3704/2020
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
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Beschlussvorlage Rat
11310 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/152/1
Vorlagen-Nummer
3704/2020
Freigabedatum 27.01.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim
und Neubrück„
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1.) Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“.
2.) Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtent-
wicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen,
die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vor-
behalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote
von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veran-
schlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen
bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl.
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu einem Mehr-
bedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzpla-
nung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar.
Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen
Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 2024 in den zu-
künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung
a. mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021
Finanzausschuss 03.05.2021
Rat 06.05.2021
2
konzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der Maßnahmen-
konzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund
laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden
b. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksver-
tretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren
c. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der
Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Be-
zirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.991.121€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis maximal 70%
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 467.692 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis maximal 70%
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist einer der 15 Kölner Sozialräume des Programms „Le-
benswerte Veedel“ und liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Er wird seit fast 15 Jahren
durch die Sozialraumkoordination unterstützt, die regelmäßig bei langjährig vor Ort tätigen Trägern
angebunden ist.
Der Sozialraum weist im jüngeren Beobachtungszeitraum durchgängig s oziale Problemlagen und
auch (funktionale) städtebauliche Missstände auf, deren Verringerung oder Behebung durch geeigne-
te Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung im öffentlichen Interesse und besonders auch im
Interesse der dort lebenden Menschen liegt. Dem besonderen Entwicklungsbedarf dieses Sozialrau-
mes wird mit dem vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept durch eine aufeinander abge-
stimmte Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen entsprochen. Die Festlegung des So-
zialraums als Gebiet der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) mit einem entspre-
chenden Beschluss des Rates der Stadt Köln erfolgte im Rahmen der Beschlussfassung des Leitkon-
zeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ am 20. Dezember 2016.
Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 und 2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, das ISEK
4
„Ostheim und Neubrück“ erstellt und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfas-
sung vorgelegt (vgl. Vorlagennummer 3789/2018). Zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020
wurde es erstmalig der Bezirksregierung Köln zur Förderungsbeantragung vorgelegt.
Für das STEP 2020 konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung ausgesprochen werden.
Der Antrag für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in die Kategorie B „grundsätzlich förderfä-
hig, aber aus Budgetgründen keine Förderung in 2020“ eingeordnet worden.
Der Aufwertungsbedarf und der Erwartungsdruck von Seiten der Bürger und der lokalen Politik sind
nach wie vor hoch. Die Umsetzung der Maßnahmen und somit eine st ädtebauliche Aufwertung des
zentralen Versorgungsbereiches Neubrück sowie eine Erweiterung des Angebotes für Kinder und
Jugendliche in den stark sozial belasteten Großwohnsiedlungen in Ostheim und in Neubrück sind und
bleiben investive Eckpfeiler zur Aufwe rtung und Stabilisierung des Sozialraums. Die Maßnahmen
wurden deshalb am 30. September 2020 zum STEP 2021 erneut zur Bewilligung eingereicht.
Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ bildet die Grundlage für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung und wurde zu-
nächst als Bestandteil des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ erstellt. Es wurde entspre-
chend dem neuen Programmaufruf 2021 des Landes NRW aktualisiert und in das Programm „Sozia-
ler Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ eingeordnet. Es wurde um
Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergänzt. Eine positive
Auswirkung auf den Klimaschutz im Sozialraum Ostheim und Neubrück sollen die Maßnahmen der
Begrünung von Dächern, Fassaden und intensive Begrünung des Wohnumfeldes, insbesondere
durch die intensive Ansprache von Eigentümern vor Ort und Bewerbung des städtischen Förderpro-
gramms „Grün hoch 3“ sowie des „Haus -, Hof- und Fassadenprogramms“ erzeugen. Des Weiteren
wirkt sich die Erhöhung des Grünanteils der Maßnahme „Umgestaltung Platz an St. Adelheid“ positiv
auf das Mikroklima aus.
Die für einen Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehenen und erneut vorgelegten Maßnahmen
stellen sich wie folgt dar (Kostenübersicht):
Maßnahme Hinweis Umsetzungs-
zeitraum
Gesamtkos-
ten
Externe Beratung und Unter-
stützung bei der Erstellung des
Leitkonzeptes
Erneute
Antragstellung
2015 2016 24.829 €
Partizipative Neugestaltung
„Platz an St. Adelheid“ Markt-
platz Neubrück
Erneute
Antragstellung
2021 2025 1.500.043 €
Büro für Quartiersmanagement
u. Aktivierung
Erneute
Antragstellung
2021 2023 232.466 €
Haus,- Hof- und Fassadenpro-
gramm
Erneute
Antragstellung
2021 2024 323.205 €
„Zuhause im Veedel" (Modul A) Erneute
Antragstellung
2021 2025 190.695 €
Jugendeinrichtung Gernsheimer
Straße
Antragsstellung
zum STEP 2023
2023 2025 1.772.850 €
Summe der beantragten
Maßnahmen 4.044.088 €
5
Neben diesen tabellarisch aufgeführten Maßnahmen umfasst das ISEK zwei weitere Maßnahmen, für
die aus anderen Förderprogrammen bereits eine Bewilligung ausgesprochen wurde und die von Amt
15 koordiniert werden. Dies ist zum einen die investive Maßnahme „Umgestaltung Bolzplatz George-
straße“ (Kosten 395.023 € , Stand 12/2020), für die seitens des Landes Nordrhein -Westfalen unter
Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) 2014 -2020
„Investition in Wachstum und Beschäftigung“ im Jahr 2020 eine anteilige Förderung (50 %) be willigt
wurde und für die derzeit die Umsetzungsvorbereitung bei Amt 51 bearbeitet wird. Ebenfalls bereits
bewilligt wurde die konsumtive Maßnahme „Hitzeaktionsplan“ (Kosten 19.702 €), die eine Laufzeit von
drei Jahren (2019-2021) hat und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit gefördert wird. Die Maßnahme wird von Amt 57 umgesetzt. Die Ko sten für diese beiden
Maßnahmen ergeben zusammen 414.725 € und sind ebenfalls im Haushalt „Starke Veedel – Starkes
Köln“ eingestellt.
Finanzierung:
Der Rat hat die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten“ aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
rd. 77,3 Mio. € -vorbehaltlich der avisierten Förderzugänge- in seiner Sitzung am 20. Dezember 2016
beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016).
Für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sollen aus dem o. g. Ansatz nun insgesamt circa 4,4
Mio. € zur Umsetzung der dargestellten Einzelmaßnahmen verwandt werden.
Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € sind im städtischen Doppelhaushalt
2020/21 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt. Der darüber hin-
aus entstehende Finanzbedarf wird vorbehaltlich einer Förderzusage in den Haushaltsjahren nach
2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
Die Planung der Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm erfolgte ursprünglich konsumtiv im
Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Nach detaillier-
ter Prüfung wird die Maßnahme als investive Investitionszuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung
bewertet. Im Rahmen der Haushaltsplan-Anmeldung 2022 ff. wird der geplante Betrag in Höhe von
323.205 € für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 von der konsumtiven Ergebnisrechnung in die inves-
tive Finanzrechnung auf die zugehörige Finanzstelle umgeplant.
Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen dienen sowohl der Vorfinanzierung der Maßnahmen als
auch der Sicherstellung der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt
werden. Maßnahmen, die über die Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine För-
derquote von bis zu maximal 70 % auf.
Anlage 1:
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“
Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll SoSe
2900 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 27467 Fax : (0221) 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 16.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021 öffentlich 5.1 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozi- alraum „Ostheim und Neubrück“ 3704/2020 Beschluss: 1.) Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzep- tes (Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. 2.) Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förder- zugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkos- ten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebnis- wirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittel- fristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschich- tungen vorsehen. Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung a. mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermit- telgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erfor- derlich werden b. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren c. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neu- brück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fach- ausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 1 - ISEK_Ostheim_Neubrück_Fortschreibung_
164032 Zeichen
Dezember 2020
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
- Fortschreibung 2020 -
Für das Programm
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand 21.12.2020
Impressionen aus dem Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
Kontakt / Impressum
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33674
stadtentwicklung.statistik@stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung, Planen und
Bauen
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 3
Vorwort
Ein erklärtes Ziel der Kölner Stadtentwick-
lung ist eine ausgewogene Entwicklung der
unterschiedlichen Quartiere, in Köln „Vee-
del“ genannt, zu erreichen. Dies gilt sowohl
für die gebaute Umwelt als auch für die so-
ziale Balance. Hierfür müssen wir immer
wieder genau hinschauen und die Potenzi-
ale der unterschiedlichen Räume erkennen
und frühzeitig fördern.
Die Stadtteile Ostheim und Neubrück lie-
gen im rechtsrheinischen Bezirk Kalk und
bilden zusammen aufgrund ihrer Sozial-
struktur und städtebaulichen Anlagen -
beide weisen Großwohnsiedlungen auf - ei-
nen der 15 Sozialräume des städtischen
Programms „Lebenswerte Veedel“, die
spezifische Handlungsbedarfe erkennen
lassen.
Die im Integrierten Stadtentwicklungskon-
zept „Ostheim und Neubrück “ vorgeschla-
genen Maßnahmen setzen die Schwer-
punkte entsprechend auf die Gestaltung
des öffentlichen Raumes, auf den Klima-
schutz sowie auf sozialintegrative Themen.
Das Konzept wurde erstmalig im Rahmen
des Programms „Starke Veedel - Starkes
Köln“ im Jahr 2019 aufgelegt und vor Ort
unter breiter Beteiligung vorgestellt.
Eine der zentralen städtebaulichen Maß-
nahmen darin ist die Neugestaltung des
Platzes An St. Adelheid. Im Rahmen eines
partizipativen Verfahrens wird diese für
Neubrück bedeutende Mitte eine städte-
bauliche Aufwertung und Funktionserweite-
rung erfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der
Großwohnsiedlung an der Gernsheimer
Straße in Ostheim. Hier sollen unter ande-
rem mit aktivierenden Maßnahmen die Be-
wohnerinnen und Bewohner darin bestärkt-
werden, sich zu vernetzen und gemeinsam
ihr Veedel aufzuwerten.
Im Zusammenhang mit dem neuen Pro-
grammaufruf des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gle ichstellung des
Landes Nordrhein -Westfalen wurde das
vorliegende Stadtentwicklungskonzept als
eigenständiges Konzept innerhalb des
„Starke Veedel - Starkes Köln“ Programms
weiter entwickelt.
An dieser Stelle möchte ich mich beim Land
NRW für die zielführenden Gespräche und
die bisherige Unterstützung bedanken. Die
Städtebauförderung ist und bleibt ein be-
deutender Eckpfeiler bei der Weiterent-
wicklung und Aufwertung unserer Veedel.
Mit dem jetzt geschnürten Paket für
Ostheim und Neubrück bündeln wir nicht
nur Maßnahmen unterschiedlicher Hand-
lungsfelder, wir gehen mit dem integrierten
Ansatz der Quartiersentwicklung einen
wichtigen Schritt, um die Lebens- und Auf-
enthaltsqualität in beiden Stadteilen zu-
künftig spürbar zu steigern.
Ihr
Markus Greitemann
4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass ................................ ................................ ................................ ......................... 6
2. Einordnung des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“ ................................ 7
3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK „Ostheim und Neubrück“ ............................. 9
4. Analyse ................................ ................................ ................................ ..................... 11
4.1. Demographische, soziale und Bildungssituation ................................ ...................11
4.2. Öffentlicher Raum und Verkehr ................................ ................................ ............16
4.3. Wirtschaft ................................ ................................ ................................ .............21
4.4. Ökologie und Klima ................................ ................................ .............................. 22
4.5. Wohnen ................................ ................................ ................................ ................24
4.6. Stärken- und Schwächenanalyse ................................ ................................ .........26
5. Ableitung der Handlungsbedarfe ................................ ................................ ............ 27
6. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen für Ostheim und Neubrück ... 31
7. Umgesetzte Maßnahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ......... 34
8. Investive Maßnahmen außerhalb der Städtebauförderung ................................ ... 36
9. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den Klimawandel ....... 40
10. Maßnahmen der Städtebauförderung ................................ ................................ ..... 45
10.1. Investive Maßnahme „Umgestaltung Platz An St. Adelheid“ ................................ .46
10.2. Flankierende Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ ........46
10.3. Investive Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ ............................... 47
10.4. Flankierende Maßnahme „Zuhause im Veedel“ ................................ ....................47
10.5. Investive Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“
des Veedel e.V., Gernsheimer Str.“ ................................ ................................ .......48
10.6. Die Maßnahmenblätter ................................ ................................ .........................49
11. Rahmenplan – städtebauliche Einordnung ................................ ............................ 64
12. Umsetzungsplanung ................................ ................................ ................................ 67
13. Anhang ................................ ................................ ................................ ...................... 70
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Öffentlichkeitsveranstaltung am 30. März 2019 ................................................................. 9
Abbildung 2: Müllablagerungen im Wohnumfeld des Sozialraumes „Ostheim und Neubrück“ ............ 16
Abbildung 3: Platz An Sankt Adelheid ................................................................................................... 17
Abbildung 4: Café im Veedel ................................................................................................................. 17
Abbildung 5: Wunschtor in Ostheim, Gernsheimer Straße ................................................................... 18
Abbildung 6: Stadtbibliothek in Neubrück .............................................................................................. 18
Abbildung 7: Spielplatz an Sankt Adelheid ............................................................................................ 19
Abbildung 8: Ballspielplatz Gernsheimer Straße ................................................................................... 19
Abbildung 9: Bolz- und Spielplatz Georgestraße .................................................................................. 19
Abbildung 10: Grünfläche an der Bundesautobahn A4 ......................................................................... 22
Abbildung 11: Reihenhäuser, Bungalows und Geschosswohnungsbau in
„Ostheim und Neubrück“ ................................................................................................. 24
Abbildung 12: Geschosswohnungsbau an der Gernsheimer Straße .................................................... 25
Abbildung 13: Einfamilienhäuser „Badisches Viertel“ ........................................................................... 25
Abbildung 14: Sozialraum „Ostheim und Neubrück“: Beitrag der Maßnahmen zur
Erreichung der operativen Ziele ..................................................................................... 31
Abbildung 15: Entwurfsplanung Spiel- und Bolzplatz Georgestraße .................................................... 40
Abbildung 16: Wenig Aufenthaltsqualität am Platz An Sankt Adelheid ................................................. 46
Abbildung 17: Steuerungs- und Netzwerkstrukturen ............................................................................. 67
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerung und Sozialstruktur im Sozialraum .............................. 13
Tabelle 2: Wahlbeteiligung in Prozent ................................ ................................ ..................15
Tabelle 3: Stärken-Schwächen-Analyse im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ................26
Tabelle 4: Übersicht aller Maßnahmen nach Handlungsfeldern im Sozialraum
„Ostheim und Neubrück“* ................................ ................................ ................................ .....33
Tabelle 5: Begonnene Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ....34
Tabelle 6: Maßnahmen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln ................................ ..45
Tabelle 7: Zeit- und Maßnahmenplan ................................ ................................ ...................69
Kartenverzeichnis
Karte 1: Programmgebiet Ostheim und Neubrück ................................ ................................ . 8
Karte 2: Straßenanbindung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“ ................................ 20
Karte 3: Übersichtskarte zur Lärm-, Schadstoff- und Wärmebelastung ................................ .23
Karte 4: Rahmenplan Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ................................ .................66
6 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
1. Anlass
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist einer der 15 Kölner Sozialräume des Programms
„Lebenswerte Veedel“ und liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Er wird seit fast
15 Jahren durch die Sozialraumkoordination unterstützt. Mit rund 21.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern zählt er zu den größeren Sozialräumen Kölns, wobei sich die Einwohn erzahlen
etwa zur Hälfte auf d ie Stadtteil e Ostheim und Neubrück verteilen. Während der Stadtteil
Ostheim durch eine gemischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiedenen Dekaden
gekennzeichnet ist, entstand Neubrück im Gegensatz dazu als geschlossene Siedlung Mitte
der 1960er Jahre. In beiden Stadtteilen finden sich Großwohnsiedlungen, die eine besondere
Herausforderung darstellen – sowohl in sozialer als auch in städtebaulicher Hinsicht.
Die Bevölkerungs - und Sozialstruktur ist sehr gemischt. Insbes ondere die Geschosswoh-
nungsbereiche sind durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund, einen
hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil an Transferleistungsbezieherinnen und -be-
ziehern geprägt, während zum Beispiel die Bungalow - und Reihenhausgebiete durch einen
überdurchschnittlichen Altenquotienten gekennzeichnet sind. Die heterogene Sozialstruktur
bietet wertvolle Ansätze zur Stabilisierung des Sozialraumes.
In städtebaulicher Hinsicht werden weitere Handlungsbedarfe deutlich. Das Wohnumfeld etwa
in Neubrück, insbesondere die Siedlungsbereiche des Geschosswohnungsbaus, bietet - so-
wohl bezogen auf die öffentlichen Fußwegeverbindungen als auch die privaten Freiflächen -
den Bewohnerinnen und Bewohnern keine ausreichenden Nutzungsmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 und 2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept,
das ISEK „Ostheim und Neubrück“ erstellt und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln
zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlagennummer 3789/2018). Zum Stadterneuerungs-
programm (STEP) 2020 wurde es erstmalig der Bezirksregierung Köln zur Förderungsbean-
tragung vorgelegt.
Für das STEP 2020 konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung ausgesprochen
werden. Der Antrag für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in die Kategorie B „grund-
sätzlich förderfähig, aber aus Budgetgründen keine Förderung in 2020“ eingeordnet worden.
Die Umsetzung der Maßnahmen und somit eine städtebauliche Aufwertung des zentralen Ver-
sorgungsbereiches Neubrück sowie eine Erweiterung des Angebotes für Kinder und Jugend-
liche in den stark sozial belasteten Großwohnsiedlungen Gernsheimer Straße in Ostheim und
in Neubrück sind und bleiben investive Eckpfeiler zur Aufwertung und Stabilisierung des Sozi-
alraums. Die Maßnahmen wurden deshalb zum STEP 2021 erneut zur Bewilligung vorgelegt.
Das ISEK wird entsprechend des neuen Programmaufrufs 2021 des Landes NRW aktualisiert
und in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam
gestalten“ eingeordnet. Es wird um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an
den Klimawandel ergänzt.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 7
2. Einordnung des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“
Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklung skonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ bildet die Grundlage für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung
und wurde zunächst als Bestandteil des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ erstellt.
Das Leitkonzept ist im November 2016 durch die Interministerielle Arbeitsgruppe des Landes
Nordrhein-Westfalen anerkannt und am 20. Dezember 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sen worden (vgl. Vorlagennummer 2899/2016).
Bereits seit 2006 ist die Stadt Köln in den Sozialräumen mit dem Programm "Lebenswerte
Veedel – Sozialraum- und Bürgerorientierung" aktiv, durch das zahlreiche Vorhaben realisiert
oder angestoßen wurden. Die Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren sind
für die Menschen und Institutionen in den Veedeln zu festen Ansprechpartnerinnen und An-
sprechpartnern geworden. Sie fu ngieren als „Informationsdrehscheibe“ und Bindeglied zwi-
schen Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Verbänden und Bewohnerschaft. Sie unterstützen oder
initiieren Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Sozialraum, nutzen diese, um beson-
dere Bedarfslagen zu identifizieren, und entwickeln gemeinsam mit den Diensten und Einrich-
tungen der freien Träger vor Ort bedarfsgerechte Projekte und Maßnahmen. Auf diesem An-
satz und den bereits etablierten und konsolidierten Strukturen wurde das Programm „Starke
Veedel – Starkes Köln“ aufgesetzt.
Die Grundlage für die Auswahl des Programmgebiets „Ostheim und Neubrück“ bildet die be-
stehende Gebietsabgrenzung des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozial-
raumorientierung in Köln“ mit derzeit 15 Sozialräumen1. Mit Hilf e des „Monitorings Stadtent-
wicklung“2 wurde geprüft, ob es sich weiterhin um ein Gebiet mit besonderen Handlungserfor-
dernissen handelt. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ zu
den Gebieten mit besonderen Handlungserfordernissen zählt, da er im Vergleich zur Gesamt-
stadt überdurchschnittlich stark von sozialer Benachteiligung betroffen ist und damit den ge-
forderten Kriterien zur Auswahl eines Programmgebietes entspricht.
Der Sozialraum weist im jüngeren Beobachtungszeitraum durchgängig soziale Problemlagen
und auch (funktionale) städtebauliche Missstände auf, deren Verringerung oder Behebung
durch geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung im öffentlichen Interesse und
besonders auch im Interesse der dort lebenden Men schen liegt. Dem besonderen Entwick-
lungsbedarf dieses Sozialraumes wird mit dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept
durch eine aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen
entsprochen.
Damit erfüllt der Sozialraum die gr undlegenden Anforderungen des Besonderen Städtebau-
rechts im Baugesetzbuch zur Festlegung von Gebieten der „Sozialen Stadt“ gemäß
§ 171e Baugesetzbuch (BauGB). Ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Köln zur
Festlegung des Sozialraumes als Gebiet der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Abs. 3 Bauge-
setzbuch (BauGB) erfolgte am 20. Dezember 2016.
Das förmlich festgelegte Soziale Stadt Gebiet „Ostheim und Neubrück“ entspricht im Wesent-
lichen der Abgrenzung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“ des Programms „Lebens-
werte Veedel – Starkes Köln“ – nicht aufgenommen wurden in das Soziale Stadt Gebiet zwei
Gewerbebereiche sowie eine angrenzende Eigenheimsiedlung. Die beiden Begriffe Pro-
grammgebiet und Sozialraum werden aufgrund der nahezu deckungsgleichen Abgrenzung im
Folgenden synonym verwendet.
1 Im Dezember 2019 wurden die elf bestehenden Sozialräume in ihrer Abgrenzung zum Teil leicht abgeändert. Außerdem sind
vier weitere Sozialraumgebiete hinzugefügt worden (vgl. Vorlagennummer 3120/2019). Der Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ ist in seiner räumlichen Abgrenzung nicht verändert worden.
