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V/0239/2015

Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen"

Vorlagen 25.03.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 29.04.2015, TOP 11

Anlage2_KleineWiese_eV

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Ansehen

Anlage1_Antrag

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Beschlussvorlage

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Anlage_3_KEKKI_eV

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Anlage2_KleineWiese_eV

3092 Zeichen

“ } Münster, den 11.12.2014
Oberbürgermeister der Stadt Münster ;
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien |...
Anna Pohl ° nn
48127 Münster |

}

Betr.: Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbeschluss
10.12.2014

Sehr geehrte Frau Pohl,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen in Höhe von
15.000 €.

Die Kleine Wiese ist als Einrichtung für 9 Kinder unter 3 Jahren schon über zwei Jahrzehnte in Münster
etabliert. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das 2008 in Kraft getreten ist, hatten wir endlich die
Möglichkeit, uns personell und konzeptionell gut aufzustellen und konnten so unsere Arbeit mit den
Kleinkindern zunehmend verbessern.

Leider bekommen wir keinen Eingruppenzuschlag, da wir vor dem KiBiz nicht nach dem GTK gefördert
wurden.

Als Elterninitiative bemühen wir uns bereits sehr, durch selbst erbrachte Leistungen (Vorstandsarbeit,
Renovierungen, Elterndienste bei Krankheitsvertretung) die Kosten möglichst gering zu halten. Durch das
Fehlen des Eingruppenzuschlages, die gestiegenen Personalkosten und wenig ansteigenden
Kinderpauschalen sind wir aber dennoch seit einiger Zeit an unsere finanziellen Grenzen gestoßen und
verzeichnen in diesem Jahr monatlich ein Minus von 528,42 € (vgl. Anhang). Wir gehen davon aus, dass
dieses strukturelle Defizit im kommenden Jahr vor allem aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen weiter
ansteigen wird.

Aus diesem Grund, vor allem aber wegen unserer räumlichen Situation und der zeitlich begrenzten
Betriebsgenehmigung (bis März 2016) suchen wir seit ca. 4 Jahren nach neuen Räumen, die uns erlauben,
wenigstens ein zehntes Kind aufzunehmen oder eine zweite Gruppe zu eröffnen. In unseren jetzigen
Räumlichkeiten ist ein zehntes Kind aufgrund des sehr begrenzten Raumangebotes ohne direkten Zugang
zur kleinen Außenfläche leider keine Option.

Seit knapp zwei Jahren sind wir in konkreten Gesprächen mit der Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und einem privaten Investor. Ziel ist der Bau einer zweizügigen Einrichtung im nördlichen
Innenstadtbereich Münsters.

Alle Seiten sind guten Willens das Projekt zu verwirklichen, es fehlt jedoch noch das entscheidende „OK“,

& ®g® Kleine wlese

das wir in den nächsten Wochen erwarten.

Trotzdem gilt es dann noch mindestens den Zeitraum bis März 2016 zu überbrücken. Für diese Zeit
benötigen wir dringend finanzielle Unterstützung, Bei der beantragten Unterstützung handelt es sich um
eine einmalige Unterstützung, da sich unsere angespannte finanzielle Situation durch den Umzug in neue
Räumlichkeiten und die damit verbundene Möglichkeit, mehr Kinder aufzunehmen normalisieren würde.

Im Anhang finden Sie eine Auflistung unserer Ausgaben im Jahr 2013 und 2014. Gerne sind wir bereit,
entsprechende Nachweise und Kontoauszüge anzuführen.

Wir würden uns sehr über eine positive Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Z, aa N 2 Pe &
Ralf Borski (1.Vorstand) Werner Heim: rg (2. Vorstand)

Marit Schröder (Kassenwärtin) Regine Leie (Leitung)

Anlage1_Antrag

832 Zeichen

Trägervielfalt sicherstellen – Elterninitiativen unterstützen 
 
In der Stadt Münster gibt es verschiedene Träger von  
Kindertageseinrichtungen, wie Elterninitiativen, Kirchen, Betriebe oder 
andere Träger. 
Diese  Trägervielfalt bleibt erhalten. Bei Bedarf wird die Finanzierung 
von Kitas (insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen) 
sichergestellt; denn gerade diese haben Probleme mit den KiBiz-
Pauschalen auszukommen.  
 
