0499/2024
Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export"
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Anlage 1 Beiratsvoten
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Anlage Beirat Popkultur – Voten Sitzung vom 23.01.2024 Förderung Produktionen und Sonderprojekte Künstler*in/Band/Label Projektvorhaben Summe BRUTALISM Remix-Vinyl und Tape-Album 4.000 € Crushcast Debut LP 2.000 € DANGOLOID Produktion 10“ Schallplatte 1.500 € Fabian Kuhn CD-Produktion 400 € Farida Amadou Solo Debut-Album 3.500 € GLASHAUS Tape Veröffentlichung 2.000 € Heavy Feelings EP-Produktion 3.000 € I DEPEND Vinylproduktion 3.600 € Keine Angst im Dunkeln Produktion Debut-EP 2.000 € LAWN CHAIR Debutalbum 3.500 € Lisa Spielmann Debutalbum – CD und Vinyl 3.000 € Maria Wildeis Debutalbum 2.000 € Menelaos Tomasides Album-Produktion 2.000 € Pinches Perros EP Produktion 2.500 € Polypixa Multimediales Konzeptalbum 4.000 € Porz 1975 Produktion Tonträger 4.000 € TRACE - t4tears Produktion zweites Solo-Album 4.000 € Wolfgang Perez Albumproduktion 3.000 € Zwischensumme: 50.000 € Reserveliste Max Freytag Vinyl_Album-Produktion 1.000 € ORTA Reset EP 2.000 € Waking Up In Stereo Produktion Debut-Album 2.000 € Steven Ouma Album Produktion 2.500 € Schnuppe EP-Produktion 1.500 € Ursi Pfennig Debutalbum 2.000 € WAHNSCHAFFE Debutalbum 3.000 € Muriel Grossmann Produktion Live-Album 1.500 € MingKölle Live-Album- Produktion 3.000 € komparse Produktion/Mixing & Vinyl 1.500 € hobbykeller sessions #2 Audio-Kassette 1.500 € Jonas Landwehr Debut Solo EP 960 € WeShouldAllBeFeminists Vinyl-Single-Produktion 1.050 € Zwischensumme: 23.510 € Gesamt: 73.510 € Förderung Cologne Music Export Künstler*in/Band Projektvorhaben Summe ACUA UK-Tour 2.500 € Bashed Potatoes Dänemark-Konzerte 2.000 € SMILE Tour F, CH, A 990 € Thomas Katongole-Strauch Dakar Music Expo 2024 1.000 € Muito Kaballa UK-Tour 5.000 € Gesamt: 11.490 € Gesamtsumme aller Förderungen 85.000 €
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0499/2024 Freigabedatum 29.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktionen und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ auf Basis des Popkulturförderkonzepts die Vergabe von Projektkostenzuschüssen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von bis zu 85.000 € gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Liste. Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 19.01.2016 das Popkulturförderkonzept beschlossen. Hierin wurden die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojek- ten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ mit ihren Zielen, Kriterien, Verfahren beschrieben. Dort heißt es auf Seite 7: „Vergabe der Mittel durch das Kulturamt nach Votierung durch den Beirat Popkultur und nach Beschluss durch den Ausschuss Kunst und Kultur.“ Antragsverfahren & Antragslage Mit einer Fristsetzung zum 05.01.2024 wurde über die Website des Kulturamts und über di- verse popkulturelle Multiplikator*innen zur Einreichung von Anträgen in den Förderschwer- punkten „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ auf- gerufen. Es wurden sechs Anträge für internationale Konzerte und 67 Anträge für Produktio- nen und besondere Projekte gestellt. Das Antragsvolumen betrug ca. 330.000 € gegenüber dem vorhandenen Budget von 85.000 €, so dass eine Auswahl zu treffen war. Im Förder- schwerpunkt „Produktionen & Sonderprojekte“ wurden 18 Projekte positiv votiert, und weitere 13 Vorhaben wurden für eine „Reserveliste“ vorgeschlagen. Es mussten 36 Projekte abge- 3 lehnt werden. Im Förderschwerpunkt „Cologne Music Export“ wurden fünf Projekte positiv vo- tiert und ein Vorhaben abgelehnt. Harte formale Kriterien zur Bewertung von Projektanträgen waren der fristgerechte Eingang und ein klarer Bezug zu Köln. Die wieder hohe Antragsanzahl zeigt, dass sich die Förderinstrumente etabliert haben und die Künstler*innen der Popkultur diese nachfragen und nutzen wollen, um für die Realisation ihrer Vorhaben eine Unterstützung zu erhalten. Da es durchaus sein kann, dass das offene Budget des „Cologne Music Export“ im Laufe des Jahres nicht ausgeschöpft werden kann, sollen ab Mitte des Jahres „Reserveprojekte“ aus dem Bereich Produktionen nachrücken und aus dem Exportbudget ohne erneute Beschluss- fassung eine Förderung erhalten. Die „Reserveliste“ der Produktionsprojekte wird in der in der Anlage dargestellten Reihenfolge abgearbeitet. Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 23.01.2024 über die eingereichten Unterlagen beraten und nachstehendes Votum abgege- ben. Votum des Beirats Laut Popkulturförderkonzept richtet sich die Förderung in den Schwerpunkten „Produktionen und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ an professionelle Akteur*innen der Popkul- tur in Köln mit dem Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stär- ken. Neben den oben genannten Formalkriterien muss für die Anträge betreffend Produktio- nen und Sonderprojekte mindestens eines der folgenden inhaltlichen Kriterien erfüllt sein: Erst- oder Zweitveröffentlichung des*der Künstlers*in / Die Produktion steht im Zusammen- hang mit einem besonderen Ereignis (Jubiläum, Tournee oder Ähnliches). / Die Produktion ist in besonderer Weise geeignet, die musikalische Qualität und Vielfalt am Standort Köln zu prä- sentieren und zu kommunizieren. / Die Produktion ist künstlerisch hochwertig und/oder auf- wendig in der Herstellung. Für Cologne Music Export gilt: Unterstützt werden Vorhaben, die außerhalb Deutschlands ge- plant und geeignet sind, ein besonderes Schlaglicht auf die Popkulturstadt Köln zu werfen, und/oder wichtige vernetzende Effekte für Köln oder seine Akteur*innen haben. Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge hat sich der Beirat an diesen Zielen und Krite- rien orientiert. Ebenfalls war der Beirat Popkultur in seiner Entscheidungsfindung darum be- müht, die Diversität der Kölner Popkultur abzubilden. Maßgebend für die Entscheidung waren die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des jeweiligen Vorhabens in Bezug auf künstlerische Eigenständigkeit, Schlüssigkeit und popkul- turelle Relevanz. Der Beirat Popkultur kommentiert seine Voten wie folgt: Die stilistische Bandbreite der Anträge ist weiterhin groß; ungewöhnliche Genres und Stilkom- binationen sind nach wie vor vertreten. Auch etliche Debütprojekte wurden eingereicht, ebenso Vorhaben von bereits in der Vergangenheit geförderten Künstler*innen. Erfreulich ist, dass etliche Projekte, bei denen weibliche sowie nicht-binäre Künstler*innen eine tragende Rolle spielen, eingereicht wurden. Dem Beirat Popkultur ist es ein besonderes Anliegen, die Vielfalt, die Experimentierfreude und das Entwicklungspotenzial der Kölner Popszene in sei- nen Voten zu reflektieren. Alle zur Förderung vorgeschlagenen Projektvorhaben dienen ent- weder der Unterstützung der ersten Schritte in die Professionalität, der Stärkung und Weiter- entwicklung von bereits bestehenden künstlerischen Profilen oder der Setzung von Schlag- lichtern auf die außergewöhnliche Qualität am Popkultur-Standort Köln. Die einzelnen Projekte sind der angehängten Liste zu entnehmen. Der Beirat Popkultur hat seine Voten einstimmig gefällt. Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Ver- waltung den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Ausschuss eine entsprechende Be- schlussfassung vor. 4 Finanzierung: Die Mittel in Höhe von bis zu 85.000 € zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haushalts- plan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde- rung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dort unter „Projektförderung Popkultur“, für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Anlagen: Anlage 1 Beiratsvoten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0499/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 01.02.2024 17:12