2 Das Monitoring Stadtentwicklung wird kontinuierlich fortgeführt und die Daten jährlich aktualisiert.
8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
Karte 1: Programmgebiet Ostheim und Neubrück
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 9
3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK „Ostheim und Neubrück“
Die Stadt Köln führte eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger im Zuge
der Fertigstellung des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ durch. Das Amt für Stadtentwicklung und
Statistik als koordinierendes Fachamt ludt zum 30. März 2019 Bürgerinnen und Bürger, sozial e
Akteure und politische Vertreterinnen und Vertreter ein, um über das Programm zu informieren
und Anregungen aufzunehmen. Im Rahmen der Veranstaltung brachten sich rund 50 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer aktiv ein – von interessierten Bürgerinnen und Bürgern über soziale Träger
bis hin zu politischen Vertreterinnen und Vertretern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden
über den aktuellen Sachstand sowie das bestehende Maßnahmenbündel des Programms „Starke
Veedel – Starkes Köln“ für den Sozialraum „Osthei m und Neubrück“ informiert und konnten ei-
gene Anregungen einbringen.
Abbildung 1: Öffentlichkeitsveranstaltung am 30. März 2019
Im Anschluss an einen ein-
führenden Vortrag von Sei-
ten der Stadt erhielten die
Teilnehmerinnen un d Teil-
nehmer die Möglichkeit, sich
an drei Thementischen zu
den verschiedenen Hand-
lungsfeldern zu informieren
und in den Austausch mit
den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der zuständigen
Fachämter und des Koordi-
nationsteams zu kommen.
Es waren die Fachäm ter,
Amt für Kinder, Jugend und
Familie für die Maßnahme
„Trendsport auf Spiel - und
Bolzplatz in Neubrück Geor-
gestraße“ sowie die Maß-
nahme „Jung und Alt – da
wo es knallt“ , das Amt für
Straßen und Verkehrsentwicklung, für die Maßnahme „Partizipative Neuges taltung „Platz an
Sankt Adelheid/Marktplatz Neubrück“ sowie das Amt für Weiterbildung für die Maßnahme „Stadt-
teileltern“ vor Ort vertreten.
An drei Thementischen konnten sich die Bürgerin-
nen und Bürger mit den städtischen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern über die geplanten Maßnah-
men austauschen und Anregungen anbringen.
Am Thementisch „Verbesserte Teilhabe und Mit-
wirkung“ sowie „Früh ansetzende Hilfen“ wurden
folgende zentrale Anregungen zu den Maßnah-
men „Zugehende Hilfen“, „Stadtteileltern“ ,„Jung
und alt, da wo es knallt“ sowie „Büro für Quatiers-
management“ aufgenommen:
- Parkplatz an der Siedlung Gernsheimer
Straße, zur Frankfurter Straße: kann
Quelle: Stadt Köln (Fotos: Abbis Photodesign)
Quelle: Stadt Köln
10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
derzeit nicht von den Anwohnern genutzt werden; Wunsch, diesen nutzbar zu machen
- Thema Spielhallen: Wunsch nach Begrenzung der Angebote
- Nahversorgung in Ostheim fehlt, z. B. Drogeriemarkt, Schuhmacher, Reinigung
- Nahversorgung in Neubrück fehlt
- „Auf der Driesch“ Ostheim: Der Bürgersteig endet bei Haus Nr. 9, was Probleme für Kin-
derwagen mit sich bringt
Für alle Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft, die nicht im Rahmen des Förderpro-
gramms umgesetzt werden können, gilt ebenfalls, dass sie in die zuständigen Verwaltungsberei-
che gespiegelt werden, dort geprüft und nach Möglichkeit sukzessiv umgesetzt werden.
Am Thementisch „Öffentlicher Raum“ wurden zu den Maßnahmen „Spiel- und Bolzplatz George-
straße“, „Platz An St. Adelheid“ und „Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße“ folgende zentrale
Ergebnisse aufgenommen:
Zur Maßnahme Bolzplatz Georgestraße
- Angebote für alle Altersgruppen
- Möglichkeiten für die Schulen Bun-
desjugendspiele stattfinden zu las-
sen => Sprunggrube, Laufstrecke
etc.
- Möglichkeit zum Skaten realisieren
- Mehrgenerationengeräte aufstellen
- Piratenschiff aufstellen (mit Fern-
rohr, Klettergelegenheit, Rutsche,
Versteckmöglichkeiten)
- Barrierefreie Zugänge
- Materialhütte bauen
- Zugänge öffnen (diese sind dunkel bzw. schwer
zu finden), vielleicht auch mit Hinweisschildern
darauf hinweisen
- Platz zur Wilhelm-Griesinger-Straße hin einfrie-
den, Bolzplatz und dem Weg dorthin beleuchten
- Begleitende Angebote auf dem Bolzplatz
Zur Maßnahme Platz an St. Adelheid:
- Außengastronomie anbieten
- Toilettenhäuschen sollte an einen anderen
Standort (wenn möglich sollte es eine Zwei-
Raum-Toilette geben)
- Zugang zur Kirche muss gewährleistet sein
- Podest kleine Lounge: Reinigung der Baum-
scheiben sollte sichergestellt werden
- Der Eingang zur Stadtbibliothek sollte auf die an-
dere Seite verlegt werde
- Der Übergang zum Fußgängerbereich sollte bes-
ser gepflegt werden
- Es sollten Bäume „mit Naturwert“
gepflanzt werden („Essbare Stadt“)
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 11
Am Thementisch „Umweltgerechtigkeit und Wohnen“ wurden zu den Maßnahmen „Aufbau eines
Hitzewarn- und Informationssystems“, „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ sowie „Zuhause im
Veedel“ folgende zentrale Anregungen aufgenommen:
- Trinkbrunnen bauen
- Kontakt zu Eigentümern/Vermietern aufnehmen
- Fassadenbegrünung fördern
- Besonderes Interesse an Mietergärten => Bezug auf Klima- und Insektenschutz
- Information über das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm auch an nicht ortsansässige
Eigentümer/Vermieter verteilen (Bewerbung des Programms)
Die Anregungen werden in die weitere Planung der baulichen Maßnahmen und im Rahmen der
Umsetzung soweit möglich berücksichtigt.
4. Analyse
Die Bestandsanalyse3 verdeutlicht die aktuelle Situation im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
und nimmt die folgenden zentralen Themenbereiche in den Blick:
Demographische, soziale und Bildungssituation
Öffentlicher Raum
Wirtschaft
Ökologie und Klima
Wohnen
Im Rahmen der Analyse wird grundsät zlich der Anspruch verfolgt, die jeweiligen Ist-Zustände
innerhalb der Handlungsfelder abzubilden. Wenn auch nicht alle Erkenntnisse in diesem Konzept
in Maßnahmen überführt werden können, bildet die Analyse eine Grundlage für weiterführendes
städtisches und privates Handeln im Sozialraum.
4.1. Demographische, soziale und Bildungssituation
Der Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ ist in seiner Struktur sehr heterogen. Es zeigen sich
hinsichtlich der Bevölkerungs- und Sozialstruktur deutliche Unterschiede zwischen den Quartie-
ren mit Geschosswohnungsbauten und den Quartieren mit Ein- und Zweifamilienhäusern.
Insbesondere die Ein - und Zweifamilienhausgebiete zeichnen sich durch eine vergleichsweise
stabile Sozialstruktur aus, sind aber durch einen höheren Anteil an älterer Bevölkerung geprägt.
Dahingegen sind in den Quartieren mit Geschosswohnungsbau deutliche Handlungsbedarfe, die
auf den Abbau von sozio-ökonomischer Benachteiligung zielen, erkennbar. Vor allem das Quar-
tier Gernsheimer Straße in Ostheim ist durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshin-
tergrund und gleichzeitigem Transfereinkommensbezug geprägt.
In der Gesamtschau liegen die Kennwerte zur Sozialstruktur über dem gesamtstädtischen Durch-
schnitt, sodass spezifische Handlungsbedarfe erkennbar sind. Die heterogene Sozialstruktur bie-
tet wertvolle Ansätze zur Stabilisierung des Sozialraumes.
3 Angaben zu den statistischen Werten und Indikatoren beziehen sich – sofern nicht anders angegeben auf das Jahr
2019 (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik). In der Analyse wird Bezug auf einzelne Quartiere
des Sozialraums genommen. Die Karte des Sozialraumgebietes zeigt auch die Quartiersabgrenzung.
12 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Das Sozialraumgebiet Ostheim und Neubrück im Überblick
Der Sozialraum liegt im rechtsrheinischen Köln im Stadtbezirk Kalk. Ostheim ist durch eine ge-
mischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiedenen Dekaden gekennzeichnet. Der
Stadtteil Neubrück hingegen wurde als geschlossene Siedlung Mitte der 1960er Jahre gebaut.
Beide Stadtteile verfügen über Großwohnsiedlungen, die eine besondere Herausforderung da r-
stellen - sowohl in sozialer als auch in städtebaulicher Hinsicht.
Die Sozialstruktur im Sozialraum ist sehr unterschiedlich. Insbesondere die Geschosswohnungs-
bereiche kennzeichnen sich durch einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund,
einen hohen Jugendquotienten und einen hohen Anteil an Transferleistungsbezieherinnen und -
beziehern aus. Sie weisen auf besondere und adressatengerechte Unterstützungsbedarfe im Be-
reich Qualifizierung und Bildung hin. Die Bungalow- und Reihenhausgebiete sind durch einen
überdurchschnittlichen Altenquotienten gekennzeichnet. Insgesamt zeigen sich im Sozialraum
„Ostheim und Neubrück“ verschiedene Handlungsbedarfe, aber auch Potenziale für die weitere
Entwicklung des Sozialraumes.
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 13
Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerung und Sozialstruktur im Sozialraum
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019
*Antei der Einwohner unter 18 Jahre an den Einwohnern 18-unter 65 Jahre
**Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 18-unter 65 Jahre
***Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter an allen Einwohnern ab 65 Jahre
Bevölkerungsstruktur
Der Sozialraum zählt mit rund 21.041 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den größeren Sozial-
räumen in Köln, wobei die Quartiere in Ostheim zusammengenommen mit rund 12.000 Einwoh-
nern leicht mehr Einwohner zählen als die Quartiere in Neubrück mit rund 9.100 . Die Bevölke-
rungsdichte bewegt sich mit rund 82 Personen je Hektar im Mittelfeld. Die Einwohnerzahl im So-
zialraum hat gegenüber 2016 leicht um 0,5 Prozent abgenommen. Die Altersstruktur hat sich
dabei zu Gunsten der jüngeren Altersgruppen verschoben.
Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass sowohl der Jugendquotient (37,1 +0,5 Prozent gegen-
über 2007 bis heute) über dem städtischen Durchschnitt (24,3 Prozent) liegt, als auch der Alten-
quotient (Sozialraum 31,1 Prozent; Stadt Köln 26,4 Prozent). Dementsprechend leben im Sozial-
raum sowohl überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche und gleichzeitig auch mehr Ein-
wohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren.
Bei kleinräumiger Betrachtung wird deutlich, dass in einigen Quartieren besonders viele Kinder
und Jugendliche leben. Dies betrifft insbesondere die Geschosswohnungsgebiete. So beträgt der
Anteil der Personen unter 18 in der Siedlung Gernsheimerstraße und in der Siedlung Buchheimer
Weg 27 bzw. 25 Prozent. Jede/r Vierte ist dort unter 18 Jahre alt. Auch das Durchschnittsalter
liegt in beiden Quartieren mit 36 und 37 deutlich unter dem Wert des Sozialraumes und dem der
Stadt insgesamt mit 42.
Dahingegen ist z. B. das Quartier Bungalowsiedlung mit 3 2 Prozent durch einen überdurch-
schnittlich hohen Anteil an Personen, die 65 Jahre oder älter sind, gekennzeichnet.
Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner, die über einen Migrationshintergrund verfügen, ist
mit zwei Drittel (66 Prozent) im Mittel des gesamten Sozialraums sehr hoch (Stadt Köln 40 Pro-
zent). In der Altersgruppe der unter 18 Jährigen beläuft sich der Anteil sogar auf 84 Prozent.
Die heterogene Struktur im Sozialraum wird anhand der unterschiedlichen Verteilung deutlich.
Besonders auffällig ist die Siedlung Gernsheimer Straße. Hier haben 91 Prozent der Bewohner-
schaft einen Migrationshintergrund.
Dieser Wert ist mit 45 Prozent in den Eigenheimquartieren Ostheim-Süd sowie in der Neubrücker
Bungalow-Siedlung nicht weit vom städtischen Durchschnitt entfernt. In keinem der Quartiere in-
nerhalb des Sozialraums liegt der Wert unterhalb des städtischen Niveaus (40 Prozent).
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bewohnerschaft im Sozialraum, das heißt,
Bewohnerinnen und Bewohner mit ausländischem Pass, liegt mit etwa einem Drittel (31 Prozent)
über dem städtischen Durchschnitt (Stadt Köln 19 Prozent).
Emfpänger
Grundsiche
rung im
Alter
Bildungsteilhabe:
Schulwechsel
Gymnasium
insgesamt
Migrations-
hintergrund
Jugend-
quotient*
Alten-
quotient** Quote
Quote unter
15 Jahren Quote*** Quote insgesamt Quote insgesamt
mit Kindern
(%)
allein-
erziehend Senioren
2007 19.400 50,6 34,1 35,4 29,5 43,8 8,6 * 1.617 20 8.329 26,7 22,9 27,8
2016 21.141 62,2 36,6 31,6 30,1 44,3 14,7 * 1.533 15,2 9.017 27,2 25,8 26,6
2019 21.041 65,8 37,1 31,1 29,2 41,4 16,3 31,2 1.627 13,1 9.074 26,6 26,2 27
Stadt Köln 2019 40,1 24,3 26,4 12,4 21 7,9 46,5 5,5 18,4 22,5 24
Bevölkerungs- und Sozialstruktur im Sozialraum Ostheim und Neubrück
Einwohnerstruktur SGB II-Empfänger Arbeitslose Haushalte
14 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Neuzugewanderte
In jüngerer Vergangenheit hat sich die Debatte um die Integration Neuzugewanderter vor dem
Hintergrund der aktuellen politischen Ereignisse in verschiedenen Krisen- und Kriegsregionen mit
daraus resultierendem starkem Flüchtlingszustrom in 2015 und 2016 wieder verstärkt. Auch im
Sozialraum sind bereits in den letzten zehn Jahren kontinuierlich Zuwanderungen zu verzeich-
nen.
Im Jahr 2019 sind 519 Ausländerinnen und Ausländer in den Sozialraum gezogen , davon 135
Jugendliche zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Haushaltsstruktur
Hinsichtlich der Haushaltsstruktur wird – analog zur Altersstruktur – deutlich, dass im Sozialraum
sowohl Familien- als auch Seniorenhaushalte überdurchschnittlich vertreten sind.
Etwas mehr als ein Viertel der Haushalte besteht aus Familien, was deutlich über dem städtischen
Durchschnitt liegt (Sozialraum 27 Prozent; Stadt Köln 18 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehen-
den an diesen Familienhaushalten liegt mit 26 Prozent ebenfalls über dem städtischen D urch-
schnitt (23 Prozent).
Gleichzeitig liegt auch der Anteil der Seniorenhaushalte mit 27 Prozent leicht über dem städti-
schen Durchschnitt (24 Prozent).
Auf kleinräumigerer Ebene werden drei Typen im Sozialraum deutlich:
(1) Quartiere – wie die Siedlung Gernsheimerstraße und Ostheim-Nord – Buchheimer Weg –
in denen die Familienhaushalte überdurchschnittlich vertreten sind;
(2) Quartiere – wie Neubrück-St. Adelheid sowie Neubrück -Thomas-Dehler-Weg – in denen
sowohl die Familien- als auch die Seniorenhaushalte einen überdurchschnittlichen Anteil aus-
machen und
(3) Quartiere – wie die Bungalow-Siedlung, die nahezu zur Hälfte von Se niorenhaushalten
bewohnt werden bzw. Haushalte mit Kindern unterrepräsentiert sind wie Ostheim-Süd.
Der Anteil der Einpersonenhaushalte fällt mit 38 Prozent vergleichsweise gering aus (Stadt Köln
51 Prozent).
Insgesamt wird deutlich, dass es sich um ein Stadtgebiet handelt, in dem viele Familien wohnen
und gleichzeitig in einigen Quartieren ein hoher Anteil an älteren und hochbetagten Menschen
lebt.
Sozialstruktur
In der Gesamtschau des Sozialraums ist festzustellen, dass fast jede bzw. jeder Dritte Einwohner
zwischen 0 bis unter 65 Jahren durch SGB II-Leistungen unterstützt wird (Sozialraum 29 Prozent;
Stadt Köln 12 Prozent). Die Zahlen sind hier gegenüber 2016 im Sozialraum leicht zurückgegan-
gen. Zudem leben 41 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in einem Haushalt mit SGB II -Bezug
(Stadt Köln 21 Prozent). Auffällig ist allerdings, dass sich die demografische und soziale Situation
zwischen den Quartieren zum Teil sehr stark unterscheidet.
Besonders auffällig ist die Siedlung Gernsheimer Straße. Die Hälfte der Bewohnerinnen und Be-
wohner, nämlich 53 Prozent, beziehen Leistungen nach dem SGB II. Deutlich über 60 Prozent
der unter 15-Jährigen leben in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft. Auch in den Siedlungen Buch-
heimer Weg, Thomas-Dehler-Weg sowie St. Adelheid bezieht jede bzw. jeder Dritte Bewohner
zwischen 0 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB-II.
Sozio-ökonomisch deutlich stabiler sind die Quartiere Ostheim-Süd sowie die Bungalow-Siedlung
in Neubrück. Hier l iegen die SGB -II-Quoten im städtischen Durchschnitt bzw. sogar darunter .
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 15
Auch die Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter (SGB XII) fällt in diesen Quartieren be-
sonders gering aus. Insofern können die Quartiere als stabil isierender Faktor bei der Quartiers-
entwicklung fungieren, wobei der Generationenwechsel behutsam begleitet werden sollte.
Insgesamt nehmen anteilig im Sozialraum mehr als doppelt so viele Personen als im städtischen
Durchschnitt Grundsicherung im Alter in Anspruch (Sozialraum 16,3 Prozent, Stadt Köln 7,9 Pro-
zent). Auch hier zeigen sich in einzelnen Quartieren Konzentrationen. In der Siedlung Gernshei-
mer Straße beziehen über die Hälfte SGB-XII-Leistungen (54 Prozent) und auch in der Siedlung
Hermann-Hesse-Weg mit 33 Prozent und Buchheimer Weg mit 25 Prozent ist der Anteil deutlich
über dem stadtweiten Durchschnitt. Demnach besteht zunehmend die Gefahr von Altersarmut.
Teilhabe und Mitwirkung
Die Teilhabe- und Mitwirkungschancen und das Aktivierungspotenzial der Menschen vor Ort ist
für die Quartiersentwicklung ein sehr wichtiger Bestandteil, der sich jedoch nur schwer messen
lässt. Einen Hinweis auf eine vergleichsweise geringe gesellschaftliche und gesellschaftspoliti-
sche Teilhabe gibt die geringe Wahlbeteiligung in „Ostheim und Neubrück“.
Die Wahlbeteiligung lag bei den letzten drei Wahlen deutlich unter dem städtischen Durchschnitt.
Bei der OB-Wahl beteiligte sich nur etwas mehr als jede bzw. jeder Dritte.
Tabelle 2: Wahlbeteiligung in Prozent
Stadtteil
Europawahl OB-Wahl Kommunalwahl
2019 2020 2020
Ostheim 46,8 % 23,5 % 35 %
Neubrück 48,5 % 24,9 % 38,5 %
Stadt Köln 64,6 % 36,2 % 51,4 %
Quelle: Stadt Köln, Amt Stadtentwicklung und Statistik
Die geringere politische Beteiligung (siehe Tabelle) kann auch Indikator für objektiv vorhandene
oder subjektiv empfundene fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten sein.
Soziale Infrastruktur
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sind bereits eine Vielzahl von Angeboten etabliert, auf
die mit diesem Programm aufgebaut wird. Zu nennen sind insbesondere:
Regelangebote der Bildungs- und sozialen Infrastruktur: Kitas, Familienzentren, Grund-
schulen, Weiterführende Schulen, Jugendeinrichtungen, Interkulturelles Zentrum, Senio-
ren- und Pflegeeinrichtung, Obdachloseneinrichtung
Ergänzungsangebote im Bereich der Bildungs- und sozialen Infrastruktur: Elternbildung,
Mutter- / Kindgruppen, Arbeitslosenzentrum, Jobbörse, Jugendarbeit, Seniorennetzwerk,
Häuslicher Betreuungsdienst, Integrationskurs Frauen, Ehrenamt, Stadtteilzeitung, Mehr-
generationenwohnen, GAG Veedelshelfer
Sozialraumkoordination: Seit 2006 gibt es im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ eine
Sozialraumkoordination im Rahmen des Projekts „Lebenswerte Veedel“. Das Projekt zielt
darauf ab, die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums zu
verbessern. Die wesentlichen Handlungsfelder sind dabei: Kinder, Jugend und Familie,
16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Soziales, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Stadtentwicklung, Sport, Kultur, Integration, Wirt-
schaft, Arbeit und Gemeinwesensentwicklung. Die Sozialraumkoordination wird in
„Ostheim und Neubrück“ durch den Träger Veedel e.V. umgesetzt.
Bürgerschaftliches Engagement: In beiden Teilen des Sozialraums gibt es aktive Bürger-
vereine, die sich ehrenamtlich und aktiv um ihr Lebensumfeld kümmern. In Ostheim ist
dies der Bürgervereinigung Köln Ostheim e.V. und in Neubrück der Bürgerverein Neubrück
e.V.