Daher werden im Jahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt, um 
Kitas in schwieriger finanzieller Situation zu unterstützen, damit sie 
nicht aufgeben müssen. Hierzu wird von der Verwaltung ein Verfahren 
entwickelt, das regelt, unter welchen Bedingungen auf dieses Geld in 
Anspruch genommen werden kann. Bis zur Verfahrensentw icklung 
wird eine Sperrvermerk für diesen Betrag eingerichtet.

Beschlussvorlage

6922 Zeichen

V/0239/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt zu, dass die im Rahmen der 
Etatbeschlüsse für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten 100.000 € entsperrt werden 
und für Elterninitiativen mit Finanzproblemen wie folgt eingesetzt werden: 
 
1.1. Die Kindertageseinrichtungen der Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. 
e.V.“ erhalten unter der Voraussetzung, dass die Eingruppigkeit fortbesteht, befristet 
für die Kita-Jahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18, einen jährlichen Zuschuss in Höhe 
von jeweils 15.000 € pro Kita und Kita-Jahr (siehe dazu Begründung zu 1.1). 
 
1.2. Die restlichen 10.000 € werden für Elterninitiativen bereitgestellt, die aufgrund von 
einmaligen und außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf eine Unterstützung 
angewiesen sind, damit deren Bestand gesichert werden kann. (siehe dazu Begrün-
dung zu 1.2). 
 
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass über eine 
mögliche Fortsetzung der finanziellen Unterstützung ab dem Kita-Jahr 2018/2019 zum 
Haushaltsjahr 2018 zu entscheiden ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Unterstützungen für die Elterninitiativen belaufen sich für die Haushaltsjahre 
2015, 2016 und 2017 auf insgesamt 100.000 €, davon mindestens jährlich 30.000 € für die unter 
dem Beschlusspunkt 1.1 genannten zwei Kindertageseinrichtungen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 
2015 in voller Höhe von 100.000 € bei der u. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0239/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492 51 03 
E-Mail: 
BraunO@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0239/2015 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Kindertagesbetreuung    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 100.000  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsjahr 2015 haben die SPD -Fraktion, die Fraktion 
Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, die Fraktion Piraten / ödp und die Fraktion DIE LINKE beantragt, 
Kitas in schwierige r finanzieller Situation zu unterstützen (siehe Anlage 1). Bei Bedarf soll die F i-
nanzierung von Kindertageseinrichtungen, insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen, siche r-
gestellt werden. 
 
Mit dem Haushaltsbeschluss durch den Rat der Stadt Münster un d der Vorberatung im AKJF am 
19.11.2014 sind dafür im Haushaltsjahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt worden. 
Die Mittel sind bis zur Verfahrensentwicklung mit einem Sperrvermerk versehen worden. 
 
Mittels dieser Vorlage sollen die Mittel vom AKJF entsperrt werden und anschließend entspr e-
chend der vorgenannten Beschlusspunkten zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
2. Verfahrensvorschläge 
 
Verfahrensvorschlag zu Beschlusspunkt 1.1 
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel im Schwerpunkt zur Sicherstellung de s Fortbetriebs der ein-
gruppigen Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. e.V.“ einzusetzen. 
 
Eingruppige Kitas werden durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz), das seit dem 01.08.2008 
in Kraft ist, jährlich mit 15.000 € bezuschusst. Dieser Zuschuss ist damit zu begründen, dass g e-
rade die eingruppigen Einrichtungen es besonders schwer haben, mit den Kindpauschalen die sich 
ergebenden Personal- und Sachkosten zu finanzieren. Je nach der tatsächlichen E ntwicklung der 
Personalkosten in den Kitas ergeben sich nur geringe Spielräume für die Finanzierung der Sac h-
kosten. 
Bis auf die Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V. “ erhalten alle eingruppigen 
Kitas in Münster eine jährliche zusätzliche finanzielle Förderung von 15.000 €. 
 „Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V.“ erhalten diesen Zuschuss nicht, da für diese Einrichtu n-
gen eine „gesetzliche Lücke“ besteht, der zur Folge nur solche Einrichtungen diesen Zuschuss 
erhalten können, die berei ts vor dem Inkrafttreten des KiBiz als Einrichtungen nach dem Vorgä n-
gergesetz „GTK-NRW“ (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) gefördert wurden. 
 
„Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V.“ sind erst mit dem Inkrafttreten des KiBiz als Regel -Kita 
entsprechend dem KiBiz gefördert worden. Daher ist ein Zuschuss als eingruppige Einrichtung 
seitens des Landes gesetzlich nicht möglich. Daran gebunden ist auch der öffentliche KiBiz -
Zuschuss-Anteil der Stadt Münster. 
 
Die genannten Elterninitiativen haben da durch bereits in den vergangen Jahren einen finanziellen 
Nachteil gegenüber anderen Kitas auffangen müssen, der mittlerweile die finanzielle Tragfähigkeit

- 3 - 
V/0239/2015 
der beiden Elterninitiativen gravierend belastet. Beide Elterninitiativen haben dieses in ihren Antr ä-
gen dargelegt und begründet (siehe Anlagen 2 und 3) 
 
Weitere vergleichbare finanzielle Notlagen werden derzeit bei den anderen Kitas nicht gesehen. 
Weitere Anträge liegen bisher auch nicht vor. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, 90.000 € der zur Verfügung stehenden 100.000 €, verteilt auf 
drei Kita-Jahre für einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € pro Elternitiative und 
Kita-Jahr einzusetzen. 
Konkret heißt das, dass sowohl „Kleine Wiese e.V.“ als auch „ K.E.K.K.I. e.V.“ jeweils zu den Kita -
Jahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € 
erhalten. In der Summe bedeutet diese freiwillige Zuschüsse in Höhe von 90.000 € für die näch s-
ten drei Jahre. Diese Förderung wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass die Eingruppigkeit 
der Einrichtungen bestehen bleibt.  
 
Über eine mögliche weitergehende Unterstützung über sich daran anschließende Kita -Jahre ist ab 
dem Haushaltsjahr 2018 zu beschließen. 
 
 
Verfahrensvorschlag zu Beschlusspunkt 1.2 
Auch wenn derzeit aktuell keine weiteren gravierenden finanzielle Notlagen, die den Bestand von 
Elterninitiativen gefährden können, konkret absehbar sind, ist es sinnvoll, einen kleineren Teil in 
Höhe von 10.000 € der zur Verfügung gestellten 100.000 als optionale Reserve einzusetzen. 
 
Über die Erforderlichkeit, die Restmittel einzusetzen, wird im Einzelfall und nach Vorlage eines 
begründeten Antrages bei der Verwaltung entschieden. Die Verwaltung wird dem AKJF einzelfal l-
bezogen kurz berichten. 
 
 
I. V.  
Gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter 
 
Anlagen: 
1. Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Fraktion 
ÖDP/Piraten 
2. Antrag der Elterninitiative „Kleine Wiese e. V.“ 
3. Antrag der Elterninitiative „K.E.K.K.I. e.V.“

Anlage_3_KEKKI_eV

660 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbe- 
schluss vom 10.12.2014 
Email vom 08.04.2015 
 
Sehr geehrter Herr Braun, 
hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf 
für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €. 
Wir erhalten aufgrund der Fristenregelung zum Übergang vom GTK zum 
KiBiz keinen Eingruppenzuschlag . 
Diese Mittel fehlen uns beim Betrieb  unserer kleine Einrichtung.  
Wir werden unsere finanzielle Situation im Einzelnen darlegen.  
Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in Kürze. 
Mit freundlichem Gruß  
Inken Grüber  
Finanzwart  
Kindergruppe KEKKI e. V.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0239/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37