße in zentraler Lage (Si-
cherung der Nahversorgungsfunktion, Aufwertung der Ladenlokale und Erdgeschoss-
nutzung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität erforderlich), Neubrück: Nahversorgungs-
zentrum Neubrück im Bereich des Platzes „An Sankt Adelheid“, Fußgängerzone, zu-
nehmender Leerstand (Aufwertung der Fassaden, der Ladenlokale und der umgeben-
den Plätze, öffentlichen Bereiche erforderlich). 
Anbindung 
ÖPNV, 
MIV 
Ostheim: gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch Stadtbahn-
haltestelle „Ostheim“ und „Autobahn“ (Linie 9) im Stadtteilzentrum, Buslinien entlang 
der Frankfurter Straße, Neubrück: Anbindung an den öffentlichen Personennahver-
kehr ausschließlich über Busverbindungen, gute Anbindung an Autobahn, eigene An-
schlussstelle. 
Grün / 
Freizeit 
Innerhalb der Stadtteile wenige öffentliche Grünbereiche, viele private Grünflächen, 
angrenzend an Königsforst, Baggerseen und Merheimer Heide, auch Grün außerhalb 
der Siedlungskörper ist Teil des Sozialraumes. 
Gewerbe Gewerbegebiet Ostheim noch nicht komplett belegt. 
soziale Ak-
teure 
Diverse soziale Akteure in Ostheim vorhanden (GAG, Café im Veedel, Happa Happa 
e.V.), viel bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement auch in Neubrück, hier je-
doch keine institutionellen Beratungseinrichtungen vorhanden (Stadtteilbibliothek we-
sentlicher Akteur). 
Kita / 
Schulen 
Grundschulen, Schulzentrum Ostheim mit Gymnasium und Realschule, Hauptschule 
in Neubrück (Kurt-Tucholsky-Schule), diverse Kindertagesstätten. 
                                                
5 Eine differenzierte Darstellung der Bildungsbeteiligung kann dem Anhang entnommen werden (vergleiche Kapi-
tel 6 Anhang 13)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 73 
 
  
Stabilisierungsmaßnahmen 
Sozial-
raum-koor-
dination 
Veedel e.V. (Andreas Hansmann), Sozialraum seit 2006, Platzgestaltung Marktplatz 
Neubrück, Wohndialog, Beratungen 
Städtische 
Maßnah-
men 
Soziale Stadt Programmgebiet Kalk (1994 bis 2004): Siedlung Gernsheimer Straße 
2012 Gestaltung Spielplatz, Vingster Ring (Siedlung Gernsheimer Straße)  
Private 
Maßnah-
men 
komplette Sanierung und in Teilen Neuerrichtungen der GAG Siedlung Buchheimer 
Weg (2002 bis 2011), Studentenwettbewerb Gestaltung Marktplatz Neubrück (2013), 
Waldbadviertel, westlich von Ostheim, Quartier mit Reihenhäusern und Geschoss-
wohnen als Eigentums- und Mietwohnungen in der Realisierung (GAG Immobilien AG 
und Interhouse als Projektentwickler). 
Fazit 
Ostheim ist nach den umfänglich en baulichen und sozialen Maßnahmen in Teilen stabilisiert, nach 
wie vor sozial stark benachteiligte Bewohnergruppen, besonders Siedlung Gernsheimer Straße, 
diese strahlt neg ativ auf den Gesamtstadtteil aus, hier dringend bauliche Sanierungsmaßnahmen 
erforderlich, weiterhin im gesamten Stadtteil intensive Maßnahmen zur Armutsbekämpfung erforder-
lich. Neubrück bislang nicht als „Problemstadtteil“ erkannt, funktioniert als Ankommensstadtteil für die 
gesamte Stadt, hier jedoch wenig Beratungsangebote vorhanden, Abwärtsspirale wird in Teilen von 
der Bewohnerschaft erkannt, bürgerschaftliches Engagement vorhanden, Wohngebäude in vielfälti-
ger Eigentümerschaft, hierbei unklare Bewohner situationen. Zunehmende Leerstände der Ladenlo-
kale im Nahversorgungszentrum, mangelhafte Gestaltung des Marktplatzes.

74 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““ 
 
 
Anhang 4: Gebiet der „Sozialen Stadt“ „Ostheim und Neubrück“ 
        (Ratsbeschluss vom 20.12.2016)  
  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Beratungsverlauf (7)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3704/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2021
Erstellt
21.12.2020 14:46