4.2. Öffentlicher Raum und Verkehr
Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Kalk“ wurden im Quartier Gernsheimer Straße im Jahr
2012 bereits einzelne Maßnahmen im öffentlichen Raum umgesetzt (Gestaltung Veedel e. V. und
angrenzender Sportplatz). Hierbei lag der Schwerpunkt jedoch auf sozialorientierten Maßnah-
men. In städtebaulicher Hinsicht werden weitere Handlungsbedarfe deutlich.
Wohnumfeld
Das Wohnumfeld insbesondere der Siedlungsbereiche des Geschosswohnungsbaus in Neu-
brück ist - sowohl bezogen auf die öffentlichen Fußwegeverbindungen als auch die privaten Frei-
flächen - wenig gestaltet und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern keine ausreichenden
Nutzungsmöglichkeiten.
Im öffentlichen und privaten Raum entstehen zudem Müllablagerungen. Sei es beispielsweise
durch fehlende Müllbehälter beziehungsweise durch ihre Nichtnutzung oder durch wilde Müllkip-
pen insbesondere bezüglich Sperrmüll.
In Neubrück wurde durch die Bezirksvertretung Kalk die Schaffung eines „Wohndialog s Neu-
brück“ unter Leitung und Moderation des Bezirksbürgermeisters und der Bürgeramtsleitung be-
schlossen und eingerichtet. Dieser kümmert sich insbesondere um die Verbesserung des Woh-
numfelds im südlichen Teil Neubrücks rund um den Bereich Ludwig -Quidde-Platz / Hermann -
Hesse-Weg. Die Gruppe besteht aus Wohnungsgesellschaften und privaten Eigentümerinnen
und Eigentümern, Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Lokalpolitik sowie Vertre-
tern verschiedener Ämter der Stadt Köln.
Abbildung 2: Müllablagerungen im Wohnumfeld des Sozialraumes „Ostheim und Neu-
brück“
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Im Zentrum von Neubrück liegt der Platz An Sankt Adelheid, welcher gestalterische Defizite auf-
weist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und verfügt über eine den aktuellen
Anforderungen wenig entsprechende Aufenthaltsqualität. Die Notwendigkeit der Gestaltung des
zentralen Platzes An Sankt Adelheid ist bereits auf Betreiben der Bürgerschaft vor Ort in einem
Studentenwettbewerb thematisiert worden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 17
Abbildung 3: Platz An Sankt Adelheid
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Das Stadtteilzentrum Ostheim erstreckt sich e ntlang der Rösrather Straße vom Marktplatz zur
Frankfurter Straße mit der Stadtbahnhaltestelle „Ostheim“.
Die Autobahn A4, die zwischen den beiden Stadtteilen verläuft, hat eine trennende Wirkung.
Begegnungsräume
Im Sozialraum gibt es verschiedene Einrichtungen, Träger und Vereine, die Mö glichkeiten zur
Begegnung bieten. Allerdings mangelt es an einer zentralen Bürgerbegegnungsstätte.
Der Veedel e.V. ist Träger der Sozialraumkoordi nation und seit 198 5 im Sozialraum aktiv. Als
Arbeitslosenzentrum für Langzeitarbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen be-
treibt er das kleine „Café im Veedel“ im Buchheimer Weg . Die Förderung hierzu läuft zum Jah-
resende 2020 allerdings aus. Die Zukunft dieses Angebotes ist noch ungewiss.
Weiterhin betreibt der Verein eine kleine Bürgerbegegnungsstätte im Buchheimer Weg 5 und die
Offene Tür „Am Wunschtor“ im Quartier Gernsheimer Straße.
Abbildung 4: Café im Veedel
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
18 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Die Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein räumliche s Provisorium. Zur
Verfügung stand vor Ausbruch der Corona -Pandemie eine Wohnung im Gebäudekomplex der
Gernsheimer Straße 12 sowie ein Container. Die Wohnung wird derzeit nur als Büro genutzt. Der
bauliche Zustand des Containers, der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 1960er
Jahren besteht, wird den Anforderungen nur unzureichend gerecht. Die Jugendeinrichtung ist für
das Quartier ein wichtiger Ankerpunkt.
Abbildung 5: Wunschtor in Ostheim, Gernsheimer Straße
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Im Stadtteil Neubrück befindet sich das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Neubrück „Enbe“
am Neubrücker Ring. Es ist in Trägerschaft der JugZ gGmbH.
Die Stadtteilbibliothek ist zentral am Platz An Sankt Adelheid gelegen und bildet eine offene An-
laufstelle, die gut angenommen wird.
Abbildung 6: Stadtbibliothek in Neubrück
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 19
Spiel- und Bewegungsräume
Für die Kinder und Jugendlichen im Sozialraum haben Freizeit-, Entwicklungs- und Bewegungs-
möglichkeiten einen hohen Stellenwert.
Im Sozialraum sind Spiel - und Bolzplätze wie beispielsweise An Sankt Adelheid, Gernsheimer
Straße oder Georgestraße vorhanden, die jedoch nicht mehr zielgruppen- und zeitgerecht sind.
Abbildung 7: Spielplatz an Sankt Adelheid
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Abbildung 8: Ballspielplatz Gernsheimer Straße
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Abbildung 9: Bolz- und Spielplatz Georgestraße
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
20 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Mobilität
Die Anbindung an den öffentlichen Personennah verkehr ist in Ostheim über die Stadtbahn und
mehrere Buslinien gegeben. In Neubrück ist die Anbindung an den ÖPNV unzureichend und le-
diglich über die Buslinie 157 gewährleistet. Die Anbindung von Neubrück an das Stadtbahnnetz
wurde bereits beim Bau der Siedlung vorgesehen, ist jedoch bis heute nicht realisiert.
Aufgrund der Nähe zur Autobahn und zu örtlichen Hauptverkehrszügen ist der Anschluss für den
motorisierten Individualverkehr gut.
Karte 2: Straßenanbindung des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 21
4.3. Wirtschaft
Das angrenzende Gewerbegebiet sowie die Gewerbebetriebe in den jeweiligen Zentren bieten
grundsätzlich Potenzial für wohnortnahe Arbeitsplätze. Die Beschäftigungssituation zeigt Unter-
stützungsbedarfe im Bereich Qualifizierung und Bildung.
Gewerbe und Industrie
Im Süden des Sozialraums liegt das Gewerbegebiet Osthe im. Das 3,4 ha große Gewerbeareal
wird vor allem von Handwerksbetrieben genutzt.
Beschäftigungssituation
Die Quote der sozialversicherungsp flichtig Beschäftigten liegt im Sozialraum unter dem städti-
schen Durchschnitt. Die Hälfte der Bevölkerung arbeitet in einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis (50 Prozent; Stadt Köln:58 Prozent). Analog zur Gesamtstadt ist die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsquote (SVP-Quote) in den letzten Jahren gestiegen.
Auffällig ist, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gibt. Wäh-
rend deutlich mehr als die Hälfte der Männer (57 Prozent, Stadt Köln: 61Prozent) , einer SVP-
Beschäftigung nachgeht, liegt die Quote der Frauen rund 14 Prozentpunkte darunter (43 Prozent;
Stadt Köln: 54,7 Prozent) und bei der Gruppe der ausländischen Bevölkerung ist mehr als jede
dritte Person SVP-Beschäftigt (41 Prozent; Stadt Köln 45,4 Prozent).
Arbeitslosigkeit
Jede bzw. jeder Sechste im Sozialraum ist arbeitslos, womit der Anteil der Arbeitslosen im Ver-
gleich zur Gesamtstadt mehr als doppelt so hoch ist (Sozialraum 16 Prozent, Stadt Köln 8 Pro-
zent). Gleiches gilt für die Jugendarbeitslosigkeit. Die Jugendarbeitslosenquote liegt mit 10 Pro-
zent rund 5 Prozentpunkte über der gesamtstädtischen Quote.
Kaufkraft
Der Kaufkraftindex, der einen Hinweis auf das verfügbare Einkommen gibt, liegt im Stadtteil
Ostheim mit 90,7 und in Neubrück mit 86,8 unter dem städtischen Durchschnitt von 108,5 (aktu-
ellste Daten von 2016). Somit wird deutlich, dass die wirtschaftliche Kraft im Sozialraum geringer
als die der Gesamtstadt ausfällt.
Versorgung
Die Nahversorgung ist mit der Anbindung an das Stadtteilzentrum in Ostheim und das Nahver-
sorgungszentrum in Neubrück grundsätzlich vorhanden. Auch die fußläufige Nahversorgung ist
gegeben.
In Neubrück bestehen in diesem Bereich Defizite. Zum einen fehlt ein Vollversorger, zum anderen
gibt es regelmäßig Fluktuation und längere Ladenleerstände bei kleineren Gewerbebetrieben.
Der Kiosk am Ludwig-Quidde-Platz/ Hermann-Hesse-Weg erfüllt neben einer alternativen Ver-
sorgung auch die Funktion eines sozialen Treffpunktes.
22 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
4.4. Ökologie und Klima4
Grün- und Freiflächen
Im Sozialraum selber sind nur sehr wenige und kleine Grünflächen vorhanden. Allerdings grenzt
der Sozialraum an den radialen Grünzug Ostheim, den Freiraum Rath und die Grün- und Freiflä-
chen des Äußeren Grüngürtels.
Insgesamt verfügt der Sozialraum über 20,3 Hektar Grünflächen, das sind rund 8 Prozent der
Gesamtfläche. Rechnerisch stehen jeder Einwohnerin b eziehungsweise jedem Einwohner 9,7
Quadratmeter Grünfläche im öffentlichen Raum zur Verfügung.
In die Ermittlung des Grünflächenanteils fließen überwiegend Freizeit- und Erholungsflächen wie
Parks, Grünanlagen und Sportplätze ein. Unter Einbezug eines Radius von 500 Metern rund um
den Sozialraum erhöhen sich die Grünflächen auf 123 Hektar.
Abbildung 10: Grünfläche an der Bundesautobahn A4
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Lärm- und Schadstoffbelastung
In einer dicht besiedelten Stadt wie Köln ist die Hauptquelle der Luftemission der Straßenverkehr.
Kritische Belastungen werden im Wesentlichen für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstof-
foxide festgestellt.
Hohe Luftschadstoffbelastungen befinden sich an der Rösrather Straße zwischen den Kreuzun-
gen mit der Frankfurter Straße und dem Neubrücker Ring, sowie auf dem Europaring zwischen
Neubrücker Ring und Paul-Klee-Straße.
Lärm stellt insbesondere in großen Städten ein zentrales Umweltproblem dar. Bei der hier durch-
geführten Analyse der Sozialräume wurden nicht alle Lärmbelastungen betrachtet, sondern nur
solche Bereiche, die erhebliche Belastungen aufweisen. Zumeist wurde bei den nachfolgenden
Auswertungen auf die in Nordrhein -Westfalen im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärm-
richtlinie definierten Auslösewerten Bezug genommen. Gegenstand dieser Richtlinie sind Stra-
ßen-, Flug- und Schienenverkehrslärm sowie durch Industrieanlagen und große Hafenanlagen
ausgelöster Lärm.
4 Die Datengrundlagen zum Themenbereich Klima wurden im Jahr 2013 berechnet, die Daten zu Grün- und Freiflä-
chen stammen aus dem laufend fortgeführten Grünflächenkataster und wurden in 2016 berechnet, die Berechnung
der Luftschadstoffe erfolgte ebenfalls in 2015, die Daten zum Verkehrslärm stammen aus dem Jahr 2014.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 23
Rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind im Sozialraum von Fluglärm betroffen, was die
höchste Belastung aller Sozialräume ist.
Karte 3: Übersichtskarte zur Lärm-, Schadstoff- und Wärmebelastung
Quelle: Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadtklima
Eine systematische Untersuchung des Kölner Stadtklimas kommt zu dem Ergebnis, dass es zu-
künftig in Köln heißer wird und Wetterextreme (Starkregenereignisse) zunehmen werden. Daher
ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sich an den zu erwartenden und lokal kaum
zu beeinflussenden Klimawandel anzupassen.
Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln, im Vergleich
zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 Prozent zunehmen und die Zahl der
heißen Tage kann sich verdoppeln.
Mehr als 58 Prozent der Bewohnerschaft werden zukünftig in einem durch Wärmebelastung be-
troffenen, 37 Prozent in einem hoch belasteten Siedlungsgebiet, aber nur 3 Prozent in sehr hoch
belasteten Siedlungen leben. Klimaaktive Freiflächen sind in diesem Raum fast nicht vorhanden.
24 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
4.5. Wohnen
Hinsichtlich des Themenbereichs „Wohnen“ zeigen sich Sanierungs - und Modernisierungsbe-
darfe im Wohnungsbestand, auch wenn bereits einige Gebäude modernisiert wurden. Weiterhin
werden Missstände im Zustand der Wohngebäude und des Wohnumfeldes deutlich. Erkennbare
Mängel sind beispielsweise defekte Aussenfassaden, ungepflegte Aussenanlagen, verwahrloste
Spielplätze und Müllablagerungen, hauptsächlich auf privaten wohnortnahen Flächen.
Gebäudestruktur und -Zustand
Der Stadtteil Ostheim ist durch eine gemischte Siedlungsstruktur mit Gebäuden aus verschiede-
nen Dekaden geprägt. Der Stadtteil Neubrück hingegen wurde als geschlossene Siedlung Mitte
der 1960er Jahre gebaut.
Im Erscheinungsbild sind die Hochhaussiedlungen auffällig.
Abbildung 11: Reihenhäuser, Bungalows und Geschosswohnungsbau in „Ostheim und
Neubrück“
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
In Teilen des Sozialraums konnten bereits umfängliche Sanierungs - und Modernisierungsmaß-
nahmen umgesetzt werden. In der Siedlung Buchheimer Weg hat die GAG Immobilien AG die
Wohnungsbestände saniert und in Teilen neuerrichtet.
In einigen Wohnungsbeständen zeigt sich jedoch eine mangelnde Instandhaltung, die an einzel-
nen konzentrierten Lagen im Sozialraum auf tritt. Insbesondere die Geschosswohnungen in der
Siedlung Gernsheimerstraße weisen zum Teil Instandhaltungsmängel auf. In einigen Gebäuden,
z. B. Gernsheimer Straße 9-17 hat der Eigentümer LEG Immobilien AG in den Jahren 2018/19
aufwändig modernisiert. Dies zeigt sich in einem positiven äußeren Erscheinungsbild.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 25
Abbildung 12: Geschosswohnungsbau an der Gernsheimer Straße
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Abbildung 13: Einfamilienhäuser „Badisches Viertel“
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Eigentümerstruktur
Im Stadtteil Ostheim verfügt die GAG Immobilien AG über rund 1.800 Wohneinheiten und hat in
den vergangenen Jahren umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchge-
führt.
Des Weiteren weist der Sozialraum eine heterogene Eigentümerstruktur auf, zum Beispiel in der
Siedlung Gernsheimerstraße, welche die Ansprache der Eigentümer erschwert.
Gleichwohl ist vorgesehen, auch in Ostheim einen Wohndialog mit den Wohnungsunternehmen
in der Gernsheimer Straße zu starten. Am Dialog teilnehmen sollen die Stadtverwaltung Köln, die
Polizei sowie örtliche Träger. Corona bedingt ist dieser Prozess derzeit gestoppt.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen am Gesamtbestand liegt mit etwas über einem Vier-
tel in Ostheim (27 Prozent) deutlich über dem städtischen Durchschnitt (6,8 Prozent). In Neubrück
26 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
fällt der Anteil mit 12 Prozent geringer aus, ist aber immer noch etwa doppelt so hoch wie der
Gesamtstadtwert.
Wohnzufriedenheit
Über zwei Drittel der Bewohnerschaft gab en bei der Demograp hieumfrage 2016 an, mit ihrer
eigenen Wohnung „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ zu sein (72,4 Prozent). Dies e Werte liegen
leicht unter dem städtischen Durchschnitt (77,7 Prozent).
In Bezug auf den Stadtteil und das Wohnumfeld zeigen sich jedoch nur etwas mehr als ein Drittel
„zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ (39,1 Prozent; Stadt Köln 68 Prozent). Rund die Hälfte der Be-
wohnerinnen und Bewohner wählten bei dieser Frage die Kategorie „teils-teils“.
4.6. Stärken- und Schwächenanalyse
In der folgenden Tabelle sind die Potenzial e und Herausforderungen zusammenfassend darge-
stellt und geben einen Überblick über die Ausgangssituation im Sozialraum.
Tabelle 3: Stärken-Schwächen-Analyse im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
Ist-Analyse Potenziale Herausforderungen
Demographische, sozi-
ale und Bildungs-situa-
tion
Bauliche und soziale Maßnahmen in
Ostheim zeigen stabilisierende Wir-
kung
Bürgerschaftliches Engagement und
soziale Akteure in Ostheim vorhan-
den
Fehlende Unterstützungs- und Bera-
tungsangebote
„Ankommensstadtteil“
Hoher Anteil von SGB II Bezieherin-
nen und Beziehern und Arbeitslosen
mit hoher Betroffenheit von Kindern /
Jugendlichen
Wachsende Altersarmut
Öffentlicher Raum Potenzialflächen für Wohnungsbau
und Gewerbe in Ostheim
Gute ÖPNV-Anbindung in Ostheim
Gute Anbindung an den Motorisier-
ten Individualverkehr
Unattraktive Gestaltung des zentra-
len Marktplatzes in Neubrück
Unzureichende Anbindung an den
Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) (Neubrück)
Wirtschaft Gewerbegebiet mit Handwerksbe-
trieben
Gute Netzwerkstruktur
Zunehmende Leerstände (Nahver-
sorgungszentrum Neubrück)
Hoher Anteil von Arbeitslosen /
Langzeitarbeitslosen
Ökologische/ klimati-
sche Situation
Angrenzende Lage zu Grüngürteln,
Königsforst und Baggerseen
Viele private Grünflächen
Wenig öffentliche Grünbereiche in-
nerhalb der Stadtteile
Hohe Fluglärmbelastung in Ostheim
und Neubrück
Hohe Betroffenheit von Wärmebelas-
tung
Wohnen Wohnbaupotenzialflächen in
Ostheim
Öffentlich geförderte Wohnungen
bieten preisgünstigen Wohnraum
Sanierungsstau einzelner Bestände
(insbesondere Gernsheimer Straße)
Punktuelle Vernachlässigung des
Wohnumfeldes
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 27
5. Ableitung der Handlungsbedarfe
In der Gesamtschau ergeben sich im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ deutliche Handlungs-
bedarfe über alle Handlungsfel der hinweg, wobei die heterogene Ausgangssituation im Sozial-
raum handlungsleitend sein muss.
Demographische, soziale und Bildungssituation
Hohe Integrationsleistung erforderlich
Von den Akteuren vor Ort wird der Sozialraum als „Ankommensstadtteil“ wahrgenommen, sodass
in Verbindung mit dem hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund eine hohe Integrati-
onsleistung in den Stadtteilen zu erbringen ist.
Die Gruppe der Neuzugewanderten ist dabei sehr heterogen, sodass sie spezifische Unterstüt-
zungsbedarfe bei der Integration vor Ort benötigt und damit eine in sich differenzierte Zielgruppe
mit eigenen Bedarfen bildet. Zu nennen sind hier beispielsweise Alltagsstrukturierung, Sprach-
förderung, Hilfe bei Behördengängen und psychologische Betreuung bei vorangegangen trauma-
tisierenden Erlebnissen.
Die Bevölkerung und Akteurinnen und Akteure vor Ort sehen sich mit dieser wachsenden Her-
ausforderung konfrontiert. Die Stadt Köln bietet für diese Zielgruppen verschiedenste Unterstüt-
zungs- und Integrationsangebote an. Zu nennen ist hier beispielsweise das „Auszugsmanage-
ment“, welches geflüchtete Menschen dabei unterstützt, sich eine neue Wohnperspektive jenseits
von Sammelunterkünften zu schaffen, die Integration zu erleichtern und so im Bedarfsfall auch
neue Kapazitäten für weitere nach Köln zugewiesene geflüchtete Menschen zu schaffen. Auf-
grund des hohen Handlungsdrucks werden dennoch weitere Unterstützungsangebote vor Ort
notwendig sein. Insbesondere aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs in den beiden Stadtteilen als
auch wegen des bereits überdurchschnittlich hohen Anteils von Ausländerinnen und Ausländern
bzw. des Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit Migrationshintergrund sind adressaten-
gerechte und insbesondere niedrigschwellige Angebote zur Verbesserung der Integration vor Ort
erforderlich.
Niederschwellige Unterstützungsangebote bedeutsam
Aufgrund des hohen Anteils an Personen mit Transferleistungsbezug kommt den aktivierenden
Unterstützungsangeboten im Bereich Prävention, Bildung und Qualifizierung eine hohe Bedeu-
tung zu. Sie bilden durch eine niederschwellige Willkommensstruktur – auch in Verbindung mit
der Sozialraumkoordination – eine gute Grundlage für die Entwicklung von Kooperationspartner-
schaften zum Aufbau einer Präventionskette. Sie eröffnen Zugänge zu und für Menschen, die für
das „Regelsystem“ und unterstützende Angebotsstrukturen häufig schwer erreichbar sind.
Heterogene Sozialstruktur bietet Unterstützungspotentiale
Unabhängig von der Zuwanderungsthematik und hohem Transferleistungsbezug liegt in der be-
sonderen Heterogenität der Haushalte eine Herausforderung. Der Sozialraum ist auf der einen
Seite durch viele Familien und auf der anderen Seite durch viele Seniorenhaushalte gekennzeich-
net. Hieraus erwächst der Handlungsbedarf für beide Gruppe n entsprechende Infrastruktur zu
schaffen, ein gutes Miteinander zu ermöglichen und Kindes- sowie Altersarmut entgegen zu wir-
ken.
Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner weisen gesundheitliche und soziale Problemlagen auf,
die nicht selten zu einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung führen oder damit einherge-
hen. Damit verbunden ist häufig eine Einkommensverringerung aufgrund von Frühverrentung o-
der SGB II und SGB XII-Bezug. Nicht selten leben die Betroffenen sehr zurückgezogen, entzie-
hen sich zunehmend familiärer Verantwortung und / oder vermeiden den direkten Kontakt nach
28 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
außen. Damit diese Personen die vorhandenen Angebote nutzen können, sind oftmals „Brücken“
mit niederschwelligem Zugang zum weitergehenden Hilfesystem erforderlich.
In der Gesamtschau sind insbesondere heranführende, niederschwellige Ansprachen vor Ort er-
forderlich.
Öffentlicher Raum und Verkehr
Öffentliche Infrastruktur stärken
Es besteht in „Ostheim und Neubrück“ Handlungsbedarf bei der (Neu-)Gestaltung und Erweite-
rung von Nutzungsmöglichkeiten von Freiflächen. Städtebauliche und funktionale Missstände
sind in folgenden Bereichen zu korrigieren:
Marktplatz An Sankt Adelheid inklusive der darauf befindlichen Spielfläche,
Jugendeinrichtung an der Gernsheimer Straße
Sinnvoll wäre außerdem die Schaffung von Begegnungsräumen wie beispielsweise eine s Vee-
dels- oder Bürgerzentrums. Dieses wiederum unterstützt das vorhandene Potential an ehrenamt-
lichem Engagement.
Eine allgemeine Sensibilisierung und in Teilen Aufklärung der Bewohnerschaft zum selbstverant-
wortlichen Umgang mit Müll wird das Wohnumfeld positiv beeinflussen und wilde Müllkippen ein-
schränken beziehungsweise auch die Müllproblematik (Vermeidung, Trennung, Beseitigung) im
Allgemeinen verbessern. In Neubrück wurde durch die Bezirksvertretung Kalk die Schaffung ei-
nes „Wohndialog Neubrück“ beauftragt. Dieser kümmert sich insbesondere um die Verbesserung
des Wohnumfelds im südlichen Teil Neubrücks rund um den Bereich Ludwig-Quidde-Platz / Her-
mann-Hesse-Weg. Die Gruppe besteht aus Woh nungsgesellschaften und privaten Eigentüme-
rinnen und Eigentümern, Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Lokalpolitik sowie
Vertretern verschiedener Ämter der Stadt Köln unter Leitung und Moderation des Bezirksbürger-
meisters und der Bürgeramtsleitung.
Zeit- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsräume schaffen
Im Sozialraum sind Spiel- und Bolzplätze vorhanden, die jedoch zum Teil Gestaltungs- und Mo-
dernisierungsbedarf aufweisen. Zu nennen ist insbe sondere der Spielplatz am Platz An Sankt
Adelheid und der Spiel- und Bolzplatz Georgestraße.
Um den jungen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spiel -,
Kommunikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbie-
ten zu können, ist die Neuerrichtung von attraktiven, qualitativ guten und bedarfsorientierten An-
gebotsstrukturen im Freizeit - und Sportbereich dringend erforderlich. Kinder und Jugendliche,
sowie arbeitslose junge Erwachsene, verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit im
öffentlichen Raum. Sie bewegen sich aufgrund fehlender alternativer Möglichkeiten nicht nur auf
den offiziell ausgewiesenen Flächen.
Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung im Verbund mit anderen fördern Interaktion und leis-
ten damit regelmäßig einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die
in diesen Zusammenhängen gemachten Erfahrungen des sozialen Lernens können das Selbst-
bild positiv beeinflussen und können insofern direkt oder indirekt auch einen Beitrag zur Krimina-
litätsprävention leisten. Mit Blick auf die Sozialstruktur sind diese kostenfreien und unmittelbar
zugänglichen Angebote wichtig.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 29
ÖPNV verbessern
Verkehrstechnisch liegt ein Handlungsbedarf in der besseren Anbindung von Neubrück an das
Straßenbahnnetz.
Wirtschaft
Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote ausbauen
In Verbindung mit dem vergleichsweise n hohen Anteil von Transfereinkommensbezieherinnen
und -beziehern zeigen sich Unterstützungsbedarfe im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung.
Insgesamt benötigen viele Bewohnerinnen und Bewohner zunächst heranführende, nied-
rigschwellige Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, die in eine Langzeitstrategie einge-
bettet sind. Um diesen Ansatz zu stützen, hat die Verwaltung in den letzten Ja hren intensiv den
ressortübergreifenden Ansatz der integrierten Planung systematisch weiterentwickelt und verste-
tigt. Auch die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“, die Köln mit dem
Programm „Kinder stärken“ konkret auf Schiene gesetzt hat, leistet einen Beitrag zur Schaffung
und Verbesserung präventiver zielgruppengerechter Angebotsstrukturen. Die Stadt hat zudem
eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut entwickelt. Daraus haben sich stadtweit unter anderem
die Familiengrundschulzentren gebildet, auch im Stadtteil Ostheim an der Grundschule Zehnthof-
straße. Desweiteren ist das Jobcenter langjähriger Partner für die Stadt im Bereich der kommu-
nalen Beschäftigtenförderung.
Nahversorgung verbessern
Im Gegensatz zum Stadtteil Ostheim bedarf es einer Verbesserung der Nahversorgung im Stadt-
teil Neubrück. Der Kiosk am Ludwig-Quidde-Platz/ Hermann-Hesse-Weg stellt bereits eine, wenn
auch begrenzte, alternative Versorgung dar. Zu einer Verbesserung würde sowohl ein ergänzen-
des Angebot als Angliederung an den Kiosk als auch ein weiteres eigenständiges Angebot bei-
tragen. An dieser im Stadtgebiet zunehmenden Herausforderung arbeitet die Stadt gezielt auch
in Neubrück.
Ökologische und klimatische Situation
Lärm- und Schadstoffbelastung reduzieren
Die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Autoverkehr ist insbesondere auf der Frankfurter
Straße, der Rösrather Straße und dem Europaring und deren Knotenpunkten erhöht. Maßnah-
men zur Schallpegelsenkung und Schadstoffreduzierung erweisen sich als schwierig , da weder
auf abschirmende Bauwerke noch auf gebäudeorientierte Lärmschutzdämmung zurückgegriffen
werden kann. Bei der Prüfung von alternativen lärmmindernden Maßnahmen, gilt es außerdem
zu beachten, dass diese lediglich auf städtischen Flächen umgesetzt werden können. Eine Opti-
mierung von Ampelrotphasen zur Verbesserung des Verkehrsflusses könnte ebenso Abhilfe
schaffen wie eventuelle bauliche Maßnahmen an der Kreuzung Rösrather Straße/ Frankfurte r
Straße bezüglich der Straßenbahnführung.
Die Stadt Köln hat einen stadtweiten Lärmaktionsplan aufgestellt, der zuletzt 2018 fortgeschrie-
ben wurde. Der Lärmaktionsplan sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den durch Verkehr (Stra-
ßen-, Schienen- und Flugverkehr) entstehenden Lärm zu minimieren. Im Rahmen dieser Fort-
schreibung führte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Oktober 2018 eine Öffentlichkeits-
beteiligung in Form einer Fragebogenaktion durch. Die Befragung zielte auf ein zusätzliches Stim-
mungsbild zum bestehenden Handlungs - und Maßnahmenkatalog, der insbes ondere Ansätze
definiert, Straßenlärm zu reduzieren. Die aus der Befragung gewonnenen Erkenntnisse werden
im Rahmen der zukünftigen Lärmaktionsplanung zusätzlich berücksichtigt.
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (hohe u nd sehr hohe
Belastung) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden
30 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Belägen ausgestattet werden. Neben Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im
Bereich von konkreten einz elnen Straßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im
Vordergrund. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr
sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadtgebiet be-
wirken.
Ostheim und insbesondere Neubrück liegen zumindest zum Teil in stark durch Fluglärm belaste-
ten Gebieten. Eine der geplanten lärmmindernden Maßnahmen der nächsten Jahre aus dem ak-
tuellen Lärmaktionsplan ist die Einführung des sogenannten „Radius-to-Fix“-Verfahrens im Flug-
verkehr, das eine größere Einh altung der „Ideallinien“ sicher stellt und die bisherige „Streuung“
von Flugspuren minimieren soll.
Bewohnerinnen und Bewohner von Bestandsgebäuden (gilt nicht für Neubaumaßnahmen) haben
außerdem in den festgelegten Fluglärmschutzzonen des Flughafens Köln/Bonn gesetzlichen An-
spruch auf Erstattung von Lärm reduzierenden Schallschutzmaßnahmen laut dem Fluglärmge-
setz. Der Flughafen Köln/Bonn hat darüber hinaus ein eigenes freiwilliges Lärmschutzprogramm,
um Bewohnerinnen und Bewohner in den Fluglärmschutzzone n mit entsprechenden Schall-
schutzmaßnahmen zu unterstützen.
Die Stadt Köln ist darüber hinaus ständiges Mitglied der Fluglärmkommission, die beratend auf
den Flughafen Köln/Bonn einwirken kann.
Klimatische Belastungen abmildern
Die Betroffenheit oder Anfälligkeit eines Stadtgebietes ergibt sich zum einen aus der klimatischen
Belastung (zum Beispiel durch Hitze) und zum anderen aus der Sensitivität der dortigen Stadtbe-
wohnerinnen und Stadtbewohner. So löst zum Beispiel eine hohe Wärmebelastung je nach Anteil
der besonders anfälligen Personengruppe ab 65 Jahre (Sensitivität) eine intensive Betroffenheit
eines Stadtteils aus. Hier gilt es, auf individueller Ebene die Bewohnerschaft zu sensibilisieren
und entlastende, positiv entgegenwirkende Verhaltensanpassungen im Alltagshandeln aufzuzei-
gen und städtebaulich beispielsweise durch Entsiegelung entgegenzuwirken.
In den dicht bebauten Stadtquartieren gibt es nur wenige wirksame Maßnahmen, Kühlpunkte zu
schaffen. Durch die Versickerung von Regenwasser vor Ort un d der damit möglichen Verduns-
tung bei Hitzeereignissen, könnte die Entsiegelung und Bepflanzung von gepflasterten und beto-
nierten Stellplätzen, Höfen, Vorgärten oder Garagenauffahrten zur klimatischen Abmilderung bei-
tragen. Der Anteil versiegelter Fläche i st im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ hoch, sodass
grundsätzlich von Entsiegelungspotenzialen in größerem Umfang auszugehen ist. Hier ist die
Mitwirkung der privaten Eigentümerschaft einzuwerben.
Wohnen
Eigentümer fördern und fordern
Der gebündelte Geschosswohnungsbau macht in Verbindung mit den sozialen Problemlagen in
den Siedlungen erhebliche Unterstützungsbedarfe deutlich. Diese Situation trägt erschwerend
durch eine fehlende oder unzureichende Sanierung und mangelhafte Instandhaltung zu einer ne-
gativen Außenwahrnehmung von „Ostheim und Neubrück“ bei und stellt sowohl in sozialer als
auch in städtebaulicher Hinsicht eine Herausforderung dar.
Eigenverantwortlichkeit stärken
Wie im Themenbereich öffentlicher Raum bereits erläutert, zeigen sich im Wohnumfeld zum Teil
wilde Müllablagerungen. Über die Einbeziehung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner sowie der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für den eigenen Stadtteil, kann ein Bei-
trag zur Aufwertung erfolgen. Hierzu trägt auch ein gut integrierter und gepflegter öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau bei.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 31
6. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen für Ostheim und Neubrück
Aus der Bestandsanalyse und der Stärken- und Schwächenanalyse sind Handlungsbedarfe und
Entwicklungspotenziale im Soz ialraum deutlich geworden. Die Betrachtung der verschiedenen
Themenbereiche zeigt dabei auf, dass im Sinne einer langfristig angelegten Quartiersentwick-
lungsstrategie eine integrierte Betrachtung erforderlich ist. Hieraus leiten sich die Ziele sowie die
vorgesehenen Maßnahmen des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ ab.
Ein Ziel der Stadtentwicklung in Köln ist es, durch aufwertende und integrierte Maßnahmen le-
bendige, bunte und generationsgerechte Quartiere mit identitätsstiftender Wirkung für und mit
den Kölnerinnen und Kölnern zu schaffen.
„Verbesserte Lebensbedingungen der Menschen im Programmgebiet“
Dieses Leitziel entspricht dem des Programms „Lebenswerte Veedel“, knüpft gleichzeitig an die
vom Stadtvorstand beschlossene „Europa -2020-Strategie“ der Stadt K öln an und gibt die lang-
fristige Zielrichtung für das Programmgebiet vor.
Die Operationalisierung des Leitziels für die strategische und operative Ebene erfolgt durch einen
Top-Down-Ansatz. Die sich aus der Stärken-Schwächen-Analyse ergebenden Schwerpunkte für
Handlungsbedarfe und -prioritäten wurden mit den Entwicklungsvorgaben des Leitziels gespie-
gelt, sodass sich im Ergebnis folgende fünf Handlungsfelder, die das Programm themenspezi-
fisch ausrichten, ergeben:
1. Früh ansetzende Hilfen
2. Öffentlicher Raum
3. Wirtschaft und Qualifizierung
4. Umweltgerechtigkeit - Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung
5. Wohnen
Folgende Graphik soll verdeutlichen, welche operativen Ziele sich allgemein aus den abgeleiteten
Handlungsfeldern entwickeln lassen (alle Ziele) und welche den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ stabilisieren können (grün hinterlegte Ziele).
Abbildung 14: Sozialraum „Ostheim und Neubrück“: Beitrag der Maßnahmen zur
Erreichung der operativen Ziele
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stärker geförderter und
entwickelter Wirtschafts-
standort
Verbesserte Nahversorgung
32 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder konnten für den Sozialraum 15 Maßnahmen identifiziert
werden, mit denen die operativen Ziele erreicht werden sollen . Die Identifizierung und Entwick-
lung dieser Maßnahmen stammen dabei aus unterschiedlichen Prozessen:
- Maßnahmen aus dem ämterübergreifenden Kommunikationsansatz des „Starke Veedel –
Starkes Köln“ Programms: im Rahmen dieses Prozesses wurden bereits erste sinnvolle
Maßnahmen zur Stabilisierung des Sozialraums identifiziert.
- Maßnahmen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung aufgenommen wurden
- Maßnahmen, die vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen, räumlichen Betrachtung des
Sozialraums außerhalb des Programmes „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im
Quartier gemeinsam gestalten“ der Städtebauförderung im Sozialraum umgesetzt werden
bzw. werden sollen.
Ziel ist es, das städtische Handeln mit den Aktivitäten weiterer Akteure zusammenzubringen und
eine langfristige Quartiersentwicklungsstrategie zu gestalt en, die vorhandene Bedarfe und Po-
tenziale in einer gemeinsamen Vision für den Raum verbindet. Schwerpunkt bilden dabei die
Handlungsfelder „Öffentlicher Raum“ als Orte von Aufenthalt, Begegnung, Freizeit u. a. m. sowie
„Kinder und Jugendliche“, die in ihren Entwicklungsperspektiven vor allem präventiv gestärkt wer-
den sollen.
Hinsichtlich des zeitlichen Realisierungshorizontes lassen sich die 15 Maßnahmen (vgl. Tabelle
4) einteilen in solche, die
- im Rahmen der Umsetzung des auslaufenden „Starke Veedel – Starkes Köln“ Programms
bereits im Sozialraum umgesetzt wurden oder aktuell noch umgesetzt werden (ESF und
EFRE-Maßnahmen)
- von der Stadt aus eigenen Mitteln aktuell oder in den nächsten Jahren umgesetzt werden
- im Rahmen von anderen Förderprogrammen derzeit umgesetzt werden (z. B. Gute
Schule)
- mit der Beantragung für Städtebaufördermittel zum STEP 2021 und 2023 in den jeweiligen
Folgejahren umgesetzt werden sollen
Die im ursprünglichen ISEK dargestellte Maßnahme „Machbarkeitsstudie und Bau einer Begeg-
nungsstätte“ wird in der Aktual isierung nicht mehr aufgeführt, da sich für diese Maßnahme im
Sozialraum kein geeigneter Standort finden ließ. Hier wird die Verwaltung in den nächsten Jah-
ren, parallel zur Umsetzung der Maßnamen des ISEKs „Ostheim und Neubrück“ , weiter nach
einem geeigneten Standort suchen.
Aus dem Handlungsfeld Wirtschaft und Qualifizierung konnte für den Sozialraum keine konkrete
Maßnahme für eine Förderung abgeleitet werden. Bei der weiteren integrierten Stadtentwick-
lungsplanung sowie im Austausch mit der Sozialraumkoordination und den zuständigen Fachäm-
tern der Stadt Köln besteht weiterhin der Anspruch, kleinräumige Angebotsstrukturen passgenau
im Verbund mit Dritten zu schaffen.
Die folgende Tabelle 4 zeigt eine Übersicht der Maßnahmen im Sozialr aum „Ostheim und Neu-
brück“ mit Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern. Die detaillierten Maßnahmenbeschrei-
bungen finden sich ab Punkt 7 ff.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 33
Tabelle 4: Übersicht aller Maßnahmen nach Handlungsfeldern im Sozialraum
„Ostheim und Neubrück“*
Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung
Nummer Maßnahme Förderzugang
0.0.0 Externe Beratung bei der Erstellung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes
Städtebauförderung
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung Städtebauförderung
Handlungsfeld 1: Früh ansetzende Hilfen
Nummer Maßnahme Förderzugang
1.0.16 Zugehende Hilfe mit Lotsenfunktion zur Überleitung ins Regelsys-
tem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Men-
schen mit psychischen Problemen bis 27 Jahren
ESF
1.0.17 Stadtteileltern ESF
1.10.1 „Jung und Alt – da wo es knallt“, intergeneratives und interkulturel-
les mobiles Angebot
ESF
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Raum
Nummer Maßnahme Förderzugang
2.0.4 Sport- Spiel- und Bewegungsräume im Veedel, hier Trendsport auf
Spiel- und Bolzplatz in Neubrück (Georgestraße)
EFRE 2020
2.10.4 Partizipative Neugestaltung „Platz an Sankt Adelheid“/Marktplatz
Neubrück
Städtebauförderung
2.10.7 Neubau Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße Städtebauförderung
Sanierung der Stadtteilbibliothek Neubrück Stadt Köln
Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg Stadt Köln
Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg Gute Schule
Handlungsfeld 4: Umweltgerechtigkeit - Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung
Nummer Maßnahme Förderzugang
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems, insbesondere
„Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ als
Maßnahme zur Klimaanpassung
BUND
Grün hoch 3 Stadt Köln
Handlungsfeld 5: Wohnen
Nummer Maßnahme Förderzugang
5.0.2 Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung Städtebauförderung
5.0.3 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Städtebauförderung
*ohne Handlungsfeld Wirtschaft und Qualifizierung, da hier keine konkrete Maßnahme umgesetzt werden
34 Integriertes Handlungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“
7. Umgesetzte Maßnahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“
Aus dem Handlungsfeld „Früh ansetzende Hilfen“ sind mit dem Programm „Starke Veedel –
Starkes Köln“ bereits seit 2017 im Zuge des Programmaufrufs „Starke Menschen, starke Quar-
tiere“ drei Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Sozialraum begonnen
worden.
Tabelle 5: Begonnene Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“
Maßnahme Umsetzungs-
zeitraum
Kosten Status
Zugehende Hilfe mit Lotsenfunktion zur
Überleitung ins Regelsystem für junge
Menschen mit psychischen Problemen
bis 27 Jahren (Nr. 1.0.16)
2017 - 2019 15.358 € abgeschlossen
Stadtteileltern (Nr. 1.0.17) 2018 - 2020 76.997 € Wird umgesetzt, läuft
Ende 2020 aus
Jung und Alt – da wo es knallt, interge-
neratives und interkulturelles mobiles
Angebot (Nr. 1.10.1)
2018 - 2020 247.027 € Mitte des Jahres 2020
abgeschlossen
Die Maßnahmen im Stadtteil werden im Folgenden kurz beschrieben.
Zugehende Hilfen
Der Sozialraum Ostheim und Neubrück ist überdurchschnittlich durch wirtschaftliche, soziale
und gesundheitliche Problemlagen der dort lebenden Menschen gekennzeichnet . Hier leben
gehäuft Familien mit niedrigem sozialen Status und Multiproblemlagen. Viele der dort aufwach-
senden jungen Menschen bis 27 Jahre werden aufgrund von ganz unterschiedlichen Problem-
konstellationen daran gehindert, eine eigenständige Lebensperspektive, insbesondere im Hin-
blick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln. Ihnen fällt es schwer, die altersüb-
lichen Entwicklungsschritte zu gehen. Teile der Gruppe der jungen Menschen ziehen sich zu-
rück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen oder verhalten sich aggressiv
und abweisend oder konsumieren Alkohol bzw. illegale Drogen. Dies wiederum kann bereits
vorhandene Problemlagen verstärken.
Kölner Fachleute unterschiedlicher Institutionen (z. B. Jobcenter, Landschaftsverband, Ämter
der Stadt Köln, Träger der Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie) haben Anfang 2016
Handlungsempfehlungen entwickelt, die spezielle Hilfen für die Zielgruppe der jungen Men-
schen mit psychischen Problemen präferieren. Unter der Bezeichnung „Kompetenzzentrum U
27“ (Arbeitstitel) beinhalten die Empfehlungen ein Gesamtangebot bestehend aus einer zuge-
henden Hilfe, einer niederschwelligen Beratung, einem Kontaktangebot und Hilfen zur Tages-
strukturierung/Beschäftigung.
Aufgaben waren
Intensiv abholende und stark akzeptierendes Hilfsangebot, sprichwörtlich abholende
Begleitung beispielsweise beim Verlassen der Wohnung oder bei der Kontaktherstel-
lung mit anderen Menschen, die eine sehr akzeptierende und langsam aufbauende
Hilfe notwendig macht und auf einer vertrauensvollen Beziehung beruht.
