Mandari Insight

0499/2024

Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export"

Beschlussvorlage Ausschuss 29.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.3

Anlage 1 Beiratsvoten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Beiratsvoten

1893 Zeichen

Anlage 
Beirat Popkultur – Voten Sitzung vom 23.01.2024 
 
Förderung Produktionen und Sonderprojekte 
Künstler*in/Band/Label 
 
Projektvorhaben Summe 
BRUTALISM Remix-Vinyl und Tape-Album 4.000 €  
Crushcast  Debut LP 2.000 €  
DANGOLOID Produktion 10“ Schallplatte 1.500 €  
Fabian Kuhn  CD-Produktion 400 €  
Farida Amadou  Solo Debut-Album 3.500 €  
GLASHAUS  Tape Veröffentlichung 2.000 €  
Heavy Feelings  EP-Produktion 3.000 €  
I DEPEND  Vinylproduktion 3.600 €  
Keine Angst im Dunkeln Produktion Debut-EP 2.000 €  
LAWN CHAIR  Debutalbum 3.500 €  
Lisa Spielmann  Debutalbum – CD und Vinyl 3.000 €  
Maria Wildeis Debutalbum 2.000 €  
Menelaos Tomasides  Album-Produktion 2.000 €  
Pinches Perros  EP Produktion 2.500 €  
Polypixa  Multimediales Konzeptalbum 4.000 €  
Porz 1975  Produktion Tonträger 4.000 €  
TRACE - t4tears Produktion zweites Solo-Album 4.000  € 
Wolfgang Perez  Albumproduktion 3.000 €  
Zwischensumme: 
 
 50.000 €  
 
 
 
 
 
Reserveliste 
 
 
Max Freytag  Vinyl_Album-Produktion 1.000 € 
ORTA  Reset EP 2.000 € 
Waking Up In Stereo Produktion Debut-Album 2.000 €

Steven Ouma  Album Produktion 2.500 € 
Schnuppe  EP-Produktion 1.500 € 
Ursi Pfennig  Debutalbum 2.000 € 
WAHNSCHAFFE Debutalbum 3.000 € 
Muriel Grossmann  Produktion Live-Album 1.500 € 
MingKölle  Live-Album- Produktion 3.000 € 
komparse Produktion/Mixing & Vinyl 1.500 € 
hobbykeller sessions #2 Audio-Kassette 1.500 € 
Jonas Landwehr  Debut Solo EP 960 € 
WeShouldAllBeFeminists Vinyl-Single-Produktion 1.050 € 
Zwischensumme: 
 
 
23.510 € 
Gesamt: 
 
 73.510 € 
 
Förderung Cologne Music Export  
Künstler*in/Band 
 
Projektvorhaben Summe 
ACUA  UK-Tour 2.500 € 
Bashed Potatoes  Dänemark-Konzerte 2.000 € 
SMILE Tour F, CH, A 990 € 
Thomas Katongole-Strauch  Dakar Music Expo 2024 1.000 € 
Muito Kaballa UK-Tour 5.000 € 
Gesamt: 
 
 11.490 € 
 
  
 
Gesamtsumme aller 
Förderungen  85.000 €

Beschlussvorlage Ausschuss

7146 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 0499/2024 
Freigabedatum  29.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" 
und "Cologne Music Export"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktionen und 
Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ auf Basis des Popkulturförderkonzepts die 
Vergabe von Projektkostenzuschüssen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von bis zu 85.000 € 
gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Liste. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  85.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 19.01.2016 das Popkulturförderkonzept beschlossen. 
Hierin wurden die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojek-
ten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ mit ihren Zielen, Kriterien, Verfahren beschrieben. Dort 
heißt es auf Seite 7: „Vergabe der Mittel durch das Kulturamt nach Votierung durch den Beirat 
Popkultur und nach Beschluss durch den Ausschuss Kunst und Kultur.“  
 
Antragsverfahren & Antragslage 
Mit einer Fristsetzung zum 05.01.2024 wurde über die Website des Kulturamts und über di-
verse popkulturelle Multiplikator*innen zur Einreichung von Anträgen in den Förderschwer-
punkten „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ auf-
gerufen. Es wurden sechs Anträge für internationale Konzerte und 67 Anträge für Produktio-
nen und besondere Projekte gestellt. Das Antragsvolumen betrug ca. 330.000 € gegenüber 
dem vorhandenen Budget von 85.000 €, so dass eine Auswahl zu treffen war. Im Förder-
schwerpunkt „Produktionen & Sonderprojekte“ wurden 18 Projekte positiv votiert, und weitere 
13 Vorhaben wurden für eine „Reserveliste“ vorgeschlagen. Es mussten 36 Projekte abge-

3 
lehnt werden. Im Förderschwerpunkt „Cologne Music Export“ wurden fünf Projekte positiv vo-
tiert und ein Vorhaben abgelehnt. Harte formale Kriterien zur Bewertung von Projektanträgen 
waren der fristgerechte Eingang und ein klarer Bezug zu Köln. 
 
