V/0239/2015
Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen"
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Anlage2_KleineWiese_eV
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“ } Münster, den 11.12.2014 Oberbürgermeister der Stadt Münster ; Amt für Kinder, Jugendliche und Familien |... Anna Pohl ° nn 48127 Münster | } Betr.: Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbeschluss 10.12.2014 Sehr geehrte Frau Pohl, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €. Die Kleine Wiese ist als Einrichtung für 9 Kinder unter 3 Jahren schon über zwei Jahrzehnte in Münster etabliert. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das 2008 in Kraft getreten ist, hatten wir endlich die Möglichkeit, uns personell und konzeptionell gut aufzustellen und konnten so unsere Arbeit mit den Kleinkindern zunehmend verbessern. Leider bekommen wir keinen Eingruppenzuschlag, da wir vor dem KiBiz nicht nach dem GTK gefördert wurden. Als Elterninitiative bemühen wir uns bereits sehr, durch selbst erbrachte Leistungen (Vorstandsarbeit, Renovierungen, Elterndienste bei Krankheitsvertretung) die Kosten möglichst gering zu halten. Durch das Fehlen des Eingruppenzuschlages, die gestiegenen Personalkosten und wenig ansteigenden Kinderpauschalen sind wir aber dennoch seit einiger Zeit an unsere finanziellen Grenzen gestoßen und verzeichnen in diesem Jahr monatlich ein Minus von 528,42 € (vgl. Anhang). Wir gehen davon aus, dass dieses strukturelle Defizit im kommenden Jahr vor allem aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen weiter ansteigen wird. Aus diesem Grund, vor allem aber wegen unserer räumlichen Situation und der zeitlich begrenzten Betriebsgenehmigung (bis März 2016) suchen wir seit ca. 4 Jahren nach neuen Räumen, die uns erlauben, wenigstens ein zehntes Kind aufzunehmen oder eine zweite Gruppe zu eröffnen. In unseren jetzigen Räumlichkeiten ist ein zehntes Kind aufgrund des sehr begrenzten Raumangebotes ohne direkten Zugang zur kleinen Außenfläche leider keine Option. Seit knapp zwei Jahren sind wir in konkreten Gesprächen mit der Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und einem privaten Investor. Ziel ist der Bau einer zweizügigen Einrichtung im nördlichen Innenstadtbereich Münsters. Alle Seiten sind guten Willens das Projekt zu verwirklichen, es fehlt jedoch noch das entscheidende „OK“, & ®g® Kleine wlese das wir in den nächsten Wochen erwarten. Trotzdem gilt es dann noch mindestens den Zeitraum bis März 2016 zu überbrücken. Für diese Zeit benötigen wir dringend finanzielle Unterstützung, Bei der beantragten Unterstützung handelt es sich um eine einmalige Unterstützung, da sich unsere angespannte finanzielle Situation durch den Umzug in neue Räumlichkeiten und die damit verbundene Möglichkeit, mehr Kinder aufzunehmen normalisieren würde. Im Anhang finden Sie eine Auflistung unserer Ausgaben im Jahr 2013 und 2014. Gerne sind wir bereit, entsprechende Nachweise und Kontoauszüge anzuführen. Wir würden uns sehr über eine positive Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Z, aa N 2 Pe & Ralf Borski (1.Vorstand) Werner Heim: rg (2. Vorstand) Marit Schröder (Kassenwärtin) Regine Leie (Leitung)
Anlage1_Antrag
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Trägervielfalt sicherstellen – Elterninitiativen unterstützen In der Stadt Münster gibt es verschiedene Träger von Kindertageseinrichtungen, wie Elterninitiativen, Kirchen, Betriebe oder andere Träger. Diese Trägervielfalt bleibt erhalten. Bei Bedarf wird die Finanzierung von Kitas (insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen) sichergestellt; denn gerade diese haben Probleme mit den KiBiz- Pauschalen auszukommen. Daher werden im Jahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt, um Kitas in schwieriger finanzieller Situation zu unterstützen, damit sie nicht aufgeben müssen. Hierzu wird von der Verwaltung ein Verfahren entwickelt, das regelt, unter welchen Bedingungen auf dieses Geld in Anspruch genommen werden kann. Bis zur Verfahrensentw icklung wird eine Sperrvermerk für diesen Betrag eingerichtet.