Stärkung der Alltagskompetenzen und somit langfristig Anbindung an die Regelange-
bote. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass dieser Prozess kontinuierlich verläuft
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 35
und sich an den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen orientiert.
Zu den über den Einzelfall hinausgehenden Aufgaben gehörten
u. a.:
Kontaktaufbau und -erhalt zu regionalen Kooperationspartnern
Klienten-Akquise im Sozialraum
Fachlicher Austausch und Teilnahme an arbeitsfeldbezogenen Gremien (Einrichtungs-
ebene)
Zielgruppe waren Junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre.
Operative Ziele waren
Neu geschaffenen, bedarfsgerechte Angebotsstrukturen sowie
Vernetzte Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bereich Bildung, Gesundheit und Ar-
beitsvermittlungen mit bedarfsgerechten Zugängen und Angebotsformen
Die Maßnahme ist als Fördermaßnahme abgeschlossen und wird mit städtischen Mitteln wei-
tergeführt.
Stadtteileltern
Mit dieser Maßnahme wurde ein quartiersbezogener und niederschwelliger Beratungsansatz
im Veedel geschaffen. Das Angebot bildet eine „Türöffner Funktion“ in Richtung Regelangebot.
Mit dem Projekt solle n niedrigschwellige Zugänge in die Zielgruppen gewährleistet werden.
Hierfür werden die bestehenden „Stadtteilmütter -Projekte“ zu einem Stadtteileltern -Projekt
weiterentwickelt. Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM
2020 verfolgt der Ansatz die beiden folgenden Prinzipien:
Keine Beschränkung der Stadtteileltern auf Migrationshintergrund
Verstärkte Einbeziehung von Männern als Stadtteilväter
Innovativ an dem Vorhaben ist ein dreistufiges Qualifizierungsmodell mit besonderem Fok us
auf Nachhaltigkeit durch Arbeitsmarktintegration:
Es erfolgt eine dezentrale Koordination der Stadtteileltern durch kooperierende Träger , in
„Ostheim und Neubrück“ erfolgte die Koordination durch den Träger Förderungs- und Bil-
dungsgemeinschaft Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V.
Durch die enge Kooperation zwischen den Beratenden und den Stadtteileltern werden Bera-
tungs- und Begleitungsangebote wirksam miteinander verbunden.
Die Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. begleitet in Kooperation mit der Universität zu Köln
/ Humanwissenschaftliche Fakultät das Projekt „Stadtteileltern“ wissenschaftlich unter der Fra-
gestellung, welche Auswirkungen der Einsatz von Stadtteileltern auf Wissensbestände und
Verhaltensmuster der begleitenden Familien hat. Die Evaluation mit Programmergebnissen ist
derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zielgruppe sind Bildungsbenachteiligte, Erwachsene, Familien, Kinder und Jugendliche. Die
Maßnahme endet am 31.12.2020.
Jung und Alt, da wo es knallt!
In Neubrück leben annähernd 3.100 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren. Der
Anteil der unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund ist in den letzten acht Jahren von 73,5
Prozent auf 86,7 Prozent angestiegen. Die Anzahl der Haushalte mit Kindern liegt bei ca. 26
36 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Prozent (Stadtdurchschnitt 18,4 Prozent). Die Jugendarbeitslosigkeit bewegt sich seit Jahren
um eine Quote von rund neun bis zehn Prozent (Stadtdurchschnitt 5 Prozent).
Größere inhomogene und in der Zusammensetzung sich verändernde Gruppen nutzen be-
wusst den öffent lichen Raum als Treffpunkt. Dieses kann bei anderen Bewohnerinnen und
Bewohner insbesondere dann Akzeptanzprobleme hervorrufen und Verdrängungseffekte er-
zeugen, wenn allgemeine Regeln des Zusammenlebens in der hoch verdichteten Wohnbe-
bauung von Neubrück nicht beachtet werden (zum Beispiel Ruhestörungen, Vermüllung, Res-
pektlosigkeit).
Die Maßnahme hatte unter anderem zum Ziel, bei der Nutzung des öffentlichen Raumes Mög-
lichkeiten, Grenzen und unterschiedliche Erwartungen der Nutzergruppen angemessen und
möglichst konfliktfrei ausloten zu können. Im Gegensatz zu den klassischen Institutionen sind
die Angebote durch Busse mobil und flexibel. Das ermöglichte es auf den Marktplatz zu fahren
und dort direkt vor Ort mit den Akteuren in Kontakt zu treten. Die pädago gischen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter fuhren mit einem Kleinbus mehrfach wöchentlich zu unterschiedlichen
Zeiten den Platz, ausgekleidet mit einem Teppich und ausgestattet mit bequemen Sitzgele-
genheiten, einem Tisch in der Mitte, einem internetfähigen L aptop und einer Sammlung ver-
schiedener Spiele wird dies in einem aufblasbaren Zelt platziert.
Das Projekt sollte den verschiedenen Bedarfslagen der Kinder und Jugendlichen, aber auch
denen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, daher sollen unterschiedliche An-
gebote durchgeführt werden.
Zur Standardausstattung gehörten Spielgeräte, wie Bälle, Tore, Frisbees, Diabolos und Malu-
tensilien sowie eine transportable Leinwand, ein Beamer und die aktuelle Playstation, auf wel-
cher die Jugendlichen gewaltfreie und teambildende Spiele spielen können. So kann ein nie-
derschwelliger, kinder- und jugendbezogener Zugang hergestellt werden. Die vorgefundenen
Örtlichkeiten werden spontan und kreativ in erlebnisorientierte Zonen verwandelt.
Unmittelbare Zielgruppe waren Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 21 Jahren .
Die Maßnahme wurde durch den Träger Caritas durchgeführt und Mitte des Jahres 2020 ab-
geschlossen. Im Rahmen des aktuellen ESF-Programmaufrufs wird derzeit stadtintern geprüft,
ob eine Verlängerung der Maßnahme beantragt werden soll, da sie sehr erfolgreich im Sozi-
alraum angenommen wurde.
8. Investive Maßnahmen außerhalb der Städtebauförderung
8.1. Städtische Maßnahme „Sanierung der Stadtteilbibliothek Neubrück“
Die Stadtteilbibliothek befindet sich ze ntral am Platz „An St. Adelheid“ in Neubrück in einem
eingeschossigen älteren Gebäude. Räumlich an-
gegliedert sind die Begegnungsräume für Senio-
rinnen und Senioren. Die momentanen räumli-
chen Rahmenbedingungen und die Innenraum-
gestaltung und Ausstattung sind nicht mehr zeit-
gemäß und in keiner Weise zukunftsweisend. Pa-
rallel zur vorgesehenen Umgestaltung des Plat-
zes „An St. Adelhei d“ mit einer Aufwertung des
Spielplatzes und Möblierung zur Steigerung der
Aufenthaltsqualität vor allem für Kinder und Ju-
gendliche soll auch das Angebot der B ibliothek
erneuert werden. Ziele der räumlichen Umge-
staltung der Stadtteilbibliothek sind die Frühför-
derung (von den Bücherbabys bis zum Le-
seclub), Unterstützungen im Übergang Schule
und Beruf, Beschäftigungsförderung/ Bildungsberatung/Hausaufgabenbetreuung, Lese- und
Quelle: Google.maps; Stadtteilbibliothek
Neubrück, Adresse: An St. Adelheid 2-8
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 37
Sprachförderung und Medienpädagogik, Verbesserung der Integration und Inklusion, Vermitt-
lung von digitaler Bildung als Basis gesellschaftlicher Teilhabe für alle Altersgruppen, insbe-
sondere auch für Seniorinnen und Senioren sowie Unterstützung und Aktivierung von Senio-
rinnen und Senioren.
Die Stadtteilbibliothek soll zeitgemäß umgebaut und mit einem auf die Struktur des Stadtteils
maßgeschneiderten räumlichen und inhaltlichen Angebot gestaltet werden. Die geplanten
Maßnahmen beinhalten eine umfassende räumliche Umgestaltung, einen Relaunch des Me-
dienbestandes und damit einhergehend eine Optimierung der pädagogischen Angebote. An-
gestrebt wird auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten durch das in Dänemark erfolgreiche
„Open Library Konzept“, das Zugang auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten erlaubt. Es
soll einerseits ein den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer angepass-
tes Bibliotheksambiente entstehen, anderseits eine Eltern-Kind-Bibliothek für Mütter/Väter mit
ihren jüngeren Kindern. Durch die Verteilung der Räume auf 2 Etagen lässt sich dies gut rea-
lisieren. Es sollen aber auch erweiterte Hausaufgabenhilfen und Seniorenangebote in Kombi-
nation mit dem Medienangebot und anderen Akteuren in diesem Feld angeboten werden.
Bei der Planung der Maßnahmen werden Seniorengruppen, das Schul- und Jugendamt, Me-
dienpädagogen sowie Jugendliche aus dem Stadtteil beteiligt. Für die Maßnahme werden der-
zeit Kosten von 1.246.000 Euro angesetzt. Sie wird mit städtischen Mitteln realisiert.
8.2. Städtische Maßnahme „Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg“ in Ostheim
In Ostheim besteht derzeit im Bereich des neu entstandenen Wohnquartiers „Waldbadviertel“
eine Lücke zur übergeordneten Veloroute Köln -Rösrath. Diese soll ge schlossen werden, da
durch die aktuelle und zukünftige Bebauung im Waldbadviertel eine Zunahme von Radfahrern
und Fußgängern zu erwarten ist. Die Maßnahme selbst befindet sich zwar außerhalb des Pro-
grammgebietes, sichert aber die verkehrliche Anbindung an das Programmgebiet und stellt
insofern eine verkehrliche Aufwertung dar.
Der Alte Deu tzer Post-
weg verfügt in dem in
Köln-Ostheim liegen-
den Bereich lediglich
auf den ersten 750 m
aus Richtung Köln -
Vingst kommend über
eine Führung für Fuß-
gänger und Radfah rer.
Diese erfolgt über den
am nördlichen Fahr-
bahnrand angrenzen-
den einseitigen, ge-
meinsamen Geh - und
Radweg. Es ist vorge-
sehen, den Rad - und
Gehweg bis zum Kreu-
zungsbereich Hardt-
genbuscher Kirchweg /
Autobahnbrücke zu
verlängern, um eine si-
chere Führung für Rad-
fahrer und Fußgänger
zu ermöglichen. Der Alte Deutzer Postweg befindet sich im gesamten Planungsgebiet in einem
Landschaftsschutzgebiet, sodass dort keine weitere Bebauung angeschlossen werden darf.
Quelle: Stadt Köln
38 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Daher ist vorgesehen, den gesamten Straßenverlauf nach Süden zu verschieben. Die nördlich
angrenzende, vorhandene Fahrbahnhälfte wird zum gemeinsamen Rad- und Gehweg umge-
baut. Ein Teil der südlichen Fahrbahnhälfte wird als Grünstreifen angelegt, um den Rad - und
Gehweg baulich von der Fahrbahn zu trennen. Daran anschließend erfolgt der Bau der Fahr-
bahn. Der künftige Rad - und Gehweg hat eine Breite von 2,50 m. Der Grünstreifen ist 1 m
breit. Die Fahrbahnbreite beträgt zukünftig 7,00 m.
8.3. „Gute Schule“- Maßnahme „Generalsanierung Sportanlage Hardtgenbuscher
Kirchweg“ in Ostheim
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen beabsichtigt die
Verwaltung, die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforde-
rungen zu modernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, wit-
terungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können.
Das Tennen-Großspielfeld wird in Kunststoffrasen mit Sand -/ Korkgranulat-Verfüllung umge-
baut. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deu tlich höhere Nut-
zungszeiten möglich sind. In Abstimmung mit dem angrenzenden Gymnasium werden die vor-
handenen, stark sanierungsbedürftigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert.
Die 400 m Laufbahn wird in Kunststoff ausgeführt. Des Weiteren w erden Anlagen für Weit-
sprung, Hochsprung, Kugelstoß und Speerwurf (nördliche Rasenfläche) hergestellt. Der
Kunststoff-Belag der Kleinspielfelder wird saniert. Die vorhandenen Pflasterbeläge werden
größtenteils erhalten. Zwischen der Wettkampfbahn und den Kleinspielfeldern wird eine Steh-
stufenanlage angelegt. Ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 34 Fahrräder wird neu er-
richtet.
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt und Verbraucherschutz-
amt geplant. Im Folgenden werden die wesentlichen Umweltaspekte konkret beschrieben. Sie
dienen der Verbesserung des Stadtklimas, dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und
der Nachhaltigkeit:
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und
Materialien (z. B. Ballfangzäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasen-Belägen ist der Flächenverbrauch
im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich zu anderen Belägen deutlich geringer.
Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze ausschließlich mit dem Material Kork und
verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Ausbringung von potenti-
ellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt
als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR.
Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung
von kurzen Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu
Fuß sinnvoll. Um dies zu fördern, wird ein Fahrrad stellplatz für 34 Fahrräder neu errichtet
sowie der Hauptweg innerhalb der Sportanlage, im Bereich der Fahrrad -Anlehnbügel und
bis hin zu den Materialgaragen mit energiesparenden LED-Mastleuchten ausgeleuchtet.
Die vorhandenen Scherrasenflächen, die die Kampfbahn im Süden, Osten und Norden um-
geben, werden in eine extensive Wiesenfläche umgewandelt. Zusätzlich werden in diesem
Bereich Gehölzpflanzungen vorgesehen. Hierdurch soll die Verdunstungsleistung im direk-
ten Umfeld der Sportanlage erhöht werden.
Des Weiteren wird geprüft, ob die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen
mit Dachbegrünungen ausgeführt werden können.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000, - € (brutto). Aus dem Förderpro-
gramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Höhe von 1.756.000,- € bewilligt.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 39
Der Baubeschluss für die Maßnahme wurde am 6. Februar 2020 eingeholt. Derzeit wird die
weitere Planung durchgeführt und die Vergabe vorbereitet. Die bauliche Umsetzung der Maß-
nahme soll in 2021 erfolgen.
8.4. EFRE-Maßnahme „Spiel- und Bolzplatz Georgestraße“ des Programms „Starke
Veedel – Starkes Köln“
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ lebe n sowohl überdurchschnittlich viele Kinder und
Jugendliche und gleichzeitig auch mehr Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahren. In
einigen Quartieren leben besonders viele Kinder und Jugendliche, dies betrifft insbesondere
die Geschosswohnungsgebiete.
Aus der im Stadtteil vorhandenen Bevölkerungsstruktur sowie den gegebenen familiären und
sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen haben unterstützende Angebots-
strukturen in allen Lebensbereichen einen hohen Stellenwert für die Entwicklung. Kinder und
Jugendliche verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit im öffentlichen Raum. Vor
diesem Hintergrund sind verstärkt niederschwellige kostenfreie und für jeden zugängliche An-
gebote im öffentlichen Raum bereitzustellen.
Der öffentliche Bolzplatz Georgestraße, der derzeit nur über einen geringen Spielwert verfügt,
ist der einzige im Stadtteil. Um den jungen Menschen in Neubrück im Wohnumfeld alters- und
bedarfsgerechte Spiel -, Kommunikations - und Bewegungsräume und damit adäquate Ent-
wicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, bedarf der Bolzplatz einer an den Bedürfnissen
der im Viertel lebenden Kinder und Jugendlichen orientierten Neuplanung. Die bedarfsge-
rechte Neugestaltung und qualitative Aufwertung des Bolzplatzes leistet daher einen positiven
Beitrag in mehrfacher Hinsicht.
Die geplante Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neugestaltung des 1.305 qm großen
öffentlichen Bolzplatzes Georgestraße, welcher sich in Ortsrandlage im Südwesten des Stadt-
teils Neubrück zwischen der Autobahn A 4 und dem öffentlichen Weg befindet, welcher die
Georgestraße und die Wilhelm -Griesinger-Straße verbindet und gleichzeitig die Areale des
öffentlichen Bolzplatzes und des öffentlichen Spielplatzes trennt.
Die Neugestaltung des Areals soll nach dem Grundkonzept einer multifunktionalen Nutzbarkeit
erfolgen und die Ausstattung den aktuellen Bedarfen vor Ort angepasst werden.
Ziel des Projekts ist die zeitnahe Bereitstellung öffentlicher Spielflächen mit einem hohen
Spiel- und Aufenthaltswert für alle im Stadtteil lebenden Kinder und Jugendlichen. Damit sollen
die Voraussetzungen für eine höhere Lebensqualität für die Bewohner*innen des Stadtteils
geschaffen werden.
Die Maßnahme ist Teil des ISEKs und wurde zum STEP 2020 beantragt. Die Bewilligung der
Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen wurde im Juni dieses Jahres
ausgesprochen.
40 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Abbildung 15: Entwurfsplanung Spiel- und Bolzplatz Georgestraße
9. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel
9.1 Klimawandelanpassung im Rahmen der beantragten Maßnahmen
Bundesförderung der Maßnahme Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter der Stadt Köln
In der Zukunft werden nach aktuellen Studien die heißen Tage, mit Temperaturen von über 30
Grad und die Sommertage, mit Temperaturen von über 25 Grad in Köln deutlic h zunehmen,
so auch in den dichter besiedelten Stadtteilen, zu denen der Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ und hier vor allem die Großwohnsiedlungen, zählen. Dabei können Maximaltemperatu-
ren von über 40 Grad erreicht werden. Die Zahl der Sommertage wird bi s Mitte des Jahrhun-
derts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um
30 bis 70 Prozent zunehmen und die Zahl der heißen Tage kann sich sogar verdoppeln.
Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei lang anhaltenden sommerlichen Hitzeer-
eignissen trifft in den negativen Folgewirkungen besonders Kleinkinder, kranke und ältere
Menschen. Aber auch bei gesunden Menschen kann Hitze zu Erschöpfung und eingeschränk-
ter Leistungsfähigkeit führen.
Bei Hitzeperioden wurden höhere Sterberaten gemessen und das wärmere Stadtklima führt
zu erhöhten gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Auch die Empfindlichkeit der Men-
schen gegenüber Hitze bestimmt die Höhe dieser Risiken.
Zusätzlich können fehlende familiäre Anbindung oder soziale Isoliertheit bei Hilfebedürftigkeit
und sozialer Vereinsamung dazu führen, dass Maßnahmen wie zum Beispiel ausreichende
Flüssigkeitsversorgung und Flüssigkeitsaufnahme nicht sicher gestellt sind.
Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird die Bewohnerschaft in Ostheim und Neubrück
aufgesucht, die alters- und situationsbedingt die bereits bestehenden Angebote vor allem der
webbasierten Technik nicht nutzen können. Diese Zielgruppe soll nicht nur eine Vorwarnung
Quelle: Stadt Köln, Büro michael lang
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 41
für Hitzeereignisse bekommen, sondern auch eine entsprechende Verhaltensänderung bezie-
hungsweise Vorsorge erlernen und anwenden.
Die Kampagne soll neben allgemeinverständlichen Informationen verschiedene Medien be-
dienen. Die Information soll über unterschiedliche Kommunikationskanäle verbreitet werden.
Hierbei sollen auch neue Wege eingeschlagen werden.
Mit Hilfe von Multiplikatoren soll das Thema an die Zielgruppe kommuniziert werden. Hier
werden gezielt nicht nur Träger im Bereich Altenpflege angesprochen, sondern diverse an-
dere, z. B. soziale und kirchliche Träger, Pflegedienste, Grundschulen oder Sozialraumkoor-
dination eingebunden, um das Wissen auf breiter Basis zu kommunizieren.
Mögliche Maßnahmen sind:
Medien: Die Information kann über einen einfachen Flyer erfolgen, aber auch durc h Me-
dien wie Handy-Apps oder das Internet.
Ausgabe von Trinkflaschen
Gedrucktes Informationsmaterial
Veranstaltungen: Geplant ist an zentralen Orten in den Sozialräumen Thementage und
Informationskampagnen nach dem Motto „bleib cool“ durchzuführen. Diese sollen an hei-
ßen Sommertagen den Aspekt Gesundheitsvorsorge spielerisch erlebbar machen. Eine
Trinktheke des Versorgungsunternehmens RheinEnergie gibt Trinkwasser aus, um die
Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Kinder (und Erwachsene) können mit Feu-
erwehrschläuchen und Wasserspielen Abkühlung finden. Durch gezielte Ausgabe von
Trinkflaschen an ältere Leute werden diese erreicht.
Mit diesen Maßnahmen soll das operative Ziel
- Verbesserte Umweltbildung und –beratung sowie umweltbewusstere Lebensweise
Sowie die Projektziele
- Veränderte Einstellung zum Thema Umweltbelastung und Hitze
- Sensibilisierung für das Thema Hitzewelle
erfüllt werden. Die Maßnahme ist derzeit in Umsetzung.
Städtebauliche Neugestaltung des Platzes An St. Adelheid
Die festgeschriebenen Ziele des Maßnahmenkonzepts zum Platz An St. Adelheid legen be-
sonders großen Wert auf die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie auf eine deutliche Ver-
besserung der umweltrelevanten Bedingungen. Die Förderung der Aufenthaltsqualität soll
durch die Schaffung von besser gegliederten Begegnungs-, Spiel- und Aktivitätszonen erreicht
werden, die für die unterschiedlichen Ansprüche der Benutzer - und Altersgruppen geeignet
sind. Gleichzeitig soll mit der Verortung dieser Angebote Rücksicht auf die Ruhebedürf nisse
der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner genommen werden, um Konflikte in Zukunft
möglichst zu vermeiden.
42 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
In Bezug auf die Umweltfaktoren nennt das Maßnahmenkonzept die „Geminderten und gemil-
derten Umweltbelastungen als wichtiges operati-
ves Ziel. Es führt die Verbesserung des Mikrokli-
mas durch die Erhöhung des Grünanteils, auch im
Übergang zu den angrenzenden Freiräumen und
Verkehrsflächen an. Daher gehören die Aufwer-
tung minderwertig begrünter Areale zu den wichti-
gen Handlungsmaximen, zumal gro ße Teile der
ursprünglichen Bepflanzungen mittlerweile ent-
fernt wurden bzw. durch das Neubauprojekt der
Kirche verloren gehen werden. Darüber hinaus
sollen die Standortbedingungen des vorhandenen
Großgrüns durch geeignete Maßnahmen (wie z.