Die wieder hohe Antragsanzahl zeigt, dass sich die Förderinstrumente etabliert haben und die 
Künstler*innen der Popkultur diese nachfragen und nutzen wollen, um für die Realisation ihrer 
Vorhaben eine Unterstützung zu erhalten. 
 
Da es durchaus sein kann, dass das offene Budget des „Cologne Music Export“ im Laufe des 
Jahres nicht ausgeschöpft werden kann, sollen ab Mitte des Jahres „Reserveprojekte“ aus 
dem Bereich Produktionen nachrücken und aus dem Exportbudget ohne erneute Beschluss-
fassung eine Förderung erhalten. Die „Reserveliste“ der Produktionsprojekte wird in der in der 
Anlage dargestellten Reihenfolge abgearbeitet.  
 
Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 
23.01.2024 über die eingereichten Unterlagen beraten und nachstehendes Votum abgege-
ben. 
 
Votum des Beirats 
Laut Popkulturförderkonzept richtet sich die Förderung in den Schwerpunkten „Produktionen 
und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ an professionelle Akteur*innen der Popkul-
tur in Köln mit dem Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stär-
ken. Neben den oben genannten Formalkriterien muss für die Anträge betreffend Produktio-
nen und Sonderprojekte mindestens eines der folgenden inhaltlichen Kriterien erfüllt sein: 
Erst- oder Zweitveröffentlichung des*der Künstlers*in / Die Produktion steht im Zusammen-
hang mit einem besonderen Ereignis (Jubiläum, Tournee oder Ähnliches). / Die Produktion ist 
in besonderer Weise geeignet, die musikalische Qualität und Vielfalt am Standort Köln zu prä-
sentieren und zu kommunizieren. / Die Produktion ist künstlerisch hochwertig und/oder auf-
wendig in der Herstellung.  
 
Für Cologne Music Export gilt: Unterstützt werden Vorhaben, die außerhalb Deutschlands ge-
plant und geeignet sind, ein besonderes Schlaglicht auf die Popkulturstadt Köln zu werfen, 
und/oder wichtige vernetzende Effekte für Köln oder seine Akteur*innen haben. 
 
Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge hat sich der Beirat an diesen Zielen und Krite-
rien orientiert. Ebenfalls war der Beirat Popkultur in seiner Entscheidungsfindung darum be-
müht, die Diversität der Kölner Popkultur abzubilden. Maßgebend für die Entscheidung waren 
die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des 
jeweiligen Vorhabens in Bezug auf künstlerische Eigenständigkeit, Schlüssigkeit und popkul-
turelle Relevanz. 
 
Der Beirat Popkultur kommentiert seine Voten wie folgt: 
Die stilistische Bandbreite der Anträge ist weiterhin groß; ungewöhnliche Genres und Stilkom-
binationen sind nach wie vor vertreten. Auch etliche Debütprojekte wurden eingereicht, 
ebenso Vorhaben von bereits in der Vergangenheit geförderten Künstler*innen. Erfreulich ist, 
dass etliche Projekte, bei denen weibliche sowie nicht-binäre Künstler*innen eine tragende 
Rolle spielen, eingereicht wurden. Dem Beirat Popkultur ist es ein besonderes Anliegen, die 
Vielfalt, die Experimentierfreude und das Entwicklungspotenzial der Kölner Popszene in sei-
nen Voten zu reflektieren. Alle zur Förderung vorgeschlagenen Projektvorhaben dienen ent-
weder der Unterstützung der ersten Schritte in die Professionalität, der Stärkung und Weiter-
entwicklung von bereits bestehenden künstlerischen Profilen oder der Setzung von Schlag-
lichtern auf die außergewöhnliche Qualität am Popkultur-Standort Köln. 
 
Die einzelnen Projekte sind der angehängten Liste zu entnehmen. 
 
Der Beirat Popkultur hat seine Voten einstimmig gefällt. 
 
Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Ver-
waltung den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Ausschuss eine entsprechende Be-
schlussfassung vor.

4 
 
Finanzierung: 
Die Mittel in Höhe von bis zu 85.000 € zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde-
rung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dort unter „Projektförderung Popkultur“, für 
das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Anlagen:  
Anlage 1 Beiratsvoten

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0499/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.02.2024
Erstellt
01.02.2024 17:12