Mandari Insight

0821/2021

Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil"

Mitteilung Ausschuss 22.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.04.2021, TOP 10.2.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Siegerentwurf

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

6477 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Sa 
Vorlagen-Nummer 22.03.2021 
 0821/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
 
Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren 
"Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" 
Das Wettbewerbsgebiet "Leidenhausener Straße" befindet sich am südlichen Rand von Eil und grenzt 
unmittelbar an den Stadtteil Urbach. In ca. 1,5 km Richtung Norden befindet sich der Ortskern Eil, der 
im Bereich der Kreuzung Frankfurter Straße / Theodor-Heuss-Straße als Hauptversorgungszentrum 
für das neue Wohngebiet dient.  
 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,4 ha und wird derzeit vorwiegend landwirt-
schaftlich genutzt. In den westlichen und nördlichen Teilbereichen des Wettbewerbsgebietes gibt es 
zudem Flächen mit Waldbestand. Die umgebende Bebauung des neuen Wohngebietes "Leiden-
hausener Straße" ist im Westen und Norden geprägt durch in der Regel 1- bis 2-geschossige Wohn-
gebäude, darunter befinden sich auch einige wenige 3-geschossige Bauten. Östlich an das Wettbe-
werbsgebiet angrenzend befinden sich die Tennissportanlage des TTVg. Grün-Weiss 1928 Porz-Eil 
e.V. und eine Kleingartenanlage. Unmittelbar östlich angrenzend an diese Nutzungen befindet sich 
die Bundesautobahn A 59. Im Süden grenzt das Wettbewerbsgebiet an den Friedhof Leidenhausen 
an. 
 
Das Gebiet soll einer erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden und 
zur Ortsrandabrundung des Stadtteils Porz-Eil beitragen. 
 
Die RBL Projekt Leidenhausener GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft der RBL RheinBauLand 
AG, hat einen Teil der Grundstücke erworben und am 24.10.2019 den Antrag auf Einleitung des Be-
bauungsplanverfahrens gestellt. Im Jahr 2016 entstand für dieses Gebiet ein grober Vorentwurf, auf 
dessen Grundlage vom 23.11.2018 - 07.01.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti-
ger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB stattfand. Der Aufstellungsbeschluss wurde 
am 19.03.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst, die öffentliche Bekanntmachung dessen 
erfolgte am 06.05.2020, woraufhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 
BauGB vom 18.06. - 02.07.2020 durchgeführt werden konnte. 
 
Dabei soll das Projekt gemäß dem Kooperativen Baulandmodell Köln in der Modellfassung vom 
10.05.2017 entwickelt werden, das heißt mind. 30 % der Geschossfläche Wohnen müssen als öffent-
lich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. 
 
Im Vorfeld der weiterführenden Bauleitplanung erfolgte vom 27.11.2020 - 09.02.2021 der städtebau-
lich-freiraumplanerische Wettbewerb, welcher als qualitätssicherndes Verfahren für das städtebauli-
che Konzept durchgeführt wurde. In die Aufgabenstellung flossen die Vorgaben der Auftraggeberin, 
die Empfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB ein.

2 
 
 
Ziel des Wettbewerbs war es, für die Fläche alternative städtebauliche und freiraumplanerische Kon-
zepte zu erhalten. Entsprechend der im Vorfeld klar definierten Aufgabenstellung sollten im neuen 
Wohnquartier Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau und gleichzeitig an-
spruchsvolle Freiraum-und Grünstrukturen entwickelt werden. Der Durchführung des Wettbewerbs 
liegt die "Richtlinie für Planungswettbewerbe" (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerken-
nung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmenden sowie alle übrigen Beteiligten verbind-
lich. 
 
Das 12-köpfige Preisgericht unter dem Vorsitz von Jürgen Minkus bestand aus Vertretern der RBL, 
Politik und Verwaltung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis. Es nahmen sechs 
Bürogemeinschaften aus Architektur- mit Landschaftsarchitekturbüros teil, die nachfolgend genannt 
werden (in Klammern: Zeitpunkt des Ausscheidens, bzw. Rang der Prämierung): 
 
 rheinflügel severin, Düsseldorf mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, München  
 (1. Preis) 
 
 LK Architekten, Köln mit arbos Freiraumplanung GmbH  
(2. Preis) 
  
 pbs architekten, Aachen mit +grün GmbH, Düsseldorf  
(3. Preis) 
 
 Ute Piroeth – Architektur, Köln mit Landschaftsarchitekt Büro Drecker, Bottrop 
(ausgeschieden nach 2. Wertungsrundgang) 
 
 Bau.raum architekten Moser Löer PartGmbB, Köln + hausgemacht Architekten, Landau mit 
pslandschaft.de – freiraumplanung, Köln  
(ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) 
  
 HGMB Architekten GmbH, Düsseldorf mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf  
(ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) 
 
Prämiert mit dem ersten Preis wurde die Arbeit von Rheinflügel Severin aus Düsseldorf mit Studio 
Vulkan Landschaftsarchitektur aus München. 
 
Der Siegerentwurf besticht durch eine klare Aufteilung in vier Nachbarschaften und einen stark aus-
geprägten kreuzförmigen Grünzug zwischen den Quartieren. Die Quartiere selbst bieten jeweils zent-
ral einen eigenen Nachbarschaftsplatz, der von einer durchgehenden Erschließungsstraße tangiert 
wird. Die Verkehrserschließung ist sehr sparsam dimensioniert. Ein Großteil des Verkehrs wird be-
reits bis zum zweiten Viertel in Tiefgaragen abgeleitet.  
 
An der Ostseite des Plangebietes bieten 3-4-geschossige Mehrfamilienhäuser einen nahezu durch-
gängigen Schallschutzriegel gegenüber der Autobahn. Innerhalb der klar abgegrenzten Wohnquartie-
re bieten unterschiedliche Gebäudeformen und Gebäudetypen vielfältige Wohnformen.  
 
Der geförderte Wohnungsbau ist zur Durchmischung der Bewohner nahezu gleichmäßig mit Mehrfa-
milienhäusern und Einfamilienhäusern auf die Nachbarschaften verteilt.  
 
Der zwischen den Quartieren konsequent ausgeprägte Grünzug bietet eine durchgängige Vernetzung 
mit den Nachbarschaften. Die schutzwürdigen Gehölze sind in die Grünanlagen integriert und werden 
durch öffentliche Aufenthaltsräume ergänzt. 
 
Die Ausloberin folgt der einstimmigen Empfehlung der Jury, die Arbeit mit dem 1. Preis mit der weite-
ren Bearbeitung zu beauftragen. Es gilt nun den Entwurf weiter auszuarbeiten, ohne den definierten 
städtebaulichen Rahmen zu verlassen. Der überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage für das 
weitere Bebauungsplanverfahren.

3 
 
 
Anlagen 
Anlage   1 Geltungsbereich 
Anlage   2 Siegerentwurf 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 Geltungsbereich

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Leidenhausener Straße
in Köln - Porz - Eil
0 10050 200 300 Meter

Anlage 2 Siegerentwurf

99 Zeichen

Anlage 2
unmaßstäblich
N
Stadtplanungsamt
Siegerentwurf
 Leidenhausener Straße
in Köln - Porz - Eil

Beratungsverlauf (2)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Leidenhausener Straße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Frankfurter Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0821/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.03.2021
Erstellt
03.03.2021 13:59