B. die Sanierung des Wurzelwerks) eine deutliche
Verbesserung erfahren. So wird auch das Pflaster
der heute meist versiegelten Flächen durch ni-
veaugleiche und begehbare Pflanzbeete ersetzt.
Sie nehmen unregelmäßig versetzte Gruppen aus
klein- bis mittelkronigen Hoch- und Mehrstämmen
auf, deren Charakter sich bewusst von dem Groß-
grün der Platanen absetzt.
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Im Rahmen der Umsetzung des Hau s-, Hof- und Fassadenprogramms im Programmgebiet
„Ostheim und Neubrück“ wird unter anderem die Gestaltung von Mietergärten und hier insbe-
sondere die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten, Innenhöfen, Ab-
standsflächen, Vorgärten und Zuwegungen ( zum Beispiel Anlegen von gemeinschaftlich ge-
nutzten Spiel-, Wege- und Sitzflächen) einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten gefördert.
Für entsprechende Maßnahmen von Seiten der Eigentümer wird ein Zuschuss von 50 Prozent,
höchstens 30,00 €/m² gestalteter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche gewährt.
Vor allem in den Großwohnsiedlungen in Ostheim und Neubrück sowie in den Zeilenbau ten
der 50er und 60er Jahre, z. B. zwischen Uckermarkstraße und Ruppiner Straße in Ostheim ,
stellen das vorhandene Wohnbegleitgrün entlang oder zwischen den Wohngebäude n unter-
genutzte, vernachlässigte Grünflächen dar. Hier sollen die Mieter aktiviert werden, diese Grün-
flächen zu Mietergärten aufzuwerten, auf denen Bienenwiesen und klimafeste Gewächse ein-
gepflanzt werden und so das lokale Mikroklima durch Grünanreicherung verbessert und die
sommerliche Hitzebelastung verringert wird.
Die Förderung richtet sich unter anderen an Wohnungsunternehmen, die hier gezielt im Rah-
men der Programmumsetzung angesprochen we rden sollen, um ver stärkt Mietergärten mit
den beschriebenen Klimaaspekten mit der Bewohnerschaft zu realisieren.
Quelle: Stadt Köln, Büro bauchplan
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 43
9.2 GRÜN hoch 3: Städtische Fördermaßnahme zur Unterstützung von Begrünungs-
maßnahmen
Die Klimaverhältnisse in der Stadt Köln unterscheiden sich deutlich
von denen im Umland. So absorbieren Fassaden und Straßen die
einfallende Sonnenstrahlung und speichern sie als Wärmeenergie.
Heizungen, Autos und Industrie setzen Wärme frei und heizen die
Stadt zusätzlich auf. Gleichzeitig sind in der Stadt, im Vergleich
zum Umland, weniger Grün - und Wasserflächen vorhanden, so-
dass Abkühlungsprozesse durch Verdunstung vermindert sind. Oft
ist zusätzlich die Zufuhr kühlerer Luft aus dem Umland gestört oder
nur auf wenige Durchlüftungsbahnen, zum Beispiel große Stra-
ßenzüge, begrenzt.
Das Stadtgebiet von Köln bildet daher gegenüber seinem Umland
eine Wärmeinsel aus. An manchen Tagen beträgt die Temperatur-
differenz zwischen dem Umland und der Stadt mehr als zehn Grad.
Innerhalb des Stadtgebietes zeigt sich dieser Effekt in unterschied-
licher Intensität.
Überwärmt sind insbesondere die sehr dicht bebauten Bereiche.
Hier ist vor allem die nächtliche Abkühlung durch die Speicherung
der Wärme in Gebäuden und Straßen sehr verzögert. In Teilen der
Stadt mit Grünzügen hin gegen ist die Wärmebelastung aufgrund
der Vegetation geringer.
Die Durchschnittstemperatur im Stadtgebiet von Köln ist während der vergangenen Jahr-
zehnte signifikant gestiegen. Klimaprojektionen verdeutlichen, dass sich dieser Trend fortset-
zen wird und infolge des Klimawandels noch häufiger mit hohen Temperaturen in der Stadt zu
rechnen ist (siehe Karten unten auf der Seite). Dadurch wird Köln zukünftig zusätzlich belastet.
Es wird erwartet, dass die in den vergangenen Jahrzehnten beobachtete Zunahme der Som-
mertage (mit Temperaturen über 30 Grad Celsius) im gesamten Stadtgebiet weiter fortschrei-
ten wird. Bis Mitte des Jahrhunderts wird im Kölner Stadtgebiet die Zahl der Sommertage um
30 bis 70 Prozent und die Zahl der heißen Tage um 6 0 bis 150 Prozent im Vergleich zu den
derzeitigen klimatischen Verhältnissen zunehmen. Darüber hinaus können künftig extreme
Hitzewellen – wie zuletzt im Jahr 2018 – häufiger auftreten und länger andauern. Während
solcher heißen Perioden steigt die Wärmebelastung stark an, und die fehlende Abkühlung in
der Nacht führt dazu, dass die körperliche Erholung über einen längeren Zeitraum deutlich
vermindert wird.
Die Karte ganz links
zeigt die mittlere
jährliche Anzahl von
heißen Tagen (über
30 °C) im Zeitraum
1971-2000. Dies
entspricht dem Ist -
Zustand. Dem ge-
genüber zeigt die
zweite Karte den
Zeitraum 2021 -2050
basierend auf CLM
(Szenario A1B).
Dies kann sowohl
die Gesundheit ins-
besondere von Kin-
Quelle: Muklimo_3 Berechnung DWD, Stadt Köln, Klimagerechte Metro-
pole Köln
44 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
dern sowie von Älteren und kranken Menschen gefährden als auch das thermische Wohlbe-
finden und die Arbeitsfähigkeit der Stadtbewohner beeinträchtigen.
Die Stadt Köln , und hier das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, fördert deshalb mit dem
Programm GRÜN hoch 3 Begrünungsmaßnahmen von Privateigentümerinnen und Privatei-
gentümern, kleineren Gewerbebetrieben und Vereinen. Dächer, Fassaden und Höfe um durch
erhöhte Schaffung von grünen Inseln und Bepflanzung das lokale Stadt klima zu verbessern,
die sommerliche Hitzebelastung zu dämpfen, die Staubbindung zu verbessern , die Verduns-
tungskühlung zu erhöhen und nicht zuletzt neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaf-
fen. Zudem halten begrünte Dach-, Fassaden- und Hofflächen das Regenwasser zurück. So-
mit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schadensminderung bei Starkregenereignissen.
Gefördert werden die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung
von versiegelten Flächen. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetati-
onsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rankhilfen oder Fa ssadenbe-
grünungssysteme beantragt werden. Für die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesys-
tems oder der Schaffung von naturnahen Flächen im Rahmen des Förderantrages wird ein
Bonus gewährt. Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Millionen Eu ro und
ist zunächst bis 2023 angelegt.
Da bislang verstärkt Anträge aus den linksrheinischen und dort sozial stabileren Stadtteilen
mit gutsituierten Haushalten eingegangen sind, soll u.a. auch mit Umsetzung des Programm-
gebietes „Ostheim und Neubrück“ durch aktivierende Ansprache verstärkt dieses Programm
beworben werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 45
10. Maßnahmen der Städtebauförderung
Die Gesamtkosten der Maßnahmen, für die eine Städtebauförderung im Rahmen des Stadt-
erneuerungsprogramms des Landes NRW beantragt wird, ergeben in Summe r und 4 Mio.
Euro:
Tabelle 6: Maßnahmen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln
Nr. im
ISEK
Maßnahme Hinweis Umsetzungs-
zeitraum
Gesamt-
kosten
0.0.0.10 Externe Beratung und Unterstüt-
zung bei der Erstellung des Leit-
konzeptes
Erneute Antrag-
stellung
STEP 2021
2015 2016 24.829 €
0.0.1.10 Büro für Quartiersmanagement
u. Aktivierung
Erneute Antrag-
stellung
STEP 2021
2021 2023 232.466 €
2.10.4 Partizipative Neugestaltung
„Platz an St. Adelheid“ Markt-
platz Neubrück
Erneute Antrag-
stellung
STEP 2021
2021 2025 1.500.043 €
5.0.3.10 Haus,- Hof- und Fassadenpro-
gramm
Erneute Antrag-
stellung
STEP 2021
2021 2024 323.205 €
5.0.2
A.10
„Zuhause im Veedel" (Modul A) Erneute Antrag-
stellung
STEP 2021
2021 2025 190.695 €
2.10.7 Jugendeinrichtung Gernsheimer
Straße
Antragsstellung
zum STEP 2023
2023 2025 1.772.850 €
Summe beantragte Maßnahmen 4.044.088 €
Quelle: Stadt Köln
Die Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ ist entsprechend der aktuellen Bevöl-
kerungszahl im Vergleich zum Förderantrag aus 2019 hinsichtlich der Kosten leicht angepasst
worden. Die Höhe der Kosten des Quartiersmanagements orientiert sich an dem Verhältnis
zwischen investiven und flankierenden Maßnahmen und wurde ebenfalls angepasst. Die Kos-
ten wurden so kalkuliert, dass das Quartiersmanagement zwei Jahre im Programmgebiet aktiv
sein kann. Dies wird vor dem Hintergrund der bereits aktiven Quartiersmanagements in ande-
ren Programmgebieten als Mindestmaß des zeitlichen Einsatzes angesehen, um eine ange-
messene Wirkung in den Sozialraum zu entfalten. Mit der Planung der Maßnahme „Neubau
einer Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße“ soll ab 2021 begonnen werden. Der Antrag soll
entsprechend zum STEP 2023 eingereicht werden.
Die Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben.
46 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
10.1. Investive Maßnahme „Umgestaltung Platz An St. Adelheid“
Im Zentrum von Neubrück liegt der Platz An Sankt Adelheid, der gestalterische Defizite auf-
weist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und weist eine mangelhafte Aufent-
haltsqualität auf. Die Notwendigkeit der Gestaltung des zentra len Platzes ist bereits auf Be-
treiben der Bürgerschaft vor Ort in einem Studentenwettbewerb thematisiert worden.
Abbildung 16: Wenig Aufenthaltsqualität am Platz An Sankt Adelheid
Mit der Maßnahme wird beabsichtigt, den in die Jahre gekommenen öffentlichen Raum im
Stadtteilzentrum der vor ca. 50 Jahren geschaffenen Großwohnsiedlung Neubrück zu moder-
nisieren, gestalterisch aufzuwerten und den inzwischen geänderten Bedürfnissen der örtlichen
Bevölkerung anzupassen.
Die Umgestaltungsplanung des öffentlichen Raumes ist darauf ausgerichtet, intakte Elemente
und bewährte Grundstrukturen möglichst zu erhalten und weiterzuentwickeln. Aufgrund seines
guten Erhaltungszustandes soll der schmale Teil der Fußgängerzone zwischen der Ladenzeile
und der Stadtteilbibliothek, gänzlich von Veränderungen unberührt bleiben. Die übrigen Berei-
che werden in unterschiedlicher Intensität von notwendigen Erneuerungen und aufwertenden
Umgestaltungsmaßnahmen erfasst. Der von Platanen eingefasste Hauptteil des Platzes soll
auch weiterhin seine Funktion als Marktplatz und Ort für die jährlichen Stadtteilfeste erfüllen.
Außerhalb dieser temporären Nutzungen soll der Platz als Bewegungsraum und erweiterte
Spielzone dienen. Hierzu soll die Fläche in den neu entstehenden und auf dem Belag markier-
ten Parcours, der das Stadtteilzentrum durchziehen soll, einbezogen werden. Die an den Platz
anschließende Fußgängerzone soll eine weitgehende Neuordnung erfahren. Der neue, die
kirchliche Freifläche einbeziehende Kinderspielplatz, nimmt die hier stehende Platanenreihe
in sich auf und wird (ohne die freizuhaltenden Baumbeete) über eine Fläche von ca. 400 m ²
verfügen. Der sich aus lockeren Baumgruppen zusammensetzende „Boulevard“ bildet ein
Band, das die unterschiedlichen Räume zusammenbindet. Gleichzeitig wertet er bisher wenig
genutzte oder überalterte Bereiche auf und füllt sie mit Aufenthaltsqualität.
10.2. Flankierende Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ bündelt die Projektbausteine „Quartiers-
management, Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit“ unter einem Dach, die jeweils darauf
abzielen, die Quartiersentwicklung im Sinne der sozialraumorientierten Stadtentwicklung um-
zusetzen. Dabei bildet die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der weiteren
ortsansässigen Akteure den Schwerpunkt des Einsatzes. Die Aktivierung ist ein wichtiges In-
strument für die langfristige und nachhaltige Umsetzung der Programmziele und Implementie-
rung des sozialraumorientierten Handelns aller Akteure. Als Anreiz wird ein Verfügungsfonds
bereitgestellt, aus dem die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine Projekte zur Aufwertung
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 47
des Sozialraums gefördert bekommen. Die genannten Projektbausteine haben einen hohen
aktivierenden Charakter und bedürfen einer zentralen Steuerung und Vernetzung, die durch
die Zusammenführung des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“ gewährleistet
wird.
Die öffentlichkeitswirksame Begleitung der investiven Maßnahmen Platz An St. Adelheid in
der Umsetzungsphase und die Aktivierung bzw. Beteiligung der Bewohnerschaft an der Maß-
nahme „Neubau Jugendeinrichtung in der Gernsheimer Straße“ in der Planungsphase, sind
weitere wichtige Einsatzbereiche des Quartiersmanagements, um die geför derten Maßnah-
men im Programmgebiet bekannt zu machen und eine hohe Akzeptanz zu erzielen.
10.3. Investive Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“
Im Programmgebiet wurden Sanierungs- und Modernisie-
rungsbedarfe im Wohnungsbestand identifiziert, auch wenn
in einigen Quartieren, z. B. in den Wohnbeständen der GAG
Immobilien GmbH , bereits modernisiert wurde. Weiterhin
werden Missstände im Zustand des Wohnumfeldes deutlich.
Einige Wohnungsbestände zeig en weiterhin einen Investiti-
onsstau mit sichtbar mangelnder Instandhaltung, die an ein-
zelnen konzentrierten Lagen auftritt. In Verbindung mit den
sozialen Problemlagen in diesen Beständen ist insgesamt
eine negative Außenwahrnehmung des Stadtteiles zu kon-
statieren.
Über die Förderung auch von Einzeleigentümern und Eigen-
tümergemeinschaften könnte das Erscheinungsbild harmoni-
siert und aufgewertet werden.
Da Wohnung, direktes Wohnumfeld und Nachbarschaft für
die Bewohnerinnen und Bewohner von existentieller Bedeu-
tung sind und bei der Integration unterschiedlicher Be völke-
rungsgruppen zentrale Ansatzpunkte bilden, trägt das Haus-
Hof- und Fassadenprogramm erheblich zur nachhaltigen
Quartiersentwicklung bei. Dabei muss die weitere Ausgestal-
tung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms die unter-
schiedlichen Ausgangslagen von der Großwohnsiedlung (z.
B. Ansprache von Eigentümergemeinschaften) bis zur klein-
teiligen Einzelbebauung (z. B. Mobilisierung privater Eigen-
tümer/Selbstnutzer) berücksichtigen.
10.4. Flankierende Maßnahme „Zuhause im Veedel“
Die Maßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung im Quartier“ setzt unmittel-
bar bei den Lebenslagen der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner an. Aufgabe im Rahmen
der Mieter- und Nachbarschaftsarbeit wird es sein, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen
Betroffenen die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Quartier beeinträchtigenden struk-
turellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizi-
pationsprozesse zu ermöglichen. Schwerpunkte sind der persönliche Kontakt mit den Bewoh-
nerinnen und Bewohnern sowie die konkrete Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt.
Das Projekt soll im Stadtviertel Ostheim, Gernsheimer Straße umgesetzt werden. Es zielt da-
rauf ab, die Bewohnerschaft des ausgewählten besonders benachteiligten (Wohn-) Quartiers
48 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
zu erreichen, zu aktivieren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und
aktivierende Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung.
Durch die Aktivierung und Beteiligung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, d ass
die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers ihre Interessen vertreten, ihre Rechte als
Mieterinnen und Mieter sowie als Bewohnerinnen und Bewohner wahrnehmen und sich bür-
gerschaftlich engagieren.
Hierfür soll ein Büro eingerichtet werden, das mit aktivierender Ansprache auf die Bewohner-
schaft zugeht. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Büro für Quartiersmanagement und Akti-
vierung ist außerdem sinnvoll, um Synergieeffekte zu nutzen.
10.5. Investive Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ des Ve-
edel e.V., Gernsheimer Str.“
Die Jugendeinrichtung des Veedel e.V. befindet sich auf städtischem Grund in Ostheim,
Gernsheimer Straße. Dieses Quartier unterscheidet sich von seiner baulich -räumlichen Ge-
staltung deutlich von anderen Quartieren im Sozialraum. A uch hinsichtlich vieler sozialer
Kennziffern liegen die Werte dieses Quartiers deutlich über den Durchschnittswerten des So-
zialraums und der Gesamtstadt.
Neben der hohen Bevölkerungsdichte zeichnet sich die Siedlung auch aufgrund ihrer kulturel-
len Vielfalt aus. Der Anteil an Menschen unter 1 8 Jahren mit Migrationshintergrund liegt bei
über 95 Prozent, der gesamtstädtische Durchschnitt liegt bei r und 58 Prozent. Ebenfalls au-
ßergewöhnlich ist die Altersstruktur im Stadtteil. Ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner
sind Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre (Stadt Köln rund 20 Prozent). Der Anteil der Haus-
halte mit Kindern, die von Transferleistungen leben, ist weit überdurchschnittlich hoch.
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung (ca. 75 m²) im Hochparterre
des Hauses Nummer 12 als Büro und Gruppenraum. Corona bedingt wird dieser Raum derzeit
jedoch nur als Büro genutzt. Darüber hinaus dient ein Container (ca. 65 m²) dem offenen An-
gebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt. Der ba uliche Zustand dieses Containers,
der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 1960er Jahren besteht, ist schlecht. Ne-
ben dem Container stehen für Außenangebote ein Sportfeld (Bolzplatz) und das Außenge-
lände (ca. 400 m²) zur Verfügung. Diese Voraussetzungen reichen für adäquate Jugendange-
bote nicht aus und werden dem hohen Bedarf vor Ort nicht gerecht. Die Jugendeinrichtung
„Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein räumliches Provisorium und erfüllt nur unzureichend die
Anforderungen, die für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit in diesem Umfeld not-
wendig sind.
Zur Sicherung und Erfüllung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Erweiterung des
Jugendangebotes positiv beitragen. Vorgesehen ist die Fertigstellung eines Neubaus einer
Jugendeinrichtung mit 205 m² umbautem Raum. Die Kosten sind gegenüber der ursprüngli-
chen Kostenschätzung aus dem ISEK von 2019 um die üblichen Baupreissteigerungen ange-
passt worden. Vorgesehen sind die Entwurfsplanung ab 2021 und die Beantragung zum STEP
2023. Für Planung und bauliche Umsetzung werden insgesamt drei Jahre angesetzt. Mit einer
Bewilligung im Jahr 2023 kann die weitere Planung, Vergabe und bauliche Umsetzung bis
2025 fertig gestellt werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 49
10.6. Die Maßnahmenblätter
Laufende Nummer
0.0.1 Handlungsfeld: Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung
Maßnahme Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung im Sozialraum
„Ostheim und Neubrück“
Inhalt Ausgangslage
Bei der konkreten Betrachtung der Angebotsstruktur im Sozial-
raum wird sichtbar, dass dort bereits grun dlegende Angebots -
und Hilfesysteme bestehen, diese jedoch nicht sämtliche Bedarfe
des Sozialraums abdecken. In Teilbereichen mangelt es zudem
an einem lückenlosen Schnittstellenmanagement, welches im
Rahmen des integrierten Ansatzes und einer Vielzahl von aktivie-
renden Prozessen innerhalb des Integrierten Handlungskonzep-
tes sowie des Gesamtprogramms von hoher Bedeutung ist.
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ setzt an
diesen Punkten an und ist somit optimal auf die Bedürfnisse des
Sozialraums ausgerichtet.
Aufgrund einer oftmals geringen Teilhabe der Bewohnerinnen
und Bewohner an unterschiedlichen Lebensbereichen und den
damit einhergehenden Netzwerkstrukturen wird die hohe Bedeu-
tung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie der Ak-
tivierung der Bewohnerschaft im Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“ deutlich. Auch die Imageaufwertung des Sozialraums stellt
eine große Herausforderung dar. Ein positiveres Bild ist für die
Entwicklung des Sozialraums von großer Bedeutung.
Schnittstelle zur Sozialraumkoordination:
Mit dem Programm „Lebenswerte Veedel“ wird bereits seit 2006
in elf Sozialräumen konsequent ein integriertes sozialraumorien-
tiertes Stadtentwicklungskonzept verfolgt.
Die Sozialraumkoordination nimmt seit Jahren erfolgreich ei ne
aktive Koordinationsfunktion wahr und arbeitet aktiv an der Siche-
rung und dem Ausbau der Netzwerke in den Sozialräumen.
Die wesentlichen Aufgaben des Quartiermanagements zur Um-
setzung des Programms sind demnach mit der Sozialraumkoor-
dination und den ins titutionellen Akteuren vor Ort eng abzustim-
men.
In der Praxis ergibt sich vor Ort ein Team aus der Bürgeramtslei-
tung, der Sozialraumkoordination und der Programmsteuerung
„Starke Veedel – Starkes Köln“, welches mit Blick auf die umzu-
setzenden Maßnahmen um weitere Akteure ergänzt wird.
