0821/2021
Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Sa Vorlagen-Nummer 22.03.2021 0821/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" Das Wettbewerbsgebiet "Leidenhausener Straße" befindet sich am südlichen Rand von Eil und grenzt unmittelbar an den Stadtteil Urbach. In ca. 1,5 km Richtung Norden befindet sich der Ortskern Eil, der im Bereich der Kreuzung Frankfurter Straße / Theodor-Heuss-Straße als Hauptversorgungszentrum für das neue Wohngebiet dient. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,4 ha und wird derzeit vorwiegend landwirt- schaftlich genutzt. In den westlichen und nördlichen Teilbereichen des Wettbewerbsgebietes gibt es zudem Flächen mit Waldbestand. Die umgebende Bebauung des neuen Wohngebietes "Leiden- hausener Straße" ist im Westen und Norden geprägt durch in der Regel 1- bis 2-geschossige Wohn- gebäude, darunter befinden sich auch einige wenige 3-geschossige Bauten. Östlich an das Wettbe- werbsgebiet angrenzend befinden sich die Tennissportanlage des TTVg. Grün-Weiss 1928 Porz-Eil e.V. und eine Kleingartenanlage. Unmittelbar östlich angrenzend an diese Nutzungen befindet sich die Bundesautobahn A 59. Im Süden grenzt das Wettbewerbsgebiet an den Friedhof Leidenhausen an. Das Gebiet soll einer erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden und zur Ortsrandabrundung des Stadtteils Porz-Eil beitragen. Die RBL Projekt Leidenhausener GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft der RBL RheinBauLand AG, hat einen Teil der Grundstücke erworben und am 24.10.2019 den Antrag auf Einleitung des Be- bauungsplanverfahrens gestellt. Im Jahr 2016 entstand für dieses Gebiet ein grober Vorentwurf, auf dessen Grundlage vom 23.11.2018 - 07.01.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti- ger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB stattfand. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.03.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst, die öffentliche Bekanntmachung dessen erfolgte am 06.05.2020, woraufhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 18.06. - 02.07.2020 durchgeführt werden konnte. Dabei soll das Projekt gemäß dem Kooperativen Baulandmodell Köln in der Modellfassung vom 10.05.2017 entwickelt werden, das heißt mind. 30 % der Geschossfläche Wohnen müssen als öffent- lich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Im Vorfeld der weiterführenden Bauleitplanung erfolgte vom 27.11.2020 - 09.02.2021 der städtebau- lich-freiraumplanerische Wettbewerb, welcher als qualitätssicherndes Verfahren für das städtebauli- che Konzept durchgeführt wurde. In die Aufgabenstellung flossen die Vorgaben der Auftraggeberin, die Empfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB ein. 2 Ziel des Wettbewerbs war es, für die Fläche alternative städtebauliche und freiraumplanerische Kon- zepte zu erhalten. Entsprechend der im Vorfeld klar definierten Aufgabenstellung sollten im neuen Wohnquartier Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau und gleichzeitig an- spruchsvolle Freiraum-und Grünstrukturen entwickelt werden. Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die "Richtlinie für Planungswettbewerbe" (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerken- nung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmenden sowie alle übrigen Beteiligten verbind- lich. Das 12-köpfige Preisgericht unter dem Vorsitz von Jürgen Minkus bestand aus Vertretern der RBL, Politik und Verwaltung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis. Es nahmen sechs Bürogemeinschaften aus Architektur- mit Landschaftsarchitekturbüros teil, die nachfolgend genannt werden (in Klammern: Zeitpunkt des Ausscheidens, bzw. Rang der Prämierung): rheinflügel severin, Düsseldorf mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, München (1. Preis) LK Architekten, Köln mit arbos Freiraumplanung GmbH (2. Preis) pbs architekten, Aachen mit +grün GmbH, Düsseldorf (3. Preis) Ute Piroeth – Architektur, Köln mit Landschaftsarchitekt Büro Drecker, Bottrop (ausgeschieden nach 2. Wertungsrundgang) Bau.raum architekten Moser Löer PartGmbB, Köln + hausgemacht Architekten, Landau mit pslandschaft.de – freiraumplanung, Köln (ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) HGMB Architekten GmbH, Düsseldorf mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf (ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) Prämiert mit dem ersten Preis wurde die Arbeit von Rheinflügel Severin aus Düsseldorf mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur aus München. Der Siegerentwurf besticht durch eine klare Aufteilung in vier Nachbarschaften und einen stark aus- geprägten kreuzförmigen Grünzug zwischen den Quartieren. Die Quartiere selbst bieten jeweils zent- ral einen eigenen Nachbarschaftsplatz, der von einer durchgehenden Erschließungsstraße tangiert wird. Die Verkehrserschließung ist sehr sparsam dimensioniert. Ein Großteil des Verkehrs wird be- reits bis zum zweiten Viertel in Tiefgaragen abgeleitet. An der Ostseite des Plangebietes bieten 3-4-geschossige Mehrfamilienhäuser einen nahezu durch- gängigen Schallschutzriegel gegenüber der Autobahn. Innerhalb der klar abgegrenzten Wohnquartie- re bieten unterschiedliche Gebäudeformen und Gebäudetypen vielfältige Wohnformen. Der geförderte Wohnungsbau ist zur Durchmischung der Bewohner nahezu gleichmäßig mit Mehrfa- milienhäusern und Einfamilienhäusern auf die Nachbarschaften verteilt. Der zwischen den Quartieren konsequent ausgeprägte Grünzug bietet eine durchgängige Vernetzung mit den Nachbarschaften. Die schutzwürdigen Gehölze sind in die Grünanlagen integriert und werden durch öffentliche Aufenthaltsräume ergänzt. Die Ausloberin folgt der einstimmigen Empfehlung der Jury, die Arbeit mit dem 1. Preis mit der weite- ren Bearbeitung zu beauftragen. Es gilt nun den Entwurf weiter auszuarbeiten, ohne den definierten städtebaulichen Rahmen zu verlassen. Der überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. 3 Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Siegerentwurf Gez. Greitemann
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil 0 10050 200 300 Meter
Anlage 2 Siegerentwurf
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Anlage 2 unmaßstäblich N Stadtplanungsamt Siegerentwurf Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Leidenhausener Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- Frankfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0821/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 13:59