A-N/0008/2019
Temporeduzierung an der Bushaltestelle Kristiansandstraße
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Originalantrag
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A-N/0008/2019 @ CDU... Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord | i Münster, 11.02.2019 Antrag: Temporeduzierung an der Bushaltestelle Kristiansandstraße Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Bushaltestelle Kristiansandstraße „Tempo 30“ eingerichtet werden kann. Begründung: Nördlich der Haltestelle ist eine Grundschule, südlich eine Kindertagesstätte gelegen. Schon deshalb erscheint es angeraten, hier eine Temporeduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen. Zudem wird die Haltestellenanlage im Tagesbereich von vier Buslinien angefahren und ist sowohl Richtung Sprakel als auch Richtung Innenstadt eine beliebte Umstiegshaltestelle. Auch deshalb ist es sinnvoll, durch Absenkung der Geschwindigkeit die Sicherheit zu erhöhen. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Sauerwald Wypyrscezyk und Fraktion CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 418 4244 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muensier.de » www.cdı-muenster,.de olaf.bloch@drv-westfalen.de
Zwischenmitteilung32-20190701
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32 2 7100/ BV-Nord PRENDEEN Herr Pivl 3399 Amt für u. Raisz® RR altung Hort An die Bezirksvertretung Münster-Nord . Dezernent ı über Eng. 04, JUNI 2019 Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers Temporeduzierung an der Bushaltestelle Kristiansandstraße Antrag Nr. A-N/0008/2019 der CDU-Fraktion vom 11.02.2019 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord bittet die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Bushaltestelle Kristiansandstraße ‚Tempo 30" eingerichtet werden kann. Zum vorgelegten Antrag ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis vor- liegt, wird der Bezirksvertretung Münster-Nord hierzu berichtet. ANNER Schulze-Werner
Stellungnahme-32_20200127
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Dezernesst I Eing. 30, JAN. 2020 27.01.2020 3292 32.23.0013 Herr Gödecke An die Bezirksvertretung Münster-Nord STADT MÜNSTER 06. FEB. 2020 Amt für Bürger- u. Ratsservice Qezirksverwaltung Nord über I, Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 - Frau Remmers Da die Verwaltung in den beiden Anträgen A-N/0008/2019 und A-N/0009/2019 um die Prüfung der Einrichtung von Tempo 30 in dem gleichen Streckenabschnitt der Kristiansandstraße gebeten wurde, wurden diese beiden Anträge gemeinsam geprüft. In beiden Anträgen wurde darum gebeten, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in der Kristiansandstraße in einem Abschnitt zu ‚prüfen, der in etwa vor der Kreuzung mit dem Pastorsesch beginnt und an der Grevener Straße endet. Einschränkungen des fließenden Verkehrs sind nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nur möglich, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht. Nach Rückmeldung der Polizei — Direktion Verkehr - und der Auswertung des _ Unfallgeschehens liegt für den Abschnitt der Kristiansandstraße keine Unfallauffälligkeit vor. Es liegen auch ansonsten keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungssituation vor. Seit der Änderung der StVO in 2017 ist abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung Tempo 30 vor an Straßen gelegenen sensiblen Einrichtungen - wie beispielsweise 'vor Schulen oder Kindertagesstätten - einzurichten, wenn diese über einen direkten Zugang zu der Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Sowohl für die Kita St. Josef als auch für die Paul-Schneider-Schule liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Der Zugang von beiden Einrichtungen liegt jeweils am Pastorsesch. Es liegt auch ausdrücklich kein Ziel- und Quellverkehr in dem Nahbereich in einem Ausmaß vor, der die Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde. 1von2 Die Kristiansandstraße wird sicherlich von vielen Kindern als Weg zur Schule oder zur Kita genutzt, gleichzeitig besteht jedoch mit der Lichtsignalanlage am Pastorsesch eine sichere Querungsmöglichkeit. Zwischenzeitlich hat am 26.06.2019 ein Ortstermin gemeinsam mit der Polizei, dem Ordnungsamt und Elternvertretern stattgefunden, um die Situation vor Ort zu begutachten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die geltenden Regelungen grundsätzlich als verkehrssicher einzustufen sind. Zum Schutz der querenden Kinder in Höhe der Kreuzung Pastorsesch wurde vereinbart, die Anbringung eines gelben Blinklichtes zu prüfen. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde entschieden, statt eines Blinklichtes ein Auffangsignal einzurichten und in diesem Zuge die gesamte Lichtsignalanlage nach dem neuesten Stand der Technik zu erneuern (beinhaltet die Aufrüstung auf besser sichtbare LED-Technik). Die Lichtsignalanlage wird hierdurch nochmals deutlich aufgewertet. Das Auffangsignal (‚rot“ für abbiegende Fahrzeuge) stellt gegenüber des ursprünglich vorgesehenen Biinklichtes eine weitere Erhöhung der Sicherheit für querende Fußgänger dar. . Die Erneuerung der Lichtsignalanlage soll Mitte dieses Jahres erfolgen. Zusammenfassend ist die Einrichtung von Tempo 30 in dem gewünschten Abschnitt rechtlich nicht möglich. Gleichzeitig wurde die Querungssituation vor Ort begutachtet und entschieden, die bereits jetzt als sicher eingestufte Lichtsignalanlage aufzuwerten. Norm Schulze-Wern 2von2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kristiansandstraße 32
- Grevener Straße
- Guerickeweg 25
- Mauritzstraße 4
- Pastorsesch
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0008/2019
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37