50 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Bürgeramtsleitung
Steuerungsfunktion
Sozialraumkoordination Programmsteuerung
Vernetzung vor Ort „Starke Veedel – Starkes Köln“
Projektbeschreibung
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ setzt an
den oben genannten Herausforderungen und Bedarfslagen an.
Die Maßnahme geht der Frage nach, wie erfolgreich Stadtent-
wicklung aus dem Quartier heraus erfolgen kann, welche Fakto-
ren zum Gelingen beitragen und wie die Bewohnerinnen und Be-
wohner aktiv in die Quartiersentwicklung eingebunden werden
können. Entsprechend dieser vielschichtigen Fragestellung, setzt
sich das „Büro für Q uartiersmanagement und Aktivierung“ aus
drei unterschiedlichen Projektbausteinen zusammen:
Quartiersmanagement
Verfügungsfonds
Öffentlichkeitsarbeit
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ bündelt
diese Projektbausteine unter einem Dach, die jeweils darauf ab-
zielen, die Quartiersentwicklung im Sinne der sozialraumorien-
tierten Stadtentwicklung umzusetzen. Dabei bildet die Aktivie-
rung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der weiteren orts-
ansässigen Akteure den Schwerpunkt des „Büros für Quartiers-
management und Aktivierung“.
Die genannten Projektbausteine mit hohem aktivierendem Cha-
rakter bedürfen einer zentralen Steuerung und Vernetzung, die
durch die Zusammenführung des „Büros für Quartiersmanage-
ment und Aktivierung“ gewährleistet wird. Es wird eine gemein-
same räumliche Verortung vorgenommen.
Projektbaustein: Quartiersmanagement
Das Quartiersmanagement ist Ansprechpartner und Lotse für alle
Belange des sozialraumbezogenen Programms und bildet die
Schnittstelle in die Verwaltung, es dient somit als lokal verortete
Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Es
sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteure für das
Programm, nutzt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert
somit den Erfolg des Integrierten Stadtentwicklung sprogramms.
Neben der Ansprache der Bewohnerschaft wird das Quartiersma-
nagement auch zentraler Ansprechpartner für die weiteren loka-
len Akteure sein. Darüber hinaus soll auch das geplante Haus, -
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 51
Hof- und Fassadenprogramm im Sozialraum entsprechende Be-
achtung finden. Im Projektbaustein „Verfügungsfonds“ wird das
Quartiersmanagement unterstützend und begleitend mitwirken,
die Maßnahme „Bestandserhebung und Schnittstellenmanage-
ment“ wird ebenfalls durch das Quartiersmanagement unterstützt.
Vor dem Hintergrund des politischen Interesses am Gesamtpro-
gramm wird die Gremienarbeit ebenfalls ein Aufgabenfeld des
Quartiersmanagers darstellen.
Für die Erbringung der Leistungen wird zusätzliche Expertise und
Ressourceneinsatz benötigt, sodass eine Ausschreibung vorge-
sehen ist.
Projektbaustein: Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds bietet finanzielle Unterstützung für die Um-
setzung von Projektideen im Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“. Bewohnerinnen und Bewohner, Träger vor Ort sowie Ver-
eine, Arbeitsgruppen und –kreise etc. können Anträge für die För-
derung von Projektideen beantragen. Voraussetzung ist dabei,
dass die Ideen einen inhaltlichen Bezug zum Sozialraum haben
und in die Bedarfslage vor Ort passen. Mit Hilfe des Verfügungs-
fonds soll somit das bürgerschaftliche En gagement mobilisiert
werden.
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnah-
men im Sozialraum zu flankieren und die Beteiligungsprozesse
vorzubereiten.
Im Rahmen des „Verfügungsfonds“ übernimmt das Quartiersma-
nagement beispielsweise die Aufgab e, Bewohnerinnen und Be-
wohner sowie weitere Sozialraumakteure für eine Antragstellung
zum Verfügungsfonds zu motivieren und sie bei der Umsetzung
ihrer Ideen und Vorstellung zu unterstützen.
Förderanträge zum Verfügungsfonds sind an das im Sozialraum
verortete Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung zu stel-
len. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds erfolgt in Ar-
beitsteilung zwischen dem Quartiersmanagement und der zent-
ralen Koordinierungsstelle beim Amt für Stadtentwicklung und
Statistik.
Projektbaustein Öffentlichkeitsarbeit
Der Projektbaustein setzt sich aus unterschiedlichen Instrumen-
ten der Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit zusammen. Es
wird ein Strategie - und Kommunikationskonzept zur Öffentlich-
keitsarbeit und zur „Vermarktung“ des Programms erarbeitet. Der
Schwerpunkt liegt dabei in den Themen Beteiligung, Mitwirkung
und Aktivierung. Ziel ist es die unterschiedlichen Zielgruppen nie-
derschwellig und bedarfsgerecht zu erreichen und die dafür erfor-
derlichen Instrumente zu entwickeln. Darüber hinaus wird auf die
klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegriffen,
um das Programm zu kommunizieren.
52 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Der Projektbaustein Öffentlichkeitsarbeit soll Bestandteil der Auf-
gaben des Quartiersmanagements sein.
Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohnern im Sozialraum , Koopera-
tion/Austausch mit Verwaltung, Trägern und Politik vor Ort, sons-
tige staatliche Institutionen auf kommunaler Ebene, Sozialraum-
koordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren, weitere (organi-
sierte) lokale Akteure und Interessensvertretungen
Ziele
Indikatoren Projektbaustein: Quartiersmanagement
Bekanntheit, Akzeptanz und praktische Annahme des
Quartiersmanagements bei der Bewohnerschaft
Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten Ver-
anstaltungen
Projektbaustein: Verfügungsfonds
Anzahl der beantragten Maßnahme
Anzahl der durchgeführten Maßnahmen
Anzahl der beteiligten Personen
Projektbaustein: Öffentlichkeitsarbeit
Anzahl der Veröffentlichungen (Flyer, Artikel, etc.)
Kosten Verfügungsfonds: 66.666 €
Quartiersmanagement: 165.800 €
davon Öffentlichkeitsarbeit: 50.000 €
Gesamtkosten: 232.466 €
Davon 2022 116.233 €
Davon 2023 116.233 €
Umsetzungszeitraum
(Planung/Vorbereitung
+ Durchführung)
Umsetzungszeitraum: 2021 bis 2023
Für alle Arbeitsmodule ist prozessbegleitend eine Projektlaufzeit
von 24 Monaten vorgesehen.
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt noch
in 2021 nach Bewilligung. Die Umsetzung beginnt 202 2 und
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam
Durchführungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Förderung Städtebauförderung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 53
Laufende Nummer
2.10.4
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum
Maßnahme Partizipative Neugestaltung „Platz an Stankt Adelheid“
Marktplatz Neubrück – Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf
dem zentralen Stadtteilplatz auf Grundlage lokaler Ideen und
Konzepte
Inhalt Ausgangslage
Die Siedlung Neubrück (heute eigener Stadtteil) feierte 2015 ihr
50 jähriges Bestehen als Siedlung. Die zur Erbauungszei t inno-
vativen städtebaulichen Ideen und Ansätze der 1960er und 70er
Jahre mussten im Laufe der Jahre einer kritischen Reflektion un-
terzogen werden. Die stadträumlich isolierte Lage (zum Beispiel
bislang nicht umgesetzten Anbindung an die Stadtbahn, wenig
Anbindung an benachbarte Stadtteile) und die siedlungsstruktu-
rell sowie eigentumsrechtlichen schwierige Sozialraumstruktur
zeigen sich in den letzten Jahren zunehmend als Problemlage.
Der Platz „An Stankt Adelheid“ als zentrales Bindeglied der ein-
zelnen Siedlungsteile und Zentrum des Sozialraumes kann die-
sen aktuellen Herausforderungen schon seit längerem nicht mehr
gerecht werden. Die sehr konsequente ursprüngliche Planung der
Siedlung hat bislang wenige Möglichkeiten gegeben, auf die
neuen sozialräumliche n Herausforderungen zu reagieren. Es
fehlt an Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten. Die aktuell sehr mo-
notone, großflächige Gestaltung der Platzfläche führt seit Jahren
zu sich stetig verschärfenden Nutzungskonflikten (wichtiger Auf-
enthalts- und Kommunikationsraum für Kinder und Jugendliche
im Sozialraum, Ordnungs - und Ruhebedürfnis der Anwohnerin-
nen und Anwohner, Seniorenstift, Kirchengemeinde). Der Platz
bietet aktuell keine Möglichkeiten, die bestehenden Nutzungsan-
forderungen (Aufenthalt resultierend aus kleinen Wohnungsgrö-
ßen und teilweise. hoher Belegung), kulturellen Nutzungsdifferen-
zen und -intensitäten zu erfüllen. Ausgehend vom vorhandenen
bürgerschaftlichen Engagement (Interessengemeinschaft Markt-
platz, studentischer Wettbewerb mit Unterstützung der Bezirks-
vertretung, Umsetzung erster Maßnahmen) bietet sich hier die
Möglichkeit einer Umsetzungsperspektive für eine den zukünfti-
gen Anforderungen gerecht werdende Planung.
Projektbeschreibung
Die Maßnahme sieht folgende Schwerpunkte vor:
Umgestaltung und Ergänzung der großräumigen Platzflä-
che und angrenzender Verknüpfungsbereiche im Hinblick
auf eine höhere Aufenthaltsqualität für die lokale Bevölke-
rung durch eine stärkere Gliederung
Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Spielmöglichkei-
ten
Erhöhung des Grünanteils insbesondere im Übergang zu
den angrenzenden Freiräumen und Verkehrsflächen
54 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Betonung des zentralen Stadtraumes im Sozialraum auch
mit dem Ziel eine dauerhafte Perspektive für Einzelhan-
dels- und Gastronomieangebote im Stadtteilzentrum zu
schaffen.
In die Umgestaltung können aktuelle Aspekte der Freiraumgestal-
tung im Hinblick auf stadtklimatische Herausforderungen (zum
Beispiel Klimawandel: Hitze, Starkregen) mit einfließen.
In die Umgestaltung soll die Erneuerung und Vergrößerung eines
vorhandenen Kinderspielplatzes (auf eine Fläche von 300 qm)
einbezogen werden.
Zielgruppe Anwohnerinnen und Anwohner, zum Beispiel Seniorinnen und
Senioren, Kinder und Jugendliche
Ziele Operative Ziele
Aufgewertete und vernetzte Begegnungs - und Lebens-
räume
Erschlossene und bedarfsgerecht weiterentwickelte Flä-
chen für neue Nutzungen
Geminderte und gemilderte Umweltbelastungen
Projektziele
Erhöhung der Verweildauer und Aufenthaltsqualität
höhere Lebensqualität
Verbesserung der Integrations - und Kommunikations-
möglichkeiten durch Begegnungsräume
Stärkung der lokalen Identität
Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung und
Erhöhung des Grünanteils
Belebung des Einzelhandelsangebotes
geringere Verwahrlosungstendenzen
wohnortnahe Freiraumqualitäten
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten
Indikatoren umgestaltete Platzfläche m²
begrünte und entsiegelte Platzfläche in m²
Aufenthaltsbereiche in m²
Kosten Sach- / Ausbaukosten
2021: 96.322,47 €
2022: 90.904,99 €
2023: 273.800,58 €
2024: 384.851,46 €
2025: 204.150,72 €
Zzgl. Eigenmittel der Stadt Köln 450.012,95 €
Gesamt: 1.500.043,17 €
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 55
Umsetzungszeitraum
(Planung/Vorbereitung
+ Durchführung)
2021 bis 2025
Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt
für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Förderung Städtebauförderung
56 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Laufende Nummer
2.10.7
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum
Maßnahme Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ des Veedel
e.V., Gernsheimer Str. Köln-Ostheim
Inhalt Ausgangslage
Die Jugendeinrichtung des Veedel e.V. befindet sich auf städti-
schem Grund in einem Sozialraum, der sich sowohl von seiner
baulich-räumlichen Gestaltung als auch aufgrund der Stadtvier-
teldaten deutlich von anderen Sozialräumen unterscheidet.
Neben de r hohen Bevölkerungsdichte zeichnet sich die Hoch-
haussiedlung auch durch ihre kulturelle Vielfalt aus.
2019 lag in der Altersgruppe der unter 18 Jährigen der Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund bei 96 Prozent, der gesamt-
städtische Durchschnitt liegt bei 59 Prozent.
Ebenfalls außergewöhnlich ist die Altersstruktur im Quartier. 27
Prozent der Bewohner sind Kinder und Jugendliche unter 18
Jahre (Stadt Köln 16 Prozent).
Diese sind von der schlechten wirtschaftlichen Situation beson-
ders betroffen.
Nahezu 60 Prozent der Kinder unter 15 Jahren lebten 201 9 in
SGB II - Haushalten (Stadt Köln 18 Prozent).
Aktuelle räumliche Voraussetzungen für die Kinder und Ju-
gendarbeit
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung
(ca. 75 m²) im Hochparterre des Hauses Nummer 12 als Büro und
Gruppenraum. Corona bedingt wird der Raum derzeit jedoch nur
als Büro genutzt.
Darüber hinaus dient ein Container (ca. 65 m²) dem offenen An-
gebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt.
Der bauliche Zustand dieses Containers, der aus zwei ehemali-
gen Pausencontainern aus den 1960er Jahren besteht, ist
schlecht.
Neben dem Container stehen für Außenangebote ein Sportfeld
(Bolzplatz) und das Außengelände (ca. 400 m²) zur Verfügung.
Diese Voraussetzungen reichen für ad äquate Jugendangebote
nicht aus und werden dem hohen Bedarf vor Ort nicht gerecht.
Die Jugendeinrichtung „Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein
räumliches Provisorium und erfüllt nur unzureichend die Anforde-
rungen, die für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit in
diesem Umfeld notwendig sind.
Zur Sicherung und Erfüllung des pädagogischen Auftrags ist eine
räumliche Erweiterung zwingend angesagt.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 57
Zielgruppe Sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
im Alter von 10 bis 25 Jahren.
Ziele Fertigstellung eines Neubaus Jugendeinrichtung mit 205 m² um-
bautem Raum
Indikatoren Fertigstellung eines Neubaus Jugendeinrichtung
Kosten Die Preissteigerung seit der ersten Kostenschätzung von 2018
wurde mit ca. +20 Prozent bis zur Vergabe angenommen.
Planungskosten: 238.000 € brutto
Realisierungskosten: 1.534.850 € brutto
Gesamtkosten: 1.772.850 € brutto
2023 238.000 €
2024 767.425 €
2025 767.425 €
Umsetzungszeitraum
(Planung/Vorberei-
tung+Durchführung)
2023 bis 2025
Projektverantwortlicher
und Bauherrenschaft
Stadt Köln: Amt für Kinder, Jugend und Familie/ 51
Förderung Städtebauförderung
58 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Laufende Nummer 5.0.2 Handlungsfeld: Wohnen
Maßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung im Sozial-
raum „Ostheim und Neubrück“, Quartier Gernsheimerstraße
Inhalt Ausgangslage
Wohnen bedeutet zu Hause sein, sich wohl fühlen, aktiv am Leben
im Stadtviertel beteiligt sein. Die Wohnung, das direkte Wohnum-
feld und die unmittelbare Nachbarschaft sind für die Bewohnerin-
nen und Bewohner wichtig und bei der Integration unterschiedli-
cher Bevölkerungsgruppen zentrale Ansatzpunkte. Dies trifft be-
sonders für sozial belastete Quartiere zu, in denen meist viele
Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wurde das Quartier
Gernsheimerstraße identifiziert, dessen Bewohnerschaft durch ei-
nen hohen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen
gekennzeichnet ist. Dies geht einher mit einem weitgehend unat-
traktiven Wohnungsbestand und Wohnumfeld. Durch d ie Überla-
gerung von sozialer Benachteiligung der Bewohnerschaft und ei-
ner unterdurchschnittlichen Qualität der Wohn- und Lebensbedin-
gungen werden hier besondere Handlungsbedarfe deutlich.
Folgende Merkmale sind in dem Quartier besonders hervorzuhe-
ben:
räumliche Konzentration von Armut / Abhängigkeit von
Transferleistungen
hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen
strukturelle Mängel der Wohnungen und des Umfelds
negatives Image
geringe Identifikation der Wohnbevölkerung mit dem Quar-
tier
Projektbeschreibung
Das Projekt „Zuhause im Veedel“ setzt unmittelbar bei den Le-
benslagen der Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern an. So
kann durch eine frühzeitige und sichtbare Verbesserung der „Woh-
nadresse“ eine Kultur der Eigenverantwortlichkeit (wieder -) initi-
iert, -etabliert und verstetigt werden.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement in
dem insgesamt wesentlich größeren Sozialraum „Ostheim und
Neubrück“ ist sicherzustellen und konstituierend für den nachhal-
tigen Erfolg der Maßnahme. Das Quartiersmanageme nt zielt da-
rauf ab, die Bewohnerschaft des Sozialraums zu erreichen, zu ak-
tivieren und zu unterstützen, dadurch Barrieren abzubauen und
den Netzwerkgedanken zu stärken. Somit erfolgt in diesem Kon-
text bereits eine Ansprache der Bewohnerschaft und der insti tuti-
onellen Quartiersakteure. Die Situation im Quartier Gernsheimer-
straße erfordert jedoch eine intensivere Aktivierungsleistung und
Begleitung. Hier leben überwiegend sozial benachteiligte Bevölke-
rungsgruppen, die eher artikulationsschwach sind und mit beson-
ders niederschwellig angelegten Methoden angesprochen und ak-
tiviert werden müssen. Dies erfolgt im Rahmen dieser Maßnahme.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 59
Aktivierung und Beteiligung im Quartier
Das ausgewählte Quartier ist durch erhebliche soziale Problemla-
gen gekennzeichnet. Eine Verbesserung der dortigen Lebensbe-
dingungen kann nur durch ein integriertes Handeln erreicht wer-
den, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst eine ent-
scheidende Rolle spielen. Nicht für sie, sondern mit ihnen sollen
Veränderungen geplant und umgesetzt werden.
Aufgabe der Mieter - und Nachbarschaftsarbeit wird sein, in Zu-
sammenarbeit mit möglichst vielen Betroffenen die Lebensqualität
vor Ort zu steigern, die das Quartier beeinträchtigenden struktu-
rellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert
aufzugreifen und Partizipationsprozesse zu ermöglichen. Schwer-
punkte sind die sozialen Lebensverhältnisse und der persönliche
Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die kon-
krete Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt. Die Soziale
Arbeit knüpft an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten
und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickelt daraus
bedarfsgerechte Beratungs -, Aktivierungs - und Unterstützungs-
leistungen für das Quartier.
Die Aktivierungsaufgabe lässt sich folgendermaßen konkretisie-
ren:
Kontinuierliche Präsenz im Quartier
Durchführung einer aktivierenden Bewohnerbefragung
(nach Möglichkeit mehrsprachig) zur Herausarbeitung von
Handlungsbedarfen aus Sicht der Bewohnerinnen und Be-
wohner vor Ort
Erkundung der Interessen, Ressourcen und Bedarfslagen
im Quartier durch Methoden aufsuchender Arbeit
Soziale Aktivierung der Wohnbevölkerung durch die Orga-
nisation von Versammlungen, Stadtteilfesten, kulturellen
Veranstaltungen, Informationsangeboten und Aktionen
Aufbau von Selbstbestimmungsgremien wie Mieterräten
Schaffung von Mitwirkungsmöglichkeiten am sozialen und
kulturellen Leben im Quartier
Verbesserung der Lebensbedingungen durch Maßnahmen
zur Aufwertung des Quartiers
Erhöhung der Teilhabechancen in den Bereichen Beschäf-
tigung, Bildung und Gesundheit
Vertretung der Interessen der Wohnbevölkerung (Lobbyar-
beit für das Quartier)
Nach Auslauf der Förderung sollen die geschaffenen
Strukturen der Mieter- und Bewohnerbeteiligung verstetigt
werden. Das Maß der weiterhin e rforderlichen professio-
nellen Unterstützung soll durch eine wissenschaftliche Be-
gleitung ermittelt werden.
Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohner Gernsheimer Straße
Ziele Querschnittsziel
Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung
60 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Operative Ziele
Stärker unterstützte und entwickelte Wohnadressen
Verbesserte Aktivierung der Mieter am Wohnort
Projektziele
Ziel der aktivierenden Mieter- und Nachbarschaftsarbeit ist
es, allen in dem Quartier lebenden Menschen, unabhängig
von der persönlichen Lebenssituation, der H erkunft, der
sozialen Stellung und materiellen Leistungsfähigkeit die
Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
eröffnen
Empowerment: Bewohnerinnen und Bewohner sollen ihre
Mieterinteressen vertreten können, ihre Rechte als Miete-
rinnen und Mieter sowie als Bewohnerinnen und Bewohner
wahrnehmen, sich bürgerschaftlich engagieren können
und aktiv in die Gestaltung ihrer Wohnumwelt einbringen.
Indikatoren Anzahl der befragten Bewohnerinnen und Bewohner im
Rahmen der aktivierenden Befragung
Anzahl der initiierten Aktivitäten und Projekte in der Be-
wohnerschaft
Anzahl der aufgebauten Anlaufstellen und Kommunikati-
onsräume im Quartier
Anzahl der aufgebauten beziehungsweise unterstützten
Mieterinitiativen und Selbstbestimmungsgremien
Anzahl der aufgebauten spezifischen Beratungsangebote
(Mieterberatung)
Anzahl der durchgeführten und dokumentierten Mietertref-
fen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 61
Kosten Personalkosten für das Quartier Gernsheimerstraße (externe
Vergabe)
1 x 0,5 Stelle S 15: 36.350 € pro Jahr
für 3,5 Jahre: 127.225 €
Personalkosten: 127.225 €
Sachkosten für das Quartier Gernsheimerstraße
Kostenermittlung für 3,5 Jahre, u.a. für Raumkosten, Einrichtungs-
genstände, IT-Kosten, Beteiligungsverfahren, Aktivierung, etc.