Beschlussvorlage
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V/0239/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" Beratungsfolge 29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt zu, dass die im Rahmen der Etatbeschlüsse für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten 100.000 € entsperrt werden und für Elterninitiativen mit Finanzproblemen wie folgt eingesetzt werden: 1.1. Die Kindertageseinrichtungen der Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. e.V.“ erhalten unter der Voraussetzung, dass die Eingruppigkeit fortbesteht, befristet für die Kita-Jahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € pro Kita und Kita-Jahr (siehe dazu Begründung zu 1.1). 1.2. Die restlichen 10.000 € werden für Elterninitiativen bereitgestellt, die aufgrund von einmaligen und außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf eine Unterstützung angewiesen sind, damit deren Bestand gesichert werden kann. (siehe dazu Begrün- dung zu 1.2). 2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass über eine mögliche Fortsetzung der finanziellen Unterstützung ab dem Kita-Jahr 2018/2019 zum Haushaltsjahr 2018 zu entscheiden ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Unterstützungen für die Elterninitiativen belaufen sich für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 auf insgesamt 100.000 €, davon mindestens jährlich 30.000 € für die unter dem Beschlusspunkt 1.1 genannten zwei Kindertageseinrichtungen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in voller Höhe von 100.000 € bei der u. g. Produktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0239/2015 Auskunft erteilt: Herr Braun, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492 51 03 E-Mail: BraunO@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0239/2015 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Kindertagesbetreuung Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 100.000 Begründung: 1. Ausgangslage Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsjahr 2015 haben die SPD -Fraktion, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, die Fraktion Piraten / ödp und die Fraktion DIE LINKE beantragt, Kitas in schwierige r finanzieller Situation zu unterstützen (siehe Anlage 1). Bei Bedarf soll die F i- nanzierung von Kindertageseinrichtungen, insbesondere der eingruppigen Elterninitiativen, siche r- gestellt werden. Mit dem Haushaltsbeschluss durch den Rat der Stadt Münster un d der Vorberatung im AKJF am 19.11.2014 sind dafür im Haushaltsjahr 2015 100.000 € in den Haushalt eingestellt worden. Die Mittel sind bis zur Verfahrensentwicklung mit einem Sperrvermerk versehen worden. Mittels dieser Vorlage sollen die Mittel vom AKJF entsperrt werden und anschließend entspr e- chend der vorgenannten Beschlusspunkten zur Verfügung gestellt werden. 2. Verfahrensvorschläge Verfahrensvorschlag zu Beschlusspunkt 1.1 Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel im Schwerpunkt zur Sicherstellung de s Fortbetriebs der ein- gruppigen Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „K.E.K.K.I. e.V.“ einzusetzen. Eingruppige Kitas werden durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz), das seit dem 01.08.2008 in Kraft ist, jährlich mit 15.000 € bezuschusst. Dieser Zuschuss ist damit zu begründen, dass g e- rade die eingruppigen Einrichtungen es besonders schwer haben, mit den Kindpauschalen die sich ergebenden Personal- und Sachkosten zu finanzieren. Je nach der tatsächlichen E ntwicklung der Personalkosten in den Kitas ergeben sich nur geringe Spielräume für die Finanzierung der Sac h- kosten. Bis auf die Elterninitiativen „Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V. “ erhalten alle eingruppigen Kitas in Münster eine jährliche zusätzliche finanzielle Förderung von 15.000 €. „Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V.“ erhalten diesen Zuschuss nicht, da für diese Einrichtu n- gen eine „gesetzliche Lücke“ besteht, der zur Folge nur solche Einrichtungen diesen Zuschuss erhalten können, die berei ts vor dem Inkrafttreten des KiBiz als Einrichtungen nach dem Vorgä n- gergesetz „GTK-NRW“ (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) gefördert wurden. „Kleine Wiese e.V.“ und „ K.E.K.K.I. e.V.“ sind erst mit dem Inkrafttreten des KiBiz als Regel -Kita entsprechend dem KiBiz gefördert worden. Daher ist ein Zuschuss als eingruppige Einrichtung seitens des Landes gesetzlich nicht möglich. Daran gebunden ist auch der öffentliche KiBiz - Zuschuss-Anteil der Stadt Münster. Die genannten Elterninitiativen haben da durch bereits in den vergangen Jahren einen finanziellen Nachteil gegenüber anderen Kitas auffangen müssen, der mittlerweile die finanzielle Tragfähigkeit - 3 - V/0239/2015 der beiden Elterninitiativen gravierend belastet. Beide Elterninitiativen haben dieses in ihren Antr ä- gen dargelegt und begründet (siehe Anlagen 2 und 3) Weitere vergleichbare finanzielle Notlagen werden derzeit bei den anderen Kitas nicht gesehen. Weitere Anträge liegen bisher auch nicht vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, 90.000 € der zur Verfügung stehenden 100.000 €, verteilt auf drei Kita-Jahre für einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € pro Elternitiative und Kita-Jahr einzusetzen. Konkret heißt das, dass sowohl „Kleine Wiese e.V.“ als auch „ K.E.K.K.I. e.V.“ jeweils zu den Kita - Jahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € erhalten. In der Summe bedeutet diese freiwillige Zuschüsse in Höhe von 90.000 € für die näch s- ten drei Jahre. Diese Förderung wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass die Eingruppigkeit der Einrichtungen bestehen bleibt. Über eine mögliche weitergehende Unterstützung über sich daran anschließende Kita -Jahre ist ab dem Haushaltsjahr 2018 zu beschließen. Verfahrensvorschlag zu Beschlusspunkt 1.2 Auch wenn derzeit aktuell keine weiteren gravierenden finanzielle Notlagen, die den Bestand von Elterninitiativen gefährden können, konkret absehbar sind, ist es sinnvoll, einen kleineren Teil in Höhe von 10.000 € der zur Verfügung gestellten 100.000 als optionale Reserve einzusetzen. Über die Erforderlichkeit, die Restmittel einzusetzen, wird im Einzelfall und nach Vorlage eines begründeten Antrages bei der Verwaltung entschieden. Die Verwaltung wird dem AKJF einzelfal l- bezogen kurz berichten. I. V. Gez. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: 1. Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Fraktion ÖDP/Piraten 2. Antrag der Elterninitiative „Kleine Wiese e. V.“ 3. Antrag der Elterninitiative „K.E.K.K.I. e.V.“
Anlage_3_KEKKI_eV
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Anlage 3 Antrag auf einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen / Ratsbe- schluss vom 10.12.2014 Email vom 08.04.2015 Sehr geehrter Herr Braun, hiermit beantragen wir einen einmaligen Zuschuss aus dem Notfalltopf für Elterninitiativen in Höhe von 15.000 €. Wir erhalten aufgrund der Fristenregelung zum Übergang vom GTK zum KiBiz keinen Eingruppenzuschlag . Diese Mittel fehlen uns beim Betrieb unserer kleine Einrichtung. Wir werden unsere finanzielle Situation im Einzelnen darlegen. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichem Gruß Inken Grüber Finanzwart Kindergruppe KEKKI e. V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0239/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37