Gesamt Sachkosten: 63.470 €
Gesamtkosten: 190.695 €
Davon in 2022: 55.877 €
Davon in 2023: 55.877 €
Davon in 2024: 52.627 €
Davon in 2025: 26.314 €
Umsetzungszeitraum
(Planung/Vorbereitung +
Durchführung)
Umsetzung gesamt: 2021 bis 2025
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt noch
in 2021 nach Bewilligung. Die Durchführung beginnt 2022 und
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam
Durchführung: 01.01.2022 – 30.06.2025
insg. 42 Monate / 3,5 Jahre
Nach Auslauf der Förderung sollen die geschaffenen Strukturen
der Mieter- und Bewohnerbeteiligung verstetigt werden. Das Maß
der weiterhin erforderlichen professionellen Unterstützung soll
durch die wissenschaftliche Begleitung ermittelt werden.
Eine Weiterentwicklung der Maßnahme ist denkbar. Die konkrete
Fortführung ist abhängig vom Evaluationsergebnis der vorgesehe-
nen Maßnahme.
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Soziales und Senioren
Förderung Städtebauförderung
Vorrangige Fördermöglichkeiten wurden geprüft und sind nicht er-
kennbar.
62 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Laufende Nummer 5.0.3 Handlungsfeld: Wohnen
Maßnahme Haus,- Hof- und Fassadenprogramm
Inhalt Ausgangslage
Es zeigen sich Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe im
Wohnungsbestand, auch wenn bereits einige Anteile moderni-
siert wurden. Weiterhin werden Missstände im Zustand des Woh-
numfeldes deutlich.
In Teilen des Sozialraumes konnten bereits umfängliche Sanie-
rungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, teil-
weise durch die GAG Immobilien GmbH. In einigen Wohnungs-
beständen zeigt sich jedoch eine mangelnde Instandhaltung, die
an einzelnen konzentrierten Lagen auftritt.
In Verbindung mit den sozialen Problemlagen werden im Sozial-
raum erhebliche Unterstützungsbedarfe deutlich. Diese Situation
trägt auch zu einer negativen Außenwahrnehmung des Stadttei-
les bei.
Über die Förderung auch von Einzeleigentümern und Eigentü-
mergemeinschaften könnte das Erscheinungsbild harmonisiert
und aufgewertet werden.
Projektbeschreibung
Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbes-
serungen an Wohnhäusern oder am unmittelbaren Wohnumfeld
vorzunehmen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Sozialraum
soll verbessert werden.
Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie Stadterneue-
rung von 2008 (Teil II, Förderbestimmungen für die städtebauli-
che Sanierung und Entwicklung). Demnach können Maßnahmen
zur Fassadenverbesserung, Herrichtung und Gestaltung von Hof-
und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dä-
chern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 Prozent der
Ausgaben.
Durch die Erneuerung der Ansichtsflächen von Wohngebäuden
werden Innenhof und Straßenseite deutlich aufgewertet. Das
Förderprogramm bietet Mietern und Eigentümern von Wohnim-
mobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei
Verschönerungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe. Ein
attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Be-
wohnerinnen und Bewohnern. Vor diesem Hintergrund sind Ver-
schönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Sozialraum
„Ostheim und Neubrück“ von besonderer Bedeutung.
Im Sozialraum sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Farbliche Gestaltung von Außenwänden an Gebäuden
- Erneuerung, Wiederherstellung und Gestaltung der Fas-
saden von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 63
- Einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden
einschließlich farblicher Neugestaltung und dauerhafter
Schutzbeschichtung
- Künstlerische Gestaltung von Fassaden inkl. Vorarbeiten
- Anlegen und Gestaltung von Mietergärten
- Anlegen und Gestaltung von gemeinschaftlich genutzten
Spiel-, Wege- und Sitzflächen inkl. Vorarbeiten
Zielgruppe Hauseigentümer
Eigentümergemeinschaften
Mieter und Nutzungsberechtigte
Ziele Operatives Ziel
Stärker unterstützte und entwickelte Wohnadressen
Projektziele
Die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Sozialraum soll
verbessert werden
Aufwertung des Wohnumfeldes
Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch
ein attraktiveres Wohnumfeld
Steigerung der privaten Investitionen im Sozialraum
Indikatoren Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm
Anzahl der durchgeführten Beratungen
Kosten Gesamtkosten für den Sozialraum: 646.409 €
Davon Kostenanteil Dritter: 323.204,50 €
Förderfähige Kosten: 323.204,50 €
Davon 2022: 107.735,50 €
Davon 2023: 107.735 €
Davon 2024: 107.734 €
Umsetzungszeitraum
(Planung/Vorberei-
tung+Durchführung)
Umsetzung gesamt: 2021 bis 2024
Die Vorbereitung zur Durchführung der Maßnahme beginnt in
2021 nach Bewilligung. Die Durchführung beginnt 2022 und
würde entsprechend ab 2022 kassenwirksam.
Durchführung: 01.01.2022 bis 31.12.2024
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Förderung Städtebauförderung
Bemerkung Die Bausteine „Entsiegelung“ und „Begrünung von Dach, Fassa-
den und Innenhöfen“, die im Rahmen der Förderrichtlinie Stadter-
neuerung in Teil II, Ziffer 11.2 Satz (1) mit aufgeführt werden, sol-
len innerhalb des Haus- Hof – und Fassadenprogramms explizit
nicht gefördert werden, da die Stadt Köln diese Themen im För-
derprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄCHER | FASSADEN | HÖFE"
des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz“ bereits anbietet.
Eine entsprechende Anpassung wird in der zu erarbeitenden
Richtlinie zum Haus, Hof- und Fassadenprogramm erfolgen.
64 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
11. Rahmenplan – städtebauliche Einordnung
In seinem Verständnis baut das ISEK für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ in Anleh-
nung an die Vorgehensweise des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ explizit auf vor-
handene Strukturen i m Sozialraum auf. Die Umsetzung des Programms bildet somit einen
wichtigen Beitrag für die Quartiersentwicklung in „Ostheim und Neubrück“ und rückt das sozi-
alraumorientierte Handeln in den Mittelpunkt. Durch den Aufbau auf vorhandene Strukturen
wird die Verstetigung und langfristige Wirkung des Programms auch über die Programmlauf-
zeit hinaus befördert.
Langfristige Quartiersentwicklungsstrategie gestalten
Für eine ganzheitliche, räumliche Betrachtung des Sozialraums müssen die Aktivi täten aus
dem ISEK „Ostheim und Neubrück“ mit den weiteren Entwicklungen und Potenzialen im Sozi-
alraum gemeinsam betrachtet werden. Wie schon unter Punkt 8 dargestellt, befinden sich wei-
tere Maßnahmen, deren Realisierung außerhalb des Programms für die Städtebauförderung
erfolgt, in der Vorbereitung oder Umsetzung. Ziel ist es, das städtische Handeln mit den Akti-
vitäten weiterer Akteure zusammenzubringen und eine langfristige Quartiersentwicklungsstra-
tegie zu gestalten, die vorhandene Bedarfe und Potenziale in einer gemeinsamen Vision für
den Raum verbindet.
Der Rahmenplan, siehe Abbildung 17, gibt eine Übersicht über die Maßnahmen, Projekte und
Entwicklungsgebiete, die innerhalb des Sozialraums erfolgen oder sich auf diesen unmittelbar
auswirken. Somit wird die Einordnung der Maßnahmen der Städtebauförderung in das weitere
Handeln im Sozialraum ersichtlich. Hauptansatzpunkte sind qualitative und funktionale Auf-
wertungen des Öffentlichen Raumes und der Infrastruktur für die Zielgruppe der jüngeren Be-
wohnerinnen und Bewohner und in Teilbereichen die Umsetzung klimarelevanter (Anpas-
sungs-) Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, die allen zugute kommt.
Schaffung eines Quartiersmittelpunktes
Bei der räumlichen Betrachtung wird deutlich, dass sich der Sozialraum in die beiden eigen-
ständigen Stadtteile Ostheim und Neubrück gliedert, die sich wiederum in einzelne Quartiere
aufteilen. Verstärkt wird diese räumliche Trennung durch die Barrierewirkung der Autobahn.
In Neubrück übernimmt der Platz „An Sankt Adelheid“ die Funktion des Stadtteilzentrums. Für
die Bewohnerinnen und Bewohner bietet dieser Ort eine Begegnungs- und Aufenthaltsstätte.
Besorgungen des täglichen Bedarfes werden hier getätigt. Nicht zuletzt schafft er Identität und
Struktur für den Stadtteil.
Diese wichtige Zentrumsfunktion wird durch die Umgestaltung weiterentwickelt und gestärkt.
Durch den partizipativen Ansatz der Umgestaltung des Platzes können sich alle unterschied-
lichen Interessengruppen am Prozess beteiligen. Dadurch können nicht nur unters chiedliche
Ansprüche abgedeckt, sondern auch ein Beitrag zur Identitätsschaffung geleistet werden. Dies
ist die Grundvoraussetzung für Verantwortungsbewusstsein und Frequentierung.
Bedeutung von Spielplätzen
Die Situation/Qualität der Spielplätze im Sozialraum ist ausbaufähig. Der Spiel- und Bolzplatz
Nähe Georgestraße in Neubrück grenzt an die Autobahn und ist bisher sehr rudimentär mit
Spielelementen wie beispielsweise zwei Fußballtoren gestaltet. Er erfährt durch die Neuge-
staltung eine erhöhte Nutzbarkeit und Nutzungsqualität.
Eine multifunktionale Nutzung, die bedarfs - und zeitgerechten Erfordernissen entspricht, er-
höht die Attraktivität und Wahrnehmung des Ortes für die Bewohnerinnen und Bewohner des
gesamten Sozialraums. Der Spielplatz grenzt direkt an die Wilhelm -Griesinger-Straße an.
Diese führt unter der Autobahn hindurch und verbindet die beiden Stadtteile. Eine attraktive
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 65
Neugestaltung des Spielplatzes spricht sowohl Nutzerinnen und Nutzer aus Ostheim wie auch
aus Neubrück an und kann damit der räumlichen Trennung entgegenwirken.
Verbesserung der Mobilität
Ein attraktives Angebot des öffentlichen Nahverkehrs ist insbesondere für Stadtteile in Stadt-
randlagen von großer Bedeutung. In der Vergangenheit wurden Buslinien bereits erweitert und
neu geschaffen. Eine bessere fußläufige Erreichbarkeit der bestehenden Stadtbahnhaltestelle
in Ostheim (Linie 9) wird ebenfalls angestrebt. Darüber hinaus ist eine direkte Anbindung an
das Stadtbahnnetz durch Erweiterung oder Verbindung der Linien 9 und 1 seit der Planung
und Gründung des Stadtteils vorgesehen. Hierfür werden bereits Grünflächen vorgehalten. Im
ÖPNV Bedarfsplan des Landes NRW ist die Maßnahme angemeldet und zudem im Nahver-
kehrsplan der Stadt Köln aufgenommen. Langfristig bietet der Ausbau des ÖPNV-Angebotes
eine Chance die Attraktivität des Sozialraumes zu steigern.
Wohnbaupotentiale nutzen
Einen weiteren Beitrag kann außerdem die ständige Weiterentwicklung des Sozialraums als
Wohnstandort leisten. Im Wohnungsbauprogramm der Stadt Köln konnte für „Ostheim und
Neubrück“ eine Fläche als Wohnbaupotentialfläche identifiziert werden. Diese soll mit rund 40
Wohneinheiten auf langfristige Sicht nach 2025 entwickelt werden. Aufgrund der geringen An-
zahl der Wohneinheiten ist mit keinen ausschlaggebenden Veränderungen bezüglich der So-
zial- oder Infrastruktur zu rechnen.
Ausblick
Die verorteten Maßnahmen im Rahmenplan verdeutlichen eine behutsame Entwicklung, die
sich im gesamten Sozialraum und darüber hinaus vollzieht. Mit baulichen Planungen in den
Bereichen Versorgung, Raum für Begegnungen, Sport, Freizeit und Naherholung wird das Le-
bensumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner stabilisiert und sukzessive verbessert.
Auch im Hinblick darauf ist eine ganzheitliche Entwicklung des Raumes unumgänglich. Soziale
Maßnahmen greifen Hand in Hand mit städtebaulicher Gestaltung. Dies führt zu einer Steige-
rung der Wohn - und Aufenthaltsqualität und einer Aufwertung des Sozialraums insgesamt.
Eine erhöhte Attraktivität und eine Imageverbesserung des Sozialraums und insbesondere der
einzelnen Stadtviertel ist die Folge. Eingebettet in die Gesamtstrategie der Stadt Köln bedarf
es auch zukünftig einer integrativen Betrachtung des Sozialraumes. Hierzu leistet das Inte-
grierte Stadtentwicklungskonzept einen Beitrag. Die ganzheitliche Entwicklung ist jedoch stets
auch abhängig von städtischem und privatem Handeln, welches darüber hinausgeht.
66 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Karte 4: Rahmenplan Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
Fahrradwegeanbindung
Alter Postweg Deutz
Generalsanierung
Sportanlage
Hardtgenbuscher
Kirchweg
Sanierung Stadtbibliothek
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 67
12. Umsetzungsplanung
Für die Beantragung und Inanspruchnahme der Städtebauförderung ist die Anerkennung ei-
nes sozialraumspezifischen ISEKs erforderlich. Auf dieser Grundlage sind Förderanträge für
baulich-investive Maßnahmen sowie flankierenden Maßnahmen (zum Beispiel Quartiersma-
nagement) möglich.
Das ISEK für das Programmgebiet bzw. den Sozialraum „ Ostheim und Neubrück “ sieht die
Etablierung eines Quartiersmanagements vor, das für die Koordinierung der Maßnahmen, für
Beratung und programmrelevante Kommunikation vor Ort verantwortlich ist und als ze ntraler
Ansprechpartner für das Programmgebiet auftritt. Über eine enge Abstimmung mit der Sozial-
raumkoordination werden die Schnittstellen und Akteurskonstellationen im jeweiligen Sozial-
raum berücksichtigt.
Die zentrale Steuerung und Koordination des Programms liegt innerhalb der Stadtverwaltung
beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Bereits in der Phase der Konzepterstellung wur-
den mit Blick auf die Umsetzung des Programms Arbeitsstrukturen aufgebaut, an denen an-
geknüpft werden soll. Der Lenkungskreis, der sich aus den beteiligten Dezernaten zusammen-
setzt, bildet neben den operativen umsetzungsrelevanten Strukturen verwaltungsintern ein
wichtiges Steuerungsinstrument.
Wie bereits bei der Programmkonzeption werden die federführenden Fachämter für die jewei-
ligen Maßnahmen eng in die Programmumsetzung eingebunden. Zusätzlich nehmen die Bür-
gerämter und die Sozialraumkoordination als „Vertreter der Sozialräume“ einen wichtigen Stel-
lenwert ein. Auch die Beteiligung weiterer Akteure wie der GAG oder des Jobcenters ist vor-
gesehen.
Abbildung 17: Steuerungs- und Netzwerkstrukturen
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
68 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik ist für den Erfolg des Programms
von hoher Bedeutung. Im Rahmen von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit wird die
Stadtgesellschaft vor und während der Planung und Umsetzung von Maßnahmen entspre-
chend eingebunden. Dabei geht es zum einen um die Information der Bewohnerinnen und
Bewohner vor Ort, aber noch viel mehr um die aktive Einbindung und Teilhabe im Rahmen
des Programms.
Das programmbegleitende Controlling, das durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik
umgesetzt wird, bildet eine wichtige Grundlage für die Programmsteuerung und Berichterstat-
tung zum Fortschritt des Programms.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 69
Tabelle 7: Zeit- und Maßnahmenplan
70 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
13. Anhang
Anhang 1: Übersicht mit Quartiersgliederung - Schwerpunkt Qualifizierung und Sozia-
les
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 71
Anhang 2: Übersicht mit Quartiersgliederung - Schwerpunkt Bildung
72 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Anhang 3:
Bevölkerungs- und Sozialstruktur / Bildungsbeteiligung5 im Sozialraum
Ergebnisse im Sozialraum deutlich ungünstiger als in Gesamtstadt . Sowohl hoher Anteil von Kin-
dern und Jugendlichen in SGB ll Bedarfsgemeinschaften, Anteil an Übergängen ins Gymnasium
liegt mit 31,2 Prozent unter städtischem Durchschnitt mit 46,5 Prozent (im Vergleich zu anderen So-
zialräumen liegt Wert jedoch im oberen Drittel), sehr hoher Jugend- und Altenquotient
Charakteristik des Sozialraumes (stadträumliche Besonderheiten)
Lage im
Stadtge-
biet
Bezirk:
Kalk
Stadtteile:
Ostheim Neubrück
angrenzende Sozial-
räume:
6 + 11
Fläche:
264 ha
Siedlungs-
entwick-
lung
Rechtsrheinische Stadtteile des 3. Vorortgürtels, Ostheim: Siedlungsentwicklung zu
Beginn der 1930er Jahre (Saarsiedlung) mit deutlichem Wachstum 1950-1980 (Bsp.
Badener Siedlung), 1970er Jahre Errichtung der Hochhaussiedlung Gernsheimer
Straße, aktuelle Errichtung des neuen Wohnquartiers Waldbadviertel, Neubrück: ge-
schlossene Siedlung, entwickelt in den Jahren 1965-1970 mit Einfamilienhäusern und
Geschosswohnungen, auch Hochhaustypologien, keine wesentliche bauliche Ergän-
zungen, das neue Wohnquartier „Merheimer Gärten“ grenzt ohne räumliche Verbin-
dung an Neubrück an
Nahversor-
gung
Ostheim: Stadtteilzentrum Frankfurter Straße / Rösrather Straße in zentraler Lage (Si-
cherung der Nahversorgungsfunktion, Aufwertung der Ladenlokale und Erdgeschoss-
nutzung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität erforderlich), Neubrück: Nahversorgungs-
zentrum Neubrück im Bereich des Platzes „An Sankt Adelheid“, Fußgängerzone, zu-
nehmender Leerstand (Aufwertung der Fassaden, der Ladenlokale und der umgeben-
den Plätze, öffentlichen Bereiche erforderlich).
Anbindung
ÖPNV,
MIV
Ostheim: gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch Stadtbahn-
haltestelle „Ostheim“ und „Autobahn“ (Linie 9) im Stadtteilzentrum, Buslinien entlang
der Frankfurter Straße, Neubrück: Anbindung an den öffentlichen Personennahver-
kehr ausschließlich über Busverbindungen, gute Anbindung an Autobahn, eigene An-
schlussstelle.
Grün /
Freizeit
Innerhalb der Stadtteile wenige öffentliche Grünbereiche, viele private Grünflächen,
angrenzend an Königsforst, Baggerseen und Merheimer Heide, auch Grün außerhalb
der Siedlungskörper ist Teil des Sozialraumes.
Gewerbe Gewerbegebiet Ostheim noch nicht komplett belegt.
soziale Ak-
teure
Diverse soziale Akteure in Ostheim vorhanden (GAG, Café im Veedel, Happa Happa
e.V.), viel bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement auch in Neubrück, hier je-
doch keine institutionellen Beratungseinrichtungen vorhanden (Stadtteilbibliothek we-
sentlicher Akteur).
Kita /
Schulen
Grundschulen, Schulzentrum Ostheim mit Gymnasium und Realschule, Hauptschule
in Neubrück (Kurt-Tucholsky-Schule), diverse Kindertagesstätten.
5 Eine differenzierte Darstellung der Bildungsbeteiligung kann dem Anhang entnommen werden (vergleiche Kapi-
tel 6 Anhang 13)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ 73
Stabilisierungsmaßnahmen
Sozial-
raum-koor-
dination
Veedel e.V. (Andreas Hansmann), Sozialraum seit 2006, Platzgestaltung Marktplatz
Neubrück, Wohndialog, Beratungen
Städtische
Maßnah-
men
Soziale Stadt Programmgebiet Kalk (1994 bis 2004): Siedlung Gernsheimer Straße
2012 Gestaltung Spielplatz, Vingster Ring (Siedlung Gernsheimer Straße)
Private
Maßnah-
men
komplette Sanierung und in Teilen Neuerrichtungen der GAG Siedlung Buchheimer
Weg (2002 bis 2011), Studentenwettbewerb Gestaltung Marktplatz Neubrück (2013),
Waldbadviertel, westlich von Ostheim, Quartier mit Reihenhäusern und Geschoss-
wohnen als Eigentums- und Mietwohnungen in der Realisierung (GAG Immobilien AG
und Interhouse als Projektentwickler).
Fazit
Ostheim ist nach den umfänglich en baulichen und sozialen Maßnahmen in Teilen stabilisiert, nach
wie vor sozial stark benachteiligte Bewohnergruppen, besonders Siedlung Gernsheimer Straße,
diese strahlt neg ativ auf den Gesamtstadtteil aus, hier dringend bauliche Sanierungsmaßnahmen
erforderlich, weiterhin im gesamten Stadtteil intensive Maßnahmen zur Armutsbekämpfung erforder-
lich. Neubrück bislang nicht als „Problemstadtteil“ erkannt, funktioniert als Ankommensstadtteil für die
gesamte Stadt, hier jedoch wenig Beratungsangebote vorhanden, Abwärtsspirale wird in Teilen von
der Bewohnerschaft erkannt, bürgerschaftliches Engagement vorhanden, Wohngebäude in vielfälti-
ger Eigentümerschaft, hierbei unklare Bewohner situationen. Zunehmende Leerstände der Ladenlo-
kale im Nahversorgungszentrum, mangelhafte Gestaltung des Marktplatzes.
74 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück““
Anhang 4: Gebiet der „Sozialen Stadt“ „Ostheim und Neubrück“
(Ratsbeschluss vom 20.12.2016)
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3704/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 21.12.2020 14:46